Stadt Luzern. Liegenschaft Dreilinden. Ausschreibung über die Vermietung. der drei Gebäude. Haupthaus Ökonomiegebäude Pförtnerhaus
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- Ruth Knopp
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1 Stadt Luzern Immobilien Liegenschaft Dreilinden Ausschreibungsunterlage Ausschreibung über die Vermietung der drei Gebäude Haupthaus Ökonomiegebäude Pförtnerhaus Innerhalb des Dreilindenparks in Luzern Stadt Luzern Immobilien Portfoliomanagement Hirschengraben Luzern Telefon: Fax:
2 Inhalt 1 Makrolage Standortqualitäten Stadt Luzern Mikrolage Allgemein Geschichte Liegenschaftsbeschrieb Rahmenbedingungen Allgemeine Zugänglichkeit für die Bevölkerung Einschränkungen Die Nutzungsintensität soll nicht gesteigert werden Spezialzone «Dreilinden-Parkzone» Das Hauptgebäude soll einen öffentlichen Charakter bekommen Die Liegenschaft bleibt im Eigentum der Stadt Organisationsform Mietzins und Nebenkosten Anforderungen an den Mieter Dauer Keine städtischen Fördermittel Erschliessung Mit öffentlichen Verkehrsmitteln Mit motorisiertem Individualverkehr Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz ISOS Denkmalschutz Brandschutz Behindertengerechte Erschliessung Ausschnitt Zonenplan Zonenzuweisung Hauptgebäude Zonenzuweisung Ökonomiegebäude und Pförtnerhaus Künftige Zonenzuweisung Spezialzone «Dreilinden-Parkzone» Bau- und Nutzungsbeschränkung durch Servitute Nutzungsbeschränkungen Baubeschränkungen Seite 2
3 12 Vermietungsprozess / Auswahlverfahren Terminplan Impressionen Fassaden Hauptgebäude und Aussicht Parkanlage Ökonomiegebäude und Pförtnerhaus Hauptgebäude Eingangsbereich Innen Hauptgebäude Räume Innen Ökonomiegebäude Innenräume Zufahrt und Parkierung Anhang Verteiler Seite 3
4 1 Makrolage Dreilindenpark Abb. 1 Lage des Dreilindenparks in der Stadt Luzern Die Stadt Luzern befindet sich an wunderschöner Lage rund um das Luzerner Seebecken und mit direkter Sicht auf den Pilatus, die Rigi sowie Teile des Vierwaldstättersees. Luzern ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erschlossen. Es besteht eine sehr gute Verkehrsanbindung Richtung Zürich, Bern, Basel und Tessin mit dem öffentlichen Verkehr. Ausserdem liegt Luzern mit Direktanschluss an der Autobahn A2 beziehungsweise E35 zwischen Deutschland und Italien. Luzern gehört zu den schönsten Städten Europas. Nebst den optimalen Wohnqualitäten verfügt die Stadt über ein sehr schönes Naherholungsgebiet, viele Sportangebote und auch ein sehr breites kulturelles Veranstaltungsangebot. Luzern ist das gesellschaftliche und kulturelle Zentrum der Zentralschweiz. Nebst der bezaubernden Altstadt, den vielen Sehenswürdigkeiten gehört auch die Nähe zum See und den Bergen zu den Highlights der Stadt. Die durchschnittlichen Steuereinheiten liegen bei 3.70 Einheiten und gehören somit zum tieferen Bereich des Kantons Luzern. Die Bevölkerungsentwicklung in Luzern nahm in den letzten Jahren kontinuierlich zu. Die Stadt Luzern hat heute über 84'000 Einwohner. Sie weist eine Gesamtfläche von km² auf. Seite 4
