Bürgermeisterwahl. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

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1 Jahrgang 42 DONNERSTAG, 09. April 2015 Nummer 15 Bürgermeisterwahl Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, am Sonntag, 26. April 2015, findet die Wahl des Bürgermeisters unserer Verbandsgemeinde statt. Ich bitte Sie herzlich: Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und nehmen Sie Ihr demokratisches Grundrecht in Anspruch. Wahlen und eine hohe Wahlbeteiligung sind von großer Bedeutung für eine funktionierende Demokratie. Gerade die Wahlbeteiligung signalisiert das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an der Weiterentwicklung unserer Verbandsgemeinde an der Aar. Bitte gehen Sie am 26. April 2015 zur Wahl und nutzen Sie Ihr Wahlrecht aktiv. In allen Ortsgemeinden sind die Wahllokale am Sonntag von 8.00 bis Uhr geöffnet. Wo sich das örtliche Wahllokal befindet, können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte entnehmen. Auch auf die Möglichkeit der Briefwahl möchte ich an dieser Stelle nochmals hinweisen. Die Briefwahlunterlagen können auch unter de beantragt bzw. bis Freitag, 24. April 2015, bis Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hahnstätten persönlich abgeholt werden. Ihr Horst Seelbach, Wahlleiter

2 Hahnstätten 2 Nr. 15/2015 VErbAnDSgEMEinDE HAHnSTäTTEn Sie erreichen uns wie folgt: Postanschrift: Austraße 4, Hahnstätten oder Postfach 122, Hahnstätten, Tel.: / Fax: / post@vg-hahnstaetten.de, oder mitteilungsblatt@vg-hahnstaetten.de Die Öffnungszeiten sind wie folgt: Montag bis Freitag bis Uhr Montag bis Mittwoch bis Uhr Donnerstag bis Uhr Das Bürgerbüro ist donnerstags durchgehend von 7.00 bis Uhr geöffnet. Bitte berücksichtigen Sie auch die Durchwahl- Telefonnummern der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sporadisch im Mitteilungsblatt veröffentlicht werden.

3 Hahnstätten 3 Nr. 15/2015 impressum: Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTIcH KG, Höhr-Grenzhausen, Postf (PLZ Rheinstr. 41). Tel.: / Fax: / Internet-Adresse: AnZEigEn- anzeigen@wittich-hoehr.de redaktions- mitteilungsblatt@vg-hahnstaetten.de Verantwortlich für den amtlichen Inhalt: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bürgermeister. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Trudi Eudenbach, unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift des Verlages. Innerhalb des Verbandsgemeindebereichs wird die Heimat- und Bürgerzeitung jedem erreichbaren Haushalt zugestellt. Bei Einzelversand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl. Versandkosten. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Gemeinde eingereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag erstellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

4 Hahnstätten 4 Nr. 15/2015 bereitschaftsdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst ärztliche bereitschaftsdienstzentrale blaues Ländchen für den bereich der Verbandsgemeinde Hahnstätten Borngasse 14, Nastätten, Telefon: (ohne Vorwahl) Mittwoch Uhr bis Donnerstag 7.00 Uhr. Freitag Uhr bis Montag 7.00 Uhr. Feiertag: Vom Vorabend des Feiertages Uhr bis zum folgenden Werktag des Feiertages 7.00 Uhr. Sie können während dieser Zeiten tagsüber ohne Anmeldung in die Praxis - im Krankenhaus Nastätten, Erdgeschoss - kommen. bei akuten lebensbedrohlichen notfällen, wie starken Herzbeschwerden, bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der rettungsdienst unter der Tel.- nummer: 112 angefordert werden. Sie können aber auch den bereitschaftsdienst in Limburg besuchen. Der Dienst beginnt an den regulären Wochenenden schon Freitag um Uhr und geht bis Montag 7.00 Uhr. Vor gesetzlichen Feiertagen beginnt der Dienst am Vortag um Uhr ärztlicher bereitschaftsdienst in Limburg (keine Hausbesuche!!!) Senefelderstr. 1, Limburg, Tel /3344 Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Einheitliche zahnärztliche Bereitschaftsdienstnummer: 0180/ (zu den üblichen Telefontarifen) Ansage des Bereitschaftsdienstes zu den folgenden Zeiten: Freitagnachmittag von Uhr bis Uhr Samstag früh 8.00 Uhr bis Montag früh 8.00 Uhr Mittwochnachmittag von Uhr bis Uhr an Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum nachfolgenden Tag früh 8.00 Uhr an Feiertagen mit einem Brückentag von Donnerstag 8.00 Uhr bis Samstag 8.00 Uhr Weitere Informationen zum zahnärztlichen Bereitschaftsdienst können Sie unter nachlesen. Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Bereitschaftsdienstes ist wie bisher nach telefonischer Vereinbarung möglich. Augenärztlicher Bereitschaftsdienst / Apotheken-Bereitschaftsdienst -Änderungen vorbehalten- Der Bereitschaftsdienst beginnt jeweils um 8.00 Uhr und endet am darauffolgenden Tag ebenfalls um 8.00 Uhr. Samstag, Einrich-Apotheke Untertalstr. 31, Katzenelnbogen /1808 Amts-Apotheke Wilhelmstr. 9, Diez /4326 Sonntag, Pfalz-Apotheke Burgfrieden 16 a, Runkel/Dehrn /72655 Montag, Neue Apotheke Elz Rathausstr. 36, Elz /95550 Dienstag, Sonnen-Apotheke Scheidertalstr. 35, Aarbergen /5449 Hubertus-Apotheke Werner-Senger-Str. 4, Limburg /3666 Mittwoch, Amts-Apotheke Michelbach Hauptstr. 23, Aarbergen-Michelbach / Markt-Apotheke Marktplatz 2, Diez /2842 Donnerstag, caesarsche Apotheke Untertalstr. 10, Katzenelnbogen /6285 Apotheke im Kaufland Westerwaldstr. 