Amtsblatt für den. Landkreis Peine. Nr Jahrgang. Peine, den 21. Januar 2008

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1 Nr Jahrgang Amtsblatt für den Peine, den 21. Januar 2008 Landkreis Peine 1 Nachtragshaushaltssatzung des Wasserzweckverbandes Peine für das Haushaltsjahr 2007 für die Bereiche Trinkwasser solidar, Samtgemeinde Dransfeld und Gemeinde Staufenberg mit Bekanntmachung 2 Haushaltssatzung des Wasserzweckverbandes Peine für das Haushaltsjahr 2008 für die Bereiche Trinkwasser solidar, Samtgemeinde Dransfeld und Gemeinde Staufenberg mit Bekanntmachung Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers des Wasserzweckverbandes Peine 4 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Hohenhameln für das Haushaltsjahr 2008 Bekanntmachung und öffentliche Auslegung der. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Griewenkamp, Ortschaft Edemissen, der Gemeinde Edemissen Bekanntmachung der Gemeinde Lengede, Örtliche Bauvorschrift Barbecke Alter Ortskern 7 Bekanntmachung der Gemeinde Lengede, Örtliche Bauvorschrift Barbecke Alte Neubaugebiete 8 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Vechelde (Abwasserabgabensatzung) 9 Erste Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Peine für das Haushaltsjahr 2007 mit Bekanntmachung 10 Wahlbekanntmachung Landtagswahl am 27. Januar Sitzung des Ausschusses für Frauen, Arbeit und Soziales des Landkreises Peine am 28. Januar tungsorganisation und des Personal des Wasserverbandes Peine. Ein Finanzplan und eine Stellenübersicht entfallen daher. Der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird in den Einnahmen auf ,00 in den Ausgaben auf ,00 festgesetzt. Kredite werden nicht veranschlagt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Kassenkredite werden nicht beansprucht. Eine Umlage wird nicht erhoben. Peine, den (Wolters), Verbandsgeschäftsführer Vorsitzender der Verbandsversammlung Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 1 Nachtragshaushaltssatzung des Wasserzweckverbandes Peine für das Haushaltsjahr 2007, für die Bereiche Trinkwasser solidar, Samtgemeinde Dransfeld und Gemeinde Staufenberg Aufgrund des Abs. und 18 Niedersächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG), der 82 ff. der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) und der 7, 9 12 der Verbandsordnung hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am folgende Haushaltssatzung beschlossen: An die Stelle des Haushaltsplanes tritt nach 1 Eig. Betr. VO der vorgesehene Wirtschaftsplan (hier: Erfolgsplan). Gemäß der Verbandsordnung des Wasserzweckverbandes unterhält der Verband keine eigenen Anlagen oder Einrichtungen. Er bedient sich der Anlagen und Einrichtungen sowie der Verwal- Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach 8 NGO ist nicht erforderlich. Der Erfolgsplan liegt nach 8 Abs. 2 Satz NGO vom einschl zur Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude des Wasserverbandes Peine, Horst, 122 Peine, Zimmer-Nr. 7 (Büro Hr. Elsner), öffentlich aus. Peine, Vorsitzender der Verbandsversammlung 2 Haushaltssatzung des Wasserzweckverbandes Peine für das Haushaltsjahr 2008, für die Bereiche Trinkwasser solidar, Samtgemeinde Dransfeld und Gemeinde Staufenberg Aufgrund des Abs. und 18 Niedersächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG), der 82 ff. der Nie-

