Zentrale Arzneimittelüberwachung Bayern GCP- Fortbildungsveranstaltung am in München Qualität in klinischen Arzneimittelstudien am Menschen
|
|
- Marielies Meyer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Zentrale Arzneimittelüberwachung Bayern GCP- Fortbildungsveranstaltung am in München Qualität in klinischen Arzneimittelstudien am Menschen Findings bei der Inspektion klinischer Prüfungen durch die Bundesoberbehörde Gabriele Schwarz FG Klinische Prüfungen/ SG GCP Inspektionen FINDINGS BEI GCP INSPEKTIONEN Themen Teil 1: Europäische und nationale Rahmenbedingungen für GCP- Inspektionen: - Arzneimittelgesetz und GCP-Verordnung - Qualitätssicherung bei GCP-Inspektionen Teil 2: GCP- Inspektionen des BfArM - Inspektionsdurchführung - Bewertung von Mängeln - Häufig festgestellte Mängel - Praxisbeispiele Gabriele Schwarz GCP-Fortbildung 17. September
2 GCP INSPEKTIONEN Worauf können sich Mängel beziehen? (GCP-Verordnung 3 Nr. 5) Inspektion ist die von der zuständigen Behörde oder Bundesoberbehörde durchgeführte Überprüfung von Räumlichkeiten Ausrüstungen Unterlagen Aufzeichnungen Qualitätssicherungssystemen sonstige nach Beurteilung der Behörde relevanten Ressourcen die sich in... Gabriele Schwarz GCP-Fortbildung 17. September GCP- INSPEKTIONEN Wo können Inspektionen stattfinden? der Prüfstelle den Einrichtungen des Sponsors den Einrichtungen des Auftragsforschungsinstituts den Laboratorien den Herstellungsstätten von Prüfpräparaten in sonstigen Einrichtungen befinden... Gabriele Schwarz GCP-Fortbildung 17. September
3 GCP- INSPEKTIONEN Was sind die Ziele von Inspektionen?...mit dem Ziel die Einhaltung der Regeln der Guten Klinischen Praxis (GCP) die Einhaltung der Guten Herstellungspraxis (GMP) die Übereinstimmung mit den Angaben der Antragsunterlagen zu überprüfen. Gabriele Schwarz GCP-Fortbildung 17. September GCP INSPEKTIONEN Zuständigkeiten nach dem Arzneimittelgesetz Bundesministerium für Gesundheit BMG Länderministerien Ressort Gesundheit Bundesinstitut für Arzneimittel BfArM Bundesamt für Sera und Impfstoffe PEI Länderbehörden: Regierungspräsidien/ Bezirksregierungen Arzneimittel- Untersuchungsstellen der Länder Genehmigung klinischer Prüfungen nach 40 (1) AMG GCP- Inspektionen vor und nach Zulassung nach 25 (5) AMG im Genehmigungsverfahren nach 9 (5) GCP-V zur Pharmakovigilanz in klinischen Prüfungen nach 63 b (5a) auf Ersuchen anderer EU-Mitgliedsstaaten auf Amtshilfeersuchen von Länderbehörden Rücknahme, Widerruf oder Aussetzung der Genehmigung klinischer Prüfungen nach 42a AMG Anordnungen nach 42a (5) AMG Herstellungs-/ Import-Erlaubnis für Prüfpräparate nach 13, 72 AMG Überwachung nach 64 ff AMG von Personen und Einrichtungen mit Sitz im Geltungsbereich des AMG, die klinische Prüfungen durchführen, einschließlich GMP- und GCP- Inspektionen Gabriele Schwarz GCP-Fortbildung 17. September
4 QS bei GCP INSPEKTIONEN Europäische Leitlinien zur Inspektionsdurchführung EUDRALEX VOLUME 10 Chapter IV Recommendation on Inspections Guidance for the preparation of GCP inspections Guidance for the conduct of GCP inspections - Annex I: investigator site - Annex II: clinical laboratories - Annex III: computer systems - Annex IV: Sponsor and CRO Guidance for the preparation of GCP inspection reports Guidance for Exchange of GCP Inspection Reports according to Directive 2001/20/EC art 15.2 Guidance for the communication on GCP inspections and findings Procedure for standardisation of GCP inspection entries in EudraCT Gabriele Schwarz GCP-Fortbildung 17. September QS bei GCP INSPEKTIONEN Arzneimittelüberwachung der Länder Landkarte der zuständigen Behörden für die Arzneimittelüberwachung Oberste Landesbehörde (Ministerium) Überwachungsbehörde (Inspektorat) Arzneimitteluntersuchungsstelle (OMCL) Gabriele Schwarz GCP-Fortbildung 17. September
5 QS bei GCP INSPEKTIONEN Qualitätssicherungshandbuch der Länder VAW Inspektionsverfahren bei genehmigungspflichtigen klinischen Prüfungen von Arzneimitteln - Anlage I Checkliste "Routineinspektion beim Prüfer" - Anlage II Checkliste "Routineinspektion beim Sponsor / Vertreter des Sponsors / CRO" Teil A und Teil B - Anlage III Checkliste "Inspektion von Laboratorien Gabriele Schwarz GCP-Fortbildung 17. September GCP-INSPEKTIONEN Qualität in klinischen Prüfungen Für alle Phasen einer klinischen Prüfung sind anerkannte ethische und wissenschaftliche Qualitätsstandards in Leitlinien niedergelegt! PRÜF- DESIGN DURCH- FÜHRUNG AUS- WERTUNG BERICHT- ERSTELLUNG In allen Stadien einer klinischen Prüfung können GCP- Inspektionen (mit unterschiedlichen Zielstellungen) erfolgen. Bei festgestellten Mängeln werden die jeweils relevanten rechtlichen Regelungen und Leitlinien referenziert! Gabriele Schwarz GCP-Fortbildung 17. September