111, Limburg / Hubertus-Apotheke Werner-Senger-Str. 4, Limburg /3666 Freitag, Apotheke in der WerkStadt Joseph-Schneider-Str. 1, Limburg / Apotheken-bereitschaftsdienst-Service: Der Ansagedienst sowohl aus dem Festnetz (0,14 pro Minute) als auch aus dem Mobilfunknetz (max. 0,42 pro Minute) ist nur noch über die landesweit gültige Rufnummer PLZ für Hahnstätten, Mudershausen, Netzbach, Schiesheim; für Burgschwalbach, Flacht, Kaltenholzhausen, Lohrheim, Oberneisen; für Niederneisen zu erreichen. Dies hat den Vorteil, dass auch von Anschlüssen, bei denen 0900er Nummern aus Sicherheitsgründen gesperrt sind, der Apothekenbereitschaftsdienst nun problemlos aus dem Festnetz abgerufen werden kann. Auch wenn Ihr Apotheker Ihnen jederzeit gern weiterhilft, sollten Sie den Bereitschaftsdienst nur in wirklich dringenden Fällen in Anspruch nehmen. Die Bereitschaftsdienstgebühr beträgt 2,50. Zu beachten ist, dass der Bereitschaftsdienst immer um 08:00 Uhr beginnt und am folgenden Tag um 08:00 Uhr endet, auch an Sonn-und Feiertagen. Apotheken-bereitschaftsdienstplan über internet: Störungsdienst Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung während den Öffnungszeiten der Verwaltung / (Mo - Mi v Uhr u. v Uhr; Do v Uhr u. v Uhr; Fr v Uhr) außerhalb der Öffnungszeiten / EVL-gasversorgung Flacht und niederneisen Ste.-Foy-Str. 36, Limburg/Lahn / Süwag Energie Ag Service-Telefon / Service-Fax / Entstörungsdienst Strom / Gas / Breitbandkabel / Sozial- und Pflegedienste Cafe Zeitlos Hahnstätten Entlastung für betreuende Angehörige Treffen der zu Betreuenden immer dienstags und donnerstags von Uhr bis Uhr. Treffpunkt: cafe Zeitlos im DRK- Räume, Jahnstr. 9, Hahnstätten nähere informationen unter: DRK oder Kreml Sozialstation Diez Friedhofstraße 19, Diez, Tel: / Fax: / sozialstation@dekanat-diez.de Website:... Amb. Pflege (Behandlungspflege, Grundpflege); 24-Stunden Rufbereitschaft, Hauswirtschaftlliche Leistungen, Pflegegutachten gemäß 37 Abs. 3 SGB XI; Palliativpflege, Parenterale Ernährung, Port-Versorgung; Demenzbetreuung; Regelmäßige Veranstaltungen für Demenzkranke und deren Angehörige; Allgemeine Betreuung nach 45; Kostenlose individuelle Beratung; Essen auf Rädern

5 Hahnstätten 5 Nr. 15/2015 Protokoll der Seniorenbeiratssitzung der VG Hahnstätten vom Ort: Rathaus der Verbandsgemeinde in Hahnstätten, Austr. 4 Teilnehmerliste liegt vor. Öffentlicher Teil: 1. Tagesordnung Der Vorsitzende (Peter Lock) eröffnet um Uhr die Sitzung, begrüßt die Mitglieder und Gäste sowie die ständigen Berater und gab die heutige Tagesordnung bekannt. 2. Feststellung der beschlussfähigkeit Die Beiratsmitglieder waren am vom Vorsitzenden per mit der Tagesordnung zur heutigen Sitzung eingeladen worden. Peter Lock stellt die Beschlussfähigkeit fest und entschuldigt die Mitglieder Karl-Heinz Enderich, und Winfried Saueressig die heute nicht an der Sitzung teilnehmen können. 3. genehmigung des Protokolls vom Der Schriftführer bedankt sich bei den Beiratsmitgliedern für die Hinweise bzw. Ergänzungswünsche, die auch entsprechend berücksichtigt wurden. Das Protokoll vom wird einstimmig beschlossen. 4. bericht des bürgermeisters (Sachstandsbericht der Aartalbahn) Der Bürgermeister stellt zunächst Herrn Manfred Nickel (Mitglied des Arbeitskreises Aartalbahn) aus Oberneisen dem Seniorenbeirat vor. Bürgermeister Volker Satony und Manfred Nickel informieren anschließend den Seniorenbeirat über den Stand der Reaktivierung der Aartalbahn. Der Schienenpersonennahverkehr wird in Deutschland vom Bund finanziert, der den einzelnen Bundesländern dafür jährlich insgesamt 7,2 Milliarden Euro (Stand 2015) zur Verfügung stellt. In Rheinland-Pfalz werden die Nahverkehrsleistungen von zwei Zweckverbänden organisiert; für den Rhein-Lahn-Kreis ist der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV Nord) in Koblenz zuständig. Der Rhein-Lahn-Kreis ist, wie die anderen Landkreise und die Städte Koblenz und Trier auch, stimmberechtigtes Mitglied in diesem Zweckverband. Aufgrund einer positiven Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) für die Aartalbahn wurde im Jahre 2008 die Reaktivierung der Bahnstrecke von Zollhaus bis Limburg vom SPNV Nord beschlossen. Die europaweite Ausschreibung der Verkehrsleistung - Stundentakt an allen Wochentagen - hat die DB Regio Südwest als Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) gewonnen. Die Fahrzeit von Zollhaus bis Limburg wird 23 Minuten mit Zwischenhalten in Hahnstätten (Höhe Verbandsgemeinde), Oberneisen, Niederneisen, Flacht, Holzheim, Freiendiez und Diez betragen. Ab Oberneisen und Zollhaus sollen ergänzende Buslinien zur Anbindung der nicht an der Aartalbahn gelegenen Ortschaften der Verbands-gemeinde eingerichtet werden. Die bisher von Wiesbaden aus in Aarbergen-Rückershausen endende Buslinie wird künftig bis Zollhaus mit Anbindung an die Züge der Aartalbahn verlängert. Die Verbandsgemeinden Hahnstätten und Diez haben als Eigentümer der Strecke ebenfalls in einer europaweiten Ausschreibung den Betrieb der Strecke (Gleisanlage, Bahnübergänge, Haltepunkte) angeboten. Derzeit sind mehrere Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) in der engeren Auswahl. Welches Unternehmen den Zuschlag erhält, wird noch in diesem Jahr entschieden. Die Kosten für den Wiederaufbau der Strecke einschließlich der technischen Sicherung der Bahnüber- -Anzeige- Krankenfahrten sitzend (ohne Sanitätspersonal) P. Bolz, Hahnstätten /7587 und 0171/ Ambulante Krankenpflege Heike Ruff, Mensfelden / Anzeige- -Anzeige- Heidrun Diede - Häusliche Kranken-, Senioren- und Familienpflege Aarbergen... Tel / Seniorencentrum Katzenelnbogen... Tel / Sprechstunde nach Vereinbarung Pflegestützpunkt Diez Friedhofstraße 19, Diez ...pflegestuetzpunkt-diez@ekhn-net.de im Internet:... Ansprechpartner: Gabriele Schönweitz / Gabriele Müller / Erreichbar von Montag bis Freitag. Hausbesuche und Termine können telefonisch individuell vereinbart werden. Sprechstunde für Berufstätige: Jeden 1. Samstag im Monat von Uhr bis Uhr im Pflegestützpunkt. Angeschlossen ist das informations- und beschwerdetelefon Pflege in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v. Verbraucherzentrale Mainz: 06131/ Anzeige- fliedner mobil Ambulante Pflege und Betreuungsdienst...