Schuldrecht BT 1 Kaufrecht/Werkvertragsrecht

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1 Schuldrecht BT Auflage 2016 Skripte vo Alpma Schmidt das komplette Exameswisse, systematisch ud klausurtypisch aufbereitet Das Kaufrecht ist eies der wichtigste Rechtsgebiete i Praxis ud Prüfug. Solide Ketisse im Kaufrecht gehöre zum Hadwerkszeug jedes Juriste. Das Werkvertragsrecht ist mit dem Kaufrecht eg verwadt: Isbesodere die Systematik des Gewährleistugsrechts weist viele Gemeisamkeite auf, sodass beide Rechtsgebiete wieder kombiiert i eiem Skript dargestellt werde. Die Neuauflage des Skripts verbidet eie systematische ud übersichtliche Vermittlug des examesrelevate Stoffes mit de Vorteile der bewährte Darstellug ahad vo Fälle. Das Skript behadelt das Zustadekomme, die Rechte ud Pflichte ud das allgemeie Leistugsstörugsrecht beim Kauf- ud Werkvertrag. Der Schwerpukt liegt auf dem besoders prüfugsrelevate Gewährleistugsrecht sowie auf de Besoderheite des Verbrauchsgüterkaufs. Darüber hiaus behadelt das Skript alle topaktuelle Examesprobleme, wie z.b.: Richtliiekoforme Auslegug des 476 BGB Ei- ud Ausbauverpflichtug beim Verbrauchsgüterkauf Abgrezug der Schadesersatzasprüche Nichtigkeit eies Werkvertrags bei Schwarzarbeit ISBN: ,90 S Alpma Schmidt Schuldrecht BT S Skripte Alpma/Wirtz Schuldrecht BT 1 Kaufrecht/Werkvertragsrecht Auflage Alpma Schmidt

2 SCHULDRECHT BT 1 Kaufrecht Tausch Werkvertragsrecht Werklieferugsvertrag 2016 Josef A. Alpma Rechtsawalt Dr. Tobias Wirtz Rechtsawalt ud Repetitor ALPMANN UND SCHMIDT Juristische Lehrgäge Verlagsges. mbh & Co. KG Müster, Alter Fischmarkt 8, Postfach 1169, Telefo (0251) AS-Olie:

3 Zitiervorschlag: Alpma/Wirtz, Schuldrecht BT 1, R. Alpma, Josef A. Dr. Wirtz, Tobias Schuldrecht BT 1 Kaufrecht/Werkvertragsrecht 19. überarbeitete Auflage 2016 ISBN: Verlag Alpma ud Schmidt Juristische Lehrgäge Verlagsgesellschaft mbh & Co. KG, Müster Die Vervielfältigug, isbesodere das Fotokopiere, ist icht gestattet ( 53, 54 UrhG) ud strafbar ( 106 UrhG). Im Fall der Zuwiderhadlug wird Strafatrag gestellt. Uterstütze Sie us bei der Weiteretwicklug userer Produkte. Wir freue us über Areguge, Wüsche, Lob oder Kritik a: feedback@alpma-schmidt.de.

4 Ihalt INHALTSVERZEICHNIS 1. Teil: Kaufrecht Abschitt: Der Kaufvertrag...2 A. Eiigug...2 B. Pflichte aus dem Kaufvertrag...3 I. Pflichte des Verkäufers...3 II. Pflichte des Käufers Abschitt: Rechte des Käufers bei eiem Magel der Kaufsache...4 A. Der Begriff des Sach- ud Rechtsmagels...5 I. Der Sachmagel, Vereibarte Beschaffeheit, 434 Abs. 1 S a) Der Beschaffeheitsbegriff...6 b) Die Vereibarug der Beschaffeheit Vertraglich vorausgesetzte Verwedug, 434 Abs. 1 S. 2 Nr Eigug zur gewöhliche Verwedug ud übliche Beschaffeheit, 434 Abs. 1 S. 2 Nr Usachgemäße Motage ud magelhafte Motagealeitug, 434 Abs a) Usachgemäße Motage, 434 Abs. 2 S b) Magelhafte Motagealeitug, 434 Abs. 2 S Der Verkäufer liefert eie adere Sache oder eie zu gerige Mege, 434 Abs a) Der Verkäufer liefert eie adere Sache b) Miderlieferug c) Zuviellieferug Maßgeblicher Zeitpukt für das Vorliege eies Sachmagels gemäß 434 Abs. 1 S II. Der Rechtsmagel, Die privatrechtliche Rechte Dritter als Rechtsmagel Öffetlich-rechtliche Beschräkuge Maßgeblicher Zeitpukt für das Vorliege eies Rechtsmagels Zusammefassede Übersicht: Sach- ud Rechtsmagel B. Der Ausschluss der Gewährleistugsasprüche I. Der rechtsgeschäftliche Gewährleistugsausschluss Der Gewährleistugsausschluss durch Idividualvereibarug Gewährleistugsausschluss durch Allgemeie Geschäftsbediguge a) Uwirksamkeit des Gewährleistugsausschlusses gemäß b) Uwirksamkeit des Gewährleistugsausschlusses gemäß II. Gesetzliche Ausschlussgrüde Gewährleistugsausschluss gemäß 442 Abs Der Gewährleistugsausschluss gemäß Der Haftugsausschluss gemäß 377 HGB I

5 Ihalt Zusammefassede Übersicht: Der Ausschluss der Gewährleistugsasprüche...28 C. Rechte des Käufers bei eiem Magel, I. Nacherfüllug gemäß 437 Nr. 1, Die Voraussetzuge des Nacherfüllugsaspruchs Rechtsfolge des Nacherfüllugsaspruchs a) Ihalt der Asprüche b) Bidug a die Wahl Eischräkuge ud Ausschluss des Nacherfüllugsaspruchs a) Umöglichkeit der Nacherfüllug gemäß 275 Abs b) Leistugsverweigerugsrecht des Verkäufers bei uverhältismäßig hohe Koste, 439 Abs. 3 S Fall 1: Teure Nacherfüllug c) Leistugsverweigerugsrecht aus 275 Abs d) 439 Abs. 3 S. 1, 275 Abs e) Selbstvorahme der Magelbeseitigug durch de Käufer Fall 2: Eigemächtige Magelbeseitigug f) Uberechtigtes Magelbeseitigugsverlage II. Aspruch aus 439 Abs Zusammefassede Übersicht: Der Nacherfüllugsaspruch des Käufers...48 III. Rücktritt oder Miderug Rücktritt a) Voraussetzuge für das Rücktrittsrecht b) Ausschluss des Rücktrittsrechts c) Die Erklärug des Rücktritts, d) Die Rechtsfolge des Rücktritts e) Die Uwirksamkeit des Rücktritts, 438 Abs. 4, Miderug gemäß 437 Nr. 1, Zusammefassede Übersicht: Rücktritt oder Miderug, 437 Nr IV. Asprüche des Käufers auf Schadesersatz gemäß 437 Nr Schadesersatz statt der Leistug a) Afägliche Leistugshiderisse, 437 Nr. 3, 311 a Abs b) Aspruch aus 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 u. 3, c) Aspruch aus 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 u. 3, Fall 3: Magelhafte Alu-Rahme Verzögerugsschade, 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 u. 2, Der Schadesersatzaspruch aus 437 Nr. 3, 280 Abs Fall 4: Schlecht geliefert V. Aufwedugsersatz gemäß 437 Nr. 3, Fall 5: Kaputt geutzt...80 Zusammefassede Übersicht: Schadesersatz- oder Aufwedugsersatzasprüche, 437 Nr VI. Das Verhältis der Gewährleistugsrechte aus 437 zu de allgemeie Regel Das Verhältis zu de Afechtugsvorschrifte a) 119 Abs II

