ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

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1 Ortsgemeinde Beltheim Amtsblatt: ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG 3. Änderung des Bebauungsplanes "Am Brügel, Ortsteil Beltheim In der öffentlichen Sitzung am hat der Ortsgemeinderat Beltheim aufgrund des 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Am Brügel" im Ortsteil Beltheim beschlossen. Die Änderung bezieht sich auf bauordnungsrechtliche Festsetzungen. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die Grundstücke Gemarkung Beltheim, Flur 8, Flurstücke Nr.: 21 teilweise, 48/1, 49/1, 51/2, 53/1, 54/1, 54/5, 54/6, 56/1, 57/1, 59/2 teilweise, 60, 64/4 teilweise, 85/5, 85/8, 85/10, 86/4, 86/5, 86/10, 86/12, 87/1, 87/2, 87/3, 87/8, 87/9, 88/9, 88/10, 91/1, 91/3, 91/4, 91/5, 91/6, 91/7, 91/9, 91/10, 91/14, 91/16, 91/17, 91/18, 91/19, 93/3, 93/4, 93/5, 93/6, 93/7, 93/8, 93/9, 93/10, 93/12, 96/3, 96/4, 96/5, 96/6, 98/1, 102/1, 102/3, 102/4 teilweise, 113/1, 113/2 teilweise, 115 teilweise, 116 teilweise, 117 teilweise, 121 teilweise, 128 teilweise, 129/3 teilweise, 132 teilweise, Flur 12, Flurstücke Nr.: 1/19, 1/20, 1/21, 1/22. Flur 16, Flurstücke Nr.: 21, 22/2 teilweise, 23/1, 24/1, 24/7, 24/8, 25/1, 25/2, 25/5, 26/2, 26/4, 27/3, 27/6, 27/8, 28/3, 28/4, 28/7, 28/8, 28/11, 73 teilweise, 76/4 teilweise, 78/5, 80/2 teilweise Übersichtskarte (ohne Maßstab):

2 - 2 - Öffentliche Auslegung Der Entwurf der 3. Änderung der Ortsgemeinde Beltheim für das Baugebiet Am Brügel, bestehend aus Planurkunde, Textfestsetzungen und Begründung, liegt gemäß 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit vom bis einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kastellaun, Rathaus, Zimmer 32, Kirchstraße 1, Kastellaun während der Dienststunden - montags - donnerstags von 08:00-12:30 Uhr, montags - mittwochs von 14:00-16:00 Uhr, donnerstags von 14:00-18:00 Uhr und freitags von 08:00-13:00 Uhr eingesehen werden. Die o. g. Unterlagen können auch im Internet unter aufgerufen werden. Während der Auslegungszeit können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kastellaun, Rathaus, Zimmer 32, Kirchstr. 1, Kastellaun vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan ( 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Außerdem weisen wir darauf hin, dass ein Antrag nach 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) Normenkontrolle unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung wird gemäß 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Beltheim, den (Hammes) Ortsbürgermeister

3 Ortsgemeinde Beltheim Verbandsgemeinde Kastellaun Nutzungsschablone und Textfestsetzungen zur 3. Änderung des Bebauungsplans Am Brügel Ortsteil Beltheim Entwurfsfassung für die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 (2) BauGB Bearbeitet im Auftrag der Ortsgemeinde Beltheim Februar 2016 Verbandsgemeindeverwaltung Kastellaun Kirchstraße 1, Kastellaun Bauabteilung Bauleitplanung

