Vorbericht zum Voranschlag 2013

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1 Voranschlag 213

2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechnungsführung 3 2 Voranschlag 213, Steuerfuss 3 3 Die wichtigsten Geschäftsfälle 4 4 Übersicht Rechnungsergebnis 5 5 Laufende Rechnung nach Funktionen 6 bis 15 6 Investitionen ins Verwaltungsvermögen 16 7 Finanzkennzahlen 17 bis 2 8 Antrag 21 9 Genehmigung 21 Beilagen Farbe Seite Laufende Rechnung Übersicht nach Funktionen Gelb 22 Laufende Rechnung detailliert nach Funktionen Gelb 23 bis 5 Investitionsrechnung Übersicht nach Funktionen Rosa 51 Investitionsrechnung detailliert nach Funktionen Rosa 52 bis 55 Artengliederung der Laufenden und Investitionsrechnung Grün 56 bis 59 2

3 Vorbericht zum Voranschlag Rechnungsführung Der Gemeinderat ist das vollziehende und verwaltende Organ der Gemeinde und hat insbesondere die Tätigkeiten der Gemeinde zu planen und zu koordinieren ( 7 GG). Zuständig für den Voranschlag 213 ist der Bereichsleiter Finanzen, Christian Hostettler. Für die Buchhaltung steht die Gemeindesoftware Nest/Abacus der Tankred/Talus Informatik AG zur Verfügung. 2. Voranschlag 213, Steuerfuss Der Voranschlag 213 sieht einen Aufwandüberschuss von CHF vor. Gegenüber dem Voranschlag 212 resultiert aus dem Voranschlag 213 eine Schlechterstellung von CHF Der Steuerbezug für das Jahr 213 wurde für die natürlichen und juristischen Personen mit 128 % der einfachen Staatssteuer gerechnet. Ein Steuerprozent beträgt ca. CHF 17.. Der Kantonsbeitrag an die Lehrerbesoldung beträgt für %. Statistik Kantonsbeitrag an Lehrerbesoldung Steuerfuss 212 = 48 % 128 % (entspricht 122 %) 211 = 51 % 13 % (entspricht 124 %) 21 = 5 % 13 % (entspricht 124 %) 29 = 5 % 13 % (entspricht 124 %) 28 = 45 % 128 % (entspricht 122 %) 27 = 36 % 122 % 26 = 41 % 122 % 25 = 41 % 122 % 24 = 51 % 126 % 23 = 53 % 135 % 22 = 49 % 135 % Durch die Steuergesetzrevision, welche am in Kraft getreten ist, wurden Aufgaben vom Kanton den Gemeinden übertragen. Die Staatssteuer wurde gesenkt, was sich auf die Gemeindesteuern mit 6 % auswirkte. 3

