Rechtssicherheit im ebusiness* Gerd M. Fuchs, Rechtsanwalt. Cottbus, 26. März 2014

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1 Rechtssicherheit im ebusiness* Gerd M. Fuchs, Cottbus, 26. März 2014 *keine rechtsverbindliche Beratung keine Haftung

2 Inhalt Impressum Rechtsfallen und Haftungsfragen Urheberrecht & Markenrecht Datenerhebung Kennzeichnungspflichten

3 Inhalt Impressum

4 Impressum Impressum-Pflicht ist gesetzlich geregelt: Vorschrift: 5 TMG (Telemediengesetz) gültig ab dem 1. März 2007 Anwendungsbereich: alle Informations- und Kommunikationsdienste, die nicht ausschließlich dem Telekommunikations- oder Rundfunkbereich zuzuordnen sind (Online-Shops, Auktionshäuser, Weblogs und private Websites), also: Telemediendienste, die durch einen Diensteanbieter geschäftsmäßig angeboten werden. Anwendungsbereich, auf den sich die Anbieterkennzeichnungspflicht hinsichtlich der Homepages im Internet bezieht, sehr weitreichend, daher immer vorsorglich beachten

5 Impressum Daher beachten: Impressum muss auf der Website leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar, ständig verfügbar - auf der Homepage präsent, allgemein verständlich, ohne großen Aufwand und Mühen auffindbar, gut wahrnehmbarer Stelle sein. Verletzungen der im TMG verankerten Informationspflichten durch Anbieter von Telediensten und Werbende, können mit Bußgeldern geahndet oder von Mitbewerbern abgemahnt werden aber: nicht jeder Verstoß gegen die Impressumspflicht ist wettbewerbswidrig (Bsp. OLG Koblenz, CR 2006, 692: Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde fehlte)

6 Impressum Beispiel 1: Das OLG Frankfurt stellte fest, dass auch eine unzureichend deutliche Gestaltung des Impressums einen Abmahngrund darstellen kann. (Urteil v , 6 U 187/07) Der Link Impressum befand sich dabei am unteren rechten Ende der Internetseite in sehr kleiner, blasser und drucktechnisch nicht hervorgehobener Schrift. Das Gericht hat hierin einen Verstoß gegen 5 TMG gesehen. Beispiel 2: Wird das Impressum hingegen in einer Aufzählung "versteckt", an die der Verbraucher in dieser Form nicht gewöhnt ist, entspricht dies nicht der leichten Erkennbarkeit aus 5 TMG. Beispiel 3: Der Bundesgerichtshof (Urteil v , Az: I ZR 228/03): unmittelbare Erreichbarkeit auch dann gegeben, wenn man zwei Links anklicken muss, um zur Anbieterkennzeichnung zu gelangen.

7 Impressum Beispiel 4: LG München I (Urteil v , 33 O 23089/07): das Fehlen der Aufsichtsbehörde überschreitet die Bagatellschwelle des 3 UWG nicht. Aber: ein Verstoß gegen die Impressumspflichten ist seit Inkrafttreten des neuen UWG zum immer wettbewerbsrelevant und damit abmahnfähig. Beispiel 5: OLG Hamm, Urteil vom ; Az. 4 U 213/08): Fehlt im Impressum einer Internetseite, auf der Waren verkauft werden, die Angabe des Handelsregisters und die diesbezüglichen Nummern (Register-Nummer und Umsatzsteuer-IDNr.), ist dieses Verhalten wettbewerbsrechtlich unzulässig. Das Handelsregister und die Registernummer müssen deshalb im Impressum vorzufinden sein.

8 Impressum Beispiel 6: OLG Düsseldorf (Urteil vom Az.: I-20 U 125/08): Verstoß gegen die Impressumspflicht nach 5 Abs.1 Nr.1 TMG ist eine abmahnfähige Wettbewerbsverletzung. Impressum einer kommerziellen Webseite ohne Angabe des Geschäftsführer-Namens rechtswidrig und abmahnfähig. Beispiel 7: EuGH (Urt. v Az.: Ca 298/07): Eine Telefonnummer ist nicht zwingend erforderlich. Aber: Der Webseiten-Betreiber muss neben der -Adresse weitere Informationen zur Verfügung stellen, die eine schnelle Kontaktaufnahme ermöglichen, z.b. in Form einer elektronischen Anfragemaske. Beispiel 8: Landgericht Essen (Az. 44 O 79/07): Allein ein Kontaktformular zur Kontaktaufnahme reicht als Impressum nicht aus

9 Impressum Beispiel 9: Keine leichte Erkennbarkeit, wenn die Bezeichnung erst nach einem Scrollen auf der vierten Bildschirmseite sichtbar wird (so zumindest: OLG München, Urteil vom , Az. : 29 U 4564/03). Eine Erreichbarkeit der Angaben über 2 Links ( Kontakt und Impressum ) ist dagegen ausreichend (BGH v I ZR 228/03).