5 Abb. 2 Situierung Stadt Luzern um das Luzerner Seebecken 1.1 Standortqualitäten Stadt Luzern Zentrale Lage innerhalb der Schweiz Alle Güter des täglichen Bedarfs sind in Luzern erhältlich 45 Min. vom Flughafen Zürich-Kloten Im Herzen von Europa, direkt an der Nord-Südachse der Autobahn A2/E35 Tiefer Steuerfuss Breites Angebot an Dienstleistungs- und Gewerbeflächen Luzern verfügt über eine optimale öffentliche Verkehrsanbindung: Gute überregionale Bahnverbindungen gute S-Bahnanschlüsse bestens erschlossen mit mehreren Buslinien der Verkehrsbetriebe Luzern VBL Vielfältige kulturelle Angebote, Kulturelles Zentrum der Zentralschweiz (KKL, Luzerner Theater, usw.) Nahe gelegene Autobahnanschlüsse Wohnraum für verschiedenste Bedürfnisse und Ansprüche Attraktive Einbindung in das regionale und nationale Velowegnetz Familienfreundlich, gutes Angebot zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen Umfassendes Bildungsangebot Attraktive Naherholung mit Vierwaldstättersee und Pilatus, Wandern und Biken Breites Angebot an Freizeitaktivitäten Seite 5
6 Zahlreiche öffentliche Seezugänge zum Baden und Verweilen In 20 bis 30 Minuten im Skigebiet Reichhaltiges Ausgangsangebot in der Stadt Luzern 2 Mikrolage Abb. 3 und 4 Luftaufnahme und Übersichtsplan Liegenschaft Dreilinden 2.1 Allgemein Die Mietobjekte befinden sich an südlicher Lage oberhalb der Stadt Luzern. Ab der Dreilindenstrasse besteht eine öffentliche Verkehrsanbindung. Einkaufsmöglichkeiten wie zum Beispiel die Migros, Coop und weitere Retail-Angebote sind mit dem öffentlichen Verkehr vom Mietobjekt aus in wenigen Minuten zu erreichen. Die Post, die Banken, Ärzte sowie verschiedene Restaurants und andere Dienstleistungsbetriebe in ähnlicher Entfernung runden dieses Angebot ab. Die Liegenschaft ist ruhig und sonnig gelegen, bietet eine wunderbare Sicht auf das Luzerner Seebecken und ist ein Ort von hohem öffentlichem Interesse. Insbesondere der grosszügig angelegte Park wird von der Bevölkerung rege genutzt. Der Dreilindenpark (umgangssprachlich auch Konsipark genannt) ist mit einer Fläche von 35'000m² der grösste öffentliche Park in der Stadt Luzern. Seite 6
7 2.2 Geschichte Elenora Cenci, Fürstin von Vicovaro, (geb. Lorillard Spencer) erwarb das Grundstück 1890 und liess es 1890/91 nach Plänen des Architekten Edward Heweston als Englischen Landschaftsgarten bebauen. Die Anlage umfasst im Gartengelände die schlossähnliche Villa Vicovaro (Hauptgebäude), ein Ökonomiegebäude, ein Pförtnerhaus sowie eine künstliche Torruine, verschiedene Marmorskulpturen und eine Grotte. Auf einem Hügel östlich der Stadt Luzern gelegen, bietet sie einen weiten Blick ins Alpenpanorama. Die Anlage ist als Ensemble im kantonalen Denkmalverzeichnis eingetragen und befindet sich in der Ortsbildschutzzone B wurde sie an das Ehepaar Kiefer-Hablitzel verkauft. Diese vermachten das Grundstück später der Stadt Luzern, welche die Gebäude ab 1952 als Konservatorium nutzte (seit 1999 Teil der Hochschule Luzern Musik). Zwischen Sommer und Herbst 2020 wird die Hochschule Luzern Musik voraussichtlich aus der Liegenschaft ausziehen und den Neubau auf dem Südpolareal belegen. Seite 7
8 3 Liegenschaftsbeschrieb Grundstücksbeschrieb Objekt 3 Gebäude, bestehend aus: - Hauptgebäude - Ökonomiegebäude - Pförtnerhaus Adresse Dreilindenstrasse 93 (Hauptgebäude) Dreilindenstrasse 91 (Ökonomiegebäude) Dreilindenstrasse 89 (Pförtnerhaus) PLZ / Ort 6006 Luzern Grundstücknummer 884 Luzern (rechtes Ufer) Grundstückfläche zirka 105'000 m 2 Zone/Ausnützung Grünzone (Hauptgebäude) Zone für öffentliche Zwecke (Pförtnerhaus und Ökonomiegebäude) Servitute Privatrechtliche Servitute (siehe Grundbuchauszug) Eigentümerin Stadt Luzern Erschliessung ab der Dreilindenstrasse Altlasten keine bekannt Mietbeginn Der Bezug wird auf Sommer/Herbst 2020 vorgesehen Rechte / Lasten gemäss Grundbuchauszug im Anhang Seite 8