2 dersächsischen Gemeindeordnung (NGO) und der 7, 9 12 der Verbandsordnung hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am folgende Haushaltssatzung beschlossen: An die Stelle des Haushaltsplanes tritt nach 1 Eig. Betr. VO der vorgesehene Wirtschaftsplan (hier: Erfolgsplan). Gemäß der Verbandsordnung des Wasserzweckverbandes unterhält der Verband keine eigenen Anlagen oder Einrichtungen. Er bedient sich der Anlagen und Einrichtungen sowie der Verwaltungsorganisation und des Personal des Wasserverbandes Peine. Ein Finanzplan und eine Stellenübersicht entfallen daher. Der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird festgesetzt. in den Einnahmen auf ,00 in den Ausgaben auf ,00 Kredite werden nicht veranschlagt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Kassenkredite werden nicht beansprucht. Eine Umlage wird nicht erhoben. Peine, den (Wolters), Verbandsgeschäftsführer Vorsitzender der Verbandsversammlung Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach 8 NGO ist nicht erforderlich. Der Erfolgsplan liegt nach 8 Abs. 2 Satz NGO vom einschl zur Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude des Wasserverbandes Peine, Horst, 122 Peine, Zimmer-Nr. 7 (Büro Hr. Elsner), öffentlich aus. Peine, Vorsitzender der Verbandsversammlung Wasserzweckverband Peine Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinnund Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Wasserzweckverbands Peine, Peine, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 1. Dezember 200 geprüft. Entsprechend Abs. 1 Satz 2 EigVO Nds wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich danach auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Verbands sowie darauf, ob der Verband wirtschaftlich geführt wird. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der Niedersächsischen Eigenbetriebsverordnung liegen in der Verantwortung der Verbandsgeschäftsführung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht, über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Verbands sowie darüber, ob der Verband wirtschaftlich geführt wird, abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend 7 HGB in Verbindung mit Abs. 1 Satz 2 EigVO Nds unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werde. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse wurde entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach HGrG durchgeführt. Ob der Verband wirtschaftlich geführt wird, wurde anhand der Einhaltung des Wirtschaftsplans beurteilt. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der Verbandsgeschäftsführung und die Geschäftspolitik zu beurteilen. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Verbands sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksam keit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Verbandsvorstehers und des Verbandsgeschäftsführers sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss des Wasserzweckverbands Peine, Peine, den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandsordnung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbands. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbands und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Geschäftsführung erfolgte ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Der Verband wurde wirtschaftlich geführt. Hannover, den 20. Juli 2007 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Peine sieht für ergänzende Feststellungen zum Prüfungsbericht keinen Anlass. Die Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes Peine hat in der Sitzung am dem Vorstand sowie der Werksleitung einstimmig Entlastung erteilt. Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang und der Lagebericht für 200 sowie der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Prüfungsgesellschaft liegen in der Zeit von einschl im Verwaltungsgebäude des Wasserverbandes Peine, Horst, Zimmer 7 (Büro Hr. Elsner) öffentlich aus. Peine, den Vorsitzender der Verbandsversammlung 2

3 4 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Hohenhameln für das Haushaltsjahr Haushaltssatzung Aufgrund des 84 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der Fassung des Gesetzes vom (Nds. GVBl. S. 47), geändert durch Gesetz vom (Nds. GVBl. S.7) hat der Rat der Gemeinde Hohenhameln in seiner Sitzung am folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 beschlossen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt Euro Euro Euro Euro Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2008 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf Euro festgesetzt. Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2008 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 0 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 0 v. H. 2. Gewerbesteuer 90 v. H. Der Haushaltsplan liegt nach 8 Abs. 2 Satz NGO vom bis (außer Sonnabend und Sonntag) während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Hohenhameln, 1249 Hohenhameln, Marktstr. 1, Zimmer 18, öffentlich aus. Hohenhameln, GEMEINDE HOHENHAMELN Erwig Bauleitplanung der Gemeinde Edemissen: Bekanntmachung und öffentliche Auslegung der. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Griewenkamp, Ortschaft Edemissen Rechtskraft und dauernde Auslegung Der Rat der Gemeinde Edemissen hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2007 die. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Griewenkamp, Ortschaft Edemissen, als Satzung gemäß 0 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die dazugehörige Begründung beschlossen. Die räumlichen Geltungsbereiche der. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Griewenkamp, Ortschaft Edemissen, ist der nachstehenden Planskizze zu entnehmen. Der Bebauungsplan wurde aus dem gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Edemissen entwickelt. Der Bebauungsplan und die dazugehörige Begründung kann im Rathaus der Gemeinde Edemissen, Oelheimer Weg 1, 124 Edemissen, Zimmer 1, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden (dauernde öffentliche Auslegung). Jedermann kann über den Inhalt der. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Griewenkamp, Ortschaft Edemissen Auskunft verlangen. Gem. 1 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 14 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, beachtliche Mängel im Abwägungsvorgang nach 14 Abs. Satz 2 BauGB und ergänzend die Vorschriften des 14 Abs. 2a BauGB unbeachtlich sind, wenn diese Verletzungen oder Mängel nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Bebauungsplanänderung schriftlich gegenüber der Gemeinde Edemissen geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, darzulegen. Edemissen, 9. Januar 2008 GEMEINDE EDEMISSEN Der gez. Bertram Gemäß Artikel des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften vom (Nds. GVBl. S. 42) wird das bis zum geltende Haushaltsrecht (Kameralistik) für das Haushaltsjahr 2008 für anwendbar erklärt. GEMEINDE HOHENHAMELN Erwig L.S. 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich.

