IBR SCHRIFTENREIHE. Bernd Kimmich Hendrik Bach VOB. für Bauleiter Erläuterungen Praxisbeispiele Checklisten Musterbriefe.

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1 IBR SCHRIFTENREIHE Bernd Kimmich Hendrik Bach VOB für Bauleiter Erläuterungen Praxisbeispiele Checklisten Musterbriefe Werner Verlag

2 Vorwort des Herausgebers Vorwort A. Vertragsabschluss und Schriftverkehr i xxi xxv I. Was muss der Bauleiter wissen? 1 1. Zustandekommen von Bauverträgen 1 a) Allgemeine Regeln > 1 b) Bindung an Angebote 1 c) Verspätete Annahmeerklärungen 2 d) Vom Angebot abweichende Annahmeerklärungen 3 e) Vertragsabschluss durch Arbeitsaufnahme 3 f) Vorzeitige Beendigung von Verträgen 4 2. Vertretung der Vertragsparteien 4 a) Vertretung juristischer Personen 4 b) Originäre Vollmacht von Architekten und Bauleitern 4 c) Anscheins-und Duldungsvollmacht 6 3. Auslegung des Vertrages bei widersprüchlicher Leistungsbeschreibung 7 4. Notwendigkeit einer Baudokumentation 8 II. Bedeutung und Handhabung in der Praxis Bindefristen in Angeboten und Verhandlungsprotokollen Reaktion auf verspätete/abweichende Auftragsschreiben Reaktion auf»auftragsbestätigungen«10 4. Rechtzeitige Klärung der Vertretungsbefugnisse Schadenersatzansprüche gegen vollmachtlose Vertreter Versendung von Schriftstücken, Zugangsprobleme 13 a) Einschreiben mit Rückschein 13 b) Einwurfeinschreiben 13 c) Normale Post/Telefax Bewältigung der»papierflut«14 a) Erster Ordner: Vertragsunterlagen/Vertrag mit dem Auftraggeber 14 b) Zweiter Ordner: Bauverträge mit den Subunternehmern 15 c) Dritter Ordner: Nachträge/zusätzliche Vergütungsforderungen 15 d) Vierter Ordner: Korrespondenz mit dem Auftraggeber 15 e) Fünfter Ordner: Korrespondenz mit den Subunternehmern 15 f) Sechster Ordner: Rechnungen und Aufmaße 15 V

3 g) Siebter Ordner: Baubesprechungsprotokolle 16 h) Achter Ordner: Qualitätsnachweise, Prüfzeugnisse, Lieferscheine, Fotos, Muster 16 i) Terminkontrolle/Führen eines Fristenbuches 16 j) Führen eines Baustellentagebuches 17 k) Abnahmeprotokoll(e) und Mängellisten 18 III. Checkliste für den Bauleiter Wann muss der Bauleiter aufschreiben reagieren? Wann schreibt die VOB/B die Schriftform für Erklärungen vor? Bei welchen Erklärungen des Auftragnehmers beziehungsweise Auftraggebers ist die'schriftform zu empfehlen? Unternehmensinterne Kommunikation 20 a) Anfertigung von Aktenvermerken 20 b) Information der Geschäftsführung Die Qualität des Schriftverkehrs 20 B. Ausführungsunterlagen ( 3 VOB/B) 23 I. Was muss der Bauleiter wissen? Was gehört zu den nötigen Unterlagen? Abweichende Regelungen zur Planungsverantwortung Unvollständige Ausführungsunterlagen und Pläne müssen rechtzeitig vervollständigt werden Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Unterlagen auf Unstimmigkeiten, Mängel und Änderungen zu prüfen Unterschiedliches Bau-Soll in General- und Subunternehmervertrag Entsprechen die Verträge den Regelungen der VOB/B oder liegen Abweichungen/Besonderheiten vor? Information der Geschäftsführung 28 II. Bedeutung der Regelung in der Praxis/Problemfälle Fristenabweichungen Bausollabweichungen Übernahme von Planungs-oder Vermessungsleistungen Verzögerte Planfreigaben durch den Auftraggeber Regelmäßige Unterrichtung der Geschäftsführung 31 III. Checkliste für den Bauleiter Sind die Ausführungsunterlagen vollständig und widerspruchsfrei? Hat der Subunternehmer längere Ausführungsfristen als der Generalunternehmer? 32 VI

