Sozialhilfe in Bayern 2013

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1 Statistische Berichte Kennziffer KI1j 2013 Teil 2: Korrigierte Fassung Herausgegeben im Februar 2015 Bestellnummer K Einzelpreis 20,50

2 Publikationsservice Das Bayerische Landesamt für veröffentlicht jährlich über 400 Publikationen. Mit ihnen wird vor allem die informationelle Grundversorgung der Bevölkerung mit statistischen Daten gesichert. Kostenlos ist der Download der meisten Veröffentlichungen, z.b. von Statistischen Berichten (PDF- oder Excel-Format). Kostenpflichtig sind alle Printversionen (auch von Statistischen Berichten), Datenträger und ausgewählte Dateien (z.b. Verzeichnisse, Beiträge, Jahrbuch). Newsletter Veröffentlichungen Die Themenbereiche können individuell ausgewählt werden. Über Neuerscheinungen wird aktuell informiert. Webshop Alle Veröffentlichungen sind im Internet verfügbar Impressum Statistische Berichte bieten in tabellarischer Form neuestes Zahlenmaterial der jeweiligen Erhebung. Dieses wird, soweit erforderlich, methodisch erläutert und kurz kommentiert. Herausgeber, Druck und Vertrieb St.-Martin-Str München Vertrieb Telefon Telefax Auskunftsdienst Telefon Telefax , München 2015 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Zeichenerklärung Auf- und Abrundungen 0 /... x () p r s D mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten in der Tabelle nachgewiesenen Einheit nichts vorhanden keine Angabe, da Zahl nicht sicher genug Zahlenwert unbekannt, geheimzuhalten oder nicht rechenbar Angabe fällt später an Tabellenfach gesperrt, da Aussage nicht sinnvoll Nachweis dem Vorbehalt, dass der Zahlenwert erhebliche Fehler aufweisen kann vorläufiges Ergebnis berichtigtes Ergebnis geschätztes Ergebnis Durchschnitt entspricht Im Allgemeinen ist ohne Rücksicht auf die Endsummen auf- bzw. abgerundet worden. Deshalb können sich bei der Summierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen zu den ausgewiesenen Endsummen ergeben. Bei der Aufgliederung der Gesamtheit in Prozent kann die Summe der Einzelwerte wegen Rundens vom Wert 100 % abweichen. Eine Abstimmung auf 100 % erfolgt im Allgemeinen nicht.

3 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen... 6 Laufende Hilfe zum Lebenshalt Bedarfsgemeinschaften am Bedarfsgemeinschaften von (inne)n laufender Hilfe zum Lebenshalt in Bayern am nach der bisherigen Dauer der Hilfegewährung an die Bedarfsgemeinschaft in aktueller Zusammensetzung, Staatsangehörigkeit und Typ der Bedarfsgemeinschaft Bedarfsgemeinschaften von (inne)n laufender Hilfe zum Lebenshalt in Bayern am nach der längsten bisherigen Dauer der unbrochenen Hilfegewährung an mindestens ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, Staatsangehörigkeit und Typ der Bedarfsgemeinschaft Ausgewählte Bedarfsgemeinschaften von (inne)n laufender Hilfe zum Lebenshalt in Bayern am außerhalb von Einrichtungen mit Minderjährigen nach Altersgruppe und Staatsangehörigkeit der Minderjährigen und Typ der Bedarfsgemeinschaft Bedarfsgemeinschaften von (inne)n laufender Hilfe zum Lebenshalt in Bayern am nach Einkommensarten und Typ der Bedarfsgemeinschaft Bedarfsgemeinschaften von (inne)n laufender Hilfe zum Lebenshalt in Bayern am nach angerechnetem Einkommen in EUR pro Monat, Staatsangehörigkeit und Typ der Bedarfsgemeinschaft Bedarfsgemeinschaften von (inne)n laufender Hilfe zum Lebenshalt in Bayern am nach Einkommensarten, Einkommenshöhe und Ort der Hilfegewährung Bedarfsgemeinschaften von (inne)n laufender Hilfe zum Lebenshalt in Bayern am nach Nettobedarf in EUR pro Monat, Staatsangehörigkeit und Typ der Bedarfsgemeinschaft Bedarfsgemeinschaften von (inne)n laufender Hilfe zum Lebenshalt in Bayern am nach Staatsangehörigkeit und ausländerrechtlichem Status des Haushaltsvorstandes sowie Typ der Bedarfsgemeinschaft Durchschnittliche monatliche Zahlbeträge an Bedarfsgemeinschaften von (inne)n laufender Hilfe zum Lebenshalt in Bayern am außerhalb von Einrichtungen nach Staatsangehörigkeit und Typ der Bedarfsgemeinschaft Bedarfsgemeinschaften von (inne)n laufender Hilfe zum Lebenshalt in Bayern am außerhalb von und in Einrichtungen nach Typ der Bedarfsgemeinschaft, regionaler Gliederung und Art des Trägers 10.1 Insgesamt Überörtliche Träger Örtliche Träger Bedarfsgemeinschaften von (inne)n laufender Hilfe zum Lebenshalt in Bayern am außerhalb von und in Einrichtungen nach Typ der Bedarfsgemeinschaft, regionaler Gliederung und Wohnort der Bedarfsgemeinschaft Laufende Hilfe zum Lebenshalt am (innen) laufender Hilfe zum Lebenshalt in Bayern am nach Staats-, angehörigkeit, ausländerrechtlichem Status, Art des Trägers, Geschlecht und Altersgruppe 12.1 Außerhalb von Einrichtungen In Einrichtungen Insgesamt... 43

