Belange des Bodenschutzes - Beteiligung. Fachliche Dienstbesprechungen der Bodenschutzbehörden Darmstadt Kassel
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- Ingeborg Zimmermann
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1 Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Belange des Bodenschutzes - Beteiligung Fachliche Dienstbesprechungen der Bodenschutzbehörden Darmstadt Kassel Giessen Präsentierte und entsprechend der Diskussion überarbeitete Folien
2 Belange des Bodenschutzes - Beteiligung Ein wichtiges Instrument, die Belange des Bodenschutzes in Planungs- und Genehmigungsverfahren einzubringen, ist die Beteiligung gemäß 3 (3) des HAltBodSchG. Sie ist grundlegende Voraussetzung für eine erfolgversprechende Arbeit der Bodenschutzbehörden. 2
3 Belange des Bodenschutzes - Beteiligung 3 HAltBodSchG Pflichten der öffentlichen Hand (1) Die Behörden des Landes, die Gemeinden, die Landkreise und die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts haben vorbildhaft dazu beizutragen, dass die Zielsetzungen und Grundsätze des 1 des Bundes-Bodenschutzgesetzes und des 1 erreicht werden. (2) Bei Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren ist im Rahmen der planerischen Abwägung vor der Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht baulich veränderten oder unbebauten Flächen zu prüfen, ob eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist. (3) Soweit Belange des Bodenschutzes berührt sind, ist die Bodenschutzbehörde zu beteiligen. 3
4 Belange des Bodenschutzes - Beteiligung Begründung - Hessischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/ Aufgaben und Anordnungen der Bodenschutzbehörde Der Vollzug des Bodenschutzrechts ist Aufgabe der Länder. Absatz 1 weist daher der Bodenschutzbehörde die Aufgabe zu, darüber zu wachen, dass die Bestimmungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes, des Hessischen Bodenschutzgesetzes und der auf diese Gesetze gestützten Rechtsverordnungen eingehalten und auferlegte Verpflichtungen erfüllt werden. 4
5 Belange des Bodenschutzes - Beteiligung Das HAltBodSchG selbst konkretisiert die Belange des Bodenschutzes nicht. 3 HAltBodSchG Pflichten der öffentlichen Hand 3 (3) Soweit Belange des Bodenschutzes berührt sind, ist die Bodenschutzbehörde zu beteiligen. 5
6 Belange des Bodenschutzes - Beteiligung Die Bodenschutzbehörden sind somit gefordert zu klären: In welchen Planungs-, Gestattungs- und Genehmigungsverfahren sind die Belange des Bodenschutzes berührt? Wie sind die Belange des Bodenschutzes konkret zu beurteilen nach welchen Kriterien, wurden bestimmte Qualitätsziele festgelegt? Mögliche Kriterien zur Beurteilung: [Flächenumwidmung, Grad des Funktionsverlustes, Versiegelung, Entsiegelung, stoffliche Vorbelastung der Böden oder Substrate, stoffliche Einträge, Erosion] Mit welchen Instrumenten wird beurteilt, ob die Belange im Sinne der Vorsorge hinreichend berücksichtigt wurden? [Kenntnisnahme, Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, eigene Zielkonzepte ] 6
7 Belange des Bodenschutzes - Beteiligung Im Prinzip handelt es sich um zwei Aufgabenbereiche lokal begrenzte und akute Fragestellung flächenübergreifend, -deckend im Rahmen eines Planungs- oder Genehmigungsverfahren 7
8 Belange des Bodenschutzes - Beteiligung Bei Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren ist von besonderer Bedeutung die gemäß 3 (2) HAltBodSchG Prüfung: im Rahmen der planerischen Abwägung vor der Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht baulich veränderten oder unbebauten Flächen zu prüfen, ob eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist. Die folgenden Folien zeigen, das statt der Erstellung eines Trockenbiotops durch Aufschüttung von Sand, Kies und Felsmaterial auf einem Boden mit hohem Ertragspotenzial, die alternative Nutzung eines geeigneten Standortes in direkter Nachbarschaft möglich gewesen wäre. Eine Prüfung gemäß HAltBodSchG somit evtl. zu einem anderen Ergebniss geführt hätte 8
9 Abtrag des humosen Oberbodens auf einem Standort mit hohem Ertragspotenzial Aufschüttung von Sand, Kies und Felsmaterial zur Erstellung des Trockenbiotops 9