6 Ihalt b) 119 Abs c) 123 Abs Das Verhältis der Gewährleistug zu de allgemeie Regel der Leistugsstörug VII. Störug der Geschäftsgrudlage ( 313) VIII. Das Verhältis der Gewährleistugsregel zu 823 ff D. Die Verjährug der Mägelasprüche, I. Die gesetzliche Verjährugsfriste Soderregel für Verjährugsfriste a) Verjährugsfrist 30 Jahre, 438 Abs. 1 Nr b) Verjährugsfrist füf Jahre, 438 Abs. 1 Nr c) Bei Arglist regelmäßige Verjährug, 438 Abs. 3 S d) Exkurs: Folge der Arglist auf die Gewährleistug Regelmäßige Verjährugsfrist zwei Jahre, 438 Abs. 1 Nr Rücktritt oder Miderug, 438 Abs. 4 S. 1; Abs II. Verjährugsbegi III. Awedugsbereich des IV. Auswirkuge der Nacherfüllug auf die Verjährug V. Die rechtsgeschäftliche Abäderug der gesetzliche Verjährugsfrist Abschitt: Gefahrtragug A. Gefahrübergag gemäß 446 S B. Gefahrübergag gemäß 446 S C. Gefahrübergag gemäß 447 Abs I. Voraussetzuge ud Rechtsfolge des 447 Abs Awedbarkeit des 447 Abs Voraussetzuge a) Versedug a eie adere Ort als de Erfüllugsort b) Auf Verlage des Käufers c) Auslieferug der Sache durch de Verkäufer a eie Trasportperso Rechtsfolge: Gefahrübergag auf de Käufer a) Nur Gefahr des zufällige Utergags oder der Verschlechterug b) Beschräkt auf typische Trasportgefahre? II. Asprüche des Verkäufers ud des Käufers beim Versedugskauf Asprüche, we ei Frachtführer i.s.d. HGB beauftragt wird Fall 6: Auf dem Trasport zerstört Die Drittschadesliquidatio Fall 7: Zerstörtes Gemälde Abschitt: Die Garatie gemäß A. Garatievereibarug I. Garatieverpflichtug II. Garatieihalt Beschaffeheitsgaratie Haltbarkeitsgaratie Garatie für adere als die Mägelfreiheit betreffede Aforderuge III. Garatiefrist III

7 Ihalt B. Eischräkuge/Ausschluss der Garatie C. Eitritt des Garatiefalls D. Rechtsfolge I. Beschaffeheitsgaratie II. 443 Abs Fall 8: Werkzeugmaschie III. Die Verjährug Abschitt: Der Verbrauchsgüterkauf, 474 ff A. Voraussetzuge des Verbrauchsgüterkaufs, 474 Abs B. Rechtsfolge des Verbrauchsgüterkaufs I. Sodervorschrifte Fälligkeit Gefahrübergag ud Haftug beim Versedugskauf Kei Nutzugsersatz bei Ersatzlieferug Haftugsbegrezug bei öffetlicher Versteigerug II. Besoderheite der Gewährleistug Aus- ud Eibau Verbot abweicheder Vereibaruge a) Uzulässigkeit vo Abweichuge b) Rechtsfolge eier uzulässige Abweichug c) Verbleibeder Gestaltugsspielraum Verjährug Verbot vo Umgehugsgestaltuge a) Strohmageschäfte b) Ageturverträge c) Fiazierugsleasig d) Negative Beschaffeheitsvereibaruge Beweislastumkehr, a) Sachmagel Fall 9: Der ugeklärte Motorschade b) Sich zeige c) Ausschluss der Vermutug d) Keie Widerlegug der Vermutug e) Rechtsfolge: Vermutug eies Magels bei Gefahrübergag III. Soderbestimmuge für Garatie Aforderuge a Garatie Rechtsfolge eies Verstoßes IV. Der Uterehmerregress, 478, Die Voraussetzuge des Uterehmerregresses a) Verbrauchsgüterkauf zwische Letztverkäufer ud Edkude b) Lieferat ist Uterehmer i.s.d c) Sachmagel im Verhältis Lieferat Letztverkäufer d) Rückahme- oder Miderugspflicht des Letztverkäufers Die Regresserleichteruge des Uterehmers a) Etbehrlichkeit der Fristsetzug b) Beweislastumkehr c) Eischräkug abweicheder Vereibaruge IV

8 Ihalt d) Ablaufhemmug der Verjährug, 479 Abs e) Der Regress ierhalb der Lieferkette Der Aufwedugsersatzaspruch des Uterehmers, 478 Abs Zusammefassede Übersicht: Besoderheite beim Verbrauchsgüterkauf, 474 ff Abschitt: Der Kauf vo Rechte ud sostige Gegestäde, A. Rechte ud sostige Gegestäde als Kaufgegestäde I. Rechte als Kaufgegestad II. Sostige Gegestäde B. Die Rechtsfolge beim Kauf vo Rechte ud sostige Gegestäde C. Die Besoderheite beim Uterehmeskauf I. Kaufgegestad II. Gewährleistug Vertragliche Regeluge der Gewährleistug Gesetzliche Gewährleistug a) Beim Verkauf des Uterehmes als Sach- ud Rechtsgesamtheit b) Gesetzliche Gewährleistug beim Ateilskauf Abschitt: Die besodere Arte des Kaufvertrags ud der Tauschvertrag A. Der Eigetumsvorbehaltskauf, I. Bewegliche Sache II. Vereibarug III. Rücktritt vom Eigetumsvorbehaltskauf Fall 10: Armer Awalt B. Der Kauf auf Probe, C. Der Wiederkauf, 456 ff D. Das Vorkaufsrecht, E. Der Tauschvertrag, Teil: Das Werkvertragsrecht Abschitt: Der Werkvertrag A. Das Zustadekomme des Werkvertrags I. Ihalt der Eiigug Das zu erstellede Werk als Leistugsgegestad Die Abgrezug zu adere Vertragstype Der Werkloh II. Wirksamkeit der Eiigug Formverstoß Verstoß gege ei Verbotsgesetz a) Verstoß gege 1 Abs. 1 S. 1 HadwO b) Verstoß gege die MaBV c) Verstoß gege 1 Abs. 2 SchwarzArbG Fall 11: Schwarze Terrasse B. Die Durchsetzbarkeit C. Die Rechte ud Pflichte aus dem Werkvertrag V

