Inhaltsübersicht. Einleitung... 5

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1 Inhaltsübersicht Einleitung... 5 Teil 1 Vergütungsanspruch gegen den Mandanten Allgemeine Korrespondenz Allgemeine Gebühren Teil 1 VV Außergerichtliche Tätigkeiten einschließlich der Vertretung in Verwaltungsverfahren Teil 2 VV Allgemeine Bestimmungen für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz und ähnliche Verfahren Erster Rechtszug in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz und ähnliche Verfahren Berufung, Revision, bestimmte Beschwerden und Verfahren vor dem Finanzgericht Revision Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung bei den unter Teil 3 VV fallenden Verfahren Sonderfragen in den unter Teil 3 VV fallenden Verfahren Strafsachen Bußgeldsachen Teil 2 Durchsetzung des Vergütungsanspruchs gegen den Mandanten Vergütungsfestsetzungsverfahren nach 11 RVG Honorarprozess Teil 3 Vergütungsanforderung von der Staatskasse Beratungshilfe Prozesskostenhilfe Vergütung des Pflichtverteidigers Teil 4 Vergütungsanforderung von der Rechtsschutzversicherung und vom Gegner Vergütungsanforderung von der Rechtsschutzversicherung Vergütungsanspruch gegen die Gegenseite Stichwortverzeichnis

2 Einleitung... 5 Teil 1 Vergütungsanspruch gegen den Mandanten Allgemeine Korrespondenz A. Mandatsannahme I. Erfassung des Begehrens des Mandanten II. Einordnung in gebührenrechtliche Kategorien Angelegenheit a) Einheitlicher Auftrag b) Gleicher Rahmen c) Innerer Zusammenhang d) Einzelfallentscheidung Gegenstand Auftrag III. Hinweispflicht nach 49b V BRAO Anwendungsbereich Zeitpunkt des Hinweises Adressat des Wertgebührenhinweises Form Inhalt des Hinweises Folgen eines unterbliebenen Hinweises nach 49b V BRAO Muster a) Muster: Wertgebührenhinweis nach 49b V BRAO Grundfassung b) Muster: Wertgebührenhinweis nach 49b BRAO ausführliche Fassung IV. Belehrung über die Kostentragungspflicht nach 12a I ArbGG Ausschluss der Kostenerstattung Ausnahme Belehrungspflicht Ausnahmen von der Belehrungspflicht Muster: Belehrung über die Kostentragungspflicht nach 12a I ArbGG V. Abtretung von Kostenerstattungsansprüchen Grundlagen Muster a) Muster: Abtretung von Kostenerstattungsansprüchen mit eingeschränktem Recht zur Offenlage b) Muster: Abtretung von Kostenerstattungsansprüchen mit Recht zur Offenlage der Abtretung VI. Mandatsbestätigung Grundlagen Muster a) Muster: Mandatsbestätigung Grundform b) Mandatsbestätigung für die Einreichung eines Prozesskostenhilfeantrags aa) Grundlagen bb) Muster: Mandatsbestätigung für die Einreichung eines Prozesskostenhilfeantrags

3 c) Mandatsbestätigung bei zusätzlicher Verpflichtung zur Einholung der Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung.. 60 aa) Grundlagen bb) Muster: Mandatsannahme mit Annahme des weiteren Auftrags der Einholung der Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung B. Abrechnung auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung I. Bedeutung der Vergütungsvereinbarung für die anwaltliche Honorierung Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung a) Generelle Formvorschriften aa) Schriftlich bb) Trennung von der Vollmacht b) Zusätzliche Formerfordernisse bei nicht vom Auftraggeber verfassten Vergütungsvereinbarungen aa) Bezeichnung als Vergütungsvereinbarung bb) Deutlich von anderen Vereinbarungen abgesetzt cc) Vergütungsvereinbarung und andere Vereinbarungen, insbesondere Vereinbarungen über den Inhalt des Mandats 68 c) Folgen einer nicht formwirksam abgeschlossenen Vergütungsvereinbarung aa) Freiwilligkeit bb) Ohne Vorbehalt d) Sonstige Fehlerquellen aa) Bestimmbarkeit der Vergütung bb) Potentieller Verstoß gegen 138 BGB cc) Erfolgshonorar oder Vereinbarung einer quota litis dd) Folgerungen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom zum Verbot des Erfolgshonorars ee) Arten der Vergütungsvereinbarung (1) Pauschalvergütung (2) Zeitvergütung (3) Vergütungsvereinbarung durch Modifikation der gesetzlichen Regelung ff) Herabsetzung nicht angemessener Vergütung gg) Belehrungspflichten im Zusammenhang mit Vergütungsvereinbarungen Vereinbarung einer niedrigeren als der gesetzlichen Vergütung a) Zulässigkeit b) Erlaubter Inhalt aa) Außergerichtliche Angelegenheit bb) Beitreibungssachen c) Untergrenze d) Form und Beweislast AGB-Kontrolle und Vergütungsvereinbarung a) Bedeutung b) Anwendungsbereich aa) Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber Verbraucher, Unternehmer und Arbeitnehmer bb) Prüfprogramme cc) Inhaltskontrolle beim Preis? c) Einzelfragen

4 aa) Vereinbarung der Fortgeltung des bisherigen Rechts über den hinaus bb) Vorschussklauseln cc) Erleichterter Nachweis der anwaltlichen Tätigkeit dd) Verzugswirkungen ohne Mahnung ee) Anwaltliche Verrechnungsstelle ff) Einziehungsermächtigung gg) Zahlung per Kreditkarte oder mit EC-Karte II. Muster für die gesetzliche Vergütung übersteigende Vergütungsvereinbarungen Vergütungsvereinbarung durch Modifikationen der gesetzlichen Regelung a) Modifikationen beim Gegenstandswert aa) Muster: Vergütungsvereinbarung durch Modifikation der gesetzlichen Regelung des Gegenstandswerts (Basisversion) 98 bb) Muster: Vergütungsvereinbarung durch Modifikation der gesetzlichen Regelung des Gegenstandswerts mit Belehrung beim rechtsschutzversicherten Mandanten cc) Muster: Vergütungsvereinbarung durch Modifikation der gesetzlichen Regelung des Gegenstandswerts mit ausführlicher Belehrung b) Modifikationen bei den Gebührentatbeständen aa) Muster: Vergütungsvereinbarung durch Modifikation des Gebührensatzes bei Wertgebühren bb) Muster: Vergütungsvereinbarung durch Modifikation der gesetzlichen Gebühren bei Rahmengebühren c) Vergütungsvereinbarungen in Form von Pauschalvergütung aa) Muster: Vergütungsvereinbarung mit Pauschalhonorar (Basisversion) bb) Muster: Vergütungsvereinbarung mit Pauschalhonorar mit ausführlicher Belehrung cc) Muster: Vergütungsvereinbarung mit Pauschalvergütung und Regelung für den Fall vorzeitiger Beendigung dd) Muster: Vergütungsvereinbarung mit Pauschalhonorar in Kombination mit Zeithonorar d) Vergütungsvereinbarung in Form von Zeithonoraren aa) Muster: Vergütungsvereinbarung mit Zeithonorar (Basisversion) bb) Muster: Vergütungsvereinbarung mit Zeithonorar und Zeittaktung cc) Muster: Vergütungsvereinbarung mit Zeithonorar und ausführlicher Belehrung dd) Vergütungsvereinbarung mit Zeithonorar und Regelung für Vertreter Muster: Vergütungsvereinbarung mit Zeithonorar und Regelung für Vertreter ee) Vergütungsvereinbarung mit Zeithonorar und Regelung für Hilfspersonal Muster: Vergütungsvereinbarung mit Zeithonorar und Regelung für Hilfspersonal ff) Vergütungsvereinbarung mit Zeithonorar auch für Fahrtund Wartezeiten Muster: Vergütungsvereinbarung mit Zeithonorar auch für Fahrt- und Wartezeiten