9 4 Rahmenbedingungen 4.1 Allgemeine Zugänglichkeit für die Bevölkerung Der Park ist für die Stadt wichtig und hat für die Bevölkerung öffentlich zugänglich zu bleiben. Die Nutzung der Gebäude darf die öffentliche Nutzung des Parks nicht beeinträchtigen bzw. sie soll diese unterstützen. 4.2 Einschränkungen Einschränkungen für die Nutzung bestehen aufgrund der Bau- und Zonenordnung (BZO), des Denkmalschutzes und der Servitute. Die heutige musikschulartige Nutzung ist trotz der Servitute akzeptiert. Die verkehrstechnische Situation ist anspruchsvoll. Der Park soll, soweit möglich, autofrei sein. Anzustreben ist eine verkehrsreduzierte bzw. quartierverträgliche Nutzung der Gebäulichkeiten. Die bisherige Parkierung vor dem Hauptgebäude wird aufgehoben respektive lediglich für Zubringerdienste, Parkunterhalt und als Behindertenparkplätze ausgewiesen. Vor dem Haupteingangstor zur Liegenschaft befinden sich sechs Parkplätze. Diese sollen unverändert bestehen bleiben. 4.3 Die Nutzungsintensität soll nicht gesteigert werden Die heutige Nutzung der Gebäude ist im Sinne der Denkmalpflege, der Quartierverträglichkeit und der Erschliessung ideal. Wird zum Beispiel der Fussweg von der Bushaltestelle "Konservatorium" zur Liegenschaft höher frequentiert, ist die Gefahrensituation neu zu beurteilen. Sollte zur Unterstützung eines Betriebskonzepts eine bauliche Erweiterung (Anbau oder Neubau) erforderlich werden, so kann eine entsprechende Prüfung in Aussicht gestellt werden. In jedem Fall muss diese den Charakter des Parks und den Villencharakter der Umgebung wahren. Dahingehende Planungen und der daraus resultierende Mehrwert für die Gesamtqualität der Liegenschaftsnutzung sind im Betriebskonzept aufzuzeigen. 4.4 Spezialzone «Dreilinden-Parkzone» Zurzeit wird geprüft, ob im Rahmen des geplanten Teilrevisionsverfahrens Bau- und Zonenordnung (BZO) die Parzelle künftig von der Grünzone resp. Zone für öffentliche Zwecke in die Spezialzone «Dreilinden-Parkzone» umgezont wird. Damit soll unter anderem ermöglicht werden, dass dem Betrieb und/oder der Erschliessung dienende Neubauten auf einem eingeschränkten Perimeter erstellt werden können. Neubauten sind in die bestehende Parklandschaft und zu den schützenswerten Bausubstanzen sorgsam einzuplanen. Die Parklandschaft ist als Ensemble gesamthaft zu erhalten. Die mit Neubauten verbundenen zusätzlichen Personenfrequenzen sind über den vorhandenen öffentlichen Fussweg zu erschliessen oder durch ein zusätzliches öffentliches Fusswegnetz ab dem ÖV-Netz, wie der ÖV-Haltestelle «Konservatorium», zugänglich zu machen. Die Neubauten müssen von höchster städtebaulicher und architektonischer Qualität sein. Seite 9
10 4.5 Das Hauptgebäude soll einen öffentlichen Charakter bekommen Dies kann z. B. durch ein Café oder Ausstellungsflächen/Ausstellungsanlässe in Kombination mit der Hauptnutzung erreicht werden. Das Betriebskonzept soll diese Synergienutzung aufzeigen. Je höher der Grad der öffentlichen Nutzung, desto besser. 4.6 Die Liegenschaft bleibt im Eigentum der Stadt Sie soll in Form von Vermietung dem künftigen Nutzer / den künftigen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Mit der Vermietung wird auch eine soziale Kontrolle für den Park angestrebt. 