6 (Auswahl) GCP INSPEKTIONEN Qualität in klinischen Prüfungen Gabriele Schwarz GCP-Fortbildung 17. September GCP INSPEKTIONEN DES BfArM Inspektionsdurchführung Sponsor (CRO bei Delegierung von Aufgaben) QMS/ Verträge ggf. Randomisierung/ Verblindung Bereitstellung der Prüfarzneimittel Pharmakovigilanz Datenmanagement Monitoring Auditing Datenauswertung Berichterstellung Prüfzentren Qualifikation des Personals ISF Rekrutierung der Prüfungsteilnehmer Prüfplaneinhaltung Med. Versorgung Quelldaten CRF-Eintragungen Sicherheitsmeldungen Prüfarzneimittelhandhabung Klinische Laboratorien Personal QMS Ausstattung/ Geräte Materialien und Methoden Probenhandhabung Weiterleitung von Ergebnissen Gabriele Schwarz GCP-Fortbildung 17. September
7 GCP INSPEKTIONEN DES BfArM Bewertung von Mängeln Mängel sind Verstöße gegen geltende Rechtsvorschriften und Standards und beziehen sich auf die Gefährdung oder Verletzung der Rechte, Sicherheit oder Wohlergehens der Prüfungsteilnehmer der Datenqualität und -integrität Klassifizierung in kritische, schwerwiegende und geringfügige Mängel und Anmerkungen Gabriele Schwarz GCP-Fortbildung 17. September GCP INSPEKTIONEN DES BfArM Zusammenfassung und Evaluierung der Mängel Zusammenfassung im integrierten Inspektionsbericht: Evaluierung der Datenqualität und der Einhaltung von GCP Bewertung der Relevanz der Mängel für die Gesamtstudie Empfehlung bezüglich Akzeptanz bzw. Nichtakzeptanz der klinischen Daten im Rahmen der Entscheidung über die Genehmigung oder Zulassung Gabriele Schwarz GCP-Fortbildung 17. September
8 GCP- INSPEKTIONEN DES BfArM Häufige Mängel in Sponsorverantwortung Inadäquates Qualitätsmanagementsystem einschl. unzureichende Qualifikation/ Training des Sponsorpersonals Inadäquate Delegierung von Aufgaben an Dritte (Verträge) Mängel im Bereich Monitoring/ Studienmanagement Mängel im Bereich Datenmanagement/ Statistik Mängel bei der Erstellung des Prüfungsberichts Probleme mit der Verfügbarkeit oder dem Zugang zu Quelldaten und essentiellen Dokumenten Gabriele Schwarz GCP-Fortbildung 17. September GCP- INSPEKTIONEN DES BfArM Häufige Mängel in Prüferverantwortung Inadäquate Delegierung von Aufgaben und Funktionen einschließlich Mängel in der Prüfzentrumsorganisation und/ oder Prüfteambildung Unvollständige/ inkorrekte Quelldaten Prüfplanverletzungen (u.a. Ein- und Ausschlußkriterien, Visits, Dosen und Dosisanpassung, Begleitmedikation) Dokumentation, Bewertung und Mitteilung von Daten zur Sicherheit der Prüfungsteilnehmer Mängel in der Patientenaufklärung/ Einholung des schriftlichen Einverständnisses zur Prüfungsteilnahme Gabriele Schwarz GCP-Fortbildung 17. September
9 GCP- INSPEKTIONEN DES BfArM Häufige Mängel an der Schnittstelle Prüfer / Sponsor Nicht verifizierbare Daten im CRF Unzureichende Qualifikation/ Training von Prüfärzten und sonstigen Mitgliedern des Studienteams Implementierung von Waiver -Systemen Gabriele Schwarz GCP-Fortbildung 17. September GCP- INSPEKTIONEN DES BfArM Fallbeispiele Gabriele Schwarz GCP-Fortbildung 17. September
10 Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Diskussion! Gabriele Schwarz GCP-Fortbildung 17. September
Behördliche Überwachung der klinischen Prüfung beim Prüfarzt
Behördliche Überwachung der klinischen Prüfung beim Prüfarzt Michael Rappl Regierung von Oberbayern Zentrale Arzneimittelüberwachung Bayern (GMP/GCP) Vortrag im Rahmen des 5. GCP-Kurses am Klinikum rechts
MehrAnzeige einer klinischen Prüfung gemäß 67 Abs. 1 und 3 AMG und 12 Abs. 1-3 GCP-V bei der zuständigen Landesbehörde
An (Name und Anschrift der zuständigen Behörde) Regierung von Oberbayern Zentrale Arzneimittelüberwachung Bayern (GMP/GCP) 80534 München Name (ggf. Firmenbezeichnung) und Anschrift des Anzeigenden Grund
MehrErfahrungen aus GCP-Inspektionen des BfArM
Erfahrungen aus GCP-Inspektionen des BfArM 7. SOMMERTAGUNG DES ARBEITSKREISES MEDIZINISCHER ETHIK-KOMMISSIONEN 10. Juni 2006, Berlin Gabriele Schwarz Leiterin des Sachgebietes Klinische Prüfungen -GCP
MehrPraktische Erfahrungen der Überwachungsbehörden der Länder
Praktische Erfahrungen der Überwachungsbehörden der Länder PMS-Workshop, 29.09.2005 Auswirkungen der 12. AMG-Novelle auf die klinische Forschung in Deutschland Dr. Sabine Paris Zentralstelle der Länder
MehrInspektionsbericht GCP Seite 2 von 13
Inspektionsbericht GCP Seite 2 von 13 1 Zweck Diese Verfahrensanweisung regelt Erstellung und Format der Inspektionsberichte für GCP-Inspektionen auf der Grundlage von 64 Abs. 1 Arzneimittelgesetz durch
MehrQualitätssicherung in der Klinischen Forschung / SOPs, Audits und Inspektionen Katharina Thorn Vorsitzende DVMD e.v.