4 B e k a n n t m a c h u n g der Gemeinde Lengede Örtliche Bauvorschrift Barbecke Alter Ortskern Anlage: Gebietsabgrenzung Der Rat der Gemeinde Lengede hat in seiner Sitzung am die Örtliche Bauvorschrift Barbecke Alter Ortskern als Satzung gem. 0 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. und 40 Abs. 1 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) und der, 97 und 98 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) sowie die dazugehörige Begründung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der o. g. Satzung ist der nachstehenden Gebietsabgrenzung zu entnehmen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Peine tritt die Satzung in Kraft. Die Satzung einschließlich ihrer Begründung kann im Rathaus der Gemeinde Lengede, Vallstedter Weg 1, 828 Lengede, Zimmer 49, während der Dienstzeiten von Montag bis Mittwoch, Uhr, am Donnerstag, Uhr, und am Freitag, Uhr, von jedermann eingesehen werden. Ein Termin außerhalb der Sprechzeiten muss vorher unter der Durchwahl vereinbart werden. Über den Inhalt der Satzung mit Begründung kann umfassend Auskunft verlangt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis, Abs. 2 und Abs. Satz 2 des Baugesetzbuches in der zur Zeit gültigen Fassung bezeichneten Vorschriften dann unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren nach dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Auf die Vorschriften des 4 Abs. Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches in der zur Zeit gültigen Fassung über die Entschädigung von durch die Örtliche Bauvorschrift eintretende Vermögensnachteile sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. 828 Lengede, den Gemeinde Lengede In Vertretung gez.: Helmke 4

5 7 B e k a n n t m a c h u n g der Gemeinde Lengede Örtliche Bauvorschrift Barbecke Alte Neubaugebiete Anlage: Gebietsabgrenzung Der Rat der Gemeinde Lengede hat in seiner Sitzung am die Örtliche Bauvorschrift Barbecke Alte Neubaugebiete als Satzung gem. 0 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. und 40 Abs. 1 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) und der, 97 und 98 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) sowie die dazugehörige Begründung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der o. g. Satzung ist der nachstehenden Gebietsabgrenzung zu entnehmen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Peine tritt die Satzung in Kraft. Die Satzung einschließlich ihrer Begründung kann im Rathaus der Gemeinde Lengede, Vallstedter Weg 1, 828 Lengede, Zimmer 49, während der Dienstzeiten von Montag bis Mittwoch, Uhr, am Donnerstag, Uhr, und am Freitag, Uhr, von jedermann eingesehen werden. Ein Termin außerhalb der Sprechzeiten muss vorher unter der Durchwahl vereinbart werden. Über den Inhalt der Satzung mit Begründung kann umfassend Auskunft verlangt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis, Abs. 2 und Abs. Satz 2 des Baugesetzbuches in der zur Zeit gültigen Fassung bezeichneten Vorschriften dann unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren nach dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Auf die Vorschriften des 4 Abs. Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches in der zur Zeit gültigen Fassung über die Entschädigung von durch die Örtliche Bauvorschrift eintretende Vermögensnachteile sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. 828 Lengede, den Gemeinde Lengede In Vertretung gez.: Helmke 8 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Vechelde (Abwasserabgabensatzung) Aufgrund der, 40 und 8 der Niedersächsischen Gemeindeordnung vom 22. August 199 (Nds. GVBI S. 82) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit, und 8 des Niedersächsisches Kommunalabgabengesetzes (NKAG) vom 11. Februar 1992 (Nds. GVBI S. 29) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Vechelde am 1. Dezember 2007 folgende 2. Änderung der Abwasserabgabensatzung vom 11. März 2002 beschlossen: Artikel I Abs. 12 der Abwasserabgabensatzung wird mit Wirkung zum 01. Januar 2008 wie folgt geändert: (12) Der Kanalbaubeitrag beträgt für die Herstellung der öffentlichen zentralen Abwasseranlage a) für die Schmutzwasserbeseitigung 10,27 /m² Beitragsfläche b) für die Niederschlagswasserbeseitigung,7 /m² Beitragsfläche Artikel II Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2008 in Kraft.