10 Impressum Notwendige Angaben: den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind Rechtspersönlichkeit (natürliche oder juristische Person) bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten, Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post; dies schließt, auch bei Online-Shops, die Angabe einer Telefonnummer mit ein (OLG Oldenburg (Urt. v W 29/06), soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,...

11 Impressum Notwendige Angaben: (Fortsetzung) soweit der Teledienst in Ausübung eines zuzulassenden Berufes angeboten oder erbracht wird: Angaben über die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören, die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist, die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,... in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer. Weitergehende Informationspflichten, insbesondere u.a nach dem Fernabsatzgesetz, Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, handelsrechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften zum Fernabsatz, 312b BGB, der BGB-InfoVO, Fernunterrichtsschutzgesetz...

12 Impressum Impressumspflichten (Beispiel) Informationen über den Anbieter, reeller Kontakt möglich (Telefon, ) Berufsrechtliche Angaben Haftungshinweise / Disclaimer

13 Impressum Was passiert, wenn die Regeln nicht eingehalten werden? Seitenbetreiber wird per anwaltlicher Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert Auch Haftung des Admin-C möglich Seitenbetreiber verpflichtet sich, fortan ein - rechtlich unbedenkliches - Impressum vorzuhalten und im Falle eines Verstoßes eine Strafe an den Abmahnenden zu zahlen wenn Abgemahnter nicht auf Abmahnung reagiert: Abmahner kann Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen Kosten der Abmahnung (Bsp.) Streitwert: zwischen 3.000,- und 6.000,- EUR Anwaltsgebühren 465,- bis 696,- EUR

14 Impressum Zusammenfassung: Angaben im Impressum (grds.) Firma (vollständige Bezeichnung) Verantwortlicher mit vollem Namen (Vor- und Nachname) Anschrift (ladungsfähig) Telefonnummer -Adresse Steuernummer/USt-ID Ggf. berufsrechtliche Regelungen Das LG Nürnberg-Fürth (Urt. v Az.: 3 HK O 9663/09): Bei bestimmten Impressums-Pflichtangaben reicht es aus, diese nur zu verlinken anstatt den Volltext wiederzugeben. Beispiel: "Die berufsrechtlichen Regelungen können unter der Rubrik "Berufsregeln unter eingesehen werden. Gerne: direkte Verlinkung statt Link auf Homepage (

15 Online-Shops und Impressum Die Impressumspflicht gilt auch bei gewerblichen Angeboten (Shops) auch bei ebay Das Landgericht Hamburg (Az.: 327 O 196/06): Verlinkung der Anbieterdaten bei ebay mittels der Rubrik Mich genügt den Anforderungen aus 6 TDG hinsichtlich der Impressumspflicht. expliziter Hinweis auf der Angebotsseite selbst, dass sich die Anbieterdaten durch einen Klick auf die Rubrik Mich auffinden lassen, nicht notwendig. eine gesetzliche Vorgabe, unter welcher Bezeichnung die Anbieterkennzeichnung erfolgen soll, besteht nämlich nicht (vgl. BGH v I ZR 228/03; ebenso die Vorinstanz OLG München, MMR 2004, S. 36).

16 Impressum: Shops (ebay) Impressumspflicht auch bei gewerblichen Angeboten über ebay (Fortsetzung) aber: vollständiges Impressum erforderlich vgl. OLG Koblenz, MMR 2006, 236: wenn regelmäßig, etwa als Powerseller, über das Internet-Auktionshaus ebay Artikel verkauft wird ähnlich OLG Karlsruhe, WRP 2006, 1038: Unternehmer ist, wer auf der Verkaufsplattform ebay auf Dauer angelegt unternehmerisch Waren anbietet Kriterien: Power-Seller (etwa: Mindest-Handelsvolumen 3.000,- mtl.) 228 Käufer-Bewertungen

