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1 DER REGIONALRAT DES REGIERUNGSBEZIRKS DÜSSELDORF Sitzung StA VA PA Nr.: 35 Datum RR N I E D E R S C H R I F T Ort der Sitzung: Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: Teilnehmer: Bezirksregierung Düsseldorf Uhr Uhr siehe beigefügte Anwesenheitslisten 1/9

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3 Warum eine Betrachtung der Planungsregionen? Westfalens Zukunft als Hinterland (WAZ, ): Daten zur Klärung Existenz zahlreicher Regionen, teils überlappend, z.b.: Städte-, Kultur-, Energie- und Förderregionen, IHK-Bezirke, Arbeitsmarkt- und Metropolregionen etc. Gemeinsame Ziele: Umsetzung gleicher Interessen NRW seit : 6 Planungsregionen: Ähnliche Ziele bei effizienter Nutzung von Synergien, Senken der Transaktionskosten Planungsregionen mit starken Verflechtungen: Regionale Handlungsräume: z.b.: (D, Kreis ME, W-SG-Rem.), RVR, (Kreise Kleve und Wesel, Duisburg), annette.ernst@brd.nrw.de

4 Fläche ( ) Land NRW RVR Köln Regierungsbezirk Detm old Münster Arnsberg Düsseldorf in km² dam alige Werte aktuelle Werte darunter RVR annette.ernst@brd.nrw.de

5 Bevölkerung ( ) Land NRW ,1 RVR 5.203,1 Köln 4.386,3 Regierungsbezirk Detm old Münster Arnsberg 2.257, , , , , , ,7 Düsseldorf 1.929, , , ,0 0, , , , ,0 in Tsnd. dam alige Werte aktuelle Werte darunter RVR

6 Bevölkerungsvorausberechnung 2008/2030 ( ) ,6 Land NRW 4.787,2 RVR 4.521,6 Regierungsbezirk Köln 1.944,2 Detm old 1.591, ,6 Münster 1.288,6 Arnsberg 3.355, ,9 Düsseldorf 5.007,3 0, , , , , , , , , , , 0 in Tsnd. dam alige Werte annette.ernst@brd.nrw.de aktuelle Werte

7 Wirtschaftskraft: Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2007, in Mio. Land NRW RVR Köln Regierungsbezirk Detm old Münster Arnsberg Düsseldorf dam alige Werte aktuelle Werte darunter RVR annette.ernst@brd.nrw.de

8 Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner (2007) Land NRW 29,3 RVR 26,2 Köln 30,0 Regierungsbezirk Detm old Münster Arnsberg 21,5 28,0 27,5 25,1 26,5 28,5 27,3 Düsseldorf 28,4 32,6 35,1 0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 35,0 40,0 in Tsnd. dam alige Werte aktuelle Werte darunter RVR

9 Exportquote (2008) Land NRW 41,5 RVR 38,9 Köln 41,6 Regierungsbezirk Detm old Münster Arnsberg 34,8 38,5 37,3 37,8 39,9 38,6 41,1 Düsseldorf 33,2 41,8 46, dam alige Werte aktuelle Werte darunter RVR annette.ernst@brd.nrw.de

10 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (2008) Land NRW 5.798,4 RVR 1.517,0 Köln 1.415,9 Regierungsbezirk Detm old Münster Arnsberg 680,0 242,5 698,7 511,6 754,0 481, ,1 Düsseldorf 594, , , , ,0 0, , , , , , , ,0 in Tsnd. dam alige Werte aktuelle Werte darunter RVR

11 Zusammenfassung: Kennzahlen der Planungsregionen

12 ü

13 Tagesordnung 1. Formalien 2. Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung des Planungsausschusses am Vergleich der Planungsregionen Vortrag von Frau Annette Ernst, Bezirksregierung Düsseldorf 4. Rheinblick Das Regionalmonitoring für den Regierungsbezirk Düsseldorf Siedlungsmonitoring 5. Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom A 1676/08-6. Informationen der Verwaltung 7. Regionalplanung im Regierungsbezirk Düsseldorf Der Regionalrat zieht Bilanz- 8. Verschiedenes 2/9

