Wichtige Agrarumweltmaßnahmen in den Bundesländern zur Förderung einer blühenden Landschaft in der Förderperiode

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1 Wichtige Agrarumweltmaßnahmen in den Besländern zur Förderung einer blühenden Landschaft in der Förderperiode Landwirte können Bienen helfen Landwirte haben viele Möglichkeiten, die Honigbiene natürlich auch andere Insekten zu fördern. Sie können gezielt Trachtpflanzen in ihre Fruchtfolgen einbauen, also Pflanzen, die Nektar oder Pollen oder am besten beides spenden. Mit Hecken, ungenutzten Böschungen ähnlichen Strukturen bieten sie wertvolle Trachtinseln. Außerdem retten sie viele Bienen vor dem Mäh-Tod, wenn sie beim Mähen oder Mulchen von Grünland, Futterbau Stilllegungsflächen den richtigen Zeitpunkt die geeignete Technik wählen. Die wichtigste Devise auf den Feldern heißt: Viele blühende Pflanzen so lange wie möglich! Eine Massentracht wie Raps, der zwei bis drei Wochen im blüht, füllt zwar kurzfristig die Honigräume im Bienenvolk die Gläser des Imkers, sichert den Bienen aber nicht das Überleben. Bienen brauchen während der gesamten Vegetationszeit Nektar Pollen - besonders im Spätsommer, um gut genährt in den Winter zu gehen. Um Landwirte, die Maßnahmen eine blühende Landschaft umsetzen, finanziell zu unterstützen, gibt es in den Besländern verschiedene Förderprogramme. Diese so genannten Agrarumweltprogramme unterstützen den Mehraufwand ökologische Leistungen zum Schutz zur Entwicklung von Boden, Wasser, Luft, Landschaftsbild Biodiversität. Sie werden als freiwillige Maßnahmen neben den Landwirte verpflichtenden Greening-Maßnahmen angeboten. Hintergr zu den Förderprogrammen der EU Der Europäische Landwirtschaftsfonds die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gibt den Rahmen vor, in dem die einzelnen Staaten die Landwirtschaft fördern können müssen. Der ELER-Fonds soll vor allem folgenden drei Zielen dienen: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Land- Forstwirtschaft Verbesserung der Umwelt der Landschaft Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum Diversifizierung der Wirtschaft. Wie die Fördergelder verteilt werden, liegt aber weitgehend in der Entscheidung der einzelnen Mitgliedsstaaten bzw. der Besländer. Dazu hat jedes Besland in Deutschland ein eigenes Agrarförderprogramm Umwelt- Naturschutz erstellt, welches die Förderperiode 2015 bis 2020 gültig ist. In diesen Agrarförderprogrammen sind die Maßnahmen beschrieben, die ein Landwirt Geld erhalten kann. Einige dieser geförderten Maßnahmen sind Blüten besuchende Insekten von besonderer Bedeutung.

