Sanierungszeitung Dossenheim

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1 Sanierungszeitung Dossenheim Ausgabe 1 Informationsbroschüre für Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet Ortsmitte in Dossenheim Liebe Bürgerinnen und Bürger, in Dossenheim konnten in den Mit beauftragten Fachleuten und Wenn Sie weitere Fragen zwei Teilgebieten Ortskern und Ihrer Mitarbeit, d.h. mit den Bürgern zum Projekt haben, zusätzli- Ortskern II zwischen 1980 und der Gemeinde Dossenheim, möchten che Informationen wün rund einhundert private Gebäu- wir in den nächsten Jahren die schen oder mit eigenen de im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen saniert und viele Straßen und Plätze neu gestaltet werden. Mit gemeinsam erarbeiteten Ziele der Stadtsanierung Schritt für Schritt unter Ausgleich der privaten und Anregungen und Ideen zur Entwicklung des Sanierungsgebietes beitragen möchten, stehen Ihnen das Ihr Hans Lorenz Bürgermeister einem dritten Sanierungsverfahren öffentlichen Interessen umsetzen. Bauverwaltungsamt und die LBBW Ortsmitte wurde die Gemeinde nun ins Landessanierungsprogramm aufgenommen und erhält damit finanzielle Unterstützung vom Land Baden- Württemberg. Diese Sanierungszeitung soll Sie zunächst über das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet, die Ziele der Sanierung, Ihre Rechte und Pflichten sowie über die Möglichkeiten und Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE), die als Sanierungsträger für die Gemeinde Dossenheim tätig ist, gerne zur Verfügung. Die Adressen und Ansprechpart- Diesen Erfolg wollen wir mit Ihnen Vorteile privater Modernisierungs- ner für alle Fragen rund um die ausbauen und unserer Ortsmitte ein maßnahmen informieren. Sanierung finden Sie auf der Rück- schöneres Gesicht geben, indem wir städtebaulich nachteilige Bereiche neu gestalten und verbessern. Wir möchten Sie daher bitten, diese Information als ersten Ratgeber unbedingt aufzubewahren. seite.

2 Das Sanierungsgebiet Ortsmitte IHR Nutzen ist unser ZIEL Verschönerung des Ortsbildes und Belebung des charakteristischen Ortskernes Begrünung, Einbringung von Baumstandorten Verminderung der Trennwirkung der B3 und verbesserte Querungsmöglichkeiten zwischen alter und neuer Ortslage Schaffung verkehrsberuhigter Bereiche und Lösung vorhandener Verkehrsprobleme Neuordnung der Parkierung sowie Gestaltung und Schaffung von Aufenthaltsplätzen Abgrenzungsplan Vergrößerung der Gehwegbereiche und Vorzonen vor Einzelhandelsgeschäften Modernisierung und Instandsetzung von privaten und öffentlicher Gebäuden mit Wohn- und Einzelhandelsnutzung Neuschaffung von Standorten für Gastronomie, Einzelhandel, Dienstleistung und innerörtlichen Wohnraum Bauliche Ergänzung rückwärtiger Grundstückslagen und Umnutzung untergenutzter Nebengebäude Schonung der Umwelt durch energetische Gebäudemodernisierung und Entsiegelung von Flächen Anreiz für öffentliche und private Investitionen durch Finanzhilfen der Städtebauförderung des Landes Baden-Württemberg 2 Sanierungszeitung Dossenheim

3 Stationen Konzept Wasser Um Ihnen einen ersten Eindruck davon zu geben, welches Potenzial im Sanierungsgebiet Ortsmitte steckt, möchten wir Ihnen ein paar Ideen zur Neugestaltung der öffentlichen Bereiche anhand des Themas Wasser vorstellen. Es handelt sich dabei noch nicht um die abschließende Planung. Ziel des Konzeptes ist es, neue und fließendere Gesichtszüge der Ortsmitte zu gestalten, indem unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt und der Wasserlauf des Baches wieder an die Oberfläche geholt wird. Erste Ideen Wasserrinne entlang der Gehwegbereiche Wasserspiel am Brunnenplatz Trinkbrunnen Bachlauf mit natürlicher Uferböschung Wassertisch am Raiffeisenplatz Wassersäule am Bahnhofsplatz Sanierungszeitung Dossenheim 3