9 Ihalt I. Rechte ud Pflichte des Bestellers Vergütugspflicht des Bestellers a) Vereibarte Vergütug b) Taxmäßige oder übliche Vergütug c) Vergütug vo Vorarbeite d) Abschlagszahluge Die Abahmepflicht des Bestellers gemäß a) Abahme, 640 Abs. 1 S b) Abahmefiktio, 640 Abs. 1 S c) Volledug, d) Die Rechtsfolge der Abahme Nebepflichte ud Obliegeheite a) Nebe- ud Sorgfaltspflichte b) Mitwirkug des Bestellers gemäß Besodere Küdigugsrechte des Bestellers a) Küdigugsrecht des Bestellers gemäß b) Küdigugsrecht des Bestellers gemäß II. Die Rechte ud Pflichte des Uterehmers Vorleistugspflicht des Uterehmers ud digliche Sicherug a) Werkuterehmerpfadrecht Fall 12: Der gelbe Lamborghii b) Weitere Sicherugsrechte Rechte des Uterehmers, we Besteller Mitwirkug uterlässt a) Küdigug gemäß b) Folge des Nichtachholes der Mitwirkugshadlug Abschitt: Rechte des Bestellers bei Magel des Werkes A. Der Begriff des Magels I. Sachmagel II. Rechtsmagel III. Maßgeblicher Zeitpukt B. Die Rechte des Bestellers I. Nacherfüllugsaspruch, 634 Nr. 1, Voraussetzuge Ausschluss gemäß Rechtsfolge a) Wahlrecht des Uterehmers b) Leistugsort c) Koste der Nacherfüllug d) Leistugsverweigerugsrecht des Bestellers e) Rechtsfolge bei Neuherstellug II. Selbstvorahmerecht ud Aufwedugsersatz, 634 Nr. 2, Voraussetzuge a) Agemessee Fristsetzug b) Etbehrlichkeit der Fristsetzug c) Kei Ausschluss des Aufwedugsersatzaspruchs Vorschuss gemäß 637 Abs III. Rücktritt oder Miderug, 634 Nr. 3, 636, VI

10 Ihalt IV. Schades- oder Aufwedugsersatz, 634 Nr Fall 13: Schlieriger Marmorbode C. Der Ausschluss der Gewährleistug D. Verjährug der Mägelasprüche I. Verjährugsfriste Verjährug i zwei Jahre Verjährug i füf Jahre Besoderheite bei Arglist II. Verjährugsbegi III. Verlägerug der Verjährugsfrist Abschitt: Das Verhältis des 634 zu de übrige Vorschrifte A. Verhältis zu de Afechtugsregel B. Verhältis zum allgemeie Leistugsstörugsrecht C. Verhältis zu de 823 ff Fall 14: Immer vollgetakt Zusammefassede Übersicht: Die Rechte des Bestellers bei eiem Magel des Werkes Abschitt: Gefahrtragug A. Leistugsgefahr B. Gegeleistugsgefahr I. Übergag der Vergütugsgefahr ach II. Teilvergütugspflicht gemäß Umittelbare Awedug des Aaloge Awedug des 645 Abs Fall 15: Abgebrate Bauhausvilla Zusammefassede Übersicht: Der Werkvertrag Teil: Der Werklieferugsvertrag A. Nicht vertretbare Sache B. Abgrezugsprobleme Fall 16: Neue Jagdhütte Fall 17: Neuer Azug Stichwortverzeichis VII

11 Literatur LITERATURVERZEICHNIS Bamberger/Roth Baur/Stürer Dauer-Lieb/Lage Erma Jauerig jurispraxiskommetar Köhler/Lorez Looschelders Medicus/Peterse Medicus/Lorez Mücheer Kommetar Beck scher Olie Kommetar BGB Stad: (zitiert: BeckOK-BGB/Bearbeiter) Sacherecht 18. Auflage 2009 Nomos Kommetar BGB Bad 2: Schuldrecht Teilbad 1: Teilbad 2: Auflage 2012 (zitiert: NK-BGB/Bearbeiter) Hadkommetar zum Bürgerliche Gesetzbuch 14. Auflage 2014 (zitiert: Erma/Bearbeiter) Bürgerliches Gesetzbuch 16. Auflage 2015 (zitiert: Jauerig/Bearbeiter) BGB, Schuldrecht Bad 2.1: Auflage 2014 Bad 2.2: Auflage 2014 (zitiert: jurispk/bearbeiter) Schuldrecht II, Besoderer Teil 19. Auflage 2011 Schuldrecht Besoderer Teil 10. Auflage 2015 Bürgerliches Recht 25. Auflage 2015 Schuldrecht II, Besoderer Teil 17. Auflage 2014 zum Bürgerliche Gesetzbuch Bad 1/Teilbad 1: Allgemeier Teil ( 1 240) 7. Auflage 2015 Bad 2: Schuldrecht Allgemeier Teil ( ) 7. Auflage 2015 IX

12 Literatur Bad 3: Schuldrecht Besoderer Teil I ( ) 6. Auflage 2012 Bad 4: Schuldrecht Besoderer Teil II ( ) 6. Auflage 2012 Bad 5: Schuldrecht Besoderer Teil III ( ) 6. Auflage 2013 Bad 6: Sacherecht ( ) 6. Auflage 2013 (zitiert: MüchKomm/Bearbeiter) Paladt Reiicke/Tiedtke Schulze/Dörer/Hoere u.a. Soergel Staudiger Bürgerliches Gesetzbuch 75. Auflage 2016 (zitiert: Paladt/Bearbeiter) Kaufrecht 8. Auflage 2009 Bürgerliches Gesetzbuch, Hadkommetar 8. Auflage 2014 (zitiert: Hk-BGB/Bearbeiter) Bürgerliches Gesetzbuch Bad 3/2 13. Auflage 2014 J. v. Staudigers Kommetar zum Bürgerliche Gesetzbuch (2014) 311, 311 a, 312, 312 a i (2013) (2014) (2014) Eckpfeiler des Zivilrechts (2014) (zitiert: Staudiger/Bearbeiter) X

13 Rechte des Käufers bei eiem Magel der Kaufsache 2. Abschitt b) Beweislast 44 Die Beweislast für das Vorliege eies Magels bei Gefahrübergag trifft de Käufer ( 363). Dies gilt sowohl für die Existez des Magels als solche, als auch für die Frage, ob der Magel scho bei Gefahrübergag vorlag. Für das Vorliege eies Magels bei Gefahrübergag köe Vermutuge spreche. 45 Gemäß 443 Abs. 2 wird, we der Verkäufer eie Haltbarkeitsgaratie überomme hat, vermutet, dass ei währed der Geltugsdauer auftreteder Sachmagel die Rechte aus der Garatie begrüdet (s. R. 282). Beim Verbrauchsgüterkauf ethält 476 eie Beweislastumkehr. Zeigt sich ierhalb vo sechs Moate seit Gefahrübergag ei Sachmagel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergag magelhaft war, we icht die Vermutug mit der Art der Sache oder des Magels uvereibar ist (s. R. 327 ff.). Gemäß 478 Abs. 3 fidet beim Uterehmerregress 476 mit der Maßgabe Awedug, dass die Frist mit dem Übergag der Gefahr auf de Verbraucher begit (s. R. 348). II. Der Rechtsmagel, 435 Rechtsmägel köe sich aus privatrechtliche Rechte Dritter oder aus öffetlichrechtliche Beschräkuge ergebe, we der Käufer sie icht i.s.d. 435 S. 1 überimmt Die privatrechtliche Rechte Dritter als Rechtsmagel Bestehede digliche Belastuge der Kaufsache Dazu zähle bei Grudstücke z.b. Hypothek, Grudschuld, Reteschuld, Diestbarkeit, Nießbrauch, Vorkaufsrecht. Auch die Vormerkug fällt hieruter, obwohl sie kei digliches Recht ist, soder ur de Erwerb eies digliche Rechts gewährleistet. Bei bewegliche Sache: Pfadrecht, Nießbrauch ud das eiem digliche Recht gleichstehede Awartschaftsrecht Obligatorische Rechte, soweit sie eiem Dritte berechtigte Besitz verschaffe oder dem Käufer als Eiwedug etgegegehalte werde köe. Ist das verkaufte Grudstück vermietet oder verpachtet, so ka sich der Mieter bzw. Pächter gemäß 566, 578 gegeüber dem Käufer auf de mit dem Verkäufer abgeschlossee Miet- bzw. Pachtvertrag berufe ud ei Recht zum Besitz gelted mache. Das Zurückbehaltugsrecht des Besitzers gegeüber dem Eigetümer ist ei Rechtsmagel, we dem Besitzer gemäß 986 Abs. 1 Var. 2 oder 986 Abs. 2 auch gegeüber dem Erwerber ei Recht zum Besitz zusteht. Beschräkuge durch Urheberrecht ud gewerbliche Schutzrechte Ei Rechtsmagel liegt auch da vor, we der Kaufgegestad wege eies Urheberrechts oder eies gewerbliche Schutzrechts Patetrecht, Markerecht, Gebrauchsmuster oder Desig icht oder ur eigeschräkt utzbar ist. Der Verkäufer 47 17