5 gg) Muster: Vergütungsvereinbarung mit Zeithonorar und gestaffelter Vergütung für Fahrt- und Wartezeiten hh) Vergütungsvereinbarung mit Zeithonorar auch für Fahrtund Wartezeiten unter Berücksichtigung der Gefahr des double-billing Muster: Vergütungsvereinbarung mit Zeithonorar auch für Fahrt- und Wartezeiten unter Berücksichtigung der Gefahr des double-billing ii) Vergütungsvereinbarung mit Zeithonorar und gesonderter Regelung für Auslagen Muster: Vergütungsvereinbarung mit Zeithonorar und jj) gesonderter Regelung für Auslagen Vergütungsvereinbarung mit Zeithonorar und Hinweis auf fehlende Anrechnung Muster: Vergütungsvereinbarung mit Zeithonorar und Hinweis auf fehlende Anrechnung kk) Vergütungsvereinbarung mit Zeithonorar und ausdrücklicher Vereinbarung der Anrechnung auf nachfolgende Gebühren Muster: Vergütungsvereinbarung mit Zeithonorar und ausdrücklicher Vereinbarung der Anrechnung auf nachfolgende Gebühren ll) Muster: Vergütungsvereinbarung mit Zeithonorar und Zuschlägen für ungewöhnliche Arbeitszeiten mm)vergütungsvereinbarung mit Zeithonorar und Obergrenze 123 Muster: Vergütungsvereinbarung mit Zeithonorar und Obergrenze nn) Muster: Vergütungsvereinbarung mit Zeithonorar und Mindestpauschale oo) Muster Vergütungsvereinbarung mit Zeithonorar und Fiktion der Abrechnungsanerkennung e) Erfolgsbezogene Vergütungsvereinbarungen aa) Vergütungsvereinbarung mit Berücksichtigung der Möglichkeiten des 49b II 2 BRAO (strenge Auffassung). 127 Muster: Vergütungsvereinbarung mit Berücksichtigung der Möglichkeiten des 49b II 2 BRAO (strenge Auffassung). 127 bb) Muster: Vergütungsvereinbarung mit Berücksichtigung der Möglichkeiten des 49b II 2 BRAO (weite Auffassung) f) Vergütungsvereinbarung mit Berücksichtigung der Möglichkeiten des 49b II 2 BRAO (Mittelmeinungen) aa) Muster: Vergütungsvereinbarung und Erhöhung der Einigungsgebühr bb) Muster: Vergütungsvereinbarung und Erhöhung der Erledigungsgebühr g) Vergütungsvereinbarung mit erfolgsbezogener Erhöhung aller Gebühren Muster: Vergütungsvereinbarung mit erfolgsbezogener Erhöhung sämtlicher Gebühren bei einer Einigung h) Vergütungsvereinbarung mit inhaltlicher Voraussetzung für die Erhöhung der Einigungsgebühr aa) Muster: Vergütungsvereinbarung mit inhaltlicher Regelung des Erfolgsbezugs und Erhöhung nur erfolgsbezogener Gebühren

6 bb) Muster für Vergütungsvereinbarung mit inhaltlicher Regelung des Erfolgsbezugs und Erhöhung sämtlicher Gebühren i) Vergütungsvereinbarungen mit inhaltlich definiertem Erfolgsbezug und Staffelung nach Ergebnis aa) Muster:Vergütungsvereinbarung mit nach Inhalt des erzielten Erfolgs gestaffelter Vergütung bb) Muster: Vergütungsvereinbarung mit nach Inhalt des erzielten Urteils gestaffelter Vergütung C. Abrechnung auf der Grundlage einer Gebührenvereinbarung I. Anwendungsbereich Beratung Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens Tätigkeit als Mediator Sonderfall Entwurf von Schriftstücken Subsidiarität der Regelung II. Begriff der Gebührenvereinbarung III. Form IV. Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts V. Sonderregelung für Verbraucher Allgemeines Erhöhung bei mehreren Auftraggebern VI. Anrechnung nach 34 II RVG VII. Muster für Vereinbarungen nach 34 RVG Muster: Gebührenvereinbarung nach 34 I 1 RVG (Basisversion) Muster: Gebührenvereinbarung nach 34 I 1 RVG nebst Anrechnungsausschluss nach 34 II RVG Muster: Gebührenvereinbarung nach 34 I 1 RVG (Beratungspauschale) nebst Anrechnungsausschluss nach 34 II RVG Muster: Gebührenvereinbarung nach 34 I 1 RVG (Vereinbarung der Fortgeltung des außer Kraft getretenen Vergütungstatbestandes VV Nr af) Muster: Gebührenvereinbarung nach 34 I 1 RVG (Vereinbarung der Beratungsgebühr nach VV Nr af) in strafrechtlichen, bußgeldrechtlichen und bestimmten sozialrechtlichen Angelegenheiten Muster: Gebührenvereinbarung nach 34 I RVG mit Verbraucher für ein erstes Beratungsgespräch und Begrenzung auf Höchstbetrag 152 D. Vorschuss nach 9 RVG I. Allgemeines II. Anwendungsbereich Sachlich Persönlich Sonderregelungen a) Vorschussrechtsbegründend b) Den Vorschussanspruch beschränkend III. Anspruchsgegner IV. Form V. Höhe des Vorschusses VI. Muster von Vorschussrechnungen Muster: Vorschussrechnung über Pauschalbetrag (Basisversion) Muster: Vorschussrechnung mit Rechnungsausgleich als Voraussetzung für die Mandatsannahme