17 Impressum: Facebook Impressum-Pflicht gilt auch für Soziale Netzwerke und jedwede (gewerbliche) Social Media Profile : Facebook LG Frankfurt a.m., Beschluss vom Az.: 3-08 O 136/11: Unternehmenspräsenz auf Facebook muss ein ordnungsgemäßes Impressum haben ähnlich LG Köln, Urteil vom Az. 28 O 402/10 LG Aschaffenburg, Urteil vom AZ: 2 HK O 54/11: Anbieterkennung ist immer dann vorzuhalten, wenn nicht nur eine reine private Nutzung des Social Media Profils vorliegt. Umsetzung Impressum wird nicht unter der Bezeichnung Info erwartet. (P): wo dann? Eigener Reiter auf der Facebook-Seite (mobil nicht sichtbar) Applikation "TABMAKER Imprint" eigene Box ( Impressum oder Kontakt ) auf Facebook-Fan-Seite direkte Verlinkung auf das Homepage-Impressum (P)

18 Inhalt Rechtsfallen

19 Rechtsfallen Widerrufs- und Rückgaberecht 312 d Abs. 1 BGB: Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach 356 eingeräumt werden. Frist: 1 Monat ( 312 d, 355 BGB) nicht 4 Wochen 312 d Abs. 2 BGB: Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß 312 c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses.

20 Rechtsfallen 1. Rechtsfalle: Widerrufsbelehrung Rückgaberecht: 1 Monat (auch bei ebay) ( 312 d, 355 BGB) nicht 4 Wochen Kammergericht Berlin, Beschluss v (5 W 156/06): Im gewerblichen Endverbraucherhandel über ebay gilt eine Widerrufsfrist von einem Monat ( 355 Abs. 2 Satz 2 BGB). Grund: der Vertrag bei ebay kommt bereits mit Auktionsablauf und Höchstgebot des Kunden und nicht erst mit einer Bestätigungsmail durch den Händler bzw. Versand der Ware zustande und somit die fristauslösende Belehrung in Textform ( 126b BGB, z.b. , Papierform) erst nach Vertragsschluss erteilt wird. Die gleiche Auffassung vertritt auch das OLG Hamburg, Urteil v (3 U 103/06): bei gewerblichen Verkäufen über die Plattform ebay gilt nach 355 Abs. 2 Satz 2 BGB eine Widerrufsfrist von einem Monat, da eine Widerrufsbelehrung auf der Artikelseite nicht den Anforderungen der Textform ( 126a BGB) genügt.

21 Rechtsfallen Rückgaberecht: (Fortsetzung) Achtung: Unterscheidung zwischen Rückgabe und Widerruf des Kaufes Der Widerruf kann entweder durch schlichte Rückgabe / Rücksendung der Sache erklärt werden oder aber auch durch eine fristgerechte Absendung der Widerrufserklärung (vgl. 356, 357 BGB).

22 Rechtsfallen Ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ( 312 d, 355 BGB) Seit : neues Musterformular des BMJ annähernd gleich der bisherigen, nur geringfügige Änderungen zur bisher gültigen Fassung Angaben des Musterformulars unbedingt alle übernehmen Achtung: neue Widerrufsbelehrung zum Wesentliche Änderungen, etwa zur Widerrufsfrist (14 Tage), zum Rückgaberecht (fällt weg) und zur Form Keine Übergangsfrist!

23 Rechtsfallen Gilt auch bei ebay, Amazon & Co.! Kammergericht Berlin, Beschluss v (5 W 156/06): Bei Verkäufen an Endverbraucher über ebay gilt eine Widerrufsfrist von einem Monat. Grund: der Vertrag bei ebay kommt bereits mit Auktionsablauf und Höchstgebot des Kunden und nicht erst mit einer Bestätigungsmail durch den Händler bzw. Versand der Ware zustande und somit die fristauslösende Belehrung in Textform ( 126b BGB, z.b. , Papierform) erst nach Vertragsschluss erteilt wird. Die gleiche Auffassung vertritt auch das OLG Hamburg, Urteil v (3 U 103/06): bei gewerblichen Verkäufen über die Plattform ebay gilt nach 355 Abs. 2 Satz 2 BGB eine Widerrufsfrist von einem Monat, da eine Widerrufsbelehrung auf der Artikelseite nicht den Anforderungen der Textform ( 126a BGB) genügt. Achtung: Unterscheidung zwischen Rückgabe und Widerruf des Kaufes Der Widerruf kann entweder durch schlichte Rückgabe / Rücksendung der Sache erklärt werden oder aber auch durch eine fristgerechte Absendung der Widerrufserklärung

24 Rechtsfallen Rechtsfalle: Werbung Fehler bei Onlinewerbung begründen Verstoß nach dem UWG Vielzahl an Fehlern möglich, vgl. etwa schwarze Liste (Anhang zu 3 Absatz 3 UWG: 30 Fälle) Betrifft nicht nur Anzeigen und Produktwerbung, sondern auch Angebote auf Marktplätzen (ebay) Häufige Verstöße: Werbung mit Garantien ( 2 Jahre Garantie ) Werbung mit Selbstverständlichkeiten ( FCKW frei ) Mangelnde Anbieterkennzeichnung Fehler in AGB Daher: vorher prüfen lassen!

