ERFOLGSFAKTOR PFLEGESTUFENMANAGEMENT

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1 ERFOLGSFAKTOR PFLEGESTUFENMANAGEMENT Miller GbR Xantener Str Köln Tel Fax Annegret Miller, 2013 Annegret Miller Glenn T Beruflich: Kauffrau Ausbilderin Altenpflegerin Dipl. Sozialarbeiterin Auditorin Zusatzqualifikationen Personalentwicklung Betriebswirtschaft Therapie Organisationsentwicklung Coaching Praxis: Jugendarbeit Altenhilfebereich Gerontopsychiatrie Fort- und Weiterbildung Führungs-, Leitungstraining Verbandsarbeit Altenhilfereferentin Qualitätsmanagement Coaching Beratung Personalentwicklung Interimsmanagement Persönlich: Baujahr 1960 verheiratet Köln Kino Filmfestival Locarno Tanz Meditation Musik Theater Meer 1

2 "Was ein Mensch an Gutem in die Welt hinausgibt, geht nicht verloren." Albert-Schweitzer Inhalt 1. Grundlagen zur Pflegebedürftigkeit nach SGB XI 1.1 Pflegebedürftigkeit 1.2 Pflegestufen 1.3 Hilfebereiche 1.4 Art der Hilfeleistung 2. Erschwernisfaktoren 3. Hilfebedarfe und zeitliche Orientierungswerte 2

3 Inhalt 4. Prozesshindernisse 5. Prozessvorgaben 6. Beispiele mit dem Pflegestufentool ahpro >Pflegestufen ermitteln< 7. Tipps zum Einstufungsmanagement Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI (1) Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße ( 15) der Hilfe bedürfen. 3

4 1. Grundlagen der Pflegebedürftigkeit 1.1 Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI (2) Krankheiten oder Behinderungen im Sinne des Absatzes 1 sind: 1.Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat, 2.Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane, 3.Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen. 4

5 1.2 Pflegestufen ( 15 SGB XI) Im Tagesdurchschnitt sind folgende Zeitwerte aufzuwenden: Stufe 1: Erhebliche Pflegebedürftigkeit mindestens 90 Minuten, davon 45 Minuten in der Grundpflege Stufe 2: Schwerpflegebedürftigkeit mindestens 180 Minuten, davon 120 Minuten in der Grundpflege Stufe 3: Schwerstpflegebedürftigkeit mindestens 300 Minuten, davon 240 Minuten in der Grundpflege 1.2 Härtefall Stufe 3: Schwerstpflegebedürftigkeit mindestens 300 Minuten, 240 Minuten in der Grundpflege Voraussetzung für einen Härtefall ist ein Pflegeaufwand von täglich mindestens 360 Minuten in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, und/oder Mobilität und der Hilfebedarf besteht Rund-um-die-Uhr (auch zwischen und 06:00 Uhr). 5

6 1.3 Vier Hilfebereiche mit 21 berücksichtigungsfähigen Pflegehandlungen Körperpflege => Grundpflege Ernährung => Grundpflege Mobilität => Grundpflege Hauswirtschaft => pauschale Zeitwerte dazu rechnen: Pflegestufe 1 45 Minuten Pflegestufe 2 60 Minuten Pflegestufe 3 60 Minuten 1.4 Arten der Hilfeleistung (5) Anleitung Unterstützung Beaufsichtigung Teilübernahme Vollübernahme Bei allen Hilfeleistungen gilt, eine aktivierende Pflege wird von den Gutachtern erwartet. Der Bewohner soll seine Fähigkeiten so weit wie möglich behalten, oder wenn möglich, wieder erlangen. Er soll seine Selbständigkeit behalten. Das kostet mehr Zeit, die berücksichtigt werden muss. 6

7 1.4 Art der Hilfeleistung Anleitung Die motorischen Fähigkeiten sind vorhanden, aber der Bewohner sieht die Notwendigkeit nicht ein oder ist nicht in der Lage bestimmte Verrichtungen in der richtigen Reihenfolge durch zuführen. Der Bewohner wird durch die Pflegekraft motiviert diese selbständig auszuführen. In den Zeitaufwand werden auch die Überzeugungs- und Motivationsarbeit bzw. das Zeigen, wie man es richtig macht, eingerechnet. Die Anleitung ist vorwiegend eine Hilfeleistung bei Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistiger Behinderung und die Zeit muss individuell erfasst werden. 1.4 Art der Hilfeleistung Beaufsichtigung ist im Rahme der täglichen Verrichtungen zu berücksichtigen, wenn: die Verrichtung nicht adäquat oder in der richtigen Reihenfolge durchgeführt wird eine Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt: im Umgang mit Essbesteck oder Rasiermesser unzureichende Flüssigkeits- und Nahrungsaufnahme unsachgemäße Nutzung von Pflegemitteln 7