14 1. Teil Kaufrecht hat dafür eizustehe, dass der Käufer de Kaufgegestad ueigeschräkt utze ka. 81 Beispiel 1: V verkauft dem Augeoptiker K eie Software der Herstellerfirma W. Die W hat V keie Lizez zum Vertrieb des Programms erteilt. Es liegt ei Rechtsmagel vor: K darf die Software icht utze, da V icht befugt war, dies zu vertreibe. Es liegt eie Verletzug des Urheberrechts der W vor, das zu de Rechte Dritter i.s.d. 435 gehört. 82 Beispiel 2: K kauft vo V ei Grudstück, auf dem für eie Ferwärmeleitug eie beschräkt persöliche Diestbarkeit zuguste eies Eergieversorgugsuterehmes besteht. Es liegt ei Rechtsmagel vor. Der Verkäufer ist seier Verpflichtug zur Übertragug vo ubelastetem Eigetum icht achgekomme. 83 Die fehlede Verschaffug des Eigetums stellt keie Rechtsmagel dar. 84 Steht die Sache im Eigetum eies Dritte, hadelt es sich um die Verletzug der Eigetumsverschaffugspflicht aus 433 Abs. 1 S. 1 ud icht um eie Rechtsmagel. Lediglich hisichtlich der Verjährug ist die fehlede Eigetumsverschaffug aber eiem Rechtsmagel gleichzustelle (s. R. 230) Öffetlich-rechtliche Beschräkuge 48 Ei Rechtsmagel i.s.d. 435 ka auch durch öffetlich-rechtliche Beschräkuge begrüdet werde. a) Gesetzliche Nutzugsbeschräkug 49 Besteht für de Eigetümer, isbesodere de Grudeigetümer, im Zeitpukt des Gefahrübergags aufgrud öffetlich-rechtlicher oder privater Vorschrifte eie Nutzugsbeschräkug, so ka es sich um eie Rechtsmagel hadel, weil die Kaufsache icht frei vo Rechte Dritter i.s.d. 435 ist. Da die rechtliche Beziehuge der Kaufsache zur Umwelt aber auch eie Sachmagel begrüde köe, ist die Abgrezug zwische Rechtsmagel ud Sachmagel gelegetlich schwierig. 50 Öffetlich-rechtliche Beschräkuge, die auf bauordugs- oder plaugsrechtliche Bestimmuge beruhe ud die Beutzbarkeit regel, sid als Sachmägel azusehe V verkauft K otariell ei Baugrudstück. Bald ach der Auflassug ud Übergabe erfährt K beim Bauamt, dass das Grudstück aus plaugsrechtliche Grüde icht bebaut werde darf. Nach der Rspr. sid öffetlich-rechtliche Baubeschräkuge, die auf bauordugs- oder plaugsrechtliche Bestimmuge beruhe ud die Beutzbarkeit regel, icht als Rechtsmagel, soder als Sachmagel azusehe. 81 Paladt/Weidekaff 435 R. 9; Staudiger/Matusche-Beckma 435 R. 18; a.a. BeckOK-BGB/Faust 435 R OLG Hamm, Urt. v U 110/89, NJW-RR 1991, 953, BGH, Urt. v V ZR 321/98, NJW 2000, 803, BGH, Urt. v V ZR 211/06, R. 27, NJW 2007, 3777; Paladt/Weidekaff 435 R. 8; BeckOK-BGB/Faust 435 R BeckOK-BGB/Faust 435 R BGH, Urt. v V ZR 246/90, NJW 1992, 1384,

15 Rechte des Käufers bei eiem Magel der Kaufsache 2. Abschitt 2. K kauft vo V ei Wocheedhaus für Nach dem Eizug verbietet die zustädige Behörde die Beutzug, weil das Wocheedhaus ohe Baugeehmigug errichtet worde ist. Es liegt ei Sachmagel vor, de ei Wocheedhaus soll zum Bewohe geeiget sei. 87 Bei öffetlich-rechtliche Beschräkuge, die auf de Etzug des Eigetums bzw. 51 des Besitzes gerichtet sid, liegt grudsätzlich ei Rechtsmagel vor. 88 V verkauft a K ei wertvolles impressioistisches Gemälde für Dies wird vo der Polizei wege Diebstahlsverdachts gemäß 111 b Abs. 5 StPO beschlagahmt. Es liegt ei Rechtsmagel vor. 89 Die Beschlagahme ach 111 b Abs. 5 StPO zum Zweck der Sicherug der Iteresse des Geschädigte (Zurückgewiugshilfe) begrüdet für de Käufer die Gefahr, dass die Sache ihm durch de staatliche Eigriff etweder zuguste des Staates ( 73 e Abs. 1 S. 2 StGB) oder zuguste des durch die Straftat Verletzte (hier: des Eigetümers; 73 Abs. 1 S. 2 StGB) etzoge wird. c) Für öffetlich-rechtliche Laste a Grudstücke (Erschließugsbeiträge, sostige Aliegerbeiträge) ethält 436 eie Sodervorschrift. d) Nach 435 S. 2 steht es eiem Rechtsmagel gleich, we im Grudbuch ei Recht eigetrage ist, das icht besteht. Buchrechte verschlechter die Positio des Käufers zwar icht umittelbar, behider ih jedoch bei der Verfügug über das Grudstück. Außerdem besteht die Gefahr, dass sie durch de gutgläubige Erwerb eies Dritte ( 892) zu eiem wirkliche Recht werde. 52 Beispiel: A verkauft B ei Grudstück, das ach dem Kaufvertrag ubelastet sei soll. Jedoch ist immer och eie bereits getilgte Hypothek eigetrage. Allei die Eitragug stellt ach 435 S. 2 eie Rechtsmagel dar, auch we sich die Hypothek mit der Tilgug i eie Eigetümergrudschuld verwadelt hat. 3. Maßgeblicher Zeitpukt für das Vorliege eies Rechtsmagels Maßgeblicher Zeitpukt für das Vorliege eies Rechtsmagels ist, aders als beim Sachmagel icht der Gefahrübergag, soder der Zeitpukt, i dem der Erwerb der Sache eitritt. Dies ist bei bewegliche Sache der Zeitpukt der Eigetumsübertragug gemäß 929 ff., bei Grudstücke der Zeitpukt, i dem der Eigetumserwerb durch Auflassug ud Eitragug im Grudbuch volledet wird ( 873, 925) BGH, Urt. v V ZR 141/83, WM 1985, 230, BGH, Urt. v VIII ZR 75/90, NJW 1991, 915, 916; BGH, Urt. v V ZR 235/82, WM 1984, 214, 215, NJW 1983, 275; BeckOK-BGB/Faust 435 R. 18; a.a. Koller JuS 1984, 106, 107 ff. 89 BGH, Urt. v VIII ZR 78/03, NJW 2004, 1802, 1803; OLG Hamm, Urt. v U 139/10; OLG Düsseldorf, Urt. v U 159/14; Wertebruch ZGS 2004,

