Niederschrift. 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit des Ausschusses

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1 Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur und Sport des Rates der Gemeinde Molbergen am Montag, 23. Mai 2011, Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses der Gemeinde Molbergen Anwesend waren: 1. Vorsitzende: Regina Rauert, Dwergte 2. Ausschussmitglieder: Birgitta Kösters, Molbergen Sebastian Vaske, Molbergen Thorsten Lübbers, Molbergen Gustav Müller, Molbergen Theo Bruns, Molbergen Günter Koopmann, Peheim 3. Verwaltung: Bürgermeister Ludger Möller, Molbergen Allgem. Vertreter des BGM, Andreas Unnerstall Verw.-Angest. Josef Osterhus, als Protokollführer 4. Beratend: Margret Klünemann, Lastrup, Leiterin des Kindergartens Unter dem Regenbogen Christin Dierkhüse, Ermke, Gemeindejugendring (GjR) Martina Benten, Molbergen, Gemeindejugendring (GjR) 5. Zuhörer: Ludger Brundiers, Molbergen, Förderverein Kindergarten Unter dem Regenbogen Ratsherr Hubert Thien, Peheim Ratsherr Antonius Lamping, Molbergen (ab TOP 5) Ratsherr Werner Meyer, Ermke (ab TOP 7) Ratsfrau Nadja Kurz, Molbergen, (ab TOP 7) Ratsherr Bernhard Gerten, Stalförden (Ab TOP 8) Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit des Ausschusses 2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses vom Antrag des Schützenvereins Peheim e.v. auf Gewährung eines Zuschusses für die Restaurierung der Vereinsfahne

2 Abrechnung der Sanierungsmaßnahmen am Kindergarten St. Johannes Baptist in Molbergen 5. Zuschussgewähung für die Gestaltung des Außenbereichs beim Kindergarten St. Joh. Baptist und der Kinderkrippe Unter dem Regenbogen 6. Anmeldesituation zum Kindergartenjahr 2011/ Anmeldesituation zur Kinderkrippe 2011/2012; Beratung über weiteren Krippenbedarf 8. Ferienpassaktion Programmvorstellung 9. Mitteilungen und Anfragen Die mit Einladung vom zugestellte Tagesordnung wurde wie folgt abgewickelt: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit des Ausschusses Die Vorsitzende des Ausschusses, Frau Regina Rauert, eröffnete um Uhr die Sitzung und begrüßte alle Anwesenden recht herzlich. Sie stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Anschließend wurde mit der Beratung der auf der Tagesordnung stehenden Punkte begonnen. Die Beratungen fanden in öffentlicher Sitzung statt. 2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses vom Gegen die Niederschrift der Sitzung vom , welche allen Ausschussmitgliedern zugestellt worden war, wurden keine Einwendungen erhoben; sie wurde mit Stimmenthaltung des Ausschussmitgliedes Theo Bruns, der an der letzte Ausschusssitzung nicht teilgenommen hatte, unverändert genehmigt. 3. Antrag des Schützenvereins Peheim e.v. auf Gewährung eines Zuschusses für die Restaurierung der Vereinsfahne Mit Schreiben vom , eingegangen bei der Gemeinde Molbergen am , beantragt der Schützenverein Peheim e.v. einen Zuschuss für die Restaurierung der traditionellen Vereinsfahne.