(06486) fliedner daheim Besuchs- und Begleitdienste...(06486) Essen auf Rädern u. Hauswirtschaftsdienste...(06486) Flüchtlingshilfe Untere Aar Flüchtlingshilfe Untere Aar April 2015 Kleiderkammern/ Zwischenlager in burgschwalbach und Hahnstätten nehmen ihre Arbeit auf Ab sofort stehen in der Burgblickhalle Burgschwalbach, Panröderstr. 28 und im Evangelischen Gemeindehaus Hahnstätten, Kirchgasse, je ein Raum zur Verfügung, in denen dringend benötigter Bedarf, wie z. B. gespendete Bekleidung und Haushaltsgegenstände, für unsere in der Verbandsgemeinde aufgenommenen Flüchtlinge zwischengelagert werden kann. Aufgrund der nur begrenzten Raumkapazitäten muss so verfahren werden, dass nur tatsächlicher Bedarf nach telefonischer Absprache direkt von den Spendern an die Betroffenen weitergeleitet wird oder - ist diese Möglichkeit nicht gegeben - werden die Spenden nach ebenfalls telefonischer Absprache gerne bis zur Weitergabe zwischengelagert. Zu beachten ist hierbei, dass der Schwerpunkt der zwischengelagerten Spenden in Burgschwalbach auf Haushaltsgegenständen und Kinderspielzeug liegt, in Hahnstätten auf Bekleidung und Wäsche. Die eingegangen Spenden werden inventarisiert, so dass ein aktueller Überblick über den Bestand bei Anfragen stets gegeben ist. Die Helferinnen und Helfer in den beiden Ortsgemeinden stehen im Austausch bezüglich des jeweiligen konkreten Bedarfs. Bitte beachten Sie, dass im Mitteilungsblatt unter dem Logo der Initiative regelmäßig darüber informiert wird, was aktuell gerade gebraucht und gesucht wird. Immer benötigt werden Fahrräder, Bettwäsche, Handtücher, Töpfe, Pfannen, Geschirr und Besteck sowie Alltagsgegenstände wie Wäscheständer, Bügeleisen usw. Auch Kinderbekleidung und Spielsachen sind immer willkommen! Kleidung für Erwachsene wird eher gezielt nach Größe und Geschlecht gesucht und öffentlich bekannt gegeben, Ausnahme sind dicke Jacken, Mützen und Handschuhe. Bitte beachten Sie, dass die Kleidung gewaschen und möglichst ohne Defekte sein sollte! Aktuell werden auch noch regale für die Kleiderkammern/ Zwischenlager benötigt. Als Ansprechpartner haben sich in burgschwalbach Herr Rolf Datow (Telefon: 0176/ ) und Frau Anja Dietrich (Telefon: 06430/ ) und in Hahnstätten Frau Heike Hansmann (Telefon: 06430/ 1213), Frau Dagmar Szitnick (Telefon: 06430/ 7679) und Frau Alexandra Biehl (Telefon: 06430/ 5284) zur Verfügung gestellt. Schon jetzt sei allen potenziellen Spendern, als auch allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern ganz herzlich für ihre Unterstützung gedankt. Für die Flüchtlingshilfe Untere Aar Andrea Dressler und Achim Lauer Amtliche bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde

6 Hahnstätten 6 Nr. 15/2015 LEADER-Bewerbung der Lahn-Taunus-Region: Die bewerbung ist auf dem Weg DiEZ. Am Mittwoch der vergangenen Woche haben die sechs Vertreter der Verbandsgemeinden bad Ems, Diez, Hahnstätten, Katzenelnbogen, nassau und nastätten als region Lahn-Taunus den letzten Schritt auf dem Weg ihrer bewerbung für das LEADEr-Förderprogramm unternommen. Sie unterzeichneten eine gemeinsame Erklärung mit der Aussage, dass sie sich alle in den folgenden Jahren als region einbringen und für sich in ihren Verbandsgemeinden hierfür die Voraussetzungen schaffen wollen. Voraus gegangen war ein im September 2014 in Pohl gestarteter, intensiver Prozess in den sich weit über 100 Menschen aus der Region eingebracht haben. Entstanden ist dabei die sogegänge und die Errichtung der Haltepunkte übernimmt das Land Rheinl.-Pfalz Aufgrund einer Eingabe von Bürgern an den Rechnungshof Rheinland-Pfalz hat die Landesregierung eine aktualisierte NKU veranlasst, so dass die schon beschlossene Reaktivierung wieder auf dem Prüfstand steht. Das Ergebnis wird Mitte des Jahres erwartet. Danach wird die Landesregierung eine endgültige Entscheidung über die Reaktivierung der Aartalbahn treffen können. Auf der Buslinie 567 (Limburg/Diez-Hahnstätten-Rückershausen/Michelbach) sollten ab Mitte Dezember 2014 von der DB Busverkehr Hessen GmbH wegen eines erheblichen Defizits montags bis freitags fast nur noch Fahrten für den Schülerverkehr angeboten werden. Der Verkehr an Samstagen sollte halbiert und an Sonn- und Feiertagen vollkommen eingestellt werden. Im Hinblick auf die bevorstehende Reaktivierung der Aartalbahn sollte eine Angebotseinschränkung auf der Buslinie 567 nach Möglichkeit vermieden werden. In Gesprächen der Verbandsgemeinde Hahnstätten, des Rhein-Lahn-Kreises, des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel und des SPNV Nord mit der DB Busverkehr Hessen GmbH konnte durch ein starkes Engagement des SPNV Nord erreicht werden, dass das bisherige Busangebot bis zur Reaktivierung der Aartalbahn aufrecht erhalten wird. 5. bericht von Magda Haberstroh (Sport-Kooperationsvertrag) Das SB-Mitglied Magda Haberstroh berichtet, dass sie im letzten Jahr alle Vorsitzenden der Sportvereine der Verbandsgemeinde hinsichtlich des Seniorensports angeschrieben hat. Die Resonanz sei jedoch sehr zurückhaltend bzw. unbedeutend. Der SB will die Angelegenheit beobachten und gegebenenfalls neu bewerten. 