14 TOP 1: Formalien Der Vorsitzende des Planungsausschusses, Herr Hans-Hugo Papen, begrüßt die Anwesenden. Im Anschluss eröffnet er die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung fest und weist auf die Tischvorlage hin. Der Planungsausschuss genehmigt die Tagesordnung einstimmig. TOP 2: Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung des Planungsausschusses am Der Planungsausschuss genehmigt die Niederschrift einstimmig. TOP 3: Vergleich der Planungsregionen Vortrag von Frau Annette Ernst, Bezirksregierung Düsseldorf Frau Ernst (Verwaltung) präsentiert eine vergleichende Darstellung der sechs Planungsregionen des Landes Nordrhein-Westfalen unter bevölkerungs- und wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten. Die Power Point Präsentation dieses Vortrages ist als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt und auf den Internetseiten der Bezirksregierung Düsseldorf im Sitzungsarchiv unter Top 3 der Tagesordnung gespeichert. html Der Vorsitzende, Herr Papen, dankt für die Ausführungen und stellt diese zur Diskussion. Herr Dr. Schmitz (CDU) regt an, den an den Grenzen der Planungsregion gelegenen Bereichen besondere Aufmerksamkeit zu widmen, um differierende Planungsansätze möglichst zu vermeiden. Herr Brandts (CDU) erkundigt sich nach vergleichenden Studien bezogen auf das deutsch-niederländische Grenzgebiet. Frau Ernst sagte zu, aktuelle Informationen - auch zu Förderprogrammen - zu beschaffen und diese dem Ausschuss vorzustellen. 3/9

15 Herr Krause (Bündnis 90/ Die Grünen) stellt fest, dass die Planungsregion Düsseldorf trotz der deutlich verringerten Fläche bei allen anderen Indikatoren im Vergleich eine gute Mittelfeldposition einnimmt, die sie als lebensfähige und gut zu beplanende Region erscheinen lässt. Der Planungsausschuss nimmt den Vortrag zur Kenntnis. TOP 4: Rheinblick Das Regionalmonitoring für den Regierungsbezirk Düsseldorf Siedlungsmonitoring hier: Auswertungsbericht der Erhebung zum Herr van Gemmeren und Frau Blinde berichten von Seiten der Verwaltung über die Ergebnisse des Siedlungsmonitorings. Die gezeigte Power Point Präsentation dieses Vortrages ist als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt und auf den Internetseiten der Bezirksregierung Düsseldorf im Sitzungsarchiv unter Top 4 der Tagesordnung gespeichert. html Der Vorsitzende, Herr Papen, dankt den Vortragenden und weist auf die Broschüre Rheinblick Das Regionalmonitoring für den Regierungsbezirk Düsseldorf hin, die den Ausschuss- bzw. Regionalratsmitgliedern zugeleitet wurde. Anschließend stellt er den Beitrag zur Diskussion. Herr Krause (Bündnis 90/ Die Grünen) dankt für einen überzeugenden Bericht, der eine gute Grundlage für künftige Planungen darstelle. Die Anregung interkommunaler Gewerbegebiete sei aufgrund der Befürchtung weiterer Inanspruchnahmen von Freiraum kritisch zu hinterfragen. Herr Laakmann (FDP) schließt sich der positiven Bewertung an und fragt, ob die im Monitoringbericht formulierten Erkenntnisse hinsichtlich der Notwendigkeit weiterer Flächenausweisungen bei der Neuaufstellung des Regionalplans Berücksichtigung finden werden. Herr Lueb weist darauf hin, dass es in der Vergangenheit stets gelungen sei, akute Flächenbedarfe zu befriedigen. Herr Prof. Gerß (Naturschutzverbände) vertritt die Auffassung, ein neuer Regionalplan müsse engere Grenzen für den Flächenverbrauch ziehen, um das Ziel des Flächensparens zu erreichen. Auch müsse die tatsächlich vorhandene Flächenversiegelung im Bereich von Freiraum und Landwirtschaft berücksichtigt werden. Die Initiative der Landesregierung Allianz für die Fläche werde von den Naturschutzverbänden unterstützt, die Unterstützung durch die Kommunen sei jedoch unzureichend. 4/9

