Fortbildungskosten zählen bei Arbeit - nehmern steuerlich als Werbungskosten.

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1 Lebenslang lernen Bildungskosten. Im Laufe des Lebens kostet Bildung viel Geld. Eltern, Studenten, Azubis und Arbeitnehmer können Steuervorteile nutzen. Fortbildungskosten zählen bei Arbeit - nehmern steuerlich als Werbungskosten. Unser Rat Schulgeld. Gehen Ihre Kinder auf eine Privatschule? Setzen Sie 30 Prozent des Schulgelds in Ihrer Steuererklärung als Sonderaus - gaben ab. Pro Kind sind höchstens Euro möglich. Kosten für Verpflegung und Unterbringung müssen Sie herausrechnen. Studenten und Azubis. Geben Sie Aufwendungen für Ausbildung oder Studium in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten an. Handelt es sich um eine Erstausbildung ohne Beschäftigungsverhältnis, erkennt das Finanzamt die Ausgaben zurzeit zwar nur als Sonderaus gaben an. Es erteilt den Steuerbescheid aber bis zu einem Urteil des Bundes - verfassungsgerichts vorläufig. Fehlt der Vorläufigkeitsvermerk, müssen Sie gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen. Arbeitnehmer. Erst wenn Ihre Bildungskosten und andere berufliche Ausgaben als Arbeitnehmer Euro überschreiten, ist eine genaue Auflistung nötig. Denn das Finanzamt zieht Ihnen schon pauschal Euro für Werbungskosten ab. Erst die Schule, dann Berufsausbildung oder Studium und schließlich die Fortbildung im Berufsleben. Die eigene Bildung und die der eigenen Kinder begleitet viele durchs Leben. Der Staat fördert seine Bürger dabei steuerlich. Als Student oder Azubi profitieren Gerade Studenten kommen schnell auf hohe Bildungskosten. Egal ob die Fahrt zur Uni, Nachhilfestunden, Lernmittel wie Laptop und Lehrbuch oder die Miete für die Wohnung am Studienort alles können Studenten steuerlich absetzen. Da die Steuererklärung für Studenten aber freiwillig ist, nutzen viele diese Möglichkeit nicht. Was sie nicht wissen: Wer neben dem Studium nichts oder gar nichts verdient, könnte auch später nach dem Abschluss noch von seinen Bildungskosten profitieren. Können Studenten die Studienkosten als Werbungskosten geltend machen, lassen sie sich nämlich für spätere Jahre vortragen und dann verrechnen (siehe Studium, S. 67). Nach aktueller Rechtslage gibt es für viele Studenten noch ein Problem: Handelt es sich bei ihrem Studium um eine Erstausbildung ohne Beschäftigungsverhältnis, erkennt das Finanzamt ihre Studienkosten nur als Sonderausgaben an. Diese lassen sich nicht für die Zeit nach dem Abschluss vortragen. Über die Frage, wann Bildungskosten für Ausbildung oder Studium als Werbungskosten und wann nur als Sonderausgaben gelten, entscheidet aktuell aber das Bundesverfas - sungsgericht (Az. 2 BvL 23/14 und 24/14). Deswegen ergehen die Steuerbescheide in diesem Punkt vorläufig. Entscheidet das Bundesverfassungsgericht zugunsten der Studenten und Auszubildenden, können sie später noch durch ihre Studienkosten Steuern sparen. Eine Steuererklärung ist also wichtig. Eltern durch Kindergeld begünstigt Eltern bekommen Kindergeld oder Kinderfreibeträge. Unterstützen sie ihr Kind später bei Ausbildung und Studium, können sie auch den Ausbildungsfreibetrag nutzen. Gesondert setzen Eltern nur Schulgeld für Privatschulen ab (siehe Schulbildung, S. 66). Beruflicher Zusammenhang ist nötig Bei einer Fortbildung für Arbeitnehmer ist die Sache meist eindeutig: Liegt ein beruflicher Zusammenhang vor, können Arbeitnehmer Aufwendungen für Weiterbildungen als Werbungskosten angeben. Dabei zählen aber nur die Kosten, die nicht vom Arbeitgeber übernommen werden. Neben Lernmitteln und Lehrgangskosten können Arbeitnehmer in den ersten drei Monaten eines Kurses auch Verpflegungs- und Übernach tungskosten absetzen (siehe Fortbildung, S. 68). FOTO: GETTY IMAGES / M. ROMANELLI; ILLUSTRATION: FINANZTEST 64 Steuern Finanztest 3/2018

