Einführung in die Kostenplanung Bauorganisation I, BAR Einführung in die Kostenplanung 1
|
|
- Gretel Schneider
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Einführung in die Kostenplanung Bauorganisation I, BAR Einführung in die Kostenplanung 1
2 Das Lehrziel Kenntnis Des Bauprozesses Der notwendige Kostenermittlungen Der Wirtschaftliche Zusammenhänge Der Rechtliche Zusammenhänge Der Personelle Lagen Des Zusammenhanges schlechthin Einführung in die Kostenplanung 2
3 Das Berufsbild Einführung in die Kostenplanung 3
4 Das Berufsbild Einführung in die Kostenplanung 4
5 Das Berufsbild Wir können alles = Generalist Entwerfen, Entwerfen, Entwerfen Konstruieren Planen Organisieren (Bürokratie) Reden Präsentieren, Repräsentieren uvm Wir können nicht Kosten einhalten Zeiten einhalten Einführung in die Kostenplanung 5
6 Die Rolle der Architekten Entwerfer Konstrukteur Manager Organisator Baurechtler Steuermann/frau Mediator Trainer Knallharter Verhandler Empathischer Versteher Einführung in die Kostenplanung 6
7 Die Rolle der Architekten Einführung in die Kostenplanung 7
8 Die rechtlichen Grundlagen Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Teil I: Allgemeine Vorschriften Teil II: Leistungen bei Gebäuden, Freianlagen und raumbildenden Ausbauten Teil III: Zusätzliche Leistungen Teil IV: Gutachten und Wertermittlungen Teil V: Städtebauliche Leistungen Teil VI: Landschaftsplanerische Leistungen Teil VII: Leistungen bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen Einführung in die Kostenplanung 8
9 Die rechtlichen Grundlagen Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Teil VII a: Verkehrsplanerische Leistungen Teil VIII: Leistungen bei der Tragwerksplanung Teil IX: Leistungen bei der Technischen Ausrüstung Teil X: Leistungen für Thermische Bauphysik Teil XI: Leistungen für Schallschutz und Raumakustik Teil XII: Leistungen für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau Teil XIII: Vermessungstechnische Leistungen Teil XIV: Schluss- und Überleitungsvorschriften Einführung in die Kostenplanung 9
10 Die rechtlichen Grundlagen Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Teil I: Allgemeine Vorschriften Teil II: Leistungen bei Gebäuden, Freianlagen und raumbildenden Ausbauten Hierbei besonders 1 Anwendungsbereich Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für die Berechnung der Entgelte für Leistungen der Architekten und der Ingenieure (Auftragnehmer), soweit sie durch Leistungsbilder oder anderer Bestimmungen dieser Verordnung erfasst werden Einführung in die Kostenplanung 10
11 Die rechtlichen Grundlagen Hierbei besonders 15 Leistungsbild Objektplanung für Gebäude, Freianlagen und raumbildende Ausbauten (1) Das Leistungsbild Objektplanung umfaßt die Leistungen der Auftragnehmer für Neubauten, Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, raumbildende Ausbauten, Instandhaltungen und Instandsetzungen. Die Grundleistungen sind in den in Absatz 2 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 9 zusammengefasst. Sie sind in der folgenden Tabelle für Gebäude und raumbildende Ausbauten in Vomhundertsätzen der Honorare des 16 und für Freianlagen in Vomhundertsätzen der Honorare des 17 bewertet Einführung in die Kostenplanung 11
12 Die rechtlichen Grundlagen Bewertung der Grundleistungen in v.h. der Honorare Leistungsphasen nach HAOI 15 (1) Gebäude Freianlagen Raumbildende Ausbauten 1. Grundlagenermittlung Ermitteln der Voraussetzungen zur Lösung der Bauaufgabe durch die Planung Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) Erarbeiten der wesentlichen Teile einer Lösung der Planungsaufgabe Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) Erarbeiten der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe Genehmigungsplanung Erarbeiten und Einreichen der Vorlagen für die erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen Ausführungsplanung Erarbeiten und Darstellen der ausführungsreifen Planungslösung Vorbereitung der Vergabe Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen Mitwirkung bei der Vergabe Ermitteln der Kosten und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe 8. Objektüberwachung (Bauüberwachung) Überwachung der Ausführung des Objekts 9. Objektbetreuung und Dokumentation Überwachung der Beseitigung von Mängeln und Dokumentation des Gesamtergebnisses Einführung in die Kostenplanung
13 Die Beteiligten Architekten Bauherr Projektentwickler Projektsteurer Tragwerksplaner Vermesser Bauphysiker Geologe Haustechniker Fassadeningenieur Brandschutz Landschaftsplaner Innenarchitekt Umweltschutz Verkehrsplaner TÖB Politik Bergbau Nachbarn Landratsamt Aufzugsplaner Denkmalschutz Investor Naturschutz Mieter Brandschutz Vermarkter Feuerwehr Baurechtsamt ÖPNV Stadtplanungsamt 50 Unternehmer Tiefbauamt 500 Arbeiter Amt für ö. Ordnung Sigeko uvm Einführung in die Kostenplanung 13
14 Die Vertrags- und Leistungsverhältnisse Einführung in die Kostenplanung 14
15 Die Beteiligten Vertragsstruktur, einfach Bauherr, Auftraggeber Architekt Ingenieure Gutachter Fa. 1 Fa. 2 Fa. 3 Fa. 4 Fa. x Bauleiter Bauleiter Bauleiter Bauleiter Bauleiter Arbeiter Arbeiter Arbeiter Arbeiter Arbeiter Einführung in die Kostenplanung 15
16 Die Beteiligten Weisungsstruktur, einfach Bauherr, Auftraggeber Architekt Ingenieure Gutachter Fa. 1 Fa. 2 Fa. 3 Fa. 4 Fa. x Bauleiter Bauleiter Bauleiter Bauleiter Bauleiter Arbeiter Arbeiter Arbeiter Arbeiter Arbeiter Einführung in die Kostenplanung 16
17 Die Beteiligten Vertragsstruktur - Großprojekt Bauherr, Auftraggeber Projektentwickler Projektsteurer Architekt Ingenieure Gutachter Bauleiter Bauleiter Bauleiter Fa. 1 Bauleiter Arbeiter Fa. 2 Bauleiter Arbeiter Fa. 3 Bauleiter Arbeiter Fa. 4 Bauleiter Arbeiter Fa. x Bauleiter Arbeiter Einführung in die Kostenplanung 17
18 Die Beteiligten Weisungsstruktur - Großprojekt Bauherr, Auftraggeber Projektentwickler Projektsteurer Architekt Ingenieure Gutachter Bauleiter Bauleiter Bauleiter Fa. 1 Bauleiter Arbeiter Fa. 2 Bauleiter Arbeiter Fa. 3 Bauleiter Arbeiter Fa. 4 Bauleiter Arbeiter Fa. x Bauleiter Arbeiter Einführung in die Kostenplanung 18
19 Die Vertragsverhältnisse - HOAI Bauherr, Auftraggeber Architekt Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt den Leistungsumfang das Honorar Einführung in die Kostenplanung 19
20 Die Vertragsverhältnisse - HOAI Formularvertrag Einheits-Architektenvertrag für Gebäude 0.) Zwischen dem/den Bauherren im folgenden Bauherr" genannt, vertreten durch Herrn / Frau und dem/den Architekten, im folgenden,,architekt" genannt, Dr. Ing. Rolf Neddermann, Freier Architekt, Regierungsbaumeister Stuttgarter Straße 23, Remshalden, Tel: 07151/9735-0, Fax: e-maul: architekturbuero@dr-neddermann.de wird folgender Architektenvertrag geschlossen. Der Vertrag beinhaltet 6 Seiten. 1 Gegenstand des Vertrages 1.1 Gegenstand dieses Vertrages sind Architektenleistungen für folgende Bauaufgaben Neubau 2 Leistungsphasen und Honorar 2.1 Der Bauherr überträgt dem Architekten folgende für die Bearbeitung der in 1 bezeichneten Bauaufgabe erforderlichen Grundleistungen der folgenden Leistungsphasen ( 15 Abs. 2 HOAI), die in v.h. des Honorars nach 16 HOAI bewertet sind Grundlagenermittlung in % Klären der Aufgabenstellung und Feststellung der Planungsvoraussetzungen 3% Vorplanung 3 ) Erarbeiten der wesentlichen Teile der Lösung einer Planungsaufgabe als Planungskonzept mit Kostenschätzung 7% Entwurfsplanung Erarbeitung der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe als Entwurf mit Berechnungen 11% Genehmigungsplanung Erarbeiten, Zusammenstellen und Einreichen der Vorlagen für die Baugenehmigung 6% Ausführungsplanung Erarbeiten der Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen 25% Vorbereitung der Vergabe Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen 10% Mitwirkung bei der Vergabe Einholen der Angebote und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe 4% Einführung in die Kostenplanung 20
21 Die Vertragsverhältnisse - HOAI Anrechenbare Kosten in Honorarzone I Honorarzone II Honorarzone III Honorarzone IV Honorarzone V Euro von bis von bis von bis von bis von bis Euro Euro Euro Euro Euro , HOAI Einführung in die Kostenplanung 21