4 13. (innen) laufender Hilfe zum Lebenshalt in Bayern am außerhalb von Einrichtungen nach Typ der Bedarfsgemeinschaft, Geschlecht und Altersgruppe (innen) laufender Hilfe zum Lebenshalt in Bayern am nach Ort der Hilfegewährung, den im Berichtsmonat anerkannten Bedarfen, Geschlecht und Altersgruppe (innen) laufender Hilfe zum Lebenshalt in Bayern am außerhalb von Einrichtungen nach Art der gewährten Mehrbedarfszuschläge, Geschlecht und Altersgruppe Nicht in Deutschland geborene (innen) laufender Hilfe zum Lebenshalt in Bayern am nach Jahr des Zuzugs, Staatsangehörigkeit und Altersgruppe (innen) laufender Hilfe zum Lebenshalt in Bayern am nach Staatsangehörigkeit, Geschlecht und Alter (innen) laufender Hilfe zum Lebenshalt in Bayern am nach ausgewählten Merkmalen, regionaler Gliederung und Art des Trägers 18.1 Insgesamt Überörtliche Träger Örtliche Träger (innen) laufender Hilfe zum Lebenshalt in Bayern am nach ausgewählten Merkmalen, regionaler Gliederung und Wohnort des Hilfeempfängers Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am (innen) von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Bayern am nach Staatsangehörigkeit, ausländerrechtlichem Status, Altersgruppen und Geschlecht 20.1 Außerhalb von Einrichtungen In Einrichtungen Außerhalb von und in Einrichtungen (innen) von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Bayern am nach Bruttobedarf, Staatsangehörigkeit, gruppe und Geschlecht (innen) von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Bayern am nach Nettobedarf, Staatsangehörigkeit, gruppe und Geschlecht (innen) von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Bayern am nach Durchschnittsbeträgen für die Bedarfe im Berichtsmonat, Staatsangehörigkeit, gruppe und Geschlecht 23.1 Außerhalb von Einrichtungen In Einrichtungen Außerhalb von und in Einrichtungen (innen) von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Bayern am nach Durchschnittsbeträgen für die Mehrbedarfe im Berichtsmonat, Staatsangehörigkeit, gruppe und Geschlecht (innen) von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Bayern am nach bisheriger Dauer der Leistungsgewährung, Staatsangehörigkeit, gruppe und Geschlecht (innen) von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Bayern am nach Ort der Hilfegewährung, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, regionaler Gliederung und Art des Trägers 26.1 Insgesamt Überörtliche Träger Örtliche Träger... 86

5 27. (innen) von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Bayern am nach Ort der Hilfegewährung, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, regionaler Gliederung und Wohnort des Hilfeempfängers Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII am Ende bzw. im Laufe des Berichtsjahres (innen) von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII in Bayern am Jahresende 2013 nach Altersgruppe, Geschlecht und Hilfearten 28.1 Insgesamt Nichtdeutsche (innen) von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII in Bayern im Laufe des Berichtsjahres 2013 nach Altersgruppe, Geschlecht und Hilfearten (innen) von Hilfen zur Gesundheit in Bayern am Jahresende 2013 nach Altersgruppe, Geschlecht und Hilfearten (innen) von Hilfen zur Gesundheit in Bayern im Laufe des Berichtsjahres 2013 nach Altersgruppe, Geschlecht und Hilfearten (innen) von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Bayern am Jahresende 2013 nach Altersgruppe, Geschlecht und Hilfearten 32.1 Außerhalb von Einrichtungen In Einrichtungen Außerhalb von und in Einrichtungen (innen) von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Bayern im Laufe des Berichtsjahres 2013 nach Altersgruppe, Geschlecht und Hilfearten (innen) von Hilfe zur Pflege in Bayern am Jahresende 2013 nach Ort der Hilfegewährung, Altersgruppe, Geschlecht und Hilfearten (innen) von Hilfe zur Pflege in Bayern im Laufe des Berichtsjahres 2013 nach Ort der Hilfegewährung, Altersgruppe, Geschlecht und Hilfearten (innen) von Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen in Bayern am Jahresende 2013 nach Ort der Hilfegewährung, Altersgruppe, Geschlecht und Hilfearten (innen) von Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen in Bayern im Laufe des Berichtsjahres 2013 nach Ort der Hilfegewährung, Altersgruppe, Geschlecht und Hilfearten (innen) von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII in Bayern am Jahresende 2013 nach Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Altersgruppe, ausgewählten Hilfearten, Ort der Hilfegewährung, regionaler Gliederung und Art des Trägers 38.1 Insgesamt Überörtliche Träger Örtliche Träger (innen) von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII in Bayern am Jahresende 2013 nach Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Altersgruppe, ausgewählten Hilfearten, Ort der Hilfegewährung, regionaler Gliederung und Wohnort des Hilfeempfängers

