Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Willst du mein (Ver-)Käufer werden? Das komplette Material finden Sie hier:
|
|
- Stanislaus Solberg
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Willst du mein (Ver-)Käufer werden? Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de
2 ab Klasse 9 I/3 Kaufverträge verstehen Modul 1 Wer darf Verträge schließen? Grundwissen Geschäftsfähigkeit Ob ein Geschäftspartner geschäftsfähig ist oder nicht, kann ein Verkäufer nicht immer erkennen. In diesem Fall schützt jedoch das Gesetz Geschäftsunfähige oder beschränkt Geschäftsfähige. Auch wenn für den Verkäufer bei Vertragsschluss die Geschäftsunfähigkeit des Kunden nicht ersichtlich war, muss der Kunde im Nachhinein lediglich beweisen, dass er zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geschäftsunfähig war. Das Risiko, z. B. die Kosten der Rückerstattung oder eines Gerichtsverfahrens, trägt der Verkäufer. Vor dem siebten Lebensjahr sind Minderjährige geschäftsunfähig und können folglich keine rechtsgültigen Verträge schließen. Eine Übergangsphase lässt sich für 7- bis 18-Jährige ausmachen: Sie sind beschränkt geschäftsfähig. Konkret bedeutet das, dass sie Verträge schließen können, sofern ihre Eltern diesen vorher zustimmen oder diese nachher genehmigen. Grundsätzlich gültig sind überdies Rechtsgeschäfte, die den Minderjährigen ab 7 ausschließlich rechtliche Vorteile bringen. Eine Sonderregelung stellt der sogenannte Taschengeldparagraf 110 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) dar. Er sieht die Rechtsgültigkeit von Verträgen vor, die von beschränkt Geschäftsfähigen mit frei verfügbarem Geld geschlossen wurden. Ein gängiges Beispiel hierfür ist Taschengeld. Allerdings gilt diese Sonderregelung nur für Barkäufe. Dadurch schützt sie Kinder und Jugendliche vor Handyverträgen und Ratenzahlungen. Volljährige sind unbeschränkt geschäftsfähig und können rechtswirksam Verträge schließen außer sie leiden unter einer dauerhaften geistigen Erkrankung. In Modul 1 beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler* mit der Frage, wer geschäftsfähig ist und damit Verträge schließen darf. Dabei ist das Modul entdecken-lassend strukturiert und eignet sich sowohl für Einzel- als auch für Partnerarbeit. Den Schwerpunkt bilden das Einüben der Arbeit mit Gesetzestexten und das systematische Anwenden der daraus abgeleiteten Informationen zum Lösen von Fällen. Modul 1: Wer darf Verträge schließen? Grundwissen Geschäftsfähigkeit Lernziel: Die Schüler können Geschäftsfähigkeit als Voraussetzung für den Abschluss von Verträgen beurteilen. Methode: Beurteilen von Fällen mithilfe des Gesetzes (M 1, M 3) Einstieg/ Erarbeitung Anwendung/ Die Schüler lernen in M 0 eine Strategie zum Verstehen von Gesetzestexten kennen. Sie werden mit dem Eingangsbeispiel in M 1 konfrontiert. Anhand von M 0 und M 2 arbeiten sie Fachbegriffe sowie die lösungsrelevanten Regelungen heraus. Die Tabelle in M 2 nutzen sie zur Ergebnissicherung. Die Schüler lösen und beurteilen den Eingangsfall. Die Schüler wenden ihr erworbenes Wissen an und üben beim Lösen der Fallbeispiele den Umgang mit den Gesetzestexten. Mithilfe des Kompetenzrasters Geschäftsfähigkeit in ZM 1 ermittelt die Lehrkraft den Lernstand der Schüler am Ende des Moduls und macht diesen für sie transparent. M 0 M 1 M 2 M 1 M 3 ZM 1 Kopien im 2 RAAbits Wirtschaft März 2017
3 ab Klasse 9 I/3 Kaufverträge verstehen Modul 2 Willst du mein (Ver-)Käufer werden? Kaufverträge vom Antrag bis zur Annahme Im Alltag schließen wir fast jeden Tag Kaufverträge. Bestellen wir beim Bäcker ein Brötchen oder klicken in einem Onlineshop auf den Button Verbindlich bestellen, stellen wir einen Kaufantrag. Dieser kann anschließend von der Bäckereifachverkäuferin oder dem Betreiber des Internethandels angenommen oder abgelehnt werden. Gemäß 145 ff. BGB kommt ein Kaufvertrag nur dann zustande, wenn zwei Willenserklärungen zusammenkommen: ein Antrag und die Annahme. Diese müssen inhaltlich übereinstimmen. Macht ein Verkäufer ein Angebot und der Käufer nimmt es zu spät an oder ändert die Menge, stellt dies einen neuen Antrag dar. Dieser muss vom Verkäufer erst bestätigt werden ( 150 BGB). Ist eine oder sind beide Willenserklärungen ungültig, spricht man von Nichtigkeit, d. h. einem ungültigen Rechtsgeschäft. Nichtig wird ein Kaufvertrag, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Formvorschrift (z. B. notarielle Beurkundung bei einem Grundstückskauf) verletzt wird, es sich um ein Schein- oder Scherzgeschäft ( 117/118 BGB) handelt oder wenn einer der Vertragspartner geschäftsunfähig ( 105 BGB) ist. Im Gegensatz dazu sind anfechtbare Kaufverträge zunächst durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen rechtsgültig zustande gekommen. Unter bestimmten Bedingungen lässt es das Gesetz jedoch zu, eine Willenserklärung und damit den Kaufvertrag durch eine Anfechtungserklärung rückwirkend ungültig zu machen ( 143 BGB). Hierzu zählen beispielsweise Erklärungs-, Inhalts- und Eigenschaftsirrtum oder arglistige Täuschung. Das vorliegende Modul legt einen Fokus auf exemplarisches Lernen und