1. Dringlichkeitsantrag der SPD Zeitplan für den Bau der S-Bahn bis Neuhausen vom
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- Elmar Geier
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1 SiVoM Sitzungsvorlage Nr. 173/2013 Verkehrsausschuss am zur Beschlussfassung - Öffentliche Sitzung / VKA 173/2013 Zu Tagesordnungspunkt 2 S-Bahn Neuhausen 1. Dringlichkeitsantrag der SPD Zeitplan für den Bau der S-Bahn bis Neuhausen vom Antrag von Bündnis90/Die Grünen S-Bahn-Verlängerung nach Neuhausen vom Antrag der Republikaner Verbesserung der S-Bahn-Situation im Raum Wendlingen Punkt 5 vom Beschluss zur Sitzungsvorlage VKA 146/2012 Ergänzung: Dem Verkehrsausschuss ist eine Vorlage über mögliche Trassenführungen der S-Bahn in Wendlingen und ihre Frage eines Ringschlusses von den Fildern ins Neckartal vorzulegen. I. Sachvortrag: Das Thema S-Bahn-Verlängerung nach Neuhausen wurde zuletzt in der 27. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19. September 2012 behandelt (Vorlage VKA 146/2012). Am fand beim VRS eine Auftaktbesprechung zur Umsetzung des Projektes statt. An dieser Besprechung haben neben dem Landkreis Esslingen und den Kommunen Filderstadt und Neuhausen auch die SSB AG teilgenommen. Der VRS, der Landkreis Esslingen und die Kommunen streben an, dass die SSB AG die Realisierung des Vorhabens übernehmen soll und später eventuell auch Infrastrukturbetreiberin der Strecke werden wird. Die SSB wird dies mit Ihrer Eigentümerin, der Landeshauptstadt Stuttgart und dem SSB Aufsichtsrat diskutieren. Nach den entsprechenden SSB-internen Gremienbeschlüssen wären dann Vereinbarungen mit der SSB AG über die Planung, die Sicherung der Finanzierung, den Bau und den Betrieb der Strecke auszuarbeiten. Die Geschäftsstelle des VRS hat zwischenzeitlich die Kostenansätze aus der Standardisierten Bewertung (Kostenstand 2006) für das Projekt nochmals einer Prüfung unterzogen und auf den heutigen Kostenstand fortgeschrieben. Als Ergebnis wird eine Fortschreibung der Projektkosten von bisher 78,2 Mio. Euro auf 83,5 Mio. erforderlich. Grund dafür ist insbesondere die Anpassung der Planungskostenansätze, die im Rahmen der Standardisierten Bewertung mit 10 % angesetzt werden, nach aktuellen Erkenntnissen bei vergleichbaren Projekten aber mindestens 20 % betragen. Die Prüfung hat darüber hinaus ergeben, dass die Projektrisiken (z.b. Entfall Bestandsschutz für den Brandschutz in der S-Bahn Station Filderstadt etc.) derzeit mit ca. 6,2 Mio. Euro bewertet werden sollten. Diese Risiken sind im Rahmen der Vorplanung zu verifizieren. Das Projekt ist in der aktuellen Meldung zum Bundes-GVFG mit Gesamtkosten von 84,60 Mio. Euro in der Kategorie C (Vorhaben bedingt aufgenommen) als Teilprojekt Stadtbahn-Querlinie - Netzerweiterung Filder berücksichtigt. Zur Sicherung der Finanzierung ist als nächster Schritt ein GVFG-Antrag sowie ein Antrag auf Aufnahme in die Kategorie A zu stellen.
