des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau
|
|
- Luisa Bretz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Lockerung der Arbeitszeitgrenzen Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen I. zu berichten, 1. welche neuen Erkenntnisse ihr bezüglich der Notwendigkeit einer Lockerung der Arbeitszeitgrenzen im Hinblick auf die Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau auf den Antrag des Abg. Dr. Erik Schweickert u. a. zur Flexibilisierung der Arbeitszeitregelung vom 27. September 2016 (Drucksache 16/670) vorliegen; 2. welchen neuen Stand ihrer Kenntnis nach die diesbezüglichen Beratungen auf Bundesebene auch im Zuge der Diskussion Arbeiten 4.0 haben; 3. ob ihrer Meinung nach für Betriebe der Hotel- und Gaststättenbranche, soweit sie im Einzelfall als Saisonbetrieb eingeordnet werden können, in Frage kommende Ausnahmen nach 15 Absatz 1 Nummer 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) im Rahmen einer verantwortungsvollen Umsetzung einer Gefährdungsbeurteilung ausreichen; 4. ob die in der Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau auf den Antrag des Abg. Dr. Erik Schweickert u. a. zur Flexibilisierung der Arbeitszeitregelung vom 27. September 2016 (Drucksache 16/670) geschilderten Flexibilisierungsmöglichkeiten im Bereich der Landwirtschaft im Hinblick auf Lastspitzen ihrer Meinung nach ausreichen; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1
2 II. eine Bundesratsinitiative zu initiieren mit dem Ziel eines Bundesgesetzes zur Lockerung der Arbeitszeitgrenzen, das an die europäische Regelung angepasst ist, die eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden festschreibt Dr. Rülke, Dr. Schweickert, Reich-Gutjahr, Keck, Haußmann, Weinmann, Dr. Bullinger, Dr. Goll, Glück FDP/DVP Begründung In einem Tourismusland wie Baden-Württemberg ist es nachteilig, dass wir durch bürokratische Hürden diesen Branchen das Leben unnötig schwer machen. Im Koalitionsvertrag zwischen Grünen und CDU ist das Ziel festgeschrieben, dass den Wünschen der Beschäftigten nach mehr Arbeitszeitsouveränität und den Flexibilisierungsanforderungen der Arbeitgeber Rechnung getragen und vorhandene Hürden abgebaut Eine diesbezügliche parlamentarische Initiative der Landtagsfraktion FDP/DVP vom September 2016 wurde dahingehend beschieden, dass vor der Umsetzung dieses Vorhabens die weitere Diskussion auf Bundesebene abgewartet werden soll. Der Antrag zu einer Anhörung dafür relevanter Verbände und Organisationen mit dem Ziel, eine Bundesratsinitiative anzustreben für eine praktikable Arbeitszeitregelung unter Berücksichtigung der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch der Anforderungen an Arbeitsschutz und Betriebsabläufe wurde im Rahmen der Beratungen über diesen Antrag mit breiter Mehrheit gegen die Stimmen der FDP/DVP abschlägig beschieden. Angesichts des Vorstoßes des CDU-Fraktionsvorsitzenden Dr. Wolfgang Reinhart scheint diese Wartezeit nun beendet zu sein, und die Landesregierung soll mit diesem Antrag aufgefordert werden, die Zielsetzung ihres Koalitionsvertrages umzusetzen. Stellungnahme Mit Schreiben vom 9. Januar 2017 Nr nimmt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau im Einvernehmen mit dem Ministerium der Justiz und für Europa und dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen I. zu berichten, 1. welche neuen Erkenntnisse ihr bezüglich der Notwendigkeit einer Lockerung der Arbeitszeitgrenzen im Hinblick auf die Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau auf den Antrag des Abg. Dr. Erik Schweickert u. a. zur Flexibilisierung der Arbeitszeitregelung vom 27. September 2016 (Drucksache 16/670) vorliegen; 2. welchen neuen Stand ihrer Kenntnis nach die diesbezüglichen Beratungen auf Bundesebene auch im Zuge der Diskussion Arbeiten 4.0 haben; Zu I. 1. und I. 2.: Frau Bundesministerin Nahles hat im Rahmen der Veröffentlichung eines Diskussionsentwurfs des Weißbuches Arbeiten 4.0 angekündigt, in Experimentierräumen das Arbeitszeitrecht für Vereinbarungen der Tarifvertragsparteien öffnen zu wollen. Möglich werden soll eine begrenzte Abweichung von den derzeit bestehenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes hinsichtlich der Tageshöchstarbeitszeit und der Ruhezeit auf Initiative der Beschäftigten oder des Arbeitgebers, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 2