2 So stuft das Finanzamt die Kosten ein Zählen Bildungskosten als Werbungskosten, können sie noch Jahre später mit Einkünften verrechnet werden, als Sonderausgaben nur im Jahr der Entstehung. Studenten und Azubis sollten ihre Kosten abweichend von der aktuellen Praxis als Werbungskosten angeben (siehe Unser Rat). Studium Allgemeine Schulbildung Weiterbildung Berufsausbildung Schulgeld für Privatschulen (30 Prozent, maximal Euro, keine Kosten für Unterbringung und Verpflegung) Studiengebühren Nachhilfestunden Fahrtkosten zur Bildungsstätte Zweiter Haushalt am Ausbildungsort Lernmittel wie Kopien oder Lernsoftware Zinsen und Gebühren für Bildungsdarlehen Ohne Beschäftigungsverhältnis Reguläres Studium oder schulische Berufsausbildung Mit Beschäftigungsverhältnis Duale Berufsausbildung oder duales Studium Lehrgangs- und Prüfungsgebühren Fahrtkosten zur Bildungsstätte Verpflegungskosten Übernachtungskosten Lernmittel wie Kopien oder Lernsoftware Zinsen und Gebühren für Bildungsdarlehen Finanztest 2018 Werbungskosten Sonderausgaben Sind auf Euro begrenzt und können nur im Jahr der Entstehung geltend gemacht werden. Ist das Einkommen so gering, dass sowieso keine Steuern fällig werden, verpuffen sie. Erstausbildung Zweitausbildung Die vorherige erste Berufsausbildung muss mindestens 12 Monate bei 20 Stunden pro Woche gedauert haben. Auch ein Masterstudium zählt als Zweitausbildung. Ein Abzug ist unbegrenzt möglich. Werbungskosten lassen sich für spätere Jahre vortragen und können dann nach Abschluss der Ausbildung abgezogen werden. 0 3/2018 Finanztest Steuern 65

3 Schulgeld für Privatschulen können Eltern absetzen. Schulbildung: Nur Schulgeld für Privatschulen absetzbar Das teure Deutschbuch, die Klassenfahrt nach London oder das tägliche Pausenbrötchen aus der Schulcafeteria. Rund um die Schulbildung ihrer Kinder müssen Eltern oft ins Portemonnaie greifen. Aber bringt das auch Steuervorteile? Schließlich ist die Ausbildung der Kinder ein wichtiges Gut für die Gesellschaft. Kindergeld deckt Bildungskosten Die Antwort auf diese Frage lautet Jein. Kosten für Schulbücher, Klassenfahrten und Pausenverpflegung können Eltern nicht gesondert steuerlich absetzen. Für solche Aufwendungen erhalten sie Kindergeld oder Kinderfreibeträge. Eltern bekommen nur eines: Kindergeld oder Kinderfreibeträge. Das Kindergeld wird quasi als steuerfreie Vorauszah lung auf die Kinderfreibeträge geleistet. Das Finanzamt prüft dann bei der Steuererklärung, ob Kindergeld oder Freibeträge eine höhere Steuer - ersparnis bringen. Nachhilfe zählt nur in Sonderfällen Auch Nachhilfestunden sind in der Regel nicht gesondert absetzbar. Es gibt edoch Ausnahmen: Leidet das Kind an einer Lese- und Rechtschreibschwäche, können Nachhilfestunden als Behandlungskosten zählen und als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Eine weitere Ausnahme ist ein beruflicher Umzug. Hat das Kind Probleme, den Lernanschluss zu finden, und braucht deswegen in der ersten Zeit Nachhilfeunterricht, können Eltern die Kosten dafür als Werbungskosten absetzen. Schulgeld für Privatschulen Zusätzlich absetzbar ist Schulgeld, das Eltern etwa an eine Privatschule zahlen. Pro Kind können sie 30 Prozent des gezahlten Schulgelds, aber höchstens Euro im Jahr als