ImHinblickaufdensichbeschleunigendenlandwirtschaftlichenStrukturwandelundimGesamtkontextderReformendersozialenSicherungssystemein
|
|
- Nicolas Weiner
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG) A. Problem und Ziel ImHinblickaufdensichbeschleunigendenlandwirtschaftlichenStrukturwandelundimGesamtkontextderReformendersozialenSicherungssystemein DeutschlandhabensichdieKoalitionspartnerCDU,CSUundSPDimKoalitionsvertragfürdie16.LegislaturperiodedesDeutschenBundestagesaufeine WeiterentwicklungundReformdesgegenwärtigenRechtsderlandwirtschaftlichenUnfallversicherungmitdenZielenangemesseneBeitragsbelastungund innerlandwirtschaftlichebeitragsgerechtigkeitverständigt.diebereitstellung vonbundesmittelnmussdenstrukturellenbesonderheitenderlandwirtschaft Rechnungtragen.DazugehörteineBewertungder2001beschlossenenOrganisationsreform und eine Modernisierung der Organisationsstrukturen. Organisation in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung DieseNotwendigkeitbestehtunabhängigvonderbeabsichtigtenEinbeziehung derlandwirtschaftlichenunfallversicherungindiereformdergesetzlichen Unfallversicherung.DiemitdiesemGesetzbeabsichtigteStabilisierungder agrarsozialensicherungssystemewirdvomberufsstand (insbesonderedes DeutschenBauernverbandes)gefordertundinBezugaufdiebesonderenAbfindungenvonderIndustriegewerkschaftBauen-Agrar-Umwelt (IGBAU)unterstützt. MitdemGesetzzurOrganisationsreforminderlandwirtschaftlichenSozialversicherung (LSVOrgG)vom17.Juli2001solltedieVerwaltungderlandwirtschaftlichenSozialversicherungdemStrukturwandelinderLandwirtschaftunddemWirtschaftlichkeitsgrundsatzangepasstwerden.Diemitdem LSVOrgGgeschaffeneOrganisationsstrukturwardasErgebnisderNotwendigkeiteinesKonsensesmitdenLändern.DerGesetzgeberwarsichseinerzeitbewusst,dassdasZiel schlanke,zukunftssicherestrukturen durchdie ReduzierungaufneunTrägerderlandwirtschaftlichenSozialversicherung nichtumfassenderreichtwerdenkonnte.insbesonderederbundeseinfluss konntebeieinerlösungmitmehrerenbundes-undlandesunmittelbarenträgernnurmittelbardurchergänzendemaßnahmensichergestelltwerden.die Erfahrungenhabengezeigt,dassdieseZielemitdenMittelndesLSVOrgG nicht hinreichend erreicht werden konnten. DieBundesregierunghältesfürzielführend,diemitdemLSVOrgGgeschaffenenInstrumentarienweiterzuentwickeln.Dazugehörtinsbesondereeine wirksameausweitungderaufgabenderdreispitzenverbände,weilhier-
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode durchsowohlderbundeseinflussgestärktalsauchdurcheinekonzentration vonaufgabendieeffizienzundwirtschaftlichkeitdessystemsverbessert werden können. Leistungen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung DielandwirtschaftlicheUnfallversicherungistkeineigenständigesSystem, sondernvielmehrbestandteildergesetzlichenunfallversicherung (Siebtes BuchSozialgesetzbuch SGBVII).DieserTeilderagrarsozialenSicherung istalsomitderallgemeinengesetzlichenunfallversicherungengverzahnt. InnerhalbdieseseinheitlichenrechtlichenRahmensgibtesnurwenige SonderregelungenfürdielandwirtschaftlicheUnfallversicherung.Diese betreffenlediglichdie andersalsimbereichdergewerblichenunfallversicherung kraftgesetzesversichertenunternehmersowiedieartderbeitragsbemessung. EinweitererUnterschiedzurallgemeinenUnfallversicherungbestehtdarin, dassdielandwirtschaftlichenberufsgenossenschaftenseit1963bundeszuschüsseerhalten.siesindzweckgebundenunddienendazu,diebeiträge derzuschussberechtigtenland-undforstwirtschaftlichenunternehmerzu senkenundzueinerannäherungderbelastungsunterschiedezwischenden Regionenbeizutragen.EinweiteresfinanziellesEngagementdesBundes mussjedochdiebelangederhaushaltskonsolidierungberücksichtigen.eine BegrenzungdesfinanziellenEngagementsdesBundeskannabernurdann ohneauswirkungenaufdiebeitragszahlerbleiben,wennzügignebeneiner ModernisierungderVerwaltungsstrukturenMaßnahmenzurNeuausrichtung derausgabenstrukturderlandwirtschaftlichenberufsgenossenschaftenin Angriff genommen werden. B. Lösung Organisation in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung ImBereichderOrganisationwerdenMaßnahmenergriffen,umdieWirtschaftlichkeit und Effektivität zu steigern: ErrichtungeinesgemeinsamenSpitzenverbandesfürdiegesamtelandwirtschaftlicheSozialversicherungalsKörperschaftdesöffentlichenRechts,um diesteuerungundkoordinierunginnerhalbderlandwirtschaftlichensozialversicherungzuverbessern.durchdierechtsformalskörperschaftwirddie rechtlichebindungallerträgerandiebeschlüssederspitzenorganisationsichergestelltunddierechtssicherewahrnehmungderaufgabengewährleistet. BeieinerBeibehaltungderbisherigenAnzahlderTräger neunverwaltungsgemeinschaftenmitjevierkörperschaften isteszudemunumgänglich,bestimmteaufgabenbeidemneuenspitzenverbandzusammenzufassen.esgibteinereihespezifischeraufgabeninderlandwirtschaftlichen Sozialversicherung,diebeideneinzelnen imverhältniszuanderensozialversicherungsträgern sehrkleinenträgernderlandwirtschaftlichensozialversicherunginsogeringemausmaßvorkommen,dasseseffizienterist,die personellenressourcenunddasbenötigtefachwissenhierfürbeieinerspitzenorganisation vorzuhalten. Leistungen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung DiemitdiesemGesetzentwurfvorgesehenenMaßnahmenzurModernisierung derlandwirtschaftlichenunfallversicherungsindimwesentlichenaufdasbeitragsrechtsowieaufdasleistungsrechtfürlandwirtschaftlicheunternehmer und deren Ehegatten begrenzt. Hierzu werden folgende Maßnahmen ergriffen:
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/6520 FlexibilisierungderErbringungderLeistungvonBetriebs-undHaushaltshilfe,umdenWirtschaftlichkeitsgrundsatzzustärkenundMitnahmeeffekte zu verhindern. MaßvolleVerlängerungderWartezeitfürdieLeistungeinerVersichertenrente an Unternehmer, um die Solidargemeinschaft zu entlasten. EinführungvonVorschüssenaufdiejährlicheBeitragsumlage,umdenMittelabflussbeidenLandwirtenzuverstetigenunddasVorhaltengrößerer finanziellerreservenbeidenberufsgenossenschaftenentbehrlichzumachen. LeistungvonAbfindungenfürBestandsrentenmiteinerMinderungderErwerbsfähigkeitunterhalbderSchwerverletzteneigenschaftmitfinanzieller UnterstützungdesBundes,umaufdieseWeisediejährlichwiederkehrenden Ausgaben für Renten nachhaltig zu verringern. EinführungeinerVerwaltungskostenobergrenzefürdielandwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften,umimVorgriffaufdieOrganisationsreformdie überproportional hohen Verwaltungskosten zu verringern. DenForderungendesBerufsstandes (insbesonderedesdeutschenbauernverbandes)zurstabilisierungderfinanzierungderagrarsozialensicherungssystemeundderforderungdergewerkschaftigbau,dieinderlandwirtschaft BeschäftigtenindiebesonderenAbfindungeneinzubeziehen,wirdRechnung getragen. C. Alternativen Keine. DieOrganisationsstrukturderlandwirtschaftlichenSozialversicherungmussan denstrukturwandelangepasstwerden.sollanderregionalengliederungder landwirtschaftlichensozialversicherungfestgehaltenwerden,wieesvorallem vondenländerngefordertwird,sindmaßnahmenzurnachhaltigensteigerung dereffizienzdessystemsunumgänglich.dieselassensichalleindurchdiefortentwicklung in der Praxis nicht bewirken. DerBundesrechnungshofschlägtinseinemBerichtüberdieUmsetzungund WeiterentwicklungderOrganisationsreformderlandwirtschaftlichenSozialversicherungvom30.Juli2007 (Bundestagsdrucksache16/6147)vor,dievier VersicherungszweigederlandwirtschaftlichenSozialversicherungalseigenständigebundesunmittelbareKörperschaftendesöffentlichenRechtsmitSelbstverwaltungineinerbundesweitzuständigenVerwaltungsgemeinschaft,der DeutschenLandwirtschaftlichenSozialversicherung,neuzuorganisieren.Diese würdesichinvierbundesunmittelbarekörperschaftenmiteinergemeinsamen HauptverwaltungundvierregionalenAußenstellengliedern.NachdemErgebnisvielfältigerGesprächemitdenLändernauchinpolitischenGremienwerden vondenländernallelösungsansätze,diedieschaffungeinesbundesträgers vorsehen,einmütigabgelehnt.einkonsensmitdenländernübereinenbundesträgererscheintdaherimgegenwärtigenstadiumnichtmöglich.vorallemwerdendievombundesrechnungshofverfolgtenzieleimhinblickaufeinebessere undeffizientereaufgabenerledigungweitgehendauchdurchdasindiesem EntwurfdesGesetzeszurModernisierungdesRechtsderlandwirtschaftlichen SozialversicherungvorgeseheneModellderAufgabenbündelungbeimSpitzenverband erreicht. ImLeistungsrechtwurdeaufVeranlassungdesBundesministeriumsfürErnährung,LandwirtschaftundVerbraucherschutzdieEinführungeinesKapitaldeckungsverfahrensgeprüft;dabeiwurdendiefinanziellenFolgeneinerderartigenSystemumstellungdurcheinwissenschaftlichesGutachtendargestellt. Hierbeizeigtesich,dassdurchdieEinführungeinerKapitaldeckungbeider