6 Vorbemerkungen Die Erhebungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch stellen umfassende und zuverlässige Daten über die sozialen und finanziellen Auswirkungen des SGB XII sowie über den Personenkreis der Leistungsempfänger bereit. Ferner dienen die Angaben als Grundlage für die weitere Planung und Fortentwicklung des SGB XII. Dabei gliedern sich die jährlichen en in zwei Teile: Teil I: Ausgaben und Einnahmen Teil II: Die in diesem Bericht (Teil II: ) dargestellten Daten basieren auf folgenden statistischen Erhebungen: - von laufender Hilfe zum Lebenshalt (ohne Kurzzeitempfänger) - von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII Auskunftspflichtig für alle drei en sind die örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe für ihren sachlichen Zuständigkeitsbereich. Die ab den Berichtsjahren 1994 und 2005 rechtlichen Änderungen des Sozialhilferechts, besonders die Übernahme von Asylbewerbern in das Asylbewerberleistungsgesetz vom 30. Juni 1993 und die Übernahme von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und deren Angehörige in den Leistungsbereich des SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), lassen eine Vergleichbarkeit der Daten zu den Vorjahren nur bedingt zu. Die Rechtsgrundlagen für die Erhebungen finden sich im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022), in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, (565)). 1. von laufender Hilfe zum Lebenshalt Die Hilfe zum Lebenshalt nach dem SGB XII (Kapitel 3) erhalten Personen, die sonst bei Bedürftigkeit keine anderen Leistungen beziehen. In die Erhebung fließen Personen ein, denen für mindestens einen Monat Leistungen gewährt wurden. Erfasst werden zudem die Leistungsberechtigten, denen diese Hilfe weniger als einen Monat zur kurzfristigen Überbrückung gewährt wird (z.b. als Vorleistung für Rente etc.) sowie die Personen, die zunächst anteilige Monatssätze oder auch nur Barschecks u. a. provisorische Zahlungen erhalten, im folgenden Monat aber monatliche Regelsätze beziehen. Gemäß 27b SGB XII (notwendiger Lebenshalt in Einrichtungen) sind auch diejenigen Leistungsberechtigten als von laufender Hilfe zum Lebenshalt einbezogen, denen für mindestens einen Monat Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII der bisherigen Hilfe in besonderen Lebenslagen in einer Einrichtung gewährt wurden. Folgende Personen bzw. Hilfen werden im Rahmen dieser nicht berücksichtigt: - laufender Hilfe zum Lebenshalt, denen die Hilfe nicht nach monatlichen Regelsätzen, sondern nach Wochen-, Tages- bzw. anteiligen Monatssätzen ausgezahlt wird; - Leistungsberechtigte, die ausschließlich Leistungen nach 32 SGB XII (Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) und/oder nach 33 SGB XII (Beiträge für die Vorsorge) erhalten; - Leistungsberechtigte, die ausschließlich Leistungen nach 36 SGB XII (Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft) erhalten; - Leistungsberechtigte, die ausschließlich Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII beziehen; - pauschaler und ausschließlich einmaliger Hilfe zum Lebenshalt ( 31 SGB XII); - deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben; - von Leistungen aufgrund anderer Bestimmungen als nach dem SGB XII, z.b. nach landesrechtlichen Bestimmungen; - Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; - Hilfen gem. 27 Abs. 3 SGB XII (z.b. Tätigkeiten, die von mobilen sozialen Diensten im Haushalt übernommen werden).