Qualitätssicherung in der Klinischen Forschung / SOPs, Audits und Inspektionen Katharina Thorn Vorsitzende DVMD e.v. DVMD-Symposium Hannover / K. Thorn Warum Qualitätssicherung in der Klinischen Forschung?
MehrAnzeige einer klinischen Prüfung gemäß 67 Abs. 1 und 3 AMG und 12 Abs. 1-3 GCP-V bei der zuständigen Landesbehörde
1. Vollständiger Titel des Prüfplans (einschl. Zielsetzung) Prüfplancode EudraCT-Nr. 2. An (Name und Anschrift der zuständigen Behörde) 3. Name (ggf. Firmenbezeichnung) und Anschrift, Telefonnummer und
MehrKlinische Prüfungen von Arzneimitteln aktuelle Anforderungen
Klinische Prüfungen von Arzneimitteln aktuelle Anforderungen Aus der Sicht der Überwachungsbehörde Sabine Hofsäss (Regierungspräsidium Karlsruhe) Gemeinsame Ziele: Sicherheit, Rechte und Wohl der Patienten
MehrUnterschiede bei Audits
Unterschiede bei Audits XVI. Fortbildungsveranstaltung der ARGE Plasmapherese e. V. (19. November 2016) Elke Weitershaus, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Inhalt 1. Definition und Rechtsgrundlage 2.
MehrINSPEKTIONEN - GUTE VORBEREITUNG = GUTES ERGEBNIS?
INSPEKTIONEN - GUTE VORBEREITUNG = GUTES ERGEBNIS? 07.03.2016 Freiburg Silja du Mont GCP-Inspektorin 3 GCP-V BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Inspektion: die Überprüfung von Räumlichkeiten, Ausrüstungen, Unterlagen,
MehrKlinische Prüfung von Arzneimitteln: Öffentliche Informationen in PharmNet.Bund Clinical Trials (CT)
Klinische Prüfung von Arzneimitteln: Öffentliche Informationen in PharmNet.Bund Clinical Trials (CT) Nutzertreffen, Köln 8. November 2011 Dr. Barbara Höfgen, Dr. Irina Bosman PharmNet.Bund-CT Gesetzliche
MehrGCP-Routineinspektionen im Rahmen von klinischen Prüfungen - Ein Erfahrungsbericht -
GCP-Routineinspektionen im Rahmen von klinischen Prüfungen - Ein Erfahrungsbericht - Katharina Thorn 11. DVMD-Fachtagung, Hannover Inspektionen / Audits GCP-Inspektionen im Rahmen von Zulassungsverfahren
MehrINSPEKTIONEN: VORBEREITUNG UND DURCHFÜHRUNG IM PRÜFZENTRUM
CAMPUS GROSSHADERN INSPEKTIONEN: VORBEREITUNG UND DURCHFÜHRUNG IM PRÜFZENTRUM Frankfurt: 28.2.2015 RECHTLICHE GRUNDLAGE FÜR DIE ÜBERWACHUNG VON PRÜFSTELLEN Richtlinie 2001/20/EG Artikel 15 Richtlinie 2005/28/EG
MehrDie Bedeutung der Qualitätssicherung in der klinischen Forschung
Die Bedeutung der Qualitätssicherung in der klinischen Forschung Am Beispiel eines externen Qualitätsaudits Nadja Schachteli 1 Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung, GCP 5.1.1 Der Sponsor ist für die
MehrErfahrungen mit GCP Inspektionen von MPG Studien
Erfahrungen mit GCP Inspektionen von MPG Studien Yvonne Borck, Universitätsklinik Bonn Arbeitsgemeinschaft für angewandte Humanpharmakologie (AGAH) e.v Hintergrund Nach 26 MPG unterliegen Betriebe und
MehrVorsitzender der Ethikkommission der Bayerischen Landesärztekammer
Prüferbewertung und Eignung von Prüfstellen Worauf achtet die Ethikkommission? Prof. Dr. Joerg Hasford Vorsitzender der Ethikkommission der Bayerischen Landesärztekammer Die nachfolgenden Ausführungen
MehrPROGRAMM. 1. Schulungstag: Mittwoch, von 09:00-16:30 Uhr 2. Schulungstag: Mittwoch, von 09:00-16:30 Uhr
PROGRAMM GCP-Schulung für Prüfer/Stellvertreter/Mitglieder der Prüfgruppe für klinische Prüfungen nach AMG mit Wissensprüfung* ) + Teilnahmezertifikat 1. Schulungstag: Mittwoch, 30.09.2015 von 09:00-16:30
MehrKlinische Prüfung: Planung, Verantwortlichkeiten und Organisation. Michael Fuchs Leiter der Studienzentrale der German Hodgkin Study Group
Klinische Prüfung: Planung, Verantwortlichkeiten und Organisation Michael Fuchs Leiter der Studienzentrale der German Hodgkin Study Group Hämatologie im Wandel, Frankfurt 28. Februar 2015 2 Überblick Einführung
MehrForderungen der DGHO unter Berücksichtigung der Rolle von Ethik-Kommissionen und des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) bei Klinischen Studien
Berlin, 17.6.2014: Pressekonferenz: Die neue EU-Verordnung zu klinischen Studien eine Chance für den Forschungsstandort Deutschland Forderungen der DGHO unter Berücksichtigung der Rolle von Ethik-Kommissionen
Mehr1 Formale Grundlagen -._,.'.,,/,.^'T.,^,'^/ '" ',,
Vorwort 9 Zu den Verfasserinnen 11 Danksagungen 12 Einleitung 13 Abkürzungen 15 Glossar ^...... 17 ' '"' lh?--- - :;,'.' - v.$%&'';.-0 >.,;.; ; 1 Formale Grundlagen -._,.'.,,/,.^'T.,^,'^/ '" ',, 7.7 Arzneimittelgesetz
Mehr1 Zweck Geltungsbereich Abkürzungen Definitionen Beschreibung... 3
Seite 1 von 5 1 Zweck... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Abkürzungen... 2 4 Definitionen... 2 5 Beschreibung... 3 5.1 Inspektion... 3 5.2 Vorbereitung und Durchführung von Inspektionen... 4 5.3 Nachbereitung
MehrWas ist anders bei Studien mit Medizinprodukten?