3 Ein Tarifvertrag muss diese Öffnung zulassen, kann diese auf bestimmte Beschäftigtengruppen beschränken und genauere Anforderungen an betriebliche Wahlarbeitszeitkonzepte festlegen. Es muss eine Betriebsvereinbarung über Wahlarbeitszeitkonzepte vorliegen. Hierzu gehören zumindest klare Festlegungen zur Aufzeichnung der Arbeitszeit und die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen. Der Öffnung müssen auch betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer individuell zustimmen. Die Öffnung wird an die Bereitschaft der Betriebe gebunden, die Auswirkungen im Rahmen eines Experimentierraums zu evaluieren oder evaluieren zu lassen und die Ergebnisse der Bundesregierung zur Verfügung zu stellen. Dem Mehr an Flexibilität müssten in der Umsetzung neue Schutzrechte entgegengestellt Dies könnte beispielsweise bedeuten, dass eine maximal zweifache Überschreitung der gesetzlichen Tageshöchstarbeitszeit von zehn Stunden nicht zu einer Überschreitung der durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden führt und ihr spätestens in der Folgewoche ein freier Arbeitstag folgen muss. In jedem Fall sollten die geltenden Ausgleichszeiträume, in denen im Schnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden dürfen, deutlich enger gefasst Die Ergebnisse der betrieblichen Experimentierräume sollten nach zwei Jahren im Hinblick u. a. auf innovative sozialpartnerschaftliche und betriebliche Kompromisse sowie die Auswirkungen auf Arbeitszufriedenheit und Arbeitsschutz ausgewertet In einem nächsten Schritt könnten diese Ergebnisse gegebenenfalls in dauerhafte Regelungen in einem sogenannten Wahlarbeitszeitgesetz beziehungsweise im Arbeitszeitgesetz festgeschrieben Die Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfes bleibt abzuwarten. 3. ob ihrer Meinung nach für Betriebe der Hotel- und Gaststättenbranche, soweit sie im Einzelfall als Saisonbetrieb eingeordnet werden können, in Frage kommende Ausnahmen nach 15 Absatz 1 Nummer 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) im Rahmen einer verantwortungsvollen Umsetzung einer Gefährdungsbeurteilung ausreichen; Zu I. 3.: Soweit es sich bei dem Gastronomie- bzw. Hotelbetrieb um einen Saisonbetrieb handelt, sind bereits heute Ausnahmen vom Arbeitszeitrecht möglich. So können von der unteren Verwaltungsbehörde tägliche Höchstarbeitszeiten von über zehn Stunden bewilligt Betriebe der Hotel- und Gaststättenbranche können als Saisonbetriebe eingeordnet werden, wenn z. B. in Urlaubs- und Ausflugsregionen jahreszeitbedingt von einem deutlich höheren Arbeitsaufkommen auszugehen ist und zu anderen Zeiten weniger Arbeiten anfallen. Somit können auch in dieser Branche die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach 15 Absatz 1 Nummer 2 ArbZG gegeben sein. Die Überstunden sind entsprechend auszugleichen. Ein Ausgleich auf eine durchschnittliche Arbeitszeit kann bei Saisonarbeitskräften auch durch den Nachweis von beschäftigungslosen Zeiten oder Zeiten mit geringerer Beschäftigung außerhalb der Saison erfüllt Im Genehmigungsverfahren sind auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zusätzlich zu den Belastungen durch längere tägliche Arbeitszeiten weitere Belastungen durch andere ungünstige Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel schwere körperliche Arbeit oder Nachtarbeit, zu berücksichtigen. Nach der Einschätzung des Gastgewerbes sind die arbeitszeitrechtlichen Regelungen für Saisonbetriebe aufgrund des damit verknüpften bürokratischen Aufwandes und einer fehlenden einheitlichen Handhabung in der rechtlichen Auslegung für die Betriebe, da stets auf die Umstände des Einzelfalles abzustellen ist, wenig praktikabel, weshalb sie aktuell von einer nur sehr geringen Zahl an Betrieben genutzt 3
4 Vor diesem Hintergrund liegen der Landesregierung aktuell keine belastbaren Erkenntnisse darüber vor, ob diese bestehenden Ausnahmeregelungen eine ausreichende Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung ermöglichen. Anliegen des Gastgewerbes ist es im Übrigen nicht, auf die Saisonregelung hinsichtlich der Arbeitszeitproblematik verwiesen zu bleiben, sondern zu einer weniger restriktiven Regelung der Problematik im Rahmen der EU-Arbeitszeitrichtlinie (Richtlinie 2003/88/EG) zu gelangen. 