7 2. von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Am 1. Januar 2005 wurde das zum Januar 2003 in Kraft getretene Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) durch das 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) ersetzt. Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung handelt es sich um eine eigenständige, bedürftigkeitsabhängige Sozialleistung, die älteren (die die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 SGB XII erreicht haben) bzw. volljährigen dauerhaft voll erwerbsgeminderten Menschen zur Sicherung ihres Lebenshalts dient und dabei auch die verschämte Armut im Alter eingrenzen soll. Ein Unterhaltsrückgriff auf Kinder und Eltern der Leistungsempfänger findet in der Regel nicht statt. Folgende Personen haben keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und erscheinen demzufolge nicht in der statistik: - Antragsberechtigte, deren Kinder oder Eltern über ein erhebliches Einkommen (mehr als Euro pro Jahr) verfügen ( 43 Abs. 2 SGB XII); - Leistungsberechtigte, die ausschließlich Leistungen nach 32 SGB XII (Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) und/oder nach 33 SGB XII (Beiträge für die Vorsorge) erhalten; - Antragsberechtigte, die gemäß 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) leistungsberechtigt sind; - Antragsberechtigte, die in den letzten zehn Jahren ihre Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben ( 41 Abs. 4 SGB XII). Die Ergebnisse der über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurden bis zum Berichtsjahr 2004 in einem separaten Statistischen Bericht veröffentlicht. Durch die Einbindung als Viertes Kapitel in das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) werden diese Daten seit dem Berichtsjahr 2005 in direktem Zusammenhang mit den anderen Leistungen des SGB XII ausgewiesen. 3. von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII Mit dem Berichtsjahr 2005 wurde die bisherige Hilfe in besonderen Lebenslagen entsprechend dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII nach den verschiedenen Hilfearten gegliedert. In dieser sind neben einer teilweisen Änderung der Systematik zusätzliche Merkmale ausgewiesen (z.b. bei der Hilfe zur Gesundheit die Angabe zur Anspruchsberechtigung nach 264 Abs. 2 SGB V). Im Einzelnen werden die Leistungsberechtigten folgender Hilfen erfasst: - Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel SGB XII, 47 bis 52); - Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel SGB XII, 53 bis 60); - Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII, 61 bis 66); - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8. Kapitel SGB XII, 67 bis 69); - Hilfe in anderen Lebenslagen (9. Kapitel SGB XII, 70 bis 74). Folgende Personen werden im Rahmen dieser nicht berücksichtigt: - Leistungsberechtigte, die ausschließlich laufende Hilfe zum Lebenshalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII beziehen; - deutsche Leistungsberechtigte, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben; - von Leistungen aufgrund anderer Bestimmungen als nach dem SGB XII, z.b. nach landesrechtlichen Bestimmungen; - seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, die Leistungen gem. 35a Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) erhalten; - Bezieher von Leistungen gem. 2 Asylbewerberleistungsgesetz. Hinweis zu den Regionaltabellen 10. / 11. / 18. / 19. / 26. / 27. / 38. / 39. : Die Angaben in den Regionaltabellen sind einerseits nach dem Sitz des Trägers (so bezeichnet in der Vorspalte im Tabellenkopf) dargestellt, andererseits nach dem "Wohnort" der Bedarfsgemeinschaft bzw. des (der) Hilfeempfängers(in). Vollständige Zahlen für die jeweilige kreisfreie Stadt bzw. den jeweiligen Landkreis in Bayern - also Zahlen des örtlichen und überörtlichen Trägers (zusammengenommen) - enthalten nur die Tabellen in der Darstellung nach dem Wohnort (nicht enthalten sind: 1./-innen, die einem Sozialhilfeträger in Bayern zugehörig sind, aber in einem anderen Bundesland wohnen. 2. /-innen, die in Bayern wohnen, deren

8 Sozialhilfeträger sich aber in einem anderen Bundesland befindet). Die Tabellen nach dem "Sitz des Trägers" weisen nur für den örtlichen Träger vollständige Werte aus, da der überörtliche Träger (Bezirk) die von ihm selbst gemeldeten Daten (also Zahlen von Aufgaben, die nicht an die örtlichen Träger delegiert sind) nicht für Kreise darstellen kann.

9 Laufende Hilfe zum Lebenshalt Bedarfsgemeinschaften am

10 1. Bedarfsgemeinschaften von (inne)n laufender Hilfe zum Lebens an die Bedarfsgemeinschaft in aktueller Zusammensetzung, Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft Insgesamt Davon Bedarfsgemeinschaften mit einem 1 Außerhalb von Einrichtungen zusammen Bedarfsgemeinschaften mit Haushaltsvorstand zusammen Ehepaare ohne Kinder 18 Jahren Ehepaare mit Kindern 18 Jahren Nichteheliche Lebensgemeinschaften ohne Kinder 18 Jahren Nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern 18 Jahren Einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände männlich weiblich Haushaltsvorstände männlich mit Kindern 18 Jahren Haushaltsvorstände weiblich mit Kindern 18 Jahren Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand zusammen Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand 13 mit mindestens 2 Haushaltsangehörigen Einzeln nachgewiesene 14 volljährige männliche Haushaltsangehörige volljährige weibliche Haushaltsangehörige minderjährige männliche Haushaltsangehörige minderjährige weibliche Haushaltsangehörige Anderweitig nicht erfasste Bedarfsgemeinschaften In Einrichtungen Insgesamt Insge 1 Außerhalb von Einrichtungen zusammen Bedarfsgemeinschaften mit Haushaltsvorstand zusammen Ehepaare ohne Kinder 18 Jahren Ehepaare mit Kindern 18 Jahren Nichteheliche Lebensgemeinschaften ohne Kinder 18 Jahren Nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern 18 Jahren Einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände männlich weiblich Haushaltsvorstände männlich mit Kindern 18 Jahren Haushaltsvorstände weiblich mit Kindern 18 Jahren Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand zusammen Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand 13 mit mindestens 2 Haushaltsangehörigen Einzeln nachgewiesene 14 volljährige männliche Haushaltsangehörige volljährige weibliche Haushaltsangehörige minderjährige männliche Haushaltsangehörige minderjährige weibliche Haushaltsangehörige Anderweitig nicht erfasste Bedarfsgemeinschaften In Einrichtungen Insgesamt ) Nach dem SGB XII.