4 3. Die wichtigsten Geschäftsfälle Die nachfolgenden Ereignisse werden das Ergebnis der Jahresrechnung 213 massgeblich beeinflussen: 1 öffentliche Sicherheit: Der Nettoaufwand der Funktion 1 nimmt gegenüber dem Voranschlag 212 um gut CHF 57. ab. Dies hat hauptsächlich mit den Funktionen 14 (Feuerwehr) und 15 (Militär) zu tun. Im Bereich 14 wurden in diversen Konti grosse Einsparungen vorgenommen. In der Funktion 15 rechnen wir mit mehr Truppenbelegungen und somit höheren Einnahmen für die Unterkünfte. 2 Bildung: In diesem Bereich nimmt der Nettoaufwand um CHF 63'81.5 zu. Hauptgründe für die Gesamtzunahme des Nettoaufwands sind die tieferen Subventionen der Lehrerbesoldungen (38 % gegenüber 48 % im Vorjahr), Zunahme der Heilpädagogik im Kindergarten sowie höhere Schulgelder für die Sek P. 5 Soziale Sicherheit: Im Bereich Soziale Sicherheit nimmt der Nettoaufwand im Vergleich zum Voranschlag 212 um rund CHF 81. zu. Höhere Beiträge an die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sowie höhere Kosten für die Sozialhilfe führen zu dieser enormen Kostensteigerung. 6 Verkehr: Der Nettoaufwand nimmt gegenüber dem Voranschlag 212 um ca. CHF 13. ab. Zum Einen werden die Unterhaltskosten bei den Gemeindestrassen reduziert und der Winterdienst wo möglich eingeschränkt und zum Anderen werden die Mietzinseinnahmen des Werkhofes neu in der Funktion 622 (Werkhof) verbucht. Demgegenüber steigt der Beitrag nach öffentlichem Verkehrsgesetz erneut an. 7 Umwelt und Raumordnung: In diesem Bereich steigt der Nettoaufwand um rund CHF 54. an. Die Hauptdifferenzen finden wir in den Funktionen 74 (Friedhof) und 78 (Übriger Umweltschutz). Auf dem Friedhof ist das erstellen eines neuen Gemeinschaftsgrabes geplant und beim Übrigen Umweltschutz ist die Tarifdifferenz der Photovoltaikanlage auf der neuen Sporthalle enthalten (CHF 27.). 9 Finanzen und Steuern (Mehrertrag CHF ): In diesem Bereich gab es zahlreiche Veränderungen. Die Gemeindesteuern wurden für die natürlichen und juristischen Personen mit 128 % berechnet. Bei den Steuereinnahmen der natürlichen Personen konnten rund CHF 1 Mio. mehr budgetiert werden. Bei den juristischen Personen und der Quellensteuer wurde hingegen etwas weniger budgetiert. Der Beitrag aus dem Finanzausgleich (Konto ) ist knapp CHF 92. tiefer als im Voranschlag

5 Im Voranschlag 213 wurden gegenüber dem Voranschlag 212 einige Kontenverschiebungen vorgenommen. VA 212 Bezeichnung VA Rechnungsprüfungskommission (neues Konto) Weiterbildung Bau- und Werkkommission Entnahme aus ZS Fonds Besoldung Werkklassen Miete Schulanlagen Oberstufe Garderobenhaus und Materialhüte Sportplatz Giriz Bernstrasse 6, Sozialamt STW Bernstrasse Werkhof Schachenrain Schützenhaus Schützenweg 17/17a (Jugendarbeit) EFH Schulweg 1 (Unterkunft Asylbewerber) Kindergarten Fällimoos (Vermietung Kellerräume) StwE Bernstrasse 6 (Miete Sozialamt) Einmietung SF in Werkhof (Wasser und Abwasser) Mietzins Schulweg 1 (Unterkunft Asylbewerber) Übersicht Rechnungsergebnis Das Ergebnis vom Voranschlag 213 der Einwohnergemeinde Biberist sieht wie folgt aus: Ergebnis vor Abschreibungen Aufwand CHF Ertrag CHF Ertragsüberschuss vor Abschreibungen CHF Ergebnis nach ordentlichen Abschreibungen Ertragsüberschuss vor Abschreibungen CHF Gesetzliche Abschreibungen 8 % CHF Aufwandüberschuss CHF Vergleich Voranschlag 213 zu Voranschlag 212 Aufwandüberschuss gemäss Voranschlag 213 CHF Ertragsüberschuss gemäss Voranschlag 212 CHF Schlechterstellung gegenüber dem Voranschlag 212 CHF

6 5. Laufende Rechnung nach Funktionen Allgemeine Verwaltung (in TCHF) 2'5 2' 1'5 1' 5 2'198 2'272 2'95 VA 213 VA 212 RG 211 Der Nettoaufwand nimmt gegenüber dem Voranschlag 212 um 3.26 % ab. Die wesentlichsten Abweichungen finden in folgenden Bereichen statt: 11 Gemeindeversammlung: Im Jahr 213 finden die Gemeindewahlen statt. Aus diesem Grund mussten für die Entschädigungen (Wahlen/Abstimmungen), das Stimmmaterial und die Portokosten etwas mehr budgetiert werden. Die Rechnungsrevision wird neu extern geführt (Konto ). 12 Gemeinderat: Für die Projektkosten Fusionsprojekt Solothurn Plus wurden CHF 2. im Voranschlag 213 aufgenommen. 2 Allgemeine Verwaltung: Die Besoldungskosten fallen tiefer aus, da wir auf der Verwaltung nur noch 4 Auszubildende haben (anstelle von 6). Bei den Weiterbildungskosten und beim Büromaterial wurde deutlich weniger budgetiert. 23 Finanzverwaltung: Für die Nachfolgeregelung der Stellvertreterin des Bereichsleiters Finanzen wurde im Voranschlag 213 ein zusätzlicher Betrag aufgenommen. 25 Datenverarbeitung: Der Nettoaufwand ist gut CHF 8. kleiner als im Voranschlag 212. Alle Projekte wurden herausgeschoben. 6