25 Inhalt Urheberrecht & Markenrecht

26 Urheberrecht Urheberrechte im Internet Regelung im Urhebergesetz (UrhG) Schutzfähig sind Werke, 1-6 UrhG: Grafiken, Texte, Software, Fotos, nicht aber die zugrundeliegende Idee Urheberrechtsschutz besteht, wenn er gesetzlich vorgesehen ist (z.b. Fotos, 72 UrhG) das Werk eine gewisse Schöpfungshöhe hat Inhalt des Urheberrechts: Persönlichkeitsrechte Verwertungs- bzw. Nutzungsrechte übertragbar durch Lizenzverträge Folgen einer Verletzung: strafrechtlich UND zivilrechtlich insbesondere: Urheberrechtsverstoß nach 97 Abs. 1 S. 1 UrhG, der Beseitigungs-, Unterlassungs- sowie Schadensersatzansprüche nach sich ziehen kann.

27 Urheberrecht Urheberrechte im Internet grundsätzlich ist die Benutzung fremder Werke nur mit Zustimmung des Rechtsinhaber zulässig (Nutzungsrechte) Dauer: bis 70 Jahre nach Tod, 64 UrhG u.u. konkludente Einwilligung (kein -Hinweis ) des Rechteinhabers, aber: ausdrückliche Verbote beachten ab Kenntnis der rechtswidrigen Verwendung: Löschung Inhalten und Links Bei Verstoß gegen Urheberrecht hat der Urheber Anspruch auf Auskunft über Art, Dauer und Ort der unberechtigten Nutzung Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (gilt 30 Jahre!) Zahlung von Schadensersatz (ggf. doppelt) für die unberechtigte Nutzung Erstattung der Abmahnkosten (Anwaltskosten)

28 Urheberrecht Urheberrechte im Internet Schadensersatz: oft hoch Ermittlung des Schadensersatzes: Geltendmachung des konkret entstandenen Schadens der aber in den meisten Fällen schwierig zu beziffern sein wird Herausgabe des entgangenen Gewinns vom Rechtsverletzter auch dieser kann erst nach Auskunftserteilung vom Rechtsverletzter über den Umfang der Nutzung und auch nur schwer beziffert werden oder Schadensberechnung im Wege der sogenannten Lizenzanalogie derjenige Lizenzbetrag ist zu zahlen, der zu zahlen wäre, wenn beide Parteien einen normalen Lizenzvertrag geschlossen hätten Ermittlung über Vergleichswerte, etwa MFM-Bildhonorar- Tabelle

29 Urheberrecht bis zu 100% Zuschlag auf den Schadensersatz bei fehlender Autorennennung (LG Düsseldorf, Urteil vom Az.: 23 S 386/11 ) 13 UrhG Anerkennung der Urheberschaft: Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk (Autorennennung): Quelle stets angeben Im direkten Zusammenhang mit dem Bild (Bildunterschrift) in zentralem Bildquellennachweis (Impressum etc.) Streitwerte: OLG Brandenburg, Beschluss vom Az.: 6 W 31/13: in Fällen von geklauten Fotos (zu privaten Zwecken) im Online- Bereich: das 10-fache des Lizenzschadens Meist ab EUR, üblich eher EUR und mehr (je nach Umfang und Dauer der Rechtsverletzung)

30 Urheberrecht Vorgehen: Rechte für Bilder, Texte und sonstige Werke, sofern man die nicht selbst hat, schriftlich einholen: Nutzungsrechte für Nutzung (Internet, Print, TV etc.) Nutzungsbedingungen (fotolia.de, pixelio.de beachten) Art (Internet, Print, TV) Umfang (Größe des Bildes) Zweck (gewerblich, nicht gewerblich) Dauer Hinweispflichten (Autor, Quelle) Nachweis zu Beweiszwecken aufbewahren Quelle nennen