11 halt in Bayern am nach der bisherigen Dauer der Hilfegewährung 1) Staatsangehörigkeit und Typ der Bedarfsgemeinschaft mit einer bisherigen Dauer der Hilfegewährung von... bis... Monaten oder mehr Durchschnittliche bisherige Dauer der Hilfegewährung in Monaten deutschen Haushaltsvorstand , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,3 20 samt , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,3 20

12 2. Bedarfsgemeinschaften von (inne)n laufender Hilfe zum Lebenshalt Hilfegewährung an mindestens ein Mitglied der Bedarfsgemein Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft Insgesamt Davon Bedarfsgemeinschaften mit einem 1 Außerhalb von Einrichtungen zusammen Bedarfsgemeinschaften mit Haushaltsvorstand zusammen Ehepaare ohne Kinder 18 Jahren Ehepaare mit Kindern 18 Jahren Nichteheliche Lebensgemeinschaften ohne Kinder 18 Jahren Nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern 18 Jahren Einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände männlich weiblich Haushaltsvorstände männlich mit Kindern 18 Jahren Haushaltsvorstände weiblich mit Kindern 18 Jahren Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand zusammen Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand 13 mit mindestens 2 Haushaltsangehörigen Einzeln nachgewiesene 14 volljährige männliche Haushaltsangehörige volljährige weibliche Haushaltsangehörige minderjährige männliche Haushaltsangehörige minderjährige weibliche Haushaltsangehörige Anderweitig nicht erfasste Bedarfsgemeinschaften In Einrichtungen Insgesamt Insge 1 Außerhalb von Einrichtungen zusammen Bedarfsgemeinschaften mit Haushaltsvorstand zusammen Ehepaare ohne Kinder 18 Jahren Ehepaare mit Kindern 18 Jahren Nichteheliche Lebensgemeinschaften ohne Kinder 18 Jahren Nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern 18 Jahren Einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände männlich weiblich Haushaltsvorstände männlich mit Kindern 18 Jahren Haushaltsvorstände weiblich mit Kindern 18 Jahren Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand zusammen Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand 13 mit mindestens 2 Haushaltsangehörigen Einzeln nachgewiesene 14 volljährige männliche Haushaltsangehörige volljährige weibliche Haushaltsangehörige minderjährige männliche Haushaltsangehörige minderjährige weibliche Haushaltsangehörige Anderweitig nicht erfasste Bedarfsgemeinschaften In Einrichtungen Insgesamt

13 in Bayern am nach der längsten bisherigen Dauer der unbrochenen schaft, Staatsangehörigkeit und Typ der Bedarfsgemeinschaft mit einer längsten unbrochenen Dauer der Hilfegewährung von... bis... Monaten oder mehr Durchschnittliche Dauer der längsten bisherigen unbrochenen Hilfegewährung in Monaten deutschen Haushaltsvorstand , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,5 20 samt , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,2 20

14 3. Ausgewählte Bedarfsgemeinschaften von (inne)n laufender Hilfe mit Minderjährigen nach Altersgruppe und Staatsangehörig Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft Insgesamt Dar mit mindestens einem Kind 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) 1 1 Ehepaare mit Kindern 18 Jahren mit einem Kind 18 Jahren mit 2 Kindern 18 Jahren mit 3 oder mehr Kindern 18 Jahren Nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern 18 Jahren mit einem Kind 18 Jahren mit 2 Kindern 18 Jahren mit 3 oder mehr Kindern 18 Jahren Haushaltsvorstände männlich mit Kindern 18 Jahren mit einem Kind 18 Jahren mit 2 Kindern 18 Jahren mit 3 oder mehr Kindern 18 Jahren Haushaltsvorstände weiblich mit Kindern 18 Jahren mit einem Kind 18 Jahren mit 2 Kindern 18 Jahren mit 3 oder mehr Kindern 18 Jahren Sonstige Bedarfsgemeinschaften 17 mit 2 volljährigen und mindestens einem minderjährigen Haushaltsangehörigen mit einem volljährigen und mindestens einem minderjährigen Haushaltsangehörigen Einzeln nachgewiesene Minderjährige Ausgewählte Bedarfsgemeinschaften mit Minderjährigen insgesamt

15 zum Lebenshalt in Bayern am außerhalb von Einrichtungen keit der Minderjährigen und Typ der Bedarfsgemeinschaft Davon (Sp.3) im Alter von... bis... Jahren Dar (Sp.3) nicht deutsche Minderjährige im Alter von... bis... Jahren