7 1 Öffentliche Sicherheit (in TCHF) VA 213 VA 212 RG 211 Der Nettoaufwand liegt rund CHF 58'. unter dem budgetierten Nettoaufwand für das Jahr 212. Die wesentlichsten Abweichungen finden wir in den Bereichen: 14 Feuerwehr: Die Anschaffungen von Geräten und Ausrüstungen sind rund CHF 47. tiefer als im Voranschlag 212. Beim Konto Mobiliar/Maschinen und Fahrzeugunterhalt wurden gut CHF 1. weniger budgetiert. Im Jahr 213 ist ein externes Fahrsicherheitstraining geplant, deshalb sind die Kosten für die Fahrerausbildung schwere Fahrzeuge etwas höher als im Vorjahr. 15 Militär: Bis jetzt rechnen wir für das Jahr 213 mit zwei Truppenbelegungen. Dadurch können im Voranschlag 213 gegenüber dem Voranschlag 212 und der Rechnung 211 mehr Gebühren für die Unterkünfte aufgenommen werden. 7

8 2 Bildung (in TCHF) 12' 1' 8' 6' 4' 2' 1'621 1'18 9'17 VA 213 VA 212 RG 211 Der Nettoaufwand ist im Vergleich zum Voranschlag 212 um rund CHF 64. und gegenüber dem Jahr 211 um ca. CHF höher. Dies hat unter Anderem folgende Gründe: Kantonsbeiträge: Die tieferen Subventionen der Lehrerbesoldung (38 % gegenüber 48 % im Jahr 212) verschlechtern das Rechnungsergebnis um rund CHF Kindergarten: Die Besoldungskosten für die Heilpädagogik steigen um rund CHF 36. an. 212 Sekundarschule: Die Schulgelder der Sek P steigen um über CHF 2. an. 215 Kreisschulen: Ein Vergleich ist relativ schwer, da durch die Sek-1- Reform zahlreiche Kontenverschiebungen vorgenommen wurden. Die Besoldungskosten steigen um rund CHF 12. an. Zusätzliche Kosten haben wir auch bei den Internen Verrechnungen des Gebäudeunterhalts und bei den Anschaffungen von Technischem-Hilfsmaterial. 217 Musikschule: Die Personalkosten sowie der Kantonsbeitrag nehmen infolge weniger unterrichteten Musikgrundschullektionen um rund CHF 45. ab. 22 Sonderschulen / 29 Übriges Bildungswesen: Die Anzahl der Kinder in Sonderschulen nimmt ab, was eine Abnahme der Schulgelder von CHF 23 gegenüber dem Voranschlag 212 bedeutet. Zudem ist mit einem tieferen Beitrag an den Gymnasialen Unterricht von rund CHF 12. zu rechnen. 8

