Netzwerk zum. Gesundheitsschutz für. nicht erwerbsmäßig Pflegender. Neuheit für Pflege. initiiert durch. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

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1 Netzwerk zum Gesundheitsschutz für nicht erwerbsmäßig Pflegender Neuheit für Pflege initiiert durch Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

2 Vorbemerkung Die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft führt bereits heute zu einer zunehmenden Kostenbelastung der sozialen Sicherungssysteme. In diesem Kontext gewinnen pflegende Angehörige eine immer größere Bedeutung. An humanistischen Grundwerten orientierte Gesellschaften wie die unsere, haben es sich zur Aufgabe gestellt, die Versorgung hilfe- und pflegebedürftiger Mitglieder durch die Gemeinschaft zu sichern. Dies geschieht teils durch professionelle Pflegeinrichtungen, zum Großteil jedoch durch das ehrenamtliche Engagement der pflegenden Angehörigen 1. Pflegende Angehörige sind hierbei vielfach erheblich höheren und qualitativ anderen Belastungen ausgesetzt als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der beruflichen Alten- und Krankenpflege. Neben der oftmals zeitlich unbegrenzten und ununterbrochenen Verfügbarkeit resultiert die Mehrbelastung vor allem aus der emotionalen Nähe bzw. Abhängigkeit gegenüber der pflegebedürftigen Person. Die sich hierdurch ergebenden psychischen und sozialen Stressoren, aber auch die körperlichen Beanspruchungen addieren sich zu einem komplexen Belastungsprofil. Längerfristig ist mit somatoformen Störungen, Erschöpfungszuständen und eine erhöhten Unfallquote zu rechnen. Gleichzeitig entlasten pflegende Angehörige durch ihre Pflegetätigkeit die solidarisch finanzierten Sozialsysteme und öffentlichen Haushalte. Eine Modellrechnung aus dem Jahr 2001 für das Land Bremen verdeutlich dies. Wären in Bremen alle Pflegebedürftigen 2 des Landes entsprechend ihrer Pflegestufen in Einrichtungen der stationären Altenhilfe versorgt worden, hätte dies einen monatlichen Kostenaufwand von ca. 35 Millionen Euro zur Folge gehabt. Die ambulante Versorgung ausschließlich durch Pflegepersonen wäre auf monatlich ca. 6 Millionen Euro zu beziffern gewesen (Frauengesundheitsbericht Bremen 2001, S. 75) 3. Somit kann festgehalten werden, dass Pflegeper- 1 Im Rahmen dieses Konzeptes werden die Begriffe nicht erwerbsmäßig Pflegende, pflegende Angehörige und Pflegeperson synonym verwendet und beschreiben alle, nicht professionell in die ambulante Versorgung Pflegebedürftiger gemäß SGB XI einbezogene Personen, z.b. Familienangehörige, Freunde, Bekannte. Diese Verwendung des Begriffs Pflegeperson entspricht dessen Definition im Kontext des SGB VII, nicht jedoch dem Kontext des SGB XI. Der dort verwendete Begriff der Pflegeperson ist enger gefasst. 2 Pflegebedürftig entsprechend der Definition des 14 SGB XI 3 Die Währungsangaben aus dem Jahr 2001 erfolgten in DM und wurden in Euro übertragen. Die Modellrechnung bildet nicht die Wirklichkeit ab, ermöglicht jedoch eine Einschätzung der finanziellen Dimensionen. Dabei ist u.a. zu beachten, dass im Land Bremen im Jahr 2001 ca Menschen, in NRW ca Menschen pflegebedürftig im Sinne des SGB XI waren. Fassung 19. April 2008 Seite 2 von 19