16 1. Teil Zusammefassede Übersicht Sach- ud Rechtsmagel 434 Abs. 1 S. 1 Die Sache ist magelhaft, we sie bei Gefahrübergag icht die vereibarte Beschaffeheit hat. Beschaffeheit Ustreitig zur Beschaffeheit zähle alle der Kaufsache ahaftede physische Merkmale. Umstritte ist, iwieweit auch die tatsächliche ud rechtliche Beziehuge zur Umwelt zur Beschaffeheit gehöre 1. Asicht (vor allem früher vertrete): Umweltbeziehuge müsse i der Sache selbst ihre Grud habe ud ihr umittelbar ahafte. 2. Asicht: Alle Umweltbeziehuge, die i irgedeier Weise mit der physische Beschafffeheit zusammehäge. 3. Asicht: Alle Umweltbeziehuge, die eie Bezug zur Sache aufweise. 4. Asicht: Alle Umweltbeziehuge, die vo de Parteie i eie Beschaffeheits verei - barug aufgeomme werde. Vereibarug Die Parteie müsse hisichtlich der Beschaffeheit der Sache eie Vereibarug getroffe habe. Eie kokludete Vereibarug reicht. 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Ist keie Beschaffeheit vereibart, ist die Kaufsache frei vo Sachmägel, we sie sich für die ach dem Vertrag vorausgesetzte Verwedug eiget, 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1. Fehle eier Beschaffeheitsvereibarug. Die Verwedug ist der Zweck, für de die Kaufsache eigesetzt werde soll. Nach überwiegeder Asicht gehört die Verwedugsmöglichkeit zur Beschaf - feheit der Sache. Vertraglich vorausgesetzt ist die Verwedug, we sie vo beide Parteie übereistimmed uterstellt wird. 20

17 Zusammefassede Übersicht 2. Abschitt Sach- ud Rechtsmagel (Fortsetzug) 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Ist weder eie Beschaffeheit och ei Verwedugszweck vereibart, so ist die Sache magelhaft, we sie sich icht für die gewöhliche Verweduge eiget oder icht eie Beschaffeheit aufweist, die bei Sache der gleiche Art üblich ist ud die der Käufer ach der Art der Sache erwarte ka. Bei der Feststellug, ob eie Sache vo üblicher Beschaffeheit vorliegt, sid zu berücksichtige die Verkehrsaschauug, Die Sache ist zum Weiterverkauf vorgesehe ud aufgrud eies icht ausräumbare Ver - dachts eies Magels uverkäuflich. Das Midesthaltbarkeitsdatum ist abgelaufe. öffetliche Äußeruge des Verkäufers, Herstellers oder seies Gehilfe, 434 Abs. 1 S. 3. Die übliche Beschaffeheit wird da icht durch öffetliche Äußeruge bestimmt, we eier der drei Ausschlussgrüde des 434 Abs. 1 S. 3 eigreift. 434 Abs. 2 Nach 434 Abs. 2 S. 1 liegt ei Sachmagel vor, we die vereibarte Motage durch de Verkäufer oder desse Erfüllugsgehilfe usachgemäß durchgeführt wird. Gemäß 434 Abs. 2 S. 2 ka ei Sachmagel auch vorliege, we bei eier zur Motage bestimmte Sache die Motagealeitug magelhaft ist. Eie Motagealeitug ist magelhaft, we der Käufer durch sie icht i die Lage versetzt wird, die Kaufsache auf Ahieb ordugsgemäß zu motiere. Abzustelle ist auf die berechtigte Erwartuge des durchschittliche Käufers. Magelhafte Gebrauchsaweisuge (Bedieugsaleituge) werde icht vo 434 Abs. 2 erfasst. Streitig ist, ob eie fehlede Motagealeitug eie Sachmagel i.s.d. 434 Abs. 2 S. 2 oder des 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 darstellt. Nach 434 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 liegt kei Sachmagel vor, we die Kaufsache trotz magelhafter Motagealeitug fehlerfrei motiert worde ist. 434 Abs Abs. 3 Alt. 1 setzt voraus, dass eie adere Sache i Erfüllug des Kauf - vertrags geliefert wird. Es muss eie etsprechede Tilgugsbestimmug vorliege. Nach h.m. gilt die Vorschrift auch beim Stückkauf. 434 Abs. 3 Alt. 2 betrifft die Miderlieferug. Die Vorschrift greift ur ei, we der Verkäufer mit eier zu gerige Mege seie gaze Leistugsverpflichtug erfülle will. Es muss eie etsprechede Tilgugsbestimmug vorliege. 21

18 1. Teil Kaufrecht Prüfugsschema für de Ersatz vergeblicher Aufweduge A. Voraussetzuge I. Bestehe eies Schadesersatzaspruchs statt der Leistug II. Vergebliche Aufweduge, die der Käufer im Vertraue auf de Erhalt der Leistug gemacht hat ud billigerweise mache durfte III. Kei Ausschluss des Aufwedugsersatzaspruchs ( 284, letzter Hs.) B. Rechtsfolge I. Astelle des Schadesersatzaspruchs statt der Leistug ka Ersatz der vergebliche Aufweduge verlagt werde. II. Aspruchskürzug bei Nutzug der Sache Fall 5: Kaputt geutzt K kauft vo V für die gewerbliche Nutzug eie Mitsubishi zum Preis vo Nach Überahme lässt K die Stoßfäger des Fahrzeugs lackiere, Leichtmetallfelge ud Breitbadreife motiere sowie Schmutzfäger, eie Tempomate, ei Autotelefo ud ei Navigatiossystem eibaue. Für die Zusatzausstattug verwedet er ud für die Überführug ud die Zulassug des Fahrzeugs 500. Nachdem K zahlreiche Herstellugsmägel gerügt hat, dere Beseitigug icht vollstädig geligt, lässt er ei Gutachte für 400 afertige, setzt V eie agemessee Frist ud tritt ach erfolglosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurück ud verlagt Aufwedugsersatz. Es kommt zum Streit, da V icht bereit ist, die Koste für das Gutachte ud die Aufweduge für die Zusatzausstattug, die icht zur Wertsteigerug des Fahrzeugs geführt habe, ud für die Überführug ud Zulassug zu trage. Er verweist im Übrige darauf, dass K das Fahrzeug für ei Jahr habe utze köe ud deswege die Aufweduge icht vergeblich gewese seie. A. Der Aspruch des K gege V auf Aufwedugsersatz 201 I. 437 Nr. 2, 323, 347 Abs. 2 S Die Voraussetzuge des Rücktritts liege vor, de V hat aufgrud eies wirksame Kaufvertrags K eie magelhafte Sache geliefert ud K ist ach Ablauf eier agemessee Frist wirksam zurückgetrete. 2. V muss K somit die otwedige Verweduge ersetze. Sämtliche, am Fahrzeug vorgeommee Verbesseruge sowie die Koste der Überführug ud der Zulassug sid keie otwedige Verweduge, da sie zur Erhaltug des Fahrzeugs icht erforderlich sid. 202 II. Auch ei Aspruch aus 437 Nr. 2, 323, 347 Abs. 2 S. 2 scheidet aus, da V durch die Äderuge am Fahrzeug icht bereichert ist, de diese habe icht zur eier Wertsteigerug geführt. 80

