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1 Privatentnahmen Privateinlagen * (Unterkonto des Eigenkapitals) Kto-Nr Passives Bestandskonto Einlagen von Vermögensgegenständen Entnahme von Gegenständen und sonstigen Leistungen (Ertragskonto) Kto-Nr Ertragskonto * nur relevant bei Einzelkaufleuten und Personengesellschaften Privateinlagen 1. Gesamter Lebensbereich eines Unternehmers = betrieblicher Bereich + privater Bereich Pflicht zur Darstellung keine Pflicht zur Darstellung 2. Privateinlagen erhöhen das Eigenkapital 3. (3001) ist ein Unterkonto des Eigenkapitalkontos (3000) S Eigenkapital H Schlussbestand Anfangsbestand Einlagenüberschuss S Privatentnahmen Privateinlagen Einlagenüberschuss H 4. Abschluss des s über das Eigenkapitalkonto 2

2 Privatentnahmen 1. Gesamter Lebensbereich eines Unternehmers = betrieblicher Bereich + privater Bereich Pflicht zur Darstellung keine Pflicht zur Darstellung 2. Privatentnahmen mindern das Eigenkapital 3. (3001) ist ein Unterkonto des Eigenkapitalkontos (3000) S Eigenkapital H Einlagendefizit Anfangsbestand Schlussbestand S Privatentnahmen Privateinlagen Einlagendefizit H 4. Abschluss des s über das Eigenkapitalkonto 3 Privateinlagen und -entnahmen Bsp.1: Bareinlage des Unternehmers 1.000,00 EUR Kasse 1.000,00 EUR an 1.000,00 EUR (Aktiv Passiv Mehrung) Bsp.2: Barentnahme des Unternehmers ,00 EUR Kasse 5.000,00 EUR an 5.000,00 EUR (Aktiv Passiv Minderung) 4

3 Privateinlagen und -entnahmen Bsp. 3: Unternehmer bringt einen PC im Wert von 1.000,00 EUR in das Unternehmen ein: BGA 1.000,00 EUR an (Aktiv Passiv Mehrung) 1.000,00 EUR Hinweis: Da der Unternehmer hier als Privatmann also Endverbraucher agiert, kann keine abzugsfähige Vorsteuer geltend gemacht werden! 5 Unentgeltliche Entnahme von Gegenständen und sonstigen Leistungen (früherer Eigenverbrauch) Privatentnahme oder private Nutzung betrieblicher Gegenstände sind umsatzsteuerpflichtig ( 1 UStG) Bsp.4: Der Unternehmer entnimmt dem betrieblichen Anlagevermögen einen PC für private Zwecke, Wert 1.000,00 EUR 1.190,00 EUR an BGA 1.000,00 EUR an USt 190,00 EUR (Aktiv Passiv Minderung) Für jede Entnahme / Inanspruchnahme ist ein Eigenbeleg auszustellen 6

4 Unentgeltliche Entnahme von Gegenständen und sonstigen Leistungen (früherer Eigenverbrauch) Privatentnahme oder private Nutzung betrieblicher Gegenstände sind umsatzsteuerpflichtig ( 1 UStG), Beispielsweise ist die Nutzung von betrieblichen Pkws für private Zwecke umsatzsteuerpflichtig. Die Nutzung wird nachgewiesen entweder durch das: Führen eines Fahrtenbuches, Basis sind die Gesamtkosten * für das Fahrzeug pro Geschäftsjahr, AfA plus lfd. Kosten oder das Anwenden 1% Regelung (pro Monat 1% des inländischen Listenpreises (!!) zzgl. USt.) ( 6 Abs. 1 Nr. 4, S. 2 EStG). * bei der Erfassung der Gesamtkosten, sind die nicht mit Vorsteuer belasteten -KFZ-Versicherung - Kosten nicht zu erfassen! 7 Unentgeltliche Entnahme von Gegenständen und sonstigen Leistungen (früherer Eigenverbrauch) Die Anschaffung eine Pkws kostet lt. Bruttolistenpreis ,00 EUR. Die monatliche Buchung lautet somit bei Anwendung der 1%- Regelung: an E. v. G. u. s. L.* an USt. 595,00 EUR 500,00 EUR 95,00 EUR * Entnahme von Gegenständen und sonstigen Leistungen Kontonummer 5420 Kontenklasse 5 = Ertragskonto Kontengruppe 54 = Sonstige betriebliche Ertr. 8