7 3. Muster: Vorschussanforderung nach Vergütungs- oder Gebührenvereinbarung Vorschussanforderung bei Auftrag, einen Prozesskostenhilfeantrag für die Klage einzureichen Muster: Vorschussanforderung bei Auftrag, einen Prozesskostenhilfeantrag für die Klage einzureichen Muster: Vorschussanforderung für erstinstanzliches Klageverfahren im Verfahren nach Teil 3, in denen Wertgebühren entstehen Vorschussanforderung bei der Geschäftsgebühr nach Nr VV 170 a) Anforderung eines Vorschusses in Höhe der Regelgeschäftsgebühr Muster: Anforderung eines Vorschusses in Höhe der Regelgeschäftsgebühr b) Vorschussanforderung in Höhe der Mittelgebühr Muster: Vorschussanforderung in Höhe der Mittelgebühr c) Vorschussanforderung in Höhe der Höchstgebühr bei der Geschäftsgebühr Muster: Vorschussanforderung in Höhe der Höchstgebühr bei der Geschäftsgebührr Anforderung eines weiteren Vorschusses nach bereits erfolgter erster Vorschussanforderung Muster: Anforderung eines weiteren Vorschusses nach bereits erfolgter erster Vorschussanforderung E. Abrechnung nach 10 RVG I. Allgemeines II. Fälligkeit Grundsätzliches Erledigung des Auftrags Beendigung der Angelegenheit a) Allgemeines b) Mehrere Angelegenheiten im Rahmen eines einheitlichen Auftrags aa) Gesetzlich ausdrücklich geregelt bb) Nicht ausdrücklich geregelt c) Mehrere zeitlich aufeinander folgende Angelegenheiten d) Außergerichtliche Tätigkeiten e) Gerichtliche Tätigkeiten Ergehen einer Kostenentscheidung Beendigung des Rechtszugs Ruhen des Verfahrens länger als drei Monate III. Anwendungsbereich IV. Form Anforderungen nach dem RVG a) Unterschrift b) Beträge der einzelnen Gebühren und Auslagen c) Vorschüsse d) Kurze Bezeichnung des Gebührentatbestands e) Bezeichnung der Auslagen f) Angewandte Nummer des Vergütungsverzeichnisses g) Gegenstandswert h) Angelegenheit Steuerrechtliche Anforderungen a) Vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers

8 b) Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer c) Ausstellungsdatum d) Rechnungsnummer e) Art und Umfang der erbrachten Leistung f) Leistungszeitpunkt g) Entgelt h) Steuersatz und Steuerbetrag i) Rechnungen über Kleinbeträge j) Berechnung der Vergütung gegenüber Dritten k) Aufbewahrungspflicht V. Muster Muster: Einfache Vergütungsberechnung Muster: Vergütungsberechnung unter Berücksichtigung einer Vorschusszahlung Muster: Vergütungsabrechnung auf der Basis einer Vergütungsvereinbarung (Zeithonorar) Muster: Vergütungsabrechnung auf der Grundlage einer Gebührenvereinbarung nach 34 I 1 RVG Muster: Vergütungsabrechnung auf der Basis einer Gebührenvereinbarung nach 34 I 1 RVG mit Ausschluss der Anrechnung nach 34 II RVG Muster: Vergütungsabrechnung auf der Basis einer Vergütung nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts nach 34 I 2 RVG Muster: Vergütungsabrechnung für erstes Beratungsgespräch mit Verbraucher ohne Abschluss einer Gebührenvereinbarung Muster: Vergütungsabrechnung bei Beratung eines Verbrauchers ohne Abschluss einer Gebührenvereinbarung Muster: Vergütungsabrechnung bei Erstattung eines schriftlichen Gutachtens an einen Verbraucher ohne vorherigen Abschluss einer Gebührenvereinbarung F. Bestimmung der angemessenen Gebühr 14 RVG I. Allgemeines II. Ausübung der Bestimmung III. Bei der Ermessenausübung zu berücksichtigende Umstände Umfang Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit Bedeutung der Angelegenheit Einkommensverhältnisse des Auftraggebers Vermögensverhältnisse des Auftraggebers Haftungsrisiko Sonstige Bewertungskriterien Toleranzgrenze Allgemeine Gebühren Teil 1 VV A. Anwendungsbereich B. Gebührentatbestände I. Einigungsgebühr Nr VV Allgemeines Sonderfälle a) Unfallregulierung b) Ratenzahlungsvergleich c) Familienrecht d) Arbeitsrecht

9 e) Festsetzbarkeit der Einigungsgebühr II. Aussöhnungsgebühr VV Nr Allgemeines Höhe der Gebühr III. Erledigungsgebühr VV Nr Allgemeines Voraussetzungen des Vergütungstatbestands a) Rechtssache b) Erledigung c) Mitwirkung des Rechtsanwalts d) Vermutung für Ursächlichkeit der Mitwirkung Höhe der Gebühr IV. Nr VV Allgemeines Anhängigkeit eines anderen gerichtlichen Verfahrens a) Anhängigkeit aa) Zeitpunkt der Anhängigkeit bb) Sonderfälle Anderes gerichtliches Verfahren als selbstständiges Beweisverfahren Prozesskostenhilfeverfahren a) Grundsatz b) Prozesskostenhilfe nur für ein selbstständiges Beweisverfahren. 215 c) Prozesskostenhilfe nur für die gerichtliche Protokollierung des Vergleichs beantragt d) Beiordnung nach 48 III RVG Verfahren vor dem Gerichtsvollzieher Mischfälle V. Nr VV Allgemeines Anhängigkeit im Berufungs- oder Revisionsverfahren Erweiternde Auslegung des Gebührentatbestands Mischfälle VI. VV Nrn. 1005, 1006 und VII. VV Nr Allgemeines Sonderfragen VIII. VV Nr Allgemeines Auszahlung und Rückzahlung Erstattungsfähigkeit C. Muster I. Einigungs- und Erledigungsgebühr Muster: Beratung mit Einigung (Gegenstandswert: Euro) Muster: Einigung im erstinstanzlichen zivilrechtlichen Verfahren (Gegenstandswert: Euro) Muster: Einigung im Berufungsverfahren (Gegenstandswert: Euro) Muster: Einigung über nicht anhängige (Wert: Euro), in 1. Instanz anhängige (Wert: Euro) und in der Berufungsinstanz anhängige Gegenstände (Wert: Euro)