10 ursprüngliche vormals gewerblich (Güterbahnhof) genutzte Fläche neues Biotop Alternativfläche in 10 m Entfernung vom neuen Biotop 10
11 Belange des Bodenschutzes - Beteiligung Neben der Alternativflächenprüfung sind insbesondere stoffliche Aspekte von Bedeutung. So ist bei Entsiegelungsmaßnahmen, z.b. beim Rückbau von Verkehrswegen im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren, darauf zu achten, dass mit der Entsiegelung keine Freisetzung von Schadstoffen verbunden ist. Bei Pflegemaßnahmen von Verkehrswegen ist darauf zu dringen, dass Schadstoffe nicht in die benachbarten Böden verlagert werden. Beispiele hierzu zeigen die 2 folgenden Folien Vorrangig zu betrachten sind die Pfade: Boden - Wasser Boden - Pflanze Eine Bewertung hat ausschließlich anhand der Werte der BBodSchV zu erfolgen Werte (Vorsorge-, Prüf- und Maßnahmenwerte) der BBodSchV 11
12 Rückbau einer Straße im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens 12
13 Aufbringung von Bankettschälgut 13
14 Belange des Bodenschutzes - Beteiligung Grundsätzlich gilt für alle Fragestellungen mit stofflichen Bezug: es ist ordnungsgemäß zu beproben, zu beschreiben, zu analysieren und zu bewerten ordnungsgemäß heißt: die Vorgaben der BBodSchV sind einzuhalten Für den Vollzug finden sich eine Vielzahl von Arbeitshilfen vor allem auch im Internet, von grundlegender Bedeutung sind hier die Arbeitshilfen der LABO und der Staatlichen Geologischen Dienste: z.b. die Mindestdatensätze auf Basis der Kurzfassung der bodenkundlichen Kartieranleitung (s. h. die folgenden Folien) in der F laeche/ka5 Arbeitshilfe.html? nnn=true oder die Arbeitshilfen der OFD Hannover 14
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18 Belange des Bodenschutzes - Beteiligung Soweit Belange des Bodenschutzes berührt sind, ist die Bodenschutzbehörde zu beteiligen. Eine Beteiligung wird künftig insbesondere bei Renaturierungsmaßnahmen in Folge der Umsetzung des Maßnahmenprogrammes der EU-WRRL oder bei der Erstellung von Bebauungsplänen zu fordern sein. Im folgenden werden anhand einiger Folien mögliche bodenschutzrelevante Fragestellungen im Rahmen einer Gewässerrenaturierung bzw. von erosiven Bodeneintrag in Wohngebiete aufgezeigt. 18
19 mögliche Beeinträchtigung von Bodenfunktionen: Verlust der Filter- und Pufferfunktion, Verdichtung, Erosion durch Renaturierung 19
20 Bodenverdichtung durch Renaturierungsmaßnahmen zu einem falschen Zeitpunkt (Boden zu nass) 20
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22 Aus Sicht der Vorsorge ist es hilfreich mit Checklisten, z.b. zum Thema Gewässerrenaturierung, die Belange des Bodenschutzes einzubringen Auswahl der Flächen (Bodenfunktionen) Festlegung des richtigen Zeitpunktes für die Maßnahmen Einrichtung der Baustelle Baubegleitung (unsachgemäßer Einsatz der Bautechnik) Abschätzung potenzieller Gefährdung durch eine mögliche stoffliche Belastung der Auensubstrate Verbringung des Aushubs Abschätzung der Folgewirkung (rückschreitende Erosion, Seitenerosion,..) Ordnungsgemäße Nutzung von Überflutungsflächen (Verschmutzungsreste) 22
23 Auch bei der Ausweisung von Baugebieten im Rahmen der Planung können Checklisten hilfreich sein hat der Bodenschutz Erkenntnisse, dass eine Gefährdung besteht ist er frühzeitig in die Planung eingebunden kann er bei der Ausweisung der Baugebiete darauf hinwirken, dass gefährdete Flächen nicht als Baugebiet ausgewiesen werden? kann er mit der Landwirtschaft (Flurbereinigung?) darauf hinwirken, dass Vermeidungsstrategien entwickelt werden kann er Alternativvorschläge unterbreiten.. Die folgenden Folien zeigen beispielhaft den Eintrag von Bodenmaterial in ein Wohngebiet nach starken Niederschlägen. 23
24 Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Bauleitplanung Erosion 24
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26 Bodenschutz ist Schnittstelle Landwirtschaft Naturschutz Entsorgung Versorgung Wasserwirtschaft Siedlungsentwicklung Verkehr und Infrastruktur.. >>> rechtzeitige Einbindung - Planung 26
27 Prüfinstrumente für die Umsetzung der Belange des Bodenschutzes sind u.a.: Strategische Umweltprüfung Verpflichtung der Gemeinden zur Durchführung einer Umweltprüfung Umweltverträglichkeitsprüfung Umweltbericht Eingriffsregelung 27