4 Sanierungswörterbuch Das Ortsbild verbessern Gute Details in der Dach- und Fassadengestaltung (Dachdeckung, Dachöffnungen, Dachgesims, Naturstein einfassungen, Putzfaschen, Fensterteilung und Fensterprofile) Unter einem städtebaulichen Sanierungsverfahren versteht man die baulich-technische Wiederherstellung und Modernisierung von Modernisierung ist die Beseitigung von Mängeln am Gebäude durch bauliche Maßnahmen, wodurch der Gebrauchswert des Gebäudes Fassadenbegrünung als Farbtupfer im Wechselspiel mit Wand und Boden Stadtteilen oder Bauwerken, um städtebauliche Missstände zu beseitigen und den Wohn- bzw. Lebensstandard zu erhöhen. Dabei sollen insbesondere abgenutzte private und öffentliche Gebäude saniert, das Ortsbild verschönert und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse geschaffen werden. Durch die verbindliche städtebauliche Planung erfolgen auch eine Verbesserung der Infrastruktur, die Umgestaltung von Straßen und Plätzen sowie Neuordnungs- und Abbruchmaßnahmen. nachhaltig erhöht wird. Modernisierungsmaßnahmen dienen insbesondere dazu, vorhandene Gebäude zeitgemäßen technischen, hygienischen und funktionellen Ansprüchen anzupassen. Unter Instandsetzung bzw. Reparatur werden Maßnahmen verstanden, die ein Gebäude mit baulichen Mängeln im ursprünglichen, funktionsfähigen Zustand erhalten. Dabei soll, entsprechend den Sanierungszielen, die bestimmungsfähige Nutzung oder der städtebaulich gebotene Zustand von Gebäuden wiederhergestellt werden. Instandhaltung ist die laufende Unterhaltung eines Gebäudes durch Wartung und Behebung von Mängeln, die insbesondere durch Abnutzung, Alterung oder Witterungseinflüssen entstanden sind. Die Instandhaltung wird nicht gefördert, es sei denn, sie ist Teil einer Modernisierungsmaßnahme. Umnutzung ist die bauliche Veränderung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles zugunsten einer neuen Nutzung. Gefördert werden dabei nicht oder untergenutzte Gebäude oder Gebäudeteile, die als Wohnungen oder Büro- und Arbeitsräume genutzt werden sollen. In die Dachfläche gut integrierte Dachaufbauten bieten Wohnwert ohne zu stören Alte Tore - neu genutzt 4 Sanierungszeitung Dossenheim

5 Was ist in einem Sanierungsgebiet zu beachten? Damit die Gemeinde und der Sanierungsträger Sanierungsmaßnahmen vorausschauend vorbereiten und durchführen können, hat der Gesetzgeber im Baugesetzbuch folgende Informations- und Genehmigungspflichten im Sanierungsgebiet festgelegt: Auskunftspflicht Während der Vorbereitung und Durchführung der Sanierung besteht für Eigentümer, Mieter und Pächter im Sanierungsgebiet eine Auskunftspflicht. Selbstverständlich werden alle personenbezogenen Daten vertraulich behandelt und unterliegen dem gesetzlichen Datenschutz. ( 138 BauGB) Genehmigungspflicht Durch die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes entsteht für die aufgezählten Sanierungsmaßnahmen und Rechtsvorgänge eine Genehmigungspflicht ( 144 BauGB). Anträge auf Genehmigung können formlos beim Bauverwaltungsamt der Gemeinde Dossenheim eingereicht werden. Der Charme der Farb- und Materialwahl in der Gestaltung einer historischen Hofsituation Mögliche Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden sind z. B.: Fassadensanierung Dachsanierung Wärmedämmung Veränderungen von Öffnungen für Fenster und Türen, Erneuerung der Fenster und Klappläden Erneuerung der Heizungsanlagen Erneuerung der Haustechnik Erneuerung/Erweiterung der Sanitärräume Grundrissänderungen Umnutzung leer stehender Gebäudeteile Abbruchmaßnahmen Beispiele für private Rechtsvorgänge Miet- oder Pachtverträge mit einer Laufzeit oder Kündigungsfrist von mehr als einem Jahr (einschließlich Vertragsverlängerungen) Veräußerung des Grundstückes/Wohnungseigentums oder Erbbaurechts und dessen Bestellung Grundschuld- und Hypothekenbestellung, Eintragungen von Grunddienst- und Dienstbarkeiten Tausch- und Schenkungsverträge Begründung, Änderung oder Aufhebung von Baulasten Grundstücksteilungen oder -vereinigungen, Flurstückszerlegungen Einladend gestalteter Vorbereich mit Hauszugang Die Skulptur des Steinbrechers von Robert Heckl vor dem Dossenheimer Rathaus erinnert an die Vergangenheit Dossenheims als Steinbrecherdorf. Sanierungszeitung Dossenheim 5

