Steuerungskonzepte zu Vergnügungsstätten. Dipl.-Ing. Dominik Geyer
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1 Steuerungskonzepte zu Vergnügungsstätten Dipl.-Ing. Dominik Geyer
2 Agenda Planungsrechtliche Definition von Vergnügungsstätten Grundzüge des Bauplanungsrechts zu Vergnügungsstätten Prämissen der planungsrechtlichen Steuerung und Grenzen des Planungsrechts Steuerungskonzept: ein Beispiel Gemeinsame Erarbeitung von städtebaulichen Kriterien zur Steuerung/ Verhinderung von Vergnügungsstätten Handlungsempfehlungen an die Teilnehmer Offene Diskussion Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 2
3 Agenda Planungsrechtliche Definition von Vergnügungsstätten Grundzüge des Bauplanungsrechts zu Vergnügungsstätten Prämissen der planungsrechtlichen Steuerung und Grenzen des Planungsrechts Steuerungskonzept: ein Beispiel Gemeinsame Erarbeitung von städtebaulichen Kriterien zur Steuerung/ Verhinderung von Vergnügungsstätten Handlungsempfehlungen an die Teilnehmer Offene Diskussion Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 3
4 Planungsrechtliche Definition Spiel- und Automatenhallen Spiel-Casinos Freizeit-Center Nachtlokale jeglicher Art; Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist Diskotheken, Tanzlokale Swinger-Club Multiplex-Kinos Festhallen Wettbüros Internet-Cafés Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 4
5 Agenda Planungsrechtliche Definition von Vergnügungsstätten Grundzüge des Bauplanungsrechts zu Vergnügungsstätten Prämissen der planungsrechtlichen Steuerung und Grenzen des Planungsrechts Steuerungskonzept: ein Beispiel Gemeinsame Erarbeitung von städtebaulichen Kriterien zur Steuerung/ Verhinderung von Vergnügungsstätten Handlungsempfehlungen an die Teilnehmer Offene Diskussion Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 5
6 Planungssystem in Deutschland Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 6
7 Planungssystem in Deutschland Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 7
8 Planungssystem in Deutschland Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 8
9 Planungssystem in Deutschland Die Planungshoheit liegt bei den Kommunen!!! Die kommunale Planungshoheit umfasst das Recht, die jeweilige städtebauliche Entwicklung im Rahmen der Bauleitplanung eigenverantwortlichzu gestalten. Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 9
10 Planungssystem in Deutschland Ein Vorhaben kann genehmigt werden wenn 7 es den Festsetzungen eines Bebauungsplans nicht widerspricht! oder das Vorhaben sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils einfügt und die Erschließung gesichert ist Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 10
11 Planungssystem in Deutschland Das Gegenstromprinzip Die Planungsebenen stehen im Sinne eines Gegenstromprinzips im gegenseitigen Zusammenhang: Die unteren Planungsebenen müssen sich in übergeordnete Gegebenheiten und Erfordernisse einfügen und die höheren Planungsebenen haben die örtlichen Belange zu berücksichtigen. Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 11
12 Planungssystem in Deutschland Das Gegenstromprinzip Dies wird garantiert, indem sich die höheren Planungsebenen aus einer Auswahl an Personen zusammensetzen, die im Grundsatz die Ziele der unteren Planungsebenen verfolgen und hier die Planungshoheit innehaben. Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 12
13 Grundzüge des Bauplanungsrechts allgemeine Zulässigkeit ausnahmsweise Zulässigkeit ausnahmsweise oder allgemeine Zulässigkeit mit Ausnahme des Erdgeschosses genereller Ausschluss jeweils für kerngebietstypische und nicht-kerngebietstypische Vergnügungsstätten Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 13