3 - 3 - Die Gesamtkosten belaufen sich laut dem Angebot einer Fachfirma aus Karlsruhe auf insgesamt 6.480,00 Euro zuzüglich MwSt. Die Restaurierung der Fahne ist in der Zwischenzeit erfolgt. Vom Ausschuss war darüber zu entscheiden, ob dem Antrag des Schützenvereins stattgegeben werden und ggfls. in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt werden soll. Für die Gewährung von Zuschüssen für die Neuanschaffung bzw. Restaurierung von Vereinsfahnen gibt es keine offiziellen Richtlinien. In den vergangenen Jahren gab es lediglich einen ähnlichen Vergleichsfall. So wurde dem Schützenverein Molbergen im Jahre 2007 für die Neuanschaffung der Vereinsfahne ein gemeindlicher Zuschuss in Höhe von 450,00 Euro gewährt. Um die Gesamtanschaffungskosten von rund Euro finanzieren zu können, hatte der Schützenverein Molbergen zur damaligen Zeit von seinen Mitgliedern einen einmaligen Sonderbeitrag von 20,00 Euro pro Mitglied erhoben. In Anlehnung an die Höhe des damaligen Zuschusses schlug Ausschussmitglied Günter Koopmann vor, dem Schützenverein Peheim für die Restaurierung der Fahne einen einmaligen Zuschuss von 500,00 Euro zu gewähren. Dieser Vorschlag fand einheitlich Zustimmung der anderen Ausschussmitglieder. Ohne weitere Aussprache fasste der Ausschuss einstimmig folgende Beschlussempfehlung: Dem Schützenverein Peheim e.v. wird für die Restaurierung der Vereinsfahne ein einmaliger gemeindlicher Zuschuss in Höhe von 500,00 Euro gewährt. 4. Abrechnung der Sanierungsmaßnahmen am Kindergarten St. Johannes Baptist in Molbergen Die Sanierung des katholischen Kindergartens "St. Johannes Baptist" ist mittlerweile abgeschlossen. Für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung des Kindergartens stellte sich die Ausgangsfinanzierung wie folgt dar: Gesamtkosten ,00 abzüglich Rücklagenmittel Kirchengemeinde St. Joh. Baptist ,00 Zwischensumme ,00 davon 20 % BMO ,00 davon 80 % Gemeinde Molbergen ,00 (Deckelung) Für die Erweiterung um die 5. Gruppe hat der Landkreis Cloppenburg danach mit Bescheid vom einen Zuschuss in Höhe von ,00 Euro gewährt.

4 - 4 - Dieser wird in vollem Umfang auf den gemeindlichen Finanzierungsanteil angerechnet. Nach letztem Stand liegen die tatsächlichen Baukosten mit insges ,02 Euro rund 6.250,00 Euro über der anfänglichen Kostenkalkulation. Am hat mit Vertretern des Bischöflich Münsterschen Offizialats (BMO) ein abschließendes Gespräch über die Kostenabrechnung stattgefunden. Mit dem BMO konnte Einigkeit darüber erzielt werden, dass der für die Einrichtung der 5. Gruppe vom Landkreis gewährte Zuschuss in Höhe von ,00 Euro komplett der Gemeinde Molbergen zugute kommt und somit in vollem Umfang auf den gemeindlichen Finanzierungsanteil angerechnet wird. Daraufhin hatte sich die Verwaltung bereit erklärt, den kommunalen Anteil der geringfügig über den ursprünglich gedeckelten Betrag von ,00 Euro zu übernehmen. Schlussendlich ergibt sich somit folgende Abschlussfinanzierung: Baukosten ,02 abzüglich Rücklagenmittel der Kirchengemeinde St. Joh. Baptist ,94 Zwischensumme ,08 davon 20 % BMO ,41 davon 80 % Gemeinde Molbergen ,67 Nach Abzug des o. g. Kreiszuschusses für die Einrichtung der 5. Gruppe verbleibt ein von der Gemeinde zu tragender Kostenanteil von ,67. In der Sitzung war darüber abzustimmen, ob nach dem vorgestellten Verfahren mit der Kath. Kirchengemeinde abgerechnet werden kann. Ohne weitere Aussprache stimmte der Ausschuss der dargestellten Verfahrensweise zur Abrechnung der Sanierungsmaßnahmen am Kindergarten St. Johannes Baptist einstimmig zu. 5. Zuschussgewährung für die Gestaltung des Außenbereichs beim Kindergarten St. Johannes Baptist und der Kinderkrippe Unter dem Regenbogen In der Kostenkalkulation für die Sanierung bzw. Erweiterung des Kindergartens St. Joh. Baptist, die dem gemeindlichen Zuschuss in Höhe von bis zu ,00 zugrunde lag, war die Herstellung des Eingangs- und Parkplatzbereiches vor dem Kindergarten nicht enthalten. Über die Notwendigkeit dieser Maßnahme als Abschluss der Bauarbeiten besteht allgemein Einigkeit. Diese Einschätzung hat auch der Fachausschuss im Rahmen seiner Besichtigung vor der letzten Sitzung geteilt.