10 3 Außergerichtliche Tätigkeiten einschließlich der Vertretung in Verwaltungsverfahren Teil 2 VV A. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels I. Gebührentatbestände Vergütungstatbestand VV Nr a) Anwendungsbereich b) Voraussetzungen des Vergütungstatbestands c) Höhe der Gebühr d) Anrechnung e) Gegenstandswert f) Kostenerstattung g) Rechtsschutzversicherung h) Vergütungsfestsetzungsverfahren nach 11 RVG VV Nr Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens a) Anwendungsbereich b) Voraussetzungen des Vergütungstatbestands Vergütungstatbestand VV Nr a) Anwendungsbereich b) Voraussetzungen des Vergütungstatbestands c) Mehrvertretungszuschlag d) Anrechnung Vergütungstatbestand VV Nr a) Anwendungsbereich b) Voraussetzungen des Vergütungstatbestands c) Mehrvertretungszuschlag d) Anrechnung II. Muster Muster: Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels nach VV Nr (Normalfall) Muster: Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels mit extremem Schwierigkeitsgrad Muster: Prüfung der Erfolgsaussichten der Beschwerde bei besonderer Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber Muster: Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels bei mehreren Auftraggebern Muster: Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels mit Anrechnung auf die im Rechtsmittelverfahren anfallende Verfahrensgebühr bei gleichem Gegenstandswert Muster: Prüfung der Erfolgsaussichten der Berufung und Einlegung der Berufung wegen eines Teilbetrages Muster: Prüfung der Erfolgsaussichten des Rechtsmittels bei vorzeitiger Beendigung des Verfahrensauftrags in der Rechtsmittelinstanz und insgesamt 3 Auftraggebern Muster: Prüfung der Erfolgsaussichten des Rechtsmittels mit schriftlichem Gutachten Muster: Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels mit Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und zwei Auftraggebern Muster: Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels verbunden mit schriftlichem Gutachten und Anrechnung auf die Gebühr im Rechtsmittelverfahren

11 11. Muster: Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels durch schriftliches Gutachten und anschließendes Rechtsmittelverfahren ohne Anrechnung Muster: Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels verbunden mit schriftlichem Gutachten und späterer teilweiser Rechtsmitteleinlegung, 2 Auftraggeber Muster: Abrechnung Vergütungstatbestand VV Nr (Basisversion) Muster: Abrechnung Vergütungstatbestand VV Nr mit Anrechnung auf nachfolgenden Rechtsstreit Muster: Abrechnung Vergütungstatbestand VV Nr mit gequotelter Anrechnung auf nachfolgendes Verfahren Muster: Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels verbunden mit schriftlichem Gutachten nach VV Nr und Anrechnung auf die Gebühr im Rechtsmittelverfahren Muster: Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels durch schriftliches Gutachten nach VV Nr und anschließendes Rechtsmittelverfahren ohne Anrechnung Muster: Abrechnung Vergütungstatbestand VV Nr mit gequotelter Anrechnung auf nachfolgendes Verfahren B. Herstellung des Einvernehmens I. Gebührentatbestände Vergütungstatbestand VV Nr a) Anwendungsbereich b) Vergütung des dienstleistenden europäischen Rechtsanwalts c) Gebührenschuldner d) Voraussetzungen des Vergütungstatbestands e) Abgeltungsbereich f) Höhe der Gebühr g) Mehrere Auftraggeber h) Weitere Vergütungstatbestände für den Einvernehmensanwalt i) Anrechnung j) Vergütungsfestsetzung k) Kostenerstattung Vergütungstatbestand VV Nr a) Voraussetzungen des Vergütungstatbestands b) Höhe der Gebühr Muster a) Muster: Vergütungsabrechnung des Einvernehmensanwalts, wenn der ausländische dienstleistende Rechtsanwalt in 1. Instanz vor dem LG tätig ist (Streitwert zb Euro) b) Muster: Vergütungsabrechnung des Einvernehmensanwalts, wenn der ausländische dienstleistende Rechtsanwalt in 1. Instanz vor dem LG tätig ist, bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags des dienstleistenden Rechtsanwalts (Streitwert zb Euro) c) Muster: Vergütungsabrechnung des Einvernehmensanwalts, wenn der ausländische dienstleistende Rechtsanwalt im Berufungsverfahren (zb Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, arbeitsgerichtliches Verfahren und Verfahren der Verwaltungsgerichtsbarkeit) tätig ist (Streitwert Euro) d) Muster: Vergütungsabrechnung des Einvernehmensanwalts, wenn der ausländische dienstleistende Rechtsanwalt im Berufungsverfahren (Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, arbeits- 18

12 gerichtliches Verfahren und Verfahren der Verwaltungsgerichtsbarkeit) tätig ist, bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags des dienstleistenden Rechtsanwalts (Streitwert Euro) e) Muster: Vergütungsabrechnung des Einvernehmensanwalts, wenn der ausländische dienstleistende Rechtsanwalt im Revisionsverfahren vor dem BAG oder dem BVerwG tätig ist (Streitwert Euro) f) Muster: Vergütungsabrechnung des Einvernehmensanwalts, wenn der ausländische dienstleistende Rechtsanwalt im Revisionsverfahren vor dem BAG oder dem BVerwG tätig ist, bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags des dienstleistenden Rechtsanwalts (Streitwert Euro) g) Muster: Vergütungsabrechnung des Einvernehmensanwalts, wenn der ausländische dienstleistende Rechtsanwalt in 1. Instanz vor dem OVG tätig ist (Streitwert Euro) h) Muster: Vergütungsabrechnung des Einvernehmensanwalts, wenn der ausländische dienstleistende Rechtsanwalt in 1. Instanz vor dem OVG tätig ist, bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags des dienstleistenden Rechtsanwalts (Streitwert Euro) i) Muster: Vergütungsabrechnung des Einvernehmensanwalts, wenn der ausländische dienstleistende Rechtsanwalt im Verfahren mit Anwaltszwang, im Urkunden- oder Wechselprozess sowie im Nachverfahren tätig ist (Streitwert Euro) j) Muster: Vergütungsabrechnung des Einvernehmensanwalts, wenn der ausländische dienstleistende Rechtsanwalt im Revisionsverfahren vor dem BSG in einem Verfahren, in dem Betragsrahmengebühren entstehen, tätig ist k) Muster: Vergütungsabrechnung des Einvernehmensanwalts, wenn der ausländische dienstleistende Rechtsanwalt erstmals im 1. Rechtszug vor dem OLG, dem Schwurgericht oder der Strafkammer nach den 74a, 74c GVG einen in Haft befindlichen Beschuldigten verteidigt l) Muster: Vergütungsabrechnung des Einvernehmensanwalts, wenn der ausländische dienstleistende Rechtsanwalt in 1. Instanz vor dem Landgericht tätig ist und es nicht zur Herstellung des Einvernehmens kommt (Streitwert: Euro) m) Muster: Vergütungsabrechnung des Einvernehmensanwalts, wenn der ausländische dienstleistende Rechtsanwalt im Revisionsverfahren vor dem BSG in einem Verfahren, in dem Betragsrahmengebühren entstehen, tätig ist, wenn es nicht zur Herstellung des Einvernehmens kommt n) Muster: Vergütungsabrechnung des Einvernehmensanwalts, wenn der ausländische dienstleistende Rechtsanwalt erstmals im 1. Rechtszug vor dem OLG, dem Schwurgericht oder der Strafkammer nach den 74a, 74c GVG einen in Haft befindlichen Beschuldigten verteidigt, wenn es nicht zur Herstellung des Einvernehmens kommt o) Muster: Vergütungsabrechnung des Einvernehmensanwalts im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Landgericht, wenn das Einvernehmen teilweise nicht hergestellt wird, weil sich der Verfahrensauftrag des europäischen dienstleistenden 19