4 3. Stimmt das Bau-Soll in den Verträgen überein? Weichen die Bauverträge von der VOB/B ab? 33 IV. Musterschreiben 34 C. Mangelbegriff und Mängelansprüche nach der VOB/B ( 13 Nr. 1 VOB/B); Prüfungs- und Bedenkenhinweispflicht ( 4 Nr. 3 VOB/B) 37 I. Was muss der Bauleiter wissen? Der Mangel begriff nach 13 Nr. 1 VOB/B 39 a) Die unterschiedlichen Erscheinungsformen des Mangels nach der VOB/B ". 39 b) Die Erscheinungsformen des Mangels sind voneinander unabhängig 39 c) Änderung des Mangelbegriffs durch die VOB Die allgemein anerkannten Regeln dertechnik Verlängerung der Gewährleistungsfristen durch die VOB/B 2002; Unterbrechung der Verjährungsfrist durch schriftliche Mängelrüge Mangelverantwortung bei Verletzung der Prüfungs- und Mitteilungsverpflichtung gemäß 4 Nr. 3 VOB/B Worauf bezieht sich die Prüfungs- und Bedenkenhinweispflicht gemäß 4 Nr. 3 VOB/B? 45 a) Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung (Planung/ konkrete Anweisungen) 45 b) Bedenken gegen die vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile 46 c) Bedenken gegen (Vor-) Leistungen anderer Unternehmer 47 d) Bedenken wegen der Sicherung gegen Unfallgefahren 48 II. Bedeutung der Regelung in der Praxis/Problemfälle Bedenken müssen rechtzeitig angemeldet werden Inhalt der Bedenkenmitteilung Bedenken müssen schriftlich mitgeteilt werden Bedenkenanmeldung muss an den richtigen Adressaten gerichtet werden Bei Missachtung der Prüfungs- und Bedenkenhinweispflicht droht erheblicher Schaden 51 a) Unterlassene Hinweise auf Planungsfehler 51 b) Reiner Ausführungsfehler und Verletzung der Bauüberwachungspflicht durch den vom Auftraggeber beauftragten Architekten 52 c) Unterlassener Hinweis auf mangelhafte Vorleistungen anderer Unternehmer 53 VII

5 6. Auftraggeber setzt sich über angemeldete Bedenken hinweg Gewissheit über Planungsfehler oder mangelhafte/ungeeignete Vorleistungen Beispiele zu 4 Nr. 3 VOB/B nach der Rechtsprechung 55 III. Checkliste für den Bauleiter Sind die Pläne für die auszuführenden Arbeiten fachlich überprüft worden? Ergeben sich nach Prüfung der Pläne Hinweise auf Planungs- oder Ausschreibungsfehler? Ergeben sich nach Prüfung der Pläne Hinweise auf nicht ausreichend erprobte oder nicht DIN-gerechte Baustoffe oder Verfahren? Sieht das Leistungsverzeichnis ein Leitfabrikat mit dem Zusatz»und/oder gleichwertig«vor? Bestehen Bedenken gegen Vorunternehmerleistungen? Ergeben sich nach Prüfung nicht nur Bedenken, sondern Gewissheit? Hat der Architekt einen Planungs- oder Bauüberwachungsfehler begangen? 59 IV. Musterschreiben 60 D. Baubehinderungen ( 6 VOB/B) 67 I. Was muss der Bauleiter wissen? Behinderung und Unterbrechung-was ist damit gemeint? Welche Voraussetzungen muss eine Baubehinderungsanzeige nach 6 Nr. 1 VOB/B erfüllen? 70 a) Inhalt der Behinderungsanzeige und Dokumentationspflichten.. 70 b) Pflicht zur unverzüglichen Anzeige und Abmeldung der Behinderung am Beispiel verspäteter Planung 72 c) Adressat der Behinderungsanzeige 73 d) Unbedingt Schriftform beachten 73 e) Entbehrlichkeit der Baubehinderungsanzeige Verlängerung der Ausführungsfristen, Sicherung eigener Ansprüche,.' Abwehr von Ansprüchen (Vertragsstrafe/Verzugsschadenersatz) a) Notwendigkeit von Behinderungsanzeigen : 75 b) Exkurs:ÄnderungderBGH-RechtsprechungzurHöhevonVertragsstrafenvereinbarungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Abwehr einer schadenersatzbegründenden Kündigung wegen Verzuges mit der Leistungserbringung Kündigungsmöglichkeit bei dauernder Unterbrechung 77 VIII

