Wichtigste Änderungen im Sozialrecht zum

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1 Wichtigste Änderungen im Sozialrecht zum Erfahren Sie mehr unter

2 Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung Zuzahlungen und Zuzahlungsbefreiung Berücksichtigung von Freibeträgen Vom ermittelten Familienbruttoeinkommen werden Freibeträge für die im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen abgezogen: Für den ersten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehöri gen (insb. Ehepartner, eingetragener, gleichgeschlechtlicher Lebenspartner) wird ein Freibetrag von abgezogen. Für jeden weiteren im Haushalt lebenden Angehörigen des Versicherten / gleichgeschlechtlichen Lebenspartners wird ein Freibetrag in Höhe von abgezogen beschränkt sich insbesondere auf die Krankenversicherung der Landwirte Für jedes gemeinsame Kind eines verheirateten Versicherten / eines eingetragenen, gleichgeschlechtlichen Lebenspartners wird bei Zusammenveranlagung ein Freibetrag in Höhe von berücksichtigt, im sonstigen Fall in Höhe von ( 32 Abs. 6 EStG) Bei Alleinerziehenden wird für jedes Kind ein Freibetrag in Höhe von berücksichtigt BESONDERHEIT Empfänger von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung und Sozialhilfe Bei Personen, die Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, gilt der Regelsatz der Regelbedarfsstufe 1 als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Belastungsgrenze für die gesamte Bedarfsgemeinschaft. Der maximale jährliche Zuzahlungsbetrag beträgt im Jahr ,16 bzw. bei chronisch Kranken 49,08. Beispiel für die Berechnung der Belastungsgrenze Ein Patient lebt mit Ehefrau und Tochter in häuslicher Gemeinschaft. Er möchte wissen, wie viel Zuzahlungen er leisten muss, bis er befreit wird. Auf Basis seiner Angaben ermittelt die Krankenkasse die Belastungsgrenze:

3 Jährl. Bruttoeinnahmen aller Haushaltsangehörigen Minus Freibetrag für Ehefrau (= erster Haushaltsangehöriger) Minus Freibetrag für Tochter (= erstes Kind) ergibt Zwischensumme davon 1% = Belastungsgrenze 228,97 Wenn wie im Beispiel die Zuzahlungen die Belastungsgrenze von 228,97 im Jahr übersteigen, wird die Familie von weiteren Zuzahlungen befreit. Krankengeld Berechnung Bei der Berechnung des Krankengeldes werden das regelmäßige Einkommen sowie Einmalzahlungen der letzten 12 Monate wie Weihnachts- und Urlaubsgeld zugrunde gelegt, allerdings nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Daraus ergibt sich ein Höchstkrankengeld pro Tag von 101,50. Krankengeld wird für 30 Kalendertage berechnet und gezahlt. Patienten, die Leistungen von der Agentur für Arbeit beziehen, bekommen als Krankengeld den Betrag des Arbeitslosengeldes, den sie zuletzt erhalten haben. Unterstützung im Haushalt Anspruch auf Haushaltshilfe ohne Kind im Haushalt Mit Inkrafttreten des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) haben auch Versicherte, die schwer erkrankt sind, bei denen sich eine Erkrankung verschlimmert hat, nach einem (ambulanten) Krankenhausaufenthalt oder nach einer ambulanten Operation, einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe ( 38 SGB V) für 4 Wochen.

4 Existenzsichernde Leistungen Höhe des Arbeitslosengeldes Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach der durchschnittlichen Höhe des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts im Jahr vor der Arbeitslosigkeit, einschließlich Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Es beträgt jedoch maximal / West bzw / Ost monatlich (Ab ). Arbeitslosengeld II und Sozialgeld 2017 Alleinstehend / Alleinerziehend 409 Regelbedarfsstufe 1 Erwachsene nicht-erwerbsfähige / Behinderte 409 Regelbedarfsstufe 1 Paare / Bedarfsgemeinschaften 368 Regelbedarfsstufe 2 nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Eltern-Haushalt erwachsene Behinderte in stat. Einrichtungen (bis Ende 2019) 327 Regelbedarfsstufe Regelbedarfsstufe 3 Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren 311 Regelbedarfsstufe 4 Kinder von 6 bis unter 14 Jahren 291 Regelbedarfsstufe 5 Kinder von 0 bis 6 Jahre 237 Regelbedarfsstufe 6

5 Einsatz von eigenem Einkommen und Vermögen bei Hilfe zur Pflege Grundbetrag bestehend aus dem doppelten Regelsatz der Regelbedarfsstufe 1 (2017: 409 = Sozialhilfesatz für volljährige Alleinstehende oder Alleinerziehende, die einen Haushalt führen): 409 x 2 = 818 monatlich + angemessene Unterkunftskosten (z. B. Miete) + den Familienzuschlägen bestehend aus 70 % des aktuellen Regelsatzes der Regelbedarfsstufe 1 (286,30 monatlich) für den Ehegatten und vom Hilfesuchenden oder Ehegatten überwiegend unterhaltene Personen, die im Haushalt leben. Beispiel Ein alleinstehender pflegebedürftiger Patient, der niemanden überwiegend unterhält, muss sein komplettes Einkommen zur Deckung der Pflegeheim kosten aufwenden. Eine Alters- oder Witwerrente würde z. B. vollständig herangezogen werden. Für die Befriedigung von persönlichen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen verbleibt ihm ein Barbetrag in Form eines Taschengeldes in Höhe von 27 % der Regelbedarfsstufe 1 (110,43 monatlich).