14 Brandenburgisches Spielhallengesetz Spielhallen bedürfen zusätzlich zur gewerberechtlichen Erlaubnis einer zeitlich befristeten Genehmigung Bestehende Genehmigungen laufen nach spätestens fünf Jahren nach Inkrafttreten des Spielhallengesetzes aus Zwingende Sperrzeiten zwischen 03:00 Uhr und 09:00 Uhr sind festgelegt Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 14
15 Brandenburgisches Spielhallengesetz Zwischen Spielhallen ist ein Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie einzuhalten Die Erteilung einer Erlaubnis für eine Spielhalle, die in einem baulichen Verbund mit einer oder weiteren Spielhallen, insbesondere die in einem gemeinsamen Gebäude oder Gebäudekomplex untergebracht ist, ist ausgeschlossen(mehrfachspielhallen) Der Betrieb einer Spielhalle in unmittelbarer Nähe zu einer Lottoannahmestelle oder einer Wettvermittlungsstelle läuft den Zielen des 1 des Glücksspielstaatsvertrages zuwider und ist unzulässig Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 15
16 Warum dennoch ein Steuerungskonzept empfehlenswert ist Auf eine Neugenehmigung besteht ein Rechtsanspruch, wenn die Spielhalle die Anforderungen des Glücksspielstaatsvertrags und die gewerberechtlichen Erfordernisse erfüllt und nach der planungsrechtlichen Situation genehmigungsfähig ist. Nach wie vor bleiben Spielhallen eine zulässige städtische Nutzung, so dass sich Städte und Gemeinden auch in Zukunft Gedanken darüber machen müssen, welche Standorte für die Unterbringung dieser Einrichtungen im Stadtgebiet besonders geeignet sind. Es ist davon auszugehen, dass die neuen Normen beklagt werden, da sie (nach Meinung der Spielhallenbranche) die grundgesetzlich verankerte Gewerbefreiheit über Gebühr beschränken. Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 16
17 Agenda Planungsrechtliche Definition von Vergnügungsstätten Grundzüge des Bauplanungsrechts zu Vergnügungsstätten Prämissen der planungsrechtlichen Steuerung und Grenzen des Planungsrechts Steuerungskonzept: ein Beispiel Gemeinsame Erarbeitung von städtebaulichen Kriterien zur Steuerung/ Verhinderung von Vergnügungsstätten Handlungsempfehlungen an die Teilnehmer Offene Diskussion Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 17
18 Prämissen der planungsrechtlichen Steuerung Ein Komplettausschluss von Vergnügungsstätten/Wettbüros/ Rotlichtangeboten im Stadtgebiet ist nicht möglich. D.h. es muss eine Flächenauswahl mit bestimmten Zulässigkeiten vorgehalten werden. Vergnügungsstätten werden, wie jede andere städtische Nutzung sittlich neutral gewertet und sind im Grundsatz ein städtisches Angebot für das Flächen vorzuhalten sind. Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 18
19 Prämissen der planungsrechtlichen Steuerung Folglich sind Flächen zu benennen, die für entsprechende Vorhaben in Frage kommen können Es sind zwingend Flächen zu benennen, die für die Standortdisposition von Vorhabenträgern eine Rolle spielen können. D.h. eine allzu restriktive Haltung gegenüber Vergnügungsstätten, die als Quasi-Verhinderungsplanung wirken würde, ist nicht möglich. Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 19
20 Prämissen der planungsrechtlichen Steuerung Insgesamt sollte eine möglichst konfliktarme Verteilung im Stadtgebiet angestrebt sein. Zur planungsrechtlichen Bewertung im Hinblick auf die bauleitplanerische Steuerung dürfen zwingend und ausschließlich nur städtebauliche Kriterien herangezogen werden. Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 20