5 - 5 - Die favorisierte Variante der Neugestaltung der Neugestaltung des Außenbereichs (Variante A) stellte Herr Unnerstall dem Ausschuss anschließend detailliert anhand eines Planes vor. Dieser ist der Niederschrift als Anlage I beigefügt. Danach soll der Parkplatz mit insgesamt 21 Stellplätzen mit einer Pflasterfläche von insgesamt 870 qm sowie fußläufige Wege und Fahrradstellplätze von ca. 495 qm neu angelegt werden. Die Umfahrt mit einer Zu- und einer Ausfahrt erfolgt über dem Parkplatz in eine Richtung. Die Feuerwehrzufahrt führt über den Parkplatz entlang der westlichen Grundstücksgrenze (Wohngrundstück Pfarrer Drees). Bei der restlichen Fläche von ca. 870 qm handelt es sich um anzulegende Grünflächen (Rasen, Beete, etc.). Die Kosten für die Neugestaltung des Außenbereichs belaufen sich für die favorisierte Variante nach Schätzung des Ingenieurbüros Behnen & Ludmann (IBL), Berssen, auf insgesamt ,25 brutto. Als teuerste Position nach der Kostenschätzung des Ingenieurbüros IBL schlägt die Umlegung der Zufahrt mit knapp ,00 Euro zu Buche. Die Aufteilung der Kosten nach den einzelnen Positionen ist aus der Anlage II ersichtlich. In einem Gespräch mit Vertretern des Bischöflich Münsterschen Offizialats (BMO) Vechta am haben diese eine Kostenbeteiligung entsprechend dem Rahmenvertrag in Höhe von 20 % zugesagt. Der Anteil der politischen Gemeinde beträgt demnach 80 %. Eigenmittel der Kirchengemeinde oder sonstige Fördermöglichkeiten stehen hierfür nicht zur Verfügung. Die Finanzierung stellt sich mithin wie folgt dar: Gesamtkosten brutto ,25 davon 20 % BMO ,05 davon 80 % Gemeinde ,20 Ausschussmitglied Theo Bruns wies daraufhin, dass bei der geplanten Feuerwehrzufahrt drei Pkw-Stellplätze wegfallen müssten, da ansonsten die Feuerwehrzufahrt durch parkende Autos blockiert würde. (Hinweis: Die Anregung wurde einige Tage nach der Sitzung durch das Ingenieurbüro IBL berücksichtigt. Die Änderungen sind aus den Anlagen III u. IV ersichtlich) Abschließend schlug Ausschussmitglied Theo Bruns vor, den gemeindlichen Zuschuss auf insgesamt ,00 Euro zu begrenzen. Auch die restlichen Ausschussmitglieder hielten dies für sinnvoll und zweckmäßig, was auch schon die Kostendeckelung im Rahmen der Zuschussgewährung für die Sanierung des Kindergartens St. Joh. Baptist gezeigt hätte. Nach kurzer Aussprache fasste der Ausschuss folgende einstimmige Beschlussempfehlung an den Rat:

6 - 6 - Der Kirchengemeinde St. Johannes Baptist wird für die Neugestaltung des Eingangs- und Parkplatzbereichs beim Kindergarten St. Johannes Baptist ein Zuschuss in Höhe von 80 % der Gesamtkosten gewährt. Die Zuschusshöhe wird auf maximal ,00 begrenzt. Die Umsetzung erfolgt in enge Abstimmung zwischen Kirchengemeinde und politischer Gemeinde. Durch den Anbau der Kinderkrippe an den Kindergarten Unter dem Regenbogen reichen die dortigen Abstellmöglichkeiten für Garten- und Spielgeräte in der vorhandenen Unterstellhütte nicht mehr aus. Deshalb ist im Haushalt 2011 für die Errichtung eines Geräteschuppens auf Grundlage des Angebots einer örtlichen Zimmerei ein Ansatz von ,00 veranschlagt worden. Nunmehr hat der im letzten Jahr gegründete Förderverein des Kindergartens angeboten, ein solches Gerätehaus in Eigenleistung zu erstellen. Das vom Zimmereibetrieb Werner Spille, Dwergte, eingeholte Angebot für einen entsprechenden massiven Bausatz zur Größe von 5,95 m x 5,30 m beläuft sich auf 4.357,07. Weiter hat der Förderverein in Zusammenarbeit mit der Kindergartenleitung einen Vorschlag zur Gestaltung des Kindergartenspielplatzes unter Nutzung des angrenzenden Waldstückes erarbeitet. Dieses Engagement sollte seitens der Gemeinde unterstützt werden. Vorgeschlagen wird deshalb, für die geplanten Aktivitäten einen Betrag in Höhe von 8.500,00 bereitzustellen, der in Abstimmung mit der Verwaltung verwendet werden kann. Kostenträger ist hier zu 100 % die Gemeinde Molbergen. Kindergartenleiterin Margret Klünemann gab anschließend einige Erläuterungen zu dem Vorhaben. Durch den Anbau der neuen Kinderkrippe an den Kindergarten sei sehr viel Platz des Außenspielplatzes verloren gegangen. Damit die Kinder auch weiterhin genügend Spielraum zur Verfügung hätten, müsste der Spielplatz in Richtung des angrenzenden Waldstücks vergrößert werden. Dabei müsste das Waldstück noch mehr genutzt und in den Spielbereich eingebunden werden. Des Weiteren müssten einige Spielgeräte, so u. a. die große Schaukel an neue Standorte versetzt werden. Auch sei generell die Anschaffung neuer Spielgeräte angedacht, wie z. B. die Anschaffung eines Bodentrampolins. Da diese Geräte aber meistens sehr kostspielig seien, könnte diese aber nur nach und nach angeschafft werden. Der Vorsitzende des Fördervereins des Kindergartens Unter dem Regenbogen, Ludger Brundiers, wies ergänzend daraufhin, dass neben der Beengtheit auch zu wenige befestigte Wege für das Fahren mit Trettreckern und Laufrädern angelegt seien. Aus diesem Grund sei ebenfalls geplant, neue Wege in einer Breite von 1,30-1,40 m zu pflastern. Auch diese Arbeiten würden von den Eltern der Kinder in Eigenleistung durchgeführt.