22 Die Vertragsverhältnisse HOAI u. a. Bauherr, Auftraggeber Projektentwickler Projektsteurer Projektsteurervertrag auf der Grundlage des 31 HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure regelt den Leistungsumfang das Honorar Einführung in die Kostenplanung 22
23 Die Vertragsverhältnisse VOB und BGB Bauherr, Auftraggeber Fa. 1 Fa. 2 Fa. 3 Fa. 4 Fa. x Bauleiter Bauleiter Bauleiter Bauleiter Bauleiter Arbeiter Arbeiter Arbeiter Arbeiter Arbeiter Werk- oder Bauvertrag auf der Grundlage des BGB oder der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) den Leistungsumfang den Werklohn Einführung in die Kostenplanung 23
24 Die Vertragsverhältnisse Unternehmerkalkulation: Leistung: Baugrube profilgerecht ausheben, Grobplanum herstellen, Aushub,Material ist zu entsorgen, Deponiegebühr gesondert. Aushubtiefe bis 3,00m, Bodenklasse 3 bis 4, Menge 150m3. Kalkulation, bei einem Mittellohn von 25,00 /Stunde, Zeitaufwand je Einheit: 0,08 h/m3 Aushub Lohnkosten je Einheit Zuschläge auf Lohn Stoffe Gerät Summe Abfuhr als Fremdleistung Kosten des Unternehmers Gewinn und Verlust 5 % Angebotspreis 2,00 / m3 0,57 / m3 0,45 / m3 1,25 / m3 4,27 / m3 5,25 / m3 9,52 / m3 0,48 / m3 10,00 / m3 Architekten machen keine Baupreise sie rechnen sie lediglich im Voraus aus Einführung in die Kostenplanung 24
25 Die Vertragsverhältnisse Unternehmerkalkulation: Leistung: Baugrube profilgerecht ausheben, Grobplanum herstellen, Aushub,Material ist zu entsorgen, Deponiegebühr gesondert. Aushubtiefe bis 3,00m, Bodenklasse 3 bis 4, Menge 150m3. Kalkulation, bei einem Mittellohn von 25,00 /Stunde, Zeitaufwand je Einheit: 0,08 h/m3 Aushub Angebotspreis 10,00 / m3 Der SF-Unternehmer kauft diese Leistung ein und schlägt sein Arbeitsaufwand mit ca. 10 % auf 11,00 / m3 Muss aber seine Leistung unter Marktpreis anbieten, da er sonst keinen Vorteil bietet 9,80 / m3 Der Baggerunternehmer gewährt Nachlass und verkauft seine Leistung für 8,85 / m Einführung in die Kostenplanung 25
26 Die Vertragsverhältnisse Unternehmerkalkulation: Wärmedämmverbundsystem mit 100 mm Polystyrol-Hartschaumplatten WLG 035 herstellen, einschließlich Verdübelung mit 4 Dübeln pro Platte, Grundierung, mineralischer Scheibenputz als Oberputz, Korn 3 mm, Naturfarbig. Leistung Zeitbedarf min/m 2 Kosten / Minute (36,00 /h) Lohn kosten Material Materialk osten Gesamt kosten Tagesleistung (m 2 ) Platten kleben 22,00 0,6 /min 13,20 Platten Kleber 9,00 3,50 25,70 21,8 Dübel setzen 20,00 0,6 /min 12,00 Dübel 1,50 13,50 24,0 Armierungsgewebe 24,00 0,6 /min 14,40 Gewebe, Spachtel masse 1,20 15,60 20,0 Grundierung 3,00 0,6 /min 1,80 e Grundieru ng 2,00 3,80 160,0 Putz 15,00 0,6 /min 9,00 Scheiben putz 4,00 13,00 32,0 Summe 84,00 50,40 19,40 71,60 Gewinn 5 % 3,60 Angebotspreis netto 75, Einführung in die Kostenplanung 26
27 Die Vertragsverhältnisse Architekt Fa. 1 Fa. 2 Fa. 3 Fa. 4 Fa. x Bauleiter Bauleiter Bauleiter Bauleiter Bauleiter Arbeiter Arbeiter Arbeiter Arbeiter Arbeiter Hier bestehen keine Vertragsverhältnisse. Das Zusammenwirken regelt die HOAI und Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Wer darf wem was sagen? Wer muss was machen? Einführung in die Kostenplanung 27
28 Die Vertragsverhältnisse Architekt Ingenieure Hier bestehen keine Vertragsverhältnisse. Das Zusammenwirken regelt die 16 HOAI. Wer darf wem was sagen? Wer muss was machen? Entwurf unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter Einführung in die Kostenplanung 28
29 Die Beteiligten, klassisches Modell Weniger Kostensicherheit mehr Verträge Geringere Terminsicherheit Statiker Vermesser nn Gewährleistung verteilt Einsparungen an Bauherren Bessere Qualitätssicherung Architekt nn Individuelle Gestaltung Bauherr Unternehmer Unternehmer Unternehmer Unternehmer Unternehmer Unternehmer Einführung in die Kostenplanung 29
30 Die Beteiligten, Schlüsselfertig Bau Nur eine Gewährleistung Kosteneinsparungen=Gewinn des SF Standardisierter Entwurf Schlechtere Qualitätssicherung Bauherr Größere Kostensicherheit Weniger Verträge Größere Terminsicherheit SF Unternehmer Unternehmer Architekt Unternehmer Unternehmer Unternehmer Unternehmer nn Statiker Vermesser nn Einführung in die Kostenplanung 30
31 Der Planungs- und Bauprozess Einführung in die Kostenplanung 31
32 Der Planungs- und Bauprozess Einführung in die Kostenplanung 32
33 Der Planungs- und Bauprozess Einführung in die Kostenplanung 33
34 Die Grundlagenermittlung nach 16 HOAI Einführung in die Kostenplanung 34
35 Die Grundlagenermittlung nach 16 HOAI Grundleistung Besondere Leistung Klären der Aufgabenstellung Beraten zum gesamten Leistungsbedarf Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter Zusammenfassen der Ergebnisse Bestandsaufnahme Standortanlayse Betriebsplanung Aufstellung eines Raumprogramms Aufstellen eines Funktionsprogramms Prüfen der Umwelterheblichkeit Prüfen der Umweltverträglichkeit Einführung in die Kostenplanung 35
36 Die Vorplanung nach 16 HOAI Das Ziel Einführung in die Kostenplanung 36
37 Die Vorplanung nach 16 HOAI Grundleistung Analyse der Grundlagen Abstimmen der Zielvorstellungen (Randbedingungen, Zielkonflikte) Aufstellen eines planungsbezogenen Zielkatalogs (Programmziele) Einführung in die Kostenplanung 37
38 Die Vorplanung nach 16 HOAI Grundleistung Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung, zum Beispiel versuchsweise zeichnerische Darstellungen, Strichskizzen, gegebenenfalls mit erläuternden Angaben Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter Einführung in die Kostenplanung 38
39 Die Vorplanung nach 16 HOAI Grundleistung Klären und Erläutern der wesentlichen städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen, bauphysikalischen, wirtschaftlichen, energiewirtschaftlichen (z.b. hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen sowie der Belastung und Empfindlichkeit der betroffenen Ökosysteme Einführung in die Kostenplanung 39
40 Die Vorplanung nach 16 HOAI Grundleistung Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit Kostenschätzung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht Zusammenstellen aller Vorplanungsergebnisse Einführung in die Kostenplanung 40
41 Die Vorplanung nach 16 HOAI Besondere Leistung Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten nach grundsätzlich verschiedenen Anforderungen Ergänzen der Vorplanungsunterlagen auf Grund besonderer Anforderungen Durchführen der Voranfrage (Bauanfrage) Anfertigen von Darstellungen durch besondere Techniken, wie zum Beispiel Perspektiven, Muster, Modelle Aufstellen eines Zeit- und Organisationsplanes Einführung in die Kostenplanung 41
42 Die Entwurfsplanung nach 16 HOAI Das Ziel Einführung in die Kostenplanung 42
43 Die Entwurfsplanung nach 16 HOAI Grundleistung Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher (z.b. hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf Einführung in die Kostenplanung 43
44 Die Entwurfsplanung nach 16 HOAI Grundleistung Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, z.b. durchgearbeitete, vollständige Vorentwurfs- und/oder Entwurfszeichnungen (Maßstab nach Art und Größe des Bauvorhabens Kostenberechnung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung Einführung in die Kostenplanung 44
45 Die Entwurfsplanung nach 16 HOAI Besondere Leistung Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wertung mit Kostenuntersuchung (Optimierung) Wirtschaftlichkeitsberechnung Kostenberechnung durch Aufstellen von Mengengerüsten oder Bauelementkatalog Ausarbeitung besonderer Maßnahmen zur Gebäude- und Bauteiloptimierungen, die über das übliche Maß der Planungsleistungen hinausgehen, zur Verringerung des Energieverbrauchs sowie der Schadstoff- und CO2-Emissionen und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Abstimmung mit anderen an der Planung fachlich Beteiligter Einführung in die Kostenplanung 45
46 Die Genehmigungsplanung nach 16 HOAI Das Ziel Einführung in die Kostenplanung 46
47 Die Genehmigungsplanung nach 16 HOAI Grundleistung Erarbeiten der Vorlagen für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter sowie noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden Einreichen dieser Unterlagen Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter Einführung in die Kostenplanung 47