19 2. Teil Das Werkvertragsrecht 2. Teil: Das Werkvertragsrecht 1. Abschitt: Der Werkvertrag A. Das Zustadekomme des Werkvertrags I. Ihalt der Eiigug 391 Die Parteie müsse sich darüber eiige ( 145 ff.), dass der Uterehmer zur Herstellug des Werkes ud der Besteller zur Etrichtug eier Vergütug verpflichtet ist, vgl Hiweis: Der Uterehmer i.s.d. 631 ff. ist zu uterscheide vo eiem Uterehmer gemäß 14: Uterehmer i.s.d. 631 ist derjeige, der das Werk erstellt. Er ka, muss aber icht dabei als Uterehmer i.s.d. 14 hadel. Eie Vergütug gilt als stillschweiged vereibart, we die Erstellug des Werkes de Umstäde ach ur gege eie Vergütug zu erwarte ist, 632 Abs. 1 (vgl. dazu ute R. 420). Ist der Werkvertrag zustade gekomme, so ist die Vergütug Hauptleistugspflicht des Bestellers. 1. Das zu erstellede Werk als Leistugsgegestad 392 Prägedes Merkmal des Werkvertrags ist die Pflicht des Uterehmers, für eie bestimmte Erfolg eizustehe. 432 Daruter falle etwa die: Errichtug eies Bauwerks Vo großer Bedeutug ist das Werkvertragsrecht bei Bauverträge. Hier werde die 631 f. ides vo Soderregeluge wie der VOB/B überlagert. Beim Erwerb eies Grudstücks mit eiem bereits errichtete Neubau oder eiem saierte Altbau sid ach der Rspr. die Gewährleistugsvorschrifte des Werkvertrags awedbar (R. 400). Habe sich die Parteie über die Lieferug eier herzustellede oder zu erzeugede bewegliche Sache geeiigt, wie z.b. die Herstellug eier Maschie, so liegt ei Werklieferugsvertrag vor ( 651), auf de die Vorschrifte über de Kauf Awedug fide. Nur we es sich um eie icht vertretbare Sache hadelt ( 651), fide ergäzed bestimmte werkvertragliche Regel ( 642, 643, 645, 649, 650) Awedug ( 651 S. 3, vgl. R. 501). 393 Reparaturarbeite a bewegliche ud ubewegliche Sache Für Reparaturarbeite a bewegliche Sache gilt Werkvertragsrecht. Die Verweisug i 651 auf das Kaufrecht betrifft ur die Lieferug herzustelleder oder och zu erzeugeder beweglicher Sache, icht aber Reparaturarbeite. 394 Geistige Tätigkeit Dabei ka es sich beispielsweise um die Erstellug eies schriftliche Gutachtes, die Afertigug der Statik für ei Bauvorhabe oder ei Mauskript für ei Theaterstück hadel. 432 MüchKomm/Busche 631 R. 1; Hk-BGB/Ebert 631 R

20 Der Werkvertrag 1. Abschitt Erstellug vo Idividualsoftware Als Werk ka auch ei ukörperlicher Arbeitserfolg geschuldet werde. Beispiele: Durchführug eier Verastaltug (Kozert, Theatervorstellug, Fußballspiel); Beförderug vo Persoe ud Sache; Beschaffug bestimmter Iformatioe 2. Die Abgrezug zu adere Vertragstype Im Rahme eier Klausur ist icht selte zuächst eimal (kurz) zu erörter, dass es sich um eie Werkvertrag hadelt ud daher etwa das werkvertragliche Gewährleistugsrecht zur Awedug kommt. Dabei kommt es oftmals auf die Abgrezug zu ebefalls i Betracht kommede Vertragstype a. 395 Mit dem Diestvertrag i.s.d. 611 hat der Werkvertrag gemei, dass beide Verträge eie etgeltliche Arbeitsleistug zum Gegestad habe. Der wesetliche Uterschied besteht ides dari, dass beim Diestvertrag ur die vertragsgemäße Bemühug um de Erfolg geschuldet wird, währed beim Werkvertrag der Uterehmer das Ergebis seier Tätigkeit, also de Erfolg selbst, schuldet. 433 Beispiel: Ei Tierarzt ist bei der Akaufsutersuchug eies Pferdes icht ur verpflichtet, die Utersuchug ordugsgemäß durchzuführe, soder er schuldet eie fehlerfreie Befud. 434 Der Werkvertrag ist ferer auch vom Arbeitsvertrag abzugreze, der eie Uterfall des Diestvertrags darstellt. Dabei ist zuächst zu beachte, dass Gegestad eies Werkvertrags sowohl die Herstellug oder Veräderug eier Sache als auch ei aderer durch Arbeit oder Diestleistug herbeizuführeder Erfolg sei ( 631 Abs. 2) ka. Fehlt es allerdigs a eiem vertraglich festgelegte abgrezbare, dem Auftragehmer als eigee Leistug zurechebare ud abahmefähige Werk, kommt ei Werkvertrag kaum i Betracht, weil der Auftraggeber da durch weitere Weisuge de Gegestad der vom Auftragehmer zu erbrigede Leistug erst bestimme ud damit Arbeit ud Eisatz erst bided orgaisiere muss. 435 Der Garatievertrag ud der Werkvertrag sid miteiader isofer vergleichbar, als auch der Garat für eie bestimmte Erfolg eizustehe hat. Aders aber als der Werkuterehmer braucht der Garat keie Tätigkeit zu etfalte ud de Erfolg herbeiführe. Beispiel für eie Garatievertrag: Bei dem Verkauf eier Eigetumswohug garatiert der Verkäufer ach Abschluss des Kaufvertrags, dass eie Midestmiete vo 15 pro qm zu erziele ist. Beim Kaufvertrag wird zwar mit der Lieferug der Sache auch ei Erfolg geschuldet, im Gegesatz zum Werkvertrag ist aber die Herstellug des Gegestads icht Vertragsihalt. Der Kaufvertrag ist auf die Übereigug eies fertige Produkts gerichtet, währed beim Werkvertrag die Schöpfug des Werkes im Mittelpukt der vertragliche Beziehuge steht MüchKomm/Busche 631 R. 1; Paladt/Sprau Eif. v 631 R. 8; zur Abgrezug zwische Werk- ud Diestvertrag alässlich eies Witerdiestvertrags BGH, Urt. v VII ZR 355/12, RÜ 2013, 548 ff. 434 BGH, Urt. v VII ZR 164/11, R. 12, RÜ 2012, BAG, Urt. v AZR 282/12, RÜ 2014, 5,