die Arbeit mit grafischen Darstellungen, die die Schülerinnen und Schüler* beim Verständnis des Zustandekommens von Kaufverträgen in ausgewählten Beispielfällen unterstützen sollen. Es schließt mit einem methodischen Highlight ab der Methode Think-Pair-Square-Share. Modul 2: Willst du mein (Ver-)Käufer werden? Kaufverträge vom Antrag bis zur Annahme Lernziel: Die Schüler können das (fehlerhafte) Zustandekommen von Kaufverträgen erklären, überprüfen und beurteilen. Methoden: Beurteilen von Fällen mithilfe des Gesetzes (M 2 M 4), Think-Pair-Square-Share (M 4) Einstieg Erarbeitung II/ II / Die Schüler wiederholen die Phasen der Geschäftsfähigkeit. Mithilfe der Infografiken in M 1 verstehen sie, wie ein Kaufvertrag (nicht) zustande kommt. Die Schüler erarbeiten die drei Fälle des Zustandekommens eines Kaufvertrags. Als Grundlage dienen die Fallbeschreibungen in M 2, die mit Lückentext versehenen Grafiken in M 2 und die Gesetzestexte in ZM 2. Mittels der Übung in M 3 vertiefen die Lernenden ihr Wissen und leiten die Rechte und Pflichten ab, die sich aus Kaufverträgen ergeben. Mithilfe der Tabellen in M 4 und ZM 3 ordnen die Schüler den Gesetzesinhalten zu Nichtigkeit und Anfechtbarkeit die passenden Paragrafen zu. In wachsenden Kleingruppen lösen sie die vier Fälle und präsentieren ihre Urteile vor der Klasse. Die Lernenden wenden ihre Kompetenzen auf Übungsfälle an und leiten aus diesen Rechte und Pflichten hinsichtlich Schadensersatz ab. M 0 M 1 ZM 2 M 2 ZM 2 oder BGB, Kopien im M 3 M 4 ZM 3 PC/PowerPoint, Beamer ZM 4 10 RAAbits Wirtschaft März 2017
4 ab Klasse 9 I/3 Kaufverträge verstehen Modul 3 Umtausch, Gewährleistung, Rücknahme? Pflichten des Verkäufers bei Mangelware Weitverbreitet ist die Annahme, dass sämtliche gekaufte Waren bei Nichtgefallen zurückgegeben werden können. Dies ist ein Irrtum: Während bei Kaufverträgen, die über das Internet geschlossen wurden, ein vierzehntägiges Widerrufs- und Rückgaberecht besteht ( 312g, 355 BGB), existiert keine vergleichbare Regelung für Kaufverträge im Ladengeschäft. Relevant ist für diese vielmehr das gesetzliche Gewährleistungsrecht, das ab dem Kauf zwei Jahre in Anspruch genommen werden kann. Das gesetzliche Gewährleistungsrecht greift bei Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages existierten ( 433 BGB). Zu unterscheiden sind offene Mängel, die sofort erkennbar sind, von verdeckten Mängeln, die erst durch Prüfung oder nach Benutzung offenbar werden. Nach Entdeckung müssen Mängel unverzüglich gegenüber dem Verkäufer angezeigt werden. Es herrscht eine Beweislastumkehr. Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird demnach grundsätzlich angenommen, dass die Ware zum Kaufzeitpunkt mangelhaft war, wenn Mängel zum Vorschein treten. Es ist am Verkäufer, zu beweisen, dass der Käufer den Mangel z. B. durch unsachgemäße Benutzung verursacht hat. Ansonsten ist er verpflichtet, den Mangel durch Reparatur oder Neulieferung zu beseitigen ( 439 BGB). Nach einem halben Jahr muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt existierte. Von der Gewährleistung zu unterscheiden sind Garantien, die freiwillig vom Hersteller gegeben und mit diesem abgewickelt werden. Im Modul 3 steht die Aktivierung der Schülerinnen und Schüler* als mündige Verbraucher, die ihre Gewährleistungs- und Widerrufsrechte kennen und geltend machen, im Mittelpunkt. Hierfür sind die Aufgaben so konzipiert, dass die Lernenden entweder die Perspektive eines von Mangelware betroffenen Verbrauchers einnehmen (M 1) oder die eines sachkundigen Beraters (M 2). Modul 3: Umtausch, Gewährleistung, Rücknahme? Pflichten des Verkäufers bei Mangelware Lernziel: Die Schüler unterscheiden die Verbraucherrechte Gewährleistung und Widerruf bei Fernabsatzverträgen und wenden diese an. Methode: Bildimpuls (M 1), Beurteilen von Fällen mithilfe des Gesetzes (M 2) Einstieg Anwendung/ Anwendung Anhand des Bildimpulses in M 1 nehmen die Schüler die Perspektive einer Smartphone-Käuferin ein, die ihr Gewährleistungsrecht nutzen möchte: Sie formulieren eine Antwort auf die negative Reaktion des Smartphone-Verkäufers. Sie vervollständigen die Theorieübersicht in M 1 mithilfe von ZM 5. Mithilfe des neu erworbenen Wissens formulieren sie nochmals eine Antwort der Käuferin und begründen ihre Änderungen. Die Lernenden lesen den Fall in M 2 und den zugehörigen Infokasten zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen. Sie nutzen die in M 1 vorgestellte Theorie, um den Fall zu lösen. Die Schüler wenden ihre Kompetenzen zur Lösung der Fälle in ZM 6 an und festigen diese. M 1 M 1 ZM 5 Kopien im M 2 ZM 6 22 RAAbits Wirtschaft März 2017
5 Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Willst du mein (Ver-)Käufer werden? Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de
VORANSICHT. 4 Gesetzestexte verstehen und anwenden
ab Klasse 9 I/3 Kaufverträge verstehen Willst du mein (Ver-)Käufer werden? Kaufverträge verstehen von Tobias Maier, Aalen Themen Anfechtbarkeit Erfüllungsgeschäft Fernabsatzvertrag Geschäftsfähigkeit Gesetzestexte
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: AGB und Fernabsatzvertrag (PDF-Datei) Das komplette Material finden Sie hier:
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: AGB und Fernabsatzvertrag (PDF-Datei) Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de 2 von 36 AGB und Fernabsatzvertrag Märkte
MehrVorlesung Wirtschaftsprivatrecht 08. Einheit
Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 08. Einheit - 15.11.2011 Institut für Recht der Wirtschaft Wirksamkeit von Verträgen Die Geschäftsfähigkeit Die Geschäftsfähigkeit Als Geschäftsfähigkeit wird die Fähigkeit
Mehrfür Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a Breckerfeld Gesetzliche Mehrwertsteuer 19,00% Wirtschaftsjahr 2011 /
Seite 1 Copyright Autor MTF Unternehmensberatung Georg Freund für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld Rechts- u.geschäftsfähigkeit Fach: Betriebswirtschaft Rechtsstand:
MehrVoraussetzungen für das Zustandekommen eines Kaufvertrages
Unterrichtsfach Betriebswirtschaft (1. Jahrgang HAK); Lehrplan HAK/HAS: Schulstufe 9 Betriebswirtschaft, Wirtschaftliches Rechnen, Rechnungswesen (BWRR) 1. HAS Betriebswirtschaftliche Übungen einschließlich
MehrTUTORIUM WIPR I. Fallbesprechung
TUTORIUM WIPR I Fallbesprechung 1 FALL 4 - GESCHÄFTSFÄHIGKEIT Der neunjährige Klaus (K) ist großer Fan der Action-Serie Killer-Heros. Als er auf dem Heimweg von der Schule in einem Spielzeugladen eine
MehrRechtsfähigkeit. Geschäftsfähigkeit
Rechtsfähigkeit Geschäftsfähigkeit Rechtsfähigkeit Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt. 1 Bürgerliches Gesetzbuch Rechtsfähigkeit Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt
MehrC. Rechtsgeschäftslehre II: Wirksamwerden und Inhalt
C. Rechtsgeschäftslehre II: Wirksamwerden und Inhalt I. Willenserklärung 1. (Objektiver) Tatbestand und Inhalt 2. Wirksamwerden durch Abgabe / Abgabe und Zugang II. Vertragsschluss 1. Angebot a) Vertragsbestandteile
MehrPrivatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II
Übung Privatrecht II Lösung zu Fall 7: Gedankliche Vorüberlegungen: Was möchte S? Ersatz der 250,- Euro für die Reparatur Sind diese 250,- Euro ein Mangelfolgeschaden oder Mangelschaden? ist wichtig, um
MehrPrivatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I
Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 4 Vorüberlegungen: zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - B (= wer) will von A (= von wem) die Zahlung der 100,- Euro (= was)
MehrMuster: Kaufvertrag bei Pächterwechsel
Muster: Kaufvertrag bei Pächterwechsel 1. Auf der Grundlage des 433 BGB wird zwischen dem bisherigen Pächter der Kleingartenparzelle Nr.... im Kleingärtnerverein... Herrn/Frau... wohnhaft in... (nachfolgend
MehrÜbung Anspruchsgrundlagen
Übung Anspruchsgrundlagen Anspruchsgrundlage ist eine Norm, die die gewünschte Rechtsfolge und deren Voraussetzungen enthält. Markiert ist die für die jeweilige Fragestellung richtige Anspruchsgrundlage
MehrDas Abstraktionsprinzip
Das Abstraktionsprinzip A Verpflichtungsgeschäft: Kaufvertrag Abstraktionsprinzip Erfüllungsgeschäft: Übergabe der Kaufsache Erfüllungsgeschäft: Übergabe des Geldes B Zustandekommen eines Kaufvertrages,
MehrPropädeutische Übung im Bürgerlichen Recht. Dr. Georgios Zagouras Sommersemester 2008
Propädeutische Übung im Bürgerlichen Recht Dr. Georgios Zagouras Sommersemester 2008 Fall 4: Airsoftgun: Sachverhalt Der 14jährige K kauft ohne Wissen seiner Eltern bei V von seinem Taschengeld eine Pistole
MehrFelix Biedermann, wiss. Angest. Eva-Maria Kuhn, wiss. Angest. Arbeitsgemeinschaft im Bürgerlichen Recht für Anfänger I Im WS 2004/2005
Lösungen zu den Fällen auf Blatt 7 Geschäftsunfähigkeit 1. Lösung Geschäftsunfähigkeit Kinder Fall (1) Um Eigentümer des Legobausatzes, sein zu können, müsste A möglicher Träger von Rechten sein (Eigentum
MehrLösung Fall 8 a. I. Beschränkte Geschäftsfähigkeit, 2, 106 BGB
Lösung Fall 8 a B hat gegen K einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 50 aus 433 II BGB, wenn zwischen B und K ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist. A. Angebot Ein wirksamer Kaufvertrag
MehrD. Rechtsgeschäftslehre III: Wirksamkeitsvoraussetzungen
D. Rechtsgeschäftslehre III: Wirksamkeitsvoraussetzungen I. Geschäftsfähigkeit, 104 ff. BGB II. Form, 125 BGB III. Inhaltliche Schranken, 134, 138 BGB IV. Bedingung oder Befristung, 158 ff. BGB V. Willensmängel,
MehrRechtsfolgen von Willensmängeln
Rechtsfolgen von Willensmängeln Nichtige Willenserklärung (bei bewusster Divergenz) - 116 Satz 2 (erkannter Vorbehalt) - 117 (Scheinerklärung) - 118 (Scherzerklärung) Anfechtbare Willenserklärung - bei
MehrKaufvertrag im Internet
Kaufvertrag im Internet Wer im Internet einkauft, muss besondere Vorsicht walten lassen. Einzukaufen erscheint so einfach: Man zeigt etwa auf eine Zeitung, bekommt sie, legt sein Geld auf den Tisch und
MehrFahrradkauf/Lösung (Fall 1)
Fahrradkauf/Lösung (Fall 1) A könnte gegen X einen Anspruch auf Übereignung des Mountainbike gemäß 433 Abs. 1 BGB haben. Dann müsste ein Kaufvertrag zwischen A und X wirksam zustande gekommen sein. Ein
MehrGern würde ich das Feuerwehrauto zum Preis von 450,- EUR (Lieferung in 14 Tagen) im Namen des K erwerben.