13 Rechtsanwalts vorzeitig teilweise erledigt, Beispiel: Euro, vorzeitig in Höhe von Euro erledigt C. Vertretung I. Allgemeines II. VV Nr Allgemeines Höhe der Geschäftsgebühr a) Gebührenrahmen b) Schwellengebühr c) Regelgeschäftsgebühr d) Mehrvertretungszuschlag e) Toleranzgrenze III. Nachprüfungsverfahren VV Nr Allgemeines Höhe der Gebühr IV. Einfache Schreiben VV Nr Allgemeines Voraussetzungen des Vergütungstatbestands V. Güte- und Schlichtungsverfahren VV Nr Allgemeines Besonderheiten VI. Muster Muster: Geschäftsgebühr, durchschnittliche Angelegenheit, 1 Auftraggeber (Wert: Euro) Muster: Geschäftsgebühr, durchschnittliche Angelegenheit, 2 Auftraggeber (Wert: Euro) Muster: Verwaltungsrechtliche Angelegenheit, Tätigkeit im Verwaltungsverfahren, im Widerspruchsverfahren und im anschließenden Klageverfahren, durchschnittliche Angelegenheit (Auffangstreitwert gem. 52 II GKG: Euro) Muster: Abwandlung; Anwaltliche Tätigkeit erst ab Widerspruchsverfahren Muster: Verfahren vor Ausschuss nach 111 II ArbGG (Wert: Euro) Muster: Abwandlung; es ist bereits eine außergerichtliche Tätigkeit vorausgegangen Muster: Abwandlung; außergerichtliche Tätigkeit, Tätigkeit vor dem Schlichtungsausschuss und anschließende gerichtliche Tätigkeit D. Vertretung in bestimmten sozialrechtlichen Angelegenheiten I. Allgemeines II. Gebührentatbestände VV Nrn und VV Nr VV Nr III. Muster Muster: Vertretung im Verwaltungsverfahren in einer sozialrechtlichen Angelegenheit, in der im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen, durchschnittliche Angelegenheit Muster: Abwandlung; es schließt sich eine Tätigkeit im Widerspruchsverfahren an Muster: Weitere Abwandlung; es schließt sich ein erstinstanzliches gerichtliches Verfahren an

14 4. Muster: Weitere Abwandlung; Beauftragung des Anwalts erst im Nachprüfungsverfahren, anschließendes gerichtliches Verfahren, durchschnittliche Angelegenheit Allgemeine Bestimmungen für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz und ähnliche Verfahren A. Grundsätzliches I. Gesetzessystematik II. Geltungsbereich Sachlicher Geltungsbereich Persönlicher Geltungsbereich B. Inhalt I. Beistand für einen Zeugen oder Sachverständigen, Vorbemerkung 3 Absatz 1 VV Allgemeines Regelungsgehalt a) Beistand b) Zeuge oder Sachverständiger c) Verfahren, für die sich die Gebühren nach Teil 3 VV bestimmen d) Verfahrensgebühr e) Terminsgebühr f) Vergütungshöhe g) Kostenerstattung II. Verfahrensgebühr (Vorbemerkung 3 Absatz 2 VV) Allgemeines Regelungsgehalt a) Grundsatz b) Information c) Betreiben des Geschäfts d) Verwertung besonderer Erkenntnisse und Fähigkeiten e) Maßgeblichkeit des Innenverhältnisses III. Terminsgebühr (Vorbemerkung 3 Absatz 3) Allgemeines Regelungsgehalt a) Bedeutung der Terminsgebühr b) Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin c) Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins d) Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichts aa) Grundsatz bb) Vermeidung oder Erledigung eines Verfahrens cc) Auch ohne Beteiligung des Gerichts dd) Mitwirkung ee) Besprechung ff) Nicht für Besprechungen mit dem Auftraggeber gg) Kostenfestsetzung bei außergerichtlich entstandener Terminsgebühr hh) Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal: nur in Verfahren mit mündlicher Verhandlung

15 IV. Anrechnung der Geschäftsgebühr (Vorbemerkung 3 Absatz 4) Allgemeines Wegen desselben Gegenstands Anrechnungshöhe Mehrere Geschäftsgebühren Nach dem Wert des Gegenstands, der auch Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens ist Durchsetzung der außergerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr a) Auswirkung der Anrechnung auf die Verfahrensgebühr b) Durchsetzung im Rahmen der prozessualen Kostenfestsetzung c) Durchsetzung der Geschäftsgebühr durch eigenständigen Klagantrag oder im Mahnverfahren d) Kein Kammergutachten e) Durchsetzung der Geschäftsgebühr durch eigenständige Klage oder selbstständigen Mahnbescheid f) Sonderfragen aa) Mehrere Verfahrensgebühren bb) Anrechnung der Geschäftsgebühr und Prozesskostenhilfe Muster a) Muster: Anrechnung der Regelgeschäftsgebühr von 1,3 nach VV Nr auf das gerichtliche Verfahren, bei identischem Gegenstandswert, personeller und zeitlicher Zusammenhang gegeben b) Muster: Anrechnung der Geschäftsgebühr nach VV Nr in Höhe der Mittelgebühr von 1,5 auf das gerichtliche Verfahren, bei identischem Gegenstandswert, personeller und zeitlicher Zusammenhang gegeben c) Muster: Anrechnung der Geschäftsgebühr nach VV Nr mit einem Gebührensatz von 2,0 auf das gerichtliche Verfahren, bei identischem Gegenstandswert, personeller und zeitlicher Zusammenhang gegeben d) Muster: Anrechnung der Geschäftsgebühr nach VV Nr mit einem Gebührensatz von 2,0 auf das gerichtliche Verfahren, bei identischem Gegenstandswert, personeller, nicht jedoch zeitlicher Zusammenhang gegeben e) Muster: Anrechnung der Geschäftsgebühr nach VV Nr mit einem Gebührensatz von 2,0 auf die Verfahrensgebühr, die aufgrund vorzeitiger Beendigung des Auftrags nur in beschränkter Höhe entsteht f) Muster: Anrechnung der Geschäftsgebühr nach VV Nr in Höhe der Mittelgebühr von 1,5 auf die Verfahrensgebühr, die aufgrund vorzeitiger Beendigung des Auftrags nur in beschränkter Höhe entsteht g) Muster: Anrechnung der Regelgeschäftsgebühr von 1,3 nach VV Nr auf die Verfahrensgebühr des anschließenden Mahnverfahrens h) Muster: Anrechnung der Regelgeschäftsgebühr von 1,3 nach VV Nr auf die Verfahrensgebühr, die jedoch niedriger ist als die hälftige anzurechnende Geschäftsgebühr i) Muster: Anrechnung der Regelgeschäftsgebühr von 1,3 nach VV Nr auf das gerichtliche Verfahren, der Gegenstandswert der Verfahrensgebühr ist höher als der Gegenstandswert der außergerichtlichen Tätigkeit