3 sonen unserer Gesellschaft - sowohl auf ethischer als auch auf finanzieller Ebene - wertvolle Dienste leisten. Dafür verdienen Sie die Unterstützung durch die Gemeinschaft. Praktische Unterstützung bietet der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für Pflegepersonen. Der Versicherungsschutz ist primär den gemeindlichen Unfallversicherungsträgern zugeordnet. In NRW ist hierfür, die zum 01. Januar 2008 aus der Landesunfallkasse NRW, dem Gemeindeunfallversicherungsverband (GUVV) Westfalen-Lippe, dem Rheinischer GUVV und der Feuerwehrunfallkasse NRW gegründete Unfallkasse Nordrhein-Westfalen zuständig. Einer Pflegeperson stehen nach einem Arbeitsunfall oder bei Auftreten einer Berufskrankheiten Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zu. Vordringlichste Aufgabe eines Unfallversicherungsträgers ist es jedoch, durch präventive Maßnahmen Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Bei einigen Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand bestehen bereits Angebote mit präventiven Hintergrund für die Zielgruppe der Pflegepersonen. Hierbei handelt es sich jedoch meist um Einzelaktivitäten. Die Unfallkasse NRW sieht sich jedoch in der Pflicht, präventive Maßnahmen für nicht erwerbsmäßig Pflegende in einen konzeptuellen Rahmen zu binden. Dies spiegelt wie in anderen Bereichen der ehrenamtlich Tätigen die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung wider. Das für die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bedeutsame Unfallgeschehen dieser speziellen Versichertengruppe ist als relativ gering zu betrachten. Dies gilt gleichermaßen für die absoluten und erst recht für die relativen Unfallzahlen sowie für die dadurch entstehen Kosten der Leistungsansprüche. Allerdings ist jedoch durch die verstärkte Öffentlichkeitsarbeit damit zu rechnen, dass der Informationsstand der Pflegepersonen über ihnen zustehende Leistungen zunimmt und sie diese in zunehmenden Maß in Anspruch nehmen werden. Da der gesetzliche Unfallersicherungsschutz für Pflege- Fassung 19. April 2008 Seite 3 von 19

4 personen nicht an zeitliche Mindestwerte für die Übernahme von Pflegeverrichtungen gebunden ist, kann die Zahl der Leistungsanspruchsberechtigten kaum abgeschätzt werden. Der Anspruch auf Leistungen für Pflegepersonen wird zunehmend bekannter. Dies wird den zu erbringenden Kostenrahmen erhöhen, wenn nicht mittels präventiver Maßnahmen der Arbeits- und Gesundheitsschutz der pflegenden Angehörigen verbessert wird. Darüber hinaus ist jedoch die gesellschaftliche Verantwortung der gesetzlichen Unfallversicherungsträger, das Engagement gerade auch für diese Versichertengruppe, die -mit einem Blick auf die demographische Entwicklung unserer Gesellschaft immer größer werden wird, von weitaus größerer Bedeutung (vgl. Schieron 2004). Um die bereits vorhandenen Angebote zum Gesundheitsschutz nicht erwerbsmäßig Pflegender zu bündeln und somit effektiver als bisher zu nutzen, initiiert die Unfallkasse NRW den Aufbau des im Folgenden beschriebenen Netzwerks. Das Netzwerk will in einer konzertierten Aktion die unterstützenden Strukturen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige vernetzen und weiterentwickeln. Ausgangspunkt wird die Beschreibung der bestehenden unterstützenden Strukturen sowie die Bedarfslage der nicht erwerbsmäßig Pflegenden sein. Damit werden die vorliegenden Strukturen nach noch zu erarbeitenden Qualitätskriterien bewertet. Darüber hinaus wird der Unterstützungsbedarf der nicht erwerbsmäßig Pflegenden, über den bisher wenig Informationen vorhanden sind, in der Umsetzung berücksichtigt. Die erste Stufe der Netzwerkentwicklung bleibt regional begrenzt. Es ist jedoch zu vermuten, daß eine bundesweite Übertragbarkeit gegeben ist. Fassung 19. April 2008 Seite 4 von 19

5 Träger Als Träger des Netzwerkes sind folgende Insitutionen angedacht/angefragt: Unfallkasse Nordrhein-Westfalen AOK Westfalen- Lippe AOK Rheinland/Hamburg Barmer Ersatzkasse Landesstelle pflegender Angehörige Stadt Dortmund Stadt Solingen Ausschuß Altenhilfe LAG (Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege) Vertretung der Hausärzte Fassung 19. April 2008 Seite 5 von 19