6 II. Bedeutung der Regelung in der Praxis/Problemfälle Witterungseinflüsse als Baubehinderung? Eine Baubehinderung kann auch in das Bautagebuch aufgenommen werden Ansprüche bei Behinderungen durch fehlende oder mangelhafte Vorunternehmerleistungen 81 a) Die erste Vorunternehmerentscheidung des BGH 81 b) Die neue Vorunternehmerrechtsprechung des BGH 82 c) Berechnung der Entschädigung Nachtragsvergütung ( 2 Nr. 5 VOB/B), Schadenersatz wegen einer vom Auftraggeber verschuldeten Baubehinderung ( 6 Nr. 6 VOB/B) bzw. Entschädigung nach 642 BGB 83 a) Welche Anspruchsgrundlage unter welchen Voraussetzungen? 83 b) Vorbehalt wegen zeitabhängiger Gemeinkosten 84 c) Behinderungskonglomerate auf Großbaustellen/Einschaltung von Sachverständigen Erfassung der Mehrkosten/Dokumentation der Bauumstände Beschleunigung wegen Störungen des Bauablaufes Fortschreibung des Bauzeitenplanes Reaktion auf Baubehinderungsanzeigen des Subunternehmers Achtung: Eventuell Aufhebung der Vertragsstrafenvereinbarung a) Hinweis für den Bauleiter des Auftraggebers 89 b) Hinweis für den Bauleiter des Auftragnehmers Durchstellen der Vertragsstrafe des Auftraggebers an den Subunternehmer als konkreter Verzugsschadenersatz 91 III. Checkliste für den Bauleiter Ist der planmäßige Fortgang der Arbeiten aufgrund eines Umstandes aus dem Risikobereich des Auftraggebers oder durch andere unabwendbare Umstände gehemmt? Hat der Auftraggeber die Behinderung zu vertreten oder hat der Auftraggeber eine Mitwirkungshandlung unterlassen?..: Ordnet der Auftraggeber Beschleunigungsmaßnahmen an? Fallen nach der Fristenregelung im Bauvertrag Arbeiten witterungsbe'dingt in eine kritische Jahreszeit? Ist mit dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe vereinbart? Zeigt Subunternehmer Behinderung an? Dauert eine komplette Unterbrechung (Stillstand des gesamten Baugeschehens) länger als drei Monate? 94 IV. Musterschreiben 95 IX

7 E. Kündigungsrecht des Auftraggebers wegen Verzuges des Auftragnehmers mit der Leistungserbringung ( 5Nr.3,4i.V.m. 8Nr.3VOB/B) 103 I. Was muss der Bauleiter wissen? Vertragsfristen/Ausführungsfristen (Fristen des Bauzeitenplans) Schadenersatzbegründende Kündigung nach 8 Nr. 3 VOB/B im Gegensatz zur freien Kündigung nach 8 Nr. 1 VOB/B Teilkündigungen nach 8 Nr. 3 VOB/B Die drei Kündigungsmöglichkeiten bei verzögerter Leistungserbringung des Auftragnehmers 107 II. Bedeutung der Regelung in der Praxis/Problemfälle Überschreitung bloßer Ausführungsfristen 109 a) Abhilfeanordnung nach 5 Nr. 3 VOB/B 109 b) Kündigungsandrohung 110 c) Schriftliche Kündigung erforderlich ( 8 Nr. 5 VOB/B) 111 d) Zusammenfassung des notwendigen Schriftverkehrs Überschreitung einer verbindlichen Zwischenfrist Überschreitung des Fertigstellungstermins 113 a) Der Fertigstellungstermin ist kalendermäßig eindeutig bestimmbar 113 b) Baubeginn bzw. Fertigstellungstermin ist nicht kalendermäßig bestimmbar Was tun, wenn keine Termine vertraglich vereinbart oder die vereinbarten schon überschritten sind? Leistungen auf Abruf Einseitiges Aufstellen neuer Bauzeitenpläne Kündigung schon vor dem Fertigstellungstermin möglich? 116 III. Checkliste für den Bauleiter Enthält der Generalunternehmervertrag mit dem Bauherrn (AG) qualitativ oder zeitlich andere Fristen als diejenigen, die in den Subunternehmerverträgen vereinbart worden sind? Enthält der Vertrag verbindliche Zwischenfristen? Ist im Subuntemehmervertrag ein kalendermäßig bestimmbarer Baubeginn bzw. Fertigstellungstermin vereinbart? Gab es während der Bauausführung (berechtigte) Baubehinderungen, die der Subunternehmer schriftlich angezeigt hat? Waren die angezeigten Baubehinderungen so erheblich, dass der ganze Terminplan hinfällig wurde? Sind Terminabsprachen/Terminänderungen schriftlich dokumentiert? 120 X