6. bericht von Ulrike Fuhr über Ausschusssitzung der Og Hahnstätten Die stellvertretende Vorsitzende Ulrike Fuhr hat im Auftrag des 1. Vorsitzenden am auf Einladung von Ortsbürgermeister Egert an der Sitzung des Kulturausschusses der Ortsgemeinde Hahnstätten teilgenommen. Auf der Tagesordnung stand die Gestaltung der 1225-Jahrfeier am der Ortsgemeinde Hahnstätten. Die Gemeinde Hahnstätten plant am Sonntag, den einen Festumzug durch Hahnstätten an dem sich auch der Seniorenbeirat beteiligen soll. Nach einer Aussprache und Diskussion sprach sich der SB mehrheitlich dafür aus an diesem Festzug mitzuwirken. Ob als Beteiligte z.b. bei den Oldtimern oder mit einem eigenen Wagen wird in Übereinstimmung mit Ortsbürgermeister Egert noch abgeklärt. Für eine Beteiligung an dem geplanten Dorffest am sieht der SB keine Notwendigkeit. 7. Fragen an die Ag bezüglich der Homepage (Termine) Die Arbeitsgruppe Homepage (SB Scherer, christ, Hagedorn und Lang-Hagel) haben in einer Empfehlung vom dem SB folgende Arbeitsweise vorgeschlagen: Die Struktur des SB auf der Homepage muss immer zeitnah erfolgen und mit Leben erfüllt werden. Die bisherigen Arbeitsgruppen müssen gelöscht werden. Neuer Formulierungsvorschlag: Arbeitsgruppen werden Themen bezogen nach Notwendigkeit und nach Beschluss im SB eingesetzt. Sie berichten im SB. Die Kontaktdaten von SB - Mitgliedern müssen fortlaufend nach Bedarf aktualisiert werden. Im Archiv müssen die fehlenden Protokolle ergänzt werden. Zukünftig müssen die Einladungen zeitgleich wie im Mitteilungsblatt vor einer SB - Sitzung durch den 1. Vorsitzenden und die öffentlichen Protokolle nach Genehmigung im SB durch den Schriftführer im Archiv eingestellt und veröffentlicht werden. Die Eintragungen in das Archiv müssen in zeitlicher Reihenfolge im Kopf der Tabelle beginnen. Demzufolge wird der älteste Eintrag am Ende der Tabelle zu finden sein. Unter Was wir tun müssen alle unsere aktuellen Aktivitäten, Vereinbarungen und geplante Veranstaltungen erscheinen. Die genauen Termine und Veranstaltungsorte sind im Mitteilungsblatt, der Homepage des SB, bei der VG sowie über die regionale Presse bekannt zu geben. Nach Aussprache und Beratung erklärte sich die stellvertretende Vorsitzende Ulrike Fuhr bereit anhand der Beschlüsse und Protokolle die Homepage Aktuelles und Was wir tun zu bearbeiten. 8. Anträge Wünsche und Verschiedenes Wie der Vorsitzende mitteilt, können die Landtagsabgeordneten Lammert und Denninghoff nicht an der Beiratssitzung am teilnehmen, da an diesem Tag eine Plenarsitzung stattfindet an denen sie teilnehmen müssen. Nach Aussprache wird vorgeschlagen die Landtagsabgeordneten für die Juni- sitzung einzuladen. Auf der Sitzung im April sollen die Themen und Fragen festgelegt werden. Frau Silke Löhr gibt einen Veranstaltungshinweis des Kreml Kulturhauses. Am Mittwoch, um Uhr ein Film Spezial Demenz angeboten. Der Film Still Alice - Mein Leben ohne Gestern. Im Anschluss findet ein Filmgespräch statt. Frau Gabriele Schönweitz vom Pflegestützpunkt Diez wird mit Interessierten der Frage nachgehen, vor welchen Herausforderungen Angehörige von Menschen mit Demenz stehen und welche Entlastungsmöglichkeiten in der Versorgung genutzt werden können. Hinsichtlich der geplanten Sicherheits-Aufklärungsveranstaltung mit dem LKA Koblenz konnte noch keine einheitliche Meinung darüber erzielt werden, ob der SB Hahnstätten und Katzenelnbogen gemeinsam nach Koblenz fahren oder ob eine gemeinsame Veranstaltung in den beiden Verbandsgemeinden durchgeführt werden soll. Nach der geführten Aussprache ist man der Meinung die Aufklärungsveranstaltung im Herbst durchzuführen. Das SB-Mitglied Lang-Hagel möchte, dass der Bürgermeister nochmals an die Dorfmoderations-Ergebnisse in Hahnstätten erinnert wird. Das SB-Mitglied Magda Haberstroh sucht noch Begleitpersonen für die für die Ausflüge am und der Kinder im KiMaPa Hahnstätten Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der nächste Deutsche Seniorentag am 2. Und 3. Juli 2015 in Frankfurt stattfindet. In einem vielseitigen Programm wird auch unsere Bundeskanzlerin sprechen. Anmeldungen sind erforderlich. Flyer und Anmeldungen werden im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Es soll noch einmal versucht werden die aktuellen Notfallmappen in die Homepage einzustellen Die nächste SB-Sitzung ist am in der Verbandsgemeinde Hahnstätten. Die Sitzung im Mai soll in Kaltenholzhausen stattfinden. Öffentliche Bekanntgabe Herrn Axel Müller, zuletzt wohnhaft Stettiner Straße 5 in Hahnstätten ist ein Schriftstück zuzustellen. Da die jetzige Anschrift des Empfängers nicht bekannt ist, wird der o.a. Bescheid gemäß 43 Abs. 2 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz, 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz, 10 Verwaltungszustellungsgesetz in den jeweils geltenden Fassungen öffentlich zugestellt. Den für Herrn Axel Müller bestimmte Bescheid ist bei der Verbandsgemeindekasse, Austraße 4, Hahnstätten, Zimmer 17, hinterlegt. Nach Ablauf von zwei Wochen gelten die Bescheide als zugestellt. Volker Satony, Bürgermeister Sprechstunde des Bezirksbeamten der Polizeiinspektion Diez Am Donnerstag, findet in der Zeit vom Uhr bis Uhr die Sprechstunde des Bezirksbeamten der Polizeiinspektion Diez, Herrn Gasteier, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hahnstätten, Austr. 4, Zimmer 11.2, statt.