6 Kooperationspartner Als Kooperationspartner des Netzwerkes sind folgende Insitutionen angedacht: Informations-, Beratungs- und Vermittlungsstellen - der Kreise und kreisfreien Städte, - der Wohlfahrtsverbände, - und anderer privater und freigemeinnütziger Träger - der Verbraucherzentralen Anbieter von Pflegekursen nach 45 SGB XI Koordinationsstellen für Selbsthilfegruppen Die Kooperationspartner sollen Ihr Wissen in das Netzwerk einfügen und somit gleichzeitig die Möglichkeit haben,anderes Wissen aus dem Netzwerk zu nutzen. Fassung 19. April 2008 Seite 6 von 19

7 Begriffsdefinitionen zum Gesundheitsschutz nicht erwerbsmäßig Pflegender Der hier verwendete Begriff der nicht erwerbsmäßig Pflegenden ist weiter gefasst als der Be-griff der Legaldefinition in 19 Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI). Das SGB XI definiert Pflegepersonen in 19 als Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen im Sinne des 14 SGB XI in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Im Interesse einer umfassenden Prävention sind jedoch auch die noch nicht pflegenden, aber an einer Pflegetätigkeit interessierten Personen einzubeziehen. Des Weiteren auch Personen, die hilfebedürftige Menschen unterstützen, die noch nicht die Voraussetzungen der Eingruppierung in der Pflegestufe entsprechend 15 SGB XI erfüllen. Von einem derart weiten Präventionsauftrag geht auch der Gesetzgeber aus, wenn er in den Kreis der potentiellen Teilnehmer an Pflegekursen auch diese Personen einbezieht (vgl. 45 SGB XI). In Nordrhein-Westfalen (NRW) erhalten etwa Menschen Pflegegeld (vgl. Landtag Nordrhein- Westfalen 2005, S. 55ff.). Im Durchschnitt erhalten 36% aller häuslich versorgten Pflegebedürftigen regelmäßig Hilfestellung durch eine einzelne Pflegeperson. 29% werden durch zwei und 27% durch drei und mehr Pflegepersonen versorgt (Infratest-Sozialforschung 2003, S. 19). Daher ist zu vermuten, dass die Zahl der nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen im Sinne des 19 SGB XI allein aufgrund dieser Angaben mit etwa angenommen werden muss. In dieser Zahl sind die nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen noch nicht einbezogen, die Pflegebedürftige versorgen, die Pflegesachleistungen ( 36 SGB XI) beziehen. Diese Pflegebedürftigen (in NRW ca ) werden von professionellen Dienstleistern ambulant versorgt, wobei dies in den meisten Fällen mit der Unterstützung nicht erwerbsmäßig tätiger Pflegepersonen geschieht. Nur ca. 8% aller häuslich versorgten Pflegebedürftigen werden ausschließlich durch professionelle Dienste betreut. Im Bereich der häuslichen Hilfen liegt der gesamte Anteil aller durch professionelle Dienste Fassung 19. April 2008 Seite 7 von 19

8 erbrachten Leistungen (Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung etc.) bei insgesamt nur 13% (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2002, S. 203f). So dass für NRW eine Mindestanzahl von ca nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen im Sinne des 19 SGB XI angenommen werden kann. Der Begriff der Gesundheit wird im Sinne der Definition der WHO (1946) als ein Zustand vollkommenen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens verstanden und nicht allein als das Fehlen von Krankheit und Gebrechen. Die Definition des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (1997) wird ergänzend hinzugezogen. Dort wird Gesundheit als ein mehrdimensionales Phänomen verstanden, das über den Zustand der Abwesenheit von Krankheit weit hinausreicht. Fassung 19. April 2008 Seite 8 von 19

9 1. Zielsetzung und Nutzen Hauptziel Vernetzung, Nutzung und Erweiterung der für Pflegebedürftige entwickelten Strukturen sowie Integration des Präventionsgedankens für nicht erwerbsmäßig Pflegende Erweiterte Zielsetzung Aufklärung der nicht erwerbsmäßig Pflegenden über die Risiken der Laienpflege Steigerung der Eigenverantwortung der nicht erwerbsmäßig Pflegenden für ihre eigene Gesundheit durch Entwicklung von Risikovermeidungs-/ Gesundheitsförderungsstrategien Steigerung der Inanspruchnahme von bestehenden Unterstützungsangeboten durch nicht erwerbsmäßig Pflegende Verbesserung der Kommunikationsstrukturen zwischen nicht erwerbsmäßig Pflegenden und den mit ihnen beruflich befassten Personengruppen Sensibilisierung und Qualifizierung der professionell Beratenden und Lehrenden für und im Bereich der Gesundheit nicht erwerbsmäßig Pflegender Stärkung der Lobby nicht erwerbsmäßig Pflegender durch Schaffung von Transparenz und Offenheit für deren Probleme Fassung 19. April 2008 Seite 9 von 19