4 Seite 2. Ortsgemeinde Beltheim, Februar 2016 Textfestsetzungen zur 3. Änderung des Bebauungsplans Am Brügel Nutzungsschablone Art der baul. Nutzung WA Zahl der Vollgeschosse II Grundflächenzahl 0,3 Geschossflächenzahl 0,6 0 E 0-48 Textfestsetzungen Ordnungsbereich I: 1 Art und Maß der baulichen Nutzung 1. Die Nutzung ist als allgemeines Wohngebiet (WA) entsprechend der Baunutzungsverordnung vom festgelegt. 2. Die Bebauung kann innerhalb der festgelegten Baugrenzen bis zu den Höchstgrenzen der Baunutzungsverordnung erfolgen. 3. Die Geschosszahl ist mit 2 Voll-Geschossen als Höchstgrenze festgelegt. 4. Die Oberkante fertiger Fußböden-Erdgeschoss das Gebäude ist hangaufseitig bis max. 0,50 cm über gewachsenem Gelände festgelegt Erdgeschossfußböden darf hangseitig nicht mehr als 50 cm über höchstangrenzendem natürlichen Gelände liegen. 5. Wohnräume im Untergeschoss sind nur zulässig, wenn sich aus der Hanglage des gewachsenen Geländes ein talseitig freies Geschoss ergibt und darüber nur ein Vollgeschoss ausgeführt wird. Hangunterseitig der Straße gelegene Gebäude dürfen mit der Oberkante fertiger Fußböden Erdgeschoss Erdgeschossfußböden max. 0,50 m über höchstangrenzendem Straßenniveau liegen.

5 Seite 3. Ortsgemeinde Beltheim, Februar 2016 Textfestsetzungen zur 3. Änderung des Bebauungsplans Am Brügel 2 Bauweise Es gilt die offene Bauweise. 3 Dachformen 1. Als Dachformen sind das Satteldach und das Flachdach zugelassen. Ein Walmdach ist zulässig, wenn die Firstlänge mindestens 4,00 m beträgt. Sonderdachformen und von Abs. 2 abweichende Dachneigungen sind ausnahmsweise zulässig, wenn sie das Gesamtbild des Baugebietes nicht beeinträchtigen. Über die Zulassung von Sonderdachformen und neigungen hat im Einzelnen der Ortsgemeinderat oder ein von diesem berufener Ausschuss zu befinden. Die Dachform ist freigestellt. 2. Die Dachneigung ist zulässig: 2.1 bei eingeschossigen Gebäuden bis 48, 2.2 bei zweigeschossigen Gebäuden bis 33, 2.3 bei zweigeschossigen Gebäuden, von denen ein Vollgeschoss im Dachraum liegt, bis Ein Kniestock bis höchstens 0,80 m, gemessen von Oberkante Rohdecke bis Unterkante i n B a u f l u c h t ist grundsätzlich nur bei solchen Bauten zulässig, in denen ein Vollgeschoss im Dachraum untergebracht werden darf. Bei bergseitiger Erschließung wird die zulässige Traufhöhe (TH), bezogen auf das Straßenniveau (Oberkante höchstangrenzende Verkehrsfläche), bei talseitiger Erschließung bezogen auf das bergseitig höchstangrenzende natürliche Gelände, auf maximal 6,50 m festgesetzt. Die Traufhöhe ist die Schnittlinie zwischen der verlängerten Außenwandfläche und der Dachhaut gemessen in Baukörpermitte und rechtwinklig zur Straße. Die Firsthöhe (FH) bzw. Attikahöhe darf bei bergseitiger Erschließung maximal 10,00 m über Straßenniveau (Oberkante angrenzende Verkehrsfläche), bei talseitiger Erschließung maximal 10,00 m über höchstangrenzendem bergseitigen natürlichen Gelände liegen. Sie wird in Baukörpermitte gemessen. 4. Bei zweigeschossigen Gebäuden, in denen ein Vollgeschoss im Kellergeschoss liegt, sind Dachgauben und Kniestock nicht zulässig. 5. Für die Dacheindeckung darf nur Schiefer oder dunkelfarbiges Material verwendet werden. Die Dacheindeckung darf landschaftsbedingt nur schieferfarbig (dunkel-anthrazit) und dunkelbraun ausgeführt werden, z.b. schieferfarbene/dunkelbraune Dachziegel und Dachpfannen. Sonnenkollektoren und Gründächer sind ebenfalls zulässig.