48 Die Genehmigungsplanung nach 16 HOAI Besondere Leistung Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung Erarbeiten von Unterlagen für besondere Prüfverfahren Fachliche und organisatorische Unterstützung des Bauherrn im Widerspruchsverfahren, Klageverfahren oder ähnliches Ändern der Genehmigungsunterlagen infolge von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat Einführung in die Kostenplanung 48
49 Die Ausführungsplanung nach 16 HOAI Das Ziel Einführung in die Kostenplanung 49
50 Die Ausführungsplanung nach 16 HOAI Grundleistung Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher (z.b. hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung Einführung in die Kostenplanung 50
51 Die Ausführungsplanung nach 16 HOAI Grundleistung Zeichnerische Darstellung des Objekts mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, z.b. endgültige, vollständige Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1 Erarbeiten der Grundlagen für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrierung ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung Einführung in die Kostenplanung 51
52 Die Ausführungsplanung nach 16 HOAI Besondere Leistung Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Baubuch zur Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm* Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Raumbuch zur Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm* *Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Falle entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase, soweit die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm angewandt wird Einführung in die Kostenplanung 52
53 Die Vorbereitung der Vergabe nach 16 HOAI Das Ziel Decken aus Stahlbeton als Geschoßdecken, Kragplatten, Balkone usw., incl. glatter Schalung aus nicht saugenden Schaltafeln oder gehobelten Brettern mit regelmäßigen Stößen und Nagelstellen sowie gefasten Kanten, Betonwarzen und Grate abgeschliffen, Oberfläche eben abgezogen und rau abgerieben; Schalung, Bewehrung sowie Abstellen mit Dämmstreifen in gesonderter Position. Beton: C 25/20, Deckendicke: 20 cm Einführung in die Kostenplanung 53
54 Die Vorbereitung der Vergabe nach 16 HOAI Grundleistung Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten Einführung in die Kostenplanung 54
55 Die Vorbereitung der Vergabe nach 16 HOAI Besondere Leistung Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm unter Bezug auf Baubuch/Raumbuch* Aufstellen von alternativen Leistungsbeschreibungen für geschlossene Leistungsbereiche Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten unter Auswertung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. *Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Falle entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase, soweit die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm angewandt wird Einführung in die Kostenplanung 55
56 Die Mitwirkung bei der Vergabe nach 16 HOAI Das Ziel Einführung in die Kostenplanung 56
57 Die Mitwirkung bei der Vergabe nach 16 HOAI Grundleistung Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche Einholen von Angeboten Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen unter Mitwirkung aller während der Leistungsphasen 6 und 7 fachlich Beteiligten Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken Verhandlung mit Bietern Einführung in die Kostenplanung 57
58 Die Mitwirkung bei der Vergabe nach 16 HOAI Grundleistung Kostenanschlag nach DIN 276 aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung Mitwirken bei der Auftragserteilung Einführung in die Kostenplanung 58
59 Die Mitwirkung bei der Vergabe nach 16 HOAI Besondere Leistung Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel* Aufstellen, Prüfen und Werten von Preisspiegeln nach besonderen Anforderungen *Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Falle entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase, soweit die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm angewandt wird Einführung in die Kostenplanung 59
60 Die Objektüberwachung nach 16 HOAI Das Ziel Einführung in die Kostenplanung 60
61 Die Objektüberwachung nach 16 HOAI Grundleistung Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach 63 Abs. 1 Nr. 1 und 2 auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis Einführung in die Kostenplanung 61
62 Die Objektüberwachung nach 16 HOAI Grundleistung Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm) Führen eines Bautagebuches Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängeln Rechnungsprüfung Einführung in die Kostenplanung 62
63 Die Objektüberwachung nach 16 HOAI Grundleistung Antrag auf behördliche Abnahme und Teilnahme daran Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle Auflisten der Gewährungsfristen Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel Einführung in die Kostenplanung 63
64 Die Objektüberwachung nach 16 HOAI Grundleistung Kostenfeststellung nach DIN 276 oder dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag Einführung in die Kostenplanung 64
65 Die Objektüberwachung nach 16 HOAI Besondere Leistung Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleistungen der Leistungsphase 8 hinausgeht Einführung in die Kostenplanung 65
66 Die Objektbetreuung und Dokumentation nach 16 HOAI Das Ziel Einführung in die Kostenplanung 66
67 Die Objektbetreuung und Dokumentation nach 16 HOAI Grundleistung Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Bauleistungen auftreten Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen Systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts Einführung in die Kostenplanung 67
68 Die Objektbetreuung und Dokumentation nach 16 HOAI Besondere Leistung Erstellen von Bestandsplänen Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen Objektbeobachtung Objektverwaltung Baubegehungen nach Übergabe Überwachen der Wartungs- und Pflegeleistungen Aufbereiten des Zahlungsmaterials für eine Objektdatei Ermittlung und Kostenfeststellung zu Kostenrichtwerten Überprüfen der Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen- Analyse Einführung in die Kostenplanung 68
69 Die DIN Einführung in die Kostenplanung 69
70 Die Kostenermittlungen im Planungsprozess Kostenfeststellung Kostenschätzung Kostenberechnung Kostenanschlag Kosten Kostenrahmen Objektvor bereitung Grundlagen Vorentwurf Entwurf Baugesuch Werkplan Vorbereiten Vergabe BAuleitung Dokumentation Nutzung Einführung in die Kostenplanung 70
71 Kosten und Einfluss Einfluss Information Kosten Kostensicherhe it Objektvor bereitung Grundlagen Vorentwurf Entwurf Baugesuch Werkplan Vorbereiten Vergabe BAuleitung Dokumentation Nutzung Einführung in die Kostenplanung 71
72 Definitionen Die DIN 276 formuliert: Die Kostenplanung als Summe aus: Kostenermittlungen Kostenkontrolle Kostensteuerung Die Kostenermittlungen sind: Kostenrahmen Kostenschätzung Kostenberechnung Kostenanschlag Kostenfeststellung Einführung in die Kostenplanung 72
73 Die DIN 276 definiert die Kostengliederung: Grundstück Herrichten Baukonstruktion Baugrube Baugrubenherstellung Bautechnik Außenanlagen Ausstattungen Nebenkosten 1. Ebene 2. Ebene 3. Ebene Einführung in die Kostenplanung 73
74 Die DIN 276 definiert die Kostengliederung: Baukonstruktion Baugrube Gründungen Außenwände Innenwände Decken Dächer Baukonstrukt. Einbauten Sonstiges 1. Ebene 2. Ebene 3. Ebene Einführung in die Kostenplanung 74
75 Die DIN 276 lässt die Kostengliederung nach Leistungsbereichen zu: Alternativ Ebene 2. Ebene 3. Ebene Baukonstruktion Erdarbeiten Entwässerungskanal arbeiten Dränarbeiten Maurerarbeiten Betonarbeiten Naturwerksteinarbeite n, Betonwerksteinarbeite n Einführung in die Kostenplanung 75
76 Die DIN 276 definiert die Kostengliederung: Ebene 2. Ebene 3. Ebene Baukonstruktion Außenwände Tragende Außenwand Nichttragende. AW Außenstützen Außentüren, -fenster AW-Bekleidung, außen AW-Bekleidung, innen Einführung in die Kostenplanung 76
77 Die DIN 276 lässt die Kostengliederung nach Leistungsbereichen zu: Alternativ Ebene 2. Ebene 3. Ebene Baukonstruktion Maurerarbeiten Hlz- Außenwand, liefern und lot und fluchtgerecht mauern, Rohdicht 1,0; Festigkeitsklasse 1,2; Wärmeleitzahl 0,82 w/m2k Horizontalabdichtung aus Bitumenpappe, besandet, Breite 24cm, liefern und einbauen Einführung in die Kostenplanung 77
78 Die HOAI und die DIN 276: Kostenfeststellung Dokumentation 3 % Bauleitung 31 % Kostenanschlag Vergabe 4 % Vorbereitung AVA 10 % Werkplanung 25 % Kostenberechnung Baugesuch Entwurf 6 % 11 % Kostenrahmen Kostenschätzung Grundleistungen 15 (2) HAOI Vorentwurf Grundlagenermittlung Leistungsphase n 15 (1) HAOI 7 % 3 % Einführung in die Kostenplanung 78