8 7. Hat der Bauherr/Auftraggeber eine Fristsetzung mit Kündigungsandrohung übersandt? Eine (Teil-)Kündigung ist bereits ausgesprochen. Hat der Geschäftsführer des Auftraggebers die Kündigung unterschrieben? 121 IV. Musterschreiben 122 F. Kündigungsrecht des Auftraggebers wegen Verzuges des Auftragnehmers mit der Mangelbeseitigung ( 4 Nr.7 i. V. m. 8 Nr.3 VOB/B) 127 I. Was muss der Bauleiter wissen? Mangelbeseitigung vor Abnahme/Kündigungsrecht ( 4 Nr. 7 i.v. m. 8Nr.3VOB/B) Beweispflicht für die Mangelhaftigkeit der Leistung vor Abnahme Form und Inhalt der Mängelrüge 131 a) Notwendiger Inhalt 131 b) Angemessenheit der Fristen 132 c) Schriftform ist zu empfehlen Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers bei Verzug des Auftragnehmers mit der Mangelbeseitigung Ersatzvornahmen vor Abnahme erst nach (Teil-)Kündigung des Werkvertrages Mangelbeseitigung nach Abnahme/Ersatzvornahme ( 13 Nr. 5 Absätze 1 und 2 VOB/B) 134 II. Bedeutung der Regelung in der Praxis/Problemfälle Der Bauherr setzt dem (General-)Untemehmer eine Frist zur Beseitigung eines Mangels, für den ein Subunternehmer des (General-)Unternehmers verantwortlich ist Fehler bei der Fristsetzung zur Mangelbeseitigung Kein Kündigungsrecht bei»unverhältnismäßigkeit«der Mangelbeseitigung Der Bauherr verlangt vom Generalunternehmer Minderung wegen Mängeln an der Werkleistung, für die ein Subunternehmer verantwortlich ist 138 III. Checkliste für den Bauleiter Ist die Mangelanzeige ausreichend konkret, um die Mängel prüfen zu können? Ist die gesetzte Frist zur Mangelbeseitigung angemessen? Ist ein Subunternehmer für den Mangel verantwortlich? 139 XI

9 4. Hat der Auftraggeber die Fristsetzung zur Mangelbeseitigung mit einer Kündigungsandrohung versehen? Eine (Teil-)Kündigung ist bereits ausgesprochen. Hat der Geschäftsführer des Auftraggebers die Kündigung unterschrieben? Muss gegenüber dem Subunternehmer eine (Teil-)Kündigung ausgesprochen werden? 140 IV. Musterschreiben 141 C. Kündigungsrecht des Auftraggebers wegen ungenehmigten Subunternehmereinsatzes des Auftragnehmers ( 4 Nr. 8 i. V. m. 8 Nr ; 3 VOB/B) 145 I. Was muss der Bauleiter wissen? Sinn und Zweck der Regelung Wann gilt diese Vorschrift? Wann muss der Auftraggeber die Genehmigung erteilen? 147 II. Bedeutung der Regelung in der Praxis/Problemfälle Klärung bei Vertragsabschluss Was bedeutet»zustimmung«? Schriftform der Zustimmung Was tun, wenn der Auftraggeber die Zustimmung verweigert? Exkurs: Öffentliche Aufträge 149 III. Checkliste für den Bauleiter Enthält der Bauvertrag mit dem Auftraggeber eine Zustimmung für den Einsatz von Subunternehmern? Ist der Betrieb des Auftragnehmers auf diefür die Subuntemehmerbeauftragung vorgesehenen Leistungen eingerichtet? Liegt eine Kündigungsandrohung durch den Auftraggeber vor? Liegt die Zustimmung des Auftraggebers schriftlich vor? 150 H. Abnahme ( 12 VOB/B) 151 I. Was muss der Bauleiter wissen? Die Bedeutung der Abnahme/unterschiedliche Arten der Abnahme 153 a) Förmliche Abnahme ( 12 Nr. 4 VOB/B) 153 b) Einfache Abnahme 154 c) Fiktive Abnahme ( 12 Nr. 5 VOB/B) 154 d) Stillschweigende Abnahme 156 e) Weitere Abnahmefiktionen nach dem am in Kraft getretenen Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlung Bedeutung und Wirkung der Abnahme 158 XII