6 Gesetzliche Pflegeversicherung Der Beitragssatz der Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar 2017 um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent für Personen mit Kindern bzw. 2,8 Prozent für Kinderlose (Zweites Pflegestärkungsgesetz). Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff - Was ändert sich? 5 Pflegegrade anstatt der bisherigen 3 Pflegestufen Messung der Pflegebedürftigkeit anhand eines Punktesystems (Orientierung am Grad der Selbstständigkeit /Fähigkeiten) anstatt der bisherigen Zeitmessung Pflegebedürftige mit kognitiven Erkrankungen und psychischen Störungen werden körperlich Beeinträchtigten gleichgestellt Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit erfolgt zukünftig anhand von sechs Modulen: 1. Mobilität (z. B. Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen etc.) 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (z. B. örtliche und zeitliche Orientierung etc.) 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (z. B. nächtliche Unruhe, selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten) 4. Selbstversorgung (z. B. Körperpflege, Ernährung etc. - hierunter wurde bisher die Grundpflege verstanden) 5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (z. B. Medikation, Arztbesuche, Therapieeinhaltung, Wundversorgung) 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (z. B. Gestaltung des Tagesablaufs)

7 Gewichtung der Module Bei der Festlegung des Pflegegrades fließen die zuvor genannten Module in unterschiedlicher Wertigkeit bzw. Prozentsätzen ein. Modul 1: Mobilität (10%) Modul 2 oder 3: Kognitiver Status oder Verhaltensprobleme (15%) Modul 4: Selbstversorgung (40%) Modul 5: Behandlung und Therapie (20%) Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens (15%) Quelle: Eigene Darstellung modifiziert nach KV Media

8 Die 5 Pflegegrade (PG) Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Pflegegrad Geringe PG 1 Erhebliche PG 2 Schwere PG 3 Schwerste PG 4 Schwerste* PG 5 *mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung Leistungen bei Pflegegrad 1 Pflegebedürftige mit einer Zuordnung in Pflegegrad 1 weisen nur geringe Einschränkungen auf und sind noch weitestgehend selbstständig. Sie haben Anspruch auf folgende Leistungen: 2 x jährlich Pflegeberatung, auf Wunsch im häuslichen Bereich Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen Bei stationärer Pflege monatlicher Zuschuss in Höhe von 125 Pflegesachleistungen und Leistungen zur Sicherung der Pflegeperson werden nicht gezahlt.

9 Leistungen bei Pflegegrad 2 bis 5 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 Pflegesachleistung Pflegegeld Tages-/Nachtpflege Vollstationäre Pflege Vollstationäre Pflege in Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen Ersatzpflege Kurzzeitpflege für Ersatzpflege-Kosten bis zu 6 Wochen pro Jahr für Kurzzeitpflege-Kosten für bis zu 8 Wochen pro Jahr Zusätzliche Leistungen für die Pflegegrade 1 bis 5 Für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen (Wohngruppenzuschlag) monatlich 214 Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, Kostenerstattung für Verbrauchsprodukte in Höhe von maximal 40 monatlich Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen Zuschüsse zur Wohnraumanpassung (bis zu maximal ) Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von monatlich 125 ( Entlastungsbetrag )

10 Überleitung von bestehenden Pflegestufen in Pflegegrade Die Überleitung bestehender Pflegestufen (nach dem bis zum geltenden Recht) findet ohne erneute Begutachtung statt Der Versicherte wird über die Überleitung schriftlich informiert Bis zum werden erneute Begutachtungen für in Pflegegrade übergeleitete Pflegebedürftige ausgesetzt Überleitungstabelle bis ab Ohne eingeschränkte Alltagskompetenz Mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegestufe 0 Pflegegrad 2 Pflegestufe I Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegestufe II Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegestufe III Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Pflegestufe III - Härtefall Pflegegrad 5 Pflegegrad 5 Anmerkung: Im Zuge der Überleitung erfolgt keine Einstufung in Pflegegrad 1

11 Hinweise und Tipps: Der Gutachter des MDK kann bereits im Rahmen des Pflegegutachtens eine Empfehlung für bestimmte Hilfs- und Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett, Haltegriffe) aussprechen. Diese zählt bereits als Antrag des Versicherten auf Leistungen, sofern der Versicherte zustimmt. Die Krankenkasse organisiert dann automatisch die Versorgung mit dem Hilfsmittel. Durch die neue Begutachtung bekommen auch Gesundheitsprävention und medizinische Rehabilitation einen höheren Stellenwert. Krankheitsrisiken und vorbeugende Maßnahmen wie z. B. Dekubitusprophylaxe zur Vermeidung von Druckgeschwüren werden vom Gutachter mit aufgenommen. Die Empfehlung für eine medizinische Reha gilt ab sofort bereits als Antrag, wenn der Pflegebedürftige dies wünscht. Bei einem Antrag auf Höherstufung einer bestehenden Pflegestufe sollte beachtet werden, dass neben der Feststellung eines höheren Pflegegrades es auch dazu kommen kann, dass nach der ab geltenden Fassung keine Pflegebedürftigkeit mehr vorliegt und die Leistungen eingestellt werden. Wird nach Antrag auf Höherstufung ein niedrigerer Pflegegrad festgestellt, verbleibt der Bedürftige jedoch im bisherigen höheren Pflegegrad. Erhöht sich durch die Überleitung in einen Pflegegrad der finanzielle Eigenanteil in einer stationären Einrichtung, so wird der Differenzbetrag von der Pflegekasse übernommen.

12 Autoren und Herausgeber übernehmen keine Haftung für die Angaben in dieser Broschüre. Alle Rechte vorbehalten 2017 Copyright neuraxfoundation ggmbh neuraxfoundation ggmbh Elisabeth-Selbert-Straße 23 D Langenfeld Tel.:

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