Übung im Privatrecht I Wintersemester 2013/14 Fall 10: Das begehrte Feuerwehrauto Karl (K) ist Sammler von antikem Spielzeug. Auf einem Sonntagsspaziergang durch die Stadt entdeckt er beim ansässigen Antiquitätenhändler
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: ANNA und LILI entdecken besondere Zahlen!
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: ANNA und LILI entdecken besondere Zahlen! Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de 2 von 36 ANNA- und LILI-Zahlen entdecken
MehrZivilrecht I. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr.
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Inhaltsverzeichnis Literatur... VII 1: Grundlagen...1 A. Aufbau des BGB...1 I. Bücher...1 II. Allgemeiner
MehrLösungsskizze Übungsfall BGB AT. Anspruch des K gegen V auf Übergabe und Übereignung des Ronaldinho- Trikots aus 433 I 1 BGB
Lösungsskizze Übungsfall BGB AT Anspruch des K gegen V auf Übergabe und Übereignung des Ronaldinho- Trikots aus 433 I 1 BGB A) Entstehung: Wirksamer Kaufvertrag zwischen K und V I) Zustandekommen des Kaufvertrags
MehrPropädeutische Übung im Bürgerlichen Recht. Dr. Georgios Zagouras Wintersemester 2008/2009
Propädeutische Übung im Bürgerlichen Recht Dr. Georgios Zagouras Wintersemester 2008/2009 Obersatz V könnte Anspruch gegen E auf Zahlung von 62.500,- EUR aus 433 Abs. 2 BGB, 1922, 1967 BGB haben? Dazu
Mehr10 Mängel in der Person
10 Mängel in der Person Weiterführende Literatur: Brox, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches, 12 ff; Däubler, BGB Kompakt, Kapitel 10, Fehlende Geschäftsfähigkeit; Medicus, Allgemeiner Teil des
MehrKaufvertrag Regelmäßige Bestandteile eines schriftlichen Kaufvertrags. Verkäufer Wohnstudio Easy Living, Tiefenbrunnerstraße 34, 1010 Wien
1.5.1 Regelmäßige Bestandteile eines schriftlichen Kaufvertrags Kaufvertrag Verkäufer Wohnstudio Easy Living, Tiefenbrunnerstraße 34, 1010 Wien Käufer Lieferbedingungen Qualität Quantität Preis Zahlungsbedingungen
MehrRechtssichere Dokumente. Online-Shops
Rechtssichere Dokumente für Online-Shops Produkte und Leistungen AGB Hosting-Service inkl. Abmahnkostenschutz Arbeitsverträge, Patientenverfügung etc. zur Selbsterstellung ca. 1000 Mustervorlagen (z.b.
