1 Stellung des Arbeitsrechts im Zivilrecht. I. Entwicklung des Arbeitsrechts. II. Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
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- Otto Alexander Kaufman
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1 1 Stellung des Arbeitsrechts im Zivilrecht I. Entwicklung des Arbeitsrechts Jahrhundert Kaiserreich bis 1. Weltkrieg 3. Erste Hälfte des 20. Jahrhunderts 4. Zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts bis Gegenwart II. Individuelles und kollektives Arbeitsrecht III. Quellen des Arbeitsrechts und Normenhierarchie 1. Rechtsquellen und ihr Verhältnis zueinander 2. Besonderheiten arbeitsvertraglicher Ansprüche 3. Arbeitsrecht und Privatrecht 4. Arbeitsrecht und Europarecht 5. Tarifliche Ansprüche 6. Ansprüche aus Betriebsvereinbarung 7. Ansprüche aus Einzelarbeitsvertrag IV. Der Arbeitnehmerbegriff 1. Bedeutung 2. Kriterien 3. Arbeitnehmerähnliche Personen 4. Leitende Angestellte 5. Beispiele 2 Begründung des Arbeitsverhältnisses I. Vorvertragliche Pflichten II. Abschluss des Arbeitsvertrags 1. Allgemeines 2. Formvorschriften
2 3. Schranken der Einstellungsfreiheit 4. AGB-Kontrolle des Arbeitsvertrages III. Fragerecht des Arbeitgebers 1. Fragerecht und fehlerhaftes Arbeitsverhältnis 2. Beispielsfall 3 Spezielle Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen I. Teilzeitarbeitsverhältnis 1. Allgemeines und Bedeutung 2. Anspruch auf Teilzeitarbeit 3. Rechte und Pflichten aus dem Teilzeitarbeitsverhältnis II. Leiharbeitsverhältnis 1. Allgemeines und Bedeutung 2. Rechte und Pflichten des Leiharbeitnehmers III. Ausbildungs- und betriebliche Fortbildungsverhältnisse 1. Grundsätzliches 2. Rückzahlung von Ausbildungskosten 3. Beispielsfall 4 Pflichten und Ansprüche im Arbeitsverhältnis I. Die Weisungsbefugnis des Arbeitgebers 1. Rechtsgrundlage 2. Grenzen II. Pflichten des Arbeitgebers 1. Entgelt 2. Urlaub
3 III. Nebenpflichten des Arbeitgebers 1. Fürsorge- bzw. Rücksichtnahmepflicht 2. Besondere Schutzpflichten des Arbeitgebers 3. Der Beschäftigungsanspruch 4. Nebenleistungspflichten IV. Besonderheiten arbeitsrechtlicher Ansprüche 1. Gleichbehandlungsgrundsatz 2. Diskriminierungsverbote 3. Ansprüche aus betrieblicher Übung V. Inhaltsschutz beim Betriebsübergang VI. Pflichten des Arbeitnehmers 1. Hauptpflichten 2. Sonstige Pflichten 3. Sanktionen bei Nebenpflichtverletzungen 4. Rechtsfolgen pflichtwidriger Nichtleistung 5. Schlechtleistung des Arbeitnehmers 6. Mankohaftung 7. Folgen eines Arbeitsunfalls 5 Störungen im Arbeitsverhältnis I. Ansprüche auf Lohn ohne Arbeit 1. Anspruchsgrundlagen 2. Annahmeverzug 3. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall II. Die Grundsätze der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberhaftung
4 6 Ende des Arbeitsverhältnisses I. Ordentliche Kündigung 1. Prüfungsschema zur ordentlichen Kündigung 2. Allgemeine Prinzipien des Kündigungsschutzes 3. Beteiligung des Betriebsrats 4. Personenbedingte Kündigung 5. Verhaltensbedingte Kündigung 6. Betriebsbedingte Kündigung II. Außerordentliche Kündigung 1. Prüfungsschema zur außerordentlichen Kündigung 2. Der wichtige Kündigungsgrund 3. Beteiligung des Betriebsrats III. Sonstige Beendigungsgründe 1. Änderungskündigung 2. Aufhebungsvertrag 3. Befristung und Bedingung IV. Rechtsfolgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 1. Pflichten anlässlich der Beendigung 2. Beendigung des Erwerbslebens 7 Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts I. Tarifrecht II. Arbeitskampfrecht III. Betriebsverfassungsrecht
5 8 Grundzüge des arbeitsgerichtlichen Verfahrens I. Die Arbeitsgerichtsbarkeit - Übersicht II. Zuständigkeit 1. Rechtswegzuständigkeit, Verfahrensarten 2. Örtliche Zuständigkeit III. Parteien und Prozessvertreter 1. Parteien 2. Prozeßvertreter IV. Das Urteilsverfahren 1. Unterschiede ArbGG-ZPO 2. Gang des erstinstanzlichen Verfahrens 3. Berufung 4. Revision V. Das Beschlussverfahren 1. Besonderheiten des Verfahrens 2. Beteiligte 3. Gang des erstinstanzlichen Verfahrens 4. Rechtsmittel
6 1 Stellung des Arbeitsrechts im Zivilrecht I. Entwicklung des Arbeitsrechts Jahrhundert Im 19. Jhdt. Grundlagen des kollektiven Arbeitsrechts gelegt Gründung erster Verbände (Zigarrenarbeiter, Buchbinder), die später verboten wurden er Jahre: Aufhebung der Koalitionsverbote; maßgeblich blieb Vereinsrecht 2. Kaiserreich bis 1. Weltkrieg Gewerkschaftsbewegung und Arbeiterparteien (christlich und sozialistisch) - BGB unberührt davon (Kritik Otto v. Gierke) - Aber: gleichzeitig Sozialgesetzgebung - Erste Tarifverträge - Streiks vor allem auf betrieblicher Ebene - Entwicklung einer Betriebsverfassung/ Konkurrenz zu den Gewerkschaften 3. Erste Hälfte des 20. Jahrhunderts : rasante Entwicklung des kollektiven Arbeitsrechts : - Arbeitsrecht gewinnt Gestalt, die es heute hat - Revolution 1918, Ansätze zur Rätediktatur WRV Betriebsrätegesetz : Betriebsführerprinzip, aber auch Schutzgesetze
7 4. Zweite Hälfte 20. Jahrhundert - Mitbestimmung zunächst durch Gesetz des alliierten Kontrollrats (Montanmitbestimmung) - Ausweitung Arbeitnehmerrechte insb. in sozialliberaler Koalition - Vergebliche Versucher einer Kodifizierung des Arbeitsrechts - Zunehmender Einfluß EU II. Individuelles und kollektives Arbeitsrecht Individualarbeitsrecht Kollektivarbeitsrecht Prozeßrecht und Sonstiges 1. Regelungen für alle AN ff. BGB - KSchG - EntgeltFZG - TzBfG - ArbZG - AGG - MuSchG, BUrlG, JArbSchG, SGB IX etc. 2. Regelungen für besondere Berufe ff. GewO (gewerbliche AN) - 59 ff. HGB (kfm. Angestellte) - BBergG, SeemG 3. Berufsbildungsrecht 1. Koalitionsrecht - Art. 9 III GG 2. Tarifrecht - TVG 3. Arbeitskampfrecht - Art. 9 III GG 4. Betriebliche Mitbestimmung - BetrVG - PersVG - SprAuG 5. Unternehmensmitbestimmung - MitbestG - MontanMitbestG - DrittelBG 1. Arbeitsprozeßrecht - ArbGG 2. Arbeitsrechtliche Regelungen in anderen Gesetzen - - weitere Bücher des SGB, InsO, VermBiG, UmwG etc.