16 Herr Witzke (SPD) äußert im Namen seiner Fraktion, dass der künftige Regionalplan mit den nun quantitativ dargestellten Flächen auskommen müsse. Auch sei ein Instrumentarium zur Abschätzung der Folgekosten von Flächenausweisungen wünschenswert. Frau Sickelmann (Bündnis 90/Die Grünen) bewertet positiv, dass der Bericht die bauliche Entwicklung im Freiraum und in ländlichen Gemeinden darstelle. Weiterhin weist sie auf die Eingängigkeit der Formel halbierte Dichte doppelte Kosten hin und regt an, dass in den Räten der Kommunen ein Bewusstsein für die Kosten der Infrastruktur auch im Bezug auf gewerbliche Flächen geschaffen werden müsse. Der Planungsausschuss beschließt einstimmig: 1. Der Regionalrat nimmt den Auswertungsbericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die nächste Erhebung zum Stichtag durchzuführen. 2. Dabei fordert er die Regionalplanungsbehörde auf, weiterhin ihr Bemühen für eine restriktive Flächeninanspruchnahme für Siedlungszwecke im Sinne der Vorgaben des Regionalplans GEP 99 aufrecht zu erhalten. TOP 5: Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom A 1676/08- Frau Ernst (Verwaltung) informiert über die jüngste Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs NRW und des Oberverwaltungsgerichts NRW zu 24 a Landesentwicklungsprogramm (LEPro) in Sachen FOC der Stadt Ochtrup. Die Power Point Präsentation dieses Vortrages ist als Anlage 3 der Niederschrift beigefügt und auf den Internetseiten der Bezirksregierung Düsseldorf im Sitzungsarchiv unter Top 5 der Tagesordnung gespeichert. html Der Vorsitzende, Herr Papen, dankt für die Ausführungen. Herr Laakmann (FDP) fragt, wann mit einer Entscheidung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu rechnen sei und bittet um zeitnahe weiterführende Informationen durch die Bezirksregierung. Herr Goetzens (Verwaltung) schätzt, dass bis zur Entscheidung über die Zulassung der Revision ein halbes Jahr vergehen könne. Der Planungsausschuss nimmt die Informationen zur Kenntnis. 5/9

17 TOP 6: Informationen der Verwaltung Herr Abteilungsleiter Lueb informiert über den Stand der Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) und des Landesentwicklungsprogramms im Bereich Energie. Die Einzelheiten können dem der Niederschrift als Anlage 4 beigefügten Vermerk entnommen werden. Anschließend geht Herr Lueb auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom ein, das sich mit einem Auskiesungsvorhaben im Rhein-Kreis Neuss beschäftigt. Hier habe das Gericht sowohl die wasserrechtliche als auch die regionalplanungsrechtliche Seite geprüft. Es kam dabei zu dem Ergebnis, dass die Zulassung einer Abgrabung außerhalb der vom Regionalplan vorgesehenen Bereiche unzulässig sei. Damit habe es im Ergebnis die 51. Änderung des Regionalplans, die eine planerisch ungesteuerte Zulassung von Abgrabungsvorhaben verhindere, bestätigt. Der Vorsitzende Herr Papen bedankt sich in diesem Zusammenhang bei den mit dieser Thematik beschäftigen Mitarbeitern der Bezirksplanungsbehörde. Des Weiteren thematisiert Herr Lueb den Gewerbeflächenpool des Kreises Kleve. Die Städte und Gemeinden im Kreis entscheiden derzeit über die Teilnahme an dem Pilotprojekt. 8 Städte und Gemeinden haben sich inzwischen für eine Teilnahme ausgesprochen, bei weiteren 8 stehen die Entscheidungen noch aus, sie seien aber schon terminiert. Es bestehe die Hoffnung, dass bis Ende Februar Klarheit darüber bestehe, ob das Projekt zustande komme. Damit könne ein Signal gesetzt werden für einen sparsamen Umgang mit den vorhandenen Flächen. Dazu erfolgt eine Wortmeldung von Frau Sickelmann (Bündnis 90/Die Grünen). Sie bittet, dem Regionalrat die landesplanerischen Verträge mit der Beschlussvorlage für die 69. Regionalplanänderung zur Kenntnis zu geben. Hinsichtlich des Regionalen Flächennutzungsplans der Städteregion Ruhr informiert Herr Lueb darüber, dass das Wirtschaftsministerium (MWME) diesen mit Auflagen genehmigt hat. Abschließend berichtet Herr Lueb von der 18. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln in Köln-Widdersdorf. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens habe der Regionalrat darum gebeten, das Ziel B III 1.23 des Landesentwicklungsplans hinsichtlich eines bedarfsorientierten und effektiven Umgangs mit der Fläche zu bedenken und die Möglichkeit eines Flächentausches in die Planänderung einzubeziehen. Es sollten im Rahmen des Änderungsverfahrens Planalternativen geprüft werden, die diesen regionalplanerischen Zielvorgaben Rechnung tragen. 6/9