Sonderausgaben geltend machen. Abzugsfähig ist der Teil, der für die Durchführung des Lehrbetriebs nötig ist. Entfällt ein Teil des Schulgeldes auf Unterbringung und Verpflegung etwa in einem Internat, muss dieser abgezogen werden. Abschluss muss anerkannt sein Der Sonderausgabenabzug für das Schulgeld gilt auch, wenn das Kind vollährig ist, aber noch Anspruch auf Kindergeld oder Kinder - freibeträge besteht. Schulgeld für Hochschulen oder Fachhochschulen können Eltern nicht als Sonderausgaben angeben. Die Schule muss nämlich zu einem allgemein- oder berufsbildenden Abschluss führen. Dieser muss einem staatlichen Abschluss etwa Abitur entsprechen oder vom Schulministerium des Bundes - landes anerkannt sein. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. X R 26/15) reicht es aus, wenn die Schule auf einen solchen Abschluss nur vorbereitet, die Prüfung dann aber in einer anderen Einrichtung erfolgt. Geklagt hatte ein Ehepaar aus Bayern, dessen Tochter eine Privatschule besuchte und dort auf das Abitur lernte. Die Abiturprüfung fand an einem öffentlichen Gymnasium statt. Das Finanzamt erkannte die Schulgeldzahlungen nicht an, da für die Privatschule ein Aner kennungsbescheid des Kultusministeriums fehlte. Die Richter am Bundesfinanzhof gaben dem Ehepaar aber recht. Ein solcher Anerkennungsbescheid sei nicht nötig. Es reiche aus, wenn die Schule auf einen genannten Schulabschluss vorbereite. Eltern müssen nun selbst darlegen, dass diese Bedingung erfüllt ist. Dabei sollten sie mit der Schule zusammenarbeiten. Auch Auslandsschulen zählen Für ausländische Schulen ist Schulgeld abzugsfähig, wenn die Schule im EU- oder EWR- Raum liegt und zu einem beschriebenen Abschluss führt. In allen anderen Ländern zählen nur deutsche Auslandsschulen. FOTO: GETTY IMAGES 66 Steuern Finanztest 3/2018

4 Ausbildung und Studium: Bisher Nachteile für viele Studenten FOTO: GETTY IMAGES / T. WERNER Der Weg zur Bildungseinrichtung, Lehrbücher, Studien- oder Schulgebühren: Junge Erwachsene bringen dafür viel Geld auf. Grundsätzlich sind solche Ausbildungskosten für sie steuerlich absetzbar. Doch der Unterschied liegt im Detail. Je nach Art der Ausbildung gelten die Aufwendungen als Werbungskosten oder als Sonderausgaben. Wer direkt studiert, hat Nachteile Noch stehen Studenten, die unmittelbar nach dem Abitur an die Hochschule gehen, steuerlich schlechter da. Sie und alle, die eine Erstausbildung ohne Beschäftigung absolvieren, dürfen ihre Bildungskosten bisher nur als Sonderausgaben absetzen (siehe Grafik S. 65). Das führt dazu, dass sie Kosten nur im Jahr der Entstehung abziehen können. Meist arbeiten sie nebenher nur auf Miniob-Basis oder haben so einen geringen Lohn auf Lohnsteuerkarte, dass sich der Sonderausgabenabzug nicht lohnt. Bildungskosten verpuffen. Für Betroffene gibt es Hoffnung Das kann sich ändern: Das Bundesver fas - sungsgericht prüft, ob die aktuelle Regelung verfassungswidrig ist (Az. 2 BvL 23/14 und 24/14). Studenten sollten daher Bildungskosten in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten angeben und in der neuen Zeile 98 eine 1 eintragen (siehe S. 70). Das Finanzamt erkennt die Ausgaben zwar nur als Sonder - aus gaben an, erteilt den Steuerbescheid aber bis zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorläufig. Fehlt der Vorläufigkeitsvermerk, ist ein Einspruch nötig. Nach dem Abschluss Steuern sparen Sind Kosten als Werbungskosten absetzbar, können sie noch Jahre später Steuern senken. Beispiel Lisa Böhler kann ihre Studienkosten von Euro als Werbungskosten geltend