8 1.4 Art der Hilfeleistung Unterstützung Der Bewohner wird z.b. durch das Bereitstellen des Rasierzeugs oder das Herrichten der Kleidung unterstützt. Die Ausführung erfolgt dann aber komplett selbständig durch den Bewohner. Auch die Einweisung in die richtige Nutzung von Hilfsmitteln gehört in den Bereich der Unterstützung. 1.4 Art der Hilfeleistung Teilübernahme Das Ziel von Pflege sollte stets die aktivierende Pflege sein. Bei der Teilübernahme werden vorhandene Ressourcen beim Bewohner gefördert. Die Übernahme der pflegerischen Aktivität erfolgt dort, wo die Verrichtung nicht selbständig bzw. nicht in einer angemessen Zeit durchgeführt werden kann z.b. aufgrund körperlicher Einschränkungen. 8

9 1.4 Art der Hilfeleistung Vollübernahme Diese Hilfeform sollte die Ausnahme sein, da die aktivierende Pflege zu bevorzugen ist. Bei der Vollübernahme wird die Pflege durch die Pflegekraft geleistet, der Bewohner ist nicht in der Lage diese selbst - auch nicht teilweise - auszuführen 1.4 Art der Hilfeleistung Grundregeln: 1. Mehrfachnennungen bei den Hilfeleistungen sind möglich und hilfreich 2. Aktivierende Pflege ist zu dokumentieren 3. Motivation und Anleitung zu Selbst- bzw. Teilübernahme 4. Beaufsichtigung oder Teilübernahme bei Risiken 5. Erfassung von Erschwernisfaktoren 6. Die Zeitkorridore sind Orientierungswerte, d.h. sie können mit Begründung über- oder unterschritten werden. 9

10 2. Erschwernisfaktoren 2. Erschwernisfaktoren in der Pflege Körpergewicht über 80 kg Kontrakturen/Einsteifung großer Gelenke/Fehlstellungen der Extremitäten hochgradige Spastik, z. B. bei Hemiplegien oder Paraparesen einschießende, unkontrollierte Bewegungen eingeschränkte Belastbarkeit infolge schwerer kardiopulmonaler Dekompensation mit Orthopnoe und ausgeprägter zentraler und peripherer Zyanose sowie peripheren Ödemen Erforderlichkeit der mechanischen Harnlösung oder der digitalen Enddarmentleerung, chronische Diarrhö Schluckstörungen/Störungen der Mundmotorik, Atemstörungen 10

11 2. Erschwernisfaktoren in der Pflege Abwehrverhalten / fehlende Kooperation mit Behinderung der Übernahme stark eingeschränkte Sinneswahrnehmung (Hören, Sehen) starke therapieresistente Schmerzen pflegebehindernde räumliche Verhältnisse (nur im ambulanten Bereich!) zeitaufwendiger Hilfsmitteleinsatz verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen (z.b. Medikamentengabe bei Schmerzen vor der Grundpflege) 3. Hilfebedarfe und zeitliche Orientierungswerte 11

12 3. Hilfebedarfe 3. Hilfebedarfe Körperpflege Hilfebedarf bei Orientierungswert in Min. Ganzkörperwäsche Teilwäsche Oberkörper Teilwäsche Unterkörper Teilwäsche Hände / Gesicht 1-2 Duschen Baden Zahnpflege 5 Kämmen 1-3 Rasieren

13 3. Hilfebedarfe Körperpflege Hilfebedarf bei Orientierungswert in Min. Wasserlassen 2-3 Stuhlgang 3-6 Richten der Bekleidung 2 Wechsel Inkontinenzmaterial n. WL* 4-6 Wechsel Inkontinenzmaterial n. SG* 7-10 Wechsel kleiner Vorlage 1-2 Wechsel / Entleeren Urinbeutel 2-3 Wechsel / Entleeren Stomabeutel 3-4 *WL = Wasserlassen *SG = Stuhlgang 3. Hilfebedarfe Ernährung Hilfebedarf bei Orientierungswert Mundgerechte Zubereitung 2-3 Minuten Aufnahme Nahrung Hauptmahlzeit Minuten Aufnahme Nahrung Zwischenmahlzeit ermitteln Aufnahme Getränke zwischendurch ermitteln Aufnahme der Nahrung Sonde /PEG Minuten 13

14 3. Hilfebedarfe Mobilität Hilfebedarf bei Einfache Hilfe beim Aufstehen/Zubettgehenje 1-2 Umlagern 2-3 Ankleiden gesamt 8-10 Ankleiden Ober/Unterkörper 5-6 Entkleiden gesamt 4-6 Entkleiden Ober/Unterkörper 2-3 Transfer auf Rollstuhl/Toilette/Dusche je 1 Gehen ermitteln Stehen je 1 Treppensteigen (stationär keine Berechnung) ermitteln Verlassen/Wiederaufsuchen der Einrichtung ermitteln Orientierungswert in Min. 3. Hilfebedarfe Hauswirtschaft Die hauswirtschaftlichen Leistungen werden bei stationären Einrichtungen pauschal addiert: Die Pauschale beträgt bei Pflegestufe 1 45 Minuten bei Pflegestufe 2 60 Minuten bei Pflegestufe 3 60 Minuten 14