18 Diesen Anregungen wurde seitens des Regionalrates der Bezirksregierung Köln nicht gefolgt. In seiner Sitzung am hat der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln die 18. Änderung des Regionalplans Köln, Teilabschnitt Region Köln, aufgestellt und dem MWME zur Genehmigung vorgelegt. Der Planungsausschuss nimmt die Informationen der Verwaltung zur Kenntnis. TOP 7: Regionalplanung im Regierungsbezirk Düsseldorf Der Regionalrat zieht Bilanz- Auf Vorschlag der Vorsitzenden und der Geschäftsführer der Fraktionen wird die Vorlage an den Regionalrat verwiesen, der diese in seiner Sitzung am diskutieren und über das weitere Verfahren beschließen wird. TOP 8: Verschiedenes Es erfolgen keine Wortmeldungen. Der Vorsitzende Herr Papen beendet die Sitzung um Uhr. gez. Papen gez. Krause gez. Arimond (Vorsitzender des (stellvertretender (Schriftführerin) Planungsausschusses) Vorsitzender) 7/9

19 Der Regionalrat des Regierungsbezirks Düsseldorf - Anwesenheitsliste - Stimmberechtigte Mitglieder Planungsausschusssitzung am CDU-Fraktion SPD-Fraktion Name anwesend Name anwesend Brandts, Reiner Altehage, Manfred Enzweiler, Rainer Bechstein, Klaus Dr. Fils, Alexander Dinkelmann, Peter Heimanns, Heinz-Ferdi Grüll, Lothar Humpert, Karl-Heinz Hengst, Jürgen Kamps, Heinz-Peter Hildemann, Michael Kathstede, Gregor Hübner, Herbert Kipphardt, Guntmar Jessner, Udo Kleinert, Nicole Marschan, Rainer Lensdorf, Benno Osenger, Manfred Meies, Fritz Patz, Elke Michels, Wolfgang Piechula, Monika Müller, Michael Reese, Klaus-Jürgen Papen, Hugo Rohde, Roland Patt, Dieter Sartingen, Gunhild Sagner, Ralf-Hasso Scholten, Ulrich Schepers, Hermann-Josef Thiel, Rainer Schick, Norbert Thum, Regine Dr. Schmitz, Hans-Georg Welp, Axel C. Selders, Hannes Witzke, Hans-Jochem Tups, Rolf Zingler, Birgit Vielhaus, Ewald Wagner, Hans-Joachim FDP Bündnis 90/ Die Grünen Name anwesend Name anwesend Bickenbach, Sigurd Arndt, Ingeborg Dorten, Horst Czerwinski, Norbert Hausmann, Wolf D. Kerscht, Christoph Henke, Jürgen Krause, Manfred Laakmann, Otto Leiße, Claudia Kirchhoff, Ralf Sickelmann, Ute Linkspartei (beratend gem. 17 Abs.2 Satz 3 GeschO) Name Pickert-Goldenbogen, Bernhard anwesend 8/9