4. ob die in der Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau auf den Antrag des Abg. Dr. Erik Schweickert u. a. zur Flexibilisierung der Arbeitszeitregelung vom 27. September 2016 (Drucksache 16/670) geschilderten Flexibilisierungsmöglichkeiten im Bereich der Landwirtschaft im Hinblick auf Lastspitzen ihrer Meinung nach ausreichen; Zu I. 4.: Auch im Bereich der Landwirtschaft gibt es bereits vielfältige Möglichkeiten, von den Regelungen des Arbeitszeitrechts abzuweichen. Landwirtschaftliche Betriebe können als Saisonbetriebe längere Arbeitszeiten über zehn Stunden hinaus bei der unteren Verwaltungsbehörde für ihre Beschäftigten bewilligt bekommen, 15 Absatz 1 Nummer 2 ArbZG. So können insbesondere in den Erntemonaten die längeren Arbeitszeiten genutzt Um eine Entlastung in Sachen Bürokratie zu erreichen, ist es möglich, dass Anträge auf längere Arbeitszeiten durch einen Verband für eine Vielzahl von Betrieben in Form von Sammelanträgen bei der unteren Verwaltungsbehörde eingereicht Der besonderen Problematik der Bewältigung von Arbeitsspitzen, z. B. in der Ernte insbesondere von Sonderkulturen, bei der es wirtschaftlich sinnvoll ist, die Ruhezeit gemäß 5 Absatz 1 ArbZG von elf Stunden zu verkürzen, um sowohl am frühen Morgen als auch am späten Abend zu ernten und im Gegenzug die Mittagspause auszudehnen, trägt bereits 5 Absatz 2 ArbZG Rechnung, der eine zeitlich begrenzte Verkürzung der Ruhezeit auf zehn Stunden in der Landwirtschaft ermöglicht. Darüber hinaus können im Bereich der Landwirtschaft gem. 7 Absatz 2 Nummer 2 ArbZG die Regelungen des Arbeitszeitrechts durch Tarifvertrag der Bestellungsund Erntezeit sowie den Witterungseinflüssen angepasst Eine weitere zeitlich begrenzte Verkürzung der Ruhezeit über die Regelung des 5 Absatz 2 ArbZG hinaus durch die Tarifvertragsparteien wäre somit möglich, sofern dabei der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch entsprechenden Zeitausgleich gewährleistet wird. Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer in der Landwirtschaft gem. 10 Absatz 1 Nummer 12 ArbZG auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau sind in einem regelmäßigen Dialog mit den Verbänden der Landwirtschaft. Alle Anträge auf längere Arbeitszeiten wurden bewilligt. Aus Sicht des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau sind die im Rahmen der Ausnahmebewilligung durch die unteren Verwaltungsbehörden genehmigten Flexibilisierungen der Arbeitszeitregelungen grundsätzlich ausreichend. II. eine Bundesratsinitiative zu initiieren mit dem Ziel eines Bundesgesetzes zur Lockerung der Arbeitszeitgrenzen, das an die europäische Regelung angepasst ist, die eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden festschreibt. Zu II.: Im Rahmen des angekündigten Bundesgesetzes zur Umsetzung der Vorschläge aus dem Weißbuch Arbeiten 4.0 wird Baden-Württemberg die Gelegenheit haben, 4
5 sachgerechte Flexibilisierungsvorschläge einzubringen. Dabei ist der europarechtlich zulässige Rahmen der Richtlinie 2003/88/EG zu beachten, der unter anderem grundsätzlich eine tägliche Ruhezeit von mindestens elf zusammenhängenden Stunden vorsieht. Die Impulse für eine Lockerung der Regelungen zur Arbeitszeit auf Bundesebene sind grundsätzlich zu begrüßen, gehen jedoch nicht weit genug. Bereits heute ist zu sehen, dass die starren Regeln unseres Arbeitszeitrechts der Wirklichkeit in vielen Unternehmen nicht mehr gerecht Eine zweijährige Experimentierphase ist aus Sicht der Landesregierung daher entbehrlich. Erforderlich sind vielmehr tarifliche Öffnungsklauseln. Darüber hinaus müsste jedoch auch für nicht tarifgebundene Unternehmen mehr Flexibilität durch Betriebsvereinbarungen zugelassen Dr. Hoffmeister-Kraut Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau 5
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 670 27. 09. 2016 Antrag der Abg. Dr. Erik Schweickert u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau
Mehr92. Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2015
92. Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2015 Umlaufbeschluss vom 16.04.2015 Längere tägliche Arbeitszeiten im Schaustellergewerbe, in der Landwirtschaft und in der Hotel- und Gaststättenbranche Antragsteller:
MehrWochenarbeitszeit. EU-Betrachtung. ArbZG
Wochenarbeitszeit 48 + 6 x 30 Minuten* : 51 *Dauer der Pause ist in der EU-RiLi nicht festgelegt EU-Betrachtung Kalendarische Woche: 7 x 24 = 168 5 x plus Sonntagsruhe = 35 90 der 27 ArbZG 8,5 Max: 10,75
MehrVerordnung über den Arbeitszeitschutz - AZSchVO (Anlage 7d zur AVO)
Verordnung über den Arbeitszeitschutz - AZSchVO (Anlage 7d zur AVO) (VO vom 9. Dezember 1997 ABl. 1997, S. 253, geändert durch VO vom 29. November 2005, ABl. 2005, S. 228, 27. Juni 2008, ABl. 2008, S.