10 Einbindung und Vermittlung bürgerschaftlich Engagierter in vernetzte Versorgungsangebote auf kommunaler Ebene z.b. Betreuungsgruppen für Demenzkranke, Helferkurse und Agenturen zur Vermittlung von Betreuungsgruppen Öffentlichkeitsarbeit, um pflegende Angehörige in stärkerem Maße als bisher zu erreichen. 2. Methode Vor Ort vorhandene Strukturen vernetzen, unterstützen und weiter entwickeln 2.1 Vorhandene Strukturen Angeknüpft wird an die im Bereich der ambulanten bzw. häuslichen Pflege vor Ort vorhandenen Strukturen. Dabei handelt es sich in erster Linie um: Pflegekurse Die Pflegekurse für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit Interessierte haben den Zweck soziales Engagement zu fördern und zu stärken, Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern sowie pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen zu mindern ( 45 SGB XI). Das Ziel pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen zu mindern und damit die Gesundheit der Pflegenden zu schützen, ist vom Gesetzgeber formuliert. Um dieses Ziel auch umzusetzen, ist es erforderlich, die Lehrenden der Pflegekurse für den Gesundheitsschutz pflegender Laien zu sensibilisieren. Bei den Lehrenden handelt es sich überwiegend um fachlich qualifizierte Kranken- Fassung 19. April 2008 Seite 10 von 19

11 und AltenpflegerInnnen (vgl. Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung e.v., 2006, S. 29f.). Allgemeine Gesundheitsrisiken und Schutzmöglichkeiten sind diesem Personenkreis bekannt (Stichwort: Richtiges Heben und Tragen) und können in der Schulung berücksichtigt werden. Unbekannt sind hingegen die Gefahren, die speziell dem Kreis der pflegenden Laien drohen (aufgrund ihres hohen Lebensalters, ihrer fehlenden fachlichen Qualifikation, des persönlichen Näheverhältnisses zu den Pflegebedürftigen). Auch Schutzmöglichkeiten gegen diese Gefahren sind nur ungenügend bekannt. Die Rahmencurricula (Rahmenvorgaben, Konzepte) für Pflegekurse sind sehr unterschiedlich. Sie enthalten überwiegend Informationen zur Pflege und zur Pflegeversicherung, einige gehen auch begrenzt auf die Beratung von nicht erwerbsmäßig Pflegenden ein. Der Gesundheitsschutz wird jedoch in den meisten Konzepten gar nicht aufgeführt, man kann ihn gegebenenfalls ableiten z.b.: bei den Lagerungsarten. Dabei sollte die Pflege der Pflegenden mindestens gleichwertig berücksichtigt werden. Denn die Familie ist heute immer noch der größte Pflegedienst. Im Jahr 2003 erhielten ca. 1,4 Millionen Pflegebedürftige Leistungen der Pflegeversicherung für die Pflege zu Hause (vgl. Statistisches Bundesamt 2005, S. 23). Betrachtet man die Situation der Pflegenden, dann wird sofort eine Reihe von krankmachenden Belastungsfaktoren sichtbar wie z.b.: gestörter Tagesablauf (78,8%) Beeinträchtigung des Familienlebens (74,5%) subjektive gesundheitliche Einschränkungen (72,3) psychische und körperliche Einschränkungen fast die Hälfte aller pflegender Ehepartner sind schwer depressiv Erschöpfungszustände Glieder- und Kreuzschmerzen Herzbeschwerden erhöhter Medikamentenkonsum (vgl. u.a. Landtag Nordrhein-Westfalen 2005, S. 287 / Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2002, S. 198) Fassung 19. April 2008 Seite 11 von 19