31 Markenrecht Markenrechte in Internet Regelung im Markengesetz (MarkenG) Schutzfähig sind Marken geschäftliche Bezeichnungen Beginn des Schutzes Marken ab Anmeldung, 4 MarkenG geschäftliche Bezeichnungen ab Benutzung Markenschutz Der Rechtsinhaber kann jedem Dritten die Benutzung eines jüngeren Zeichens untersagen bei Verwechslungsgefahr Gefährdung der Unterscheidungskraft (Verwässerung) Beeinträchtigung der Wertschätzung (Rufausbeutung)

32 Markenrecht Vermeidung von Markenrechtsverstößen: 30 MarkenG: der Markeninhaber kann einem Dritten das Recht einräumen, den Markenbegriff zu nutzen entgeltlich oder unentgeltlich bedarf keiner Schriftform keine besonderen Voraussetzungen Verkehrssitte / üblicher Handelsbrauch: vermutete Duldung durch den Markeninhaber (Ausnahme) Nutzungserlaubnis nach 23 Nr. 3 MarkenG : Markeninhaber hat nicht das Recht, einem Dritten die Benutzung einer Marke zu untersagen, wenn dieser damit die Bestimmung von Waren oder Dienstleistungen beschreibt, soweit die Benutzung dafür notwendig ist und sie nicht gegen die guten Sitten verstößt und: Marken / Kennzeichen dürfen weder graphisch noch technisch verändert werden

33 Inhalt Datenerhebung

34 Datenerhebung Bei Erhebung von Daten über Webseiten gilt es zu beachten: Nutzer muss ausdrücklich in Datenerhebung einwilligen, sog. Opt- In nicht versteckt in AGB gesonderte Datenschutzbestimmungen ( Privacy Policy ) erforderlich ggf. gesondertes Opt-In-Feld unter dem Webformular, über das die Daten erhoben werden Confirmed Opt-In verwenden, besser noch Double Opt-In (s. Vortrag zur SPAM-Problematik) Nutzer kann jederzeit Auskunft über Art und Zweck der Datenspeicherung verlangen, 34 BDSG, 13a UKlaG Nutzer kann der Datenspeicherung jederzeit widersprechen

35 Datenerhebung Bei Erhebung von Daten über Webseiten gilt es zu beachten: "Ich willige ein, dass der Anbieter meine (personenbezogenen) Daten (zu dem angegebenen Zweck - z. B. zur Versendung von s mit Produktinformationen oder werbendem Charakter (Newsletter) speichert und nutzt". aber: jederzeitige Widerrufsmöglichkeit: Jeder Nutzer kann der Nutzung seiner Daten zu Werbezwecken (Widerspruch) jederzeit ohne Angabe von Gründen per an die Adresse xx@yyzz.de oder telefonisch unter widersprechen. Einen entsprechender Hinweis dazu findet sich in jeder . gilt nicht für Partner (Dritte)! Partner etc. müssen konkret benannt werden mit Detailinformationen (vollständige Anschrift etc.) sowie Hinweis auf jederzeitigen Widerruf beim Partner

36 Inhalt Kennzeichnungspflichten

37 Kennzeichnungspflichten Es gilt, eine Vielzahl an Kennzeichnungspflichten zu beachten, etwa Preisangaben, Versandkosten, Telefonpreisangabe / Kosten weitere Pflichtangaben je nach Waren / Dienstleistung

38 Kennzeichnungspflichten 1. Preisangaben Genaue Preisangabe nebst MwST. (PreisAngVO) OLG Hamburg (Urteil vom , AZ: 5 U 128/04: Bei Preisangaben in Online-Shops muss klargestellt sein, dass es sich um Endpreise incl. Mehrwertsteuer handelt, wobei auf alle zusätzlichen Kosten (Versandkosten, Nachnahmegebühr) hingewiesen sein muss. Die Information muss neben jedem Einzelpreis erfolgen (OLG Hamburg, Urt. v U 72/04) Sternchen-Hinweis vollkommen ausreichend: Sternchen oder eine Fußnote hinter jeder Preisangabe: Diese Art der Preisauszeichnung ist dem durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher hinreichend vertraut. Die Angabe der Versandkosten in den AGB oder erstmals im "Warenkorb" ist ebenfalls nicht ausreichend (LG Hamburg, Urt. v O 614/05)

39 Kennzeichnungspflichten Genaue Preisangabe nebst MwST. (PreisAngVO) (Fortsetzung) Irreführend und damit wettbewerbswidrig hingegen die Angabe weiterer Preisbestandteile - hier: der Versandkosten - hinter einem mit "weitere Informationen" gekennzeichneten Link. Bei dieser Formulierung erwarte der Verbraucher weitere Informationen zum Produkt, nicht aber zum Preis.