20 Beratende Mitglieder Name anwesend Passmann, Bernd Landschaftsverband Rheinland Bovenkerk, Udo Regionalverband Ruhrgebiet Bruckmann, Kaspar Arbeitgebervertretung Dr. Siepmann, Udo Arbeitgebervertretung Zipfel, Josef Arbeitgebervertretung Holle, Marianne Reuter, Klaus Wellssow, Hartmut Freer, Doris Arbeitnehmervertretung Arbeitnehmervertretung Arbeitnehmervertretung Kommunale Gleichstellungsstellen Gerkens, Bert Sportverbände Prof. Dr. Gerß, Wolfgang Naturschutzverbände Düsseldorf OB/Vertr. Duisburg OB/Vertr. Essen OB/Vertr. Krefeld OB/Vertr. Mönchengladbach OB/Vertr. Mülheim an der Ruhr OB/Vertr. Oberhausen OB/Vertr. Remscheid OB/Vertr. Solingen OB/Vertr. Wuppertal OB/Vertr. Kleve Landrat/Vertr. Mettmann Landrat/Vertr. Neuss Landrat/Vertr. Viersen Landrat/Vertr. Wesel Landrat/Vertr. Teilnehmer von der Bezirksregierung Düsseldorf: Herr Abteilungsdirektor Lueb Abteilung 3 Frau Leitende Regierungsdirektorin Schmittmann Dezernat 32 Herr Regierungsdirektor Goetzens Dezernat 32 Frau Regierungsdirektorin Ernst Dezernat 32 Herr Oberregierungsbaurat van Gemmeren Dezernat 32 Frau Regierungsbaurätin Blinde Dezernat 32 Frau Regierungsoberinspektorin Sablofski Dezernat 32 Frau Regierungsoberamtsrätin Arimond Dezernat 32 9/9

21 Bericht aus dem Siedlungsflächenmonitoring 2009 Julia Blinde Christoph van Gemmeren Dez. 32 Regionalentwicklung

22 Rheinblick das Regionalmonitoring Arbeitsauftrag bei Beschluss des bestehenden GEP 99 Seite 3

23 Rheinblick das Regionalmonitoring Technische Umsetzung: Internet / ArcGis Seite 4

24 Rheinblick das Regionalmonitoring Wohnen Seite 5

25 Rheinblick das Regionalmonitoring Neubau im Regierungsbezirk Düsseldorf 1997 bis Seite 6

26 Rheinblick das Regionalmonitoring Teilregionale Bauintensität Seite 7

27 Rheinblick das Regionalmonitoring Neubauprognose bis Seite 8

28 Rheinblick das Regionalmonitoring Flächenpotential im Regierungsbezirk mehr als ausreichend Seite 9

29 Rheinblick das Regionalmonitoring Wohnbauflächen - Reserven Seite 10

30 Rheinblick das Regionalmonitoring Die Dichte nimmt weiter ab (EW/ha Siedlungs- und Verkehrsfläche) Stadt Düsseldorf Trendfortschreibung Regierungsbezirk Düsseldorf Seite 11

31 Rheinblick das Regionalmonitoring Gewerbe Seite 12

32 Rheinblick das Regionalmonitoring Gewerbe - Flächen- Reserven: 4230 ha Seite 13

33 Rheinblick das Regionalmonitoring Vergleich der Inanspruchnahme und Reserven Seite 14

34 Rheinblick das Regionalmonitoring Gewerbliche Flächenreserven zu verschiedenen Zeitpunkten Seite 15

35 Rheinblick das Regionalmonitoring Anlass für Inanspruchnahme Inanspruchnahmen nach Anlass Anzahl in % Erweiterung am vorhandenen Standort ,4 Verlagerung innerhalb der Kommune ,2 Neugründung ,3 Ansiedlung aus einer anderen Kommune ,1 keine Angabe ,0 Gesamt ,0 Seite 16