Was ist anders bei Studien mit Medizinprodukten? CHRISTIAN WOLFLEHNER DR. ROBERT HEINZ & PARTNER GMBH CW RESEARCH & MANAGEMENT GMBH DACH SYMPOSIUM FREIBURG 07-MAR-2016 AMG versus MPG 2 Sehr viel Deckungsgleichheit
MehrQualitätsmanagement in klinischen Prüfungen
Qualitätsmanagement in klinischen Prüfungen Dr. Katalina Mettke GCP Inspektorin FG GCP-Inspektionen 17. Januar 2017 Ringvorlesung QM K. Mettke 17.01.2017 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Was ist Qualitätsmanagement
MehrPrüfer und Prüfstelle
Anforderung an Prüfer und Prüfeinrichtungen gemäß Empfehlungen der Bundesärztekammer Neues zu klinischen Prüfungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten 19.-20. April 2010 Bonn Petra Knupfer Ethik-Kommission
MehrAudit/ Inspektion. praktische Beispiele und Hinweise 12. GCP-Kurs am 08.10. und 15.10.2014. Dr. med. Antje Kristina Belau
Audit/ Inspektion praktische Beispiele und Hinweise 12. GCP-Kurs am 08.10. und 15.10.2014 Dr. med. Antje Kristina Belau Klinik und Poliklinik für Gynäkologie und Geburtshilfe der Ernst- Moritz- Arndt-
MehrInspektionsvorbereitung/ Findings Anforderungen aus Behördensicht
Inspektionsvorbereitung/ Findings Anforderungen aus Behördensicht Studienkoordinatorentreffen 02. März 2016 Eva Horzowski Knuth Koppius Klinisches Monitoring, GBG Forschungs GmbH Unterscheidung Audit -
MehrDas System der Überwachung von Klinischen Prüfungen Aufgaben und Sicht der BOBs
Das System der Überwachung von Klinischen Prüfungen Aufgaben und Sicht der BOBs Prof. Dr. rer. nat. habil. Harald G. Schweim Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel Vortragskonzept: Dr. F. Hackenberger
MehrStudierende müssen mindestens 15 Credits aus dem gesamten Angebot Qualifikatonsprofil Prüfarzt nachweisen.
Institut für Medizinische Statistik Direktor: Univ.-Prof. Dr. rer. nat. Ralf-Dieter Hilgers Qualifikationsprofil Prüfarzt Sehr geehrte Damen und Herren, das Institut für Medizinische Statistik bietet den
MehrEinladung. GCP-Training. Grundlagen- und Aufbaukurs
Einladung GCP-Training Grundlagen- und Aufbaukurs Klinische Prüfungen mit Arzneimitteln: GCP-Grundlagen- und Aufbaukurs für Prüfer, Stellvertreter und Prüfgruppe CME-zertifiziert von der Landesärztekammer
MehrZusammenarbeit zwischen BOB und Ethik-Kommission, Vorstellung des Pilot-Projektes
Zusammenarbeit zwischen BOB und Ethik-Kommission, Vorstellung des Pilot-Projektes Thomas Sudhop Sudhop Zusammenarbeit zwischen BOB und Ethik-Kommission, Vorstellung des Pilot-Projektes 17.02.2016 Seite
MehrRisiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke
Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke Stand der Revision: 23.11.2016 Inhaltsverzeichnis
MehrEinladung. GCP-Training. Auffrischungskurs. Klinische Prüfungen mit Arzneimitteln: GCP-Auffrischungskurs für Prüfer, Stellvertreter und Prüfgruppe
Einladung GCP-Training Auffrischungskurs Klinische Prüfungen mit Arzneimitteln: GCP-Auffrischungskurs für Prüfer, Stellvertreter und Prüfgruppe CME-zertifiziert von der Landesärztekammer Samstag, den 09.12.2017-09:00-16:30
MehrDas SOP-System der TMF zur Durchführung nicht-kommerzieller klinischer Studien
Herzlich Willkommen! Bochum, 1. April 2009 Das SOP-System der TMF zur Durchführung nicht-kommerzieller klinischer Studien Dr. Ursula Paulus, Zentrum für Klinische Studien Köln TMF, Telematikplattform für
MehrStudienkurztitel.: Monitoringbesuch Nr.: Prüfzentrums-Nr.: ggf. EudraCT Nr.: Besuchsdatum: On site von bis
MO03-H-A1 1 Klinikkopf / KKS / Studienzentrale Bericht/Checkliste Besuch während der klinischen Prüfung Studienkurztitel.: Monitoringbesuch Nr.: Prüfzentrums-Nr.: ggf. EudraCT Nr.: Besuchsdatum: On site
MehrInspektionen in Prüfstellen
Inspektionen in Prüfstellen Anforderungen aus Behördensicht Studienkoordinatorentreffen 25.02.2015 Heilung durch Innovation, Kompetenz und Partnerschaft Arten von Inspektionen/Audits GCP-Inspektionen im
Mehrhttps://www.zlg.de/arzneimittel/qualitaetssystem/qualitaetssicherungshandbuch.html