2 Agrarumweltmaßnahmen zur Förderung der Blüten besuchenden Insekten Im Folgenden werden die Blütenbesucher wichtigsten Förderprogramme kurz beschrieben. In der daran anschließenden Übersichtstabelle ist dargestellt, in welchen Besländern welche Förderprogramme angeboten werden wie viel Geld der Landwirt da bekommen kann. Die Tabelle soll eine Hilfestellung sein, der sich Landwirte an die zuständigen Ämter wenden können, um detaillierte Auskünfte zu erhalten. Da die Programme sehr unterschiedlich sind z.t. noch überarbeitet werden, besteht bei den Angaben keine Gewähr auf Vollständigkeit Exaktheit. Förderung im Ackerbau oder bei Dauerkulturen Anbau von Zwischenfrüchten: Diese Maßnahme ist äußerst wirkungsvoll die Nahrungsversorgung im Spätsommer. Nach der Ernte von Getreide oder Raps werden die Zwischenfrüchte gesät. Üblicherweise wird dazu meist relativ spät Senf, Ölrettich teilweise auch Phacelia in Reinsaat verwendet. Sinnvoller sind aber, am besten Senf, Ölrettich, Phacelia, Buchweizen, Kleearten Wicken. Die Förderprogramme machen hier teilweise keine Vorschriften, der Experimentierfreude sind also keine Grenzen gesetzt. Die Aussaat sollte so früh wie möglich erfolgen! Neben den Blütenbesuchern profitiert das Bodenleben da untelbar auch der Landwirt von dieser Maßnahme. Anwendung von Mulch- Direktsaat: Die hier genannte Ansaat von Hauptkulturen ohne wendende Bodenbearbeitung (i.d.r. Pflügen) erfolgt meist nach Ansaat von Zwischenfrüchten oder Vorsaaten allen Vorteilen, die oben bei den Zwischenfrüchten genannt sind. Anlage von ein- n Blühflächen: Diese Maßnahme dient gezielt der Förderung von Blüten besuchenden Insekten sowie anderen Nützlingen bzw. Wildtieren. Gefördert wird die Aussaat von aus verschiedenen standortangepassten Blütenpflanzenarten, die als Wirts-, Nahrungs- oder Schutzpflanzen dienen können. Bei den n Blühmischungen besteht inzwischen in 8 Besländern die Vorgabe, gebietsheimisches Saatgut zu verwenden. Mehrjährige Blühmischungen sind ökologisch wertvoller, da sie durch ihren hohen Wildblumenanteil auch den Wildbienen Schmetterlingen entgegenkommen Überwinterungsstrukturen Insekten bieten. Schonstreifen zum Gewässer- Bodenschutz: Durch den Verzicht auf Düngung Einsatz von Pflanzenschutzteln können Schonstreifen einen Beitrag als Trittsteine im Biotopverb leisten da die Situation von Blüten besuchenden Insekten verbessern.

3 Förderung im Grünland Extensive Grünlandnutzung: Bunt blühende Wiesen Weiden sind heute in vielen Regionen eine Seltenheit geworden. Der einstige Blütenreichtum ist einerseits durch Intensivierung, andererseits durch Nutzungsaufgabe bedroht. Deshalb werden Landwirte die extensive Nutzung von Grünland in allen Besländern unterstützt. Die Förderprogramme sind sehr detailliert regional unterschiedlich. Differenziert wird z. B. nach Vorkommen von bestimmten Pflanzenarten, Schnittzeitpunkten, Heu- oder Silagegewinnung, Düngung, Viehbesatz, Verwendung von tierschonender Mahdtechnik (Messerbalken), nach Gebietskulissen gesetzlichem Schutzstatus. Konkrete Auskunft erteilen die zuständigen Landwirtschaftsämter. In sensiblen Bereichen, wie beispielsweise Überschwemmungsgebieten oder Natura-2000-Gebieten, wird außerdem die Umwandlung von Ackerflächen in extensiv zu nutzendes Grünland gefördert. Sonstige Maßnahmen Anlage Pflege besonderer Lebensräume: Mit teilweise hohen Förderbeträgen wird die Anlage Pflege besonderer Lebensräume gefördert. Besondere Lebensräume sind z.b. Streuobstwiesen, Hecken Lesesteinhaufen. Natura-2000-Gebiete: In den Natura-2000-Gebieten aber auch in anderen festgelegten Schutzgebieten werden z.t. Ausgleichszahlungen Gebiete umweltspezifischen Einschränkungen gezahlt. Zusätzlich gibt es innerhalb dieser Gebietskulissen in vielen Besländern interessante programme Maßnahmen auf Acker- Grünland. Die Lebensräume besondere Arten sollen dadurch erhalten, vernetzt verbessert werden. Wenn jemand in der Nähe ein Natura Gebiet hat die Landschaft aktiv gestalten will, lohnt sich eine Information über Fördermöglichkeiten beim zuständigen Landwirtschaftsamt. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die in folgender Tabelle angegeben Fördersätze pro Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche. Weiterhin ist zu beachten: Bei den meisten Maßnahmen gelten gewisse Mindestschlaggrößen die Förderung (z.b. mind. 0,1 ha) Bei den meisten Maßnahmen gilt beslandübergreifend eine Mindestverpflichtungsdauer von 5 en Manche Maßnahmen sind in der Förderhöhe abhängig von der Ertragsmesszahl