40 Kennzeichnungspflichten 2. Telefonkosten / Verbindung Müssen bei Angabe der Telefonnumer auch die Verbindungskosten aufgeführt werden? fernabsatzrechtliche Vorschriften ( 312b - 312f BGB): (-) aber: unterschiedliche Rechtsprechung: LG Saarbrücken (Urt. v Az.: 7II O 116/03): bei Rufnummern müssen die Verbindungspreise nicht mit angegeben werden. BGH (Urt. v. 3.Juli 2003 I ZR 66/01, I ZR 211/01): Verpflichtung zur Preisangabe besteht. Die speziellen Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes und der Telekommunikations- Kundenschutzverordnung, nach denen die Tarife zu veröffentlichen seien, stehen der Anwendbarkeit der weiterreichenden Vorschriften der Preisangabenverordnung (PAngV) nicht entgegen.

41 Kennzeichnungspflichten 2. Telefonkosten / Verbindung aber: unterschiedliche Rechtsprechung: LG Itzehoe (Urt. v Az.: 7 O 287/02) : der Preis pro Verbindung ist gem. 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV anzugeben Ebenso OLG Koblenz (Urt. v Az: 4 W 472/02): sehr weitgehenden Pflicht, Preise anzugeben Empfehlung: vor allem bei Wehrwertrufnummern Kosten angeben

42 Kennzeichnungspflichten 3. sonstige notwendige Angaben "Verordnung über die Kennzeichnung von Haushaltsgeräten mit Angaben über den Verbrauch an Energie und anderen wichtigen Ressourcen" - EnVKV. (Verordnung aufgrund des 1 Abs. 1 Nr. 1 des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes vom 1. Juli 1997 (BGBl. I S. 1632). gilt für die Arten von Haushaltsgeräten, die in Anlage 1 der Verordnung aufgeführt sind "neue" Geräte gilt nicht für gebrauchte Geräte. grundsätzlich müssen alle "netzbetriebenen elektrischen Haushaltsgeräte" entsprechend gekennzeichnet werden. Auflistung der einzelnen Geräte - hier:

43 Kennzeichnungspflichten Missachtung der Angabeverpflichtung = Wettbewerbsverstoß Wettbewerber hat ggf. einen Anspruch aus UWG. Einige OLG sind durchaus der Ansicht, dass Verstöße die EnVKV (überwiegend allerdings hinsichtlich der PKW-EnVKV) mittels wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen geahndet werden dürfen, so z.b. das Landgericht Dresden, Urteil vom , Az.: 41 O 1313/07. Hier ging es auch um Angaben zum Energieverbrauch von Elektro-Haushaltsgeräten.

44 Kennzeichnungspflichten Weitere Pflichten des Anbieters 312 e: Unternehmer muss dem Kunden angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann, den Zugang von dessen Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen und die Möglichkeit zu verschaffen, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern. (OLG Hamm, Urteil vom Az.: I-4 U 134/12). weitere Pflichten je nach Angebot (, weisse Ware, Arzneimittel etc.)

45 weitere Pflichten Wettbewerber hat ggf. einen Anspruch aus UWG! Einige OLG sind durchaus der Ansicht, dass Verstöße die EnVKV (überwiegend allerdings hinsichtlich der PKW-EnVKV) mittels wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen geahndet werden dürfen, so z.b. das Landgericht Dresden, Urteil vom , Az.: 41 O 1313/07, das OLG Dresden, Urteil vom , Az.: 14 U 1393/09, das OLG Stuttgart, Urteil vom , Az.: 2 U 60/08 sowie das OLG Köln, Beschluss vom , Az.: 6 W 60/09. Oft nur marginaler Verstoß: Tabelle zu Energieklassen (A++ bis G) fehlt, Angabe auf Unterseiten etc. Empfehlung: lassen Sie Ihren Onlineauftritt immer prüfen vor allem, wenn Sie einen Shop anbieten!

46 Inhalt Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen?

47 Kontakt Gerd M. Fuchs, Postanschrift: Büroanschrift: Florastraße 70 Brunnenstraße 69 (supermarkt Studio 3) Berlin Berlin Tel: Fax: Mobil: Web: FB:

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