MehrUnwirksamkeit einseitiger Rechtsgeschäfte nach 111 BGB
Unwirksamkeit einseitiger Rechtsgeschäfte nach 111 BGB 1. Unwirksamkeit nach 111 Satz 1 BGB a) Einseitiges Rechtsgeschäft durch Minderjährigen selbst b) Erforderlichkeit der Einwilligung (1) 107 BGB (nicht
MehrProfessor Dr. Peter Krebs
UNIVERSITÄT SIEGEN Theorie und Praxis für Karrieren von morgen Professor Dr. Peter Krebs Skizze I: Der Vertragsschluss nach den 145 ff. BGB Der Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, das aus inhaltlich übereinstimmenden,
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Die Kamera ist kaputt! Das komplette Material finden Sie hier:
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Die Kamera ist kaputt! Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de II Schriftlich kommunizieren Beitrag 15 Mängelrüge
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Die Europäische Union. Das komplette Material finden Sie hier:
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Die Europäische Union Das komplette finden Sie hier: School-Scout.de S 2 Verlauf Klausuren Glossar Literatur Begründung des Reihenthemas
MehrBGB AT Wiss. Mit. Emma Harms Fall 9
1 A. Anspruch des A gegen C auf Übereignung des Grundstücks (Verfügung) aus Verpflichtungsgeschäft in Form eines Kaufvertrages gem. 433 I 1 BGB I. Anspruch entstanden 1. WE des C (+) 2. WE des A a. A selbst
MehrVoraussetzungen eines Vertrags (vertraglichen Erfüllungsanspruchs)
Voraussetzungen eines Vertrags (vertraglichen Erfüllungsanspruchs) 1. Einigung a) Antrag/Angebot (auf Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung) (1) Erforderlicher Inhalt: wesentliche Vertragsbestandteile
MehrTUTORIUM WIPR I. Fallbesprechung
TUTORIUM WIPR I Fallbesprechung 1 FALL 10 ANFECHTUNG VON WILLENSERKLÄRUNGEN K entdeckt in der Galerie des A die Skulptur eines schlafenden Löwen. A, der die Skulptur für das Werk eines unbekannten Künstlers
MehrAG BGB AT I. AG 7 Fall 1: Grundstückskauf
AG BGB AT I Fall 1: Grundstückskauf Sachverhalt Fall 1: Der Grundstückskauf V hat sich mit K schriftlich darüber geeinigt, dass K ein Grundstück des V zum Preis von 200.000,- kaufen sollte. Beide vereinbaren,
MehrInhaltsverzeichnis. Willenserklärung
Inhaltsverzeichnis Einführung in die Handhabung des Buches... 11 Einführung in die Fallbearbeitungstechnik... 13 Alle Fälle auf einmal... 22 - Willenserklärung... 22 - Stellvertretung... 27 - Geschäftsfähigkeit...
MehrInhaltsverzeichnis. I. Kapitel Prüfungsschwerpunkte des Bürgerlichen Rechts
Vorwort... 5 I. Kapitel Prüfungsschwerpunkte des Bürgerlichen Rechts 1. Aufbau des BGB... 15 1.1 Allgemeines... 15 1.2 Zusammenfassende Übungsaufgaben... 18 2. Die Person... 19 2.1 Definition der Person...
MehrBesteht seitens der I ein Anspruch gegen N bzgl. der aufgeworfenen Frage?
16. Fall Der verschwiegene Unfall - Nach den Vorfällen mit dem Fahrrad und dem Mähdrescher ist die I verzweifelt. Durch die Zahlung des Schadensersatzes an P ist sie finanziell ruiniert. Deswegen verkauft
Mehrmtkang / Shutterstock.com WBS KLASSE: 7 NIVEAU: E UND GYM
mtkang / Shutterstock.com WBS KLASSE: 7 NIVEAU: E UND GYM WILLENSERKLÄRUNGEN UND KAUFVERTRÄGE Wie kommt ein Vertrag zustande? Wann habe ich eine Willenserklärung abgegeben? Fragen, die nicht leicht zu
MehrBegleitkolleg zum Grundkurs I bei Wiss. Mit. Barbara Reich Fälle und Lösungen unter
Falllösung 3. Stunde: 1. Frage: Ist ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen? I. Angebot und Annahme Ein Vertrag entsteht grundsätzlich durch Angebot und Annahme; 145 ff BGB. Dies sind zwei Erklärungen,
MehrBearbeitervermerk: Kann B von K oder deren Eltern Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 50,- verlangen?
Fall 1: Die dreizehnjährige K wünscht sich schon seit langem einen MP3-Player. Ihre Eltern haben die Erfüllung des Wunsches versprochen, sobald sich die Gelegenheit für den günstigen Kauf eines gebrauchten
MehrBewusstes Abweichen von Wille und Erklärung
Bewusstes Abweichen von Wille und Erklärung Erklärender will die von ihm erklärte Rechtsfolge nicht, 116-118 BGB: Geheimer Vorbehalt ( 116 BGB) - Erklärender behält sich insgeheim vor, das Erklärte nicht
Mehr2. quasi-vertragliche Ansprüche (vorvertragliche Ansprüche): 4. deliktische Ansprüche (aus unerlaubter Handlung):
Anspruchsgrundlage? 1. vertragliche Ansprüche: 433 BGB Kaufvertrag Absatz 1 Verkäufer muss Käufer die Sache übergeben und ihm Eigentum an der Sache verschaffen Absatz 2 Käufer muss dem Verkäufer den Kaufpreisbezahlen