12 Anhand dieser Faktoren und der großen Anzahl von nicht erwerbsmäßig Pflegenden wird sichtbar wie dringend notwendig die Entwicklung eines Rahmencurriculums mit einem hohen Anteil an Gesundheitsschutz ist Informations-, Beratungs- und Vermittlungsstellen In einigen Städten sind bereits Informations-, Beratungs- oder Vermittlungsstellen vorhanden. Diese werden von unterschiedlichen Organisationen getragen. Zum Teil handelt es sich um räumlich eigenständige Büros, zum Teil werden die Funktionen innerhalb von Einrichtungen (etwa dem Sozialoder Gesundheitsamt, den Wohlfahrtsverbänden, dden Verbraucherzentralen oder den Selbsthilfekontaktstellen) wahrgenommen. Ihre Aufgabe ist die Information über und teilweise auch die Vermittlung von Leistungen im Bereich der Pflege (z.b. ambulante Pflegedienste, Kurzzeitpflege, Gesundheitshäuser, Wohnraumanpassung). Daneben wird teilweise auch psychosoziale Beratung Pflegebedürftiger, nicht erwerbsmäßig Pflegender und ihrer Angehörigen geleistet. Die Beratungsstellen verfügen über einen direkten Kontakt zu den genannten Personengruppen. Der Gesundheitsschutz nicht erwerbsmäßig Pflegender ist in ihrem Informations-, Beratungs- und Vermittlungsangebot nicht ausdrücklich erwähnt, aber implizit enthalten. So kann beispielsweise die Beratung über die Anpassung des Wohnraums an die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen zugleich dem Gesundheitsschutz der Pflegenden nutzen. Über die Sensibilisierung und Aufklärung der Beratenden kann die stärkere - auch explizite - Berücksichtigung der Gesundheitsbedürfnisse der pflegenden Laien in den Beratungsangeboten erreicht werden. Des weiteren sollen Angebote für Pflegende und Pflegebedürftige besser aufeinander abgestimmt, sowie wohnortsnah aus einer Hand angeboten werden. Fassung 19. April 2008 Seite 12 von 19

13 Mithilfe bei der Implementierung von Pflegestützpunkten Mithilfe bei der Implementierung von Pflegestützpunkten und der Einbindung eines Beraters (mit Pflegeausbildung) für eine zielgerichtete Unterstützung des Einzelnen und eine Anpassung des Versorgungs -und Beratungsarrangements an veränderte Bedarfe Koordinationsstellen für Selbsthilfegruppen Die in vielen Städten und Stadtteilen vorhandenen Angehörigenselbsthilfegruppen arbeiten mit Koordinierungstellen zusammen, die Interessierte an die Selbsthilfegruppen vermitteln, den Informationsfluss zwischen den Gruppen gewährleisten und teilweise auch überörtliche Aktionen (Selbsthilfetage) koordinieren. Selbsthilfegruppen pflegender Angehöriger definieren ihre Gesprächsschwerpunkte selbst. Sie beschäftigen sich neben Fragen der finanziellen Absicherung vorwiegend mit psychosozialen Problemen. Diese sind für eine Gesundheitsförderung im Sinne der WHO-Definition bedeutsam. Maßnahmen zu bis 2.1.3: Situationsbeschreibung auf einer empirischen Grundlage Evaluation der vorhandenen Angebote hinsichtlich Angebotsspektrum, Frequentierung und präventiver Aspekte 2.2 Vernetzen Die von unterschiedlichen Organisationen getragenen, an verschiedenen Fragestellungen lokal arbeitenden Einrichtungen bilden im Interesse des Gesundheitsschutzes nicht erwerbsmäßig Pflegender ein Netz. In diesem Netz kann der Präventionsgedanke für nicht erwerbsmäßig Pflegende durch verschiedene, innovative Methoden verwirklicht und durch die Vernetzung optimal aufeinander abgestimmt werden. Fassung 19. April 2008 Seite 13 von 19