7 - 7 - Der Ausschuss war einheitlich die Meinung, dass die Eigeninitiative des Fördervereins und der Eltern unterstützt werden sollte. Aufgrund der Tatsache, dass durch die Eigenleistung der Eltern lediglich Materialkosten anfallen würden, sei der beantragte Zuschuss in Höhe von Euro gerechtfertigt. Abschließend schlug Bürgermeister Möller vor, die alten Pflastersteine, die im Rahmen der Neugestaltung des Eingangs- und Parkplatzbereiches des Kindergartens "St. Joh. Baptist" abgängig seien, für die Pflasterung der neuen Wege zu verwenden. Der Ausschuss schloss sich diesem Vorschlag an. Ohne weitere Aussprache erfolgte daraufhin folgende einstimmige Beschlussempfehlung an den Rat: Für die Gestaltung des Krippen- und Kindergartenspielplatzes an der Kindertagesstätte Unter dem Regenbogen, vorrangig für die Errichtung eines Garten-/Gerätehauses, wird ein Betrag in Höhe von 8.500,00 bereitgestellt. Dieses Budget kann in Abstimmung zwischen der Verwaltung sowie der Kindergartenleitung und dem dortigen Förderverein verwendet werden. 6. Anmeldesituation zum Kindergartenjahr 2011/2012 Herr Unnerstall wies eingangs auf einen Artikel in der Münsterländischen Tageszeitung vom hin. Darin sei zu lesen, dass nach dem aktuellen Kindergartenbedarfsplan des Landkreises Cloppenburg im gesamten Kreisgebiet ein Überangebot an Kindergartenplätzen bestehen würde. Es wären fast 650 Plätze mehr vorhanden, als überhaupt benötigt werden. Einzig in der Stadt Cloppenburg und in der Gemeinde Molbergen bestünde ein Fehlbedarf von 79 (Cloppenburg) bzw. 9 Plätzen (Molbergen). Während also im Bereich der Kindergärten für die Altersgruppe der 3- bis 6- Jährigen kreisweit betrachtet genügend Plätze vorhanden sind (bis auf Cloppenburg und Molbergen), besteht bei den Betreuungsangeboten für unter 3-Jährige noch Ausbaubedarf. Nach dem derzeitigen Stand des Anmeldeverfahrens für das neue Kindergartenjahr 2011/2012 ergeben sich in den Kindergärten und der Kinderkrippe folgende Platzbelegungen: a) Kindergarten "St. Joh. Baptist" - 4 Regelgruppen (vormittags) à 25 Kinder - 1 Integrationsgruppe (vormittags) - 1 Interessengruppe (nachmittags) - 2 x wöchentlich = = = 100 Kinder 18 Kinder 16 Kinder Alle Plätze der 4 Regelgruppen und die Integrationsgruppe sind voll belegt; für die Interessengruppe (nachmittags) stehen bei einer max. Belegung von 20 Plätze noch 4 Plätze zur Verfügung.