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode FinanzierungderNeurentenderlandwirtschaftlichenUnfallversicherungkurzbismittelfristigwederfürdieBeitragszahlernochfürdenBundeineEntlastungssituationentsteht.DaherstelltdieUmstellungderFinanzierungsgrundlagenaufeinKapitaldeckungsverfahrenwedereinenBeitragzurModernisierungderlandwirtschaftlichenUnfallversicherungnochzurBegrenzungdes finanziellenengagementsdesbundesinderlandwirtschaftlichenunfallversicherung dar. D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte Organisation DieVerwaltungskosteninderlandwirtschaftlichenSozialversicherungbetrugen imjahr2006gut300mio.euro.durchdieneuorganisationinderlandwirtschaftlichensozialversicherungwerdendieverwaltungs-undverfahrenskosten indiesemsystemdauerhaftum20prozentgesenktaufvoraussichtlich240mio. Euro im Jahr Leistungen DurchdenzweckgebundenenBundeszuschusszurteilweisenFinanzierungder besonderenabfindungeninhöhevonbiszujeweils200mio.euroindenjahren2008und2009ergebensichfürdenbundentsprechendemehrausgaben. DieseMehrausgabensindimEntwurfderBundesregierungzumBundeshaushalt 2008 und im Finanzplan des Bundes berücksichtigt. ImJahr2008ergebensichdurchdieMaßnahmenohneBerücksichtigungderzunächstmitMehrausgabenverbundenenFörderungderKapitalisierungvonBestandsrentenMinderausgabeninHöhevon19Mio.Euro,dieimJahr2009auf 21Mio.Euroansteigen.NachAbschlussderMaßnahmenzurbesonderenAbfindungvonBestandsrentenimJahr2009istmiteinerVerringerungdesRentenaufwandesumbiszu100Mio.Eurozurechnen.EinschließlichderAuswirkungenderOrganisationsreformwerdendieAusgabenderlandwirtschaftlichen UnfallversicherungimJahr2011umrund140Mio.Euroverringert.Bezogen aufdiebruttoumlagedesjahres2007inhöhevon840mio.eurobedeutetdas eineabsenkungdesnotwendigenbeitragsaufkommensdurchdielandwirteum knapp 17 Prozent. FürLänderundGemeindenergebensichausdiesemGesetzkeinefinanziellen Auswirkungen. Vollzugsaufwand DurchdasGesetzentstehtdurchdieMaßnahmenzudenbesonderenAbfindungenvorübergehendeinzusätzlicherVollzugsaufwand.NachBeendigungdieser MaßnahmenkommteszueinerdeutlichenVerringerungdesVollzugsaufwandes auch gegenüber dem heutigen Recht. E. Sonstige Kosten DieÄnderungenimLeistungsrechtderlandwirtschaftlichenUnfallversicherung führenkurzfristigzujährlichenminderbelastungeninhöhevon30bis40mio. EurofürdielandwirtschaftlichenUnternehmen.KostenentstehenderWirtschaftundinsbesonderedenmittelständischenUnternehmendurchdiesesGesetznicht.GeringfügigeÄnderungenderEinzelpreisekönnendahernicht ausgeschlossenwerden.vordemhintergrunddesverhältnismäßiggeringen EntlastungsvolumenssindAuswirkungenaufdasallgemeinePreisniveauund das Verbraucherpreisniveau nicht zu erwarten.
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/6520 F. Bürokratiekosten a) Unternehmen EswirdeinebestehendeInformationspflichtderUnternehmerkonkretisiert ( 221bAbs.1Satz2SGBVII).DiesebewirktkeineneuenKosten,dadiedort angesprocheneauskunfts-undinformationspflichtderunternehmerbzw. Grundstückseigentümerindengeltenden 191,198SGBVIIbereitsenthalten ist. b) Bürgerinnen und Bürger EswirdeineInformationspflichtneueingeführt.SiebetrifftdenAntragaufGewährungeinerbesonderenAbfindung.DieserAntragwirdnureinmalgestellt. DerbetroffenePersonenkreiskannnichtgenaubeziffertwerden,istaberinfolge dertatsächlichenundrechtlichenvoraussetzungennichtzuvernachlässigen,da allebeziehereinerversichertenrentemiteinerminderungdererwerbsfähigkeit unter50prozentpotenziellberechtigtsind.zurtatsächlicheninanspruchnahme sindprognosennichtmöglich.entsprechendeanträgekönnenjedochnurfür die Jahre 2008 und 2009 gestellt werden. c) Verwaltung DieSelbstverwaltungenderUnfallversicherungsträgerwerdenverpflichtet,bis Ende2008einmaligBerichteüberdieWeiterentwicklungderBeitragsbemessungsgrundlagenvorzulegen.DerSpitzenverbandhatdemBundesministerium fürarbeitundsozialessowiedembundesministeriumfürernährung,landwirtschaftundverbraucherschutzbis31.märz2009überdiemaßnahmenund BeschlüssederlandwirtschaftlichenBerufsgenossenschaftenzurWeiterentwicklungderBeitragsbemessungsgrundlagenzuberichten.Ererstelltfernervon 2011bis2014jährlichBerichteüberdieEntwicklungbeidenVerwaltungs-und Verfahrenskosten in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung.
6
7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/6520
8
9 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/6520 Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG) Vom Anlage 1 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Inhaltsübersicht Artikel1ÄnderungdesSiebtenBuchesSozialgesetzbuch Artikel2ÄnderungdesViertenBuchesSozialgesetzbuch Artikel3ÄnderungdesGesetzesüberdieAlterssicherung der Landwirte Artikel4ÄnderungdesZweitenGesetzesüberdieKrankenversicherung der Landwirte Artikel5ÄnderungdesGKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes Artikel6GesetzzurErrichtungdesSpitzenverbandesder landwirtschaftlichen Sozialversicherung Artikel7GesetzzuÜbergangsregelungenzurModernisierungdesRechtsderlandwirtschaftlichen Sozialversicherung Artikel8Folgeänderungen weiterer Gesetze Artikel9ÄnderungdesZweitenGesetzeszurVereinheitlichungundNeuregelungdesBesoldungsrechts in Bund und Ländern Artikel 10Inkrafttreten Artikel 1 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch DasSiebteBuchSozialgesetzbuch Gesetzliche Unfallversicherung (Artikel1desGesetzesvom7.August 1996,BGBl.IS.1254),zuletztgeändertdurch,wirdwie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu 55 wird wie folgt gefasst: 55ArtundFormderBetriebs-undHaushaltshilfe. b)nachderangabezu 55wirdfolgendeAngabeeingefügt: 55aSonstige Ansprüche, Verletztengeld. c)nachderangabezu 80werdenfolgendeAngaben eingefügt: Fünfter Unterabschnitt BesondereVorschriftenfürdieVersichertenderlandwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften 80aWartezeit bei Renten. d)nachderangabezu 119wirdfolgendeAngabeeingefügt: 119aVerwaltungsgemeinschaftenbeidenlandwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften. e)nachderangabezu 143werdenfolgendeAngaben eingefügt: Abschnitt 3a SpitzenverbandderlandwirtschaftlichenSozialversicherung 143aRechtsstellung und Aufgaben 143bOrgane 143cSatzung 143dAufsicht,Haushalts-undRechnungswesen, Vermögen,Statistiken,Finanzierung,Bundesgarantie 143eAufgaben 143fZusammenarbeit 143gGeschäftsführungdesSpitzenverbandesder landwirtschaftlichen Sozialversicherung 143hBeschäftigtedesSpitzenverbandesderlandwirtschaftlichen Sozialversicherung 143iGemeinsamePersonalvertretungdesSpitzenverbandesderlandwirtschaftlichenSozialversicherung,BeteiligungderGleichstellungsbeauftragten. f)nachderangabezu 183wirdfolgendeAngabeeingefügt: 183aRechenschaftüberdieVerwendungderMittel. g)nachderangabezu 184werdenfolgendeAngaben eingefügt: 184aLastenverteilungzwischendenlandwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften 184bBegriffsbestimmungen 184cGemeinsame Tragung der Rentenlasten 184dDurchführung des Ausgleichs. h)dieangabenzumviertenabschnittdessechstenkapitels werden wie folgt gefasst: Vierter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften Erster Unterabschnitt Berechnungsgrundsätze 187Berechnungsgrundsätze Zweiter Unterabschnitt ReduzierungderKostenfürVerwaltungundVerfahren
10 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 187aReduzierungderKostenfürVerwaltungund VerfahreninderlandwirtschaftlichenUnfallversicherung. i) Die Angabe zu 221 wird wie folgt gefasst: 221BesondereVorschriftenfürdielandwirtschaftliche Unfallversicherung. j)nachderangabezu 221werdenfolgendeAngaben eingefügt: 221aBesondereAbfindungeninderlandwirtschaftlichen Unfallversicherung 221bWeiterentwicklungderBerechnungsgrundlagen, Verordnungsermächtigung. 2. Dem 4 Abs. 2 Nr. 2 wird folgender Satz angefügt: EinUnternehmenderImkereigiltalsnichtgewerbsmäßigbetrieben,wennnichtmehrals25Bienenvölker gehalten werden wird wie folgt geändert: a)absatz3 Satz2 wird aufgehoben. b) Absatz 4 wird wie folgt gefasst: (4)LeistungennachdenAbsätzen1bis3müssen wirksamundwirtschaftlichsein;siedürfendasmaß desnotwendigennichtübersteigen.leistungen,die diesevoraussetzungennichterfüllen,könnennicht beanspruchtunddürfenvondenlandwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften nicht bewilligt werden. c)absatz5 wird aufgehoben wird wie folgt gefasst: 55 Art und Form der Betriebs- und Haushaltshilfe (1)BeiVorliegenderVoraussetzungendes 54wird Betriebs-undHaushaltshilfeinFormderGestellungeiner ErsatzkraftoderdurchErstattungderKostenfüreine selbstbeschafftebetriebsfremdeersatzkraftinangemessenerhöhegewährt.diesatzungkanndieerstattungsfähigkeitderkostenfürselbstbeschaffteersatzkräftebegrenzen.fürverwandteundverschwägertebiszum zweitengradwerdenkostennichterstattet;dieberufsgenossenschaftkannjedochdieerforderlichenfahrkosten unddenverdienstausfallerstatten,wenndieerstattungin einemangemessenenverhältniszudensonstfüreineersatzkraft entstehenden Kosten steht. (2)DieVersichertenhabensichangemessenanden entstehendenaufwendungenfürdiebetriebs-undhaushaltshilfezubeteiligen (Selbstbeteiligung);dieSelbstbeteiligungbeträgtfürjedenTagderLeistungsgewährung mindestens10euro.dasnäherezurselbstbeteiligung bestimmt die Satzung. 