15 3. Hilfebedarfe WICHTIG: Für die Erreichung der Pflegestufe 3 gelten zwei Bedingungen: mindestens 300 Pflegeminuten UND ein nächtlicher Grundpflegebedarf. Nur beide Bedingungen zusammen ergeben Pflegestufe Härtefall Es wird hier vorausgesetzt, dass die Pflegeleistungen in stationärer Pflege erbracht werden. Voraussetzung für einen Härtefall ist ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand von tägl. mindestens 360 Minuten in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und/oder Mobilität. Erfordert die Hilfe bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität mind. 6 Stunden täglich? Besteht der Hilfebedarf mindestens 3-mal in der Nacht? Muss die Grundpflege des Nachts und wenigstens eine Verrichtung tagsüber durch mehrere Pflegekräfte gemeinsam (zeitgleich) erbracht werden? 15

16 4. Prozesshindernisse Was steht dem Einstufungsmanagement entgegen? Wie lange dauert es vom erhöhten Pflegebedarf, bis zur Beantragung der Pflegestufe? Was kostet dies pro Tag / Woche / Monat? Wodurch wird der Prozess verzögert? 4. Prozesshindernisse Bedarf wird nicht erkannt Pflegestufen werden nicht regelmäßig überprüft Fehlendes Wissen Höherstufungen werden nicht erkannt Unterschiedliche Mitarbeiter keine Bezugspflege und keine kompetente Rückmeldung 16

17 4. Prozesshindernisse Kommunikationsstörungen Prozessvorgaben sind nicht da oder werden nicht beachtet Informationen werden nicht an WBL/PDL weitergegeben Informationen werden nicht an Angehörige weitergegeben Zuständigkeiten in der Einrichtung sind nicht geklärt PDL Verwaltung HL WBL - Fachkraft Unsystematischer Informationsaustausch (ARD statt ZDF) Nachverfolgung nicht konsequent 4. Prozesshindernisse Fehlende Motivation der Mitarbeiter wenn die Pflegestufen keine Auswirkung auf die Nettoarbeitszeit im Dienstplan haben Dokumentationsarbeit zu langsam ggf. Konflikte mit Angehörigen/Bewohnern durch Unsicherheit in Bezug auf die Erfassung der Hilfebedarfe und Darstellung beim MDK wenn die Leistung nicht positiv durch die Leitung eingefordert und belohnt wird 17

18 5. Prozessvorgaben Die Leitung gestaltet den Einstufungsprozess durch klare Zuständigkeiten (wer macht was, mit wem, bis wann) transparent, regelmäßig und nachhaltig. 5. Prozessvorgaben 1 Die zuständige Stelle für die Koordination des Pflegestufenmanagement wird von der Einrichtung definiert (z.b. Pflegedienstleitung). 18

19 5. Prozessvorgaben 2 Die Pflegestufenprüfung erfolgt durch die Bezugspflegefachkraft alternativ durch die WBL innerhalb von drei Tagen nach Einzug nach Krankenhausaufenthalt sowie im regelmäßigen Controlling nachweislich an die PDL. 5. Prozessvorgaben 3 Die Pflegedienstleitung leitet Maßnahmen mit den Mitarbeitern ein. Sie ist für die Nachverfolgung zuständig. 19

20 5. Prozessvorgaben 4 Die Pflegedienstleitung berechnet die Personaleinsatzplanung anhand der Pflegestufen monatlich. Die Nettoarbeitszeiten für den Dienstplan werden daraufhin zur Verfügung gestellt. 6. Beispiele mit dem Pflegestufentool ahpro >Pflegestufen ermitteln< In 10 bis 15 Minuten zur vorbereiteten Pflegestufe 20

21 6. Erschwernisse 6. Assessment 21

22 6. Screening 6. Hilfebedarfe 22

23 6. Ergebnis 7. Tipps zum Einstufungsmanagement 23

24 7. Tipps zum Einstufungsmanagement Der Prozessverlauf ist für alle Beteiligten transparent. Die Pflegeplanung wird auf die erforderlichen Aussagen mit dem Pflegestufentool geprüft. Mitarbeiter sind exzellent vorbereitet und argumentieren auf Augenhöhe Alle Mitarbeiter wissen.wer vom MDK geprüft werden soll und dokumentieren regelmäßig den Mehrbedarf im Pflegebericht. Wichtig sind auch die Kolleginnen und Kollegen vom Nachtdienst und der sozialen Betreuung! 7. Tipps zum Einstufungsmanagement Beispiel: Eintragung im Pflegebericht durch Pflegebesuch mit Evaluation der Pflegeplanung..in Form von einem Wochenbericht. Nutzen Sie Formulierungen wie z.b.:.weiterhin sehr zeitintensiv..zusätzliches umkleiden durch die Inkontinenz 2 x täglich weiterhin erforderlich..grundsätzlich ablehnendes Verhalten..immer wieder Motivation erforderlich...ständig erforderlich...weiterhin ständig kleinschrittig...weiter zunehmend 24

25 7. Tipps zum Einstufungsmanagement Pflegestufen haben direkte Auswirkungen auf den Dienstplan Wenn ich etwas davon habe, setze ich mich stärker ein viel Erfolg! Danke für Ihre Aufmerksamkeit Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer

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