21 2. Teil Das Werkvertragsrecht Bei der Abgrezug zwische eiem Kaufvertrag mit Motageverpflichtug ud eiem Werkvertrag ist etscheided, auf welcher der beide Leistuge bei eier Gesamtbetrachtug der Schwerpukt liegt. Dabei ist vor allem auf die Art des zu lieferde Gegestades, das Werteverhältisse vo Lieferug ud Motage sowie auf die Besoderheite des geschuldete Ergebisses abzustelle. Beispiel: Ei Vertrag über die Lieferug ud de Eibau eier seriemäßig hergestellte Autogasalage ist als Werkvertrag icht als Kaufvertrag mit Motageverpflichtug azusehe Der Werklieferugsvertrag gemäß 651 (R. 498 ff.), hat mit dem Werkvertrag die Herstellug eies körperliche Arbeitserfolgs gemei. Beim Werkvertrag steht die Schöpfug des Werkes für de Besteller, beim Werklieferugsvertrag higege die mit dem Wareumsatz verbudee Übertragug vo Eigetum ud Besitz im Vordergrud. Der Auftragsvertrag ( 662) hat mit dem Werkvertrag de Charakter als Tätigkeitsvertrag gemei, uterscheidet sich allerdigs vo ihm durch die Uetgeltlichkeit der Leistug. 438 Beim Geschäftsbesorgugsvertrag gemäß 675 geht es um etgeltliche Diestoder Werkleistuge, die i der selbststädige Wahrehmug fremder Vermögesiteresse bestehe. Der Geschäftsbesorger übt daher eie Tätigkeit aus, für die der Geschäftsherr ursprüglich selbst zu sorge hatte. Der Geschäftsbesorgugsvertrag ist ei Uterfall des Werkvertrags, we icht ur die Tätigkeit, soder ei Erfolg geschuldet wird. Deswege wird zwische Geschäftsbesorgugsverträge mit werkvertraglichem ud mit diestvertraglichem Charakter uterschiede. 398 Der Bauträger- ud Baubetreuugsvertrag Der Bauträger errichtet Bauvorhabe, um sie vor bzw. ach Fertigstellug zu veräußer. Gegestad des Bauträgervertrags ist also das fertiggestellte Bauvorhabe, das gege Zahlug eies Etgelts zu übertrage ist. Der Bauträger schließt mit de eizele Bauhadwerker, die zur Errichtug des Bauvorhabes eigeschaltet worde sid, im eigee Name ud für eigee Rechug selbststädige Werkverträge. 439 Mit de Erwerber des fertiggestellte Bauvorhabes schließt der Bauträger eie eiheitliche gemischte Vertrag, der sich aus kaufvertragliche ud werkvertragliche Elemete zusammesetzt. 399 Hisichtlich des Erwerbs vo Grud ud Bode gelte die Regel des Kaufrechts über die Rechts- ud Sachmägelhaftug. Verpflichtet sich der Veräußerer zur Errichtug eies Bauwerkes (Haus, Eigetumswohug), richte sich die Rechte des Erwerbers wege Mägel des Grudstücks ach Kaufrecht, wege Mägel des Bauwerkes ach Werkvertragsrecht OLG Oldeburg, Urt. v U 59/11, RÜ 2011, Paladt/Sprau 651 R MüchKomm/Busche 631 R MüchKomm/Busche 631 R. 58 ff. m.w.n. 440 Paladt/Sprau Vorb v 633 R

22 Der Werkvertrag 1. Abschitt Dies gilt auch bei eiem Vertrag über die Lieferug ud Errichtug eies Ausbauoder Fertighauses. Maßgeblich für die Abgrezug ist icht der Umfag der Motagearbeite, soder die Frage, ob ach dem Vertrag die Pflicht zur Eigetumsübertragug zu motiereder Eizelteile oder die Herstellugspflicht im Vordergrud steht. 441 Sowohl bei eiem Vertrag über die Lieferug eies Ausbau- wie eies Fertighauses tritt die Verpflichtug zur Lieferug der erforderliche Bauteile hiter der Verpflichtug zur Erstellug des Ausbau- oder Fertighauses zurück. 400 Wird ei Grudstück mit eiem bereits errichte Bauwerk gekauft, so ist umstritte, ob sich die Mägelgewährleistug bezüglich des Bauwerks ach Kauf- oder Werkvertragsrecht richtet. Nach der Asicht der Rspr. ist für Baumägel das Werkvertragsrecht maßgebed Der Baubetreuer wird als rechtsgeschäftlicher Vertreter des Bauherr tätig. Er schließt im Name ud für Rechug des Bauherr mit de eizele zur Errichtug des Bauvorhabes eigeschaltete Uterehmer Werkverträge ab. Der Baubetreuer veralasst also für de Bauherr alle Maßahme, die zur Errichtug des Bauwerkes erforderlich sid. Der Baubetreuugsvertrag ist daher ei Werkvertrag mit Geschäftsbesorgugscharakter Der Werkloh Bei Abschluss eies Werkvertrags treffe die Parteie regelmäßig auch eie Vereibarug über die Vergütug. Ist dies icht der Fall, ergibt sich aus 632 Abs. 1, dass eie Vergütug stillschweiged als vereibart gilt, we die Herstellug des Werkes de Umstäde ach ur gege eie Vergütug zu erwarte ist. Vorzugehe ist daher i zwei Schritte: 402 Zuächst ist zu prüfe, ob ei Vertrag überhaupt zustade gekomme ist, 444 de die Vermutug des 632 Abs. 1 erstreckt sich icht auf de Abschluss des Werkvertrags als solche, soder ur auf desse Etgeltlichkeit. 445 Zum Abschluss des Werkvertrags ist jedefalls eie Eiigug über Art ud Umfag der Leistug erforderlich, aber auch ausreiched. 446 Beispiel: Die umfagreiche Reparatur eies Autos durch eie befreudete Kfz-Mechaiker ka ur gege eie Vergütug erwartet werde. Aders ist es, we lediglich eie Glühbire ausgetauscht wird. Ist eie solche Eiigug zustade gekomme, wird uter de Voraussetzuge des 632 Abs. 1 vermutet, dass (aders als bei eier Gefälligkeit bzw. bei eiem Auftrag) eie Vergütug geschuldet wird. Nach 632 Abs. 1 wird bei Fehle eier Vergütugsabrede vermutet, dass bei eiem Werkvertrag eie Vergütug geschuldet wird ( Ob der Vergütug), währed BGH, Urt. v VII ZR 183/04, R. 11 f., BGHZ 165, 325 ff. 442 BGH, Urt. v VII ZR 117/04, R. 11, NJW 2006, 214; a.a. Paladt/Sprau Vorb v 633 R MüchKomm/Busche 631 R BGH, Urt. v VII ZR 124/96, NJW 1997, BGH, Urt. v VII ZR 196/98, NJW 1999, 3554, Paladt/Sprau 631 R. 1 a. 153