Mehr1. was sie unter überwiegend betriebsinternen Erfordernissen im Sinn des 5 Absatz 2 Bildungszeitgesetz (BzG BW) versteht;
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6482 13. 02. 2015 Antrag der Abg. Claus Paal u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Anrechnung von Weiterbildung
Mehrdes Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Landtag von Baden-Württemberg 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 4009 28. 04. 99 Antrag der Abg. Gerhard Bloemecke u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Klinikum
Mehr13. Wahlperiode
13. Wahlperiode 03. 12. 2002 Kleine Anfrage der Abg. Heike Dederer GRÜNE und Antwort des Sozialministeriums Ambulante Rehabilitation in Baden-Württemberg nach Einführung des SGB IX Kleine Anfrage Ich frage
MehrMitgliederversammlung Land- und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt. am 05. September 2016
Mitgliederversammlung Land- und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt am 05. September 2016 Aktuelles Tarifgeschehen insbesondere auch mit Sicht auf Probleme und Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung
Mehr1. welcher durchschnittliche Zinssatz in den Jahren 2006, 2007 und 2008 für die Kreditmarktschulden des Landes insgesamt zu zahlen war;
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4024 12. 09. 2013 Antrag der Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Entwicklung
MehrI. Der Landtag nimmt von der Mitteilung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft vom 11. März 2013 Drucksache 15/3211 Kenntnis.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3249 Stellungnahme des Landtags durch den Ausschuss für Europa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft vom 11. März
MehrLernstandserhebung mit (Diagnose- und) Vergleichsarbeiten (DVA bzw. VERA)
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5173 09. 05. 2014 Antrag der Abg. Georg Wacker u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Lernstandserhebung
MehrMusterformulare für Freiwillige QS-Inspektion Arbeits- und Sozialbedingungen (FIAS)
Musterformulare für Freiwillige QS-Inspektion Arbeits- und Sozialbedingungen (FIAS) und Muster: Arbeits- und Ruhezeiten (2.1.11) Hinweis: Die folgende beinhaltet I. Informationen über die gesetzlichen
MehrJahresarbeitszeit: Souveränität! Erfassung?
Jahresarbeitszeit: Souveränität! Erfassung? Dienstvereinbarung zur Führung von Jahresarbeitszeitkonten (DV JAZK) Frank Hüttmann November 2014 Jahresarbeitszeit: Souveränität! Erfassung? Ist mal wieder
Mehrder Abg. Andreas Deuschle und Karl Zimmermann CDU
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2498 18. 10. 2012 Kleine Anfrage der Abg. Andreas Deuschle und Karl Zimmermann CDU und Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung,
MehrEuropäisches Parlament beschließt neue Lenk- und Ruhezeitregeln für Kraftfahrer
RA Dr. Christian Schlottfeldt Europäisches Parlament beschließt neue Lenk- und Ruhezeitregeln für Kraftfahrer Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben sich auf die Änderung der europäischen
Mehr3. ob sie die Gülen-Bewegung als eine religiöse oder eine politische Gruppierung einstuft und wie sie dies begründet;
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3280 22. 03. 2013 Antrag der Abg. Paul Nemeth u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Integration Zusammenhang der Gülen-Bewegung
MehrMuss die TU genau wie die Supermärkte demnächst auch bis 24 Uhr geöffnet haben?
Muss die TU genau wie die Supermärkte demnächst auch bis 24 Uhr geöffnet haben? Wann arbeiten Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen? Personalrat Personalversammlung 17. Juni 2016 Warum dieses Thema,
MehrNiedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/2340. Kleine Anfrage mit Antwort
Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/2340 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Hagenah (GRÜNE), eingegangen am 31. Januar 2001 Arbeitszeit von Beschäftigten
MehrDer Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e.v. informiert zu Veränderungen der Sozialvorschriften
Der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e.v. LTV informiert zu Veränderungen der Sozialvorschriften Übersicht alte und neue Lenk- und Ruhezeiten-Verordnung Bis 10. April 2007 gültig VO (EWG) Nr.