8 III. Quellen des Arbeitsrechts und Normenhierarchie 1. Rechtsquellen und ihr Verhältnis zueinander a) Rangordnung: 1) Europäisches Gemeinschaftsrecht 2) GG 3) Zwingendes Gesetzesrecht 4) Zwingende Tarifnormen, 4 I 1 TVG 5) Zwingende Betriebsvereinbarungsnormen, 77 IV BetrVG 6) Arbeitsvertragliche Regelungen 7) Dispositive Gesetzes-, Tarif-, Betriebsvereinbarungsnormen 8) Weisungen des Arbeitgebers b) Prinzipien bei Kollision: Bei rangverschiedenen Normen: - Rangprinzip: ranghöhere Norm geht vor - Günstigkeitsprinzip: günstige rangniedere Norm geht vor, wenn ranghöhere Norm das zuläßt oder dispositiv ist Bei ranggleichen Normen: - Spezialitätsprinzip: speziellere Norm vor allgemeiner - Ordnungsprinzip: neue Norm verdrängt alte 2. Besonderheiten arbeitsvertraglicher Ansprüche - Kontrolle arbeitsvertraglicher Einheitsregelungen über 310 ff. BGB - Entstehung über Gesamtzusage oder betriebliche Übung
9 Gesamtzusage: Angebot z. B. durch Aushang, Internet; Annahme i.d.r. nach 151 S. 1 BGB Betriebliche Übung: s. 3 III Arbeitsrecht und Privatrecht Prozessual besonders wichtig: Zuständigkeit des Arbeitsgerichts, wenn unklar ist, ob Kläger Arbeitnehmer ist (Gericht prüft Zuständigkeit und Verfahrensart von Amts wegen; kann über Zuständigkeit im Wege der Vorabentscheidung ( 17 a V GVG) beschließen) - Sic-non-Fälle: Vortrag enthält Tatsachen, die für Rechtswegzuständigkeit und für Bestehen des Anspruchs maßgeblich sind Arbeitsgericht wird bereits durch Vortrag zuständig, weil sein Antrag bei Verweisung automatisch unschlüssig wird (z. B. Kündigungsschutzklage) - Aut-Aut-Fälle: Es kommen arbeitsrechtliche und nicht arbeitsrechtliche Anspruchsgrundlagen in Betracht, die einander ausschließen (z. B. Zahlungsanspruch) - Et-et-Fälle: Es kommen arbeitsrechtliche und nicht arbeitsrechtliche Anspruchsgrundlagen in Betracht, wobei sich der Anspruch auf beide stützen läßt (z. B. Schadensersatz) hier ist über Zuständigkeit Beweis zu erheben, ggf. Verweisung 4. Arbeitsrecht und Europarecht - Unterscheidung primäres/sekundäres Gemeinschaftsrecht Unterscheidung Verordnungen/Richtlinien, vgl. z.b. Art. 39 EG; 141 EG: - Beachte: Das primäre Gemeinschaftsrecht (EGV; Gemeinschaftsgewohnheitsrecht; allg. Rechtsgrundsätze) und VO gehen dem nationalen Recht vor. Hinsichtlich der Rechtswirksamkeit ist aber zu differenzieren;
10 - Bindung nur der Mitgliedstaaten ggü. der Gemeinschaft; Tendenz der Rechtsprechung zu einer Drittwirkung von Richtlinien 5. Tarifliche Ansprüche Prüfungsfolge: Anspruchsgrundlage 611 BGB ivm. ArbV ivm. TV: a. Vorliegen eines gültigen Arbeitsvertrags b. Wirksames Zustandekommen des Tarifvertrags c. Tarifbindung der Parteien des Arbeitsvertrags, 3 I, 4 II TVG (Ausn.: 3 II, 4 V TVG; 305, 613a I 2 BGB). d. zeitliche, persönliche, räumliche und sachliche Geltung des TV, 4 I TVG, für das konkrete Arbeitsverhältnis. e. Vereinbarkeit der tariflichen Regelung mit höherrangigem Gesetzesoder Verfassungsrecht. f. Eingreifen der sachlichen Regelung des TV. g. Nichteingreifen von Einwendungen und Einreden 6. Ansprüche aus Betriebsvereinbarung a. Vorliegen eines gültigen Arbeitsvertrags b. Vorliegen und Wirksamkeit der Betriebsvereinbarung c. zeitliche und persönliche Geltung der BV für das konkrete Arbeitsverhältnis. d. Eingreifen der sachlichen Regelung der BV. 7. Ansprüche aus Einzelarbeitsvertrag a. Zustandekommen (Vertrag/Vertrauenstatbestand) - mindestens dreimaliges Wiederholen eines best. Verhaltens, dogmatische Begründung str. (vgl. 151 S. 1 BGB; Freiwilligkeitsklauseln, Schriftformklauseln im Arbeitsvertrag: Nur wenn nicht nur die Änderung des Arbeitsvertrages, sondern auch die
11 Schriftformklauseländerung selbst unter Schriftvorbehalt steht, wird mündliche Gratifikation ausgeschlossen, vgl. BAG NZA 2003, 1145: Betriebliche Übung und doppelte Schriftformklausel) b. Auch Bindung zuungunsten des Arbeitnehmers c. Änderung einer betrieblichen Übung d. Maßregelungsverbot, 612a BGB; Gleichbehandlungsgrundsatz? e. Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf einen Tarifvertrag, 311 I, 310 IV 3 BGB. IV. Der Arbeitnehmerbegriff 1. Bedeutung: - Anwendung des Arbeitsrechts als Sonderrecht: Schutz des AN - Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber - Relevanz v.a. bei: 2 ArbGG (Rechtswegseröffnung) 2. Kriterien nach der Rechtsprechung des BAG: Grad der persönlichen Abhängigkeit ( 84 I 2 HGB); Weisungsrecht (Ort, Zeit, Gegenstand, Durchführung); Eingliederung in fremde Arbeitsorganisation Gesamtbetrachtung Parteiwille: in den Grenzen des Rechtsformzwanges unbeachtlich. Auf tatsächliche Weisungsabhängigkeit kommt es nicht an. Teilzeit, Nebenberuf irrelevant. Eingehen auf Wünsche des Beschäftigten hindert Arbeitnehmereigenschaft nicht 3. Sonderprobleme: - Organe von Gesellschaften und jur. Personen - Freie Mitarbeiter (vgl. Zeitungen, Fernsehen etc.)