5. Nach 55 wird folgender 55a eingefügt: 55a Sonstige Ansprüche, Verletztengeld (1)FürregelmäßigwielandwirtschaftlicheUnternehmerselbständigTätige,diekraftGesetzesversichert sind, gelten die 54 und 55 entsprechend. (2)Versicherte,diedieVoraussetzungennach 54 Abs.1bis3erfüllenohneeineLeistungnach 55inAnspruchzunehmen,erhaltenaufAntragVerletztengeld, wenndiesimeinzelfallunterberücksichtigungder BesonderheitenlandwirtschaftlicherBetriebeundHaushalte sachgerecht ist. (3)FürdieHöhedesVerletztengeldesgiltindenFällen desabsatzes2sowiebeidenimunternehmenmitarbeitendenfamilienangehörigen,soweitdiesenichtnach 2 Abs.1Nr.1versichertsind, 13Abs.1desZweitenGesetzesüberdieKrankenversicherungderLandwirteentsprechend.DieSatzungbestimmt,unterwelchenVoraussetzungendieinSatz1genanntenPersonenaufAntrag miteinemzusätzlichenverletztengeldversichertwerden. Abweichendvon 46Abs.3Satz2Nr.3endetdasVerletztengeldvorAblaufder78.WochemitdemTage,an demabzusehenist,dassmitdemwiedereintrittderarbeitsfähigkeitnichtzurechnenistundleistungenzur TeilhabeamArbeitslebennichtzuerbringensind,jedoch nicht vor Ende der stationären Behandlung Abs.4 wird aufgehoben. 7.Nach 80wirdfolgenderFünfterUnterabschnitteingefügt: Fünfter Unterabschnitt Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften 80a Wartezeit bei Renten FürVersicherteimSinnedes 2Abs.1Nr.5 BuchstabeawirdRentefürdieersten26Wochennach demsichaus 46Abs.1ergebendenZeitpunktnichtgezahlt. 8. Nach 119 wird folgender 119a eingefügt: 119a Verwaltungsgemeinschaften bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften JedelandwirtschaftlicheBerufsgenossenschaftbildet mitderbeiihrerrichtetenlandwirtschaftlichenalterskasse,landwirtschaftlichenkrankenkasseundlandwirtschaftlichen Pflegekasse eine Verwaltungsgemeinschaft. 9. Nach 143 wird folgender Abschnitt 3a eingefügt: Abschnitt3a Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung 143a Rechtsstellung und Aufgaben (1)DerSpitzenverbandderlandwirtschaftlichenSozialversicherungistderSpitzenverbandderlandwirtschaftlichenBerufsgenossenschaften,landwirtschaftlichenAlterskassenundlandwirtschaftlichenKrankenkassen (Träger derlandwirtschaftlichensozialversicherung).derspitzenverbandhatdieihmzugewiesenenaufgabensowiegrundsatz-undquerschnittsaufgabenzuerfüllenundseinemitglieder bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.
11 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11 Drucksache 16/6520 (2)DerSpitzenverbandderlandwirtschaftlichenSozialversicherungisteineKörperschaftdesöffentlichen Rechts.MitgliedersinddieTrägerderlandwirtschaftlichen Sozialversicherung. 143b Organe (1)BeidemSpitzenverbandderlandwirtschaftlichen SozialversicherungwerdenalsSelbstverwaltungsorgane eine Vertreterversammlung und ein Vorstand gebildet. (2)DieVertreterversammlungbestehtaushöchstens 27Mitgliedern,diedemVorstandeinesTrägersderlandwirtschaftlichenSozialversicherungangehörenmüssen. JedeVerwaltungsgemeinschaftvonTrägernderlandwirtschaftlichenSozialversicherungwähltausihrenVorständeninsgesamtdreiMitgliederundinsgesamtdreiStellvertreterindieVertreterversammlung,vondenenjeein MitgliedundjeeinStellvertreterderGruppederversichertenArbeitnehmer,derGruppederArbeitgeberund dergruppederselbständigenohnefremdearbeitskräfte angehören muss. (3)DerVorstandsetztsichausneunvonderVertreterversammlungausihrerMittegewähltenMitgliedernzusammen;fürjedesMitgliedwirdeinStellvertretergewählt.DiesegehörenzujeeinemDrittelderGruppeder versichertenarbeitnehmer,dergruppederarbeitgeber unddergruppederselbständigenohnefremdearbeitskräftean.imvorstandsolljedeverwaltungsgemeinschaftderträgerderlandwirtschaftlichensozialversicherung vertreten sein. (4)FürdieOrganegelten 31Abs.1bis3, 33 Abs.1Satz1undAbs.2,die 35bis37Abs.1,die 38,40bis42Abs.1bis3,die 58bis60,die 62, 63Abs.1,3und4, 64Abs.1bis3sowiedie 65,66 Abs.1desViertenBuchesentsprechend.DasNähere wirdindersatzungbestimmt.dievertreterversammlung beschließtauchüberdenerwerb,dieveräußerungoder diebelastungvongrundstücken,überdieerrichtungvon GebäudensowieüberdieAufbringungderMittelzur Finanzierung der Verbandsaufgaben. (5)IndenSelbstverwaltungsorganenwirkeninAngelegenheitenderlandwirtschaftlichenKrankenversicherungundderAlterssicherungderLandwirtedieVertreter derversichertenarbeitnehmernichtmit.dasnähere wird in der Satzung bestimmt. (6)DerGeschäftsführerundderStellvertreterdes GeschäftsführerswerdenaufVorschlagdesVorstandes vondervertreterversammlungfüreineamtsdauervon jeweilssechsjahrengewählt.einewiederwahlistzulässig. (7)DasBundesministeriumfürArbeitundSoziales unddasbundesministeriumfürernährung,landwirtschaftundverbraucherschutzgehörendenselbstverwaltungsorganenmitberatenderstimmean;fürdasbundesministeriumfürarbeitundsozialesgiltdiesnicht, soweitfragenderlandwirtschaftlichenkrankenversicherung berührt werden. 143c Satzung (1)DerSpitzenverbandderlandwirtschaftlichenSozialversicherunghatdurchseineVertreterversammlung einesatzungaufzustellen.diesatzungbedarfdergenehmigung der Aufsichtsbehörde. (2) Die Satzung muss Bestimmungen enthalten über 1. den Sitz des Verbandes, 2. die Entschädigungen für Organmitglieder, 3. die Öffentlichkeit der Vertreterversammlung, 4. die Rechte und Pflichten der Mitglieder, 5.dieVerpflichtungderMitgliederzurUnterstützung, UnterrichtungundInformationdesSpitzenverbandes derlandwirtschaftlichensozialversicherungbeider ErfüllungseinerAufgabenundWahrnehmungderInteressen der Mitglieder, 6. die Aufbringung und Verwaltung der Mittel, 7.diejährlichePrüfungderBetriebs-undRechnungsführung und 8. die Art der Bekanntmachungen. FürdieBekanntmachungderSatzunggilt 34Abs.2des Vierten Buches entsprechend. 143d Aufsicht, Haushalts- und Rechnungswesen, Vermögen, Statistiken, Finanzierung, Bundesgarantie (1)DerSpitzenverbandderlandwirtschaftlichenSozialversicherungunterstehtderAufsichtdesBundesversicherungsamtes.FürdieAufsichtgeltendie 87bis89 des Vierten Buches entsprechend. (2)FürdasHaushalts-undRechnungsweseneinschließlichderStatistikengeltendie 67bis69, 70 Abs.1, 71d,die 72bis76Abs.1und2, 77Abs.1, die 78und79Abs.1und2sowiefürdasVermögen die 80 und 85 des Vierten Buches entsprechend. (3)DerSpitzenverbandderlandwirtschaftlichenSozialversicherunghatsicherzustellen,dassseineAusgabenundEinnahmensowiedasVermögendenAufgabenbereichenderlandwirtschaftlichenUnfallversicherung, derlandwirtschaftlichenkrankenversicherungundder AlterssicherungderLandwirtezugeordnetwerden (Kostenverteilungsschlüssel).DerKostenverteilungsschlüssel bedarfdergenehmigungderaufsichtsbehörde,dieim EinvernehmenmitdemBundesministeriumfürArbeit undsozialesunddembundesministeriumfürernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erteilt wird. (4)AufdenSpitzenverbandderlandwirtschaftlichen Sozialversicherung ist 120 entsprechend anzuwenden. 143e Aufgaben (1)DerSpitzenverbandderlandwirtschaftlichenSozialversicherungnimmtfürdielandwirtschaftliche SozialversicherungdieGrundsatz-undQuerschnittsaufgaben wahr. Dazu gehören insbesondere:
12 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 1.VertretungseinerMitgliedersowiederlandwirtschaftlichenSozialversicherunginihrerGesamtheit gegenüberpolitik,bundes-,landes-,europäischen undsonstigennationalenundinternationaleninstitutionensowiesozialpartnern,anderenträgernder SozialversicherungundderenVerbänden,nationalenundinternationalenBehörden,oberstenBundesgerichten sowie dem Europäischen Gerichtshof; 2.UnterstützungderzuständigenBehördeninFragen dergesetzgebungundverwaltung; 30Abs.3des Vierten Buches ist entsprechend anzuwenden; 3.SicherungdereinheitlichenRechtsanwendung durchklärungvongrundsätzlichenfach-und Rechtsfragen; 4.ÖffentlichkeitsarbeiteinschließlichderHerausgabe vonregelmäßigeninformationenzurlandwirtschaftlichensozialversicherungfürunternehmer undversicherteunddergrundsätzefürregionale und trägerspezifische Broschüren; 5.ErstellungundAuswertungvonStatistikenfürVerbandszweckesowiefürdieGesetzgebung,Forschung und allgemeine Öffentlichkeit; 6.OrganisationundDurchführungdesQualitäts-und WirtschaftlichkeitswettbewerbszwischendenTrägern (BenchmarkingvonLeistungs-undQualitätsdaten); 7. Erlass von Richtlinien für a)diepersonalbedarfsermittlunginderlandwirtschaftlichen Sozialversicherung, b)einewirtschaftlichegestaltungderaufbau-und Ablauforganisation und c)dieplanungunddurchführunggrößererinvestitionsvorhaben unter Wahrung der Selbständigkeit der Träger; 8.SicherstellungeinereinheitlichenGliederungund DurchführungderGeschäftsprozessezurwirtschaftlichen Aufgabenerfüllung der Mitglieder; 9.GrundsätzederFinanzausstattungund-verwaltung imrahmenderfinanzverfassungfürdasgesamte SystemderlandwirtschaftlichenSozialversicherung unter Wahrung der Selbständigkeit der Träger; 10.Funktion als Signaturstelle; 11.OrganisationderberuflichenAus-,Fort-undWeiterbildungderbeidenTrägernderlandwirtschaftlichenSozialversicherungBeschäftigten,auchdurch ErrichtungundBetriebvonBildungseinrichtungen oder Beteiligung an diesen; 12.EvaluierungvonmedizinischenGutachtenseiner Mitglieder; 13.DurchführungoderVergabevonForschungsvorhabenaufdemGebietderlandwirtschaftlichenSozialversicherung; 14.AbschlussvonTarifverträgenfürdieTrägerder landwirtschaftlichen Sozialversicherung; 15.Abschluss von Teilungsabkommen; 16.EntscheidungvonZuständigkeitskonfliktenzwischendenTrägernderlandwirtschaftlichenSozialversicherung und 17.Durchführung von Arbeitstagungen. (2)DerSpitzenverbandderlandwirtschaftlichenSozialversicherungistzuständigfürdieErfüllungfolgender Aufgaben: 1.BereitstellungderInformationstechnikinderlandwirtschaftlichen Sozialversicherung, insbesondere durch a)betreibendesgemeinsamenrechenzentrumsder landwirtschaftlichen Sozialversicherung und b)planung,entwicklung,beschaffungsowieeinsatz vonverfahrenundprogrammenfürdieautomatisiertedatenverarbeitung,dendatenschutzunddie DatensicherungzurErfüllungdergesetzlichen AufgabenderlandwirtschaftlichenSozialversicherung, 2.AbschlussvonVerträgenfürdieMitgliederundfür dielandwirtschaftlichesozialversicherunginihrer GesamtheitmitanderenTrägernoderVerbändender Sozialversicherung, 3.BearbeitungundErbringungvonLeistungenderlandwirtschaftlichenSozialversicherungmitAuslandsberührungimNamenseinerMitgliedersowieWahrnehmungderFunktionalsVerbindungsstellefürden Bereich der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, 4.GeltendmachungundDurchsetzungvonErstattungsundErsatzansprüchenimNamenseinerMitglieder ( 115 bis 119 des Zehnten Buches), 5.PrüfungderGeschäfts-,Rechnungs-undBetriebsführung der Mitglieder und 6.BetreibeneinergemeinsamenEinrichtung,umdieInformationenfürdieVerteilungderVersicherten,deren AnspruchaufLeistungenzurRehabilitationvonden Mitgliedernfestgestelltist,aufdieRehabilitationseinrichtungen zur Verfügung zu stellen. (3)DerSpitzenverbandderlandwirtschaftlichenSozialversicherungnimmtaufdemGebietdergesetzlichen UnfallversicherungfürdielandwirtschaftlichenBerufsgenossenschaftenweitereGrundsatz-undQuerschnittsaufgaben wahr. Dazu gehören insbesondere: 1. Erlass von Richtlinien für a)dieberechnungsgrundlagennach 182,insbesonderedieBildungvonRisikogruppensowiedieBerücksichtigung des solidarischen Ausgleichs, und b)eineinheitlichesverfahrenzurermittlungderfür diebeitragsbelastbarenflächenwertemaßgebendendatensowiedieführungderflächen-undarbeitswertkataster, 2. Durchführung des Lastenausgleichs nach 184d und 3.KoordinationderMitwirkungderlandwirtschaftlichenBerufsgenossenschaftenanderTätigkeitder gemeinsamenlandesbezogenenstellennach 20 Abs.2. (4)DerSpitzenverbandderlandwirtschaftlichenSozialversicherungistaufdemGebietderlandwirtschaft-
13 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 13 Drucksache 16/6520 lichenunfallversicherungzuständigfürdieerfüllung folgender Aufgaben: 1.AuszahlungundAnpassungvonRentenimNamen derlandwirtschaftlichenberufsgenossenschaften;das AuszahlungsverfahrenwirddurchdieSatzungdes SpitzenverbandesderlandwirtschaftlichenSozialversicherung geregelt; 2.AbschlussvonVerträgenmitLeistungserbringernfür die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften; 3.VerwaltungderliquidenMittelderRücklagefürdie landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften; 4.ErlassvonUnfallverhütungsvorschriftenfürdielandwirtschaftlichenBerufsgenossenschaftenundFestlegungeineseinheitlichenBußgeldrahmensbeiVerstößen gegen die Unfallverhütungsvorschriften und 5.ÜberprüfungvonKrankenhaus-undApothekenabrechnungenfürdielandwirtschaftlichenBerufsgenossenschaften. (5)BeiderErfüllungderAufgabennachdenAbsätzen1und3arbeitetderSpitzenverbandderlandwirtschaftlichenSozialversicherungengmitderDeutschen GesetzlichenUnfallversicherunge.V.zusammen.Das Nähere wird in Verwaltungsvereinbarungen geregelt. (6)DieEntscheidungendesSpitzenverbandesder landwirtschaftlichensozialversicherungingrundsatzundquerschnittsaufgabenwerdendurchdievertreterversammlungdesspitzenverbandesderlandwirtschaftlichensozialversicherunggetroffen.dievertreterversammlungkanndieentscheidungsbefugnisganzoder teilweiseaufdenvorstandübertragen.dervorstandkann dieentscheidungsbefugnisganzoderteilweiseaufeinen AusschussdesVorstandesübertragen.DieEntscheidungendiesesAusschussesmüsseneinstimmigergehen.Der AusschusslegtdemVorstanddieEntscheidungenvor; dervorstandkannabweichendeentscheidungentreffen. DemSpitzenverbandderlandwirtschaftlichenSozialversicherungkönnendurchdieVertreterversammlungweitereGrundsatz-undQuerschnittsaufgabenübertragen werden.dieentscheidungendesspitzenverbandesder landwirtschaftlichensozialversicherungzugrundsatzundquerschnittsaufgabensindfürseinemitgliederverbindlich. (7)DieverbindlichenEntscheidungensowiedieÜbertragungweitererGrundsatz-undQuerschnittsaufgaben werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. 143f Zusammenarbeit (1)DerSpitzenverbandderlandwirtschaftlichenSozialversicherungunddieTrägerderlandwirtschaftlichen SozialversicherungarbeitenbeiderErfüllungihrerVerwaltungsaufgabenundderBetreuungderVersicherten engzusammen,umeinewirtschaftlicheundsparsame Aufgabenerfüllung zu gewährleisten. (2)WerdenvomSpitzenverbandderlandwirtschaftlichenSozialversicherungodervoneinemTrägerder landwirtschaftlichensozialversicherunggemeinsame Einrichtungengeschaffenoderunterhaltenoderwerden insonstigerweisemittelundkräftefürdieerfüllung vonaufgabenandereroderallerträgereingesetzt,ist durchgeeigneteverfahreneinesachgerechtekostenaufteilungsicherzustellen.dieverfahrenbedürfendergenehmigungdurchdiejeweiligeaufsichtsbehörde,dieim BenehmenmitdemBundesministeriumfürErnährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erteilt wird. 143g Geschäftsführung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (1)MitdemGeschäftsführerunddemstellvertretendenGeschäftsführerdesSpitzenverbandesderlandwirtschaftlichenSozialversicherungwirdfürihreAmtsdauer eindienstordnungsverhältnisaufzeitodereinprivatrechtlichesarbeitsverhältnisaufzeitbegründet.dasbefristetedienstordnungsverhältnisoderderarbeitsvertrag bedarfderzustimmungdernach 143dzuständigen Aufsichtsbehörde. (2)DieDienstbezügeimDienstordnungsverhältnis oderdievertraglichzuvereinbarendevergütungdes GeschäftsführersdesSpitzenverbandesderlandwirtschaftlichenSozialversicherungdürfendieBezügenach BesoldungsgruppeB6derBundesbesoldungsordnung nichtübersteigen;fürdenstellvertretendengeschäftsführerdarfdiebesoldungsgruppeb5nichtüberschritten werden. (3)IstderGeschäftsführeroderderstellvertretende GeschäftsführerdesSpitzenverbandesderlandwirtschaftlichenSozialversicherungauseinemDienstordnungsverhältnisoderBeamtenverhältnisaufLebenszeit gewähltworden,ruhenfürdiedauerderamtszeitdie RechteundPflichtenausdemDienstverhältnisaufLebenszeitmitAusnahmederPflichtzurAmtsverschwiegenheitunddesVerbotsderAnnahmevonBelohnungen und Geschenken. 143h Beschäftigte des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung AufdenSpitzenverbandderlandwirtschaftlichenSozialversicherungsinddieVorschriftender 144bis147 anzuwenden. 143i Gemeinsame Personalvertretung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten (1)VorverbindlichenEntscheidungendesSpitzenverbandesderlandwirtschaftlichenSozialversicherungnach 143e über 1.die Personalbedarfsermittlung, 2.diewirtschaftlicheGestaltungderAufbau-undAblauforganisation und 3.dieOrganisationderberuflichenAus-,Fort-undWeiterbildung istdiegemeinsamepersonalvertretungdesspitzenverbandesderlandwirtschaftlichensozialversicherung anzuhören.vorderanhörungnachsatz1istdiegemeinsamepersonalvertretungfrühzeitigzuunterrichten.