Anlage 1 PZ-QS01 1 Klinikkopf Checkliste Vor- und Nachbereitung Audits und Inspektionen Checkliste Vor- und Nachbereitung Audits und Inspektionen https://www.zlg.de/arzneimittel/qualitaetssystem/qualitaetssicherungshandbuch.html
MehrGeplante nationale Durchführungsregelungen zu der Verordnung (EU) Nr. 536/2014. BfArM im Dialog Bonn, 30. Oktober 2015
Geplante nationale Durchführungsregelungen zu der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 BfArM im Dialog Bonn, 30. Oktober 2015 Ministerialrat Dr. Lars Christoph Nickel 1 Verordnung (EU) Nr. 536/2014: Genehmigungsverfahren
MehrGood Clinical and Epidemiological Practice (GCP/GEP) Guido Grass
Good Clinical and Epidemiological Practice () Guido Grass 2I 20 Good Clinical and Inhalte des Vortrags Entwicklung der Good Clincial Practice (GCP)-Leitlinie Grundlagen der GCP (GEP) 3I 20 Good Clinical
MehrZulassungsüberschreitende Anwendung von Arzneimitteln im Rahmen klinischer Studien ( 35c SGB V)
Zulassungsüberschreitende Anwendung von Arzneimitteln im Rahmen klinischer Studien ( 35c SGB V) Berlin, 22. September 2009 Dr. Regina Skavron Abteilung Arzneimittel, Gemeinsamer Bundesausschuss Zulassungsüberschreitende
MehrBehördeninspektionen nach. GMP- und Pharmakovigilanz-Regularien. und sonstigen Einrichtungen
GMP/GLP/GCP pharmind Behördeninspektionen nach GCP, GMP und Pharmakovigilanz-Regularien bei pharmazeutischen Unternehmen und sonstigen Einrichtungen Teil 2: Die Durchführung von Inspektionen* ) Dr. med.
MehrNeuerungen in der ICH-GCP Guideline
AGAH - Study Nurse Forum Neuerungen in der ICH-GCP Guideline Dr. med. Martin Coenen Studienzentrale Studienzentrum Bonn (SZB) Wo bin ich und warum? good clinical practice (GCP) ICH-GCP GCP-V Ethikkommission
MehrAktuelles aus dem GCP Bereich - Tätigkeitsbericht 2013 & Häufige Mängel
Aktuelles aus dem GCP Bereich - Tätigkeitsbericht 2013 & Häufige Mängel DI(FH) Abteilung Klinische Prüfung Institut Überwachung AGES Gespräch Wien, 25. November 2014 www.ages.at Österreichische Agentur
Mehr12.AMG-Novelle Erfahrungen nach Inkrafttreten
12.AMG-Novelle Erfahrungen nach Inkrafttreten Verfahren der Ethik-Kommissionen Ablauf und Kriterien Besonderheiten bei multizentrischen Studien Prof.Dr.med. Elmar Doppelfeld Vorsitzender des Arbeitskreises
MehrGemeinsames Pilotprojekt der Bundesoberbehörden und Ethik-Kommissionen zur gemeinsamen Bewertung von Klinischen Prüfungen
Gemeinsames Pilotprojekt der Bundesoberbehörden und Ethik-Kommissionen zur gemeinsamen Bewertung von Klinischen Prüfungen Thomas Sudhop Thomas Sudhop Gemeinsames Pilotprojekt Klinische Prüfung 30.10.2015
MehrDurchführung von internen Audits Seite 2 von 6
Durchführung von internen Audits Seite 2 von 6 1 Zweck Diese Verfahrensanweisung regelt das Vorgehen bei der Planung, Durchführung und Dokumentation von internen Audits in Arzneimittel-Überwachungsbehörden
MehrDie Medizinische Überwachung von Klinischen Prüfungen in einem Auftragsforschungsinstitut
Die Medizinische Überwachung von Klinischen Prüfungen in einem Auftragsforschungsinstitut 1 (CRO) Katharina Kotz Medical Monitoring Associate PRA International Themenübersicht Medizinische Schwerpunkte
Mehr1 Einführung 15 J. Sehouli 1.2 Das Aufklärungsgespräch 18
Inhaltsverzeichnis 1 Einführung 15 J. Sehouli 1.2 Das Aufklärungsgespräch 18 2 Die klinische Studie 21 2.1 Definitionen 22 2.1.1 Klinische Prüfung 22 2.1.2 Nicht interventionelle Prüfung 27 2.1.3 Anwendungsbeobachtung
MehrEntwurf der Bekanntmachung zur Anzeige von AWBs und nichtinterventionellen PASS 75. Routinesitzung Bonn, 11. November 2014
Entwurf der Bekanntmachung zur Anzeige von AWBs und nichtinterventionellen PASS 75. Routinesitzung Bonn, 11. November 2014 Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Das BfArM ist ein Bundesinstitut
MehrVerfahrensanweisung: Überwachung nach der Medizinprodukte- Betreiberverordnung (ausgenommen hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten)
Seite 1 von 5 1 Zweck... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Abkürzungen... 2 4 Definitionen... 2 5 Beschreibung... 3 5.1 Allgemeines... 3 5.2 Überwachung... 3 6 Hinweise und Anmerkungen... 5 7 Änderungsgrund...