16 j) Muster: Anrechnung der Regelgeschäftsgebühr von 1,3 nach VV Nr auf das gerichtliche Verfahren, der Gegenstandswert der Verfahrensgebühr ist niedriger als der Gegenstandswert der außergerichtlichen Tätigkeit k) Muster: Anrechnung der Geschäftsgebühr von 1,5 nach VV Nr auf das gerichtliche Verfahren, bei mehreren Auftraggebern, identischem Gegenstandswert, personeller und zeitlicher Zusammenhang gegeben l) Muster: Anrechnung der Geschäftsgebühr nach VV Nr in Höhe der Mittelgebühr von 1,5 auf das gerichtliche Verfahren, bei 8 Auftraggebern, identischem Gegenstandswert, personeller und zeitlicher Zusammenhang gegeben m) Muster: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf das gerichtliche Verfahren, wenn mehrere Geschäftsgebühren entstanden sind, der Umfang der Tätigkeit nicht umfangreich oder schwierig war, bei identischem Gegenstandswert, personeller und zeitlicher Zusammenhang gegeben n) Muster: Anrechnung der Geschäftsgebühren nach VV Nrn und 2303 Nr. 2 auf das gerichtliche Verfahren, bei identischem Gegenstandswert, personeller und zeitlicher Zusammenhang gegeben o) Muster: Anrechnung, wenn die Geschäftsgebühr erst nach der Verfahrensgebühr entsteht (Verhandlungen vor Gericht zur Einigung über in einem Verfahren nicht rechtshängige Ansprüche führen erst nach deren Scheitern und Beendigung des Verfahrens zum Auftrag einer Geschäftstätigkeit) V. Anrechnung bei selbstständigem Beweisverfahren (Absatz 5 der Vorbemerkung 3 VV) Allgemeines Voraussetzungen Anrechnung bei vorausgegangener Vertretungstätigkeit Gegenstandswert des selbstständigen Beweisverfahrens Übergangsrecht Muster a) Muster: Anrechnung der Verfahrensgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens bei identischem Streitwert b) Muster: Anrechnung der Verfahrensgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens, Gegenstand des selbstständigen Beweisverfahrens ist höher als der Gegenstandswert im Hauptsacheverfahren c) Muster: Anrechnung der Verfahrensgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens, Gegenstand des Hauptsacheverfahrens ist höher als der Gegenstandswert des selbstständigen Beweisverfahrens d) Muster: Vertretungstätigkeit in der Angelegenheit selbstständiges Beweisverfahren, anschließendes selbstständiges Beweisverfahren und nachfolgendes Hauptsacheverfahren, identischer Streitwert e) Muster: Außergerichtliche Vertretungstätigkeit im Hinblick auf das Hauptsacheverfahren, anschließenden selbstständiges 23

17 Beweisverfahren sowie nachfolgendes Hauptsacheverfahren, identischer Streitwert f) Muster: Anrechnung der BRAGO-Prozessgebühr in den Fällen des Übergangsrechts VI. Anrechnung der Verfahrensgebühr bei Zurückverweisung der Sache (Absatz 6 der Vorbemerkung 3 VV Allgemeines Regelungsgehalt VII. Vorrang der Gebührenvorschriften von Teil 6 VV Allgemeines Regelungsgehalt Erster Rechtszug in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz und ähnliche Verfahren A. Anwendungsbereich B. Verfahrensgebühr VV Nr I. Grundsätzliches II. Inhalt Entstehen der Gebühren Höhe der Gebühr Besondere Anrechnungsvorschriften a) Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger (Absatz 1 der Anmerkung zu Nr VV) b) Urkunden- oder Wechselprozess (Absatz 2 der Anmerkung zu Nr VV) c) Vermittlungsverfahren nach 52a FGG (Absatz 3 der Anmerkung zu Nr VV) Muster a) Muster: Vereinfachtes Verfahren zur erstmaligen Festsetzung des gesetzlich geschuldeten Unterhalts nach den 645 ff b) Muster: Vereinfachtes Verfahren auf Unterhaltsfestsetzung und nachfolgendes streitiges Verfahren c) Muster: Abänderung des Titels bei wiederkehrenden Unterhaltsleistungen im vereinfachten Verfahren d) Muster: Abänderung des Titels bei wiederkehrenden Unterhaltsleistungen im vereinfachten Verfahren und anschließende Klage gemäß 656 ZPO gegen den Abänderungsbeschluss e) Muster: Identischer Streitwert im Urkundenprozess und im Nachverfahren, es wird jeweils mündlich verhandelt f) Muster: Streitwert im Nachverfahren ist niedriger als Streitwert im Urkundenprozess, es wird jeweils mündlich verhandelt g) Muster: Streitwert im Nachverfahren ist höher als Streitwert im Urkundenprozess, es wird jeweils mündlich verhandelt h) Muster: Vermittlungsverfahren gem. 52a FGG nebst anschließendem gerichtlichen Umgangsverfahren C. Beschränkte Verfahrensgebühr VV Nr I. Normzweck II. Inhalt Vorzeitiges Auftragsende (Nr Nr. 1 VV) a) Allgemeines b) Beendigung des Auftrags