9 3 Kultur (in TCHF) VA 213 VA 212 RG 211 Der Nettoaufwand ist im Vergleich zum Voranschlag 212 um CHF 14. und gegenüber dem Rechnungsabschluss 211 um CHF 54. höher. Dies kann wie folgt begründet werden: 3 Kulturförderung: In dieser Funktion nimmt der Nettoaufwand ab. Unter Anderem wird die Jungbürgerfeier infolge mangelnder Teilnehmerzahlen in den vergangenen Jahren nicht mehr durchgeführt. 33 Parkanlagen und Wanderwege: Der Unterhalt Grünflächen ist CHF 5. unter dem Wert aus dem Voranschlag Sport: Die Differenz ergibt sich aus der Kontoverschiebung. Neu wird der Unterhalt des Garderobenhauses in dieser Funktion geführt. 341 Schwimmbad: Die Zunahme des Nettoaufwandes um rund CHF 25. lässt sich durch den höheren Betriebskostenbeitrag sowie durch den Gemeindebeitrag an die Erneuerung des Zaunes entlang der Minigolfanlage begründen. 9

10 4 Gesundheit (in TCHF) VA 213 VA 212 RG 211 Der Nettoaufwand ist im Vergleich zum Voranschlag 212 um CHF 23. tiefer. Gegenüber dem Rechnungsjahr 211 hat der Nettoaufwand um CHF 12. zugenommen. Die Differenz hat hauptsächlich folgende Gründe: 44 Krankenpflege: Der Gemeindebeitrag an die Spitex fällt für das Jahr 213 voraussichtlich um CHF 2 8. tiefer aus als im Jahr Schulärztliche Pflege: Die Schulärztlichen Untersuchungen sind um CHF 3. tiefer als im Voranschlag 212. Mit grosser Wahrscheinlichkeit wird im Jahr 212 der budgetierte Wert nicht erreicht. 1

11 5 Soziale Wohlfahrt (in TCHF) 7'946 7'136 7'142 8' 6' 4' 2' VA 213 VA 212 RG 211 Der Nettoaufwand ist im Vergleich zum Voranschlag 212 um % oder rund CHF 81. höher. Viele Beträge basieren auf Pro Kopf-Vorgaben des Kantons, welche sich von Jahr zu Jahr verändern. Folgende Gründe erklären die enorme Abweichung: 5 Sozialversicherung: Die Gemeindebeiträge an Ergänzungsleistungen nehmen gegenüber dem Voranschlag 212 um rund CHF 326. zu. 57 Altersheime: Die Kosten für die Pflegefinanzierungen nehmen gegenüber dem Voranschlag 212 um rund CHF 5. zu. Durch die vorzeitige Bezahlung der Annuität Alters- und Pflegeheim Biberist konnten Zinskosten eingespart werden, was sich im Voranschlag 213 mit ca. CHF 2. auswirkt. 582 Wohlfahrts- und Fürsorgeeinrichtungen: In dieser Funktion nimmt der Nettoaufwand um rund CHF 688. zu. Dies hat grösstenteils mit höheren Beiträgen an den Lastenausgleich Sozialhilfe (CHF ) zu tun. Zudem nimmt der Beitrag von Biberist an die Betriebskosten der Sozialregion BBL um rund CHF 3. zu. Bei den Sozialhilfekosten haben wir neben dem vom Kanton empfohlenen Betrag zusätzlich CHF 6. pro Einwohner im Voranschlag aufgenommen. Hochrechnungen aus dem Jahr 212 führten dazu, diesen zusätzlichen Betrag (CHF 486.) im Voranschlag 213 aufzunehmen. 11

12 6 Verkehr (in TCHF) 2' 1'575 1'77 1'57 1'5 1' 5 VA 213 VA 212 RG 211 Der Nettoaufwand ist im Vergleich zum Voranschlag 212 um CHF 132. tiefer, jedoch um CHF 68. höher als im Rechnungsjahr 211. Dies kann wie folgt erklärt werden: 62 Gemeindestrassen: In dieser Funktion nimmt der Nettoaufwand gegenüber dem Voranschlag 212 um CHF 95. ab. Einsparungen wurden in verschiednen Bereichen wie Strassenbeleuchtung, Winterdienst, Baulicher Unterhalt und Planung, Signalisation, Strassenmarkierung, Instandstellung, Nachbehandlung etc. vorgenommen. 622 Werkhof: Der Nettoaufwand nimmt gegenüber dem Voranschlag 212 um rund CHF 98. ab. Tiefere Besoldungskosten von rund CHF 3., CHF 22. weniger Fahrzeugunterhalt sowie die erstmals in dieser Funktion verbuchten Mietzinseinnahmen und Unterhaltskosten des Werkhofgebäudes führen zu diesem Ergebnis. 65 Regionalverkehr: Die Beiträge nach dem öffentlichen Verkehrsgesetz nehmen um rund CHF 6. zu. Die Einführung des neuen Trassenpreissystems bei den Bahnunternehmungen durch den Bund sowie der Bau der Bahnhaltestellen in Solothurn und Bellach bewirken diese Mehrkosten. 12