4 Bayern - Extensive Produktionsverfahren Anbaudiversifizierung im Ackerbau Winterbegrünung, Zwischenfrüchte, Untersaaten Winterbebegrünung zum Erosionsschutz ha Zwischenfrucht Derzeit nicht belegt 150 ha (je nach Kulisse) + ha besonders bienenfreliche Zwischenfrüchte, 97 ha 58 ha Untersaat im ha ha 75 ha ha Nur winterharte Sorten ha, kein Unterschied zw. Zwischenfrüchte u.o. Untersaaten ha Ausgebracht als Mulchsaat ha ha ha Zwischenfrucht einschließlich Untersaat Stoppelbrache in bestimmten Kulissen 175 ha 1 ha, jährliche Rotation des Schlages möglich Ackerwildkrautflächen (Verzicht auf Untersaaten, auf mechanische chem. Beikrautregulierung) im VNP in bestimmten Kulissen 1140 ha im Acker jedes 2. Getreideanbau auf Förderfläche verpflichtend s.u. Ackerrandstreifen Alternative Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen ha, Trichogramma bei Mais Pheromoneinsatz 350 ha im Obstbau 143 ha gegen den Maiszünsler

5 Bayern - Pheromoneinsatz im Obstanbau zur Bekämpfung des Traubenwicklers im Weinbau ha im Gemüsebau 266 ha bei Erdbeeren im Obstbau 2500 ha Nützlingen unter Glas Fruchtartendiversifizierung (mind. 5-gliedrige Fruchtfolge) ha Derzeit nicht belegt ha ha Anbau von Körnerleguminosen in Fruchtfolge vorgeschrieben 110 ha (verschiedene Varianten ha (je nach Anteil Körnerleguminosen) ha bei Erhalt von Förderung (je nach Anteil Körnerleguminosen) 90 ha 125 ha bei Körnerleguminosenanbau auf >10% der förderfähigen Fläche 65 ha 90 ha wenn Leguminosenanbau auf >10% der Förderfläche ha ha 110 ha (bei Einsatz großkörniger Leguminosen) ha (bei Einsatz großkörniger Leguminosen) ha ha Verzicht auf chemischsynthetische Dünger Herbizide im Ackerbau In Natura Gebieten

6 Bayern - Ein- oder Stilllegungen im Ackerbau Blühstreifen -flächen Ein- oder überjährige ein- 750 ha, h ein- oder überjährige : 1500 ha Mischung (Regiosaatgut), 1250 ha Mischung (Regiosaatgut) 1000 ha 740 ha 850 ha Auflage gebietsheimisches Saatgut bei n ja ja ja Im z.t. z.t z.t. ja Schonstreifen, Ackerrandstreifen, Grünstreifen zum Gewässer- Bodenschutz Derzeit nicht belegt Ackerrandstreifen Anlage Gewässer Ero- Schonstreifen an Alleen Anlage Erosions- schutz ha Erosionsschutzstreifen oder Gewässer- schutz- 760 ha Anlage Gewässerrandstreifen Vorgabe: Begrü- nungsmi- Anlage Grünstreifen Brache einjährig selbstbe- 670 ha Schonstreifen Selbstbegrünung, Schlag kann Stilllegung Selbstbegrünung (Ver- tragsna- Schonstreifen Selbstbegrünung Ackerrandstreifen