MehrStudien in der Onkologie Bewertung und Bedeutung
Studien in der Onkologie Bewertung und Bedeutung Referentin Annette Schuster Münchner Studienzentrum am Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität t MünchenM 1 eigentlich wollte ich nicht an
MehrGCP-Inspektionen in Prüfstellen
GCP-Inspektionen in Prüfstellen Guido Scharf Gesundheitsamt Düsseldorf guido.scharf@duesseldorf.de ZKS Münster, 31. Oktober 2012 1 GCP-Inspektionen Agenda Rechtliche Grundlagen zu GCP-Inspektionen Inspektionsplanung
MehrDokumenten-Nr.: Bewertung von Abweichungen, Fehlern und Mängeln 2/5
Bewertung von Abweichungen, Fehlern und Mängeln 2/5 1 Zweck Ziel der Verfahrensanweisung ist es, bekannt gewordene, vermutete Abweichungen im Zusammenhang mit GMP-Inspektionen zu untersuchen und zu bewerten.
MehrTrinkwasserhygiene. Gefährdungsanalyse nach 16. Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Jürgen Burg Landratsamt Ortenaukreis Trinkwasserüberwachung
Trinkwasserhygiene Gefährdungsanalyse nach 16 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Jürgen Burg Landratsamt Ortenaukreis Trinkwasserüberwachung Arbeitskreis Krankenhausingenieure Baden - Württemberg 27.10.2016
MehrQualitätsmanagement in der klinischen Forschung. Dr. Marc Barthold Stabsstelle Qualitätsmanagement in der klinischen Forschung
Qualitätsmanagement in der klinischen Forschung Dr. Marc Barthold Stabsstelle Qualitätsmanagement in der klinischen Forschung KERNAUFGABEN: Sicherstellung eines funktionalen Qualitätsmanagements des Sponsors
MehrBeschluss der Bundesärztekammer. Curriculare Fortbildung
BUNDESÄRZTEKAMMER Bekanntmachungen Beschluss der Bundesärztekammer Der Vorstand der Bundesärztekammer hat in seiner Sitzung vom 16. September 2016 auf Empfehlung der Ständigen Konferenz der Geschäftsführungen
MehrEtablierung und Aufrechterhaltung eines Qualitätsmanagementsystems
1 Etablierung und Aufrechterhaltung eines Qualitätsmanagementsystems Klinische Studienzentrale (CSC) Juliane Thapa 2 Inhaltsverzeichnis 2. Standard Operating Procedures (SOP) 4. Audits und Inspektionen
MehrPrüfung und Lagerung der Ausgangsstoffe
Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand der Revision: 21.04.2009 Inhaltsübersicht I II III IV V Zweckbestimmung und Geltungsbereich Regulatorische Anforderungen Zuständigkeiten
Mehr1 Zweck, Ziel. 2 Geltungsbereich. Unabhängige Prüfung von Audits gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004. Länderübergreifende Verfahrensanweisung
Dokument: 07-VA-AG-02 Datum des LAV-Beschlusses: 10.11.2008 Seite 1 von 5 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe... 2 4 Verfahren... 2 4.1 Allgemeines... 2 4.2 Anforderungen an des
MehrAnzeige einer klinischen Prüfung gemäß 67 Abs. 1 und 3 AMG und 12 Abs. 1-3 GCP-V bei der zuständigen Landesbehörde
1. Vollständiger Titel des Prüfplans (einschl. Zielsetzung) Prüfplancode EudraCT-Nr. 2. An (Name und Anschrift der zuständigen Behörde) 3. Name (ggf. Firmenbezeichnung) und Anschrift, Telefonnummer und
MehrSponsor-Modell für IITs in Düsseldorf. GCP-Refresher-Kurs
Sponsor-Modell für IITs in Düsseldorf GCP-Refresher-Kurs Henrike Kolbe Qualitätsmanagement / Sponsorenschaft Koordinierungszentrum für Klinische Studien Düsseldorf Sponsor: Definition Eine Person, eine
MehrSOP ET04-H Behördenmeldung AMG V04
Inhaltsverzeichnis Seite 1 Ziel...4 2 Geltungsbereich der SOP...4 3 Hintergrund...4 Verantwortliche...4 Genehmigung/Meldung/Anzeige bei...4 Bundesoberbehörde...4 Lokale Überwachungsbehörden...4 4 Prozesse...5
MehrEU-RL zur klinischen Prüfung Transformation ins deutsche Recht
EU-RL zur klinischen Prüfung Transformation ins deutsche Recht Rechtsanwalt Burkhard Sträter ANWALTSKANZLEI STRÄTER Kronprinzenstraße 20 53173 Bonn Tel.:++49-228-93454-0 Fax.:++49-228-93454-54 Mail@kanzleistraeter.de
MehrHerstellungserlaubnis gem. 13 Abs. 1 Arzneimittelgesetz
Herstellungserlaubnis gem. 13 Abs. 1 Arzneimittelgesetz Rolf Hobbie (Bezirksregierung Arnsberg) 1 Herstellungserlaubnis gem. 13 Abs. 1 AMG 1. Rechtliche und personelle Anforderungen an Einrichtungen, die
MehrRili-BÄK 2008 Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien
Rili-BÄK 2008 Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Medizinproduktegesetz (MPG) 14 Medizinprodukte dürfen nur nach Maßgabe der Rechtsverordnung
MehrGemeinsame Expertenkommission des BVL und des BfArM Konstituierende Sitzung
Gemeinsame Expertenkommission des BVL und des BfArM Konstituierende Sitzung Dr. Helmut Tschiersky-Schöneburg Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dr. Helmut Tschiersky-Schöneburg
MehrSystemvalidierung der Studiensoftware eresearch Network am Koordinierungszentrum für f r Klinische Studien DüsseldorfD. Dimitrios Venizeleas
Systemvalidierung der Studiensoftware eresearch Network am Koordinierungszentrum für f r Klinische Studien DüsseldorfD Dimitrios Venizeleas AG Datenmanagement Koordinierungszentrum für Klinische Studien
MehrRessourcenplanung am Prüfzentrum Dorothee Arenz
Ressourcenplanung am Prüfzentrum 11.03.2017 Dorothee Arenz Aufgaben des Prüfzentrums Sicherstellen des protokollgerechten Ablaufs der Studienbehandlung Externe Instanzen Ethikkommission Behörden Studienzentrale
MehrNeues AMG als Konsequenz der EU-Verordnung 536/2014 Ist das bisherige AMG bereits Geschichte?