14 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode GleichesgiltfürEntscheidungen,derenUmsetzungin gleicherweisewieentscheidungennachsatz1einflussaufdiearbeitsbedingungenderbeschäftigtenhabenkönnen.dasverfahrenzurbeteiligungistineiner VereinbarungdesSpitzenverbandesderlandwirtschaftlichenSozialversicherungundderGemeinsamenPersonalvertretung zu regeln. (2)MitgliederderGemeinsamenPersonalvertretung desspitzenverbandesderlandwirtschaftlichensozialversicherungsindvertreterinnenundvertreterder PersonalrätederTrägerderlandwirtschaftlichenSozialversicherungoder,soweitsiegebildetsind,derGesamtpersonalrätederTrägerderlandwirtschaftlichen SozialversicherungunddesPersonalratesdesSpitzenverbandesderlandwirtschaftlichenSozialversicherung. (3)DieGemeinsamePersonalvertretungdesSpitzenverbandesderlandwirtschaftlichenSozialversicherung setztsichausmitgliedernderpersonalvertretungen nachabsatz2satz1zusammen.insgesamtdürfenje Verwaltungsgemeinschaft entsandt werden: 1.einMitgliedbeiVerwaltungsgemeinschaftenmitbis zu 699 wahlberechtigten Beschäftigten, 2.zweiMitgliederbeiVerwaltungsgemeinschaftenmit mehr als 699 wahlberechtigten Beschäftigten. AusderPersonalvertretungdesSpitzenverbandesder landwirtschaftlichensozialversicherungwerdenzwei Mitgliederentsandt.DieGemeinsamePersonalvertretungdesSpitzenverbandesderlandwirtschaftlichen SozialversicherungbeschließtmitderMehrheitder StimmenihrerMitgliedereineGeschäftsordnung,die RegelungenüberdenVorsitz,dasVerfahrenzurinternenWillensbildungundzurBeschlussfassungenthalten muss.ergänzendfindendieregelungendesbundespersonalvertretungsgesetzesentsprechendanwendung. KostentragendeStelleimSinnedes 44desBundespersonalvertretungsgesetzesistderSpitzenverbandder landwirtschaftlichen Sozialversicherung. (4)VorEntscheidungendesSpitzenverbandesder landwirtschaftlichensozialversicherungingrundsatzundquerschnittsaufgaben,diesichaufdiegleichstellungvonfrauenundmännernsowiedievereinbarkeit vonfamilieunderwerbstätigkeitbeidenbeschäftigten ihrermitgliederauswirken,wirktdiegleichstellungsbeauftragtedesspitzenverbandesderlandwirtschaftlichensozialversicherungimsinnederregelungender 19und20desGesetzeszurGleichstellungvonFrauenundMännerninderBundesverwaltungundinden GerichtendesBundesmit.DieGleichstellungsbeauftragtedesSpitzenverbandesderlandwirtschaftlichen SozialversicherungbeteiligtdieGleichstellungsbeauftragtenderMitgliederdesSpitzenverbandesderlandwirtschaftlichen Sozialversicherung wird wie folgt geändert: a)nachabsatz5werdenfolgendeabsätze5aund5b eingefügt: (5a)ZurSicherungdesBeitragsaufkommenssollendielandwirtschaftlichenBerufsgenossenschaften VorschüssebiszurHöhedesvoraussichtlichenJahresbedarfserheben.FürdieZahlungderVorschüsse sollenmindestensdreifälligkeitsterminefestgelegt werden.diesatzungregeltdasnäherezurfälligkeit derbeiträgeundvorschüssesowiezumverfahren der Zahlung. (5b)DerBeitragunddieVorschüssesollenim WegedesLastschriftverfahrenseingezogenwerden. b) Dem Absatz 6 wird folgender Satz angefügt: DieUnternehmersollenderlandwirtschaftlichen BerufsgenossenschafteineErmächtigungzumEinzug des Beitrags und der Vorschüsse erteilen. 11. Nach 183 wird folgender 183a eingefügt: 183a Rechenschaft über die Verwendung der Mittel DielandwirtschaftlichenBerufsgenossenschaften habeninihrenmitgliederzeitschriftenundvergleichbarenelektronischenmedieninhervorgehobenerweise undgebotenerausführlichkeitjährlichüberdieverwendungihrermittelimvorjahrrechenschaftabzulegenunddortzugleichihreverwaltungsausgabengesondertauchalsanteildeshebesatzesoderdesbeitrages auszuweisen. 12.Nach 184werdenfolgende 184abis184deingefügt: 184a Lastenverteilung zwischen den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften DielandwirtschaftlichenBerufsgenossenschaften tragenihrerentenlastennachmaßgabederfolgenden Vorschriften gemeinsam. 184b Begriffsbestimmungen (1)RentenlastensinddieAufwendungenderBerufsgenossenschaftenfürRenten,SterbegeldundAbfindungenausUnternehmennach 123Abs.1Nr.1sowieaus Versicherungsfällen,dienachAnlageIKapitelVIII SachgebietIAbschnittIIINr.1BuchstabecAbs.8 Nr.2DoppelbuchstabeccdesEinigungsvertragesvom 31.August1990 (BGBl.1990IIS.885,1064)aufdie Berufsgenossenschaften übertragen worden sind. (2)AusgleichsjahristdasKalenderjahr,fürdasdie Rentenlasten gemeinsam getragen werden. (3)NeurenteneinesJahressinddieRentenlastendes AusgleichsjahresausVersicherungsfällen,fürdieim Ausgleichsjahroderineinemderviervorangegangenen JahreerstmalsRente,SterbegeldoderAbfindungfestgestelltwurde.AbfindungensinddabeiaufdenGesamtbetragzureduzieren,derbeilaufenderRentenzahlungbiszumEndedesviertenJahresnachder erstmaligenfeststellungderrentegeleistetworden wäre.satz2giltfürabfindungennach 75entsprechend.BesondereAbfindungennach 221ableiben außer Betracht. (4)BeitragsbelastbareFlächenwertesinddieFlächenwertefürdiebeidenlandwirtschaftlichenBerufsgenossenschaftenerfasstenFlächenvonUnternehmen
15 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 15 Drucksache 16/ c Gemeinsame Tragung der Rentenlasten nach 123Abs.1Nr.1.DerFlächenwertderlandwirtschaftlichenNutzungwirddurchVervielfältigungdes durchschnittlichenhektarwertesdiesernutzungindem Gemeindeteil,indemdieFlächengelegensind,mitder GrößederimUnternehmengenutztenFlächen (Eigentums-undPachtflächen)gebildet.DerdurchschnittlicheHektarwertderlandwirtschaftlichenNutzung errechnetsichausdersummedervondenfinanzbehördenfürdengemeindeteilnachdenvorschriftendes BewertungsgesetzesermitteltenVergleichswerte,geteiltdurchdieGesamtflächederindemGemeindeteil gelegenenlandwirtschaftlichennutzung.istderdurchschnittlichehektarwertfürdengemeindeteilnichtzu ermitteln,istderdurchschnittlichehektarwertdergemeindederberechnungdesflächenwerteszugrundezu legen.alshektarwertfürdieforstwirtschaftlichenutzungsind100deutschemarkundfürgeringstland 50DeutscheMarkanzusetzen.AlsFlächenwertfürdie landwirtschaftlichennutzungsteilehopfenundspargel,dieweinbaulichenutzung,diegärtnerischenutzung,dieteichwirtschaft,diefischzuchtunddiesaatzuchtgiltderdurchdiefinanzbehördennachden VorschriftendesBewertungsgesetzesermittelteVergleichswert; 1Abs.6desGesetzesüberdieAlterssicherungderLandwirtegiltentsprechend.Istder Vergleichswertnichtzuermitteln,richtetsichderFlächenwertnachdenörtlichenoderregionalenGegebenheiten. JedeBerufsgenossenschaftträgtjährlichRentenlasteninHöhedesZweifachenihrerNeurenten.Soweitdie RentenlastendienachSatz1zutragendenLastenübersteigen,tragendieBerufsgenossenschaftendenübersteigendenBetragnachdemVerhältnisihrerbeitragsbelastbaren Flächenwerte gemeinsam. 184d Durchführung des Ausgleichs DerSpitzenverbandderlandwirtschaftlichenSozialversicherungführtnachAblaufdesAusgleichsjahres dielastenverteilungnach 184cdurch.Zudiesem ZweckermittelterdieauszugleichendenBeträge,berechnetdenaufdieeinzelneBerufsgenossenschaft entfallendenausgleichsanteilundführteineentsprechendeausgleichsumlagedurch.dasnäherezur DurchführungdesAusgleichs,insbesonderedasMelde-undZahlungsverfahren,wirdinderSatzungdes SpitzenverbandesderlandwirtschaftlichenSozialversicherung geregelt. 13.Dem 187wirddiefolgendeZwischenüberschriftvorangestellt: Erster Unterabschnitt Berechnungsgrundsätze. 14.Nach 187wirdfolgenderZweiterUnterabschnitteingefügt: Zweiter Unterabschnitt Reduzierung der Kosten für Verwaltung und Verfahren 187a Reduzierung der Kosten für Verwaltung und Verfahren in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung DerSpitzenverbandderlandwirtschaftlichenSozialversicherungwirktdaraufhin,dassdiejährlichenVerwaltungs-undVerfahrenskostenderlandwirtschaftlichenBerufsgenossenschaftenbiszumJahr2014um 20vomHundertdertatsächlichenAusgabenfürVerwaltungs-undVerfahrenskostenfürdasKalenderjahr 2004vermindertwerden.VomJahr2011anhatder SpitzenverbandderlandwirtschaftlichenSozialversicherungjedesJahrdemBundesministeriumfürArbeit undsoziales,dembundesministeriumfürernährung, LandwirtschaftundVerbraucherschutzunddenAufsichtsbehördenderTrägerderlandwirtschaftlichen SozialversicherungüberdieEntwicklungderVerwaltungs-undVerfahrenskostenbeideneinzelnen landwirtschaftlichenberufsgenossenschaftenundbei demspitzenverbandderlandwirtschaftlichensozialversicherungsowieüberdieumgesetztenundgeplanten MaßnahmenzurOptimierungdieserKostenzuberichten.DabeiistgesondertaufdieSchlussfolgerungen einzugehen,welchesichausdembenchmarkingder TrägerderlandwirtschaftlichenSozialversicherungergeben wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa)insatz1werdendiewörter Gesamtverbandder landwirtschaftlichenalterskassen durchdie Wörter Spitzenverbandderlandwirtschaftlichen Sozialversicherung ersetzt. bb)insatz2werdennachdemwort Versicherungspflicht daswort und durcheinkommaersetzt undnachdemwort Beitragserhebung diewörter oderzurüberprüfungvonrentenansprüchen nachdemgesetzüberdiealterssicherungder Landwirte eingefügt. b) Absatz 4 wird wie folgt geändert: aa) Satz 1 wird wie folgt geändert: aaa)daswort Vermessungsämter wirddurch daswort Vermessungsverwaltung ersetzt. bbb)diewörter GesamtverbandderlandwirtschaftlichenAlterskassen werdendurch diewörter Spitzenverbandderlandwirtschaftlichen Sozialversicherung ersetzt. bb)insatz2werdennachdemwort Versicherungspflicht daswort und durcheinkommaersetzt undnachdemwort Beitragserhebung diewörter oderzurüberprüfungvonrentenansprüchen nachdemgesetzüberdiealterssicherungder Landwirte eingefügt. cc) Satz 4 wird wie folgt gefasst: DieSätze1bis3geltenauchfürdieÄmterfür LandwirtschaftundLandentwicklung,fürdieVe-