2 - 2 - Terminplan Setzt man die Erkenntnisse aus vergleichbaren Projekten um, so ergibt sich, dass aus heutiger Sicht eine Inbetriebnahme der S-Bahn-Verlängerung nach Neuhausen frühesten Mitte bis Ende 2021 erfolgen kann. Aufgrund der finanzierungstechnischen Bedingungen (Abrechnung der Bundes-GVFG-Maßnahmen bis 2019) wurde in enger Abstimmung mit der SSB AG nun ein optimierter Rahmenterminplan entwickelt, der eine Realisierung und Abrechnung der Maßnahme bis Ende 2019 sicherstellen soll. Dieser Terminplan baut auf folgenden Annahmen auf: - Bei der Planung, Finanzierung und Umsetzung des Vorhabens dürfen keine Verzögerungen auftreten. - Das Planfeststellungsverfahren dauert maximal 17 Monate von der Offenlage bis zum Beschluss. - Es werden einige Vorgänge ineinandergreifend vorgesehen. Dies bedeutet, dass Vorgänge vor Abschluss des Vorgängervorgangs begonnen werden. Hieraus können sich Risiken im Projektablauf ergeben, insbesondere durch möglicherweise erforderliche zusätzliche Planungskosten. - Die Planung und Baudurchführung erfolgt nach den entsprechenden SSB internen Gremienbeschlüssen durch die SSB AG. Begründet wird dies damit, dass die alte Trasse der Filderbahn, auf der die S-Bahn Verlängerung vorgesehen ist, früher durch die SSB AG betrieben wurde und die SSB AG noch teilweise dort Grundstücke besitzt. Zudem stellen die Maßnahmen U6-Messe/Flughafen und S-Bahn-Filderstadt-Neuhausen unter GVFG Fördergesichtspunkte eine Gesamtmaßnahme dar. Darüber hinaus können durch diese Lösung Synergien aus der Realisierung der Stadtbahnverlängerung zur Messe genutzt werden. - Die Planung der Strecke erfolgt als reine S-Bahn Strecke nach Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung. - Die Baugenehmigung erfolgt bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen durch das Regierungspräsidium Stuttgart. Dieser Weg soll hier eingeschlagen werden. Die Landeseisenbahnaufsicht (wahrgenommen durch EBA Karlsruhe) nimmt im Rahmen des Verfahrens Stellung in technischer Hinsicht. Der Terminplan sieht folgende Meilensteine vor: Abschluss der Vorabstimmungen bis Mai Im Anschluss daran erfolgt die Vorentwurfsplanung, die Ende Juni 2014 mit der Entscheidung zur Planungsfortsetzung abgeschlossen werden soll. Die Entwurfsplanung erfolgt bis Ende Februar 2015, wobei zeitgleich die Planfeststellungsunterlagen erarbeitet werden. Diese Vorgänge sind optimiert. Sie erfolgen im normalen Planungsprozess hintereinander. Nach Prüfung der Planfeststellungsunterlagen erfolgt das eigentliche Verfahren, das mit einer Dauer von ca. 17 Monaten angesetzt wurde. Nach Vorliegen des Beschlusses kann mit der Realisierung der Maßnahme begonnen werden, wobei darauf hinzuweisen ist, dass im Terminplan die Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen bereits vor dem Planfeststellungsbeschluss erfolgt. Die Realisierung der Maßnahme erfolgt ab 2017 bis Mitte Nach einem Probebetrieb könnte die Inbetriebnahme Ende 2019 erfolgen. Der Terminplan enthält keine Zeitpuffer. Der Terminplan wurde in der Besprechung am den Beteiligten vorgestellt. Von Seiten der Geschäftsstelle bleibt darauf hinzuweisen, dass eine Grundvoraussetzung für die S-Bahn Verlängerung nach Neuhausen die Realisierung von Stuttgart 21 mit Filderbahnhof ist. Ohne die Umsetzung des Projektes Stuttgart 21 kann die Gesamtwirtschaftlichkeit des Vorhabens S-Bahn-Verlängerung nach Neuhausen nicht gewährleistet werden. Damit entfällt die Grundlage für die GVFG-Förderung. Es wird von Seiten der Geschäftsstelle nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Störungen im Pro-