36 Rheinblick das Regionalmonitoring Verfügbarkeit der Gewerbe Reserven Seite 17

37 Rheinblick das Regionalmonitoring Fazit: Robuster Regionalplan komfortable Flächenreserven gegen Ende des Planungszeitraumes! Das Siedlungsflächenmonitoring hat für alle Teilregionen bei den Wohnbauflächen und gewerblichen Bauflächen eine großzügige Reservesituation belegt! Angesichts dieser Ergebnisse sollte weiterhin eine restriktive Steuerung der Flächeninanspruchnahme für Siedlungszwecke verfolgt werden. Darauf zielt auch der Beschlussvorschlag. Das Instrument des Flächentausches bietet den Kommunen die Möglichkeit in Einzelfällen bei fehlender Verfügbarkeit einzelner Reserven unvorhersehbaren Standortanforderungen flexibel reagieren zu können. Gleichzeitig wird so die Umsetzung der Ziele der Raumordnung sichergestellt! Seite 18

38 Rheinblick das Regionalmonitoring Anforderungen an die Siedlungsziele bei einer Regionalplan-Überarbeitung Die Ziele: Innen statt Außenentwicklung, Eigenbedarf, Standorte an ÖV Haltepunkten stärken bleiben wichtig! Neue Herausforderungen: Infrastrukturkosten Dichte Bestehende Siedlungsbereiche sollten i.s. eines Flächentausches auf den Prüfstand Stärkere Konzentration auf interkommunale Zusammenarbeit bei Entwicklung von Gewerbeflächen (regional bedeutsame Standorte) Durch Unterstützung der Regionalplanungsbehörde (z.b. nach 13 ROG) Seite 19

39 Rheinblick das Regionalmonitoring GI-X Quelle: Seite 20

40 Rheinblick das Regionalmonitoring... Danke für Ihre Aufmerksamkeit Seite 21

41 Aktuelle Rechtsprechung zu den landesplanerischen Zielen zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels

42 Rechtsprechung zu 24 a LEPro Kernvorschrift 24 a Abs. 1 LEPro Kerngebiete sowie Sondergebiete für großflächige Einzelhandelsvorhaben dürfen nur in zentralen Versorgungsbereichen ausgewiesen werden... Die in ihnen zulässigen Nutzungen richten sich nach der Funktion des zentralen Versorgungsbereichs... Sie dürfen die Funktionsfähigkeit anderer zentraler Versorgungsbereiche nicht beeinträchtigen Regelung für FOC mit mehr als m² Verkaufsfläche nur in Gemeinden mit mehr als Einwohnern annette.ernst@brd.nrw.de Seite 2

43 Rechtsprechung zu 24 a LEPro Gerichtliche Überprüfung anlässlich der geplanten Erweiterung des Factory-Outlet-Centers in Ochtrup: 1. Verfassungsgerichtshof, Urteil vom : Regelung in 24 a Abs. 1 Satz 4 LEPro : FOC- Regelung ist nichtig: Eingriff in die gemeindliche Planungshoheit Keine nachvollziehbare Erwägungen für die ausnahmslose Festlegung der Schwellenwerte annette.ernst@brd.nrw.de Seite 3

44 Rechtsprechung zu 24 a LEPro 2. Oberverwaltungsgericht NRW, Urteil vom A 1676/08 : Zuständigkeit des Landesgesetzgebers für 24 a LEPro ist fraglich: Materie gehört dem Bodenrecht an, für den der Bundesgesetzgeber zuständig ist (Städtebauliche Planung) annette.ernst@brd.nrw.de Seite 4

45 Rechtsprechung zu 24 a LEPro 24 a LEPro enthält keine verbindlichen Ziele der Raumordnung: Es fehle der charakteristische Verbindlichkeitsanspruch bzw. die erforderliche abschließende Abwägung durch die Landesplanung. D.h.: Anwendbarkeit der Vorschrift ist abhängig von der Festlegung zentraler Versorgungsbereiche durch die Kommunen. Allenfalls als Grundsatz der Raumordnung zu werten annette.ernst@brd.nrw.de Seite 5