14 2.2.1 Austausch von Informationsdiensten, Berichten Regelmäßig oder unregelmäßig von den Trägern und / oder Kooperationspartnern herausgegebene Informationsdienste, Berichte ect. werden ausgetauscht. Die den Gesundheitsschutz nicht erwerbsmäßig Pflegender betreffenden Artikel und Berichte können von den anderen am Netz Beteiligten ausgewertet, verwertet oder nachgedruckt werden. Maßnahmen zu 2.2.1: Sammlung vorhandener Schriften und Berichte an zentraler Stelle Schaffung einer Internetplattform/-datenbank Erfahrungsaustausch Regelmäßige Veranstaltungen der, in den unter 2.1 genannten Bereichen Tätigen, dienen dem Austausch von Erfahrungen, der kritischen Reflexion und der Weiterentwicklung von lokalen Programmen zum Gesundheitsschutz nicht erwerbsmäßig Pflegender. Auf diese Weise können die Kooperationspartner von den Erfahrungen anderer profitieren. Das Zusammenführen der Initiativen aus verschiedenen Regionen wird sich in der Beschleunigung von Entwicklungen niederschlagen. Maßnahme zu 2.2.2: Organisieren von Fachtagungen, Workshops, Fachforen usw. Fassung 19. April 2008 Seite 14 von 19

15 2.3 Unterstützen Die Kooperationspartner erhalten von den Trägern Unterstützung durch folgende Maßnahmen: Ideenbörse Die Träger unterhalten eine Ideenbörse. Die Kooperationspartner können hier Rat und Ideen zu allen mit dem Gesundheitsschutz Pflegender im weitesten Sinne zusammenhängenden Fragen einbringen und abfragen (von der Frage Wie erreiche ich mit meinem Beratungsangebot die Angehörigen psychisch Kranker? bis zur Frage Wie gewinne ich Sponsoren für einen örtlichen Gesundheitstag? ). Bei Bedarf werden Gesprächspartner der anderen Kooperationspartner vermittelt. Maßnahmen zu 2.3.1: Sammlung vorhandener Schriften und Berichte an zentraler Stelle Schaffung einer Internetplattform/-datenbank Qualifizieren in Seminaren, Workshops Zu bestimmten, für den Gesundheitsschutz nicht erwerbsmäßig Pflegender relevanten Themen werden von den Trägern für die, bei den Kooperationspartnern professionell beratend und schulend Tätigen, Seminare oder Workshops zum Zwecke der Fortbildung angeboten. Da in den Seminaren und Workshops neben der Wissensvermittlung zugleich die Pflegewirklichkeit thematisiert wird, dienen sie auch der Qualitätssicherung. Wesentlicher Bestandteil der Qualifizierungsmaßnahmen ist zunächst das Angebot von Seminaren für Leiterinnen und Leiter von Pflegekursen. (siehe besonderes Konzept) Maßnahmen zu 2.3.2: Entwicklung eines Curriculums zur Bildung und zum Gesundheitsschutz für nicht erwerbsmäßig Pflegende (optional) Seminarangebote der Träger Organisieren von Workshops, Fachforen usw. Fassung 19. April 2008 Seite 15 von 19

16 2.3.3 Vermitteln und Stellen von Referenten Die Träger vermitteln und / oder stellen Referentinnen und Referenten für die Beratung und Schulung nicht erwerbsmäßig Pflegender zu speziellen Präventionsthemen (z.b. Stressbewältigung, gesundheitsschonende Pflege bei speziellen Krankheitsbildern). Durch die Förderung eines entsprechenden regionalen Angebotes wird die in den Pflegekursen notwendigerweise allgemein gehaltene Wissensvermittlung hinsichtlich der konkreten Pflegesituation sinnvoll ergänzt. Maßnahmen zu 2.3.3: Vermittlung von Referenten der Träger Schaffung einer Datenbank mit potentiellen Referenten Aktionen vor Ort Informations- und Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen erhalten Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Aktionen vor Ort (z.b. Tag der Gesundheit pflegender Angehöriger ). Maßnahmen zu 2.3.4: Vermittlung von Referenten der Träger Unterstützung bei der Planung Bereitstellen von Konzepten Bereitstellen von Informationsmaterial und anderen Medien 2.4 Weiter entwickeln Die bestehenden Angebote für nicht erwerbsmäßig Pflegende werden sich im Zuge des Netzwerkeaufbaus qualitativ entwickeln und quantitativ erweitern. Aufgrund der im Netzwerk ausgetauschten Informationen können die Beteiligten darüber hinaus, weitere Angebote zur Gesundheitsförderung und zum Gesundheitsschutz der nicht erwerbsmäßig Pflegenden entwickeln. So können auch Themen wie die Gewaltprävention im häuslichen Bereich im Rahmen der Netzwerkarbeit aufgegriffen Fassung 19. April 2008 Seite 16 von 19