8 - 8 - b) Kindergarten Unter dem Regenbogen - 3 Regelgruppen (vormittags) à 25 Kinder = 75 Kinder Alle Plätze der 3 Regelgruppen sind voll belegt c) Kindergarten St.Anna Peheim - 2 Regelgruppen (vormittags) - max. 50 Plätze = 43 Kinder abzgl. wegen Einschulung im August 2011 = - 11 Kinder zzgl. Neuanmeldungen für August 2011 = + 8 Kinder voraussichtlich besetzt ab August 2011 = 40 Kinder Somit werden nach derzeitigem Stand zum neuen Kindergartenjahr noch 10 Plätze zur Verfügung stehen. Kindergartenleiterin Margret Klünemann führte ergänzend an, dass es bei den Neunanmeldungen für die beiden Kindergärten in Molbergen leichte Probleme gegeben hätte. So seien für den Kindergarten "Unter dem Regenbogen" 13 Neuanmeldungen mehr eingegangen, als freie Plätze zur Verfügung standen. Einige Eltern dieser Kinder, vor allem die, die in unmittelbarer Nähe des Kindergartens Unter dem Regenbogen wohnen, wären nicht bereit gewesen, ihre Kinder in dem etwas weiter entfernt liegenden Kindergarten an der Westerfeldstraße anzumelden. Letztendlich habe man sich mit aber fast allen Familien einigen können. Von den 13 Neuanmeldungen wechseln fünf Kinder zum Kindergarten St. Joh. Baptist, zwei Kinder wurden wieder abgemeldet und sechs Kinder stehen noch auf der Warteliste. Herr Unnerstall fügte hinzu, dass die Aufteilung der Kindergartenkinder auf die beiden Kindergärten in Molbergen einzig und allein Angelegenheit der Kirchengemeinde bzw. der Kindergartenleitung sei und sich die Verwaltung deshalb in dieser Frage nicht einmischen wird. Weiter berichtete Frau Klünemann, dass von einigen Eltern der Kinder des "Kindergartens St. Joh. Bapt." der Wunsch geäußert worden sei, eine Ganztagsbetreuung einzurichten. Derzeit lägen für eine Ganzbetreuung bereits 16 Anmeldungen vor. Herr Unnerstall wies ergänzend daraufhin, dass zu diesem Thema vor einigen Wochen ein Gespräch mit Vertretern der Kirchengemeinde, dem kath. Kindergartens St. Joh. Baptist, der Landesschulbehörde und der Verwaltung stattgefunden hätte. Aufgrund dessen hat die Kirchengemeinde mit Schreiben vom die Errichtung einer Ganztagsbetreuung im Kindergarten St. Joh. Baptist ab dem neuen Kindergartenjahr 2011/2012 beantragt. Um die Ganztagsbetreuung umsetzen zu können, müsste eine neue Nachmittagsgruppe mit einem Betreuungsumfang von 4 Stunden eingerichtet werden.

9 - 9 - Die Kinder mit Ganztagsbetreuung würden dann aus den 4 Regelgruppen vormittags ab Uhr in die Nachmittagsgruppe wechseln und dort bis Uhr betreut werden. Die Mittagsverpflegung könnte in der Cafeteria des Kindergartens erfolgen. Durch die Einrichtung einer neuen Nachmittagsgruppe wäre die Ganztagsbetreuung sichergestellt. Hierdurch ergäben sich zusätzliche Kosten in Höhe von , ,00 pro Jahr. Die Kostenabwicklung hat nach dem zwischen der Gemeinde Molbergen und dem Bischöflich Münsterschen Offizialat bestehenden Rahmenvertrag zu erfolgen. Ausschussmitglied Gustav Müller fragte an, ob bei einer Ganztagsbetreuung Schlafmöglichkeiten vorhanden sein müssten. Kindergartenleiterin Margret Klünemann bestätigte dies, wies aber gleichzeitig daraufhin, dass nach der Sanierung und Erweiterung des Kindergartens "St. Joh. Baptist" entsprechende Ruheräume zur Verfügung stehen würden. Auf Nachfrage von Bürgermeister Möller bestätigte Frau Klünemann, dass beim Kindergarten "Unter dem Regenbogen" bislang keine Anfragen hinsichtlich einer Ganztagsbetreuung vorliegen. Herr Unnerstall machte deutlich, dass zur Einführung der Ganztagsbetreuung seitens der Verwaltung keinerlei Zusagen gemacht worden seien. Bevor konkret über den Antrag entschieden werden könnte, müsste in den Fraktionen zunächst grundsätzlich geklärt werden, ob kurzfristig ein derartiges Betreuungsangebot verwirklicht werden soll. Anschließend erfolgt eine Wiedervorlage im Fachausschuss. 7. Anmeldesituation zur Kinderkrippe 2011/2012; Beratung über weiteren Krippenbedarf Herr Unnerstall berichtete, dass die 2. Krippengruppe zum neuen Kindergartenjahr 2011/2012 ihren Betrieb aufnehmen werde. Da zum jetzigen Stand 9 Krippenkinder betreut würden und bereits 17 verbindliche Neunanmeldungen zum neuen Kindergartenjahr vorlägen, stünden dann nur noch 4 freie Krippenplätze zur Verfügung. (Hinweis: Nach der Betriebserlaubnis für die Kinderkrippe dürfen max. 15 Krippenkinder pro Gruppe betreut werden). Die Kinderkrippenleiterin, Frau Klünemann, führte ergänzend hinzu, dass es sich bei den 26 Anmeldungen um reale Zahlen handeln würde und nicht, wie es vorher oftmals der Fall war, um unverbindliche Anfragen. Die Kinder würden zum bzw aufgenommen und in 2 Gruppen (1. Gruppe = 14 Kinder und 2. Gruppe = 12 Kinder) aufgeteilt.