Mehr(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
1 StVO (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr,
MehrTarifvertrag für Schulhausmeister steht
Tarifvertrag für Schulhausmeister steht 21.09.2007 Die kommunalen Schulhausmeister befanden sich seit geraumer Zeit in einer unbefriedigenden tarifpolitischen Situation. Die bisherige Schleswig-Holsteinische
MehrVeröffentlichung der Rechnungen der Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg für 2014/2015
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7880 Mitteilung des Präsidenten des Landtags Veröffentlichung der Rechnungen der Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg für 2014/2015
Mehrdes Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4142 10. 10. 2013 Antrag der Abg. Dr. Dietrich Birk u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Bundesausbildungsförderungsgesetz
Mehr2. inwieweit sie eine pauschale jährliche Förderung pro Rettungshundestaffel für angebracht halten würde;
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7687 12. 11. 2015 Antrag der Abg. Alexander Throm u. a. CDU und Stellungnahme des Innenministeriums Unterstützung der Rettungshundestaffeln
Mehr3. wenn ja, welche konkreten Vorschriften haben Landwirte beim Transport eigener Tiere zu beachten;
14. Wahlperiode 08. 03. 2007 Antrag der Abg. Dr. Friedrich Bullinger u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Tiertransporte durch Landwirte Antrag Der Landtag
Mehr1. wie viele Kraftfahrzeuge mit Erdgasantrieb (CNG/Biomethan) in Baden- Württemberg derzeit insgesamt zugelassen sind;
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5660 27. 08. 2014 Antrag der Abg. Andreas Glück u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Pragmatischer
MehrUrlaubsanspruch der Beschäftigten im öffentlichen Dienst
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/730 Landtag 18. Wahlperiode 15.01.2013 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Urlaubsanspruch der Beschäftigten im öffentlichen Dienst Antwort
MehrDie Arbeitszeit flexibel gestalten
Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Metall- und Elektro-Industrie 22.08.2016 Lesezeit 4 Min Die Arbeitszeit flexibel gestalten Work-Life-Balance, Vertrauensarbeitszeit, Jobsharing
MehrPflege und Beruf beides geht?!
Pflege und Beruf beides geht?! Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung bei der Pflege von Angehörigen bei der Stadt Hamm Ihre Referentinnen: Christine Hecker Christel Helmig Personalamt Personalamt Tel.
MehrGrundlagen des Arbeitsrechts Das Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht zur Regelung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsverhältnisse der unselbständigen Arbeitnehmer Das Arbeitsrecht beinhaltet folgende Gesetze und Verordnungen, die
MehrURLAUB. Anspruch auf je 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer nach 5 BUrlG
URLAUB Allgemeines Regelungen hinsichtlich des einem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs sind im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Gemäß 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf
MehrGeändertes Arbeitszeitgesetz: Die Konsequenzen für die AVR
Deutscher Caritasverband Referat Arbeitsrecht Geändertes Arbeitszeitgesetz: Die Konsequenzen für die AVR I. Inhalt der Gesetzesänderung Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist durch Artikel 4 b des Gesetzes
Mehr3. für welche Zwecke im Einzelnen der das 50-Millionen-Euro-Limit übersteigende Betrag eingesetzt worden ist;
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5128 29. 04. 2014 Antrag der Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Innenministeriums Verwendung des Aufkommens der
MehrÄrztliche Arbeitszeit. Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR
Ärztliche Arbeitszeit Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR Rostock, 12. Dezember 2013 Themen 2 Rechtliche Rahmenbedingungen Regelmäßige
MehrDie Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit
Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit 91/383/EWG 2008/104/EG Zeitarbeit über Grenzen hinweg Kehl, 27.11.2009 Heidi Wunenburger Bergische Universität Wuppertal 1 Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit
MehrLandtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 14 / Wahlperiode. der Abg. Franz Untersteller u. a. GRÜNE.
Landtag von Baden-Württemberg 4. Wahlperiode Drucksache 4 / 59. 08. 008 Antrag der Abg. Franz Untersteller u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Umweltministeriums Klimaschutz-Plus 007 und 008 Antrag Der Landtag
MehrAbschlussbericht Landesprojekt 2009 Sozialvorschriften im Straßenverkehr Schwerpunktaktion Busse im Linienverkehr 2009
Abschlussbericht Landesprojekt 2009 Sozialvorschriften im Straßenverkehr Schwerpunktaktion Busse im Linienverkehr 2009 Einleitung Eine der Schwerpunktaktionen der rheinland-pfälzischen Gewerbeaufsicht
Mehrdes Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7150 09. 07. 2015 Antrag der Abg. Paul Nemeth u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Fachliche
Mehrdes Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Landtag von Baden-Württemberg 5. Wahlperiode Drucksache 5 / 36. 06. 203 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima Energiewirtschaft Abwicklung der
MehrInformationen zum Tarifpaket / Mindestlohn
Informationen zum Tarifpaket / Mindestlohn Berlin, April 2014 Mindestlohn Peter Weiß Mitglied des Deutschen Bundestages Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU- Bundestagsfraktion Gliederung 1.