12 4. Arbeitnehmerähnliche Personen, Arbeitnehmerähnliche Personen, vgl. 5 I 1, 2 ArbGG, 2 S. 2 BUrlG, 12 a TVG: Selbständige, auf die einzelne Schutznormen des Arbeitsrechts anwendbar sind (qua Gesetz, aber auch z. B. ANHaftung). Vergleichbare wirtschaftliche Abhängigkeit und soziale Schutzbedürftigkeit. 5. Leitende Angestellte Leitende Angestellten sind AN, stehen aber von ihrer Ausrichtung wie von ihrer Tätigkeit her auf der Seite des AG. Deshalb gelten meist Sonderregelungen (vgl.: 5 III BetrVG, 14 II! KSchG, 18 I Nr.1 und 2 ArbZG, 1 II, 12 I, 15 III MitbestG, 22 II, 37 II, 43 III ArbGG).
13 2 Begründung des Arbeitsverhältnisses I. Vorvertragliche Pflichten Ausschreibung der Stelle - nur invitatio ad offerendum - geschlechtsneutral, bei Verstoß Beweislastumkehr, AGG Ansprüche des Stellenbewerbers - grundsätzlich Ersatz der Vorstellungskosten, 662, 670 BGB - Rückgabe der Bewerbungsunterlagen Informationsrechte des AG - Aufklärungspflichten des Stellenbewerbers nach 242 BGB (z. B. Verurteilung zur Freiheitsstrafe) - Fragerechte des Arbeitgebers; dazu Fall. Verletzung der Pflichten kann Schadensersatzansprüche nach 280 I i.v.m. 311 II, III, 241 II BGB auslösen. Eine umfassende Schadensersatzregelung für Verstöße gegen Diskriminierungsverbote findet sich jetzt in 15 AGG. II. Abschluss des Arbeitsvertrags 1. Allgemeines Formlos wirksamer privatrechtlicher Vertrag, es gelten allgemeine Regeln des BGB (z. B. Geschäftsfähigkeit, Sittenwidrigkeit) Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses mit Abschluss des Arbeitsvertrages; Ausnahmen: 78a II BetrVG; 613a I 1, 1922 I BGB; 10 I AÜG; Arbeitsvertrag als spezielle Form des (privatrechtlichen) Dienstvertrages
14 Abgrenzung zu anderen Vertragsgestaltungen: Vereinsbeitritt, Werkvertrag, etc.; Abgrenzung des AN zum selbständig Tätigen mit Hilfe des Begriffs der persönlichen Abhängigkeit Wucher z. B. bei Beschäftigung eines Assessors für 1.300,- DM brutto Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, 92 ff. BetrVG: Personalplanung; Informations- und Beratungsrechte, 92 I BetrVG sowie nach 92 II BetrVG Vorschlagsrecht Betriebsrat kann nach 93 S. 1 BetrVG innerbetriebliche Ausschreibung verlangen Klassifikation: Arbeitsvertrag nun Verbrauchervertrag: aus der Klassifikation als Verbrauchervertrag alleine folgen noch keine weiteren Modifikationen; beachte aber 288 II BGB und AGB-Recht.1 2. Formvorschriften Nachweis unter den Voraussetzungen des Nachweisgesetzes In Tarifverträgen Für befristete Arbeitsverträge, 14 IV TzBfG 1 Vgl. BAG Urt. v , ZIP 2005, 1699.
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