18 c) Bevor d) Einreichung e) Die die volle Verfahrensgebühr auslösenden Handlungen aa) Klage bb) Der ein Verfahren einleitende Antrag cc) Schriftsatz mit Sachvortrag dd) Schriftsatz mit Sachanträgen ee) Zurücknahme der Klage und Zurücknahme des Antrags ff) Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins Antrag, eine Einigung vor Gericht zu protokollieren oder nach 278 VI ZPO festzustellen (Nr Nr Alternative VV) a) Antragsgebühr b) Einigung c) Der Parteien oder mit Dritten d) Vergleich nach 278 VI ZPO e) Nicht in diesem Verfahren rechtshängige Ansprüche f) Muster aa) Muster: Protokollierung einer Einigung auch über in diesem Verfahren nicht rechtshängige Ansprüche bb) Muster: Abwandlung; wie Muster aa), aber mit nachträglichem Widerruf des Vergleichs cc) Muster: Vergleich nach 278 VI ZPO mit Mehrwert dd) Muster: Abwandlung; es handelt sich nicht um ein Verfahren mit vorgeschriebener mündlicher Verhandlung ee) Muster: Einigung der Parteien über rechtshängige Ansprüche Führen von Verhandlungen vor Gericht (VV Nr Nr. 2, 2. Alternative) a) Allgemeines b) Gebührentatbestand aa) Verhandlungen zur Einigung bb) Vor Gericht cc) In diesem Verfahren nicht rechtshängige Ansprüche dd) Lediglich Entgegennahme der Information c) Verhandlungen außerhalb des Gerichts zur Einigung über nicht rechtshängige Ansprüche d) Beispielsfall zur Abgrenzung von Vertretungsauftrag und Auftrag auch für Verhandlungen vor Gericht aa) Vertretungsauftrag und anschließend Auftrag auch für Verhandlungen vor Gericht bb) Kein außergerichtlicher Vertretungsauftrag, sondern nur Auftrag, Verhandlungen zur Einigung vor Gericht zu führen cc) Prozessauftrag für die noch nicht rechtshängigen Ansprüche Führen von erfolgreichen Verhandlungen vor Gericht Einfache FGG-Verfahren (Nr Nr. 3 VV) a) Gebührentatbestand b) Bedeutung der Anmerkung Abs. 2 zu Nr VV Begrenzung nach 15 III RVG Anrechnung bei anderweitiger Anhängigkeit a) Allgemeines b) Regelungsgehalt c) Von der Anrechnung betroffenes Verfahren

19 d) Bereits entstandene Verfahrensgebühren e) Tätigkeit eines anderen Rechtsanwalts D. Verfahrensgebühr Nr VV I. Allgemeines II. Inhalt Entstehen der Gebühr Höhe der Gebühr E. VV Nr I. Allgemeines II. Inhalt Entstehen der Gebühr Höhe der Gebühr Bestimmung der konkreten Gebühr F. Terminsgebühr VV Nr I. Allgemeines II. Inhalt Entstehung der Terminsgebühr a) Entstehungsvarianten nach Vorbemerkung 3 Absatz 3 VV aa) Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin. 377 bb) Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins cc) Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen b) Entscheidung ohne mündliche Verhandlung (Absatz 1 Nr. 1 der Anmerkung zu VV Nr. 3104) aa) Im Einverständnis der Parteien (1) Mündliche Verhandlung vorgeschrieben (2) Einverständnis der Parteien (3) Entscheidung des Gerichts bb) Entscheidung nach 307 ZPO cc) Verfahren nach billigem Ermessen, 495a ZPO dd) Schriftlicher Vergleich c) Entscheidung durch Gerichtsbescheid im verwaltungsgerichtlichen und sozialgerichtlichen Verfahren (Anmerkung Absatz 1 Nr. 2 zu Nr VV) aa) Gerichtsbescheid nach 84 I 1 VwGO bb) Entscheidung durch Gerichtsbescheid nach 105 I SGG d) Ende des Verfahrens vor dem Sozialgericht nach angenommenem Anerkenntnis ohne mündliche Verhandlung (Absatz 1 Nr. 3 der Anmerkung zu Nr VV) Anrechnung der Terminsgebühr (Absatz 2 der Anmerkung zu Nr VV) a) Regelungsgehalt der Anrechnungsbestimmung aa) Höhe des Anrechnungsbetrags bb) Anrechnungsgegenstand b) Beispiel Protokollierungstermin (Absatz 3 der Anmerkung zu Nr VV) Anrechnung der Terminsgebühr aus vorausgegangenem Mahnverfahren oder vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger (Absatz 4 der Anmerkung zu Nr VV) G. Verminderte Terminsgebühr VV Nr I. Allgemeines II. Inhalt

20 1. Entstehen der verminderten Terminsgebühr Nr VV a) Voraussetzungen aa) Säumnis einer Partei oder nicht ordnungsgemäße Vertretung der Partei bb) Nur Antrag auf Versäumnisurteil oder zur Prozess- oder Sachleitung b) Entscheidungen zur Prozess- und Sachleitung des Gerichts von Amts wegen (Absatz 1 Nr. 1 der Anmerkung zu Nr VV). 390 c) Schriftliches Versäumnisurteil nach 331 III ZPO (Absatz 1 Nr. 2 der Anmerkung zu Nr VV) d) Nichtverhandeln der erschienenen Partei (Absatz 3 der Anmerkung zu Nr VV) Entsprechende Anwendung der Anmerkung Absatz 1 Nr VV (Absatz 2 der Anmerkung zu Nr VV) H. Terminsgebühr im Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen, VV Nr I. Allgemeines II. Inhalt Voraussetzungen des Vergütungstatbestands Höhe der Gebühr I. Muster I. Verfahrensgebühr Muster: Klageeinreichung, Erledigung bevor es zu einem gerichtlichen Termin oder einer außergerichtlichen Erledigungsbesprechung kommt, Wert Euro Muster: Klageeinreichung, 3 Auftraggeber, Erledigung bevor es zu einem gerichtlichen Termin oder einer außergerichtlichen Erledigungsbesprechung kommt, Wert Euro Muster: Zunächst Auftrag zur außergerichtlichen Vertretung, anschließend Klagauftrag und Klageeinreichung, Erledigung bevor es zu einem gerichtlichen Termin oder einer außergerichtlichen Erledigungsbesprechung kommt, Wert Euro Muster: Zunächst Auftrag zur außergerichtlichen Vertretung, anschließend Klagauftrag und Klageeinreichung, 4 Auftraggeber, Erledigung bevor es zu einem gerichtlichen Termin oder einer außergerichtlichen Erledigungsbesprechung kommt, Wert Euro II. Beschränkte Verfahrensgebühr VV Nr Muster: Nach erteiltem Prozessauftrag, Beendigung des Auftrags bevor die Klageeinreichung erfolgte, Wert Euro Muster: Der Anwalt ist zunächst außergerichtlich in durchschnittlichem Umfang tätig, erhält sodann den Prozessauftrag, vor Einreichung der Klage endet der Auftrag, Wert Euro Muster: Der Anwalt ist zunächst außergerichtlich tätig, die Angelegenheit ist umfangreich is der Anmerkung zu VV Nr. 2300; nach erteiltem Prozessauftrag endet Auftrag, bevor es zur Klageeinreichung kommt, Wert Euro Muster: Der Anwalt ist zunächst außergerichtlich tätig, die Angelegenheit ist umfangreich is der Anmerkung zu VV Nr. 2300; sonstigen Bemessungskriterien sind überdurchschnittlich; nach erteiltem Prozessauftrag endet Auftrag, bevor es zur Klageeinreichung kommt, Wert Euro Muster: Die Parteien einigen sich ohne anwaltliche Mitwirkung über einen in diesem Verfahren nicht rechtshängigen Anspruch i.h. 27