5 Unentgeltliche Entnahme von Gegenständen und sonstigen Leistungen - Eigenverbrauch Eigenverbrauch auch als Privatverbrauch oder Privatentnahme bezeichnet, ist die Entnahme von Gütern aus dem eigenen Geschäft für die eigenen Bedürfnisse. Da er den Gewinn mindert, muss er zur Gewinnermittlung buchhalterisch festgehalten und dem Gewinn hinzugerechnet werden. Außerdem ist der Eigenverbrauch ein umsatzsteuerlicher Vorgang. Werden die Privatentnahmen nicht verbucht, werden sie in Branchen, in denen sie üblich sind wie beispielsweise bei Nahrungs- und Genussmitteln, anhand von Pauschbeträgen geschätzt (siehe Folie 14 ff). 9 Unentgeltliche Entnahme von Gegenständen und sonstigen Leistungen -Eigenverbrauch Der Unternehmer entnimmt dem Lager Fertigerzeugnisse* im Wert von 2.000,00 EUR (Herstellkosten, netto) Die Buchung lautet somit: 2.380,00 EUR an E. v. G. u. s. L.(**) an USt ,00 EUR 380,00 EUR * hier der Einzelkaufmann im produzierenden Gewerbe ** Entnahme von Gegenständen und sonstigen Leistungen Kontonummer 5420 Kontenklasse 5 = Ertragskonto Kontengruppe 54 = Sonstige betriebliche Ertr. 10

6 Unentgeltliche Entnahme von Gegenständen und sonstigen Leistungen -früherer Eigenverbrauch Der Unternehmer lässt seinen Privatgarten vom Betriebsgärtner umgestalten: Arbeitszeit 50 Stunden im Wert von 38,00 EUR ( 1.900,00 EUR) Die Buchung lautet somit: an E. v. G. u. s. L.* an USt ,00 EUR 1.900,00 EUR 361,00 EUR * Entnahme von Gegenständen und sonstigen Leistungen Kontonummer 5420 Kontenklasse 5 = Ertragskonto Kontengruppe 54 = Sonstige betriebliche Ertr. 11 Unentgeltliche Entnahme von Gegenständen und sonstigen Leistungen -früherer Eigenverbrauch 1. Annahme: Ein Unternehmer erwirbt eine Telefonanlage zum Preis von 8.000,00 EUR (netto), 25 % der Anlage werden im Privathaushalt genutzt. 2. Am Ende des ersten Nutzungsmonats sind insgesamt 600,00 EUR Kommunikationskosten festgestellt worden, 10 % davon haben privaten Charakter! Die Anschaffung ist wie folgt zu buchen: BGA 8.000,00 EUR VSt 1.520,00 EUR an VLL 9.520,00 EUR Privater Anteil (steuerpflichtig), quasi eine Teilstornierung 2.380,00 EUR an BGA 2.000,00 EUR an USt 380,00 EUR 12

7 Unentgeltliche Entnahme von Gegenständen und sonstigen Leistungen -früherer Eigenverbrauch 1. Die Verbuchung der Telefonkosten erfolgt: Kosten d, Telekomm. 600,00 EUR VSt 114,00 EUR an BA 2. Verbuchung des privaten Anteil 71,40 EUR an Kosten d, Telekomm. an Ust 714,00 EUR 60,00 EUR 11,40 EUR Wenn Sie Ihr betriebliches Telefon für private Zwecke nutzen, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, den privaten Nutzungsanteil zu versteuern. Auf eine Versteuerung kann nur dann verzichtet werden, wenn die private Verwendung unerheblich ist. Davon ist solange auszugehen, wie die Nutzung des Telefons für private Zwecke weniger als 10 Prozent beträgt. [ 13 Unentgeltliche Entnahme von Gegenständen und sonstigen Leistungen -Pauschalverbuchung Vorbemerkungen Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben werden durch die zuständigen Finanzbehörden festgesetzt. Sie beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen. Diese Regelung dient der Vereinfachung und lässt keine Zu- und Abschläge wegen individueller persönlicher Ess- und Trinkgewohnheiten zu. Auch Krankheit oder Urlaub rechtfertigen keine Änderung der Pauschbeträge. Kinder unter 12 Jahren, aber über 2 Jahren davon 50%! 14