10 3. Teilabnahme ( 12 Nr. 2 VOB/B) Gemeinsame Zustandsfeststellung von Teilen der Leistung ( 4 Nr. 10 VOB/B) Wann muss die Werkleistung abgenommen werden? ( 12 Nr. 3 VOB/B) Vorbehalte bei der Abnahme 162 II. Bedeutung der Regelung in der Praxis/Problemfälle Im Bauvertrag ist eine förmliche Abnahme vereinbart, beide Vertragspartner kommen darauf aber über einen längeren Zeitraum nicht mehr zurück Möglichst Klarheit auch über den Abnahmezeitpunkt herbeiführen, Die Bauleistung ist fertiggestellt, im Bauvertrag ist keine förmliche Abnahme vereinbart Fertigstellungsanzeige des Subuntemehmers Subunternehmer verlangt die Abnahme nach Fertigstellung seiner Leistung, die Gesamtfertigstellung des Bauvorhabens nimmt aber noch einen erheblichen Zeitraum in Anspruch Auftraggeber verweigert die Abnahme mit der Behauptung, es seien wesentliche Mängel vorhanden Die Beseitigung des Mangels erfordert einen hohen Aufwand Der Bauvertrag wurde gekündigt Der Gefahrübergang durch (Teil-) Abnahme 168 a) Gefahrübergang vor Abnahme (objektiv unabwendbare Umstände) 168 b) Schutzmaßnahmen als zusätzliche Leistung nach 2 Nr. 6 VOB/B? 169 c) Gefahrübergang wegen»höherer Gewalt«170 d) Gefahrübergang durch Handlungen des Auftraggebers Auftraggeber reagiert nicht auf Abnahmeverlangen 171 III. Checkliste für den Bauleiter Ist im Werkvertrag mit dem Auftraggeber eine förmliche Abnahme vereinbart? Ist im Werkvertrag eine Teilabnahme nach 12 Nr. 2 VOB/B ausgeschlossen? Werden Bauleistungen durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen? Ist in Subuntemehmerverträgen eine förmliche Abnahme vorgesehen? Zeigt ein Subunternehmer die Fertigstellung seiner Leistung an, übersendet er eine Schlussrechnung oder wird die Leistung in XIII

11 Benutzung genommen, ohne dass im Bauvertrag eine förmliche Abnahme vereinbart wurde? Hat der Auftraggeber die Abnahme verweigert? Sind Werkleistungen vor der Abnahme beschädigt oder zerstört worden? Führt der Auftraggeber die förmliche Abnahme durch? Wurde der Bauvertrag gekündigt? Rügt der Auftraggeber Mängel nach Abnahme? 175 IV. Musterschreiben 176 I. Nachträge beim Einheits-und Pauschalpreisvertrag 181 I. Was muss der Bauleiter wissen? Wann kann ein Auftragnehmer für geänderte oder zusätzliche Leistungen eine Nachtragsvergütung verlangen? 182 a) Änderungsleistungen ( 2 Nr. 5 VOB/B) 183 b) Zusatzleistungen ( 2 Nr. 6 VOB/B) Vertragstypen 185 a) Einheitspreisvertrag 185 b) Detail-Pauschalpreisvertrag 187 c) Global-Pauschalpreisvertrag 190 d) Mischformen 192 e) Sonderproblem: Wechsel der Vertragstypen im Verlauf der Vertragsverhandlungen Vertragstypen und Risikozuweisung (Zusammenfassung) Forderungen oder Anordnungen des Auftraggebers Ankündigungserfordernis bei zusätzlicher Vergütung nach 2 Nr. 5 und Nr. 6 VOB/B Wie hoch ist die zusätzliche Vergütung und wie wird diese berechnet? : 200 a) Vergütung für Änderungsleistungen ( 2 Nr. 5 VOB/B)..; 200 b) Vergütung für zusätzliche Leistungen ( 2 Nr. 6 VOB/B) 201 c) Sonderproblem: Leistungsverweigerungsrecht bei Streit über Nachträge? 202 d) Nachlässe auch auf Nachtragsforderungen? Muss /der Auftragnehmer jede Änderungsanordnung und jede zusätzliche Leistung ausführen? 204 a) Änderungen des Bauentwurfs ( 1 Nr. 3 VOB/B) 204 b) Zusätzliche Leistungen ( 1 Nr.4 VOB/B) 206 II. Bedeutung der Regelung in der Praxis/Problemfälle Kann sich der Auftraggeber von einer Nachtragsvereinbarung einseitig lösen? 209 XIV