13 7 Umwelt und Raumordnung (in TCHF) VA 213 VA 212 RG 211 Der Nettoaufwand ist im Vergleich zum Voranschlag 212 um 14.5 % oder ca. CHF 54. höher. Dies kann wie folgt erklärt werden: 71 Wasserversorgung/711 Abwasserentsorgung/721 Abfallbeseitigung: Dies sind Spezialfinanzierungen und werden durch die Gebühren finanziert. 74 Friedhof: Im Jahr 213 muss ein neues Gemeinschaftsgrab erstellt werden. Das ist der Hauptgrund, weshalb der Nettoaufwand in dieser Funktion gut CHF 4. höher ist als im Voranschlag Übriger Umweltschutz: Das Dach der neuen Sporthalle wird der EV Energieversorgung Biberist (EVB) für die Installation von Photovoltaikanlagen vermietet. Die Kosten für den Solarstrom sind etwas höher. Die Mehrkosten der EVB sollten später durch die KEV 1 übernommen werden. Bis zu diesen Zeitpunkt übernimmt die Einwohnergemeinde Biberist diese Tarifdifferenz, was jährliche Kosten von rund CHF 27. zur Folge hat. 79 Raumordnung: Die Honorare sind CHF 15. tiefer als im Voranschlag 212. Im Jahr 212 war noch die die Planung des Dorfzentrums enthalten. 1 KEV = Kostendeckende Einspeisevergütung, welche vom Bund zur Förderung von erneuerbaren Energien entrichtet wird. 13

14 8 Volkswirtschaft (in TCHF) VA 213 VA 212 RG 211 Der Nettoaufwand ist in etwa gleich gross wie im Voranschlag 212. In dieser Funktion handelt es sich um die Tierseuchenkasse, den Waldfünfliber und die kommunale Werbung. 14

15 9 Finanzen und Steuern (in TCHF) 24'184 23'433 24'357 25' 2' 15' 1' 5' VA 213 VA 212 RG 211 Der Nettoertrag ist im Vergleich zum Voranschlag 212 um CHF 751. höher. Die Mehrerträge haben folgende Gründe: 9 Gemeindesteuern: Die Gemeindesteuern wurden auch für das Jahr 213 für die natürlichen und juristischen Personen mit 128 % berechnet. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass bei den natürlichen Personen gegenüber dem Voranschlag 212 rund CHF 1 Mio. mehr eingenommen wird. Bei den juristischen Personen wurden im Voranschlag 213 CHF 37. weniger aufgenommen. 92 Finanzausgleich: Aus dem Finanzausgleich erhalten wir CHF weniger als im Jahr Kapitaldienst: In dieser Funktion haben wir einen Nettoertrag von CHF Das ist eine Besserstellung gegenüber dem Vorjahr von CHF Die Hauptabweichung finden wir beim Zins für Mittelund langfristige Schulden, welcher tiefer ausfällt als im Jahr Liegenschaften des Finanzvermögens: In dieser Funktion resultiert ein Ertragsüberschuss von CHF Ein Vergleich zu den Vorjahren ist schwer, da viele Kontoverschiebungen vorgenommen wurden (siehe Seite 5). 99 Abschreibungen / 995 Vorfinanzierungen: Im Jahr 213 ist eine Auflösung der Vorfinanzierung Schul- und Sportanlage Bleichematt / Mühlematt von CHF 5 Mio. geplant. 15