MehrAusgewählte Informationen zum Kinder- und Jugendarbeitsschutz in Deutschland
Ausgewählte Informationen zum Kinder- und Jugendarbeitsschutz in Deutschland 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Ausgewählte Informationen zum Kinder- und Jugendarbeitsschutz in Deutschland Aktenzeichen:
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/237 17. Wahlperiode 10-02-09 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fischereigesetzes für das Land Schleswig-Holstein Federführend
MehrBericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Senkung der Klassenfrequenzen bzw. Schaffung kleinerer Klassen
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7094 30. 06. 2015 Mitteilung der Landesregierung Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Senkung der Klassenfrequenzen
Mehr6. wie hoch der prozentuale Anteil der Schülerinnen und Schüler an den Abendgymnasien
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6238 10. 12. 2014 Antrag der Abg. Karl Traub u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Abendgymnasien und Abendrealschulen
MehrDie Entwicklung der Privatschulen in Baden-Württemberg
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3911 05. 08. 2013 Antrag der Abg. Tobias Wald u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Die Entwicklung der
MehrZustand von Tunnel- und Brückenbauwerken im Zuge von Bundesfernstraßen in Baden-Württemberg
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6689 30. 03. 2015 Antrag der Abg. Bettina Meier-Augenstein u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Zustand
MehrLandtag von Baden-Württemberg. Gesetzentwurf. Drucksache 15 / 503 16. 09. 2011. 15. Wahlperiode. der Fraktion der FDP/DVP
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 503 16. 09. 2011 Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg A. Zielsetzung Verfassungsrechtliche
Mehr1. wie hoch an den baden-württembergischen Gemeinschaftsschulen der prozentuale Anteil von Lehrkräften mit Lehrbefugnis für das Gymnasium ist;
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7877 15. 12. 2015 Antrag der Abg. Dr. Timm Kern u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Warum bewerben
MehrHESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Landesregierung
18. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 18/6886 22. 01. 2013 Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz und des Hessischen
MehrZahl der nicht versetzten Schüler und Klassenwiederholer im Landkreis Lörrach
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5615 12. 08. 2014 Kleine Anfrage des Abg. Ulrich Lusche CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Zahl der nicht versetzten
MehrArbeitsbedingungen in NRW Fokus auf psychische Belastungen und Arbeitszeit
3. Konferenz für Sicherheitsfachkräfte, Betriebsräte, Betriebs- und Werksärzte Arbeitsbedingungen in NRW Fokus auf psychische Belastungen und Arbeitszeit Steffen Röddecke Sprockhövel, 02. März 2016 Agenda
Mehr2. welche Kosten in den unter Ziffer 1 genannten Fällen in den Jahren 2015 und 2016 in welcher Höhe anfielen;
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 834 18. 10. 2016 Antrag der Abg. Emil Sänze u. a. AfD und Stellungnahme des Ministeriums der Justiz und für Europa Gerichtskosten bei Klagen
MehrLandtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 15 / Wahlperiode. der Abg. Andreas Glück u. a. FDP/DVP.
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6614 13. 03. 2015 Antrag der Abg. Andreas Glück u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Ausbildungszugang
MehrExistenzgründer/-innen
Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen GESUND UND SICHER STARTEN für Existenzgründer/-innen und Übernehmer/-innen zum Das Projekt wird im Rahmen des Modellprogramms zur Bekämpfung arbeitsbedingter
MehrRauchwarnmelder in Nutzungseinheiten, die nicht ausschließlich dem Wohnen dienen, sind abweichend bis zum 31. Dezember 2014 nachzurüsten.
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3251 19. 03. 2013 Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung A. Zielsetzung Einführung
MehrGemeinsam für bessere Arbeitsbedingungen im Krankenhaus
Arbeitsbedingungen im Krankenhaus Um bis zur Rente im Beruf arbeiten zu können, sind Arbeitsbedingungen notwendig, die Gesundheit fördern und Krankheit verhindern. 2 Die Arbeitsbelastungen steigen stetig.
MehrWird die Gemeinschaftsschule ihrem Auftrag als Inklusionsschule
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5322 06. 06. 2014 Antrag der Abg. Dr. Timm Kern u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Wird die Gemeinschaftsschule
Mehrdem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 mit folgenden Änderungen zuzustimmen:
13. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 Gesetz zur Umstellung landesrechtlicher Vorschriften auf Euro und zur
MehrArbeitszeitflexibilisierung
Arbeitszeitflexibilisierung Die Unternehmen und ihre Modelle 2008 AGI-Information Management Consultants May be used for personal purporses only or by libraries associated to dandelon.com network. von
MehrBundesministerium für Arbeit und Soziales. Bekanntmachung. über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für das Gerüstbauerhandwerk
BAnz AT 14.07.2016 B4 Seite 1 von 23 Bundesministerium über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für das Gerüstbauerhandwerk Vom 8. Juli 2016 Auf Grund des 5 des Tarifvertragsgesetzes
MehrArbeitszeitgesetz (Erlassen am: 6. Juni 1994; letzten Änderung: 1. August 2013)
1 Arbeitszeitgesetz (Erlassen am: 6. Juni 1994; letzten Änderung: 1. August 2013) Das Arbeitszeitgesetz gibt einen Rahmen vor, der allerdings durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Tarifparteien