12 2. Was hat Vorrang: die Vorbemerkungen oder der konkrete Positionstext des Leistungsverzeichnisses? Gibt es tatsächlich nie eine Vergütung für auftragslos ausgeführte Arbeiten? Was gilt, wenn infolge einer Änderung des Bauentwurfes nach 2 Nr. 5 VOB/B eine Leistungsposition vollständig entfällt? 212 III. Checkliste für den Bauleiter Ist es durch Anordnungen des Auftraggebers zu einer Änderung von Bauumständen gekommen, und sind dadurch Mehrkosten entstanden? Hat der Auftraggeber'eine im Vertrag vorgesehene Leistung qualitativ geändert? Fordert der Auftraggeber eine zusätzliche, im Vertrag nicht vorgesehene Leistung? Ordnet der Auftraggeber eine Änderung des Bauentwurfs oder eine erforderliche Zusatzleistung i.s. der 1 Nr. 3 und Nr.4 Satz 1 VOB/B an? Hat der Auftraggeber die Zusatzleistung oder die geänderte Leistung ausdrücklich gefordert bzw. angeordnet? Fordert der Auftraggeber im Rahmen eines Detail-Pauschalvertrages zusätzliche Leistungen unter Berufung auf eine»komplettheitsklausel«? Enthält der Vertrag in einzelnen Positionen oder insgesamt nur eine funktionale Leistungsbeschreibung, so dass der Auftragnehmer die konkrete Ausführung nach billigem Ermessen selbst bestimmen kann? Verweigert der Auftraggeber eine Nachtragsvereinbarung? 224 IV. Musterschreiben 225 J. Mengenänderungen beim Einheitspreisvertrag ( 2 Nr. 3 VOB/B) und beim (Detail-)Pauschalvertrag ( 2 Nr. 7 VOB/B) 229 I. Was muss der Bauleiter wissen? Vorbemerkungen Einheitspreisvertrag ( 2 Nr. 3 VOB/B) 230 a) Mengenabweichungen von nicht mehr als 10% ( 2 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B) 231 b) Erhöhung der ausgeführten Menge um mehr als 10% ( 2 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B) 231 c) Mengenunterschreitung von mehr als 10% ( 2 Nr. 3 Abs. 3 VOB/B) 233 XV

13 3. Pauschalvertrag ( 2 Nr.7 VOB/B) 234 a) Mengenermittlungsrisiko beim Detail-Pauschalvertrag 234 b) Ausnahmefall: Scheinpauschalen 235 c) Preisanpassung ab welcher Grenze? 237 II. Bedeutung der Regelung in der Praxis/Problemfälle Vertragliche Vereinbarungen zu Mengenänderungen beachten 240 a) Einheitspreisvertrag 240 b) Pauschalvertrag Nr. 3 VOB/B findet keine Anwendung bei freien (Teil-)Kündigungen des Auftraggebers Sonderproblem: Mengenmehrung nach 2 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B oder Leistungsänderung gemäß 2 Nr. 5 VOB/B? Der Umgang des Bauleiters mit 2 Nr. 3 VOB/B Der Umgang des Bauleiters mit 2 Nr.7 VOB/B 244 a) Missverständliche Formulierung des 2 Nr.7 VOB/B 244 b) Anwendung der Vorschrift nach den Günstigkeitsprinzip (Subunternehmerproblematik) Besondere Risikoübernahmen bei Detail-Pauschalverträgen 245 a) Mengenrisiko ohne Mengenermittlungskriterium/Mengenermittlung durch den Auftragnehmer 245 b) Vereinbarung von Öffnungsklauseln Angeordnete Mehrmengen (Schein-Pauschalen) 247 III. Checkliste für den Bauleiter Sind Mengenänderungen aufgrund der vorgefundenen Verhältnisse eingetreten? (Einheitspreisvertrag) Ändern sich die Mengen/Massen bei einzelnen Positionen des Pauschalvertrages gravierend (ca. 50%)? Ändert sich durch die Mehrmengen der vereinbarte Pauschalpreis insgesamt um mehr als 20%? Liegt ein Fall der besonderen Risikoübernahme vor? Enthält der Pauschalvertrag ohne Angabe von Mengenermittlungskriterien eine detaillierte Mengenvorgabe? Wurde ein Global-Pauschalvertrag mit Komplettheitsklausel abgeschlossen? 249 IV. Musterschreiben 250 K. Abrechnungsprobleme ( 14 VOB/B) 255 I. Was muss der Bauleiter wissen? Abschlagsrechnungen 257 a) Was kann abgerechnet werden? 257 b) Abschlagszahlungen kein Anerkenntnis der Leistung 258 XVI