28 Welches sind die bodenschutzrelevanten Fragestellungen (Auszug) im Rahmen einer Prüfung Flächendifferenzierte Nutzungseignung entsprechend der Bodenfunktionen Ausweisung von Vorrang-/Vorbehaltsflächen (stoffliche Belastungen) Beschreibung und Bewertung der Einwirkung eines zu genehmigenden Verfahrens auf den Boden (z.b. eingetragene Frachten) Beschreibung und Bewertung der Auswirkung auf den Boden (überhaupt zulässig?) sind Beeinträchtigung und/oder Gefährdung der Funktionen auszuschließen? Kompensation besteht überhaupt die Möglichkeit einer Kompensation? 1. Überhaupt möglich (absoluter Funktionsverlust bei Versiegelung) 2. Falls möglich - funktional entsprechend (Kompensation stofflicher Einwirkungen) 3. Falls bedingt möglich überhaupt funktional wirksam 28
29 Belange des Bodenschutzes - Beteiligung Die inhaltlichen Schwerpunkte der Beteiligung liegen auf Fläche, Stoffe und Erosion: Aspekt Flächeninanspruchnahme [ 3 (2) HAltBodSchG Prüfung] Thema Versiegelung [Minimierung, Minderung und Kompensation] Thema Entsiegelung [qualitative Anforderungen] hier bitte auch beachten: 179 BauGB Rückbau- und Entsiegelungsgebot (1) Die Gemeinde kann den Eigentümer verpflichten zu dulden, dass eine bauliche Anlage im Geltungsbereich eines Bebauungsplans ganz oder teilweise beseitigt wird, wenn sie 1. den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entspricht und ihnen nicht angepasst werden kann oder (2) Missstände oder Mängel im Sinne des 177 Abs. 2 und 3 Satz 1 aufweist, die auch durch eine Modernisierung oder Instandsetzung nicht behoben werden können. 29
30 Satz 1 Nr. 1 des 179 BauGB gilt entsprechend für die sonstige Wiedernutzbarmachung von dauerhaft nicht mehr genutzten Flächen, bei denen der durch Bebauung oder Versiegelung beeinträchtigte Boden in seiner Leistungsfähigkeit erhalten oder wiederhergestellt werden soll. Aspekt Stoffe: Was ist im Boden was kommt hinzu? Welche Nutzungen? Bei stofflichen Belastungen angepasste Nutzungsmöglichkeiten prüfen. Bei schädlichen Bodenveränderungen / Altlasten Sanierungsbedarf prüfen. 30
31 Aspekt Erosion: Erfassen, bewerten und darstellen der Erosionsgefahr; z.b. in der Bauleitplanung Darstellung/Ausweisung von Flächen, die durch Erosion von benachbarten Flächen potenziell gefährdet sind. Bei Flächen, die durch erosive Stoffaus- oder -einträge gefährdet sind, verbesserte Beratung, Berücksichtigung bei Planungs- und Gestattungsvorhaben, Nutzungsanpassungen, ggfls. Möglichkeit der Anordnung von Maßnahmen nach 8 BBodSchV überprüfen, in enger Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftsverwaltung. 31
32 Belange des Bodenschutzes - Beteiligung Eine Beteiligung des vorsorgenden Bodenschutzes ist in allen Verfahren / Vorhaben, die auf den Boden und seine Funktionen einwirken eigentlich zwingend erforderlich; eine Nichtbeteiligung ist grundsätzlich ein Verfahrensmangel. Eine Kenntnisnahme ist keine Beteiligung. Eine fachlich fundierte Beteiligung ist nur dann gewährleistet, wenn die Böden und ihre Funktionen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben eingebracht und bewertet wurden. Weiterhin ist bei allen Vorhaben mit stofflichen Bezug eine Umsetzung bzw. Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (Standortbeschreibung, Beprobung, Analytik, Auswertung) zwingend. 32
33 Belange des Bodenschutzes - Beteiligung Die Beteiligung ist ein wesentliches Instrument, die Belange des vorsorgenden Bodenschutzes einzubringen Die Themen sind i. d. R. Fläche, Stoffe, Erosion Da der Bodenschutz kein eigenes Planungs- und Zulassungsinstrument hat, sind die Anforderungen an die Qualität der bodenschutzrelevanten Ausführungen für die Abwägung sehr hoch 33
34 Beteiligung: Checkliste hat der Bodenschutz Kenntnis vom Vorgang? wurden die gesetzlichen Standards und Normen eingehalten (Beprobung, etc.)? liegt ein qualifizierter Bericht vor (Proben, Stoffe, Funktionen)? wurden die Vorgaben des HAltBodSchG eingehalten? vorbildhaft beigetragen es wurde geprüft (Alternativflächen) Behörde war beteiligt wurden die 3 Kern(!)themen stoffliche Belastung Erosion Bewertung der Funktionen / Fläche fundiert bearbeitet? 34
35 Archivboden Dr. Thomas Vorderbrügge 35
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