4.7 Organisationsform Es kann einen oder mehrere künftige Nutzer (Vertragspartner) geben Zum heutigen Zeitpunkt hat die Stadt mit der HSLU nur einen einzigen Vertragspartner. Andere Nutzungen auf der Liegenschaft stehen im Untermietverhältnis zur HSLU. Dies ist für die Stadt eine optimale Lösung. Es wird jedoch offengelassen, ob sich Interessenten für nur ein oder für alle drei Gebäude zur Nutzung bzw. Miete bewerben. Im Betriebskonzept ist aufzuzeigen, welche Gebäude gemietet werden sollen und mit welchen Konsequenzen bzw. Synergien eine Nutzung zusammen mit einer anderen Mieterschaft möglich wäre. Ebenso ist zu deklarieren, ob die jeweils restlichen Gebäude, wie bei der heutigen Situation, durch den Interessenten selber untervermietet würden. Nach Beendigung des Vermietungsprozesses wird mit dem oder den Nutzer/n ein Mietvertrag abgeschlossen, dessen Vertragsbestandteil das Nutzungskonzept sein wird. Die Nutzung erfolgt auf Verantwortung und Risiko des Mieters. Sämtliche erforderlichen Bewilligungen (inkl. allfällige Baubewilligungen) sind Sache des Mieters. 4.8 Mietzins und Nebenkosten Mit der Abgabe des Betriebskonzeptes unterbreiten die Mietinteressenten der Stadt ein Angebot über die Höhe des Mietzinses. Der Mieter hat die effektiven Heiz- und Nebenkosten direkt zu tragen. Im Durchschnitt der vergangenen Jahre betrugen diese für alle drei Gebäude Fr. 47'000/Jahr. Die entsprechenden Verträge werden vom Mieter direkt abgeschlossen und durch ihn bezahlt. Die Kosten für den baulichen Unterhalt der Gebäude sowie für den Unterhalt der Parkanlage und Wege übernimmt die Stadt Luzern. Im Rahmen des kleinen Unterhalts gehen alle kleinen, für den gewöhnlichen Gebrauch des Mietobjekts erforderlichen Reinigungen, Wartungen und Ausbesserungen (bis zu einer Höhe von Fr. 500,- pro Einzelfall) zu Lasten des Mieters. Die erforderlichen Arbeiten sind während der Mietzeit fachgerecht ausführen zu lassen. Im Unterlassungsfall haftet der Mieter für allfällige Schäden. Der Mindestmietzins für die gesamte Liegenschaft beträgt Fr. 200'000, bei Einzelvermietung für das Hauptgebäude mindestens Fr. 100'000, für das Ökonomiegebäude Fr. 65'000 und für das Pförtnerhaus sollen mindestens Fr. 35'000 erzielt werden (vgl. auch «Mietzinsbeurteilung linear» gemäss Graphik Anhang 3) Seite 10
11 4.9 Anforderungen an den Mieter Der oder die Vertragspartner der Stadt müssen die Bereitschaft mitbringen, mit der Stadt ein verbindliches Vertragswerk abzuschliessen, welches alle relevanten Rechte und Pflichten klar regelt: Generelle Regeln für Haftung, Zuständigkeiten, Rollenaufteilung, finanzielle Verpflichtungen, Sicherheitsleistungen usw. Spezifische, objektbezogene Regeln betr. Nutzungsart, Nachbarschaft, Denkmalschutz usw Dauer Grundsätzlich ist die Stadt an einem langfristigen Mietverhältnis interessiert. Der Mietvertrag soll für eine Dauer von mindestens 10 Jahren abgeschlossen werden. Die gewünschte Mietdauer ist im Betriebskonzept anzugeben Keine städtischen Fördermittel Die Stadt ist an Vorschlägen für Nutzungen von Institutionen, die ihrer finanziellen Unterstützung bedürfen, nicht interessiert. Im Finanzierungsplan dürfen keine städtischen Fördermittel enthalten sein. 5 Erschliessung 5.1 Mit öffentlichen Verkehrsmitteln Die Liegenschaft ist an das öffentliche Nahverkehrsnetz gut angebunden. Mehrere Linien der Verkehrsbetriebe Luzern VBL verkehren beispielsweise zum Luzerner Hauptbahnhof durchschnittlich im 5-Minuten-Takt. Abb. 5 Parkierungsmöglichkeiten vor dem Eingang 5.2 Mit motorisiertem Individualverkehr Die Erschliessung der drei Mietobjekte erfolgt über die Dreilindenstrasse. Innerhalb der Parkanlage ist kein motorisierter Verkehr gestattet (vgl. auch Punkt 4.2). Seite 11