14 c) Bis wann können Abschlagszahlungen verlangt werden? 258 d) Beizufügende Abrechnungsunterlagen 259 e) Gemeinsame Feststellung der erbrachten Leistung (Aufmaß) f) Aufbau der Rechnungen 261 g) Kumulative Rechnungslegung Erstellung der Schlussrechnung 262 a) Einheitspreis-Vertrag 262 b) Pauschalvertrag 262 c) Absetzen bereits erfolgter Zahlungen 263 d) Absetzen von Skonti Die Abrechnung des gekündigten Pauschalvertrages Die Schlusszahlungsfälle 266 II. Bedeutung der Regelung in der Praxis/Problemfälle Prüfbarkeit der Abrechnung/Voraussetzung für die Fälligkeit der Zahlung Zahlungsverzug und Verzugszinsen 269 a) Zinsen grundsätzlich nur bei Nachfristsetzung ( 16 Nr. 5 Abs. 3 VOB/B) 269 b) Verzugszinsen auf das unbestrittene Guthaben ( 16 Nr. 4 VOB/B) Der Auftraggeber verweigert Mitwirkung an der Erstellung des Aufmaßes Der Auftraggeber will nach Kündigung die Bauausführung mit einem anderen Unternehmer unverzüglich fortsetzen Der Auftraggeber prüft die Schlussrechnung nicht 271 III. Checkliste für den Bauleiter Werden Bauleistungen durch den weiteren Baufortschritt verdeckt? Sind bei der Abrechnung nach Einheitspreisen die Aufmaßblätter übersichtlich aufgestellt und die notwendigen erläuternden Zeichnungen vorhanden? Ist es bei der Durchführung eines Pauschalpreisvertrages zu Änderungen des Bau-Solls gekommen? Droht nach einer Kündigung eines Pauschalpreisvertrages eine kurzfristige Weiterführung der Arbeiten durch den Auftraggeber? 273 IV. Musterschreiben 274 XVII

15 L. Stundenlohnarbeiten ( 2 Nr. 10,15 VOB/B) 277 I. Was muss der Bauleiter wissen? Vertragliche Vereinbarung notwendig ( 2 Nr. 10,15 Nr.i Abs.1 VOB/B) Anzeige vor Beginn der Ausführung ( 15 Nr. 3 Satz 1 VOB/B) Stundenlohnzettel ( 15 Nr. 3 Sätze 2-5 VOB/B) Pflicht zur Rückgabe der Stundenlohnzettel durch den Auftraggeber (Anerkenntniswirkung) Stundenlohnzettel ersetzen die vertragliche Vereinbarung nicht II. Bedeutung der Regelung in der Praxis/Problemfälle Vollmacht zur Beauftragung von Stundenlohnarbeiten Vollmacht bei der Bescheinigung von Stundenlohnzetteln Fehlende Prüfbarkeit der Stundenlohnabrechnung Vergütung von Stundenlohnarbeiten bei fehlender Vereinbarung Sonderproblem: Stundenlohnposition im Detail-Pauschalvertrag III. Checkliste für den Bauleiter Gibt es nach dem Bauvertrag eine wirksame (konkrete) Vereinbarung über die Durchführung von Stundenlohnarbeiten? Hat der Architekt oder ein sonstiger Mitarbeiter Stundenlohn- Arbeiten (ohne vorherige vertragliche Vereinbarung mit dem Auftraggeber) angeordnet? Will der Bauleiter Stundenlohnarbeiten beauftragen oder erweitern? Bauleiter hat keine Vollmacht zur Bescheinigung von Stundenlohnzetteln? Sind Stundenlohnarbeiten ohne vertragliche Vereinbarung ausgeführt worden? 288 IV. Musterschreiben 289 M. Sicherheiten für den Auftraggeber ( 17 VOB/B) 295 I. Was muss der Bauleiter wissen? Vertragliche Vereinbarung erforderlich ( 17 Nr. 1 VOB/B) Höhe der Sicherheit Verpflichtung zur Einzahlung auf ein»sperrkonto« Nachfrist zur Einzahlung von Einbehalten auf das Sperrkonto Rückgabe der Gewährleistungssicherheit, 17 Nr. 8 Abs. 2 VOB/B II. Bedeutung der Regelung in der Praxis/Problemfälle Vereinbarung des Sicherheitseinbehalts 300 XVIII