16 4. Bedarfsgemeinschaften von (inne)n laufender Hilfe zum Lebenshalt Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft Insgesamt 2) ohne angerechnetes Einkommen zusammen 2) Erwerbseinkommen Rente wegen Erwerbsminderung 3) 1 Außerhalb von Einrichtungen zusammen Bedarfsgemeinschaften mit Haushaltsvorstand zusammen Ehepaare ohne Kinder 18 Jahren Ehepaare mit Kindern 18 Jahren Nichteheliche Lebensgemeinschaften ohne Kinder 18 Jahren... Nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern 18 Jahren Einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände männlich weiblich Haushaltsvorstände männlich mit Kindern 18 Jahren Haushaltsvorstände weiblich mit Kindern 18 Jahren Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand zusammen Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand 13 mit mindestens 2 Haushaltsangehörigen Einzeln nachgewiesene 14 volljährige männliche Haushaltsangehörige volljährige weibliche Haushaltsangehörige minderjährige männliche Haushaltsangehörige minderjährige weibliche Haushaltsangehörige Anderweitig nicht erfasste Bedarfsgemeinschaften In Einrichtungen Insgesamt ) Bedarfsgemeinschaften mit mehreren Einkommensarten werden bei jeder zutreffenden Einkommensart gezählt. 2) Bedarfsgemeinschaften mit mehreren Einkommensarten werden nur einmal gezählt. 3) Leistungen der gesetzlichen Unfall-, Renten- und Handwerkerversicherung sowie der Altersversicherung der Landwirte.

17 in Bayern am nach Einkommensarten und Typ der Bedarfsgemeinschaft Davon mit angerechnetem bzw. in Anspruch genommenem Einkommen nach Arten Einkünfte nach dem Bundesversorgungsgesetz Altersrente 3) Hinterbliebenenrente 3) und zwar 1) Renten aus privater Vorsorge Renten aus betrieblicher Altersverversorgung Private Unterhaltsleistungen Versorgungsbezüge öffentlichrechtliche Leistungen für Kinder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sonstige Einkünfte

18 5. Bedarfsgemeinschaften von (inne)n laufender angerechnetem Einkommen in EUR pro Monat, Staats Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft Insgesamt ohne angerechnetes Einkommen zusammen durchschnittlich angerechnetes Einkommen in EUR pro Monat 50 Bedarfsgemeinschaften mit einem 1 Außerhalb von Einrichtungen zusammen Bedarfsgemeinschaften mit Haushaltsvorstand zusammen Ehepaare ohne Kinder 18 Jahren Ehepaare mit Kindern 18 Jahren Nichteheliche Lebensgemeinschaften ohne Kinder 18 Jahren Nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern 18 Jahren Einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände männlich weiblich Haushaltsvorstände männlich mit Kindern 18 Jahren Haushaltsvorstände weiblich mit Kindern 18 Jahren Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand zusammen Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand 13 mit mindestens 2 Haushaltsangehörigen Einzeln nachgewiesene 14 volljährige männliche Haushaltsangehörige volljährige weibliche Haushaltsangehörige minderjährige männliche Haushaltsangehörige minderjährige weibliche Haushaltsangehörige Anderweitig nicht erfasste Bedarfsgemeinschaften In Einrichtungen Insgesamt Insge 1 Außerhalb von Einrichtungen zusammen Bedarfsgemeinschaften mit Haushaltsvorstand zusammen Ehepaare ohne Kinder 18 Jahren Ehepaare mit Kindern 18 Jahren Nichteheliche Lebensgemeinschaften ohne Kinder 18 Jahren Nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern 18 Jahren Einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände männlich weiblich Haushaltsvorstände männlich mit Kindern 18 Jahren Haushaltsvorstände weiblich mit Kindern 18 Jahren Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand zusammen Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand 13 mit mindestens 2 Haushaltsangehörigen Einzeln nachgewiesene 14 volljährige männliche Haushaltsangehörige volljährige weibliche Haushaltsangehörige minderjährige männliche Haushaltsangehörige minderjährige weibliche Haushaltsangehörige Anderweitig nicht erfasste Bedarfsgemeinschaften In Einrichtungen Insgesamt

19 Hilfe zum Lebenshalt in Bayern am nach angehörigkeit und Typ der Bedarfsgemeinschaft Davon mit angerechnetem Einkommen in Höhe von... bis... EUR pro Monat oder mehr deutschen Haushaltsvorstand samt

20 6. Bedarfsgemeinschaften von (inne)n laufender Hilfe zum Lebenshalt in Bayern Bedarfsgemeinschaften pro Einkommensart ohne Anrechnung durchschn. Anrechnung zusammen in EUR pro Monat Außerhalb von 1 Einkommen zusammen 1) und zwar 2) 2 Erwerbseinkommen Rente wegen Erwerbsminderung 3) Altersrente 3) Hinterbliebenenrente 3) Versorgungsbezüge Rente aus privater Vorsorge Rente aus betrieblicher Altersversorgung private Unterhaltsleistungen öffentlich-rechtliche Leistungen für Kinder Einkünfte nach dem Bundesversorgungsgesetz Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sonstige Einkünfte In Ein 1 Einkommen zusammen 1) und zwar 2) 2 Erwerbseinkommen Rente wegen Erwerbsminderung 3) Altersrente 3) Hinterbliebenenrente 3) Versorgungsbezüge Rente aus privater Vorsorge Rente aus betrieblicher Altersversorgung private Unterhaltsleistungen öffentlich-rechtliche Leistungen für Kinder Einkünfte nach dem Bundesversorgungsgesetz Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sonstige Einkünfte Insge 1 Einkommen zusammen 1) und zwar 2) 2 Erwerbseinkommen Rente wegen Erwerbsminderung 3) Altersrente 3) Hinterbliebenenrente 3) Versorgungsbezüge Rente aus privater Vorsorge Rente aus betrieblicher Altersversorgung private Unterhaltsleistungen öffentlich-rechtliche Leistungen für Kinder Einkünfte nach dem Bundesversorgungsgesetz Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sonstige Einkünfte ) Bedarfsgemeinschaften mit mehreren Einkommensarten werden nur einmal gezählt. 2) Bedarfsgemeinschaften mit mehreren Einkommensarten werden bei jeder zutreffenden Einkommensart gezählt. 3) Leistungen der gesetzlichen Unfall-, Renten- und Handwerkerversicherung sowie der Altersversicherung der Landwirte.