XII. Interdisziplinäres Expertengespräch Neues AMG als Konsequenz der EU-Verordnung 536/2014 Ist das bisherige AMG bereits Geschichte? Dr. med. Peter Klöpel Frankfurt/Main, 5. Mai 2017 Agenda EU-Verordnung
MehrFühren einer tierärztlichen Hausapotheke in der Kleintierpraxis
Führen einer tierärztlichen Hausapotheke in der Kleintierpraxis Dr. Anke Litwicki, Dr. Nadine Werth Inhaltsübersicht A Gesetzliche Grundlagen B Allgemeines Verfahren (Ablauf einer Kontrolle) C Schwerpunkte
MehrÜberprüfung der Qualifikation des Personals nach 14, 52a, 63a, 72 Abs. 2 und 74a AMG
Seite 2 von 5 1 Zweck Diese Verfahrensanweisung regelt das Verfahren zur Feststellung der erforderlichen Qualifikation bei Personen, die eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten auszuüben beabsichtigen:
MehrMeldung von Serious Adverse Events (SAE) innerhalb von klinischen Studien
Meldung von Serious Adverse Events (SAE) innerhalb von klinischen Studien Marga Lang-Welzenbach Strahlenklinik Warum dieses Thema beim Studientreffen? Ethikkommissionen empfehlen einen Qualifikationsnachweis
MehrQualifizierung von Studienpersonal an einer Medizinischen Fakultät
Qualifizierung von Studienpersonal an einer Medizinischen Fakultät Dr. med. Steffen P. Luntz Leiter des KKS Heidelberg Vorstandsmitglied der TMF Gliederung Erwartungen an Forschungsstrukturen Motivation
MehrDas bürgerliche Probandenrecht ein vernachlässigtes Thema? unter Berücksichtigung der neuen Verordnung (EU) 536/2014
Das bürgerliche Probandenrecht ein vernachlässigtes Thema? unter Berücksichtigung der neuen Verordnung (EU) 536/2014 über klinische Prüfung mit Humanarzneimitteln Arbeitskreis Ärzte und Juristen der AWMF
MehrVereinbarung. zwischen der. Universität zu Köln
Vereinbarung zwischen der Universität zu Köln vertreten durch den Rektor, dieser vertreten durch das Dekanat der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln (Dekanat) (im Folgenden Sponsor ) u n d dem
MehrVorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Inspektionen von Wirkstoffhandelsbetrieben. Inspektion; Besichtigung; Überwachung
Seite 1 von 6 Geltungsbereich Schlüsselwörter Inspektorat Inspektion; Besichtigung; Überwachung Querverweise VAW 071101; VAW 071106; VAW 071108; VAW 071111; VAW 151101; VAW 151118; VAW 151119 erstellt
MehrVersion: Datum Funktion Unterschrift Erstellt
PZ-QS01 1 Klinikkopf Vorbereitung auf On-site Audits und Inspektionen Inhaltsverzeichnis Seite 1 Ziel 2 2 Hintergrund 2 3 Prozesse 2 3.1 Vorbereitung von Audits/Inspektionen...2 3.1.1 Terminabsprache...2
MehrBegehungen des Landesamtes für soziale Dienste. Medizinprodukteaufbereitung
Begehungen des Landesamtes für soziale Dienste Medizinprodukteaufbereitung 1. Organisation des Landesamtes 2. Organisation der Medizinprodukteüberwachung in SH 3. Grundlagen zur Begehung von Kliniken und
MehrÄnderungen bei der Meldung einer klinischen Prüfung gemäß MPG
Änderungen bei der Meldung einer klinischen Prüfung gemäß MPG Dr. Svetlana Seiter Abteilung Klinische Prüfung, Institut Überwachung, AGES MEA AGES Gespräch 25.11.2014 www.ages.at Österreichische Agentur
MehrMedizinische Dokumentare in der pharmazeutischen Produktion: GMP Good Manufacturing Practice und eine Ganze Menge Papier!