8 Unentgeltliche Entnahme von Gegenständen und sonstigen Leistungen -Pauschalverbuchung Der Eigentümer des Hotel- und Gastronomiebetriebs Odenwaldhöhe verzichtet mit seiner Frau auf die Erfassung der Privatentnahmen von Getränken und Mahlzeiten während des laufenden Geschäftsjahres durch Eigenbelege: Die pauschale monatliche Verbuchung der Privatentnahmen erfolgt * : 533,38 EUR an E. v. G. u. s. L 482,50 EUR an USt 7% 12,13 EUR an USt 19% 58,74 EUR Kto.Nr.: USt 19% 4801 Kto.Nr.: USt 7% 4802 * Alle Beträge = Jahresbeträge/12 15 Abschluss des s und des Kontos E. v. G. u. s. L Das wird über das Eigenkapitalkonto abgeschlossen Privateinlagen > Privatentnahmen an Eigenkapital ( Eigenkapitalmehrung) Privatentnahmen > Privateinlagen Eigenkapital an ( Eigenkapitalminderung) Das Konto Entnahme von Gegenständen und sonstigen Leistungen wird normal über das GuV-Konto abgeschlossen E.v.G.u.s.L an GuV 16

9 Übungen Privateinlagen und Privatentnahmen 1. Bilden Sie die Buchungssätze: a) Die private Krankenkasse in Höhe von 220,00 EUR wird vom betrieblichen Konto überwiesen. b) Aus der Kasse werden 400,00 EUR für private Zwecke entnommen. c) Aus dem Lager werden Lebensmittel im Wert von 200,00 EUR netto und Getränke im Wert von 150,00 EUR netto für private Zwecke entnommen. d) Vom privaten Bankkonto werden 500,00 EUR auf das betriebliche Bankkonto überwiesen. e) Die private Miete in Höhe von 850,00 EUR wird vom betrieblichen Bankkonto überwiesen. f) für eine Private Feier werden Getränke im Nettowert von 330,00 EUR und Lebensmittel im Wert von 500,00 EUR entnommen! 17 Übungen Privateinlagen und Privatentnahmen 2. Ermitteln und buchen Sie die Pauschbeträge für die monatliche Warenentnahme: a) Peter B. betreibt das Bistro MBS (Getränke und kalte Speisen). Zu seinem Haushalt gehören keine weiteren Personen. b) Ina und Manfred S. betreiben das Restaurant TF. Ihre Kinder sind 11 und 14 Jahre alt! c) Tanja B. erwirbt Anfang 2007 einen PKW zum Preis von ,00 EUR, netto, der Listenpreis beträgt zum Zeitpunkt der Erstzulassung ,00 EUR, brutto. Bis zum sind PKW-Kosten in Höhe von 8.500,00 EUR gebucht worden, davon 400,00 EUR umsatzsteuerfrei. c1) Buchen Sie die Anschaffung des PKWs. c2) Buchen Sie die private Nutzung des PKWs unter Anwendung der 1%-Regelung. c3) Welche Betrag ist wie zu verbuchen, wenn Frau B. durch das Führen eines Fahrtenbuches eine betriebliche Nutzung von 75% nachweist? 18

10 Privat und E.v.G.u.s.L Übungen Lösen Sie die folgenden Aufgaben im Schmolke-Deitermann: 1. Aufgabe 81 Seite Aufgabe 82 Seite Aufgabe 83 Seite Aufgabe 84 Seite Aufgabe 87 Seite Aufgabe 88 Seite Aufgabe 89 Seite den verteilten MC-Test! Durchgeblickt?

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