21 am nach Einkommensarten, Einkommenshöhe und Ort der Hilfegewährung Davon für die jeweilige Einkommensart mit Anrechnung in Höhe von... bis... EUR pro Monat oder mehr Einrichtungen richtungen samt

22 7. Bedarfsgemeinschaften von (inne)n laufender Nettobedarf in EUR pro Monat, Staatsange Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft Insgesamt Bedarfsgemeinschaften mit einem 1 Außerhalb von Einrichtungen zusammen Bedarfsgemeinschaften mit Haushaltsvorstand zusammen Ehepaare ohne Kinder 18 Jahren Ehepaare mit Kindern 18 Jahren Nichteheliche Lebensgemeinschaften ohne Kinder 18 Jahren Nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern 18 Jahren... 7 Einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände männlich weiblich Haushaltsvorstände männlich mit Kindern 18 Jahren Haushaltsvorstände weiblich mit Kindern 18 Jahren Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand zusammen Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand 13 mit mindestens 2 Haushaltsangehörigen Einzeln nachgewiesene 14 volljährige männliche Haushaltsangehörige volljährige weibliche Haushaltsangehörige minderjährige männliche Haushaltsangehörige minderjährige weibliche Haushaltsangehörige Anderweitig nicht erfasste Bedarfsgemeinschaften In Einrichtungen Insgesamt Insge 1 Außerhalb von Einrichtungen zusammen Bedarfsgemeinschaften mit Haushaltsvorstand zusammen Ehepaare ohne Kinder 18 Jahren Ehepaare mit Kindern 18 Jahren Nichteheliche Lebensgemeinschaften ohne Kinder 18 Jahren Nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern 18 Jahren... 7 Einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände männlich weiblich Haushaltsvorstände männlich mit Kindern 18 Jahren Haushaltsvorstände weiblich mit Kindern 18 Jahren Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand zusammen Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand 13 mit mindestens 2 Haushaltsangehörigen Einzeln nachgewiesene 14 volljährige männliche Haushaltsangehörige volljährige weibliche Haushaltsangehörige minderjährige männliche Haushaltsangehörige minderjährige weibliche Haushaltsangehörige Anderweitig nicht erfasste Bedarfsgemeinschaften In Einrichtungen Insgesamt

23 Hilfe zum Lebenshalt in Bayern am nach hörigkeit und Typ der Bedarfsgemeinschaft Davon mit einem Nettobedarf in Höhe von... bis... EUR pro Monat oder mehr Durchschnittlicher Nettobedarf in EUR pro Monat deutschen Haushaltsvorstand samt

24 8. Bedarfsgemeinschaften von (inne)n laufender Hilfe zum Lebenshalt in Bayern am nach Staatsangehörigkeit und ausländerrechtlichem Status des Haushaltsvorstandes sowie Typ der Bedarfsgemeinschaft Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft EU- Ausländer(in) Insgesamt Mit deutschem Haushaltsvorstand 1) zusammen Mit nichtdeutschem Haushaltsvorstand 1) davon mit dem ausländerrechtlichen Status Asylberechtigte(r) Bürgerkriegsflüchtling Sonstige(r) Nichtdeutsche(r) 1 Außerhalb von Einrichtungen zusammen Bedarfsgemeinschaften mit Haushaltsvorstand zusammen Ehepaare ohne Kinder 18 Jahren Ehepaare mit Kindern 18 Jahren mit einem Kind 18 Jahren mit 2 Kindern 18 Jahren mit 3 oder mehr Kindern 18 Jahren Nichteheliche Lebensgemeinschaften ohne Kinder 18 Jahren Nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern 18 Jahren mit einem Kind 18 Jahren mit 2 Kindern 18 Jahren mit 3 oder mehr Kindern 18 Jahren Einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände männlich weiblich Haushaltsvorstände männlich mit Kindern 18 Jahren mit einem Kind 18 Jahren mit 2 Kindern 18 Jahren mit 3 oder mehr Kindern 18 Jahren Haushaltsvorstände weiblich mit Kindern 18 Jahren mit einem Kind 18 Jahren mit 2 Kindern 18 Jahren mit 3 oder mehr Kindern 18 Jahren Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand zusammen Sonstige Bedarfsgemeinschaften 25 mit 2 volljährigen Haushaltsangehörigen mit 2 volljährigen und mindestens einem minderjährigen Haushaltsangehörigen mit einem volljährigen und mindestens einem minderjährigen Haushaltsangehörigen Sonstige einzeln nachgewiesene 28 volljährige männliche Haushaltsangehörige volljährige weibliche Haushaltsangehörige minderjährige männliche Haushaltsangehörige minderjährige weibliche Haushaltsangehörige Anderweitig nicht erfasste Bedarfsgemeinschaften Bedarfsgemeinschaften mit Personen 18 Jahren Bedarfsgemeinschaften ohne Personen 18 Jahren Bedarfsgemeinschaften, die in... Haushalten leben 35 1-Personen Personen Personen Personen Personen oder-mehr-Personen dar. Bedarfsgemeinschaften, die... Haushalte bilden 41 1-Personen Personen Personen Personen Personen oder-mehr-Personen In Einrichtungen Insgesamt ) Bei Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand sind die Angaben für den (die) älteste(n) Hilfeempfänger(in) maßgebend.