21 Agenda Planungsrechtliche Definition von Vergnügungsstätten Grundzüge des Bauplanungsrechts zu Vergnügungsstätten Prämissen der planungsrechtlichen Steuerung und Grenzen des Planungsrechts Steuerungskonzept: das Beispiel Oranienburg Gemeinsame Erarbeitung von städtebaulichen Kriterien zur Steuerung/ Verhinderung von Vergnügungsstätten Handlungsempfehlungen an die Teilnehmer Offene Diskussion Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 21
22 Gliederung Phase 1: Voruntersuchung Branchentrends und Betriebsformen Oranienburg im Vergleich zu Referenzkommunen und in der Region Detaillierte Bestandsaufnahme Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 22
23 Gliederung Phase 1: Voruntersuchung Branchentrends und Betriebsformen - neue Spielverordnung veränderte Standortfaktoren - neue Betriebskonzepte - größere Einheiten Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 23
24 Gliederung Phase 1: Voruntersuchung Branchentrends und Betriebsformen Oranienburg im Vergleich zu Referenzkommunen und in der Region Geldspielgeräte je Einwohner im Vergleich 2010 Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 24
25 Phase 1: Voruntersuchung Branchentrends und Betriebsformen Oranienburg im Vergleich zu Referenzkommunen und in der Region Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Gastronomiebetrieben und Spielhallen je Einwohner im Landkreis Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 25
26 Gliederung Phase 1: Voruntersuchung Branchentrends und Betriebsformen Oranienburg im Vergleich zu Referenzkommunen und in der Region Detaillierte Bestandsaufnahme Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 26
27 Gliederung Lage der Spielhallen im Stadtgebiet Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 27
28 Gliederung Phase 1: Schlussfolgerung Die Bestandssituation in der Stadt Oranienburg zeigt, dass das Versorgungsangebot mit Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit im regionalen Vergleich überdurchschnittlich ist und damit die Ausweisung von weiteren Standortangeboten für Spielhallen durchaus restriktiv angegangen werden kann. Weiterhin beschränkt sich die aktuell erkennbare städtebauliche Konfliktlage weitgehend auf die Bernauer Straße. Ziel und Strategie soll sein, Zulässigkeitsbereiche an weniger empfindlichen Bereichen zu definieren und damit den Druck auf die wenig attraktiven Angebote an der Bernauer Straße zu erhöhen. Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 28
29 Gliederung Phase 2: Steuerung Bauplanungs-und bauordnungsrechtliches Instrumentarium Definition von Suchräumen Städtebauliche Kriterien Empfehlung Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 29
30 Gliederung Phase 2: Steuerung Bauplanungs- und bauordnungsrechtliches Instrumentarium - Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen - Erhaltungssatzung - Feinsteuerung nach 15 BauNVO - Steuerung über Stellplatznachweis - Ordnungsrechtliche Maßnahmen - Einfacher oder qualifizierter B-Plan Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 30
31 Bauplanungs- und bauordnungsrechtliches Instrumentarium Insgesamt wird empfohlen, ausschließlich die ausnahmsweise Zulässigkeit von Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros, in die Bauleitplanung zu übernehmen. Diese Vorgehensweise ist aufgrund der bereits heute vorhandenen Ausstattung und der zu erwartenden negativen Auswirkungen der Häufung von Vergnügungsstätten gerechtfertigt und geboten. Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 31