12 Für die Parkierung stehen signalisierte Parkfelder vor dem Eingang zum Park (gemäss obenstehendem Plan) zur Verfügung. Eine allfällige Erweiterung der Parkierfläche zwischen dem Pförtnerhaus und dem Ökonomiegebäude könnte je nach Betriebskonzept durch die Stadt geprüft werden. Die bestehenden Parkplätze stehen ausschliesslich der Mieterschaft zur Verfügung. 6 Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz ISOS ISOS XIX, Hügelkuppe Dreilinden mit Villa, englischem Park und Wiesenhang, wichtig als öffentliche Grünzone und für die Ortsbildgliederung, Umgebungszone Erhaltungsziel a: Erhalten der Beschaffenheit als Kulturland oder Freifläche. Die für das Ortsbild wesentliche Vegetation und Altbauten bewahren, störende Veränderungen beseitigen. Einzelelement Villa Dreilinden, herrschaftliches Wohnschloss im englischen Landhausstil, , Erhaltungsziel A (Erhalten der Substanz) Einzelelement Pförtnerhaus mit auffälligem Wehrturm, 1890, daneben eisernes Portal, Erhaltungsziel A (Erhalten der Substanz) Einzelelement Ökonomiegebäude mit Wohnung, burgähnlich, Rundturm mit Spitzhaube, um 1890, Erhaltungsziel A (Erhalten der Substanz) 7 Denkmalschutz Auf dem Grundstück angemerkt ist eine Eigentumsbeschränkung im Sinne des Denkmalschutzes (Beleg vom ). Die gesamte Anlage, Haupthaus, Pförtnerhaus und Ökonomiegebäude sowie die Parkanlage einschliesslich aller Architekturelemente stehen unter Kantonalem Schutz. Nach dem Entscheid des Erziehungsdepartements des Kantons Luzern vom 13. Juni1984 ist der Umfang des Schutzes: Die gesamte Anlage: Villa (Inneres und Äusseres), Pförtnerhaus, Ökonomiegebäude und Stallungen, die gesamte Parkanlage mit den darin enthaltenen Architekturelementen (Torbogen, Ruinen etc.). Fazit: Die Räume und Oberflächen sowie die Ausstattung und Möblierung, soweit diese denkmalgeschützt sind, sind unverändert zu übernehmen und im heutigen Zustand zu belassen. Eine Inventarliste zum Mobiliar Dreilinden sowie eine denkmalpflegerische Bestandsdokumentation des Inneren mit Schutzkatalog und Bauteilschutzplänen werden verbindlicher Bestandteil des Mietvertrags. Allfällige geringfügige bauliche Änderungen sind mit enger Begleitung der kantonalen Denkmalpflege zu planen und auszuführen. Seite 12
13 8 Brandschutz Die Gebäude der Liegenschaft sind mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet. Der Betrieb, d.h. die fachgerechte Bedienung der Anlage obliegt dem künftigen Mieter. Die Flucht- und Rettungswege und weitere Brandschutzmassnahmen sind, je nach zukünftiger Nutzung und Belegungszahl der einzelnen Räume zu überprüfen und ggf. anzupassen. 9 Behindertengerechte Erschliessung Eine behindertengerechte Erschliessung der Gebäude ist zum heutigen Zeitpunkt nicht gegeben. Die vertikale Erschliessung erfolgt ausschliesslich über Treppenhäuser. Für die öffentliche Nutzung im Erdgeschoss des Hauptgebäudes ist unter Beizug der Fachstelle Hindernisfrei Bauen eine behindertengerechte Zugänglichkeit zu ermöglichen. Die Kosten entsprechender Massnahmen gehen zu Lasten der Eigentümerin. Der Dreilindenpark verfügt über eine öffentliche WC-Anlage ohne behindertengerechte WC-Kabine. Im Rahmen allfälliger baulicher Änderungen der Anlage soll neu auch eine solche auf Kosten der Stadt vorgesehen werden. Im Rahmen einer baulichen Erweiterung könnte nach Zuweisung der Parzelle in die Spezialzone «Dreilinden-Parkzone» eine direkte behindertengerechte Erschliessung des Parkgeländes von der nahegelegenen ÖV-Haltestelle «Konservatorium» geprüft und allenfalls realisiert werden. Seite 13
14 10 Ausschnitt Zonenplan Abb. 6 Ausschnitt Zonenplan und Ausschnitt Legende Zonenplan Stadt Luzern Seite 14