MehrGrundzüge des Rechts, Teil B Sommersemester Übungsveranstaltung. Prüfungsaufbau im Gutachtenstil 1. Schritt: Bildung des Obersatzes
1 Grundzüge des Rechts, Teil B Sommersemester 2008 2. Übungsveranstaltung Prüfungsaufbau im Gutachtenstil 1. Schritt: Bildung des Obersatzes 2. Schritt: Feststellung der notwendigen rechtlichen Voraussetzungen
MehrKurs 55101: Bürgerliches Recht I
Kurs 55101: Bürgerliches Recht I Videobesprechung Teil 6 Uta Wichering Übungsfall 6-1 - Sachverhalt: (3. EA, Teile 5 und 6, SoSe 2004) M wird 14 Jahre alt. Bei der Geburtstagsfeier überreicht Patenonkel
MehrGrundwissen WR (WSG-W): Jahrgangsstufe 8. [Quelle:
Grundwissen WR (WSG-W): Jahrgangsstufe 8 [Quelle: http://gutenberger.ro/wp-content/uploads/2013/10/einheit-3.jpg] WRW 8.1.1 Entscheidungen beim Konsum Warum müssen Menschen Wirtschaften? unbegrenzte Bedürfnisse
MehrDienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Köln (Stand: )
Dienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Köln (Stand: 07.01.2013) Ausbildungsberuf: Polizeivollzugsbeamte Lehrgang: Unterweisungszeit Gesamte Stundenzahl: 28 Doppelstunden (entspricht
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Auf den Punkt gebracht - Unfallberichte gekonnt verfassen
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Auf den Punkt gebracht - Unfallberichte gekonnt verfassen Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de 2 von 24 Unfallberichte
MehrInhalt. Fall 3: Weinversteigerung in Trier 33 Angebot, Annahme, Erklärungsbewusstsein Nichtigkeit eines Vertrags infolge Anfechtung
Standardfälle Inhalt Fall 1: Ein vergebliches Angebot 7 Angebot und Annahme, Selbstbedienungsläden Zeitungsinserat, Online-Kauf Warenautomatenfall, Zusendung unbestellter Ware Fall 2: Wer zu spät kommt
MehrLösung Fall 1: (nach Egbert Rumpf-Rometsch, Die Fälle BGB AT, Fall 11)
Lösung Fall 1: (nach Egbert Rumpf-Rometsch, Die Fälle BGB AT, Fall 11) S könnte gegen S einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises aus 433 II BGB haben. I. Dazu müsste gemäß 433 BGB ein wirksamer Kaufvertrag
MehrGliederung. Prof. Dr. Hans-Friedrich Müller, LL.M. Vertragsrecht I Donnerstag Uhr, Hörsaal 5, LG 2, Beginn:
Gliederung Prof. Dr. Hans-Friedrich Müller, LL.M. Vertragsrecht I Donnerstag 16-18 Uhr, Hörsaal 5, LG 2, Beginn: 15.10.2009 Literatur: Bork, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches, 2. Aufl. 2006;
MehrI. Rechtliche Grundbegriffe
WISSEN Rechtliche Grundbegriffe Rechtsgrundlagen I. Rechtliche Grundbegriffe Privatrecht Öffentliches Recht Geschriebenes Recht Gewohnheitsrecht Rechtsquellen Rechtsobjekte Rechtliche Grundbegriffe Rechtssubjekte
MehrKalkulationsirrtum. Folie 209. Vorlesung BGB-AT Prof. Dr. Florian Jacoby
Kalkulationsirrtum Beispiel: Maler und Besteller einigen sich auf einen Werklohn. Der Maler hatte seine Lohnforderrung, auf die der Besteller eingegangen ist, auf Grundlage der zu streichenden Fläche berechnet.
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Energieverbrauch, Mediennutzung, Verkehrsunfälle - PDF- Format
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Energieverbrauch, Mediennutzung, Verkehrsunfälle - PDF- Format Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de IV Daten und
MehrInformationen gemäß der Verordnung über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV)
Informationen gemäß der Verordnung über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV) (Stand Dezember 2008) Information zu den kostenlosen und kostenpflichtigen Dienstleistungen der Regman
MehrKaufvertrag bei Pächterwechsel
Kaufvertrag bei Pächterwechsel Auf der Grundlage des 433 BGB wird zwischen dem/den bisherigen Pächter(n) der Kleingartenparzelle Nr.... im KGV... Herrn/Frau... (nachfolgend Verkäufer genannt) wohnhaft
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Gliedern, verfassen, vortragen (Berufsschule)
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Gliedern, verfassen, vortragen (Berufsschule) Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de II Schriftlich kommunizieren
MehrArbeitsgemeinschaft (AG) BGB Allgemeiner Teil I AG BGB-AT. Fall 2
Arbeitsgemeinschaft (AG) BGB Allgemeiner Teil I AG BGB-AT Fall 2 Sachverhalt Grundfall: Anna sagt zum Zeitungsverkäufer Bruno: "Eine Augsburger Allgemeine, bitte." Bruno gibt ihr eine Augsburger Allgemeine
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Würfelnetze entdecken, Jahrgangsstufen 3+4