32 Gliederung Phase 2: Steuerung Bauplanungs-und bauordnungsrechtliches Instrumentarium Definition von Suchräumen Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 32
33 Suchräume Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 33
34 Gliederung Phase 2: Steuerung Bauplanungs-und bauordnungsrechtliches Instrumentarium Definition von Suchräumen Städtebauliche Kriterien Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 34
35 Agenda Planungsrechtliche Definition von Vergnügungsstätten Grundzüge des Bauplanungsrechts zu Vergnügungsstätten Prämissen der planungsrechtlichen Steuerung und Grenzen des Planungsrechts Steuerungskonzept: ein Beispiel Gemeinsame Erarbeitung von städtebaulichen Kriterien zur Steuerung/ Verhinderung von Vergnügungsstätten Handlungsempfehlungen an die Teilnehmer Offene Diskussion Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 35
36 Negative städtebauliche Auswirkungen aufgrund 7 1. Verschiebung im Bodenpreisgefüge und Verdrängungseffekt in den zentralen Einkaufslagen 2. Auslösen oder Verstärken von Trading-Down-Prozessen 3. Beeinträchtigung des Straßen- und Ortsbilds 4. Immissionskonflikte 5. Trading-Down-Prozesse in Gewerbegebieten 6. Bodenrechtliche Spannungen in gewerblich genutzten Gebieten 7. Konflikte mit sensiblen Nutzungen 8. Unterbrechung von Lauflagen in zentralen Einkaufsbereichen 9. Fehlende Einbindung in das Nutzungsgefüge 10. Imagefaktoren, die sich negativ auf die Wohnqualität auswirken Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 36
37 Prüfung der Suchräume anhand eines Kriterienrasters negative städtebauliche Auswirkungen bei Einzelansiedlung Häufung von Vergnügungsstätten Agglomeration mit anderen (minderwertigen) Nutzungen Gewichtung negative Auswirkungen sind zu erwarten aufgrund: Bestand Zielsetzung Bestand Zielsetzung Bestand Zielsetzung 1 Verschiebung im Bodenpreisgefüge und Verdrängungseffekte in den zentralen Einkaufslagen 2 Auslösen oder Verstärken von Trading-Down-Prozessen 3 Beeinträchtigung des Straßen- und Ortsbildes Immissionskonflikte (Verkehrslärm wg. Öffnungszeiten 4 auch nachts) Zwingende und unmittelbare Kriterien 5 Trading-Down-Prozesse in Gewerbegebieten 6 Bodenrechtliche Spannungen in gewerblich genutzten Gebieten 7 Konflikte mit sensiblen Nutzungen in der Nachbarschaft Unterbrechung von Lauflagen in zentralen 8 Einkaufsbereichen 9 Fehlende Einbindung in das Nutzungsgefüge Imagefaktoren, die sich negativ auf die Wohnqualität 10 auswirken Ergänzende, mittelbare und zur Unterstützung der Argumentation heranzuziehende Kriterien Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 37
38 Gliederung Phase 2: Steuerung Bauplanungs-und bauordnungsrechtliches Instrumentarium Definition von Suchräumen Städtebauliche Kriterien Empfehlung Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 38
39 Gliederung Phase 2: Steuerung Im Ergebnis der Prüfung aller Suchräume über das städtebauliche Kriterienraster können die in den folgenden Folien dokumentierten Bereiche für die (ausnahmsweise) Zulässigkeit von Vergnügungsstätten in Frage kommen. Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 39
40 Ausnahmsweise Zulässigkeit kerngebietstypischer Vergnügungsstätten am Fachmarktstandort nördlich der Rungestraße Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 40
41 Ausnahmsweise Zulässigkeit kerngebietstypischer Vergnügungsstätten im Gewerbegebiet Germendorf Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 41
42 Ausnahmsweise Zulässigkeit kerngebietstypischer Vergnügungsstätten im Oranienpark Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 42
43 Ausnahmsweise Zulässigkeit nichtkerngebietstypischer Vergnügungsstätten im Südcenter Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 43