6 Vechelde, den 1. Dezember 2007 GEMEINDE VECHELDE Marotz 9 8 Abs. 2 NGO vom bis , montags bis freitags in der Zeit von 8.0 Uhr bis Uhr, mittwochs zusätzlich von Uhr bis Uhr, zur Einsichtnahme im Rathaus, Zimmer 404, öffentlich aus. Stadt Peine Im Auftrag Gez. Friedhelm Seffer Stadtrat Erste Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Peine für das Haushaltsjahr 2007 Aufgrund des 87 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Stadt Peine in seiner Sitzung am 29. November 2007 folgende Erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 beschlossen: 10 W A H L B EK A N N T M A C H U N G Landtagswahl am 27. Januar 2008 Mit dem Ersten Nachtragshaushaltsplan werden a) Zusammentritt der Briefwahlvorstände; b) Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Landtagswahl im Wahlkreis 4 - Peine a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich des Nachtragshaushaltsplanes gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf a) Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahlsonntag, den 27. Januar 2008 um 1:0 Uhrim Kreishaus, Burgstraße 1, 1224 Peine zusammen. Die Wahlhandlung ist öffentlich. b) Der Kreiswahlausschuss tritt zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Landtagswahl am am Mittwoch, den 0. Januar 2007 um 1:00 Uhr im Kleinen Sitzungssaal des Kreishauses, Zimmer 1110, zu seiner zweitensitzung zusammen. Die Sitzung ist öffentlich. Peine, den 1. Januar 2008 Der Kreiswahlleiter des Wahlkreises 4 - Peine Einhaus Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0,00 nicht geändert. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von ,00 nicht verändert. Der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von ,00, die im Haushaltsjahr 2007 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird nicht geändert. Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert. Gez. Michael Kessler (Michael Kessler) Peine, den 29. November 2007 S T A D T P E I N E Peine, den (L.S.) Die vorstehende Erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 91 Abs. 4 und 92 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) erforderlichen Genehmigungen sind durch den Landkreis Peine am unter dem Aktenzeichen -1/ erteilt worden. Der Erste Nachtragshaushaltsplan 2007 liegt gem. 11 Die 8. Sitzung des Ausschusses für Frauen, Arbeit und Soziales des am 10. September 200 gewählten Kreistages des Landkreises Peine findet am statt. Tagesordnung: A. Öffentlicher Teil Montag, 28. Januar 2008, um 17:00 Uhr im Gr. Sitzungssaal des Kreishauses 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit. Feststellung der Tagesordnung 4. Genehmigung des Protokolls. Einwohnerfragestunde. Sozialer Arbeitsmarkt 7. Thema und Termin der nächsten Arbeitsmarktkonferenz 8. Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen Mitgliedschaft des Landkreises Peine als juristische Person im Palliativ Netz Peine e.v. 10. Bericht aus dem Gesundheitsbündnis (Antrag von KTA Fechner)

7 11. Informationen der Verwaltung 12. Anfragen und Anregungen B. Nichtöffentlicher Teil 7

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