15 10.1 Zonenzuweisung Hauptgebäude Zonennummer 431, Grünzone, Zweckbestimmung 02: Parkanlage, Spielplätze, nutzungsbezogene Infrastrukturbauten, Freihaltefläche, Ortsbildschutzzone B, Bauweise offen, Lärmempfindlichkeitsstufe II, zudem Gefahrenbereich und statische Waldgrenze Die heutige Nutzung als Konservatorium ist somit nicht zonenkonform. Für diese gilt jedoch die Bestandsgarantie nach 178 Abs. 2 PBG. Es darf umgebaut, in der Nutzung teilweise geändert oder angemessen erweitert werden, wenn dadurch die Rechtswidrigkeit nicht oder nur unwesentlich verstärkt wird und keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen. Gefahrenbereich Auf der Gefahrenkarte sind südlich und südöstlich des Hauptgebäudes Bereiche geringer und mittlerer Gefährdung für Rutschereignisse verzeichnet. Die Gefährdungen sind weit entfernt von den Gebäuden. Wenn es nur darum geht, die Gebäude zu erhalten und weiterhin zu nutzen, besteht kein Problem. Falls in der blauen Zone gebaut werden sollte, wäre dies problematisch. Falls aufgrund der Neunutzung auf dem Dreilindensteig (fussläufige Verbindung von der Dreilindenstrasse, auch Bushaltestelle, führt durch die gelbe Zone) ein gegenüber heute erhöhtes Personenaufkommen zu erwarten wäre, müsste die Gefahrensituation nochmals geprüft werden Zonenzuweisung Ökonomiegebäude und Pförtnerhaus Zonennummer 403, Zone für öffentliche Zwecke, Zweckbestimmung 09: Schulen, Kulturbauten, Museen, Ausstellungs-, Sport- und Freizeitbauten, Ortsbildschutzzone B, Bauweise geschlossen, Lärmempfindlichkeitsstufe II, zudem Gefahrenbereich und statische Waldgrenze Gefahrenbereich Auf der Gefahrenkarte ist nördlich des Ökonomiegebäudes ein Bereich geringer Gefährdung für Rutschereignisse verzeichnet. Wie auch beim Hauptgebäude stellt dies für den reinen Erhalt und weitere Nutzung keine Einschränkung dar. Erst eine Erweiterung in diese Richtung erfordert nochmalige Prüfung und gegebenenfalls Schutzmassnahmen. Das Pförtnerhaus befindet sich in einem Bereich ohne Gefährdung Künftige Zonenzuweisung Spezialzone «Dreilinden-Parkzone» Im laufenden Verfahren des Teilrevisionsverfahrens Bau- und Zonenordnung (BZO) wird die Umzonung der Parzelle als Spezialzone «Dreilinden-Parkzone» geprüft (siehe auch unter 4.4). 11 Bau- und Nutzungsbeschränkung durch Servitute 11.1 Nutzungsbeschränkungen Nutzungsbeschränkungen vom 17. September 1937: z.g. und z.l. No. 884 und 883: Auf den Grundstücken No. 883 und 884 dürfen zu keiner Zeit erstellt werden: Schulen, Erziehungsinstitute, Altersasyle, Erholungsheime, Werkplätze, Steinbrüche, Kiesgruben etc. Seite 15
16 Nutzungsbeschränkungen vom 16. Oktober 1931: z.g. und z.l. Nr. 883, 884, 3384, 3385, 3386, 3387, 3388, 3389, 3397, 3398, 3399, 3400, 3401, Es dürfen nicht erstellt werden: Materialablagerungsplätze, Viehunterstandsorte, Wirtschaften, Kegelspielplätze, Fabriken, Magazine, Spitäler, Kranken- oder Irrenhäuser, Spielhäuser und Unternehmen, die der moralischen Auffassung des Volkes widersprechen. Ebenso darf in den Gebäuden weder ein lärmendes, noch ungesundes, noch übelriechendes oder ein die Annehmlichkeit des Villenquartiers überhaupt beeinträchtigendes Gewerbe oder Handwerk je betrieben werden. Ausgenommen bleiben Fremdenpensionen, Restaurants und Hotel I. Ranges, sowie die mit dem Anwachsen des Quartiers erforderlichen Magazine Baubeschränkungen Für Neubauten gibt es Baubeschränkungen, die im Einzelfall für das konkrete Bauprojekt zu prüfen sein werden. Es dürfen insbesondere nur Bauten erstellt werden, welche ausgesprochen den Charakter von Villen an sich tragen und dieser Zweckbestimmung dienen (Villenservitut). Seite 16