44 Gliederung Phase 2: Steuerung Mit diesen Zulässigkeiten soll der Druck von der stadtstrukturell zentralen Bernauer Straße genommen werden und gleichermaßen die Ansiedlung von Vergnügungsstätten auf weniger empfindliche Bereiche gelenkt werden. In der bauleitplanerischen Umsetzung können an allen weiteren Stellen im Stadtgebiet Vergnügungsstätten konsequent ausgeschlossen werden. Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 44
45 Gliederung Phase 2: Steuerung Prüfen der Bauleitplanung und Steuerungskonzept Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 45
46 BP F Hauptstraße MI, MK Beispiel Bauleitplanung BP F Hauptstraße MI, MK Im MK Kerngebiet sind gem. 1 (5),(9) BauNVO wird festgesetzt, dass Nutzungen nach 7(2) Nr. 2 BauNVO Ausschlussliste um die Nutzungsart folgende Vergnügungsstätten: Nachtlokale, "Wettbüros" ergänzen, bzw. Stripteaselokale, Peepshows, Spielhallen, Spielkasinos, Bebauungsplan im Hinblick auf die Spielbanken, Diskotheken nicht zulässig sind / Im MI tatsächliche Nutzungsart ändern (von Mischgebiet sind gem. 1(5) Nutzungen nach 6(2) MK in MI) Nr.8 BauNVO Vergnügungsstätten nicht zulässig Im MK Kerngebiet sind gem. 1 (5),(7),(9) BauNVO Ausschlussliste um die Nutzungsart wird festgesetzt, dass Nutzungen nach 7(2) Nr. 2 "Wettbüros" ergänzen, bzw. BauNVO folgende Vergnügungsstätten: Nachtlokale, Bebauungsplan im Hinblick auf die Stripteaselokale, Peepshows, Spielhallen, Spielkasinos, tatsächliche Nutzungsart ändern (von Spielbanken, Diskotheken im Erdgeschossbereich nicht MK in MI) zulässig sind I I BP F Hauptstraße MK, MI, Gemeinbedarfsfläche Im MK Kerngebiet sind gem. 7, 8, 9 BauNVO wird Ausschlussliste um die Nutzungsart festgesetzt, dass Nutzungen nach 7(2) Nr. 2 BauNVO "Wettbüros" ergänzen, bzw. folgende Vergnügungsstätten: Nachtlokale, Bebauungsplan im Hinblick auf die Stripteaselokale, Peepshows, Spielhallen, Spielkasinos, tatsächliche Nutzungsart ändern (von Spielbanken, Diskotheken im Erdgeschossbereich nicht MK in MI) zulässig sind I BP K GTP Königsdorf GE Vergnügungsstätten sind ausnahmsweise zulässig Thema Vergnügungsstätten regeln II BP F Bahnhof WA, MI, öff.grünfläche im MI sind die nicht-kerngebietstypischen Vergnügungsstätten ausnahmsweise zulässig MI-Gebiet im Hinblick auf Vergnügungsstätten anpassen II BP K Aachener Straße MI, WA, Fläche für den Gemeinbedarf, priv.grünfläche Gem 1(5) BachNVO i.v.m. 1(9) BauNVO sind Ausschlussliste um die Nutzungsart Spielhallen, Spielcasinos, Spielbanken, Nachtlokale und "Wettbüros" ergänzen. Diskotheken nicht zulässig I BP K Aachener Straße MI, WA, öff.grünfläche im MI sind die nicht-kerngebietstypischen Vergnügungsstätten ausnahmsweise zulässig Mischgebietsteil im Hinblick auf Vergnügungsstätten anpassen I BP 41 F Albert-Einstein-/ Alfred- Nobel-Straße WR, WA, MI, GE, öff.grünfläche nicht kerngebietstypische Vergnügungsstätten sind im MI, alle Arten von Vergnügungsstätten sind im GE ausnahmsweise zulässig Gewerbebebiets- und Mischgebietsteil im Hinblick auf Vergnügungsstätten anpassen III BP 60 F BP 62 F 1.Änderung Europark Logistik / Großhandel Europark Logistik / Großhandel GE, öff.grünfläche Vergnügungsstätten sind ausnahmsweise zulässig Thema Vergnügungsstätten regeln III GE Vergnügungsstätten sind ausnahmsweise zulässig Thema Vergnügungsstätten regeln II BP 62 F 1.Änderung Europark Einzelhandel GE Vergnügungsstätten sind ausnahmsweise zulässig Thema Vergnügungsstätten regeln II BP 62 F 2.Änderung BP 63 F 1.