MehrSchichtarbeit. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI
TK Lexikon Arbeitsrecht Schichtarbeit Schichtarbeit HI522097 Zusammenfassung LI1931240 Begriff Bei der Schichtarbeit dauert eine bestimmte Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum als die
MehrFLEXIBLE ARBEITSZEITEN
Vorlage 29 FLEXIBLE ARBEITSZEITEN Flexible Arbeitszeiten Seit dem Gesetz vom 12. Februar 1999 zur Umsetzung des nationalen Beschäftigungsaktionsplans für Beschäftigung kann ein Unternehmen einen Zeitraum
Mehr3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG
Anlage 9 3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Vorgabe von Beurteilungsmaßstäben: 1. Anhänge 1-5 BetrSichV 2. 16 GefStoffV (Ermittlungspflicht des Arbeitgebers bzgl. Umgang mit Gefahrstoffen)
MehrTextgegenüberstellung. Artikel 1 Änderung des Arbeitszeitgesetzes
1 von 8 Textgegenüberstellung Artikel 1 Änderung des Arbeitszeitgesetzes 9. (1) 9. (1) (2) Die Tagesarbeitszeit darf im Falle des 13b Abs. 2 und 3 (Verlängerung der Arbeitszeit für Lenker) zehn Stunden
Mehr1. ob sie Angaben dazu machen kann, wie hoch der prozentuale Anteil von Frauen in Führungspositionen ist, die in Teilzeit arbeiten;
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6096 06. 11. 2014 Antrag der Abg. Bettina Meier-Augenstein u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie,
MehrDüsseldorf, 27. Oktober 2016
Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch mobiles Arbeiten in Nordrhein-Westfalen Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von Geschäftsführern und Personalverantwortlichen Düsseldorf, 27. Oktober 2016
MehrAusbildungssituation im Weinbau in Baden-Württemberg
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1701 10. 05. 2012 Antrag der Abg. Arnulf Freiherr von Eyb u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
MehrSollen die vereinbarten Vertragsbedingungen geändert werden geht das, wenn:
Arbeitsvertrag Was ist ein Arbeitsvertrag? Der Arbeitsvertrag ist ein Vertrag wie jeder andere, entweder auf eine bestimmte Zeit befristet oder unbefristet. Arbeitnehmer und Arbeitgeber gehen freiwillig
MehrAbkürzungsverzeichnis 6. Teil 1: Arbeitszeitrecht 13. 1. Einleitung 13
Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 6 Teil 1: Arbeitszeitrecht 13 1. Einleitung 13 1.1 Regelungen zur Arbeitszeit 13 1.1.1 Der öffentlich-rechtliche Arbeitsschutz 13 1.1.2 Gesetzliche Regelungen
MehrLandtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/2482. Gesetzentwurf der Landesregierung. Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes
Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2482 Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung
MehrTarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit
Die Tarifvertragsparteien igz und die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit schlossen am 30. April 2010 folgenden Tarifvertrag ab: Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit Zwischen
MehrFlexible Arbeitszeit - im Fokus
Flexible Arbeitszeit - im Fokus Ausgearbeitet vom Expertenkreis Arbeitsrecht des HDE Stand: Juni 2015 Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Verband 2 Inhaltsverzeichnis
MehrInformationsseminar zum Krankenhausrecht
Informationsseminar zum Krankenhausrecht Aktuelles aus dem Arbeitsrecht Dr. Marcus Michels Fachanwalt für Arbeitsrecht Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft mbh I. Arbeitszeitrecht FAArbR Dr. Marcus Michels
MehrGeltungsbereich des AZG
Kap 1 Geltungsbereich des AZG Das Arbeitszeitgesetz (AZG) bildet die Rechtsgrundlage für die Informationen dieses Folders. Daher muss zu Beginn der Geltungsbereich desselben abgegrenzt werden. 1.1 Begrenzung
Mehr1. welche Ziele die Landesregierung mit der beabsichtigten Fusion der Landesversicherungsanstalten
Landtag von Baden-Württemberg 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 3517 02. 12. 98 Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Sozialministeriums Pläne der Landesregierung zur Fusion der Landesversicherungsanstalten
MehrPosition. Mutterschutz nicht überregulieren. Stand: August 2016
Position Mutterschutz nicht überregulieren Stand: August 2016 www.vbw-bayern.de Position Mutterschutz nicht überregulieren Vorwort Vorwort Neue Bürokratie im Mutterschutzrecht verhindern Union und SPD
MehrTarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS)
Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS) Inhalt 02 03 Inhalt Seite 4 9 1 7 Seite 10 14 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen
Mehr2. Inwiefern sind ihr Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf die Krankenhäuser und Arztpraxen vor Ort im Wahlkreis Eppingen bekannt?
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4922 12. 03. 2014 Kleine Anfrage der Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU und Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen
MehrPsychische Belastungen Erfahrungen aus der betrieblichen Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - Ideen für eine bessere Praxis 16. Arbeitsschutzkonferenz des DGB Psychische Belastungen Erfahrungen aus der betrieblichen Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung
MehrKostensteigerungen des Bahnprojektes Stuttgart 21 und ihre Folgen
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 272 14. 07. 2011 Antrag der Abg. Daniel Renkonen u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Kostensteigerungen
MehrHerzlich Willkommen zum Fachtag Tarifvertrag Soziales am Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.v.