79 Die HOAI und die DIN 276: Kostenfeststellung 3 % 31 % Kostenanschlag 4 % 10 % Erreichbare Genauigkeit Rechtlich noch tolerierter Bereich 25 % Kostenberechnung 6 % 11 % Kostenschätzung Kostenrahmen Cic nach 311 BGB 7 % 3 % - 30% - 20% - 10% 0% +10% +20% +30% Einführung in die Kostenplanung 79
80 Die Sicherheit von Kostenermittlungen: 100 % Mittlerer Fehler 0 % 1 % Einführung in die Kostenplanung 80
81 Eine Auswahl möglicher Fehler : Einführung in die Kostenplanung 81
82 Eine Auswahl möglicher Fehler : Kostengutachten, Wunschdenken, Auftrag in Gefahr Kostenermittlungen werden nicht erstellt Kostenermittlungen werden zu spät erstellt Kostenermittlungen werden falsch gerechnet Bauherr wird nicht informiert, das kriegen wir schon hin Keine Baukostenfortschreibung, Sonderwünsche werden zu Baukostenüberschreitungen Kein Kostenanschlag vor Baubeginn Keine Baubeschreibung Falsche Bezugsdaten nicht alle Kostengruppen erfasst Mehrwertsteuer vergessen und so weiter Einführung in die Kostenplanung 82
83 Kostenrahmen: Wann: Vor der Leistungsphase Vorentwurf Definition: Der Kostenrahmen dient als Grundlage für die Entscheidung über die Bedarfsplanung sowie für grundsätzliche Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungsüberlegungen und zur Feststellung der Kostenvorgabe Informationen: quantitative Bedarfsangaben, Raumprogramm mit Nutzeinheiten, Funktionselemente und deren Flächen Qualitative Bedarfsangaben wie bautechnische Anforderungen, Funktionsanforderungen, Ausstattungsstandards ggfs. auch Angaben zum Standort Einführung in die Kostenplanung 83
84 Kostenrahmen: Wie: Baubeschreibung Kindergarten mit 2 Gruppen à 20 Plätzen, mit Ganztagesbetreuung, Einfachster Standard Wie viel: Gesamtkosten bis zur 1. Ebene 100 Grundstück 200 Herrichten 300 Baukonstruktion 400 Bautechnik 500 Außenanlagen 600 Ausstattungen 700 Nebenkosten Summe Insgesamt müssen mindestens die Bauwerkskosten gesondert ausgewiesen werden Einführung in die Kostenplanung 84
85 Kostenschätzung: Wann: In der Leistungsphase Vorentwurf Definition.: Die Kostenschätzung dient als eine Grundlage für die Entscheidung über die Vorplanung. Informationen:. Ergebnisse der Vorplanung, insbesondere Planunterlagen, zeichnerische Darstellung Berechnung der Mengen von Bezugseinheiten der Kostengruppen nach DIN Einführung in die Kostenplanung 85
86 Kostenschätzung: Wie: Erläuternde Angaben zu den planerischen Zusammenhängen, Vorgängen und Bedingungen. Baubeschreibung Der geplante Standard der Baukonstruktion des geplanten Einfamilienhauses ist mittel bis gehoben. Der Standard der Bautechnik ist gehoben. Der Standard der Außenanlagen ist mittel Wie viel: Alle Kosten bis zur 1. Ebene 100 Grundstück 200 Herrichten 300 Baukonstruktion 400 Bautechnik 500 Außenanlagen 600 Ausstattungen 700 Nebenkosten Insgesamt mind. 7 Kostengruppen. Alternativ auch nach Leistungsbereichen Einführung in die Kostenplanung 86
87 Kostenberechnung: Wann: In der Leistungsphase Entwurf Definition: Die Kostenberechnung dienst als eine Grundlage für die Entscheidung über die Entwurfsplanung Informationen: Durchgearbeitet und vollständige Entwurfszeichnungen Berechnung der Mengen von Bezugseinheiten von Kostengruppen Einführung in die Kostenplanung 87
88 Kostenberechnung: Wie: Erläuterungen, wie Beschreibung der Einzelheiten in der Systematik der Kostengliederung, die in den Zeichnungen nicht ersichtlich sind. Baukonstruktion: Tragende Decken aus Stahlbeton, schwimmende Zementestriche mit Trittschalldämmung und textilen Belägen. Tragende Außenwände aus Leichthochlochziegeln mit mineralischer Wärmedämmung. Bautechnik: Gaszentralheizung mit Warmwasserbereitung, 2 Rohr-W Warmwasserheizung, Flächenheizkörper Einführung in die Kostenplanung 88
89 Kostenberechnung: Wie viel: Alle Kosten bis zur 2. Ebene 100 Grundstück 200 Herrichten 300 Baukonstruktion 310 Baugrube 320 Gründung 330 Außenwände 340 Innenwände 350 Decken 360 Dächer 370 Einbauten 390 Sonstiges 400 Bautechnik 500 Außenanlagen 600 Ausstattungen 700 Nebenkosten Insgesamt ca. 40 Kostengruppen oder Exemplarisch nur die Kostengruppe 300 geöffnet Einführung in die Kostenplanung 89
90 Kostenberechnung: Wie viel: Alle Kosten alternativ in Leistungsbereichen 100 Grundstück 200 Herrichten 300 Baukonstruktion 001 Gerüstarbeiten 002 Erdarbeiten 009 Entwässerungsarbeiten 012 Maurerarbeiten 013 Betonarbeiten 016 Zimmerarbeiten 023 Gipserarbeiten xxx usw 400 Bautechnik 500 Außenanlagen 600 Ausstattungen 700 Nebenkosten Exemplari sch nur die Kostengr uppe 300 geöffnet Einführung in die Kostenplanung 90
91 Kostenanschlag Wann: In der Leistungsphase Mitwirkung bei der Vergabe Der Kostenanschlag kann entsprechend dem Projektablauf in einem oder mehreren Schritten aufgestellt werden (?!). Definition: Der Kostenanschlag dient als eine Grundlage für die Entscheidung über die Ausführungsplanung und die Vorbereitung der Vergabe Zusammenstellung von Angeboten, Aufträgen und bereits entstandenen Kosten (z. B.: für das Grundstück, Baunebenkosten ) Einführung in die Kostenplanung 91
92 Kostenanschlag Wie: Erläuterungen zur Bausausführung, z. B. Leistungsbeschreibungen Baubeschreibung als Positionstexte Decken aus Stahlbeton als Geschoßdecken, Kragplatten, Balkone usw., incl. glatter Schalung aus nicht-saugenden Schaltafeln oder gehobelten Brettern mit regelmäßigen Stößen und Nagelstellen sowie gefasten Kanten, Betonwarzen und Grate abgeschliffen,oberfläche eben abgezogen und rau abgerieben; Bewehrung sowie Abstellen mit Dämmstreifen in gesonderter Position. Beton: B 25 Deckendicke: 20 cm Einführung in die Kostenplanung 92
93 Kostenfeststellung: Wann: In der Leistungsphase 8 Definition: Dienst zum Nachweis der entstandenen Kosten sowie ggfs. zum Vergleich und Dokumentation Informationen: Geprüfte Abrechungsbelege, Schlussrechnungen, Nachweise der Eigenleistung Planungsunterlagen, Abrechungszeichnungen Erläuterungen Einführung in die Kostenplanung 93
94 Kostenfeststellung: Wie viel: Alle Kosten bis zur 3. Ebene 100 Grundstück 200 Herrichten 300 Baukonstruktion 310 Baugrube 320 Gründung 330 Außenwände 331 Tragende Wände 332 Nichttragende Wände 333 Stützen 334 Außentüren, Fenster 390 Sonstiges 400 Bautechnik 500 Außenanlagen 600 Ausstattungen 700 Nebenkosten Insgesamt ca. 270 Kostengruppen oder Alternativ auf LV-Ebene Einführung in die Kostenplanung 94
95 Systembruch im Kostenplanungsverlauf: Kontrolle Kontrolle Kontrolle Kontrolle Kontrolle Kontrolle Kontrolle Kontrolle Kontrolle Kontrolle 125 m2 Wohnfläche, 1 Garage, Standard einfach Angebot Angebot Angebot Angebot Rechnun Rechnun Rechnun g Rechnun g g g Kostenrahmen nach globalen Bezugsgrößen Kostenschätzung nach globalen Bezugsgrößen Kostenberechnung nach Bauteilen Kostenanschlag nach LV-Positionen Kostenfeststellung nach LV-Positionen Einführung in die Kostenplanung 95
96 Pflicht und Kür : Kostensteuerung Kontrolle Kontrolle Kontrolle Kontrolle Kontrolle Kontrolle Kontrolle Kontrolle Kontrolle Kontrolle Überschreitung Überschreitung Überschreitung Steuerung Überschreitung Steuerung 125 m2 Wohnfläche, 1 Garage, Standard einfach Angebot Angebot Angebot Angebot Rechnung Rechnung Rechnun Rechnun g g Kostenrahmen nach globalen Bezugsgrößen Kostenschätzung nach globalen Bezugsgrößen Kostenberechnung nach Bauteilen Kostenanschlag nach LV-Positionen Kostenfeststellung nach LV-Positionen Einführung in die Kostenplanung 96
97 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Einführung in die Kostenplanung 97
98 Einführung in die Kostenplanung 98
99 Einführung in die Kostenplanung 99
100 Einführung in die Kostenplanung 100
15 Leistungsbild Objektplanung für Gebäude Bew. Edv-Z Edv-E CAD-Z CAD-E V-Edv V-CAD Neubew. Neubew *2*3 1*4*5 1-(6+7) zu 100 %
1. Grundlagenermittlung Klären der Aufgabenstellung 1,0 0 0 0 0 0,00% 0,00% Beraten zum gesamten Leistungsbedarf 1,0 0 0 0 0 0,00% 0,00% Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der
MehrNovellierungsvorschlag Siegburg. Leistungsbild Gebäudeplanung zu 33 HOAI
Novellierungsvorschlag Siegburg Leistungsbild Gebäudeplanung zu 33 HOAI Gebäudeplanung % 0. Mitwirkung bei der Bedarfsermittlung 2 1. Projektvorbereitung / Grundlagenermittlung 9 2. Projektplanung 26 3.