10 Nach den Geburtenzahlen der Gemeinde Molbergen besteht auch in den folgenden Jahren weiterhin Bedarf, was die Geburtszahlen der unter 3-Jährigen auch verdeutlichen: - Geburtszeitraum bis = 98 Kinder - Geburtszeitraum bis = 87 Kinder - Geburtszeitraum bis heute = 65 Kinder Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab dem Jahr 2013 würden derzeit Überlegungen zum Neubau von zwei weiteren Krippengruppen angestellt. Als Standort für einen Neubau kommen mehrere Möglichkeiten in Betracht. Zum einen auf eines im Gemeindeeigentum stehendes Grundstück gegenüber dem Demenzzentrum im Baugebiet Nr. 54 "Am Buchenbau". Zum anderen auf ein im Privateigentum stehendes Grundstück im Bereich "Am Buchenbaum/Tiefer Weg". Als weitere und derzeit favorisierte Alternative bietet sich der Umbau des momentan als Büro genutzten Kirchengebäudes der Kath. Kirchengemeinde an der Antoniusstraße an. Die entsprechenden Räumlichkeiten haben eine Größe von 317 qm und wären für die Nutzung von 2 Kinderkrippen ausreichend. Neben der zentralen Lage würden aufgrund des vorhandenen Gebäudes auch geringere Umbaukosten anfallen. Nach der Kostenaufstellung des Ingenieurbüros Behnen und Ludmann mbh (IBL) aus Berssen belaufen sich die Gesamtkosten nach der 1. Kostenschätzung auf rund Euro brutto. Diese teilen sich wie folgt auf: Baukonstruktion (Gründung, Außen- u. Innenwände, Decken, usw.) = Euro Technische Anlagen (Abwasser-/Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Starkstromanlagen, usw.) = Euro Ausstattung und Einrichtung = Euro Baunebenkosten (Architekten- und Ingenieurleistungen, Genehmigungsgebühren, Bauschlussreinigung, usw.) = Euro Euro Bei einem Neubau einer Kinderkrippe für 2 Gruppen würden dagegen Gesamtkosten in Höhe von rund Euro, ohne Grunderwerbskosten, anfallen. Als Vergleich dient die im vergangenen Jahr fertiggestellte Kinderkrippe "Unter dem Regenbogen". Unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen durch die Bezuschussung des Landes und des Landkreises nachstehend die Kosten für einen Neubau und dem Umbau des Kirchengebäudes im Vergleich:

11 Umbau Gebäude an der Antoniusstraße: Bruttokosten: ca EUR abzgl. Förderung: EUR (2 Gruppen á 15 Plätze x EUR/Platz) verbleibende Kosten: EUR Neubau Bruttokosten: ca EUR abzgl. Förderung: EUR (2 Gruppen á 15 Plätze x EUR/Platz) verbleibende Kosten: EUR Herr Unnerstall erklärte, dass die Fördermöglichkeiten für die Schaffung von Krippenplätzen nach wie vor sehr gut seien. Um die günstigen finanziellen Bedingungen nutzen zu können, müssten jedoch noch in diesem Jahr die Förderanträge gestellt werden. Deshalb hatte Ausschuss darüber zu entscheiden, ob die Planungen hinsichtlich des Umbaus des Kirchengebäudes an der Antoniusstraße fortgeführt und entsprechende Förderanträge gestellt werden sollen. Ausschussmitglied Theo Bruns fragte an, ob sich das Bischöflich Münstersche Offizialat (BMO) an den Umbaukosten mit einem höheren Zuschuss als den üblichen 20 % beteiligt wird, denn schließlich würde das Gebäude durch den Umbau massiv aufgewertet werden. Bürgermeister Möller erklärte hierzu, dass mit einem höheren Finanzierungsanteil des BMO nicht zu rechnen sei. Durch den Umbau bestünde der Vorteil, dass bei sinkenden Kinderzahlen und fehlenden Krippenbedarf das Gebäude an die Kirche zurückgegeben werden könnte, ohne es anschließend weiter unterhalten zu müssen. Fest stehen würde aber auch, dass der von der Gemeinde Molbergen aufzubringende Finanzierungsanteil und die durch die Umbaumaßnahme erfolgte Aufwertung des Gebäudes bei der Ermittlung der künftig zu zahlenden Miete berücksichtigt werden müsste. Deswegen müsse eine detaillierte Kosten- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgen. Ausschussmitglied Sebastian Vaske regte im Zusammenhang mit der Errichtung der weiteren Kinderkrippen an, Überlegungen dahingehend anzustellen, eine oder mehrere Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet (Kindergarten und/oder Kinderkrippe), nicht mehr in kirchlicher Trägerschaft zu belassen, sondern in kommunaler Trägerschaft zu übernehmen. Da es in der Gemeinde Molbergen mittlerweile eine große Anzahl Nicht-Katholiken gäbe, bestehe ein hoher Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen ohne den Einfluss der katholischen Kirche. Gleichzeitig hätte die Gemeinde wichtige Argumente gegen die von der Freien Evangelischen Christengemeinde ( Pfingstler ) angedachte Errichtung eigener Kindertagesstätten.

12 Bürgermeister Möller erklärte hierzu, dass sich für die Beantragung der Fördergelder momentan die Frage nach der Trägerschaft nicht stelle, da sich der Förderantrag nur auf ein bestimmtes Gebäude beziehe. Nichtsdestotrotz müsse über die generelle Frage der Trägerschaft der Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet nochmals in den politischen Gremien gesprochen werden. Nach kurzer Aussprache beschloss der Ausschuss einstimmig, zwecks Neuerrichtung von zwei weiteren Krippengruppen konkrete Verhandlungen mit der Kath. Kirchengemeinde über den Umbau des Gebäudes an der Antoniusstraße aufzunehmen. Gleichzeitig sind die Planungen weiterzuführen und eine detaillierte Kosten- und Wirtschaftlichkeitsprüfung zu erstellen. Damit die Förderanträge noch in diesem Jahr gestellt werden können, erfolgt zeitnah eine Wiedervorlage in den politischen Gremien. 8. Ferienpassaktion Programmvorstellung Die Vertreterin des Gemeindejugendrings Molbergen, Martina Benten, stellte den Ferienpass für das Jahr 2011 kurz vor. Das Programmheft wird in den nächsten Tagen mit einer Gesamtauflage von 300 Stück in Druck gegeben. Die Druckkosten werden, wie auch schon im Vorjahr, von ortsansässigen und ortsnahen Firmen durch Werbeanzeigen im Programmheft finanziert. Das Ferienpass-Programm beinhaltet insgesamt 20 Veranstaltungen. Damit sich möglichst viele Kinder angesprochen fühlen, wurden darauf geachtet, dass für Kinder aller Altersgruppen etwas geboten wird (z.b. Entdeckung des Waldes für die ganz Kleinen oder Kanufahrt auf der Hase für etwas ältere Kinder ab der 3. Klasse). Der Verkauf der Ferienpässe erfolgt an drei Tagen im Pfarrheim in Molbergen. Für den Ferienpass wird eine Schutzgebühr von einem Euro genommen. Daneben ist für (fast) jede einzelne Veranstaltung ein kleiner Kostenbeitrag zu zahlen. Dieser ist von Veranstaltung zu Veranstaltung unterschiedlich, so z.b. 1,00 Euro für die Veranstaltung Wir drehen unseren eigenen Videoclip bis 7,00 Euro für den Ausflug zum Magic Parc Verden. Insgesamt beteiligen sich wieder 15 Gruppen und Vereine aus dem gesamten Gemeindegebiet an der Durchführung der Ferienpassaktion. Vom Ausschuss wurde das Engagement des Gemeindejugendringes einhellig gewürdigt. Herr Unnerstall sprach dem Gemeindejugendring Molbergen ein herzliches Dankeschön für die Organisation und Durchführung sowie das vielfältige ehrenamtliche Engagement aus, das gerade in der heutigen Zeit nicht selbstverständlich sei.