16 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode terinärverwaltungsowiesonstigenachlandesrechtzuständigestellen,soweitdieseaufgaben wahrnehmen,diedenenderämterfürlandwirtschaftundlandentwicklungoderderveterinärverwaltung entsprechen. 16. Dem 205 wird folgender Absatz 3 angefügt: (3)AufautomatisierteAbrufverfahrenimRahmen dererfüllungderaufgabennach 143eAbs.2Nr.1, dieaufdenspitzenverbandunddieträgerderlandwirtschaftlichensozialversicherungbegrenztsind,ist 79 Abs. 1 des Zehnten Buches nicht anzuwenden wird wie folgt gefasst: 221 Besondere Vorschriften für die landwirtschaftliche Unfallversicherung (1)FürLeistungennach 54Abs.1und2sinddie 54und55inderbiszum31.Dezember2007geltendenFassunganzuwenden,wenndieAntragstellung oder,wenndenleistungenkeinantragvorausging,die Inanspruchnahme vor dem 1. Januar 2008 erfolgt ist. (2) 80aistnuraufVersicherungsfälleanwendbar, die nach dem 31. Dezember 2007 eingetreten sind. (3)DieVerwaltungsausgabendereinzelnenlandwirtschaftlichenBerufsgenossenschaftendürfeninden Jahren2008bis2010eineObergrenzeinHöhevon 90vomHundertderVerwaltungsausgabendes Jahres2006nichtüberschreiten.BeidenVerwaltungsausgabenbleibenunberücksichtigtdieAusgabenfür PensionsrückstellungensowiedieindenUmlagenan diespitzenverbändederlandwirtschaftlichensozialversicherungenthaltenenteilbeträgefüranschaffungenfürdieautomatisiertedatenverarbeitung.dieaufsichtsbehördekanninbegründetenfällenfüreinzelne JahreAusnahmenzulassen,wenndieObergrenzeim gesamtenzeitraumdessatzes1damitnichtüberschritten wird. (4)DieAufwendungenfürdiebesonderenAbfindungennach 221ableibenbeiderErmittlungderBewertungskriteriennach 1derVerordnungzurFestlegung vonhöchstgrenzenfürdiebesoldungsrechtlicheeinstufungderdienstpostenindergeschäftsführung bundesunmittelbarerkörperschaftenimbereichder gesetzlichenunfallversicherungundderlandwirtschaftlichensozialversicherungsowievonobergrenzenfürdiezahlderbeförderungsämtervom12.oktober 2004 (BGBl. I S. 2617) außer Betracht. 18.Nach 221werdenfolgende 221aund221beingefügt: 221a Besondere Abfindungen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (1)VersicherteimZuständigkeitsbereichnach 123, dieanspruchaufeinerentewegeneinerminderung dererwerbsfähigkeitvonwenigerals50vomhundert haben,sollenindenjahren2008und2009aufihren AntragimWegebesondererAbfindungenimRahmen dernachdenabsätzen2und3zurverfügungstehendenmittelmiteinemdemkapitalwertderrentenach Absatz4entsprechendenBetragabgefundenwerden. FürVersicherte,dieAnspruchaufmehrereRentenhaben,giltSatz1,wenndieSummederfestgestellten VomhundertsätzederMinderungderErwerbsfähigkeit diezahl50nichterreicht.imübrigensind 76Abs.2 und 3 und 77 entsprechend anzuwenden. (2)FürdieBewilligungderbesonderenAbfindungen leistetderbundindenjahren2008und2009nach MaßgabederverfügbarenHaushaltsmitteleinen zweckgebundenenzuschussbiszueinerhöhevon jährlich200millioneneuro;soweitdiebewilligten MittelimJahr2008nichtinAnspruchgenommenwurden,erhöhtsichderBetragfürdasJahr2009entsprechend.DieseMitteldesBundeswerdenandenSpitzenverbandderlandwirtschaftlichenSozialversicherung ausgezahlt,dersienachbesondereranforderungandie einzelnenlandwirtschaftlichenberufsgenossenschaftenweiterleitet.dasnäherezurauszahlungundverwendungderbundesmittelwirddurchdasbundesministeriumfürernährung,landwirtschaftund VerbraucherschutzimBenehmenmitdemBundesministerium der Finanzen geregelt. (3)DielandwirtschaftlichenBerufsgenossenschaften könnenbundeszuschüssenachabsatz2nurinanspruchnehmen,wennsiefürdiebesonderenabfindungenauseigenenmittelneinenweiterenbetraginhöhe von62,5vomhundertderaufsieentfallendenbundeszuschüsse bereitstellen. (4)DerKapitalwertfürdieBerechnungderbesonderen Abfindungen richtet sich nach folgender Tabelle: Alter der Versicherten zum Zeitpunkt der Kapitalwert Abfindung unter 2520,5 25 bis unter 3019,7 30 bis unter 3518,8 35 bis unter 4017,7 40 bis unter 4516,5 45 bis unter 5015,1 50 bis unter 5513,5 55 bis unter 6011,8 60 bis unter 6510,0 65 bis unter 708,2 70 bis unter 756,5 75 bis unter 805,0 80 bis unter 853,8 85 bis unter 902,9 90 bis unter 952,2 95 und mehr1,6
17 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 17 Drucksache 16/ b Weiterentwicklung der Berechnungsgrundlagen, Verordnungsermächtigung (1)DielandwirtschaftlichenBerufsgenossenschaften habenbiszum31.dezember2008denstrukturellen ÄnderungenbeidenlandwirtschaftlichenBetrieben undderenauswirkungenaufdasunfallgeschehen durcheineweiterentwicklungderfestlegungender Satzungnach 182Abs.2Satz2Rechnungzutragen. DabeisolldasUnfallrisikoinsbesonderedurchdieBildungvonRisikogruppenberücksichtigtwerden;einangemessenersolidarischerAusgleichistsicherzustellen. FürdienachdenSätzen1und2notwendigenstatistischenErhebungensinddie 191und198entsprechend anzuwenden. (2)DerSpitzenverbandderlandwirtschaftlichenSozialversicherunghatdemBundesministeriumfürArbeit undsozialesunddembundesministeriumfürernährung,landwirtschaftundverbraucherschutzbiszum 31.März2009überdieMaßnahmenundBeschlüsseder landwirtschaftlichenberufsgenossenschaftenzuberichten. (3)DasBundesministeriumfürArbeitundSoziales wirdermächtigt,imeinvernehmenmitdembundesministeriumfürernährung,landwirtschaftundverbraucherschutzdieanzuwendendenberechungsgrundlagen durchrechtsverordnungfestzulegen,wenndieerforderlichenbeschlüssenichtbiszuderinabsatz1genanntenfristgefasstwordensindunddenorganender landwirtschaftlichenberufsgenossenschaftennachdem BerichtnachAbsatz2auchkeineVorschlägezueiner Beschlussfassungbisspätestens30.September2009 vorliegen. Artikel 2 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch DasVierteBuchSozialgesetzbuch GemeinsameVorschriftenfürdieSozialversicherung inderfassungderbekanntmachungvom23.januar2006 (BGBl.IS.86,466), zuletzt geändert durch, wird wie folgt geändert: 1. 28k Abs. 2 wird wie folgt geändert: a)insatz1werdendiewörter Bundesverbandder landwirtschaftlichenkrankenkassen durchdiewörter SpitzenverbandderlandwirtschaftlichenSozialversicherung ersetzt. b)insatz2werdendiewörter Bundesverbandesder landwirtschaftlichenkrankenkassen durchdiewörter SpitzenverbandesderlandwirtschaftlichenSozialversicherung ersetzt. 2.In 69Abs.5werdennachdenWörtern Trägerder Kranken-undRentenversicherung diewörter sowie dieträgerderlandwirtschaftlichensozialversicherung eingefügt Abs. 3 wird wie folgt geändert: a)insatz1werdendiewörter ihrerverbände durch die Wörter ihres Spitzenverbandes ersetzt. b)insatz2nr.2werdendiewörter derverbände durch die Wörter des Spitzenverbandes ersetzt. Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte DasGesetzüberdieAlterssicherungderLandwirtevom 29.Juli1994 (BGBl.IS.1890,1891),zuletztgeändert durch, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a)dieangabezumviertenunterabschnittdesersten AbschnittsdesDrittenKapitelswirdwiefolgtgefasst: Vierter Unterabschnitt SpitzenverbandderlandwirtschaftlichenSozialversicherung. b) Die Angabe zu 53 wird wie folgt gefasst: 53SpitzenverbandderlandwirtschaftlichenSozialversicherung. c)dieangabenzuden 54bis58bwerdenwiefolgt gefasst: 54 bis 58b (weggefallen). d)inderangabezu 62werdendieWörter GesamtverbandderlandwirtschaftlichenAlterskassen durch diewörter Spitzenverbandderlandwirtschaftlichen Sozialversicherung ersetzt. e) Die Angabe zu 64 wird wie folgt gefasst: 64 (weggefallen). f)inderangabezu 119awirddieAngabe 2000bis 2005 durch die Angabe 2009 bis 2014 ersetzt. 2.DerVierteUnterabschnittdesErstenAbschnittsdesDritten Kapitels wird wie folgt gefasst: Vierter Unterabschnitt Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung 53 Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (1)DerSpitzenverbandderlandwirtschaftlichenSozialversicherung ( 143abis143idesSiebtenBuches Sozialgesetzbuch)istderSpitzenverbandfürdielandwirtschaftlichenAlterskassen.Nebendensichausden übrigenvorschriftendiesesgesetzesergebendenaufgabennimmtderspitzenverbandderlandwirtschaftlichen Sozialversicherungdiein 143edesSiebtenBuches SozialgesetzbuchgenanntenAufgabenfürdieAlterssicherung der Landwirte wahr. (2) Er nimmt ferner folgende Aufgaben wahr: 1.AbschlussvonVerträgenimNamenseinerMitglieder mit Leistungserbringern, 2.VorlagederÜbersichtenüberdieGeschäfts-und RechnungsergebnissederlandwirtschaftlichenAlterskasseneinesKalenderjahresbeimBundesministe-
Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz GKV-FinG)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3040 17. Wahlperiode 28. 09. 2010 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6539 16. Wahlperiode 28. 09. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung A. Problem und Ziel SeitderRentenreform2001habenBeschäftigtedasRecht,TeileihresGehalts
Mehr143a - 143i ABSCHNITT 3a [ 152 ] Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Sozialgesetzbuch (SGB) Siebtes Buch (VII) - Gesetzliche Unfallversicherung TK Lexikon Arbeitsrecht 143a - 143i ABSCHNITT 3a [ 152 ] Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung 143a Rechtsstellung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9559 16. Wahlperiode 16. 06. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12230 16. Wahlperiode 12. 03. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Denkmal für die ermordeten
MehrEntwurf eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5172 16. Wahlperiode 27. 04. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22.
Mehrvom11.november2005um,wonacheinesachgerechtebeschreibungdeskreisesderbegünstigtenvorzunehmenistunddieverpflichtungenderbeteiligten
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4373 16. Wahlperiode 23. 02. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8306 16. Wahlperiode 28. 02. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb A. Problem und Ziel
MehrDeutscher Bundestag Drucksache 15/2149
Deutscher Bundestag Drucksache 15/2149 15. Wahlperiode 09. 12. 2003 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen
MehrEntwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10750 17. Wahlperiode 24. 09. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel
MehrMitderZusammenführungvonArbeitslosenhilfeundSozialhilfezurGrundsicherungfürArbeitsuchendewurdeeineeinheitlichebedürftigkeitsabhängige
Deutscher Bundestag Drucksache 17/113 17. Wahlperiode 01. 12. 2009 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10748 17. Wahlperiode 24. 09. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel ImJahr2009wurdeeineinjährlichenSchrittenbiszumJahr2012von13auf
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3227 16. Wahlperiode 02. 11. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens A. Problem und Ziel Mitderam1.Januar1999inKraftgetretenenInsolvenzordnungwurdedas
MehrEntwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7460 16. Wahlperiode 11. 12. 2007 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und
MehrGesetzentwurf. der Bundesregierung. Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes A. Problem und Ziel. B. Lösung. C. Alternativen
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2014 A. Problem und Ziel Ziel der Bundesregierung ist eine nachhaltige Haushaltspolitik, die ab dem Jahr 2014 einen strukturell
Mehrdas Europarecht im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon noch vorzunehmen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6054 17. Wahlperiode 06. 06. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und zur Anpassung des Chemikaliengesetzes
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5280 16. Wahlperiode 09. 05. 2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/4455
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5311 17. Wahlperiode 30. 03. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften A. Problem
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10529 16. Wahlperiode 10. 10. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes A. Problem und Ziel DasBundesdatenschutzgesetz
MehrEntwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5551 16. Wahlperiode 06. 06. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz GKV-WSG)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3100 16. Wahlperiode 24. 10. 2006 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung
MehrEntwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Fahrlehrergesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7080 16. Wahlperiode 12. 11. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Fahrlehrergesetzes A. Problem und Ziel MitderRichtlinie2005/36/EGdesEuropäischenParlamentsunddesRatesvom
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10040 17. Wahlperiode 19. 06. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht A. Problem und Ziel ZieldesGesetzesistes,dieimJahr2002mitdemGesetzüberdieintegrierte
MehrDritte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs- Rechnungsverordnung
Bundesrat Drucksache 167/10 26.03.10 Verordnung der Bundesregierung AS - G Dritte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs- Rechnungsverordnung A. Problem und Ziel Das Gesetz zur Beschleunigung
MehrBeschlussempfehlung *
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11412 16. Wahlperiode 17. 12. 2008 Beschlussempfehlung * des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/10536 Entwurf eines
Mehrallealtersgruppenhinwegdemfachkräftemangelindeutschlandzubegegnen,
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10996 16. Wahlperiode 20. 11. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes A. Problem
MehrMitdemimJahr2005inKraftgetretenenGesetzzurNeuordnungdesPfandbriefrechtswurdendieGeschäftsmöglichkeitenfürdeutscheKreditinstituteim
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11130 16. Wahlperiode 01. 12. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts A. Problem und Ziel MitdemimJahr2005inKraftgetretenenGesetzzurNeuordnungdesPfandbriefrechtswurdendieGeschäftsmöglichkeitenfürdeutscheKreditinstituteim
MehrDie gewerblichen Berufsgenossenschaften tragen ihre Rentenlasten nach Maßgabe der folgenden Vorschriften gemeinsam.
TK Lexikon Arbeitsrecht SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung 176-181 SIEBTER UNTERABSCHNITT Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften HI2067300 176 Grundsatz HI2067301 Die gewerblichen
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Regelung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Deutscher Bundestag Drucksache 17/181 17. Wahlperiode 10. 12. 2009 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Richterwahlgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1038 16. Wahlperiode 23. 03. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Richterwahlgesetzes A. Problem und Ziel DieAuswahlderdeutschenRichterundGeneralanwälteandenGerichtender
MehrDenAufwendungenvonUnternehmenfüreinenüberdasgesetzlichvorgeschriebeneDatenschutzniveauhinausgehendenDatenschutzsolleinadäquater
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12011 16. Wahlperiode 18. 02. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz PNG)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9369 17. Wahlperiode 23. 04. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz PNG)
MehrEntwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (4. VwVfÄndG)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10493 16. Wahlperiode 07. 10. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (4. VwVfÄndG)
MehrEntwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12013 17. Wahlperiode 07. 01. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes A. Problem und Ziel UmzusetzenistdieRichtlinie2011/77/EUdesEuropäischenParlamentsunddes
MehrBundesrat Drucksache 574/16. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Bundesrat Drucksache 574/16 05.10.16 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - In Verordnung über Obergrenzen für Beförderungsämter bei den bundesunmittelbaren gewerblichen Berufsgenossenschaften
MehrEntwurf eines Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10773 17. Wahlperiode 25. 09. 2012 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung A.