17 und bearbeitet werden. Weiter entwickeln kann ebenso bedeuten anderer Akteure mit Berührungspunkten zum Gesundheitsschutz nicht erwerbsmäßig Pflegender einzubeziehen und so den Präventionsgedanken bezüglich dieser Gruppe noch umfassender in den einzelnern Städten zu implementieren. Die Maßnahmen zum Punkt weiter entwickeln werden im Rahmen des Netzwerkes bearbeitet. 3. Evaluation Die Gesundheitssituation nicht erwerbsmäßig Pflegender und der Einfluss der Pflegetätigkeit auf ihre Gesundheit sind weitgehend unbekannt. Erfahrungen aus dem Bereich der professionell Pflegenden können nur bedingt übertragen werden. Bei nicht erwerbsmäßig Pflegenden handelt es sich überwiegend um ältere Menschen mit geringem Wissen um Maßnahmen des Gesundheitsschutzes, die zudem in persönlicher Nähe zu den Pflegebedürftigen stehen. Für eine effektive Präventionsarbeit ist das Wissen der professionell Beratenden und Entscheidenden um die Gesundheitssituation des Personenkreises der nicht erwerbsmäßig Pflegenden und des Einflusses der Pflegetätigkeiten auf deren Gesundheit unerlässlich. Für die Analyse sollen die Kompetenzen der Pflegewissenschaften genutzt werden. Diese sind in besonderer Weise in der Lage, den Einfluss der Pflegetätigkeit auf die Gesundheit zu bestimmen und aus der Analyse praxisgerechte Vorschläge für eine Präventionsarbeit zu entwickeln. Kompetenz anderer Fachrichtungen (Gesundheitswissenschaftler, Ärzte) steht an der Universität Herdecke und bei den Trägern zur Verfügung. Fassung 19. April 2008 Seite 17 von 19

18 Das konkrete Vorgehen der wissenschaftlichen Evaluation wird im Forschungsantrag detailliert beschrieben Die Ergebnisse des Forschungsprojektes werden dokumentiert, veröffentlicht und den am Netzwerk Beteiligten zugänglich gemacht. Die am Netzwerk Beteiligten können ihre Präventionsarbeit an die Ergebnisse des Forschungsprojektes anpassen. 4. Kosten 4.1 Kosten für die Träger Die Kosten für die sich aus den Ziffern 2.2.1, 2.2.2, und ergebenen Maßnahmen sind Kosten des Netzwerks und werden von den Trägern übernommen. Dabei können die Kosten zwischen den Trägern - jeweils bezogen auf den Schwerpunkt des Nutzens der einzelnen Maßnahme - verteilt werden. Dieses Verfahren vermeidet eine allzu pauschale Quotierung und sichert die Kontrolle über die Verursachung der Kosten. 4.2 Kosten für die Kooperationspartner Fassung 19. April 2008 Seite 18 von 19

19 Die aus den übrigen Ziffern zu entwickelnden Maßnahmen dienen unmittelbar der Verbesserung der Leistungen der jeweiligen Kooperationspartner und werden von diesen getragen. 5. Literatur Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2002): Vierter Bericht zur Lage der älteren Generation; Berlin Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales des Landes Bremen (2001): Frauengesundheitsbericht Bremen Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung e.v. - dip - (2006): Pflegekurse im Blickpunkt; Hannover Infratest Sozialforschung (2003): Hilfe für Pflegebedürftige in Privathaushalten in Deutschland 2002 Schnellbericht; München Landtag Nordrhein-Westfalen (2005): Situation und Zukunft der Pflege in NRW Bericht der Enquetekommision; Düsseldorf Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) Soziale Pflegeversicherung Schieron, Martin (2004): Beim Pflegen gesund bleiben: In: Kommunaler Arbeitsschutz 1/2004, S Statistisches Bundesamt (2005): Bericht: Pflegestatistik 2003; Bonn Fassung 19. April 2008 Seite 19 von 19

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