21 von Euro und bitten, diese Einigung anlässlich eines Verfahrens mit Streitwert von Euro zu Protokoll zu nehmen Muster: Abwandlung; die Ansprüche, über die sich die Parteien geeinigt haben, sind in einem anderen Verfahren anhängig Muster: In einem Verfahren mit einem Streitwert von Euro werden vor Gericht Verhandlungen über in diesem Verfahren nicht rechtshängige Ansprüche der Parteien im Wert von weiteren Euro geführt Muster: Abwandlung; die Ansprüche, über die Verhandlungen vor Gericht zur Einigung geführt werden, sind in einem anderen Verfahren anhängig Muster: In einem Verfahren mit Streitwert von Euro werden noch Verhandlungen zur Einigung über nicht rechtshängige Ansprüche i.h. von Euro geführt, die zu einer Gesamteinigung führen Muster: Verhandlungen außerhalb des Gerichts zur Einigung mit Prozessauftrag Muster: Abwandlung: ohne Prozessauftrag III. VV Nr Muster: Außergerichtliche Vermeidungsbesprechung vor Klageeinreichung Muster: Außergerichtliche Erledigungsbesprechung Muster: Außergerichtliche Erledigungsbesprechung in Verfahren ohne vorgeschriebene mündliche Verhandlung Muster: Das Verwaltungsgericht entscheidet über eine Anfechtungsklage (Streitwert: Euro) gem. 101 II VwGO ohne mündliche Verhandlung Muster: Bei einer Zahlungsklage (Wert: Euro) erkennt der Beklagte die Forderung schriftlich an und wird aufgrund des bereits schon in der Klageschrift gestellten Antrags im Wege eines Anerkenntnisurteils zur Zahlung verurteilt Muster: Bei einer Zahlungsklage über eine Forderung i.h. von 500 Euro bestimmt das Gericht nach 495a S. 1 ZPO das Verfahren nach billigem Ermessen, es erfolgt keine mündliche Verhandlung, das Gericht entscheidet durch Urteil über die Klage Muster: In einem einstweiligen Verfügungsverfahren (Wert: Euro) schließen die Parteien einen gerichtlichen Vergleich nach 278 VI 1 ZPO, eine mündliche Verhandlung findet nicht statt Muster: Vergleich nach 278 VI ZPO in Verfahren mit vorgeschriebener mündlicher Verhandlung Muster: Zahlungsklage über eine Forderung i.h. von Euro, der Anwalt erklärt nach Aufruf der Sache, dass er nur die Mandatsniederlegung mitteilen wolle Muster: Flucht in die Säumnis durch Beklagtenvertreter Muster: In einem Verfahren (Streitwert: Euro) entschließt sich der Klägervertreter im Termin zur mündlichen Verhandlung nach Hinweisen des Gerichts zur Flucht in die Säumnis Muster: Das Verwaltungsgericht entscheidet ein Verfahren mit einem Streitwert von Euro durch Gerichtsbescheid; ein Verhandlungstermin oder eine außergerichtliche Erledigungsbesprechung finden nicht statt

22 13. Muster: Sozialgericht entscheidet eine Konkurrentenklage gegen die Zulassung als Kassenarzt nach 105 I 1 SGG ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid, Wert: Euro Muster: Anrechnung der Differenzverfahrens- und der Terminsgebühr bei erfolglosen Verhandlungen über Mehrvergleich Muster: In einem Verfahren mit Streitwert Euro einigen sich die Parteien ohne Mitwirkung ihrer Anwälte nach Klageeinreichung und beauftragen ihre Anwälte mit der Protokollierung der von ihnen bereits ausformulierten Einigung Muster: Protokollierung einer ohne anwaltliche Mitwirkung getroffenen Einigung über einen nicht rechtshängigen Gegenstand Muster: Abwandlung; bezüglich der weiteren Forderung i.h. von Euro ist zwischen den Parteien ein weiterer Rechtsstreit anhängig, in dem auch bereits die Terminsgebühr angefallen ist Muster: Mahnverfahren mit außergerichtlicher Erledigungsbesprechung und Anrechnung der Terminsgebühr im späteren streitigen Verfahren IV. Verminderte Terminsgebühr VV Nr Muster: Bei einer Zahlungsklage über Euro erscheint der Gegner nicht, ohne weitere Erörterungen der Angelegenheit mit dem Gericht beantragt der Klägervertreter Versäumnisurteil, welches ergeht Muster: Abwandlung; der Antragsgegner legt Einspruch ein, erscheint aber wiederum nicht zum Termin zur Verhandlung über den Einspruch, so dass ein 2. Versäumnisurteil ergeht Muster: Bei einer Zahlungsklage mit Streitwert Euro erscheint der Beklagte nicht zum Verhandlungstermin, der Klägervertreter stellt daraufhin keinen Antrag, das Gericht vertagt die Angelegenheit daraufhin von Amts wegen Muster: Zahlungsklage, Streitwert Euro, nachdem der Beklagte im schriftlichen Vorverfahren seine Verteidigungsabsicht nicht anzeigt, ergeht Versäumnisurteil nach 331 III ZPO aufgrund des bereits schon in der Klageschrift gestellten Antrags V. Einigungsgebühr Muster: In einem Verfahren mit einem Streitwert von Euro schließen die Parteien im Termin zur mündlichen Verhandlung einen das Verfahren beendenden Vergleich Abwandlung: Der Vergleichsabschluss erfolgt nicht im gerichtlichen Termin, sondern der Vergleich kommt nach 278 VI ZPO zustande, ohne dass es zu einem Termin zur mündlichen Verhandlung kommt Muster: Vergleich über einen Teil des Streitgegenstandes Muster: In einem Verfahren mit Streitwert Euro wird im Termin zur mündlichen Verhandlung ein widerruflicher Vergleich geschlossen, der anschließend von einer der Parteien widerrufen wird Muster: Widerruflicher Vergleich mit Mehrwert Muster: Vergleich mit Beitritt eines Nebenintervenienten

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