17 12 Vermietungsprozess / Auswahlverfahren Für Mietinteressenten besteht die Möglichkeit, während der Bewerbungsfrist die Gebäude des Dreilindenparks zu besichtigen. Da die Räumlichkeiten aktuell noch vermietet sind, bitten wir Sie, Frau Nicole Pfeiffer, Projektleiterin Portfoliomanagement unter nicole.pfeiffer@stadtluzern.ch das Interesse an einer Besichtigung unter Angabe Ihrer Kontaktdaten und der für Sie interessanten Gebäude mitzuteilen. Frau Nicole Pfeiffer wird die zur Verfügung stehenden Besichtigungstermine mit Ihnen koordinieren. Aufgrund der aktuellen Nutzung werden Besichtigungen überwiegend nur zu Randzeiten (frühe Morgenstunden), an Wochenenden und ggf. Feiertagen und nach jeweils vorangehender Koordination mit der Hochschule Luzern - Musik möglich sein. Zur Bekundung des Mietinteresses wird ein detailliertes Betriebskonzept erwartet. Das Konzept bildet die Grundlage für den Entscheid der Stadt zu Gunsten des oder der Mietinteressenten. Dieses hat zu enthalten: 1. Angabe der zur Miete gewünschten Gebäude einschliesslich Flächen zur Sondernutzung (z.b. Haupthaus mit Terrasse, etc.) und ggf. beabsichtigte Untermietverhältnisse 2. Geplante Nutzungsart und -intensität dieser Räumlichkeiten/Gebäude 3. Synergieeffekt bzgl. der Nutzung der drei Gebäude sowie bzgl. der öffentlichen Zugänglichkeit von Räumlichkeiten (Unterstützungsgrad der öffentlichen Parknutzung), Gewährleistung einer sozialen Kontrolle für die Gesamtliegenschaft 4. Geplante Mitbenützung der Parkanlage im Rahmen des Mietverhältnisses 5. Immissionen auf Nachbarschaft bzw. Quartier, Personenfrequenzen 6. Bewilligungsfähigkeit 7. Verkehrsfrequenzen / Nachweis der erforderlichen Parkplätze (vgl. Punkt 5) 8. Aussagefähiges Porträt des Mietinteressenten / Organisationsstruktur und Referenzen 9. Mietzinsangebot / Business- und Finanzierungsplan / Mietdauer 10. Nachweis der Bonität Der Termin zur Einreichung des Betriebskonzeptes ist der 23. April 2018 (Poststempel) an die folgende Adresse: Stadt Luzern Dienstabteilung Immobilien Vermerk "Miete Dreilindenpark" Hirschengraben Luzern Seite 17
18 Eine vorgeschaltete Fachjury beurteilt im Auftrag des Stadtrates die eingereichten Betriebskonzepte nach den folgenden Zuschlagskriterien: Zuschlagskriterien 1. Betriebskonzept im Gesamtkontext (100%-Anteil), enthaltend: a) Mietzinsangebot (35%-Anteil), vgl. Anhang 3 b) Gesellschaftlicher und/oder kultureller Mehrwert für die Stadt Luzern und deren Bevölkerung (40%-Anteil) c) Unterstützende Auswirkung auf die öffentliche Parknutzung (10%-Anteil) d) Zu erwartende Immissionen für die Anwohner und das Quartier (10%-Anteil) e) Verträglichkeit der Nutzung mit der denkmalgeschützten Substanz (5%-Anteil) Mangelnde Bonität des Interessenten stellt einen Ausschlussgrund dar. Der mit dem Betriebskonzept abzugebende Finanzierungsplan und die Bonität der Interessenten werden von einer externen Fachstelle beurteilt. Die Jurysitzungen sind nicht öffentlich. Eine Einsitznahme ist daher auch für Interessenten ausgeschlossen. Aufgrund der vorgelegten Konzepte entscheidet der Stadtrat auf Empfehlung der Jury darüber, mit wem Verhandlungen über den Mietvertrag aufgenommen werden. Folgende Personen beurteilen die Konzepte: Externe Jurymitglieder Delegierte Person des Quartiervereins Wesemlin-Dreilinden, Präsident Peter Frei Vertreter(in) IG Kultur (Geschäftsführerin Eva Laniado. oder Präsident Urs Bugmann) Kantonale Denkmalpflege, Cony Grünenfelder Hochschule Luzern, Institut für Tourismus und Mobilität, Institutsleiter Jürg Stettler Präsident des Wirtschaftsverbands Stadt Luzern, Alexander Gonzalez VertreterInnen der Stadt Luzern Baudirektorin Manuela Jost Finanzdirektorin Franziska Bitzi oder Stabschef FD Christoph Nick Leitung Immobilien ad Interim Walter Brun Leiterin Kultur und Sport Rosie Bitterli Leiter Stadtgärtnerei Cornel Suter Projektleiterin Quartierentwicklung Maya von Dach oder Projektleiterin / Stv. Stadtentwicklung Sarah Grossenbacher Projektleiterin Portfoliomanagement Nicole Pfeiffer (ohne Stimmrecht) Im Verhinderungsfall sind die Jurymitglieder um entsprechende Stellvertretungen besorgt. Seite 18