7 Hahnstätten 7 Nr. 15/2015 nannte LILE, die Lokale Integrierte Ländliche Entwicklungsstrategie. Die LILE ist gleichermaßen das Bewerbungskonzept und - im Falle der Anerkennung - zugleich auch das Förderprogramm der Region. Im Anschluss an das Treffen in Diez am wurde die LILE auf den Weg nach Mainz gebracht und dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz vorgelegt. Nun hofft die Region Lahn-Taunus gemeinsam mit den 20 weiteren Bewerberregionen als eine der neuen rheinland-pfälzischen LEADER-Regionen ausgewählt zu werden. Auf dem Spiel stehen etwa 2,5 Millionen Euro an Fördergeldern, die in den nächsten sechs Jahren für kleine und mittlere Projekte eingesetzt werden könnten. Die Initiative für die Bewerbung war zu Beginn des letzten Jahres vom Ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde Diez, Michael Schnatz, ausgegangen, der gemeinsam mit der Wirtschaftsförderin Sabine Ksoll bereits im Sommer 2013 erste Gespräche für eine entsprechende Weichenstellung mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten (MULEWF) führte, eine ländergreifende Kooperation mit der hessischen Nachbarregion Limburg-Weilburg auf den Weg brachte und letztlich mit dem Zusammenschluss der sechs Verbandsgemeinden alle Partner als LEADER-Region Lahn-Taunus vereinte. Nach dem Auftakt beim Regionalform in Pohl, das bereits auf unerwartet hohes Interesse gestoßen war, fanden in den zurückliegenden Monaten mehrere Arbeitstreffen zu verschiedenen Themen statt, deren Ergebnisse fortlaufend in die LILE eingearbeitet wurden. Unterstützt wurde die Erarbeitung der LILE durch das Institut für Regionalmanagement aus Solms. Bei ihrem Treffen blickten der künftige Bürgermeister der Verbandsgemeinde Diez und die fünf Bürgermeister mit einigem Stolz auf die geleistete Arbeit der letzten Monate. Von Allen wurde die LILE als gute und authentische Bewerbung bewertet, die viele innovative Ansätze beinhaltet und ihre Qualität vor allem den zahlreichen Beiträgen der Menschen aus der Region zu verdanken hat. Die LILE Lahn-Taunus steht unter dem Leitmotiv Über Grenzen hinaus wachsen. In diesem Leitbild wird zum einen der Kooperationsgedanke innerhalb der Region, vor allem aber die angestrebte Zusammenarbeit mit der hessischen Nachbarregion Limburg-Weilburg verdeutlicht. Deshalb fand hierzu auch ein Facharbeitstreffen statt, in dem zukünftige Zusammenarbeit konkretisiert werden konnte. Auch Projektideen wurden schon eingebracht und in die LILE integriert. Dies erfolgte, um zu verdeutlichen, wie viele gute Ansätze in der Region vorhanden sind. Erhält die Region den Zuschlag, können und müssen alle Projekte das formale Verfahren der Antragsstellung durchlaufen. Dabei haben alle Projekte gleiche Startbedingungen, es ist nicht entscheidend, ob ein Projekt schon in der LILE genannt ist. Wichtig ist vielmehr, dass die Projekte thematisch zur LILE passen und sie demzufolge von der Lokalen Aktionsgruppe Lahn-Taunus positiv bewertet und ausgewählt werden können. Eine Lokale Aktionsgruppe - kurz: LAG - gibt es in jeder anerkannten LEADER-Region. Die LAG ist ein Gremium, das aus verschiedenen Akteuren der Gemeinden, der Wirtschaft, dem Sozialbereich aber auch aus der Zivilgesellschaft zusammengesetzt ist. Die Hauptaufgabe der LAG ist die inhaltliche Bewertung der Projekte, ihre Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. In der Lahn-Taunus-Region gibt es bereits eine sogenannte vorläufige LAG, die sich im Januar in Bad Ems zum ersten Mal getroffen hat. Die offizielle Gründung soll im Sommer dieses Jahres stattfinden. In den nun folgenden Wochen erwarten die Verbandsgemeinden gespannt die Auswahl-Entscheidung aus Mainz. Bei hoffentlich positivem Ausgang startet die Projektförderphase gegen Ende dieses Jahres. Sollte die Region ausgewählt werden, wird sie ein sog. Regionalmanagement einrichten. Dieses wird vor allem dazu dienen die Projektantragssteller auf dem nicht immer einfachen Weg bis hin zur Genehmigungsreife ihres Projektes zu begleiten. Das Regionalmanagement soll bei der Verbandsgemeinde Diez eingerichtet werden, die sich bereit erklärt hat die Geschäftsstelle für die LAG und die zukünftig LEADER- Region Lahn-Taunus zu übernehmen. Interessierte können sich gerne schon vorab in das Thema einlesen: Die LILE ist auf eingestellt und steht der Öffentlichkeit zur Verfügung. Hier finden Sie auch viele Informationen zu LEADER im Allgemeinen. Weitere Fragen beantworten Ihnen gerne: Michael Schnatz, Erster beigeordneter Verbandsgemeindeverwaltung Diez Louise-Seher-Straße 1, Diez, Telefon (06432) , Telefax (06432) m.schnatz@vgdiez.de Bekanntmachung zur Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Hahnstätten Am Sonntag, wird die Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Hahnstätten durchgeführt. Die Wahlhandlung dauert von 8 bis 18 Uhr. i. Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein erhalten hat. Wer nicht brieflich wählt, kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Zur Wahl soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht und der Personalausweis, bei Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ein gültiger Pass oder Passersatz, bereitgehalten werden. ii. Wahlberechtigte, die nicht in ihrem Wahlraum wählen wollen, können noch bis Freitag, , 18 Uhr, einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für Wahlberechtigte, die ohne ihr Verschulden weder im Wählerverzeichnis nachgetragen worden sind noch einen Wahlschein von Amts wegen erhalten haben. iii. Zur Wahl ist nur eine gültige Bewerbung eingereicht worden. Die Wählerinnen und Wähler erhalten einen Stimmzettel mit der Angabe des Familiennamens, der Vornamen, des Berufes oder Standes und der Anschrift des Bewerbers. Sie geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, ob sie mit Ja oder mit Nein abstimmen. iv. Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Hahnstätten, Verbandsgemeindeverwaltung Hahnstätten Horst Seelbach 1. Beigeordneter und Wahlleiter