16 2. Bürgschaften auf erstes Anfordern Die Rechnungsprüfung ergibt (vermeintlich) kein Guthaben Ablösung des Sicherheitseinbehalts durch Übersendung einer Gewährleistungsbürgschaft Verwertung von Gewährleistungssicherheiten 302 III. Checkliste für den Bauleiter Sind Vertragserfüllungs-oder Gewährleistungssicherheiten für den Auftraggeber vereinbart? Werden vereinbarte Sicherheitseinbehalte vom Auftraggeber auf ein Sperrkonto eingezahlt? Soll der Sicherheitseinbehalt durch eine Gewährleistungsbürgschaft abgelöst werden? Ist eine Mangelrüge gegenüber dem Auftragnehmer erfolgt? Droht Verjährung der Mängelansprüche gegenüber dem Auftragnehmer? 306 IV. Musterschreiben 307 N. Bauhandwerkersicherheit gemäß 648 a BGB 309 I. Was muss der Bauleiter wissen? Sinn und Zweck der Bauhandwerkersicherung Voraussetzungen des Sicherungsverlangens nach 648 a BGB 312 a) Abschluss eines Bauvertrages 312 b) Ausnahmenvon der Verpflichtung zur Sicherheitsleistung Leistungsverweigerungsrecht nach Ablauf einer ersten, angemessenen Frist zur Beibringung der Sicherheit Art, Höhe und Kosten der Sicherheit Zeitpunkt des Sicherheitsverlangens Kündigungsrecht des Auftragnehmers nach Ablauf einer weiteren Frist Rechtsfolgen der Auftragsaufhebung Unabdingbarkeit der Regelung Voraussetzungen der Inanspruchnahme der Sicherheit 316 II. Bedeutung der Regelung in der Praxis/Problemfälle Mängel der Leistung a BGB auch nach Abnahme? a) Das Problem: Zahlungsverweigerung wegen Mängelrüge nach Abnahme 317 b) Darf die Mangelbeseitigung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden? 317 c) Rechtsfolgen bei Nichtgewährung der Sicherheit 318 XIX

17 3. Der fehlkalkulierte Bauvertrag a BGB aus der Sicht des Auftraggeber-Bauleiters 320 IM. Checkliste für den Bauleiter Ist der Auftraggeber unbekannt oder besteht Anlass an seiner Bonität zu zweifeln? Soll nach Ablauf der Frist für die Gewährung der Sicherheit das Leistungsverweigerungsrecht ausgeübt werden? Soll der Werkvertrag nach Ablauf der ersten Frist zur Beibringung der Sicherheit gekündigt werden? Ist dem Bauleiter bekannt, dass fällige Abschlagszahlungen, jedenfalls teilweise, noch nicht ausgeglichen worden sind? Steht das Bauvorhaben unmittelbar vor der Beendigung oder werden Abschlagsrechnungen unter Angabe unzutreffender Begründungen gekürzt? Verweigert der Auftraggeber nach Abnahme die Zahlung der Schlussrechnung oder eines Teils davon wegen Mangelhaftigkeit der Werkleistung? Verlangt ein Subunternehmer Sicherheit nach 648 a BGB? 324 IV. Musterschreiben Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Was muss der Bauleiter wissen? 331 II. Bedeutung der (Neu-)Regelungen in der Praxis Einheitliche Verjährung der Werklohnforderung Verzug mit der Leistungserbringung Zahlungsverzug Zinshöhe 334 a) BGB-Werkvertrag 334 b) VOB/B-Werkvertrag Erweiteter Mangelbegriff im BGB-Werkvertragsrecht Verjährung der Gewährleistungsansprüche gegen Baustofflieferanten 335 P. Anhang: Regelungen der VOB/B 337 I. VOB II. VOB xx

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