Medizinische Dokumentare in der pharmazeutischen Produktion: GMP Good Manufacturing Practice und eine Ganze Menge Papier! Medizinisches Informationsmanagement 3.0 11. DVMD Fachtagung in Hannover 17. Februar
MehrDie Rolle des Sponsors bei der Durchführung Klinischer Prüfungen nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) bei Investigator Initiated Trials (IITs)
1 Die Rolle des Sponsors bei der Durchführung Klinischer Prüfungen nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) bei Investigator Initiated Trials (IITs) Klinische Studienzentrale (CSC) Juliane Thapa 2 Inhaltsverzeichnis
MehrGesetz Nr über die Zustimmung zum Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens
Gesetz Nr. 1 8 0 1 über die Zustimmung zum Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Vom 20. März 2013 Der
MehrAkkreditierung nach EN ISO/IEC (Kriterien für Inspektionsstellen)
Akkreditierung nach EN ISO/IEC 17020 (Kriterien für Inspektionsstellen) Chance und Notwendigkeit für das Biomonitoring?! 27.11.2008 Ronald Stelzer AGES Bereich Lebensmitteluntersuchung Stabstelle Qualitätsmanagement
MehrSteffen Wolf Referat II 4 - Technischer Verbraucherschutz, Marktaufsicht
Die einheitliche Überwachung in Deutschland 15. DGSV-Kongress vom 03.10. 05.10.2011 in Fulda Steffen Wolf Referat II 4 - Technischer Verbraucherschutz, Marktaufsicht 1 Gliederung Kompetenz von Bund und
MehrAusstellung von Bescheinigungen nach 73 Abs. 6 AMG (Zollbescheinigungen)
Seite 2 von 5 1. Zweck Nach 73 Abs. 6 AMG ist für die zollamtliche Abfertigung im Falle der Einfuhr von Arzneimitteln aus einem Land, das nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union oder ein anderer Vertragsstaat
MehrWas ändert sich mit der neuen Version des CT-1 Dokuments?
Was ändert sich mit der neuen Version des CT-1 Dokuments? Barbara Zemann AGES Gespräch Klinische Prüfung 7.4.2011 B. Zemann Inhalt CT-1 Dokument Zukunftsvisionen CT-1 Dokument: Wichtige Änderungen Ziel:
MehrDie Rolle des Sponsors bei der Durchführung Klinischer Prüfungen nach MPG (IIT)
1 Die Rolle des Sponsors bei der Durchführung Klinischer Prüfungen nach MPG (IIT) Klinische Studienzentrale (CSC) Juliane Thapa 2 Inhaltsverzeichnis Magdeburg 3 AN DER KLINISCHEN PRÜFUNG BETEILIGTE PERSONEN
MehrWissen, worauf es ankommt
Wissen, worauf es ankommt www.tuev-sued.de/akademie GmbH Westendstraße 160 80339 München Telefon: 089 5791 2389 E-Mail: akademie@tuev-sued.de Bleiben wir in Kontakt! AC46-Pharma-fly-210x297-w-15-07-03
MehrLeitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Prüfung der Fertigarzneimittel und apothekenpflichtigen
Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Prüfung der Fertigarzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte Stand der Revision:16.06.2016 Inhaltsverzeichnis
MehrPlanung, Organisation und Verantwortlichkeiten in klinischen Studien
Planung, Organisation und Verantwortlichkeiten in klinischen Studien am Beispiel der DSHNHL-Studien Viola Pöschel DSHNHL-Studienzentrale Homburg/Saar Klinik für Innere Medizin I 66421 Homburg Planung einer
MehrPrüfung der Fertigarzneimittel
Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand der Revision: 21.04.2009 Inhaltsübersicht I II III IV V Zweckbestimmung und Geltungsbereich Regulatorische Anforderungen Zuständigkeiten
MehrNationale Durchführungsregelungen zur Verordnung (EU) Nr. 536/ DGRA Jahreskongress Bonn 23. und 24. Mai 2017
Nationale Durchführungsregelungen zur Verordnung (EU) Nr. 536/2014 19. DGRA Jahreskongress Bonn 23. und 24. Mai 2017 Dr. Lars Christoph Nickel und Yvonne Seibel 1 4. Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher
MehrEtablierung und Aufrechterhaltung eines Qualitätsmanagementsystems
1 Etablierung und Aufrechterhaltung eines Qualitätsmanagementsystems Klinische Studienzentrale (CSC UMMD ) Juliane Thapa 2 Inhaltsverzeichnis 2. Standard Operating Procedures (SOP) 4. Audits und Inspektionen
MehrWie funktioniert eine klinische Studie?
Wie funktioniert eine klinische Studie? Bernhard Saller 3. Süddeutscher Hypophysen- und Nebennierentag München, 5. Mai 2007 Definitionen Ablauf klinischer Studien Klinische Arzneimittelprüfungen Zulassungsprozess
MehrDie Sicht des Gesetzgebers
Essen, 23. Februar 2005 Aufbereitung von Medizinprodukten die Verantwortung des Herstellers und des Anwenders Die Sicht des Gesetzgebers Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung 1 Gliederung
Mehrpharmind GMP / GLP / GCP
pharmind GMP / GLP / GCP GCP-Inspektionen in Deutschland und Europa nach Implementierung der Direktive 2001/20/EG Teil 1: Regulatorisches Umfeld Dr. Claus Göbel 1, Dr. Dieter Baier 2, Dr. Heiner Gertzen
Mehr1 Anerkennung. (1) Eine Person, eine Stelle oder eine Überwachungsgemeinschaft kann auf Antrag anerkannt werden als
Muster-Verordnung über die Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle nach Bauordnungsrecht (PÜZ-Anerkennungsverordnung - PÜZAVO) (Stand Mai 1996) Aufgrund des ( 81 Abs. 5 Nr. 1 und)
MehrBeantragung einer Erlaubnis für die im Rahmen der Gewinnung von Gewebe erforderlichen Laboruntersuchungen nach 20b Abs. 1 Arzneimittelgesetz
DIE REGIERUNGSPRÄSIDIEN FREIBURG - KARLSRUHE - STUTTGART -TÜBINGEN Beantragung einer Erlaubnis für die im Rahmen der Gewinnung von Gewebe erforderlichen Laboruntersuchungen nach 20b Abs. 1 Arzneimittelgesetz
Mehr