7 Bayern - sionsschutzstreifen Gewässerschutzstreifen streifen (Gräserbetonte Mischung, keine Meliorationsmaßnahmen) schung aus 80% Gräser, max. 20% Leguminosen grünt, Schlag kann jährlich rotieren Brache mehrjährig selbstbegrünt jährlich rotieren turschutz) Stillegung Begrünung durch Ansaat () Extensive Nutzung von Dauergrünland Extensive Grünlandnutzung (0,3-1,4 RGha, Verzicht auf mineralische Düngung Pflanzenschutz) Bis 169 ha, Mahd von Steilhangwiesen bis zu Im VNP auf Bio- top- Wiesen: bei Mahdpause zw ha Im VNP auf Bio- top- Weiden: je nach Tiergruppe bis zu 225 ha bei Zusatzverpflichtungen wie Verzicht auf jegliche Düngung oder ausschließliche Schafen Ziegen Mahd oder 220 ha. 15 ha ; max. 200 ha Extensive Nut-zung von Mähwiesen Weiden artenreiches Grünland bei Nachweis bestimmter Kennarten ha Grünlandbrache (Mahd Abräumen alle 2 e) 449 ha Mahd Abräumen je nach Schnittzeitpunkt 413 ha bei je nach Viehart, extensive extensive Schafen oder Ziegen s.u. (Weide) (Mahd) von Biotopgrünland außerhalb Schutzgebieten Hütehaltung (SchafeZiegen) auf Biotopgrünland außerhalb Schutzgebiet

8 Bayern - Einsatz von Messerbalkenmäher ha Silageverzicht (Heumilchbetrieb) ha Verzicht im gesamten Betrieb, nur in Verbindung Umwandlung von Ackerflächen in extensiv zu nutzendes Grünland (meistens abhängig von Gebietskulissen) 510 ha im (Landschaftspflegerichtlinie) ohne N- Düngung, angepasster N- Düngung, auf Moorstandorten bei Umwandlung Zeitraum von 5 en 1300 ha bei dauerhafter Umwandlung bei Verwendung von Regiosaatgut Max ohne Umwandlung in artenreiches Grünland Nutzung von Ackerland als Grünland entsprechender Einsaat Einzelflächenbezogene extensive Bewirtschaftung bestimmter Grünlandstandorte abhängig von: Gebietskulissen, Schnittzeitauflagen, Besatzdichte, Hangneigung, Vorkommen von Kennarten 260 ha je nach Anzahl nachgewiesener Kennarten pflegende Bewirtschaftung von Grünlandbiotopen (mind. 6 Kennarten) 229 ha bei späten Schnittzeitpunkten 294 ha von Heiden Trockenrasen pflegende Bewirt- Im : 461 je nach Schnittzeitpunkt bei extensiver Standweide bei Einhaltung von späten Schnitt- szeiten (Wiesenbrüterschutz) plus max. Sondermaßnahmen bei Nach- bei pflegender Nutzung bestimmter Grünlandbiotope Pflegende bestimmter Biotoptypen: ha Pflegende Mahd bestimmter Biotoptypen: 790 ha im pflegende Bewirtschaftung besonderer Grünlandbiotope 300 ha im bei Nachweis von bis zu 8 Kennarten 511 ha pflegende Bewirtschaftung von Grünlandbiotopen Bei hoher Er- 40 je nach Nutzungsform (WeideMahd) Grünlandtyp. Schwerpunkt dieser progamme: je nach Anzahl nachgewiesener Kennarten 275 ha () bzw. 285 ha (Mahd) von Biotopgrünland

9 Bayern - weis von 8 Kennarten schaftung von Mooren schwernis entsprechend höherer Fördersatz Feuchtlebensräume innerhalb Schutzgebieten Hütehaltung (SchafeZiegen) auf Biotopgrünland Anlage Pflege besonderer Lebensräume Streuobstwiesen: extensive Unternutzung, Neupflanzung, Baumschnitt, je gepflegter Baum Baum 6,50 je gepflegter Baum bei extensiver Nutzung des Unterwuchses je gepflegter Baum 1045 ha u. im je neu gepflanzter Baum, je gepflegter Baum im Streuobst je neu gepflanzter Baum, je gepflegter Baum, je gepflegter Baum Bewirtschaftung von Steillagen Über die AZL (Ausgleichszulage Landwirtschaft): Fördersätze abhängig von EMZ ab 30% Hangneigung ab 50% Hangneigung Nur im Weinbau Weinbau: 2555 ha in Steilstlagen in Steillagen () (Mahd) von Biotopgrünland in Hanglagen außerhalb Schutzgebiet