13 Mitteilungen und Anfragen a) Herr Unnerstall berichtet dem Ausschuss, dass der für den Ort Molbergen im Rahmen der Gemeindejugendarbeit Programms Aufsuchende eingesetzte Jugendarbeiter, Vladimir Jung aus Essen (Oldb.), ernsthaft erkrankt und schon seit längerem nicht mehr im Einsatz sei. Das Caritas-Sozialwerk (CSW) sei bereits vor einiger gebeten worden, für entsprechenden Ersatz zu sorgen. Leider konnte bis zum heutigen Tag kein geeigneter Ersatz gefunden werden. Aufgrund der Tatsache, dass sich der neue Jugendarbeiter komplett neu einarbeiten und Kontakt mit den Jugendlichen aufbauen müsste, gestalte sich die Suche äußerst schwierig. Auch sei die dafür vorgesehene wöchentliche Arbeitszeit von 8 Stunden äußerst knapp bemessen. Auf Nachfrage eines Ausschussmitgliedes erklärte Herr Unnerstall, dass während der Ausfallzeiten des Streetworkers keine Zahlung an den CSW erfolgt. Die Verwaltung sicherte zu, zusammen mit dem CSW intensiv für gleichwertigen Ersatz zu sorgen. b) Ausschussmitglied Thorsten Lübbers erkundigte sich nach dem Stand der Planungen für die Neuanlage des Sportzentrums bei der Dreifeld-Sporthalle Hinter dem Dweracker in Molbergen. Er sei vor einigen Tagen vom Vorsitzenden des Sportvereins, Erwin Budde, angesprochen worden. Dieser hätte ihm versichert, dass die vom Sportverein Molbergen als Antragsteller geforderte Finanzierung stehen würde und somit mit der Neuanlage des Sportzentrums begonnen werden könnte. Bürgermeister Möller erklärte hierzu, dass er vor einigen Tagen mit dem Vorstand des Sportvereins ein Gespräch im Rathaus stattgefunden hätte. Dabei sei nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass vom Sportverein zunächst ein schlüssiges und nachvollziehbares Finanzierungsmodell vorzulegen sei. Dies sei aber bis zum heutigen Tag nicht geschehen. Der Sportverein möchte ihren Kostenanteil überwiegend durch Eigenleistungen ihrer Mitglieder aufbringen. Dies sei jedoch bei einem derartigen Vorhaben und der Bauausführung durch Fachfirmen nicht möglich, allein schon aufgrund der Gewährleistungspflicht der Firmen. Nach der vorläufigen Kostenermittlung belaufen sich die Gesamtkosten für die Verlagerung des Sportzentrums weit über eine Million Euro. Dabei wurden nicht einmal die noch anfallenden Grunderwerbskosten berücksichtigt. Da der beim Landessportbund beantragte Zuschuss aller Voraussicht nicht in der eingeplanten Höhe bewilligt wird, werde bei Realisierung des Vorhabens sowohl der Gemeindeanteil als auch der Anteil des Sportvereins deutlich höher liegen als jetzt zunächst veranschlagt.

14 Somit stehen die Fördermittel, die anfangs im Raum standen, nicht mehr zur Verfügung. Es bestehe daher noch erheblicher Beratungsbedarf in den Ratsfraktionen. Der Ausschuss schloss sich der Meinung des Bürgermeisters an und war sich dahingehend einig, dass erst ein vernünftiges und seriöses Finanzierungskonzept vorliegen müsse, bevor weiter über die Umsetzung des Vorhabens gesprochen werden könnte. Weitere Mitteilungen oder Anfragen lagen nicht vor bzw. wurden nicht gestellt. Ende der Sitzung um Uhr. vorgelesen genehmigt unterschrieben Vorsitzende Rauert Protokollführer Osterhus

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