6 Durchführung einer Modernisierung Voraussetzung: Mangelhafte Wohn- und Arbeitsverhältnisse an Ihrem Gebäude, z. B. undichte Fenster, schadhafte Dächer und Fassaden, ungünstige Wohnungsgrundrisse oder leer stehende Gebäudeteile. Vorgehen: Abstimmung der Behebung der Mängel mit der Gemeinde oder der KE vor Ort Einholen von Angeboten und Kostenschätzungen bei Handwerkern und Einreichen bei der Gemeinde oder KE Beauftragung eines Architekten bei umfangreichen Maßnahmen Formlose Beantragung der Förderung bei der Gemeinde oder der KE Gewährung eines Zuschusses von der Gemeinde Beantragung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung mit formlosem Antrag beim Bauverwaltungsamt Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung mit der Gemeinde Durchführung der Modernisierungsmaßnahme oder des Abbruchs Abnahme der abgeschlossenen Modernisierungsmaßnahme durch die Gemeinde oder KE und Auszahlung der Schlußrate Jeder einzelne Fall bedarf einer individuellen Beratung. Bitte nutzen Sie die Gelegenheit zu einem Gespräch mit der Gemeindeverwaltung oder dem Sanierungsträger (KE). 6 Sanierungszeitung Dossenheim

7 Zuschussregelungen der Gemeinde Dossenheim Im Sanierungsgebiet Ortsmitte werden von der Gemeinde gefördert: die Modernisierung, Instandsetzung oder Umnutzung von Wohn- oder gewerblich genutzten Gebäuden mit 25 % der förderfähigen Kosten, max Euro. Nicht förderfähig sind z. B. zusätzliche Heizungsanlagen, Sauna, Hofgestaltung oder Einbauküchen. der erforderliche Abbruch von Gebäuden mit 70 % der Rückbaukosten, max Euro. die Eigenleistungen des Bauherrn und enger Familienangehöriger mit max. 15 % der Gesamtbaukosten (bei max. 8,- Euro pro Stunde). Beispielhafte Vorgarten- und Fassaden gestaltung Beispiel: Förderung Ihrer Modernisierungsmaßnahme Baukosten der Gebäudemodernisierung gesamt abzüglich nicht förderfähiger Kosten (z. B. zusätzliche Heizanlage, Hofgestaltung, Einbauküche) Förderfähige Kosten EUR EUR EUR Fördersatz / Zuschuss 25% EUR Eigenanteil EUR Häuser und Straße als räumliche und gestalterische Einheit verleihen dem Ortsbild Qualität Farbgebung, Werbung, Außenmöblierung und Bepflanzung bilden ein harmonisches Ganzes Sanierungszeitung Dossenheim 7

8 LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH Olgastraße Stuttgart Die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung (KE) unterstützt seit mehr als 30 Jahren Kommunen als Sanierungs- und Erschließungsträger. Das Leistungsspektrum der KE umfasst insbesondere die Beratung, Durchführung und finanzielle Abwicklung der Sanierung, Unterstützung der Kommunen bei der Beantragung von Fördermitteln, Städtebauliche Planung, bis hin zur Bürgerbeteiligung für private Eigentümer, Behörden und Bauträger. Ihre Ansprechpartner: Bäume und Pflasterflächen Brunnen mit Sitzgelegenheit Fensterklappläden im Spiel mit Licht und Schatten als lebendiges Fassadenelement Werbeanlagen sind die Visitenkarten der Gewerbetreibenden Gestaltungselemente im öffentlichen Bereich Haben Sie Fragen oder möchten Sie Genehmigungen oder Fördermittel beantragen? Hierfür steht Ihnen im Bauamt der Gemeinde Dossenheim zur Verfügung: Michael Black Telefon: / michael.black@dossenheim.de Das richtige Möbelstück am richtigen Ort zum Verweilen und Genießen Bei der Planung, Vorbereitung, Förderung und Durchführung von Maßnahmen berät Sie auch gerne unser Sanierungsträger, die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) in Stuttgart: Anselm Hilsheimer Telefon: / anselm.hilsheimer@lbbw-im.de Bausteine für ein schönes Dossenheim 8 Sanierungszeitung Dossenheim

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