Änderung Europark Logistik / Großhandel Europark Logistik / Großhandel Nebenanlagen werden auf nicht überbaubaren Grundstücksflächen ausgeschlossen GE Vergnügungsstätten sind ausnahmsweise zulässig Thema Vergnügungsstätten regeln II Vergnügungsstätten sind ausnahmsweise zulässig Herausragende Standortbedingungen für Betreiber. Thema Vergnügungsstätten regeln II BP 64 F Europark Logistik / Großhandel BP 64 F 4. Änderung Europark Einzelhandel GE, Schutzfläche (Natur/Landschaft) GE, Schutzfläche (Natur/Landschaft) Vergnügungsstätten sind ausnahmsweise zulässig Herausragende Standortbedingungen für Betreiber. Thema Vergnügungsstätten regeln Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite Vergnügungsstätten sind ausnahmsweise zulässig Die Zweckbestimmung für das Sondergebiet außerhalb der Baumarktflächen ist nicht hinreichend II II
47 Beispiel Bauleitplanung Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 47
48 Agenda Planungsrechtliche Definition von Vergnügungsstätten Grundzüge des Bauplanungsrechts zu Vergnügungsstätten Prämissen der planungsrechtlichen Steuerung und Grenzen des Planungsrechts Steuerungskonzept: ein Beispiel Gemeinsame Erarbeitung von städtebaulichen Kriterien zur Steuerung/ Verhinderung von Vergnügungsstätten Handlungsempfehlungen an die Teilnehmer Offene Diskussion Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 48
49 Handlungsempfehlungen Planungsrechtlich ist es sehr empfehlenswert, eine gesamtstädtische Konzeption aufzulegen erst die verbindliche Bauleitplanung ist geeignet, die Ansiedlung von Vergnügungsstätten so zu steuern, dass eine konfliktarme Verteilung im Stadtgebiet erfolgt Es sollten sämtliche Bebauungspläne und 34 BauGB Zusammenhänge im Hinblick auf die Möglichkeit der Ansiedlung von Vergnügungsstätten überprüft werden. Bebauungspläne müssen konsequent angepasst werden Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 49
50 Bebauungsplan Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 50
51 Bebauungsplan Planungsrechtliche Definition von Vergnügungsstätten Grundzüge des Bauplanungsrechts zu Vergnügungsstätten Prämissen der planungsrechtlichen Steuerung und Grenzen des Planungsrechts Steuerungskonzept: ein Beispiel Gemeinsame Erarbeitung von städtebaulichen Kriterien zur Steuerung/ Verhinderung von Vergnügungsstätten Handlungsempfehlungen an die Teilnehmer Offene Diskussion Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 51
52 Handlungsempfehlungen Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 52
53 Handlungsempfehlungen Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 53
54 Handlungsempfehlungen Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 54
55 Handlungsempfehlungen Das Bauplanungsrecht ist sittlich neutral, gleichwohl kann über weitere Maßnahmen erreicht werden, die Ansiedlungsflut einzudämmen: - ordnungsbehördliche Maßnahmen (z.b. regelmäßiges Prüfen der Anzahl der Geldspielgeräte) - Informations- und Aufklärungsarbeit in öffentlichen Einrichtungen - Anheben der Steuersätze - Negativberatung Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 55
56 Agenda Planungsrechtliche Definition von Vergnügungsstätten Grundzüge des Bauplanungsrechts zu Vergnügungsstätten Prämissen der planungsrechtlichen Steuerung und Grenzen des Planungsrechts Steuerungskonzept: ein Beispiel Gemeinsame Erarbeitung von städtebaulichen Kriterien zur Steuerung/ Verhinderung von Vergnügungsstätten Handlungsempfehlungen an die Teilnehmer Offene Diskussion Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Emmerich Seite 56
57 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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