19 Der Abschluss des Vertrages mit einem konkreten Bewerber bzw. Bewerberin liegt in der Kompetenz des Stadtrats. Die Jury formuliert einen entsprechenden Antrag. Ein Rechtsmittel gegen den Entscheid des Stadtrates ist nicht gegeben. Kontaktperson: Nicole Pfeiffer, Projektleiterin Portfoliomanagement, oder Allfällige Fragen sind schriftlich bis zum 9. März 2018 einzureichen. Die Beantwortung erfolgt in schriftlicher Form an alle Bewerber bis zum 23. März Bei Nichtberücksichtigung des eingereichten Betriebskonzepts besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung. 13 Terminplan BEWERBUNGSPHASE Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen bis 19. Februar 2018 Besichtigungstermine* nach Vereinbarung bis 28. Februar 2018 Fragen schriftlich einreichen bis spätestens 9. März 2018 Antwortschreiben auf eingereichte Fragen im Stadtrat am 21. März 2018 Schriftliche Beantwortung der Fragen bis 23. März 2018 Einreichen der Konzepte bis spätestens 23. April 2018 ENTSCHEIDUNGSPHASE Prüfung der Vorschläge Mai/Juni 2018 Stadtratsentscheid / Vertragsabschluss Sommer 2018 *) Besichtigungstermine sind aufgrund der heutigen Nutzung nur an bestimmten Wochenenden und Feiertagen möglich Seite 19
20 14 Impressionen 14.1 Fassaden Hauptgebäude und Aussicht Abb. 7 Fassade Süd, vorderseitig Abb. 8 Fassade Nord, rückseitig Abb. 9 Aussicht über das Luzerner Seebecken Seite 20
21 14.2 Parkanlage Abb. 10 Torruine mit Hauptgebäude im Hintergrund Abb. 11 Park mit Gestaltungselementen Abb. 12 Parkanlage mit Ökonomiegebäude Seite 21
22 14.3 Ökonomiegebäude und Pförtnerhaus Abb. 13 Ökonomiegebäude Abb. 14 Pförtnerhaus Eingangsbereich Abb. 15 Pförtnerhaus u. öffentl. WC-Anlage im Untergeschoss Seite 22
23 14.4 Hauptgebäude Eingangsbereich Innen Abb. 16 Eingangshalle und Treppenhaus Abb. 17 Eingangshalle Abb. 18 Eingangshalle mit Cheminée und Galerie Seite 23
24 14.5 Hauptgebäude Räume Innen Abb. 19 Hauptgebäude EG Musikzimmer 2 Abb. 20 Hauptgebäude EG Musikzimmer 1 Abb. 21 Hauptgebäude 1. OG Saal Seite 24
25 14.6 Ökonomiegebäude Innenräume Abb. 22 Ökonomiegebäude Saal Erdgeschoss Abb. 23 Ökonomiegebäude, Raum im Obergeschoss Abb. 24 Ökonomiegebäude Ballettsaal Obergeschoss Seite 25
26 14.7 Zufahrt und Parkierung Abb. 25 Zugang / Zufahrt von der Dreilindenstrasse Abb. 26 Eingezeichnete Parkfelder am Hauptzugang Seite 26
27 15 Anhang Grundbuchauszug vom Grundrisspläne mit Flächenmassen Mietzinsbeurteilung linear, Graphiken 16 Verteiler Inserate in der Luzerner Zeitung, NZZ, Immobilia (Zeitschrift des Schweizerischen Verbands der Immobilienwirtschaft SVIT), ggf. Netzwerk Privatschulen CH Internetseite der Stadt Luzern Homegate / Immoscout24 Wirtschaftsförderung über Peter Bucher an alle Interessenten, die bereits Konzeptdossiers bei der Stadt eingereicht haben Die Ausschreibung wurde vom Stadtrat am 29. November 2017 verabschiedet. Diese Ausschreibungsunterlage erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es können keine rechtlichen Ansprüche geltend gemacht werden. Mit der Ausschreibungsteilnahme anerkennen die Teilnehmenden die Ausschreibungsbedingungen. Seite 27
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