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5065 16. Wahlperiode 23. 04. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10120 16. Wahlperiode 13. 08. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen A. Problem
MehrEntwurf eines Gesetzes für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt Beschäftigungschancengesetz
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1945 17. Wahlperiode 07. 06. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt Beschäftigungschancengesetz
MehrBedrohungsspirale zubeenden.diegefahrenabwehr-undstrafverfolgungsbehördenmüssenimextremfallwarten,biseszureskalationkommt.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1030 16. Wahlperiode 23. 03. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Stalking-Bekämpfungsgesetzes A. Problem und Ziel DasPhänomendessogenanntenStalking,alsoderfortgesetztenVerfolgung,
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11339 16. Wahlperiode 10. 12. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts A. Problem und Ziel DasGesetzbezweckteineweitereVereinfachungundModernisierungdes
MehrGesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz - LSV-NOG)
Bundesrat Drucksache 65/12 BRFuss 10.02.12 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages AS - AV Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz
MehrMesswesenbeidemBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologie (BMWi)undfürdasZeitgesetzbeimBundesministeriumdesInnern (BMI),
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8308 16. Wahlperiode 28. 02. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen und des Eichgesetzes,
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13079 17. Wahlperiode 16. 04. 2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/7439. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7439 16. Wahlperiode 07. 12. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)
Mehr16. Wahlperiode (zu Drucksache 16/10188) 15. 10. 2008
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10579 16. Wahlperiode (zu Drucksache 16/10188) 15. 10. 2008 Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9560 16. Wahlperiode 16. 06. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes A. Problem und Ziel MitdemvorliegendenGesetzentwurfverfolgtdieBundesregierungdasZiel,
MehrFamilieundBerufdurcheineWeiterentwicklungdergesetzlichenRegelungen gegeben.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10118 16. Wahlperiode 13. 08. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes A. Problem
MehrVerordnung zur Höhe der Pauschale für die Kosten des Einzugs der Umlage für das Insolvenzgeld und der Prüfung der Arbeitgeber
Bundesrat Drucksache 839/08 05.11.08 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AS - A - Wi Verordnung zur Höhe der Pauschale für die Kosten des Einzugs der Umlage für das Insolvenzgeld
Mehr59-66 Neunter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften
TK Lexikon Arbeitsrecht KrankenversicherungsG d. Landwirte, 2. 59-66 Neunter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften 59 Befreiung, Kündigung, Beitragszuschuß HI214045 HI214046 (1) 1 Eine Befreiung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3023 17. Wahlperiode 27. 09. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie A. Problem und Ziel 1.DieRichtlinie2009/110/EGdesEuropäischenParlamentsunddesRatesvom
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7376 17. Wahlperiode 19. 10. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes A. Problem und Ziel DasGesetzdientderUmsetzungderRichtlinie2010/53/EUdesEuropäischen
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/9344. des Bundesrates
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9344 17. Wahlperiode 18. 04. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Kostenübernahme des Bundes
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3696 17. Wahlperiode 10. 11. 2010 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und
MehrNiedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/93. Unterrichtung
Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/93 Unterrichtung Der Präsident Hannover, den 11.04.2008 des Niedersächsischen Landtages Landtagsverwaltung Wettbewerbsfähigkeit und Regionalität
MehrErste Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs- Rechnungsverordnung
Bundesrat Drucksache 75/09 23.01.09 Verordnung der Bundesregierung AS Erste Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs- Rechnungsverordnung A. Problem und Ziel Das vom Bundestag beschlossene Gesetz
MehrEntwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10730 16. Wahlperiode 30. 10. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG)
Bundesrat Drucksache 597/07 31.08.07 Gesetzentwurf der Bundesregierung AS - A - Fz - G Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG) A. Problem
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10308 17. Wahlperiode 12. 07. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen
MehrGesetz zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches
Bundesrat Drucksache 723/16 02.12.16 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R Gesetz zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches Der Deutsche Bundestag hat in seiner 206. Sitzung am 1. Dezember 2016
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten A. Problem und Ziel Die Strafvorschrift des 103 des Strafgesetzbuches (StGB) (Beleidigung von
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze
Deutscher Bundestag Drucksache 16/887 16. Wahlperiode 09. 03. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze A. Problem und
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5107 16. Wahlperiode 25. 04. 2007 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) A. Problem und Ziel DiederzeitigenBestimmungenüberdieEinbürgerung
MehrPaare, die sich für eine Familie entschieden haben, benötigen und verdienen Unterstützung.
Bundesrat Drucksache 478/11 16.08.11 Gesetzesantrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Kostenübernahme des Bundes für Maßnahmen
MehrAchte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
Bundesrat Drucksache 425/15 22.09.15 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - Fz A. Problem und Ziel Die Anpassung der Sachbezugswerte erfolgt jährlich durch eine Änderungsverordnung,
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1368 16. Wahlperiode 03. 05. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und
MehrÄnderungdesGesetzeszurRegelungderRechtsverhältnissederHelferderBundesanstaltTechnischesHilfswerk
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12854 16. Wahlperiode 05. 05. 2009 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse
MehrDrittes Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
Bundesrat Drucksache 724/16 02.12.16 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R Drittes Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
MehrSozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung Bundesrecht Titel: Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: SGB
MehrSozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung Bundesrecht Titel: Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: SGB
MehrEntwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Bundesrat Drucksache 752/08 16.10.08 Gesetzentwurf der Bundesregierung AS - Fz - In Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel Der Bund beteiligt
MehrLandwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Mittel- und Ostdeutschland
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Mittel- und Ostdeutschland Bekanntmachung des Sechsten Nachtrages zur Satzung der LBG Mittel- und Ostdeutschland - Ausgabe 2004 - Die Satzung der LBG Mittel- und
MehrErhöhungdesVerbreitungsgradesundderAttraktivitätdersteuerlichgeförderten Altersvorsorge.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8869 16. Wahlperiode 22. 04. 2008 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8867 16. Wahlperiode 22. 04. 2008 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes A. Problem und Ziel
Mehrmit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Bundesrat Drucksache 633/13 BRFuss 30.08.13 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages AS Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur
MehrGesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Bundesrat Drucksache 21/17 20.01.17 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages G Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften Der Deutsche Bundestag hat in seiner 212. Sitzung
Mehrdesdeutschenbruttoendenergieverbrauchsauserneuerbarenenergienbereitgestelltwerden.zudiesemzweckverpflichtetdierichtliniedeutschlandu.a.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3629 17. Wahlperiode 08. 11. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie
MehrEntwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1829 16. Wahlperiode 15. 06. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes A. Problem und Ziel DieUnterhaltsleistungnachdemUnterhaltsvorschussgesetz
MehrGesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze
Bundesrat Drucksache 892/08 28.11.08 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages AS Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer
MehrVerordnungsentwurf Stand: des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Zweite Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung
Verordnungsentwurf Stand: 15.11.2016 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Zweite Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung Vorblatt A. Problem und Ziel Mit der vorliegenden Verordnung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3269 16. Wahlperiode 07.11.2006 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6519 16. Wahlperiode 24. 09. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten A. Problem und Ziel MitderRegierungsinitiative
Mehrüber die Angaben der PKS hinausgehen. DieseAngriffewerdeninvielenFällenvoninternationalen,arbeitsteiligstrukturiertenGruppenverübt,dieinspeziellen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14362 17. Wahlperiode 10. 07. 2013 Gesetzentwurf der Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei A. Problem und Ziel MitdenrasantenFortschrittenimBereichderInformationstechnologienimmt
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten
Gesetzentwurf (Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion vom 26. April 2016) Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten A. Problem Der Dritte Abschnitt des Besonderen Teils
MehrEntwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7077 16. Wahlperiode 12. 11. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes A. Problem und Ziel DieletztegrößereÄnderungdesSteuerberatungsgesetzeserfolgteimJahre
Mehrderfinanzmarktkrisewurdeanverschiedenenstellenjedochdeutlich,dassdefiziteandenkapitalmärktenbestehen.diesedefizitedrohendasvertrauender
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3628 17. Wahlperiode 08. 11. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Akte vom 29. November 2000 zur Revision des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4382 16. Wahlperiode 23. 02. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Akte vom 29. November 2000 zur Revision des Übereinkommens
Mehrdervorläufigensicherungsmaßnahmen ( 111bAbs.3StPO),beiderBekanntgabederBeschlagnahme-oderArrestanordnung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/700 16. Wahlperiode 21. 02. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten
MehrDrittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Bundesrat Drucksache 350/10 BRFuss 18.06.10 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages AS Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze Der Deutsche Bundestag hat
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und anderer Gesetze (Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8802 17. Wahlperiode 29. 02. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und anderer Gesetze (Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz)
MehrVerordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
Bundesrat Drucksache 673/17 10.10.17 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - Fz Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung und anderer Verordnungen A. Problem
MehrGesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz)
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2017 2575 Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) Vom 17. Juli 2017 Der Bundestag
MehrVonderanhaltendgutenkonjunkturellenEntwicklungundderdeutlichenEntspannungdesArbeitsmarktesprofitierennichtalleJüngerengleichermaßen.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5714 16. Wahlperiode 19. 06. 2007 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch Verbesserung
MehrVerordnung zur Änderung der Verordnung über EU-Normen für Obst und Gemüse und zur Änderung der Verordnung über Qualitätsnormen für Bananen
Bundesrat Drucksache 27/14 30.01.14 Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft AV Verordnung zur Änderung der Verordnung über EU-Normen für Obst und Gemüse und zur Änderung der
MehrVierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung
Bundesrat Drucksache 77/09 23.01.09 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung AS Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen
MehrVerordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2009 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2009)
Entwurf einer Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2009 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2009) A. Problem und Ziel Bestimmung der maßgeblichen Rechengrößen der
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7615 16. Wahlperiode 19. 12. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes A. Problem und Ziel DerbargeldloseZahlungsverkehrhatfürdieTeilnahmeammodernenWirtschaftslebeneinebesondereBedeutung.UnbareGeldgeschäftewieÜberweisungen,Lastschriften,Karten-oderScheckzahlungensindausdemtäglichen
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
Bundesrat Drucksache 139/12 (Beschluss) 11.05.12 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten
Bundesrat Drucksache 67/17 27.01.17 Gesetzentwurf der Bundesregierung R - AA - In Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten A. Problem und Ziel Die Strafvorschrift des
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10146 17. Wahlperiode 27. 06. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel DasRechtaufunentgeltlicheBeförderungvielerschwerbehinderterKinder,
Mehr