Mehr15 Leistungsbild Objektplanung für Gebäude
15 Leistungsbild Objektplanung für Gebäude HOAI 2000 plus Honorarordnung in geltender Fassung HOAI 2000 plus 1.Grundlagenermittlung Klären der Aufgabenstellung Beraten zum gesamten Leistungsbedarf Formulieren
Mehr15 Leistungsbild Objektplanung für Gebäude, Freianlagen und raumbildende Ausbauten
Page 1 of 5 Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis 15 Leistungsbild Objektplanung für Gebäude, Freianlagen und raumbildende Ausbauten (1) Das Leistungsbild Objektplanung umfaßt die Leistungen der Auftragnehmer
Mehr73 Leistungsbild Technische Ausrüstung Bew. Edv-Z Edv-E CAD-Z CAD-E V-Edv V-CAD Neubew. Anlage Tabelle :58
73 Leistungsbild Technische Ausrüstung Bew. Edv-Z Edv-E CAD-Z CAD-E V-Edv V-CAD Neubew. 1 2 3 4 5 1*2*3 1*4*5 1-(6+7) % % % % 1. Grundlagenermittlung Klären der Aufgabenstellung der Technischen Ausrüstung
MehrA R C H I T E K T E N V E R T R A G. Zwischen. - im nachfolgenden Auftraggeber (AG) genannt - und. - im nachfolgenden Auftragnehmer (AN) genannt -
A R C H I T E K T E N V E R T R A G Zwischen und - im nachfolgenden Auftraggeber (AG) genannt - - im nachfolgenden Auftragnehmer (AN) genannt - 1 BAUMAßNAHME Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen
MehrHOAI 2009: Grafische Teilleistungstabellen und Kostenanrechnungstabellen
1. Teilleistungstabellen Der Verordnungsgeber hat in der HOAI als kleinste Abrechnungseinheit die Leistungsphasen mit einer Bewertung versehen. Jedoch kommt in der Praxis immer wieder der Fall vor, dass
MehrPlanungsbetriebslehre: HOAI und BWL
Planungsbetriebslehre: HOAI und BWL Einführung Honorarermittlung Leistungsbild Objektplanung Rahmenbedingungen der Berufsausübung http://www.a.tu-berlin.de/hoai2000plus/schlussbericht.html, Stand: 24.04.2007.
MehrAnlage zu 6 Spezifische Leistungspflichten Objektplanung - Gebäude zum Vertrag Nr.: Sanierung Bestandsgebäude
Leistungsstufe 1 Überarbeitung Entwurfsunterlage - Bau Grundleistungen der Vorplanung (LPH 2) Analysieren der übergebenen Unterlagen nach 3 des Vertrags, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der
MehrFormulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Leistungen bei Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen Seite 1 von 6 Vergabe-Nr.: Objekt: Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Klären der Aufgabenstellung Ermitteln der vorgegebenen Randbedingungen Bei
MehrTeilleistungstabelle Objektplanung Gebäude HOAI 1996/2002 und 2009 Bewertung HOAI 2013 Bewertung
Teilleistungstabelle Objektplanung Gebäude HOAI 996/00 und 009 Bewertung HOAI 03 Bewertung Leistungsphase 3 Leistungsphase a) Klären der Aufgabenstellung,0-,0 a) Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage
MehrAnhang D - Planungsphasen nach HOAI
Idee des n Planungsphasen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure () A1 Fertiges Bauwerk Anhang D - Planungsphasen nach, A0 TITEL: Bauprozeß 63 Idee des n Phase 1 A11 Phase 2 A12 Phase 3
MehrPhase 1: Grundlagenermittlung
Phase 1: Grundlagenermittlung Ermittlung der Voraussetzungen zur Lösung der technischen Aufgabe Klären der Aufgabenstellung insbesondere in technischen und wirtschaftlichen Grundsatzfragen Ermitteln der
MehrBeispielberechnung HOAI - Architekten Honorar
dbp Architektur Dominik Bley Hauptstraße 1 26122 Oldenburg T +49 441 570 30 529 F +49 441 570 30 507 M +49 171 38 19 647 info@dbp-architektur.de www.dbp-architektur.de Beispielberechnung HOAI - Architekten
MehrBauüberwachung: Pflichtenheft Bauüberwachung für Gebäude, Freianlagen und raumbildende Ausbauten, LP 6 9
Bauüberwachung: Pflichtenheft Bauüberwachung für Gebäude, Freianlagen und raumbildende Ausbauten, LP 6 9 Auftraggeber: Projekt: Unterlagen, die vor Arbeitsausführung der Baustelle zur Verfügung stehen
MehrInhaltsverzeichnis. Übersicht über die neue HOAI HOAI Teil 1: Allgemeine Vorschriften Anwendungsbereich... 8
IX Inhaltsverzeichnis Übersicht über die neue HOAI... 1 HOAI Teil 1: Allgemeine Vorschriften... 8 1 Anwendungsbereich... 8 Sachlicher Anwendungsbereich der HOAI... 8 Anwendung der HOAI bei anteiligen Leistungen
MehrAnlage zu HOAI-Aufträgen - LpH 1-9. Leistungsstufe 1 Entwurfsunterlage-Bau / Haushaltsunterlage-Bau [1] / Bauunterlage
Spezifische Leistungspflichten nach RBBau 6 25.09.2013 VM 2/1 Objektbezogen auf Neubau eines Kinderhauses mit fünf Gruppen und Wohnungen für Bedienstete- LPH 5 HOAI 34 Anlage zu HOAI-Aufträgen - LpH 1-9
MehrBayerische Architektenkammer
Bayerische Architektenkammer LEISTUNGSKATALOG Merkblatt 6 HOAI 2013 Einführung Dieses Merkblatt liefert einen Leistungskatalog, der als roter Faden durch ein Projekt führen soll. Er ist gegliedert in die
MehrWie rechnet der Architekt sein Honorar ab?