8 Hahnstätten 8 Nr. 15/2015 Stimmzettel Bürgermeisterwahl Nachstehend veröffentlichen wir das Muster des Stimmzettels für die Bürgermeisterwahl am 26. April Verbandsgemeindeverwaltung Hahnstätten nachrichten Forstrevier Einladung zur Sitzung des Forstverbandes Lahn-Aar am Donnerstag, um Uhr Im Rathaus in Birlenbach Tagesordnung: - nicht-öffentlich - 1. Personalangelegenheiten Burgschwalbach Jagdgenossenschaft Burgschwalbach Die diesjährige Jagdgenossenschaftsversammlung findet am Dienstag, , Uhr im Dorfgemeinschaftshaus statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der anwesenden Personen und der vertretenden Grundflächen 3. Bericht des Jagdvorstehers 4. Bericht des Kassierers und Kassenprüfer 5. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Jagdpachtreinerlöses des laufenden Jagdjahres 6. Baumaßnahmen 7. Nachwahlen zum Vorstand 8. Wünsche/ Anträge Anträge an die Versammlung können bis zum schriftlich bei Jagdvorsteher F. W. Gethmann, Oberhäuserhof, Burgschwalbach gestellt werden. Jagdgenosse im Sinne des Bundesjagdgesetzes ist jeder Grundbesitzer einer bejagbaren Fläche im Jagdkatasterbezirk Burgschwalbach. Gethmann, Jagdvorsteher Einladung zur 2. Bürgermeisterdienstversammlung in der 10.Wahlperiode 2014/2019 am , Uhr Die Ortsbürgermeister werden hiermit zur 2. Sitzung für Montag, , Uhr, in den Sitzungssaal des rathauses der Verbandsgemeinde Hahnstätten, Austraße 4, eingeladen. Die Sitzung ist nicht öffentlich. Volker Satony, Bürgermeister Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Burgschwalbach für das Jahr 2015 vom Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57), folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden: 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf ,00 der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf ,00 Jahresüberschuß / Jahresfehlbetrag ,00 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf ,00 die ordentlichen Auszahlungen auf ,00 Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen ,00 die außerordentlichen Einzahlungen auf... 0,00 die außerordentlichen Auszahlungen auf... 0,00 Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen... 0,00 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit ,00 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ,00 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ,00 die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit ,00 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit ,00 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit ,00 der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf ,00 der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf ,00 Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr... 0, gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen , gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Es wird festgesetzt: 1. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen. 0, Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

9 Hahnstätten 9 Nr. 15/ grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) % b) für Grundstücke (Grundsteuer B) % 2. gewerbesteuer % 3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des gemeindegebietes gehalten werden: EUrO ( ) für den ersten Hund... 50,00 für den zweiten Hund... 80,00 für jeden weiteren Hund , gebühren und beiträge Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57) werden wie folgt festgesetzt: gebühren für das rathaus Großer Versammlungssaal pro Tag... 50,00 Kleiner Versammlungssaal pro Tag... 30,00 Gemeinschaftsküche mit Einrichtung pro Tag... 45,00 Gemeinschaftsküche mit Einrichtung pro 1/2 Tag... 25,00 Stuhvermietung je Stuhl/ Tag... 0,50 Tischvermietung je Tisch/ Tag... 2,50 Anmerkung zur Stuhl- und Tischvermietung: Abhol- und rückabetag werden als ein Tag berechnet. Mit auswärtigen benutzern wird eine Sondervereinbarung nach 2 Absatz 2 Satz 2 KAg geschlossen gebühren für die burgblickhalle 1. großer raum bei privaten Veranstaltungen... 80,00 bei privaten Veranstaltungen bis 8 Stunden... 32,00 bei kommerziellen Veranstaltungen ,00 bei gewerblichen Veranstaltungen ,00 2. Kleiner raum bei privaten Veranstaltungen... 50,00 bei privaten Veranstaltungen bis 8 Stunden... 20,00 bei kommerziellen Veranstaltungen... 70,00 bei gewerblichen Veranstaltungen ,00 3. großer und kleiner raum bei privaten Veranstaltungen ,00 bei privaten Veranstaltungen bis 8 Stunden... 48,00 bei kommerziellen Veranstaltungen ,00 bei gewerblichen Veranstaltungen ,00 4. Halle bei privaten Veranstaltungen ,00 bei privaten Veranstaltungen bis 8 Stunden... 78,00 bei kommerziellen Veranstaltungen ,00 bei gewerblichen Veranstaltungen ,00 5. Halle einschließlich großem und kleinem Saal bei privaten Veranstaltungen ,00 bei privaten Veranstaltungen bis 8 Stunden... 94,00 bei kommerziellen Veranstaltungen ,00 bei gewerblichen Veranstaltungen ,00 6. Küche bei privaten Veranstaltungen... 40,00 bei privaten Veranstaltungen bis 8 Stunden... 16,00 bei kommerziellen Veranstaltungen... 50,00 bei gewerblichen Veranstaltungen... 80,00 7. Kaution bei privaten Veranstaltungen ,00 bei privaten Veranstaltungen bis 8 Stunden ,00 bei kommerziellen Veranstaltungen ,00 bei gewerblichen Veranstaltungen ,00 7. reinigungspauschalen Kleiner Raum... 20,00 Großer Raum... 30,00 Halle... 50,00 Halle einschließlich kleinem und großem Raum... 70,00 Bei gewerblichen und kommerziellen Veranstaltungen werden die Nebenkosten nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet Erforderliche Nachreinigungen werden mit 25,00 je angefangener Stunde berechnet. Bei mehrtägigen Veranstaltungen werden für jeden weiteren Tag der Nutzung 75 v.h. der o.a. Mietgebühren berechnet. Mit auswärtigen benutzern wird eine Sondervereinbarung nach 2 Abs. 2 Satz 2 KAg geschlossen. 