3 - 3 - jektablauf aufgrund fehlender Puffer dazu führen können, dass der Endtermin nicht eingehalten werden kann. Vertragliche Randbedingungen Zur Schaffung einer vertraglichen Rahmenbedingung für die Projektdurchführung soll nun eine Rahmenvereinbarung mit allen Beteiligten ausgearbeitet werden. Es wird angestrebt, die Rahmenvereinbarung möglichst noch in der ersten Hälfte des Jahres 2013 zu unterzeichnen. In Bezug auf die GVFG-Förderung ist folgendes anzumerken: Das Land schließt in seinem Zuwendungsbescheid aus, für eine evtl. Finanzierungslücke nach 2019 aufzukommen. Der Bund fordert hier aber eine Finanzierungsgarantie für den Zeitraum nach Zu diesem Sachverhalt ist noch eine Regelung unter den Beteiligten zu treffen. Weitere Verlängerung der S-Bahn ins Neckartal Über die weitere Verlängerung der S-Bahn über Neuhausen hinaus ins Neckartal hat die Geschäftsstelle bereits in der Vorlage VKA 146/2012 berichtet. Dort wurde erläutert, dass auf Basis des neuen Verkehrsmodells eine Szenariobetrachtung durchgeführt werden soll. Auf dieser Basis kann dann im Regionalplan ein Vorranggebiet für eine Trassensicherung Schienenneubau abgesichert werden. An dieser Vorgehensweise hat sich zwischenzeitlich keine Änderung ergeben. Eine Weiterführung der S-Bahn über Neuhausen hinaus ist eisenbahntechnisch immer möglich und kann durch eine Tieferlegung der S-Bahn Trasse in Neuhausen und durch den Bau einer unterirdischen S- Bahn-Haltestelle in Neuhausen erreicht werden. Als weitaus kritischer wird von der Geschäftsstelle die erforderliche Anbindung an die Neubaustrecke im Bereich von Denkendorf bewertet. Aufgrund der Tatsache, dass in diesem Bereich die NBS in enger Abfolge zunächst die BAB A8 in einem Tunnel unterquert und danach das Denkendorfer Tal und das Sulzbachtal in längeren Brückenbauwerken überquert, wird die Anordnung einer Abzweigstelle in diesem Bereich trassierungstechnisch und bautechnisch als sehr anspruchsvoll und aufwendig bewertet. Darüber hinaus bleibt anzumerken, dass für den Fall, dass eine S-Bahn-Anbindung des Neckartals erfolgen sollte, im Projekt Stuttgart 21 die Nachrüstung der Großen Wendlinger Kurve erforderlich wird. Über die Große Wendlinger Kurve besteht dann die Möglichkeit, den Raum Tübingen/Nürtingen/Reutlingen anzubinden. Eine Anbindung von Wendlingen und Kirchheim/T könnte in Verbindung mit der Südumfahrung Wendlingen erfolgen. Eine Anbindung in Richtung Plochingen erfordert eine neue Verbindungskurve von der NBS zur Neckartalbahn. Die Südumfahrung Wendlingen ist dabei ein eigenständiges Projekt, das aus der möglichen Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge in Wendlingen entsteht. Die Kostentragung erfolgt nach den Regularien des Eisenbahn- Kreuzungs-Gesetzes durch Bund, Bahn und die betroffene Stadt Wendlingen, wobei die Stadt Wendlingen für ihren Anteil weitere Fördermittel beantragen kann. Eine entsprechende Skizze zu einer trassierungstechnisch möglichen Verknüpfung im Bereich Wendlingen auf Basis der Südumfahrung Wendlingen liegt dieser Vorlage als Anlage bei. Die bautechnischen Maßnahmen für die Verlängerung der S-Bahn über Neuhausen hinaus müssen geplant und auf ihren gesamtwirtschaftlichen Nutzen hin untersucht werden. Auch müssen die Auswirkungen einer weiteren Abzweigstelle auf den Betrieb und die Leistungsfähigkeit der Schnellfahrstrecke untersucht werden. Eine weitere, interessante und wirtschaftliche Alternative für eine Weiterführung der S-Bahn ins Neckartal würde sich durch eine Realisierung der als Ergebnis des Filderdialogs von den Projektpartnern favorisierten Varianten Flughafenbahnhof unter der Flughafenstraße ergeben. Bei Umsetzung dieser Variante wird eine Fahrbeziehung aus der S-Bahn über den Fernbahnhof Flughafen auf die NBS in Richtung