Merkblatt Nr. 52 Wie rechnet der Architekt sein Honorar ab? Merkblatt für den Bauherrn Architektenkammer Körperschaft des Öffentlichen Rechts Danneckerstraße 54 70182 Stuttgart Telefon (07 11) 21 96-0
MehrAnlagengruppe/n: / / / / / / / 1.1.8
Leistungsumfang Fachplanung Technische Ausrüstung Zu 6, Spezifische Leistungspflichten Anlagengruppe/n: 1.1.1 / 1.1.2 / 1.1.3 / 1.1.4 / 1.1.5 / 1.1.6 / 1.1.7 / 1.1.8 Leistungsstufe 1 Grundleistungen der
MehrDie neue HOAI mit Arbeitshilfen online
Haufe aktuell Die neue HOAI 2013 - mit Arbeitshilfen online Die Reform der Honorarabrechnung für Architekten und Ingenieure Bearbeitet von RA Dr. Mark von Wietersheim, RA Claus-Jürgen Korbion 2. Auflage
MehrVergleich HOAI 2002 zu HOAI 2009
Vergleich HOAI 2002 zu HOAI 2009 Die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist am 18. August 2009 in Kraft getreten. Hier nun eine Übersicht über die Paragrafen der alten HOAI im Vergleich
MehrEinführung in die Kostenplanung
Einführungsveranstaltung im Studiengang Architektur Modul Ba 12.1 und Ba 12.2 Einführung in die Kostenplanung 1. Einleitung Ihre Ziele:? 1. Einleitung Es sind Kenntnisse notwendig: der rechtlich notwendigen
MehrVII.10.2 Auftragsnummer: 16 I 1026.H.00
Leistungsumfang Gebäude (Geb) und/oder Innenräume (InR) Zu 6, Spezifische Leistungspflichten einschließlich Leistungen bei Freianlagen mit weniger als 7 500 Euro anrechenbaren Kosten gemäß 37 Abs. 1 HOAI
Mehr!,o s" DIN Kosten im Bauwesen Teil 1: Hochbau. Building costs Part 1: Building construction Coûts de bâtiment Partie 1: Bâtiment
DEUTSCHE NORM DIN 276-1 November 2006 D ICS 91.010.20 Ersatz für DIN 276:1993-06 Kosten im Bauwesen Teil 1: Hochbau Building costs Part 1: Building construction Coûts de bâtiment Partie 1: Bâtiment Gesamtumfang
MehrDas Honorarrecht der Architekten u. Ingenieure, TU Dresden Das Honorarrecht der Architekten und Ingenieure
Das Honorarrecht der Architekten und Ingenieure 1/102 Grundlagen der Vergütung ob: geregelt im BGB wie viel: zum Teil verbindlich geregelt in der HOAI zur Zeit frei vereinbar 2/102 Das Ob der Vergütung
MehrPROF. MICHAEL LANGE Ingenieurgesellschaft mbh. Gutachten. Fassadenplanung. 1 Grundlagenermittlung. 4 Genehmigungsplanung. 5 Ausführungsplanung
1 Grundlagenermittlung 2 Vorplanung 3 Entwurfsplanung 4 Genehmigungsplanung 5 Ausführungsplanung 6 Vorbereitung der Vergabe DG-Bank, Hannover 7 Mitwirken bei der Vergabe 8 Objektüberwachung Gutachten DG-Bank,
MehrARCHITEKTENVERTRAG FÜR FREIANLAGEN
ARCHITEKTENVERTRAG FÜR FREIANLAGEN Zwischen dem Bauherrn: Stadt Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg ggf. vertreten durch: den Bürgermeister, Herrn Rehbaum - nachfolgend Bauherr genannt - und dem Landschaftsarchitekten,
MehrAnlagengruppen (n): / / 1.1.3/ / 1.1.5/ 1.1.6/ 1.1.7/ 1.1.8
Vergabe: 16D50149 Anlage zu 6 Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung - Anlagengruppen (n): 1 / 2 / 3/ 4 / 5/ 6/ 7/ 8 d) e) f) Leistungsstufe 1 Entwurfsunterlage - Bau / Bauunterlage Grundlagenermittlung
MehrEntwurf Architektenvertrag für Gebäude
Entwurf Architektenvertrag für Gebäude Zwischen und Handwerkskammer Potsdam, Charlottenstraße 34-36, 14467 Potsdam, vertreten durch den Präsidenten Robert Wüst und den Hauptgeschäftsführer Ralph Bührig,
MehrAnlagen (öffentlich) Auszüge aus der HOAI 2013
Anlagen (öffentlich) Auszüge aus der HOAI 2013 6 Grundlagen des Honorars (1) Das Honorar für Grundleistungen nach dieser Verordnung richtet sich 1. für die Leistungsbilder des Teils 2 nach der Größe der
MehrBayerische Architektenkammer
Bayerische Architektenkammer ERWEITER TER GRUNDLEISTUNGSKATALOG Merkblatt 3 HOAI 2013 Einführung Mit der Novellierung der HOAI 2013 wurden neue Grundleistungen aufgenommen, die sich in erster Linie auf
MehrDas Honorarrecht der Architekten u. Ingenieure, TU Dresden Das Honorarrecht der Architekten und Ingenieure
Das Honorarrecht der Architekten und Ingenieure 1/99 Grundlagen der Vergütung ob: geregelt im BGB wie viel: zum Teil verbindlich geregelt in der HOAI zum Teil frei vereinbar 2/99 Das Ob der Vergütung 632
MehrAbwicklung von Bauvorhaben. Von den Grundstücksfragen über Planung und Ausführung bis zur Abnahme und Abrechnung
Abwicklung von Bauvorhaben Von den Grundstücksfragen über Planung und Ausführung bis zur Abnahme und Abrechnung 7., überarbeitete Auflage mit 86 Abbildungen und 7 Tabellen ~ mit digitalen Arbeitshilfen
MehrA Einführung in die HOAI
Inhaltsübersicht A Einführung in die HOAI 2009 11 1 Vorgänger der HOAI 11 2 HOAI 12 3 Rechtscharakter 13 4 Wesentliche Neuerungen der HOAI 2009 im Überblick 13 4.1 Begrenzung des Anwendungsbereichs der
MehrPraxisbegleitende Lehrveranstaltung. Konstruktion & Projektierung. Dipl.-Ing (FH) Reiner Naumburger. Wintersemester 200x
Praxisbegleitende Lehrveranstaltung Konstruktion & Projektierung Dipl.-Ing (FH) Reiner Naumburger Wintersemester 200x Gliederung der Vorlesung: 1. Projektphasen 2. Kostengruppengliederung 3. Aufbau der
MehrAuszug aus der HOAI 2009- Teil3 Objektplanung
Auszug aus der HOAI 2009- Teil3 Objektplanung Abschnitt 1: Gebäude und raumbildende Ausbauten 32 Besondere Grundlagen des Honorars (1) Anrechenbar sind für Leistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten
MehrInhaltsverzeichnis. Übersicht über die neue HOAI. HOAI Teil 1: Allgemeine Vorschriften 8. 1 Anwendungsbereich 8. 2 Begriffsbestimmungen 14
VII Übersicht über die neue HOAI Inhaltsübersicht 1 Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen 3 i HOAI Teil 1: Allgemeine Vorschriften 8 1 Anwendungsbereich 8 Sachlicher Anwendungsbereich der HOAI
Mehr56G- Mehrteilige Honorarrechnung
Programmvertriebsgesellschaft mbh Lange Wender 1 34246 Vellmar BTS STATIK-Beschreibung - Bauteil: 56G Honorarermittlung, mehrteilig Seite 1 56G- Mehrteilige Honorarrechnung (Stand: 17.02.2010) Das Programm
MehrHonorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI 2013
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI 2013 Grundlagen der Berechnung des Architektenhonorars nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI 2013 Teil 3 Objektplanung Abschnitt
MehrMartina Lorenz I Joachim Lorenz. HOAI für Ingenieure. Sichere Honorarberechnung mit BeispieLen. Fraun hafer IRB Verlag
Martina Lorenz I Joachim Lorenz HOAI für Ingenieure Sichere Honorarberechnung mit BeispieLen Fraun hafer IRB Verlag In ha ltsverzeich nis InhaLt Abkürzungen EinLeitung 11 13 1 Regelungsgegenstand 13 2
MehrAusblick auf die neue HOAI. Rechtsanwalt Alfred Morlock Architektenkammer Baden-Württemberg
Ausblick auf die neue HOAI Worauf müssen sich die Architekten und Ingenieure einstellen? Rechtsanwalt Alfred Morlock Architektenkammer Baden-Württemberg 1 Architektenkammer Baden-Württemberg HOAI 2009
MehrHOAI2013. Praxisleitfaden für Ingenieure und Architekten. Heinz Simmendinger. -rnst&sohn A Wiley Brand. erordnungstext
HOAI2013 Praxisleitfaden für Ingenieure und Architekten Heinz Simmendinger erordnungstext -rnst&sohn A Wiley Brand Inhaltsverzeichnis Vorwort. V Synopse zur HOAI 2009 - HOAI 2013...............................................
MehrHOAI-Praxis bei Architektenleistungen
HOAI-Praxis bei Architektenleistungen Anleitung zur Anwendung der Honorarordnung für Architekten von Klaus D. Siemon erweitert, überarbeitet HOAI-Praxis bei Architektenleistungen Siemon schnell und portofrei
MehrHinweise zu digitalen Arbeitshilfen... 6
7 Inhalt Hinweise zu digitalen Arbeitshilfen... 6 1 Allgemeine Grundlagen und Begriffsdefinitionen... 13 1.1 Grundstück... 13 1.1.1 Grundstücksklassifizierungen... 13 1.1.2 Grundstücksbewertung... 14 1.1.3
MehrPlanung und Durchführung vom Baumaßnahmen
Planung und Durchführung vom Baumaßnahmen 5. Baukirchmeistertagung in der Evangelischen Akademie Bonn 22.09.2012 EKiR - Das Landeskirchenamt, Dezernat VI.3 Bauen und Liegenschaften Folie 2 Die Gemeinde
MehrKostenermittlung mit der DIN 276. Uwe Morell dipl. ing. (fh) DREI PLUS PLANUNGSGRUPPE Architekten und Ingenieure
Kostenermittlung mit der DIN 276 Seminar von Uwe Morell dipl. ing. (fh) DREI PLUS PLANUNGSGRUPPE Architekten und Ingenieure www.dreiplus.de de 1 DIN 276 Begriffe Kosten im Bauwesen Aufwendungen für Güter,
MehrHOAI Eichsfeldstr Stolberg (Rheinland) Themen. Anrechenbare Kosten nach HOAI 2013 und aktueller Rechtsprechung
HOAI 2013 Architekt Dipl.-Ing. Frank Hempel Sachverständiger DGSV für Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure Ausschreibung und Abrechnung nach VOB Eichsfeldstr. 92 52223 Stolberg (Rheinland)
Mehr5 3 Leistungen und Leistungsbilder Begriffsbestimmungen... I4. Ubersicht über die neue HOAI. HOAI Teil 1 : Allgemeine Vorschriften...