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Würfelnetze entdecken, Jahrgangsstufen 3+4 Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de Würfelnetze entdecken Jahrgangsstufen
MehrInhalt. Angebot, Erklärungsbewusstsein, Anfechtung. Abgabe und Zugang von Willenserklärungen. Angebot, Schweigen als WE, Online-Bestellung
Standardfälle BGB AT Inhalt Fall 1: Eine teure Geste 7 Angebot, Erklärungsbewusstsein, Anfechtung Fall 2: O zapft is 13 Abgabe und Zugang von Willenserklärungen Fall 3: Die Buchschuld 17 Angebot, Schweigen
MehrUnfallwagen. H möchte wissen, ob und in welcher Höhe er Schadensersatzansprüche
Unfallwagen Privatmann P verkauft Händler H seinen Gebrauchtwagen für 10.000,--. P verneint die Frage des H nach einem früheren Unfall. Kurze Zeit nach Übergabe stellt H fest, dass der Wagen doch schon
MehrDie Geschäftsfähigkeit
Name: Klasse: Datum: Die Geschäftsfähigkeit Die Geschäftsfähigkeit ist ein Teil der Handlungsfähigkeit, also der Fähigkeit, Rechtsgeschäfte durch eigenes Handeln wirksam vorzunehmen. Sie ist grundsätzlich
MehrFall 22. Lösungshinweise Fall 22. A. Grundfall. Anspruch des B gegen den A auf Bezahlung der Zigarren gem. 433 II
Fall 22 Der Rentner A bittet seinen Nachbarn S, beim Tabakhändler B 20 Brasilzigarren, das Stück zu höchstens 2,- zu kaufen; dabei geht A davon aus, dass die Zigarren ca. 1,- pro Stück kosten. A erklärt
MehrBeispielsfall Anfechtung: Das vertauschte Preisschild
Beispielsfall Anfechtung: Das vertauschte Preisschild Die Studentin S sieht im Schaufenster einer Boutique ein Abendkleid, das mit einem Preis von 250 ausgestellt ist. Im Geschäft bittet sie die Inhaberin
MehrAGB und Fernabsatzvertrag Verbraucherschutz im Alltag VORANSICHT. Für den Einkauf im Internet gelten besondere gesetzliche Bestimmungen
IV Märkte und Verbraucher Beitrag 16 AGB und Fernabsatzvertrag 1 von 36 AGB und Fernabsatzvertrag Verbraucherschutz im Alltag Für den Einkauf im Internet gelten besondere gesetzliche Bestimmungen Hong
MehrDie Verwendung von Fallbearbeitungsschemata zur Lösung juristischer Klausuren
Konversatorium zum GK BGB I Zusatzmaterialien von Björn Becker Die Verwendung von Fallbearbeitungsschemata zur Lösung juristischer Klausuren Beispielsfall: Der 17-jährige A möchte von B ein gebrauchtes
MehrRechtsgeschäftslehre 2: Geschäftsunfähigkeit und beschränkte Geschäftsfähigkeit (II)
Einführung in das Zivilrecht I Vorlesung am 6.12.2007 Rechtsgeschäftslehre 2: Geschäftsunfähigkeit und beschränkte Geschäftsfähigkeit (II) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=15943
MehrEinführung in das Zivilrecht I. Wintersemester 2012/2013
Prof. Dr. Hans-Friedrich Müller, LL.M. Einführung in das Zivilrecht I Wintersemester 2012/2013 Mo. 10-12 h, Di. 8:30-10 h, Fr. 10-12 h Audimax, Beginn 15.10.2012 1.Teil: Einführung 1 Das Privatrecht in
MehrEinführung in das Bürgerliche Recht
Einführung in das Bürgerliche Recht von Jan Schapp 4. Auflage bearbeitet von Dr. Jan Schapp o. Professor an der Universität Gießen und Dr. Wolfgang Schur Privatdozent an der Universität Gießen Verlag Franz
MehrRechtsgeschäftslehre II
Rechtsgeschäftslehre II Allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzungen von Rechtsgeschäften 1. Auflage C.F. Müller Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 8114 7011 8 Zu Inhaltsverzeichnis schnell
MehrAbschnitt 4. Erbvertrag. Überblick: 2274 Persönlicher Abschluss Der Erblasser kann einen Erbvertrag nur persönlich schließen.
Abschnitt 4 Erbvertrag Überblick: 2274 2275 2276 2277 2278 2279 2280 2281 2282 2283 2284 2285 2286 2287 2288 2289 2290 2291 2292 2293 2294 2295 2296 2297 2298 2299 2300 2301 2302 2274 Persönlicher Abschluss
MehrFALL 2 ARBEITSTECHNIKEN DER EHEMALIGE JURASTUDENT
PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN ZUM GRUNDKURS ZIVILRECHT I WINTERSEMESTER 2017/18 JURISTISCHE FAKULTÄT LEHRSTUHL FÜR BÜRGERLICHES RECHT, INTERNATIONALES PRIVATRECHT UND RECHTSVERGLEICHUNG PROF. DR. STEPHAN LORENZ
MehrRichtig reklamieren Autor: Michael Schreiter
Richtig reklamieren Copyright: Michael Schreiter Inhalt Vorwort Gewährleistung und Garantie Umtausch- und Rückgaberecht Nachbesserung Rückgabe Zusammenfassung Vorwort Wir haben es doch alle schon einmal
MehrInhaltsverzeichnis. Willenserklärung
Einführung in die Handhabung des Buches... 1 Einführung in die Fallbearbeitungstechnik... 3 Alle Fälle auf einmal... 12 - Willenserklärung... 12 - Stellvertretung... 17 - Geschäftsfähigkeit... 22 - Anfechtung...