6 Seite 4. Ortsgemeinde Beltheim, Februar 2016 Textfestsetzungen zur 3. Änderung des Bebauungsplans Am Brügel 4 Garagen und Einstellplätze 1. Zu jedem Wohngebäude sind in ausreichendem Maße Garagen oder Einstellplätze zu schaffen. 2. Garagen können auch außerhalb der Baugrenzen im seitlichen Bauwich errichtet werden. jedoch nicht außerhalb der überbaubaren Flächen. 3. Garagen im Vorgartenbereich sind unzulässig. 4. Der Mindestabstand von Hinterkante Bürgersteig bis zur Garage muss betragen: 4.1 bei freistehenden Garagen 5,00 m, 4.2 bei Kellergaragen soweit, dass die Steigung der Einfahrtsrampe 20 % nicht übersteigt, jedoch mindestens 5,00 m. 5. Freistehende Garagen sind nur mit Flachdach zulässig. Werden Garagen beiderseits auf der gemeinsamen Grundstücksgrenze errichtet, so sind sie einheitlich zu gestalten. 5 Außengestaltung 1. Eine unnatürliche Gestaltung des Geländes bezüglich von Anschüttungen und Abgrabungen sind unzulässig. 2. Vorflächen sind als Ziergarten zu gestalten. 3. Eine Grundstückseinfriedung wird nicht gefordert. 4. Sofern Grundstückseinfriedungen ausgeführt werden sollen, so ist: 4.1 entlang der Straße eine Beton- oder Steinmauer bis höchstens 0,50 m mit einem Holz- oder Metallzaun bis zu einer Gesamthöhe bis 0,80 m, gemessen von Unterkante Bürgersteig oder eine lebende Hecke, ein Metall- oder Holzzaun bis zu einer Höhe von 0,80 m, gemessen wie vor, zulässig, 4.2 an der seitlichen und rückwärtigen Grundstücksgrenze ein einfacher Drahtzaun erlaubt. 6 Regelung für die bestehenden Wirtschaftswege Soweit von dem Bebauungsplan Wirtschaftswege erfasst werden, gelten diese nach Rechtskraft des Bebauungsplanes und Inanspruchnahme durch den Straßenbau als aufgehoben und entwidmet. Der vorgesehene neue Weg von der Schulstraße zur Wegeparzelle Nr. 121 wird von der Ortsgemeinde Beltheim als Wendeweg für die angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstücke gebaut, sobald dies aufgrund der baulichen Entwicklung am Nord-Ostrand des Plangebietes notwendig ist.

7 Seite 5. Ortsgemeinde Beltheim, Februar 2016 Textfestsetzungen zur 3. Änderung des Bebauungsplans Am Brügel Ordnungsbereich II: PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN ( 9 Abs: 1 bis 3 BauGB) 1.1 Grundflächenzahl ( 16 Abs. 2 Nr. 1, 17 und 19 BauNVO) GRZ: 0,3 1.2 Geschossflächenzahl ( 16 Abs. 2 Nr. 2, 17 und 20 BauNVO) GFZ: 0,6 Die anderen planungsrechtlichen Festsetzungen bleiben unverändert. BAUORDNUNGSRECHTLICHE GESTALTUNGSFESTSETZUNGEN ( 9 Abs. 4 BauGB i.v.m. 88 Abs. 6 LBauO) 2.1 Dachform ( 88 Abs. 1 Nr. 1 LBauO) Es sind nur geneigte Dächer zulässig. Hiervon ausgenommen sind die Dächer von baulichen Nebenanlagen im Sinne des 14 BauNVO sowie von Garagen, Carports und Wintergärten, bei diesen Anlagen kann die Dachform frei gewählt werden. 2.2 Dachneigung Die Dachneigung ist zulässig: bei eingeschossigen Gebäuden 20 bis bei zweigeschossigen Gebäuden 20 bis Firsthöhe Die Firsthöhe (FH) darf maximal 10,0 m betragen. Die anderen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen bleiben unverändert. siehe Festsetzungen Ordnungsbereich I 1 5. GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN ( 9 Abs. 1 BauGB) 1. Allgemeine landschaftsplanerische Festsetzungen ( 9 Abs. 1 Ziff. 25 a BauGB) Als Mindestpflanzgrößen gelten für Laubbäume ein Stammumfang von 14/16 cm, für Obstbäume eine Stammhöhe von 160/180 cm und für Sträucher eine Höhe von 60 bis 100 cm. Die Gehölze sind artgerecht zu unterhalten; ausgefallene Bäume sind nachzupflanzen. Die fachgerechte Planung schließt Bodenverbesserungsmaßnahmen und Pflanzensicherungsmaßnahmen mit ein. 2. Pflanzungen auf privaten Flächen 2.1 Nicht überbaubare Grundstücksflächen (private Grünflächen) auf den Baugrundstücken