machen. Neben ihrem Studium arbeitet sie als Kellnerin auf Lohnsteuerkarte und hat einen Jahresverdienst von Euro. In ihrer Steuererklärung werden nun die Werbungskosten von ihrem Einkommen abgezogen, es ergibt sich ein Verlust von Euro. Böhler beantragt, diesen Verlust vorzutragen. Im nächsten Jahr kann sie die Euro erneut als Werbungskosten angeben. Vorteile bei dualer Ausbildung Ein Abzug als Werbungskosten ist aktuell möglich, wenn die Ausbildung innerhalb eines Arbeitsverhältnisses stattfindet. Beispiele hierfür sind duale Berufsausbildungen im Handwerk, aber auch ein duales Studium. Finden schulische Ausbildung oder Studium nach einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung statt, ist ebenfalls ein Abzug als Werbungskosten erlaubt. Die Erstausbildung muss allerdings mindestens zwölf Monate dauern bei mindestens 20 Stunden wöchentlich. Das Studium nach einem Taxifahrerschein oder der Ausbildung zum Rettungssanitäter zählt also nicht als Zweitausbildung, ein Masterstudium schon. Eltern nutzen Ausbildungsfreibetrag Für Eltern ist die Rechtslage eindeutig: Wenn das Kind für Ausbildung oder Studium nicht mehr zu Hause wohnt und sie es finanziell unterstützen, können sie in ihrer Steuer - erklärung den Ausbildungsfreibetrag von 924 Euro nutzen. Zusätzlichen Abzug bringt nur Schulgeld für eine Berufsausbildung, aber nicht für ein Studium (siehe Schulbildung, S. 66). Alle anderen Kosten können die Kinder nur selbst angeben. Diese Kosten lassen sich absetzen Dabei müssen Auszubildende und Studierende Folgendes beachten: In Verträgen etwa für die Mietwohnung oder das Bildungsdarlehen müssen sie selbst als Vertragspartner auftauchen läuft der Vertrag über die Eltern, können Kinder die Kosten nicht angeben. Voll abzugsfähig sind unter dieser Bedingung sämtliche Ausbildungsgebühren, aber auch Nachhilfestunden. Lernmittel wie Kopien, Fachbücher, Laptop, Tablet oder Bücherregal zählen ebenfalls. Sind einzelne Dinge inklusive Mehrwertsteuer teurer als 487,90 Euro (952 Euro ab 2018), werden sie über mehrere Jahre abgeschrieben. Wurde für die Ausbildung ein Darlehen aufgenommen, zählen auch Zinsen und Gebühren, die Rückzahlungen aber nicht. Fahrtkosten und zweiter Haushalt Absetzen lassen sich auch Fahrtkosten zur Bildungseinrichtung. Bei einem Vollzeitstu dium oder einer rein schulischen Ausbildung zählen allerdings nicht die tatsächlichen Kosten. Zur Anwendung kommt die Entfernungspauschale von 30 Cent e Kilometer zwischen Zuhause und Bildungsstätte. Leben unge Erwachsene sowohl in einer Unterkunft am Ausbildungsort als auch zu Hause bei ihren Eltern, können sie Kosten für eine doppelte Haushaltsführung angeben. Bedingung ist allerdings, dass sie zu mehr als 10 Prozent an den Haushaltskosten der Eltern beteiligt sind. Ist dies erfüllt, können sie von ihren Miet- und Nebenkosten für den Haushalt am Bildungsort bis zu Euro monatlich absetzen. Studierenden kann das Urteil des Bundesverfassungsgerichts Geld bringen. 0 3/2018 Finanztest Steuern 67

5 Fortbildung: Steuern sparen, wenn der Chef nicht zahlt Wer mitten im Berufsleben steht, hat noch lange nicht ausgelernt. In vielen Berufen ist eine regelmäßige Weiterbildung unumgänglich. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten nicht oder nur zum Teil, sind sie steuerlich absetzbar. Arbeitnehmer und auch Selbstständige können Fortbildungskosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Sprachkurs für den Urlaub zählt nicht Wichtig ist, dass es sich um eine berufliche Fortbildung handelt. Ein Sprachkurs in der Abendschule zählt nur, wenn der Teilnehmer die erlernte Sprache für seinen Job benötigt. Lernt er hingegen für den nächsten Urlaub im Ausland, ist kein Abzug möglich. Gleiches gilt für Fortbildungen im Ehrenamt. Kosten, die der Arbeitgeber übernimmt, lassen sich ebenfalls nicht absetzen. Für Arbeitnehmer gilt eine Pauschale Alle Ausgaben rund um den Job werden für Arbeitnehmer mit einer Pauschale von Euro abgegolten. Dazu zählen auch die Fortbildungskosten. Kommen Arbeitnehmer durch ihre Aufwendungen für Weiterbildungen über diese Grenze, zählen die tatsächlichen Ausgaben. Für Selbstständige gibt es die Pauschale nicht. Für sie lohnt es sich auch unterhalb der Grenze von Euro, die Kosten anzugeben. Auch Arbeitslose sparen Steuern Wer gerade in Elternzeit ist und einen Lehrgang nutzt, um im Job zu bleiben, kann ebenfalls Werbungskosten angeben. Gleiches gilt für Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen während einer Arbeitslosigkeit. Hin- und Rückweg sind absetzbar Neben den Gebühren für Fortbildung oder Prüfung geben Teilnehmer die Fahrtkosten zur Bildungseinrichtung an. Anders als beim Arbeitsweg zählt nicht nur die Entfernungspauschale. Für eine Fahrt mit dem Pkw sind also 30 Cent pro Kilometer für Hin- und Rückfahrt möglich. Bei der Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln gelten die tatsächlichen Kosten für das Ticket. Steuerabzug für Verpflegung In den ersten drei Monaten einer beruflichen Fortbildung nutzen Steuerzahler außerdem die Verpflegungspauschale. Für Tage, an denen sie länger als acht Stunden von zu Hause weg sind, geben sie 12 Euro an. Findet eine Fortbildung mit Übernachtung statt, sind es sogar 24 Euro pro Tag. Für An- und Abreise - tage kommen für die Verpflegung eweils 12 Euro hinzu. Kosten für Übernachtungen sind zusätz lich nach Rechnungsbetrag absetzbar. Ist ein Anteil für Verpflegung etwa Frühstück oder Mittagessen enthalten, wird er abgezogen. Wird die Bildungsstätte weniger als drei Tage pro Woche besucht, entfällt die Befristung auf drei Monate. Lehrbücher, Software und Co Genauso wie Arbeitsmittel sind auch Lernmittel für berufliche Weiterbildungen wie Lehrbücher, Kopien und Lernsoftware abzugsfähig. Bis zu einem Preis von 487,90 Euro (952 Euro ab der Steuererklärung für 2018) inklusive Mehrwertsteuer lassen sich Lernmit - tel sofort abschreiben. Sind einzelne Dinge teurer, werden sie über mehrere Jahre abgeschrieben. Kreditkosten für teure Fortbildung Handelt es sich um eine kostspielige Fortbildung, für die der Teilnehmer einen Kredit aufnimmt, kann er die Zinsen als Werbungskosten geltend machen. Für Gebühren gilt das Gleiche. Die Kreditrückzahlung selbst bringt aber keine Vergünstigung. Studieren Rentner nur zum Spaß ohne Erwerbs - absichten, gibt es für sie keine Steuer vorteile. Rentner Studium im Ruhestand Immer mehr Rentner beginnen im Ruhestand noch ein Studium. Aber können sie die Studienkosten auch steuerlich Nach einem Urteil des Finanzgerichts Schleswig- Holstein (Az. 4 K 41/16) ist dies möglich, wenn das Studium konkret hilft, später einen Erwerb zu erzielen. Senioren-Studenten müssen also nachweisen, dass nach dem Studium eine Beschäftigung in Aussicht steht. Dazu reicht bereits ein Miniob. Alternativ ist es für Rentner möglich, glaubhaft zu machen, dass sie eine Selbstständig - keit planen. Studiert emand aus reinem Interesse und dient der Unibesuch so nur dem Vergnügen in der Freizeit, gibt es für ihn keinen Steuerabzug. FOTO: GETTY IMAGES 68 Steuern Finanztest 3/2018

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