25 9. Durchschnittliche monatliche Zahlbeträge an Bedarfsgemeinschaften von (inne)n laufender Hilfe zum Lebenshalt in Bayern am außerhalb von Einrichtungen nach Staatsangehörigkeit und Typ der Bedarfsgemeinschaft Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft Bedarfsgemeinschaften insgesamt in EUR pro Monat Durchschnittliche(r/s) monatliche(r/s) Aufwendungen für angerechnetes Unterkunft und Heizung 1) Einkommen 2) in EUR pro Monat in v.h. des in v.h. des Bruttobedarfs Bruttobedarf Bruttobedarfs Nettobedarfs Nettobedarfs in EUR pro Monat in v.h. des Bruttobedarfs Nettobedarf in EUR pro Monat Bedarfsgemeinschaften mit einem deutschen Haushaltsvorstand 1 Bedarfsgemeinschaften mit Haushaltsvorstand zusammen ,7 72, ,9 66, ,2 2 Ehepaare ohne Kinder 18 Jahren ,1 81, ,6 119, ,6 3 Ehepaare mit Kindern 18 Jahren ,3 120, ,2 313, ,3 4 Nichteheliche Lebensgemeinschaften ohne Kinder 18 Jahren ,7 106, ,4 200, ,6 5 Nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern 18 Jahren Einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände ,2 72, ,8 63, ,3 7 männlich ,6 67, ,6 57, ,5 8 weiblich ,8 77, ,1 69, ,1 9 Haushaltsvorstände männlich mit Kindern 18 Jahren ,8 89, ,9 131, ,2 10 Haushaltsvorstände weiblich mit Kindern 18 Jahren ,4 87, ,4 134, ,7 11 Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand zusammen ,4 52, ,2 61, ,9 Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand 12 mit mindestens 2 Haushaltsangehörigen ,3 68, ,8 95, ,1 Einzeln nachgewiesene 13 volljährige männliche Haushaltsangehörige ,8 37, ,5 39, ,6 14 volljährige weibliche Haushaltsangehörige ,4 40, ,5 37, ,6 15 minderjährige männliche Haushaltsangehörige ,3 65, ,9 81, ,2 16 minderjährige weibliche Haushaltsangehörige ,8 66, ,6 87, ,5 17 Anderweitig nicht erfasste Bedarfsgemeinschaften ,9 78, ,5 119, ,7 18 Insgesamt ,5 71, ,3 67, ,8 Insgesamt 1 Bedarfsgemeinschaften mit Haushaltsvorstand zusammen ,9 71, ,6 62, ,5 2 Ehepaare ohne Kinder 18 Jahren ,5 80, ,4 114, ,8 3 Ehepaare mit Kindern 18 Jahren ,6 106, ,8 238, ,7 4 Nichteheliche Lebensgemeinschaften ohne Kinder 18 Jahren ,0 93, ,2 154, ,6 5 Nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern 18 Jahren Einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände ,3 70, ,4 59, ,7 7 männlich ,7 65, ,0 53, ,2 8 weiblich ,9 76, ,9 66, ,2 9 Haushaltsvorstände männlich mit Kindern 18 Jahren ,9 83, ,6 119, ,5 10 Haushaltsvorstände weiblich mit Kindern 18 Jahren ,6 81, ,8 116, ,2 11 Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand zusammen ,1 51, ,2 56, ,8 Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand 12 mit mindestens 2 Haushaltsangehörigen ,6 73, ,4 101, ,6 Einzeln nachgewiesene 13 volljährige männliche Haushaltsangehörige ,8 37, ,9 36, ,2 14 volljährige weibliche Haushaltsangehörige ,9 42, ,0 37, ,1 15 minderjährige männliche Haushaltsangehörige ,2 63, ,7 74, ,4 16 minderjährige weibliche Haushaltsangehörige ,3 64, ,9 78, ,2 17 Anderweitig nicht erfasste Bedarfsgemeinschaften ,5 69, ,3 89, ,8 18 Insgesamt ,6 69, ,8 63, ,4 1) Durchschnittsermittlung inklusive der Bedarfsgemeinschaften ohne Aufwendungen für Unterkunft und Heizung. 2) Durchschnittsermittlung inklusive der Bedarfsgemeinschaften ohne angerechnetes Einkommen.

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