8 Seite 6. Ortsgemeinde Beltheim, Februar 2016 Textfestsetzungen zur 3. Änderung des Bebauungsplans Am Brügel Anlage von strukturreichen Gartenfläche, Verzicht auf die Anwendung von Pestiziden, Anpflanzen von 1 Hausbaum je Grundstück (gemäß 3. Pflanzliste). 2.2 Private Ausgleichsfläche / Kompensationsmaßnahmen Auf den Kompensationsflächen soll eine mindestens 2-reihige Streuobstfläche angelegt werden. Es wird das Anpflanzen von Obstbaum-Hochstämmen (1 Obstbaum je 100 m² Grünfläche, Auswahl aus 3. Pflanzliste) und extensive Wiesenpflege in südlicher und östlicher Richtung festgesetzt. Eine bauliche (Gartenhütte, Terrassen o.ä.) oder gärtnerische Nutzung in diesen privaten Grünflächen ist untersagt. Die Neuanpflanzungen sind zu erhalten und dauerhaft zu pflegen. Abgänge sind nachzupflanzen. Die Pflanzungen sind spätestens 1 Jahr nach Fertigstellung des Rohbaus durchzuführen. 3. Pflanzliste Äpfel: Bohnapfel Erbacher Porzenapfel Roter Eisenapfel Schafsnase Winterrambour Boskop Mosel-Eisenapfel Roter Bellefleur Roter Trierer Wiesenapfel Birnen: Pastorenbirne Gute Graue Rotbirne Winterforellenbirne Süßkirschen: Büttners rote Knorpelkirsche Schneiders späte Knorpelkirsche Werdersche Braune Hedelfinger Große schwarze Knorpelkirsche Walnüsse: Franquette Mayette Parisienne Klon Nr. 26 Klon Nr. 120

9 Seite 7. Ortsgemeinde Beltheim, Februar 2016 Textfestsetzungen zur 3. Änderung des Bebauungsplans Am Brügel Heimische Laubbäume für die Gartenflächen: Hainbuche - Carpinus betulus Feld-Ahorn - Acer campestre Eber-Esche - Sorbus aucuparia Holzapfel - Maulus sylvestris Wildbirne - Pyrus communis Gemeine Birke - Betula pendula Aufgestellt: Kastellaun, Februar 2016 Verbandsgemeindeverwaltung Kastellaun - Bauabteilung - Ortsgemeinde Beltheim (Werner) Dipl.-Ing. (FH) Architektin (Hammes) Ortsbürgermeister

10 Ortsgemeinde Beltheim Verbandsgemeinde Kastellaun Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplans Am Brügel im Ortsteil Beltheim Entwurfsfassung für die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 (2) BauGB Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach 13 Abs. 2 und 3 BauGB; von einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Bearbeitet im Auftrag der Ortsgemeinde Beltheim März 2016 Verbandsgemeindeverwaltung Kastellaun Kirchstraße 1, Kastellaun Bauabteilung Bauleitplanung

