Jutta Pagel-Steidl. 3. Dezember

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1 Jutta Pagel-Steidl 3. Dezember

2 Anspruch besteht weiter - Behinderung ist vor dem 25. Lj eingetreten und - Kind ist außerstande, sich selbst zu unterhalten Grundbedarf: Euro (2016) + individueller behinderungsbedingter Mehrbedarf Anspruch besteht auch über das 25. Lebensjahr Rechtsprechung Bundesfinanzhof Abzweigung Kindergeld nur zulässig, wenn Eltern keinen Unterhalt für ihr Kinder leisten 2

3 Merkzeichen H, B, ag oft prüft das Versorgungsamt, ob die Voraussetzungen noch erfüllt werden. Annahme: Reifeprozess / Schulbesuch des Jugendlichen führt zu mehr Selbständigkeit, die z.b. Begleitperson überflüssig macht Versorgungsmedizin-Verordnung mit Versorgungsmedizinischen Grundsätzen 3

4 Behindertenpauschbetrag kann weiter auf Antrag der Eltern übertragen werden (außergewöhnliche Belastungen) Voraussetzung: Kindergeldbezug Ggf. Befreiung von KfZ-Steuer Voraussetzung: Auto ist auf Mensch mit Behinderung zugelassen (Auto wird von MmB oder ausschließlich für ihn genutzt) 4

5 Unterhaltsbeitrag von Eltern - begrenzt auf 32,08 Euro / Monat - ohne Einkommens- und Vermögensprüfung Einkommen- und Vermögensgrenze für Menschen mit Behinderungen Einkommen: Grundbetrag 808 Euro/mtl. + Wohnen Vermögen: Euro Werkstatt für behinderte Menschen, FuB, Tagesförderstätte keine Kostenbeteiligung 5

6 Volljährig Dauerhaft voll erwerbsgemindert (= weniger als 3 Stunden / Tag arbeitsfähig) Umfang - Regelsatz - angemessene tatsächliche Aufwendungen für Unterkunft, Heizung, zentrale Warmwasserversorgung - ggf. behinderungsbedingter Mehrbedarf - ggf. Übernahme Beitrag Kranken/Pflegeversicherung Kein Anspruch, wenn Gesamteinkommen der Eltern Euro / Jahr übersteigt ( 43 SGB XII) BSG-Urteil vom (Az: B 8 SO 21/11 R), Randnummer 20 der Entscheidung führt aus, dass die Euro-Freigrenze je Elternteil getrennt zu betrachten ist Dezember

7 Familienversicherung wenn das Kind aufgrund der Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten gilt nicht, wenn anderweitige Versicherungspflicht besteht (z.b. Ausbildung, Arbeitsbereich in WfbM) Leistungen an Eltern (bei Familienversicherung) - ggf. Anspruch auf Haushaltshilfe - ggf. Anspruch auf Kinder-Krankengeld 7

8 Leistungen - i.d.r. verschreibungspflichtige Arzneimittel - i.d.r. keinen Anspruch auf Sehhilfen (Brille) Zuzahlungen - bis zur Erreichung der Belastungsgrenze ( 1 % / 2 % des maßgeblichen Bruttoeinkommens) Streitfall: Kostenübernahme Therapierad Bundessozialgericht (BSG): Drang nach Bewegung und das Erleben von Raum und Geschwindigkeit gehört bei Kindern und Jugendlichen zu den Grundbedürfnissen gehört. 8

9 Pflegebedürftigkeit: Grad der Selbständigkeit 1. Mobilität Module 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 4. Selbstversorgung 5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen 6. Gestaltung des Alltaglebens und sozialer Kontakte 9

10 Leistungen ab 2017 Anmerkung: Entspricht Pflegestufe Härtefall Quelle: BMG, Entwurf Pflegestärkungsgesetz II 10

11 Broschüre Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich 11

12 Gut zu wissen: Alle Richtlinien und Vereinbarungen zur Pflegeversicherung (immer auf dem aktuellsten Stand!!) 12

13 Unser Spartipp: alle Gesetze und Verordnungen des Bundes kostenlos abrufbar!! 13

14 Zu guter Letzt Unsere größte Schwäche liegt im Aufgeben. Der sicherste Weg zum Erfolg ist immer, es doch noch einmal zu versuchen. Thomas Edison 14

15 Quelle: Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Landesverband für Menschen mit Körperund Mehrfachbehinderung Baden- Württemberg e.v. Am Mühlkanal Stuttgart Telefon 0711 /

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