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Mathe ganz praktisch - Rechnen mit Geld (SEK I)
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: - Rechnen Geld (SEK I) Das komplette Material finden Sie hier: Download bei School-Scout.de Rechnen Geld Seite 1 Wir rechnen dem Euro
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus:
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Das Pascal sche Dreieck - Übungen zu arithmetischen Beziehungen und Zahlenmustern Das komplette Material finden Sie hier: Download
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Kaufen oder gekauft werden? Das komplette Material finden Sie hier:
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Kaufen oder gekauft werden? Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de V Grammatik und Rechtschreibung Beitrag 9 Aktiv
MehrVorwort 5. Inhalt des Testaments 7. Eigenhändiges Testament 9. Öffentliches Testament 10. Nottestament 13. Gemeinschaftliches Testament 16
3 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Inhalt des Testaments 7 Eigenhändiges Testament 9 Öffentliches Testament 10 Nottestament 13 Gemeinschaftliches Testament 16 Ehegattentestament 16 Berliner Testament 17 Unternehmertestament
Mehr90 Min. Realschule, Gymnasium, Sek I
Der Kaufvertrag Thema Zielgruppe Dauer Kaufvertrag Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Sek I 90 Min. (Ökonomische) Kompetenzen: Im Rahmen dieser Unterrichtseinheit werden folgende Kompetenzen an die Lernenden
MehrMax-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb Dr. Axel Walz. Grundkurs Zivilrecht Arbeitsgemeinschaft BGB-AT. 8. Dezember 2016
Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb Dr. Axel Walz Grundkurs Zivilrecht Arbeitsgemeinschaft BGB-AT 8. Dezember 2016 Lernziele Heute: 1. Wiederholung (Stellvertretung, Bürgschaft) 2. Minderjährigenrecht
MehrTeil B: Gliederung mit Lesehinweisen
Teil B: Gliederung mit Lesehinweisen 1. Teil: Grundlagen 1 Das Schuldverhältnis I. Begriff lies: Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 1, Rn. 2 oder Rüthers/Stadler, BGB AT, 5, Rn. 10-11 und 15, Rn. 1-2
MehrJochen Saal Überblick über die Technik zivilrechtlicher Fallbearbeitung Seite 1
Jochen Saal Überblick über die Technik zivilrechtlicher Fallbearbeitung Seite 1 I. Erarbeitung des Sachverhalts Der erste Schritt zur Lösung eines juristischen Falles liegt darin, dass der Sachverhalt
MehrAllgemeines Prüfungsschema (vereinfacht)
I. Anspruch entstanden Allgemeines Prüfungsschema (vereinfacht) 1. Zustandekommen eines Vertrages a) Angebot b) Annahme c) Konsens 2. Keine Wirksamkeitshindernisse (keine rechtshindernden Einwendungen)
MehrDie Stufen der Geschäftsfähigkeit
Die Stufen der Geschäftsfähigkeit Rechtsgeschäfte sind elementare Bestandteile unseres alltäglichen Lebens. Ob der Brötchenkauf, das Geschenk für die Freundin, die Fahrt mit dem Bus oder der Besuch beim
MehrTUTORIUM WIPR I. Fallbesprechung
TUTORIUM WIPR I Fallbesprechung 1 FALL 6 - GESCHÄFTSFÄHIGKEIT Der 14-jährige Robert (R) bekommt von seinen Eltern (E) monatlich 50 um sich den ein oder anderen Wunsch zu erfüllen. Als R, der recht sparsam
MehrE. Rechtsgeschäftslehre IV: Beseitigung eines Rechtsgeschäfts
E. Rechtsgeschäftslehre IV: Beseitigung eines Rechtsgeschäfts I. Rücktritt II. Kündigung III. Widerruf IV. Anfechtung V. Actus contrarius: Vertragsaufhebung Folie 225 Beispiele V hat auf den wirksamen
MehrBegleitkolleg zum Grundkurs I bei Wiss. Mit. Barbara Reich Fälle und Lösungen unter
Vorüberlegung 1. Schritt: Wer will was von wem - L möchte von X den Kaufpreis. 2. Schritt: Woraus => Auffinden der AGL - Vertragliche Ansprüche => 433 II - Sonstige AGL (-) Falllösung 1. Teil: Die Bananen
MehrBegleitkolleg zum Grundkurs I bei Wiss. Mit. Barbara Reich Fälle und Lösungen unter
Vorüberlegungen: Begleitkolleg zum Grundkurs I bei Wiss. Mit. Barbara Reich 1. Schritt: Wer will was von wem? G will von M die Durchführung des KV => Kaufpreiszahlung 2. Schritt: Woraus? => Auffinden der
MehrInstitut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht. Allgemeines Zivilrecht
Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht Allgemeines Zivilrecht Fallbeispiel Der 16-jährige Jan will sein Fahrrad verkaufen, weil er Geld braucht. Er bittet seinen 17-jährigen Freund
MehrPROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN GRUNDKURS ZIVILRECHT (PROF. DR. STEPHAN LORENZ) WINTERSEMESTER 2013/14. Fall 11
PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN GRUNDKURS ZIVILRECHT (PROF. DR. STEPHAN LORENZ) WINTERSEMESTER 2013/14 Fall 11 A könnte gegen B einen Anspruch auf Zahlung von 350,- aus 433 Abs. 2 BGB haben. Voraussetzung hierfür
MehrFall 7 Lösungsskizze
Fall 7 Lösungsskizze I. Anspruch der K gegen V auf Übereignung gem. 433 Abs. 1 S. 1 BGB 1. Vertragsschluss a) Einigung b) Zugang einer Willenerklärung bei Minderjährigen, 131 BGB c) Abgabe einer Willenserklärung
MehrArbeitsgemeinschaft (AG) BGB Allgemeiner Teil
Arbeitsgemeinschaft (AG) BGB Allgemeiner Teil AG 9 Die einmalige Gelegenheit A hatte in der Zeitung annonciert: Achtung, einmalige Gelegenheit! Fabrikneue Blizzard-Ski, 180 cm; Neupreis 328,-, für nur
MehrRechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag
1 Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag Fall 2b: Der A schreibt einen Brief, in dem er ein ihm von B gemachtes Angebot über den Kauf eines Rennrades über 800 annimmt. Da er sich die Sache aber noch
MehrRechtsgeschäftslehre
Rechtsgeschäftslehre Rechtsgeschäft Ein Rechtsgeschäft besteht aus einer oder mehreren Willenserklärungen, die allein oder i.v.m. anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie gewollt
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Argumentation & Erörterung - Stationenlernen
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Argumentation & Erörterung - Stationenlernen Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de Titel: Argumentation und Erörterung
MehrL ö s u n g BGB AT Wiss. Mit. Emma Harms Fall 9
1 A. Anspruch des A gegen C auf Übereignung des Grundstücks aus 433 I 1 BGB I. Anspruch entstanden 1. WE des C (+) 2. WE des A a. A selbst hat keine WE abgegeben b. Möglicherweise aber Zurechnung einer
Mehr