Inhaltsverzeichnis.. Ubersicht über die neue HOAI... Inhaltsübersicht... 1 Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen... 3 I HOAI Teil 1 : Allgemeine Vorschriften... 8 1 Anwendungsbereich... 8 Sachlicher
Mehrvergleichende Honorarberechnung Leistungsbild Objektplanung
vergleichende Leistungsbild Objektplanung Grundlagen: neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 2013 (HOAI) Angebote Dasch Zürn und Weindel vom 20.06.2013 (Entwurfspräsentation) Ansätze Harrer
MehrFachplanervertrag für elektrotechnische Anlagen. - Technische Ausrüstung -
Fachplanervertrag für elektrotechnische Anlagen Zwischen dem Auftraggeber (AG) - Technische Ausrüstung - und dem Auftragnehmer (AN) G P C GmbH, Kleiststraße 1, D 67258 Hessheim wird auf der Grundlage der
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 13
Vorwort 13 1 Die neue HOAI im Überblick 15 1.1 Entstehung der HOAI 2013 15 1.2 Überblick über die Neuerungen 16 1.2.1 Grundleistungen statt Leistungen 16 1.2.2 Baufachliche Überarbeitung der Leistungsbilder
MehrPflichten der am Bau Beteiligten zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten - von der Praxis für die Praxis -
Referent: Prof. Richard Weiß Prof. Weiß & Bisani Ingenieurgesellschaft für Baubetriebsmanagement mbh 1 Definition: Baulogistik/Arbeitsvorbereitung = Planung des Baubetriebes ( Bauverfahren, Bauablauf )
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 13
Inhaltsverzeichnis Vorwort 13 1 Die neue HOAI im Überblick 15 1.1 Entstehung der HOAI 2013 15 1.2 Überblick über die Neuerungen 16 1.2.1 Grundleistungen statt Leistungen 16 1.2.2 Baufachliche Überarbeitung
MehrVerfahrensgang bei Bauvorhaben der Kirchengemeinden
Verfahrensgang bei Bauvorhaben der Kirchengemeinden 1. Antrag auf Bauberatung durch den OKR + Antrag Bauübersicht Bezirk 3. Festsetzung des Bauumfangs oder Raumprogramms und Bestimmung des/der Architekten
MehrHonorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI Textausgabe mit Einführung und Anmerkungen zu den wichtigsten Neuerungen bearbeitet von Dr. Johann Peter Hebel Rechtsanwalt in Berlin 2., aktualisierte
MehrVerordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)
Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) Vom 17. September 1976 (BGBl. I S. 2805, 3616) in der Fassung der Fünften
MehrTSP - Tabellen. Bewertung von Leistungen. und. erweiterte Honorartafeln. für Architekten- und Ingenieurleistungen
TSP - Tabellen Leistungen und erweiterte Honorartafeln für Architekten- und Ingenieurleistungen 2. Auflage 2010 I Herausgeber: TSP Theißen Stollhoff & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft Leipziger Platz
MehrDas Honorarrecht der Architekten u. Ingenieure, TU Dresden Das Honorarrecht der Architekten und Ingenieure
Das Honorarrecht der Architekten und Ingenieure 1/77 Grundlagen der Vergütung ob: geregelt im BGB wie viel: zum Teil verbindlich geregelt in der HOAI zum Teil frei vereinbar 2/77 Das Ob der Vergütung 632
MehrHOAI 2009 Bundesratsdrucksache HOAI Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1 - Anwendungsbereich. Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1 - Anwendungsbereich
1 Synopse HOAI 2009 -> HOAI 2013 HOAI 2009 Bundesratsdrucksache HOAI 2013 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1 - Anwendungsbereich Diese Verordnung regelt die Berechnung der Entgelte für die Leistungen der
MehrTeil I Allgemeine Vorschriften
Teil I Allgemeine Vorschriften 1 Anwendungsbereich Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für die Berechnung der Entgelte für die Leistungen der Architekten und der Ingenieure (Auftragnehmer), soweit
MehrAnhang - Honorartafeln
Anhang - Honorartafeln Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) - Fassung 2002-16 Abs. 1 Honorartafel für Grundleistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten Anrechenbare I 25.565 1.984
MehrKostenschätzung nach DIN 276 KOSTENERMITTLUNG NACH DIN 276 - KOSTENSCHÄTZUNG
KOSTENERMITTLUNG NACH DIN 276 - KOSTENSCHÄTZUNG Kostenermittlung nach DIN 276 - Allgemein Während der verschiedenen Phasen von der Planungs-, Bau- und Nutzungsprozesse hat der Architekt die Pflicht, verschiedene
MehrHOAI 2013 Praxisleitfaden für Ingenieure und Architekten. Heinz Simmendinger
HOAI 2013 Praxisleitfaden für Ingenieure und Architekten Heinz Simmendinger B f B Baurecht für Bauingenieure HOAI 2013 Praxisleitfaden für Ingenieure und Architekten Heinz Simmendinger inkl. Verordnungstext
MehrGlobal Engineering. Global Engineering
Global Engineering Technical Master Planning Technische Gesamtplanung Automatisierungstechnik + Energietechnik + Elektrotechnik + Versorgungstechnik Technische Gebäudeausrüstung Global Engineering Alpenring
Mehr1/1 HOAI 2013 Änderungen im Überlick
Aktuelle Hinweise Seite 1 HOAI 2013 Änderungen im Überblick 1/1 1/1 HOAI 2013 Änderungen im Überlick Alle Teile der HOAI wurden überarbeitet. Die Beratungsleistungen sind hingegen nach wie vor unverbindlich
MehrHOAI 2013 in der Praxis Planen und Bauen im Bestand
Ausschuss der Verbände und Kammern HOAI 2013 in der Praxis Verband Beratender Ingenieure Hessen Seite 1 2722 Dr.- Ing. Erich Rippert 27. März 2014 HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 3 Objektplanung für Ingenieurbauwerke
MehrFür diese Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:
HOAI 2009 (Auszüge) Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) in der Fassung vom 30.04.2009, der der Bundesrat am 12.06.2009
MehrDie HOAI , 57,58 grundsätzliche Änderungen im Vergleich zur HOAI Brandenburgische Ingenieurkammer 10. Februar 2014
Die HOAI 2013 1 16, 57,58 grundsätzliche Änderungen im Vergleich zur HOAI 2009 Brandenburgische Ingenieurkammer 10. Februar 2014 Struktur der HOAI 2013 Teil 1: Allgemeine Vorschriften Teil 2: Flächenplanung
MehrMarkner-Seminare Dipl.-Ing. Sabine Markner Bildungsurlaub Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, HOAI 2009/13, - Grundlagen Zielgruppe:
Markner-Seminare Dipl.-Ing. Sabine Markner Fritz-Höger-Ring 24, 25368 Kiebitzreihe Tel.: 04121-2623497, Fax: 04121-231366 E-Mail: markner@markner-seminare.de, Internet: www.markner-seminare.de und www.vergaberechtsseminare.com,
MehrHOAI IN DER FASSUNG VOM
HOAI IN DER FASSUNG VOM 01.01.1996 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...2 Teil I: Allgemeine Vorschriften...5 1 Anwendungsbereich...5 2 Leistungen...5 3 Begriffsbestimmungen...5 4 Vereinbarung des Honorars...6
MehrVerordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)
Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) Vom 17. September 1976 (BGBl I S. 2805) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrDie Abrechnung der Architekten- und Ingenieurleistungen
Schliemann (Hrsg.) Die Abrechnung der Architekten- und Ingenieurleistungen Bearbeitet von Christian Schliemann, LL.M./D.E.A. Rechtsanwalt in Hamburg Dr. Ralf Averhaus Rechtsanwalt in Berlin Dr. Birgit
MehrGrundzüge der HOAI 2009
Grundzüge der HOAI 2009 Walter Oertel Rechtsanwalt Busse & Miessen Rechtsanwälte Leipzig Grundlagen Gesetz zur Begrenzung des Mietanstiegs und zur Regelung von Architekten- und Ingenieurleistungen 04.11.1971
MehrUmfang und Abgrenzung von Sanierungsuntersuchung und Sanierungsplanung. LLUR-Veranstaltung Altlastensanierung am
Umfang und Abgrenzung von Sanierungsuntersuchung und Sanierungsplanung LLUR-Veranstaltung Altlastensanierung am 24.09.2015 Sanierungsuntersuchungen und Sanierungsplanung? Entwurfsplanung Schleswig-Holstein.