46 Rechtsprechung zu 24 a LEPro Die Vorschrift ist nicht hinreichend bestimmt. Es fehlt die Konkretisierung des Begriffs Beeinträchtigung. Weitere Aspekte des OVG Urteils: Diskussion des Schwellenwertes 10% Kaufkraftabfluss Detaillierungsgrad im Flächennutzungsplan Bewusste Verschiebung der Zentralität innerhalb des eigenen Stadtgebiets annette.ernst@brd.nrw.de Seite 6

47 Rechtsprechung zu 24 a LEPro Weiteres Verfahren: Bezirksregierung Münster hat eine Nichtzulassungsbeschwerde beim OVG eingelegt. Ziel der Beschwerde ist es letztlich, eine Entscheidung des BVerwG zu erreichen Der Ausgang dieses Beschwerdeverfahrens bleibt abzuwarten, solange ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW noch nicht rechtskräftig. 24 a LEPro ist zunächst weiter anzuwenden (Ausnahme: 24 a Abs. 1 Satz 4 FOC-Regelung ) annette.ernst@brd.nrw.de Seite 7

48 Rechtsprechung zu 24 a LEPro Eigene Handlungsmöglichkeiten zur Stärkung der Innenstädte Eigenverantwortung der Kommunen Erarbeitung eigener Ziele zur Steuerung des Einzelhandels im Rahmen der Überarbeitung des Regionalplans: Unter Berücksichtigung des LEP 2025 / 24 a LEPro annette.ernst@brd.nrw.de Seite 8

49 Danke für Ihre Aufmerksamkeit

50 Anlage 4 zur Niederschrift 35. PA / TOP 6 Informationen der Verwaltung Änderung des Landesentwicklungsplan (LEP) und des Landesentwicklungsprogramms (LEPro) im Bereich Energie Am hat das OVG den Bebauungsplan Nr E.on Kraftwerk der Stadt Datteln für unwirksam erklärt. Es wurden einige Mängel festgestellt, die auch die Ziele der Raumordnung auf Landesebene und der Region betrafen. Die Urteilsbegründung ist so umfangreich, dass hier nur einige wenige Punkte genannt werden sollen: Der Bebauungsplan wurde als nicht an die Ziele der Raumordnung angepasst erklärt, da er eine Kraftwerksplanung in ca. 5 km Entfernung eines im LEP vorgesehenen Standortes für ein neues Kraftwerk vorsah und diesen LEP-Standort stärker hätten berücksichtigen müssen. Das gleiche gilt auch für die Regionalplanung. Das Gericht kritisiert auch, dass der Bebauungsplan die Vorgaben des 26 LEPro und der Plansätze des LEP missachte (z.b. bei der Nutzung heimischer Energieträger und der Förderung von Kraft- Wärme-Kopplung). Auch sei der Bebauungsplan abwägungsfehlerhaft und maßgebliche Gesichtspunkte zum Beispiel zum planerischen Immissionsschutz nach 50 BImSchG seien grundlegend verkannt worden. Die Stadt Datteln und E.On haben eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Somit hat das Urteil noch keine Rechtskraft erlangt. Als Konsequenz aus dem Urteil strebt die Landesregierung aber eine Änderung des Kapitels Energie des LEP NRW an. Das Scoping für die Strategische Umweltprüfung zu dieser Änderung wurde bereits durchgeführt und ein Entwurf wird derzeit erarbeitet. Geplant ist, das Änderungsverfahren Anfang 2010 einzuleiten und noch 2010 abzuschließen. Gleichzeitig läuft derzeit ein Gesetzesänderungsverfahren, um 26 Energiewirtschaft aus dem LEPro zu streichen. Durch diese beiden Schritte soll die Rechtssicherheit für aktuelle und zukünftige Kraftwerksplanungen im Land NRW erhöht werden. Wahrscheinlich ist eine Überarbeitung des Regionalplanes (GEP 99) zur Anpassung an die neuen LEP-Ziele erforderlich. Das Verfahren zur Aufstellung des neuen LEP 2025 wurde unterbrochen und ruht solange, bis die o. g. Änderungen abgeschlossen sind.

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