Herzlich Willkommen zum Fachtag Tarifvertrag Soziales am 15.09.2014 Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.v. Situation in Niedersachsen Erste Gespräche über Lohntarifvertrag Soziale Altenhilfe
MehrAktuelle Rechtsprechung zu Urlaub und Freizeitausgleich. bpa-landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg
Aktuelle Rechtsprechung zu Urlaub und Freizeitausgleich bpa-landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg Erkrankung im Frei - Ausgangspunkt Teilweise Unsicherheit bei den Mitgliedseinrichtungen, was passiert,
MehrBETRIEBSVEREINBARUNG URLAUBSGRUNDSÄTZE. Zwischen
BETRIEBSVEREINBARUNG URLAUBSGRUNDSÄTZE Zwischen der Firma - nachfolgend Unternehmen genannt und dem Betriebsrat der Firma.- nachfolgend Betriebsrat genannt vereinbaren nachfolgende Betriebsvereinbarung
Mehr2. welche konkreten Regelungen im Bereich des Baurechts (bisherige Landesheimbauverordnung)
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3453 03. 05. 2013 Antrag der Abg. Helmut Walter Rüeck u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen
MehrHans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall
IG Metall Vorstand Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall Arbeitszeit und gewerkschaftlicher Arbeitsschutz Ein zentrales Handlungsfeld der IG Metall 3. Konferenz für Sicherheitsfachkräfte,
Mehr4. wie sie die geltend gemachte Vertraulichkeit des Schiedsverfahrens begründet;
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2108 17. 07. 2012 Geänderte Fassung Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Strategie
MehrLandtag von Baden-Württemberg. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 15 / Wahlperiode. des Abg. Tobias Wald CDU.
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1980 28. 06. 2012 Kleine Anfrage des Abg. Tobias Wald CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Lehrerversorgung an den
MehrLohntarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe
Lohntarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe gültig ab 01.06.2015 Zwischen dem und der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e.v., Am Sandtorkai 2, 20457 Hamburg, Vereinten
MehrMittagsinfo am zum Thema Teilzeitarbeit
Mittagsinfo am 09.02.2016 zum Thema Teilzeitarbeit Überblick über Rechtliche Grundlagen Voraussetzungen Reduzierung und Verteilung der Arbeitszeit Ablehnungsgründe für den Arbeitgeber Seite 1 Definition
MehrWochenarbeitszeit gegen Flexibilität
Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Tarifrunde 2016 22.07.2016 Lesezeit 3 Min Wochenarbeitszeit gegen Flexibilität In ihrer Kampagne Mein Leben meine Zeit: Arbeit neu denken! widmet
MehrLandtag von Baden-Württemberg Drucksache 13 / 5231. Antrag. Stellungnahme. 13. Wahlperiode 26. 04. 2006. der Abg. Andreas Hoffmann u. a. CDU.
13. Wahlperiode 26. 04. 2006 Antrag der Abg. Andreas Hoffmann u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Soziales Erste Erfahrungen mit der Umlage für die Ausbildung in der Altenpflege
Mehrdes Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Konzertierte Aktion zur Verbesserung der Arbeits- und Einkommensbedingungen
13. Wahlperiode 09. 08. 2005 Antrag der Abg. Claus Wichmann u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Konzertierte Aktion zur Verbesserung der Arbeits- und Einkommensbedingungen
Mehrzu Punkt der 927. Sitzung des Bundesrates am 7. November 2014 Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes
Bundesrat Drucksache 435/1/14 27.10.14 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse Vk - AS zu Punkt der 927. Sitzung des Bundesrates am 7. November 2014 Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes
MehrBEWERTUNG KOALITIONSVERTRAG
Bereich der Arbeitsmarktpolitik Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) Ausweitung des AEntG auf alle Branchen Die Ausweitung des AEntG ist ordnungspolitisch kritisch zu sehen, da nun in allen Branchen den
Mehr4. Welche Erkenntnisse hat die Evaluierung der Pflegestützpunkte in Baden- Württemberg erbracht?
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6929 29. 05. 2015 Kleine Anfrage des Abg. Werner Raab CDU und Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren
Mehrdes Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz E-Commerce-Verbraucherschutz durch Online-Schlichtungen
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6091 06. 11. 2014 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Mehr5. welche für Unternehmen und Verwaltung gleichermaßen handhabbare Ausgestaltungsmöglichkeiten
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6556 26. 02. 2015 Antrag der Abg. Klaus Maier u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Neuordnung der Erbschaftssteuer
Mehrdes Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1. inwieweit sich der Wegfall der Studiengebühren auf das Angebot der Kinderbetreuung
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3780 12. 07. 2013 Antrag der Abg. Katrin Schütz u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Kinderbetreuungseinrichtung
MehrHinweise zum Urlaub für Beschäftigte
Hinweise zum Urlaub für Beschäftigte 1. Anspruch auf Erholungsurlaub /Höhe des Erholungsurlaubs Mit der Tarifeinigung vom 09.03.2013 wurde eine tarifliche Neuregelung der Höhe des Urlaubsanspruchs beschlossen.
Mehr