MehrAnhang 12 / 1 - BMVBW
Anhang 12 / 1 - BMVBW 2003 - Vertragsmuster - Prüfung der Tragwerksplanung Zwischen der Bundesrepublik Deutschland vertreten durch vertreten durch (Fachaufsicht führende Ebene) (Straße) (Ort) diese vertreten
MehrLeistungsverzeichnis: Abriss Schwimmhalle Geb. 246
Auftragsnummer: 16 I 1027.H.00 Anlage 2 LA-Abbruch Baumaßnahme: MNR: 40204 A 0031 / 40205 D 0032 Saaleck-Kaserne Hammelburg Neubau Schwimmhalle Geb. 246 Leistungsverzeichnis: Abriss Schwimmhalle Geb. 246
MehrKostenoptimiertes Planen und Bauen
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Kostenoptimiertes Planen und Bauen Liebe Besucherinnen und Besucher
MehrKostenermittlung im Altbau
Prof. Dr.-Ing. Rolf Neddermann Kostenermittlung im Altbau Aktuelle Baupreise Rechtliche Grundlagen Technische Beurteilung Kostenermittlungsmethoden unter Mitarbeit von Heidrun Ziemert 4. Auflage 2007 @,"
MehrHIV-Stb/HIV-Was ING 1-1. Örtliche Bauüberwachung an der Grundwassermessstelle... VERTRAG
HIV-Stb/HIV-Was ING 1-1 Baumaßnahme/Leistung Örtliche Bauüberwachung an der Grundwassermessstelle... Zwischen Freistaat Bayern vertreten durch WWA/SWA in Straße, Ort - nachstehend Auftraggeber genannt
MehrTitel: Entwurfsplanung (Element 09) Regelt den Ablauf der Entwufsplanung
Titel: Entwurfsplanung (Element 09) Zweck: Verantwortung: Bereich Regelt den Ablauf der Entwufsplanung Projektleiter Projektdurchführung 1. Bericht Grund- teilausgefüllte PL PL/ MA lagenermittlung CL ENTWURF
MehrBaukosten bei Neu- und Umbauten
Baukosten bei Neu- und Umbauten Planung und Steuerung von Klaus D. Siemon 1. Auflage Springer Vieweg Wiesbaden 2012 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 8348 1829 4 schnell und portofrei
MehrNormengerechtes Bauen
Normengerechtes Bauen Kosten, Grundflächen und Rauminhalte von Hochbauten nach DIN 276 und DIN 277 20., aktualisierte und erweiterte Auflage Professor Dr.-Ing. Willi Hasselmann Hochschullehrer an der Technischen
MehrNeubau Sporthalle am Standort der Grund- und Oberschule Burg (Spreewald)
Seite 1 von 23 Neubau Sporthalle am Standort der Grund- und Oberschule Burg (Spreewald) Gesamtplanung mit Leistungen gem. HOAI 2013 34, 51 und 55 sowie weiteren Leistungen (s. EU-Bekanntmachung Ziff. II.2.4).
MehrInhaltsverzeichnis. 1 Grundlagen der Baukostenplanung und Steuerung Allgemeines 1
vn 1 Grundlagen der Baukostenplanung und Steuerung 1 1.1 Allgemeines 1 1.2 Methodik in der Baukostenplanung und Steuerung 3 1.2.1 Grundlagen 3 1.2.2 Einzelfallbezogene Anforderungen an die Kostenplanung
MehrWie rechnet der Architekt sein Honorar ab?
Merkblatt Nr. 52 Wie rechnet der Architekt sein Honorar ab? Merkblatt für den Bauherrn zur aktuellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 11.08.2009 Körperschaft des Öffentlichen Rechts Danneckerstraße
MehrBaukosten bei Neu- und Umbauten
Klaus D. Siemon Baukosten bei Neu- und Umbauten Planung und Steuerung 3., neubearbeitete und erweiterte Auflage Mit 48 Abbildungen und 24 Tabellen vieweg VII Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen der Baukostenplanung
MehrAlternativen bei Planung, Leistungsbeschreibung, Vergabe und Bauvertrag
Kalusche Schriftlicher Beitrag zum 4. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium 2006 Technische Universität Graz, Institut für Baubetrieb und Bauwirtschaft Alternativen bei,, und Univ.-Prof. Dr.-Ing.,
MehrARCHITEKTENHAFTUNG: HONORARMINDERUNG BEI FEHLENDEN KOSTENERMITTLUNGEN UND UNWIRKSAMER VERTRAGSSTRAFENVEREINBARUNG
1 ARCHITEKTENHAFTUNG: HONORARMINDERUNG BEI FEHLENDEN KOSTENERMITTLUNGEN UND UNWIRKSAMER VERTRAGSSTRAFENVEREINBARUNG 1. Wird für die Leistungsphasen 1 bis 9 zu 15 Abs. 2 HOAI ein Pauschalhonorar vereinbart,
MehrWahlpflichtfach Kostenermittlung nach DIN 276
Wahlpflichtfach Kostenermittlung nach DIN 276 22.10.2015 Stefan Scholz > rechnerischer Nachweis im Masterstudium >Wahlfach im Bachelorstudium > Bestandteil vom Lehrforschungsprojekt Team Prof. Dr. Kristin
MehrInhaltsverzeichnis VII
Vorwort... III Literaturverzeichnis... XIII A. Allgemeine Grundsätze zum Architekten- und Ingenieurvertrag (Morlock)... 1 I. Rechtsnatur... 1 II. Zustandekommen des Vertrages... 3 III. Hinweise für mündlichen
MehrHONORARE FÜR PLANUNGSLEISTUNGEN
HONORARE FÜR PLANUNGSLEISTUNGEN Die Preisvereinbarung mit Architekten und Ingenieuren weisen beispielsweise gegenüber den Bauverträgen mit den ausführenden Unternehmern Besonderheiten auf. Können hier
MehrErläuterungen zur Fachbuchreihe BKI BAUKOSTEN
Erläuterungen zur Fachbuchreihe BKI BAUKOSTEN 31 Erläuterungen zur Fachbuchreihe BKI BAUKOSTEN Die Fachbuchreihe BKI BAUKOSTEN besteht aus drei Bänden: Statistische Kostenkennwerte für Gebäude, Teil 1
MehrPLANUNGSBÜRO SJ Kerim Stahlkopf & Andreas Jaschinski GbR
PLANUNGSBÜRO SJ Kerim Stahlkopf & Andreas Jaschinski GbR Schwerpunkt: Technische Gebäudeausrüstung Heizung Lüftung Kälte Sanitär- und Sprinklertechnik Ihr kompetenter Partner für Bauvorhaben aller Art
MehrVerordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure
Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 1 Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und der ngenieure Datum: 17. September 1976 Fundstelle: BGBl 1976, 2805, 3616 Textnachweis
Mehr- Leitfaden - Honorarminderung bei Anwendung der Musterplanung und Einschaltung freiberuflich Tätiger
Musterplanung Wärmeversorgungsanlagen der Bundeswehr MPLWärme.Bw Herausgeber: Bundesministerium der Verteidigung Referat WV II 4 Leit OFD: Oberfinanzdirektion Münster Bauabteilung, Referat B 6 M 0251 /
MehrWirtschaftlichkeits- u. Rechtsfragen im Planungsbüro, TU Dresden Prüfbare Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen
Prüfbare Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen 1/22 Prüfbarkeit einer Abrechnung ist Voraussetzung für die Fälligkeit des Honorars vgl. 15 Abs. 1 HOAI: Das Honorar wird fällig, soweit nichts
MehrVerordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI)
Bundesrat 1 zu Drucksache 334/13 03.06.13 Berichtigung Wi - Fz - Wo Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) Das Bundeskanzleramt
MehrLand Fassung: Juli Bieter:
Land Fassung: Juli 2013 Bieter: «AnredeAmt_kurz» «Amt» «StraßeAmt» «PLZAmt» «OrtAmt» Vergabe-Nr. : «VertragNr» Projekt : «Maßnahme» «Leistung» Ihr Schreiben vom «Versand» Sehr geehrte Damen und Herren,
MehrÜbungen Baubetrieb und Bauverfahrenstechnik I
B.Sc. Bauingenieurwesen Modul 22 Baubetrieb und Bauverfahrenstechnik Vorlesung Baubetrieb und Bauverfahrenstechnik I Übung 1 WS 2011 / 12 Übungen Baubetrieb und Bauverfahrenstechnik I Übung 1: Allgemeine
Mehr