4 - 4 - Wendlingen von vorneherein gegeben. In Verbindung mit der Rohrer Kurve ergeben sich neue Perspektiven für eine mögliche West-Ost Verbindung aus dem Raum Böblingen über den Flughafen ins Neckartal (insbesondere in Richtung Tübingen/Nürtingen/Reutlingen), die aber voraussichtlich den Bau der Großen Wendlinger Kurve erforderlich macht. Die Geschäftsstelle empfiehlt daher, zunächst die weiteren Entscheidungen im Projekt Stuttgart 21 abzuwarten. In Abhängigkeit von der Entscheidung zur Lage des Flughafenbahnhofs sollte dann entweder ein mögliches Betriebskonzept für eine Ost-West-Verbindung über den Flughafen entwickelt werden (Variante Flughafenbahnhof unter der Flughafenstraße) oder für den Fall, dass die Antragstrasse realisiert wird, als nächste Schritte die Auswertung des Verkehrsmodells und die Untersuchung einer möglichen Trasse von Neuhausen zur NBS durchgeführt werden. Hierzu wird die Unterstützung durch einen externen Planer erforderlich. Eine Berücksichtigung von Vorabmaßnahmen im Projekt S-Bahn Neuhausen ist nicht möglich. II Beschlussvorschlag 1. Der Dringlichkeitsantrag der SPD vom wird als erledigt erklärt. Der Verkehrsausschuss hat die terminlichen Risiken in Bezug auf eine Fertigstellung der Maßnahme bis Ende 2019 zur Kenntnis genommen. 2. Der Antrag von Bündnis90/Die Grünen vom wird als erledigt erklärt. 3. Der Punkt 5 aus dem Antrag der Republikaner vom wird als erledigt erklärt. 4. Der Beschluss zur Sitzungsvorlage 146/2012 Ergänzung: Dem Verkehrsausschuss ist eine Vorlage über mögliche Trassenführungen der S-Bahn in Wendlingen und ihre Frage eines Ringschlusses von den Fildern ins Neckartal vorzulegen wird als erledigt erklärt. 5. Die Geschäftsstelle wird ermächtigt, Plankonkretisierungen zur Machbarkeitsstudie zu beauftragen, die der Vorbereitung der Rahmenvereinbarung dienen. Die Machbarkeitsstudie wurde von der inzwischen liquidierten Switch GmbH erarbeitet. Diese Konkretisierungen können daher nur von der SSB AG als frühere Gesellschafterin der Switch GmbH durchgeführt werden. Hierzu werden Mittel bis zu freigegeben. 6. Die Geschäftsstelle wird ermächtigt, mit dem Landkreis Esslingen, der Stadt Filderstadt und der Gemeinde Neuhausen und der SSB AG eine Rahmenvereinbarung zum Gesamtprojekt auszuarbeiten und dem Gremium zur Beschlussfassung vorlegen. 7. Aufgrund des engen Terminplans wird die Geschäftsstelle heute schon ermächtigt, mit der SSB AG einen Entwurf für einen Bau- und Finanzierungsvertrag für die S-Bahn-Verlängerung nach Neuhausen auszuhandeln sowie mit der DB Netz AG und der DB Regio AG entsprechende Vereinbarungen im Rahmen der Realisierung des Vorhabens vorzubereiten und dem Gremium zur Beschlussfassung vorlegen.
5 - 5 - VKA am Anlage 1 zur Vorlage 173
6 - 6 - VKA am Anlage 2 zur Vorlage 173
7 - 7 - VKA am Anlage 3 zur Vorlage 173
8 - 8 - VKA am Anlage 4 zur Vorlage 173
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