10 Bayern - bzw. in Schutzgebieten Anlage Pflege von HeckenFeldgehölzen, m² Heckenpflege im Natura Ausgleichszahlung Gebiete umweltspezifischen Einschränkungen bei extensiver Nutzung der Flachland- Bergmähwiesen - Programme : Extensive Ackernutzung : Extensive Wiesennutzung : max. 425 ha Extensive Weidenutzung : max. 500 ha (bei extensiver Ziegen) 314 ha je nach Schnittzeitpunkt Im : 461 je nach Schnittzeitpunkt bei extensiver Standweide 2000 ha Biotop pflegende Bewirtschaftung Im Nicht im Programm Es gibt Ausgleichszahlungen, aber bisher keine Angaben zur Förderhöhe 662 ha im Ackerland 449 ha Im Grünland 200 ha je nach Maßnahme im Grünland ha in EU- Vogelschutzgebieten besonderer Bedeutung Zielarten Offenhaltungsmaßnahmen (Anteil landwirtschaftlich nutzbarer Fläche muss wenigstens 50% betragen)

11 Bayern - Ökologischer Umstellung auf AckerbauGrünland pro Betrieb 3 ha ha max. 15 ha Keine Angaben zu im Ackerbau, im Dauergrünland, 260 ha Kein Hinweis auf 500 ha Acker 330 ha Grünland ha Max Max ha Max pro Betrieb Beibehaltung AckerbauGrünland 260 ha im Ackerbau, im Dauergrünland, 200 ha Kein Hinweis auf ha 189 ha

12 Quellenangaben: Internetseiten der Länder-Ministerien, Juni 2017 Links zu den kompletten Maßnahmenkatalogen der Länder, Juni 2017: : Bayern: : : : Mecklen: : Nord: : pdf : : -: : Schles:

13 Die detaillierten Vertragsbedingungen bzw. weitere Maßnahmen können über die Links in der Quellenangabe eingesehen werden, auf denen die Förderprogramme jeweils in der aktuellen Fassung dargestellt sind. Die Programme ihre Kombinierbarkeit sowie die Kombinierbarkeit dem Greening ist teilweise sehr komplex oft schwer zu verstehen. Welche Maßnahmen konkret den individuellen Betrieb förderfähig sind, lässt sich aber bei den Fachstellen der Landesämter Landwirtschaft klären, die bei der Antragstellung behilflich sind. Viele der Besländer bieten also attraktive Möglichkeiten zur Gestaltung einer blühenden Land(wirt)schaft. Leider werden diese Programme noch zu wenig genutzt. Oft liegt es an einem hohen bürokratischen Aufwand auch daran, dass die Landwirte die umfangreichen Förderprogramme ihren laufenden Veränderungen nicht mehr überschauen können. Wenn wir unseren Nachbarlandwirten die Augen öffnen den Wert die Bedeutung der Blütenbesucher ihnen gleichzeitig kompetent Auskunft geben können über Förder- Beratungsmöglichkeiten, so sind Erfolge zu erreichen. Detaillierte technische Informationen über die Anlage von blühenden Zwischenfrüchten, ein- n Ansaaten von Blühmischungen, insektenfreliche Grünlandnutzung vieles andere mehr finden Sie in der Broschüre Wege zu einer blühenden Landschaft (14,80 plus Versandkosten), die Sie ebenso wie viele andere Informationen beim Netzwerk Blühende Landschaft bestellen können (Adresse siehe unten). Diese Merkblätter weitere interessante Informationen stehen auch im Internet bereit: Juni 2017, Anne-Kathrin Spatz, Anna Kohnle Barbara Heydenreich Netzwerk Blühende Landschaft Träger: Mellifera e.v. Fischermühle 7, Rosenfeld Tel info@bluehende-landschaft.de

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