6 - Eigenkapital Stand des Eigenkapitals zum des Vorvorjahres Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum des Vorjahres Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsjahres Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall überschritten sind. Ortsgemeinde Burgschwalbach Ehrenfried Bastian Ortsbürgermeister Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 95 Absatz 3 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von bis (montags bis mittwochs von 8:00 Uhr bis Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Rathaus der Verbandsgemeinde Hahnstätten, Austraße 4, Hahnstätten, Zimmer 22 öffentlich aus. Nach 24 Absatz 6 GemO gilt die Satzung, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen ist, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht wenn 1. die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hahnstätten unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Hahnstätten, (Siegel) Volker Satony Verbandsgemeindeverwaltung Hahnstätten Bürgermeister Information über die Verkehrsregelung im Bereich der Schlossstraße, Kirchstraße, Kirchweg, Rathausstraße und Schulbergstraße Die Verbandsgemeinde Hahnstätten in Abstimmung mit der Polizeiinspektion Diez und der Ortsgemeinde Burgschwalbach werden an der angeordneten Verkehrsregelung in der Schlossstraße, Kirchstraße, Kirchweg, Rathausstraße und Schulbergstraße festgehalten wird. Die getroffenen verkehrsrechtlichen Maßnahmen haben sich bewährt und entsprechende Beachtung gefunden, um die in der Vergangenheit aufgetretenen straßenrechtlichen Probleme zu bewältigen. Um in begründeten Einzelfällen, in denen aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten das Abstellen von Fahrzeugen auf Privatgrundstücken nicht oder nur unter unzumutbaren Einschränkungen möglich ist, beabsichtigten wir in Absprache mit der Ortsgemeinde Burgschwalbach Ausnahmegenehmigungen von der Verkehrsreglung - hier der Benutzung der Parkscheibe- nach der Vorschrift des 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu erteilen. Darüber beabsichtigt die Ortsgemeinde Burgschwalbach, im Bedarfsfall weitere Parkflächen außerhalb der gewidmeten Straßenflächen zur Verfügung zu stellen, die gegen einen geringen Betrag angemietet werden können. Um eine objektive Bewertung der Sachlage im jeweiligen Einzelfall im Rahmen der möglichen Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung bzw. der Bereitstellung von Parkflächen vornehmen zu können, haben wir einen Fragebogen erstellt, den wir dem betroffenen Personenkreis zur Verfügung stellen wollen. Diesen Fragebogen erhalten Sie bei der Verbandsgemeinde Hahnstätten, Herrn Kubitza, Tel , Marc-Andre.Kubitza@VG-Hahnstaetten.de Hahnstätten, Volker Satony, Bürgermeister Einladung zur Bau- und Planungsausschusssitzung Hiermit lade ich die Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses und die Beigeordneten zur nichtöffentlichen Sitzung für Freitag, 17. April 2015, 17:00 Uhr, ein. Wir treffen uns am Parkplatz Am Heckelchen. Tagesordnung: 1. Waldwegebau 2. Biotope

10 Hahnstätten 10 Nr. 15/ Hochwasserschutzkonzept 4. Bauanträge 4. Verschiedenes Ehrenfried Bastian, Ortsbürgermeister Nach getaner Arbeit ist für das leibliche Wohl gesorgt. Ich freue mich auf eine rege Beteiligung. Vielen Dank. Thomas Scheid, Ortsbürgermeister Flacht Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Flacht vom Ortsbürgermeister Thomas Scheid eröffnet Uhr die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden, stellt die Beschlussfähigkeit fest und gibt die Tagesordnung bekannt. Auf Vorschlag des Vorsitzenden wird die Tagesordnung einstimmig um folgende Tagesordnungspunkte ergänzt: TOP 2a: Beratung und Beschlussfassung über die Erneuerung der Elektroinstallation in der Kindertagesstätte Flacht/Holzheim Nichtöffentliche Sitzung TOP 6a: Vergabe des Auftrages zu TOP 2a Zu TOP 1: beratung und beschlussfassung über die Stellungnahme der Ortsgemeinde Flacht zum raumordungsverfahren bezüglich der geplanten Umgehung Flacht / niederneisen Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Flacht hat sich mit den Planungsunterlagen der Ortsumgehung Flacht / Niederneisen befasst und gibt im Rahmen des Raumordnungsverfahrens folgende Stellungnahme ab: 1. Die Ortsgemeinde Flacht spricht sich gegen eine Realisierung der Varianten I, II, III, III a, V und VI aus. 2. Aus Sicht der Ortsgemeinde Flacht soll die Variante IV zur Umsetzung kommen. Allerdings befindet sich die Anbindung an die jetzige B 54 zwischen den Gemeinden Flacht zu nah an der Ortsrandbebauung Flacht. Die Anbindung muss daher überdacht und so gestaltet werden, dass der Abstand der geplanten Umgehungsstraße zur Ortsrandbebauung Flacht größer wird. Weiterhin präferiert die Ortsgemeinde Flacht zwischen Flacht und Holzheim anstatt eines Brückenbauwerks eine Unterführung der Bahntrasse und eine Überquerung der Aar auf dem Höhenniveau der jetzigen B 54. Die Gemeinde Flacht behält sich vor, nach Abschluss des Raumordungsverfahrens und Kenntnis des Raumordnungsbeschlusses erneut über die Durchführung des Projekts zu Beratung und zu beschließen. Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 0 nein-stimmen und 1 Enthaltung. Zu TOP 2: Umwelttag 2015 Der Umwelttag der Ortsgemeinde findet am statt. Zu TOP 2a: beratung und beschlussfassung über die Erneuerung der der Elektroinstallation in der Kindertagesstätte Flacht/Holzheim Der Ortsgemeinderat beschließt die Erneuerung der Elektroinstallation in der Kindertagesstätte Flacht/Holzheim. Die Arbeiten sollen in den Sommerferien ausgeführt werden. Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 0 nein-stimmen und 0 Enthaltungen. Zu TOP 3: Mitteilungen des Ortsbürgermeisters Für den Friedhof wird eine Ladung Splitt benötigt. Zu TOP 4: Fragen der ratsmitglieder Es ergehen keine Wortmeldungen. Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt. Wir packen s an Umwelttag in Flacht am Auch in diesem Jahr starten wir wieder einen Aufruf an alle Bürgerinnen und Bürger sich am Umwelttag in Flacht zu beteiligen. Rund um Flacht gibt es einiges anzupacken, um unser Dorf schöner und gepflegter aussehen zu lassen. Alle Bürgerinnen und Bürger sind an diesem Tag herzlich eingeladen, gemeinsam die Gemeinde von Müll und Unrat zu befreien. In diesem Jahr wollen wir uns auch unserem Dorfplatz widmen. Bitte daher, wenn möglich, Schubkarren, Heckenschere und Rechen mitbringen. Also, liebe Flachter, kommt und packt mit an! Treffpunkt ist am Samstag, um Uhr am rathaus Hahnstätten Einladung zu einer Sitzung des Bauund Planungsausschusses am Freitag, Ich lade Sie hiermit zu einer Sitzung des Bau- und Planungsausschusses für Freitag, , Uhr, in das Sitzungszimmer im Rathaus der Ortsgemeinde Hahnstätten, Kirchgasse 20, ein. Tagesordnung: 1. Sachstandsbericht Anbau Kindergarten Pusteblume 2. Ausbau Nussbergstraße 3. Bauvoranfragen und Bauanträgen 4. Grundstücksangelegenheiten 5. Verschiedenes Die Sitzung ist nicht öffentlich. Falls Sie an der Sitzung nicht teilnehmen können, benachrichtigen Sie bitte Ihren Vertreter. Joachim Egert, Ortsbürgermeister Jagdgenossenschaft Hahnstätten Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft am Mittwoch, dem Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Hahnstätten werden hiermit zur Jahreshauptversammlung für Mittwoch, , Uhr, in das Sitzungszimmer im Rathaus der Ortsgemeinde Hahnstätten, Kirchgasse 20, eingeladen. Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstandes 2. Offenlegung der Jahresrechnung Entlastung des Vorstandes für Genehmigung der Haushaltsrechnung und der Jahresrechnung 5. Neuwahlen 6. Feldwegebau 7. Einsatz und Standort des Mulchers 8. Fragen der Jagdgenossen 9. Verschiedenes Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossen findet die Jahreshauptversammlung des Ortsbauernverbandes Hahnstätten statt. Karl-Heinz Schwenk Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Ortsbauernverband Hahnstätten Einladung zur Jahreshauptversammlung des Ortsbauernverbandes Hahnstätten Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft findet am Mittwoch, im Sitzungszimmer im Rathaus der Ortsgemeinde Hahnstätten die Jahreshauptversammlung der Ortsbauernschaft statt. Hierzu werden Sie herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Totenehrung 3. Verlesen des Protokolls von Bericht des 1. Vorsitzenden 5. Kassenbericht 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstandes 8. Verschiedenes Steffen Biebricher, Ortslandwirt Lohrheim Einladung zu der 11. Sitzung des Ortsgemeinderates Lohrheim in der Legislaturperiode 2014/2019 für Mittwoch, um Uhr im rathaus

11 Hahnstätten 11 Nr. 15/2015 der Gemeinde Lohrheim. Die Sitzung ist bis zu dem Punkt 6 öffentlich, ab dem Tagesordnungspunkt 7 beginnt der nicht öffentliche Teil der Sitzung. Der Termin sowie die Tagesordnung wurden mit den Beigeordneten und der Verbandsgemeindeverwaltung abgestimmt. Tagesordnung: Öffentlich: 1. Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Beratung und Beschlussfassung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Einmalbeiträgen nach tatsächlichem Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragsatzung Einzelabrechnung) der Ortsgemeinde Lohrheim vom Annahme einer Geldspende für den Spielplatz der Gemeinde Lohrheim 4. Information und Bericht aus den Arbeitsgruppen 5. Bekanntmachungen des Ortsbürgermeisters 6. Fragen der Ratsmitglieder nicht öffentlich: 7. Bauanträge 8. Grundstücksangelegenheiten 9. Verschiedenes Rudolf Kubitza, Ortsbürgermeister Treffen des Festausschusses zur 1225 Jahrfeier der Gemeinde Lohrheim Am Freitag, trifft sich der Festausschuss um 20 Uhr im Rathaus der Gemeinde Lohrheim. Gerne können an diesem Termin auch interessierte Bürger teilnehmen. Da an diesem Abend das Programm zusammengestellt werden soll, bitten wir die Vereinsvorsitzenden nochmals alle Abteilungen und Gruppen der einzelnen Vereine anzusprechen. Des Weiteren können auch einzelne Personen gerne etwas zum Gelingen des Festes beitragen. Diese Damen und Herren sind auch an diesem Tag recht herzlich eingeladen. Rudolf Kubitza, Ortsbürgermeister Niederneisen Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederneisen für das Jahr 2015 vom Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57), folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden: 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf ,00 der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf ,00 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag ,00 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf ,00 die ordentlichen Auszahlungen auf ,00 Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen ,00 die außerordentlichen Einzahlungen auf... 0,00 die außerordentlichen Auszahlungen auf... 0,00 Saldo der außerordentlichen Einund Auszahlungen... 0,00 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit ,00 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ,00 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ,00 die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit ,00 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit ,00 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit ,00 der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf ,00 der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf ,00 Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr... 0, gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen... 0, gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Es wird festgesetzt: 1. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen... 0, Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) % b) für Grundstücke (Grundsteuer B) % 2. gewerbesteuer % 3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des gemeindegebietes gehalten werden: EUrO ( ) für den ersten Hund... 50,00 für den zweiten Hund ,00 für jeden weiteren Hund , gebühren und beiträge Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57) werden wie folgt festgesetzt: benutzungsgebühren für den rathaussaal Grundmiete pro Tag... 25,00 Geschirr... 20,00 Reinigung, sofern eine Sonderreinigung anfällt... 15,00 Nebenkosten (Strom, Wasser usw) je Tag... 15,00 komplette Vermietung mit Sonderreinigung... 75,00 komplette Vermietung ohne Sonderreinigung... 60,00 Geschirrvermietung außer Haus... 26,00 Für Vereine und Verbände aus Niederneisen ist die Nutzung kostenfrei. Mit auswärtigen benutzern wird eine Sondervereinbarung nach 2 Absatz 2 Satz 2 KAg geschlossen 6 - Eigenkapital Stand des Eigenkapitals zum des Vorvorjahres Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum des Vorjahres Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsjahres Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall überschritten sind. Ortsgemeinde Niederneisen Jüngst, Ortsbürgermeister Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie ist gemäß 97 Absatz 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von (montags bis mittwochs von 8:00 Uhr bis Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Rathaus der Verbandsgemeinde Hahnstätten, Austraße 4, Hahnstätten, Zimmer 22 öffentlich aus. Nach 24 Absatz 6 GemO gilt die Satzung, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen ist, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht wenn 1. die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hahnstätten unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Hahnstätten, (Siegel) Volker Satony Verbandsgemeindeverwaltung Hahnstätten Bürgermeister

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