16 6. Investitionen ins Verwaltungsvermögen Voranschlag 213 Voranschlag 212 Steuerhaushalt Bruttoinvestitionen Investitionseinnahmen Nettoinvestitionen Voranschlag 213 Voranschlag 212 Spezialfinanzierungen Bruttoinvestitionen Investitionseinnahmen Nettoinvestitionen Voranschlag 213 Voranschlag 212 Gesamtgemeinde Bruttoinvestitionen Investitionseinnahmen Nettoinvestitionen

17 7. Finanzkennzahlen Selbstfinanzierungsgrad Der Selbstfinanzierungsgrad gibt Antwort auf die Frage, inwieweit die Investitionen aus selbst erarbeiteten Mitteln bezahlt werden können. Vor allem ein Vergleich über mehrere Jahre zeigt, ob die Investitionen finanziell verkraftet werden können. Ein Selbstfinanzierungsgrad unter 1 % führt zu einer Neuverschuldung, über 1 % zu einer Entschuldung. Ein Wert zwischen 6 und 8 % wird kurzfristig als genügend bezeichnet VA 213 VA Mittelwert 17

18 Selbstfinanzierungsanteil Der Selbstfinanzierungsanteil gibt Auskunft über die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Gemeinde: Je höher der Wert, umso grösser ist der Spielraum für die Finanzierung von Investitionen oder für den Schuldenabbau. Ein Wert zwischen 6 und 15 % wird als genügend bezeichnet VA 213 VA Mittelwert 18

19 Zinsbelastungsanteil Der Zinsbelastungsanteil gibt Antwort auf die Frage, wie stark der Finanzertrag durch die Nettozinsen belastet ist. Ein hoher Zinsbelastungsanteil weist auf eine hohe Verschuldung hin. Im Vergleich über mehrere Jahre wird die Verschuldungstendenz, und im Vergleich zu anderen Gemeinden die Verschuldungssituation erkannt. Ein Wert zwischen % und 1 % gilt als tiefe Belastung, ein Wert unter % bedeutet keine Belastung VA 213 VA Mittelwert 19

20 Nettoschuld je Einwohner Das Fremdkapital (2) abzüglich Finanzvermögen (1) per ergibt die Nettoverschuldung der Gemeinde gegenüber Dritten. Teilt man diesen Wert durch die Anzahl Einwohner, erhält man die sog. Pro-Kopf-Verschuldung. Bei Werten unter CHF 1'. spricht man von einer kleinen Verschuldung, bei Werten zwischen 1'. bis 3'. von einer mittleren Verschuldung, bei Werten zwischen 3'. bis 5'. von einer grossen Verschuldung und bei Werten von über 5'. von einer kaum noch tragbaren Verschuldung. 2'5 2' 2'146 1'875 1'5 1' VA 213 VA

21 8. Antrag Der Gemeinderat von Biberist hat den vorliegenden Voranschlag anlässlich seiner Sitzung vom 5. November 212 genehmigt und beantragt der Gemeindeversammlung: 1. Steuerfuss: Gleich wie im Jahr 212, 128 % bei den natürlichen und juristischen Personen. 2. Die Genehmigung des Voranschlages 213 mit einem Aufwandüberschuss von CHF und einer Nettoinvestition von CHF Der Finanzierungsfehlbetrag von rund CHF 5 8. wird durch Darlehen gedeckt. NAMENS DES GEMEINDERATES FINANZVERWALTUNG Der Präsident: Der Leiter Zentrale Dienste: Bereichsleiter Finanzen Martin Blaser Michael Ruefer Christian Hostettler 9. Genehmigung Die Versammlung der Einwohnergemeinde Biberist hat am 29. November 212 den Voranschlag nach folgenden Korrekturen Konto Bezeichnung Betrag alt Betrag neu Differnez Region Solothurn, Projektkosten Verwaltungsvermögen, ordentliche Abschreibungen mit einem Aufwandüberschuss von CHF und einer Nettoinvestition von CHF genehmigt. Biberist, 29. November 212 NAMENS DER GEMEINDEVERSAMMLUNG Der Präsident: Der Leiter Zentrale Dienste: Martin Blaser Michael Ruefer 21

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