11 Seite 2, Ortsgemeinde Beltheim, März 2016 Begründung zur 3. Änderung Bebauungsplan Am Brügel Ortsteil Beltheim 1. Räumlicher Geltungsbereich Von der 3. Änderung des Bebauungsplanes Am Brügel ist der bisherige Geltungsbereich des Ursprungplanes betroffen. Im Einzelnen sind es folgende Flurstücke: Gemarkung Beltheim, Flur 8, Flurstücke Nr.: 21 teilweise, 48/1, 49/1, 51/2, 53/1, 54/1, 54/5, 54/6, 56/1, 57/1, 59/2 teilweise, 60, 64/4 teilweise, 85/5, 85/8, 85/10, 86/4, 86/5, 86/10, 86/12, 87/1, 87/2, 87/3, 87/8, 87/9, 88/9, 88/10, 91/1, 91/3, 91/4, 91/5, 91/6, 91/7, 91/9, 91/10, 91/14, 91/16, 91/17, 91/18, 91/19, 93/3, 93/4, 93/5, 93/6, 93/7, 93/8, 93/9, 93/10, 93/12, 96/3, 96/4, 96/5, 96/6, 98/1, 102/1, 102/3, 102/4 teilweise, 113/1, 113/2 teilweise, 115 teilweise, 116 teilweise, 117 teilweise, 121 teilweise, 128 teilweise, 129/3 teilweise, 132 teilweise, Flur 12, Flurstücke Nr.: 1/19, 1/20, 1/21, 1/22. Flur 16, Flurstücke Nr.: 21, 22/2 teilweise, 23/1, 24/1, 24/7, 24/8, 25/1, 25/2, 25/5, 26/2, 26/4, 27/3, 27/6, 27/8, 28/3, 28/4, 28/7, 28/8, 28/11, 73 teilweise, 76/4 teilweise, 78/5, 80/2 teilweise Ausgleichsflächen bleiben unverändert, wie im Ursprungsplan dargestellt, erhalten. 2. Anlass und Zweck der Änderung / rechtliche Grundlagen Zur Sicherstellung der weiteren wohnbaulichen Entwicklung in dem Ortsteil Beltheim hat der Gemeinderat Beltheim beschlossen, eine Änderung des Bebauungsplanes Am Brügel vorzunehmen. Dabei spielt die Möglichkeit einer zeitgemäßen Realisierung von Gebäudeformen eine große Rolle. Mit den Festsetzungen in dem Bebauungsplan Am Brügel (Ursprungsplan aus dem Jahre 1977) hat man entsprechend der Bauweise aus der Zeit eine 2-geschossige Bauweise mit einem Kniestock von maximal 80 cm festgesetzt.

12 Seite 3, Ortsgemeinde Beltheim, März 2016 Begründung zur 3. Änderung Bebauungsplan Am Brügel Ortsteil Beltheim Als Dachform war nur das Satteldach, Flachdach oder das Walmdach mit einer Firstlänge von mindestens 4,00 m zulässig. Moderne Bauweisen wie z.b. Gebäude mit flachgeneigten Zeltdächern oder Pultdächern sind demnach nicht möglich. Das Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß 13 Abs. 2 und 3 BauGB durchgeführt, da die Grundzüge der Planung durch die Änderungen nicht berührt werden. Von einer erneuten Umweltprüfung wird daher gemäß 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Die Festsetzungen, die bei der 2. Änderung des Bebauungsplans Am Brügel für diesen Teilbereich festgesetzt wurden, werden komplett aufgehoben. Stattdessen gelten für diesen Teilbereich auch die geänderten Festsetzungen.

13 Seite 4, Ortsgemeinde Beltheim, März 2016 Begründung zur 3. Änderung Bebauungsplan Am Brügel Ortsteil Beltheim 3. Maß der baulichen Nutzung Um den Bauwilligen eine größere Baufreiheit zu ermöglichen, sollen die Textfestsetzungen bezüglich der Höhe der baulichen Anlagen flexibler gestaltet werden. Die Festsetzung, dass bei Anordnung von Wohnräumen im Untergeschoss (sofern sich aus der Hanglage des gewachsenen Geländes ein talseitig freies Geschoss ergibt) darüber nur ein Vollgeschoss ausgebildet werden darf, wird gestrichen. Es soll erstmals die Trauf- und First- bzw. Attikahöhe festgesetzt werden: - Traufhöhe bis maximal 6,50 m, bezogen auf das höchst angrenzende Geländeniveau (talseitige Erschließung) bzw. auf die höchst angrenzende Verkehrsfläche (bergseitige Erschließung). - First- bzw. Attikahöhe mit maximal 10,00 m (Maßbezugspunkte siehe oben). Die Regelung, dass ein Kniestock maximal 80 cm hoch sein darf, wird gestrichen. So kann sichergestellt werden, dass auch zeitgemäße Bauformen verwirklicht werden können. Die max. Anzahl der Vollgeschosse bleibt mit II entsprechend der Ursprungsfassung bestehen. Damit wird die Gebäudekubatur trotz der großzügiger festgesetzten Gebäudehöhen im Rahmen gehalten 3. Dachgestaltung Im Geltungsbereich soll die Dachform und damit auch die Dachneigung freigestellt werden.