23 Stichworte STICHWORTVERZEICHNIS Die Zahle verweise auf die Radummer. Abgrezug Werkvertrag zu adere Vertragstype ff. Abahme ff. Abahmepflicht des Bestellers Ageturgeschäfte im Gebrauchtwagehadel f. Allgemeie Geschäftsbediguge ff., 424 Allgemeie Leistugsstörugsregel , 485 Afäglich ubehebbarer Magel Afechtug ff., 484 Ateilskauf ff. Awartschaftsrecht Äquivaleziteresse Arglist Verschweige Auftrag Aufwedugsersatz ff., 314, 470 ff. Aufwedugsersatzaspruch des Uterehmers ff. Aussage des Gehilfe Ausschluss des Schadesersatzaspruchs Baubetreuer Baubetreuugsvertrag Bauträgervertrag Behebbare Mägel Beratugspflicht Beschaffeheit ff., 453 Beschaffeheitsgaratie Beschräkug auf Nacherfüllug Beschräkug des Schadesersatzaspruchs Beschräkuge durch Immaterialgüterrechte Betriebsausfallschade ff. Beweislastumkehr ff. Bracheüblichkeit Diestvertrag Digliche Belastuge der Kaufsache Doppelverkauf Drittschadesliquidatio Due diligece Eigemächtige Magelbeseitigug ff. Eigetumsvorbehaltskauf ff. Elektive Kokurrez... 75, 461 Elektrizität... 5, 366 Erfiduge... 5, 366 Erfüllugs statt , 390 Erstellug vo Idividualsoftware Ferwärme Fixgeschäft , 468 Formverstoß Frachtvertrag Frist zur Nacherfüllug , 467 Garatie... 64, 276 ff. Hersteller Überahme f. Verbrauchsgüterkauf ff. Vertrag Gattugskauf... 38, 79 ff. Garatiefrist , 296 ff. Gefahrtragug im Kaufrecht ff. Gefälligkeite , 422 Gehilfe Geistige Tätigkeit Geschäftsbesorgugsvertrag Gesellschaftsateile Gewährleistug beim Ateilskauf ff. Uterehmeskauf ff. Gewährleistugsausschluss gemäß gesetzlicher Verbrauchsgüterkauf ff. Gewährleistugsrechte des Letztverkäufers Grob fahrlässige Uketis Haftug Ausschluss gemäß 377 HGB Haltbarkeitsgaratie Hadelskauf, Gewährleistugsausschluss Hemmug der Verjährugsfrist Hergestellte Sache... 61, 343 Hersteller Herstellug eier ubewegliche Sache Herstellug icht vertretbarer Sache Hilfskräfte Idividualsoftware , 507 Idividuelle Soderafertiguge Ihalts- oder Erklärugsirrtum Itegritätsiteresse Izahlugahme Kauf auf Probe Kauf vo Mehrheitsateile

24 Stichworte Kauf vo Rechte Rechtsfolge ff. Kauf vo sostige Gegestäde Kaufvertrag... 3 ff., 396 Ketis des Magels... 63, 474 Kow-how Kosteaschläge ff., 439 Küdigugsrechte des Bestellers ff. Küdigugsadrohug Leistugsgefahr , 491 Leistugsverweigerugsrecht f. Letztverkäufer Lieferkette f. Magel ff., 452 ff. Azeige... 66, 310 Begriff des Sach- ud Rechtsmagels ff. Beseitigug Uwert vo Eizelgegestäde Miderlieferug Miderug f. Mitwirkug des Bestellers Nacherfüllug ff., 457 ff. Ausschluss ff. modifizierter Erfüllugsaspruch Rechtsfolge ff. Verjährug Nebepflichte ff. Neubegi der Verjährugsfrist , 481 Neuherstellug Obligatorische Rechte Öffetliche Versteigerug Gewährleistugsaspruch Öffetlich-rechtliche Beschräkuge Öffetlich-rechtliche Laste a Grudstücke Preisgefahr , 492 Privatrechtliche Rechte Dritter Rechte als Kaufgegestad Rechte des Bestellers beim Magel des Werkes ff. Rechtsbidugswille Rechtsfolge beim Kauf vo Rechte ud sostige Gegestäde Rechtsfolge der Nacherfüllug ff., 461 ff. Rechtsfolge der Umöglichkeit der Nacherfüllug ff. Rechtskauf Rechtsmagel ff., 454 Regress ierhalb der Lieferkette f. Regressfalle Reparaturarbeite , 422 Rückgewähr der magelhafte Sache Rückahmepflicht Rücktritt ff., 469 vom Eigetumsvorbehaltskauf Rügepflicht Sach- ud Rechtsgesamtheit Sachmagel ff., 453 Schadesersatz bei magelhafter Kaufsache ff. Schadesersatz statt der Leistug , 470 ff. Schwarzarbeit ff. Selbstvorahme Selbstvorahmerecht des Bestellers ff. Sicherheitsleistug ff., 448 Sicherugshypothek Software Sostige Gegestäde Sphäretheorie Stadardsoftware Stoffgleichheit , 489 Störug der Geschäftsgrudlage Stückkauf... 4, 38 f., 80 ff. Tauschvertrag f. Taxmäßige Vergütug Techisches Kow-how Trasparezgebot Übliche Vergütug Ukörperlicher Arbeitserfolg Umöglichkeit der Nacherfüllug Rechtsfolge ff. Uterehmeskauf ff. Uterehmer Uterehmerregress ff. Utersuchugs- ud Rügepflichte Uverhältismäßige Koste ff., 459 Uwirksamkeit des Gewährleistugsausschlusses ff. Verbot abweicheder Vereibaruge Verbotsgesetz Verbrauchsgüterkauf , 300 ff., 498 Gewährleistugsausschluss Verjährug Vereibarte Beschaffeheit ff. Vergütug Fehle eier Vergütugsabrede taxmäßige übliche Vereibarug über die Höhe f. Vergütugsgefahr , 493 ff. Vorschuss

25 Stichworte Verhältis der Gewährleistug zu de allgemeie Regel der Leistugsstörug , 485 Verhältis der Gewährleistug zu de Afechtugsregel ff., 484 Verhältis der Gewährleistugsregel zum Deliktsrecht , 486 f. Verjährug beim Verbrauchsgüterkauf der Mägelasprüche , 475 Hemmug der Verjährugsfrist Neubegi der Verjährugsfrist , 481 Verkürzug der Verjährugsfrist Verlägerug der Verjährugsfrist Verletzug vo Beratugs- ud Aufklärugspflichte Verstoß gege MaBV Verstoß gege SchwarzArbG Vertraglich vorausgesetzte Verwedug ff. Vertragliche Gewährleistug beim Uterehmeskauf Verwedug, vertraglich vorausgesetzte ff. Verzögerugsschäde f. Volledug des Werkes Vorkaufsrecht Vorleistugspflicht des Uterehmers Vorschuss Vorverhadluge Wahlrecht f., 461 Weiterfresserschäde ff. Werbeidee Werklieferugsvertrag , 498 ff. Werkuterehmerpfadrecht gutgläubiger Erwerb Werkvertrag Abgrezug zu adere Vertragstype ff. Formverstoß Verbotsgesetz Verstoß gege HadwO Wirksamkeit Zustadekomme ff. Wiederkauf Zuliefererregress Zuviellieferug Zweckerreichug

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