14 Seite 5, Ortsgemeinde Beltheim, März 2016 Begründung zur 3. Änderung Bebauungsplan Am Brügel Ortsteil Beltheim 4. Nebenanlagen und Garagen Um eine größere Baufreiheit zu ermöglichen dürfen Nebenanlagen und Garagen zukünftig auch außerhalb der überbaubaren Flächen errichtet werden. Erarbeitet: Kastellaun, März 2016 Verbandsgemeindeverwaltung Kastellaun Ortsgemeinde Beltheim (Werner) Dipl.-Ing. (FH) Architektin (Hammes) Ortsbürgermeister

15 in Beltheim Planungsrechtliche Festsetzungen GFZ 0,8 GRZ 0,4 2.2 Z II 1.1 Auswahl aus 3. Pflanzliste) und extensive Wiesenpflege in GRZ: 0,3 1.2 GFZ: 0,6 Die Neuanpflanzungen sind zu erhalten und dauerhaft zu pflegen. BAUORDNUNGSRECHTL. GESTALTUNGSFESTSETZUNGEN 3. Pflanzliste OBERIRDISCH UNTERIRDISCH 2.1 ehemaliger Geltungsbereich 2.2 Dachneigung Die anderen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen bleiben Bohnapfel Erbacher Porzenapfel Roter Eisenapfel Schafsnase Winterrambour Boskopp Mosel-Eisenapfel Roter Bellefleur Roter Trierer Wiesenapfel Birnen: Pastorenbirne Gute Graue Rotbirne Winterforellenbirne Hedelfinger Werdersche Braune 1. Allgemeine landschaftsplanerische Festsetzungen Franquette Parisienne Klon Nr Hainbuche Feld-Ahorn Eber-Esche Holzapfel Wildbirne Gemeine Birke Mayette Klon Nr. 26 qm - Carpinus betulus Acer campestre Sorbus aucuparia Malus sylvestris Pyrus communis Betula pendula Anwendung von Pestiziden, Anpflanzen von 1 Hausbaum je r ndene vorha aftsweg h Wirtsc 1. Verfahrenseinleitung/Annahme Planentwurf Beltheim wurde vom Ortsgemeinderat Beltheim mit Beschluss vom eingeleitet. Der Planentwurf wurde am vom Ortsgemeinderat gebilligt. r ne eg de tsw an af rh ch vo irts W 3 79 qm vom hingewiesen worden. am beschlossen bis zu 6 qm 103 beteiligt. 4. Satzungsbeschluss 5. Genehmigung Genehmigung vorgelegt worden. Die Kreisverwaltung hat mit Bescheid vom... mitgeteilt, dass Bedenken wegen Bebauungsplan "Gewerbegebiet II" in Beltheim genehmigt. 6. Ausfertigung Es wird bescheinigt, dass die nebenstehende Planzeichnung und die textlichen Festsetzungen Gegenstand des Aufstellungsverfahrens waren, dass die textlichen und zeichnerischen Festlegungen mit dem Willen des Ortsgemeinderats ehemaliger Geltungsbereich Bebauungsplan "Gewerbegebiet II" sind. 7. Bebauungsplan in Kraft getreten. 8. Katastervermerk Art der Planung: Bauherr: ORTSGEMEINDE BELTHEIM ORTSTEIL BELTHEIM BELTHEIM Datum bearb Ternes (PlanzVO 90). gez. Ternes gepr. Nr. 1 Anlage: Blatt Nr.: Projekt-Nr: Datum: :500 Name Datum Ternes

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