Niederschrift über die 66. Sitzung des Gemeinderates Maierhöfen

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1 Niederschrift über die 66. Sitzung des Gemeinderates Maierhöfen Zeit und Ort: Anwesend: Gemeinderäte: Es fehlten: Schriftführer: Außerdem Anwesend: um Uhr im Sitzungszimmer des Iberg-Zentrums Bürgermeister Martin Schwarz Einsle Klaus Eugler Eva Holzer Florian Holzer Winfried Mader Herbert Prinz Brigitte Sontheim Klaus Sontheim Ludwig Spieler Franz Böck Armin Müller Werner Zeller Franz (10 Abstimmungsberechtigte) Altthaler Andreas Herr Winkler im Auftrag vom Westallgäuer Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1) Niederschriftengenehmigung 2) Informationen / Bekanntgaben 3) Barrierefreier Zugang beim Rathaus und teilweise Neugestaltung der Außenanlage 4) Zwischenfinanzierungskredit an den Sportverein Maierhöfen/Grünenbach für den Neubau eines Kunstrasens 5.1) Bauantrag von Markus Fischer auf Erweiterung der Einliegerwohnung und Umnutzung der ehemaligen Scheune 5.2) Bauantrag von Nico Rudhart, Flucken 1 auf Anbringung von Parkplätzen und Aufstellung von Containern Zur Sitzung ist mit Schreiben vom ordnungsgemäß geladen worden. Beschlussfähigkeit nach Art. 47 Abs. 2 GO war gegeben.

2 Seite: 2 Öffentlicher Teil 1) Niederschriftengenehmigung Gegen die Sitzungsniederschrift der öffentlichen Sitzung vom wurden keine Einwendungen erhoben. Die Sitzungsniederschrift vom gilt somit als genehmigt. 2) Informationen / Bekanntgaben Lautsprecheranlage Iberghalle Die Installation der gebrauchten Lautsprecheranlage mit Funkmikrofonen in der Iberghalle ist soweit abgeschlossen. Die Gesamtkosten betrugen ca Gemeinderat Armin Böck und Gemeindearbeiter Baptist Egger waren bei der Installation und Einstellung sehr aktiv. Blitzschutzanlage Iberg-Zentrum Das LRA Lindau weist auf die Notwendigkeit einer Blitzschutzanlage für das Iberg-Zentrum hin. Hier geht es weniger um Objektschutz; sondern mehr um Personenschutz. Angebote hierfür werden bereits eingeholt. Es wird vermutet, dass sich die Kosten zwischen und bewegen werden. Die Folgekosten von solchen Blitzschutzanalgen sind sehr hoch. Genehmigung Haushaltsplan 2014 Vom LRA Lindau ist die Genehmigung vom Haushaltsplan 2014 eingegangen. Hierbei wird die positive finanzielle Situation der Gemeinde Maierhöfen besonders hervorgehoben. Lediglich bei der Kalkulation der Abwasserbeseitigung liegt ein kleines Defizit vor. Installation Defibrilator Im Eingangsbereich der Raiba. Maierhöfen wurde vor kurzem ein Defibrilator installiert. Am findet eine Info-Veranstaltung im Iberg-Zentrum (Bürgerstüble) über die Anweisung eines solchen Gerätes statt. Die Einweisung wird Dr. Ferber vornehmen. Der Bürgermeister wünscht sich, dass der Defibrilator von Vandalismus verschont bleibt.

3 Seite: 3 3) Barrierefreier Zugang beim Rathaus und teilweise Neugestaltung der Außenanlage Az.: In der Sitzung vom wurde ein Grundsatzbeschluss zur Neugestaltung des Eingangsbereichs fixiert. Mittlerweile wurde durch Gemeinderat Klaus Einsle eine Ausschreibung für die gesamten Arbeiten vorbereitet. Abgabetermin war der Folgende Firmen wurden an der beschränkten Ausschreibung beteiligt: Angebotssumme - Fa. Christian Briegel, Maierhöfen Fa. Gerhard Zwiesler, Maierhöfen keine Abgabe - Fa. Wimmer, Seltmans/Weitnau ,56 - Fa. Thomas Einsle, Grünenbach keine Abgabe - Fa. Edelmann, Isny keine Abgabe Bei dieser Ausschreibung wurden folgende Arbeiten abgefragt: - barrierefreier Zugang auf der Nordseite des Rathauses mit Gehweg - Befestigter Platz für Musikdarbietungen auf der Westseite - Versorgungseinrichtung für Veranstaltungen (Wasser, Abwasser und Strom) - Rückbau des Kellerabganges auf der Ostseite Die Anbringung des Vordaches und die Anbringung von einem Geländer sind in den Kosten nicht beinhaltet. Einige kleinere Positionen werden in Eigenleistung erfolgen. Beschluss des Gemeinderates Der Gemeinderat nimmt von der Ausschreibung zur Neugestaltung eines barrierfreien Zuganges beim Rathaus Kenntnis. Der Gemeinderat beschließt, dass der Auftrag an die Firma Wimmer zu einer Angebotssumme von ,56 vergeben wird. Abstimmungsergebnis: Beschlussantrag mit 10 : 0 Stimmen angenommen. 4) Zwischenfinanzierungskredit an den Sportverein Maierhöfen/Grünenbach für den Neubau eines Kunstrasenplatzes Az.: Die Ausschreibungen für den Neubau eines Kunstrasenplatzes sind abgeschlossen, und die Arbeiten an die Firma Kutter, Memmingen vergeben. Mit dem Beginn der Arbeiten wird in Bälde gerechnet. Von Seiten des Sportvereins wird nun die Finanzierung dieser Maßnahme organisiert. Der Neubau wird durch Eigenmittel, Zuschüsse, Vorsteuerrückerstattungen und Darlehen finanziert.

4 Seite: 4 Durch den Sportverein wurde uns mitgeteilt, dass im Zusammenhang mit diesem Bau eine Vorsteuerrückerstattung von ca ,-- und ein Zuschuss von ,-- zu erwarten sind. Diese beiden Beträge werden in ca. 2-3 Jahren erwartet. Von Seiten des Sportvereines liegt nun eine Anfrage vor, ob dieser Betrag ( ,-- ) durch ein zinsloses oder zinsgünstiges Darlehen der Gemeinde zwischenfinanziert werden könnte. Grundsätzlich ließe die finanzielle Situation der Gemeinde Maierhöfen einen solchen Zwischenfinanzierungskredit zu. Ein Teil der gemeindlichen Rücklage wurde im Januar für ein Jahr fest angelegt. Bei dieser Anlage erhält die Gemeinde Maierhöfen einen Zins von 0,25 %. Um sich gegenüber der überörtlichen Rechnungsprüfung rechtfertigen zu können wäre es notwendig, dass dieses Darlehen ebenfalls zu einem Zinssatz von 0,25 % verzinst wird. Der Sportverein hätte somit immer noch einen Zinsvorteil von über 2 %, und der Gemeinde Maierhöfen würde kein finanzieller Schaden entstehen. Folgender Darlehensvertrag könnte abgeschlossen werden: Darlehensvertrag Zwischen der Gemeinde Maierhöfen, vertreten durch Herrn 1. Bürgermeister Martin Schwarz und dem SV Maierhöfen-Grünenbach e.v., vertreten durch Herrn 1. Vorstand Andreas Müller wird folgender Darlehensvertrag geschlossen. 1 Darlehensgewährung Die Gemeinde Maierhöfen (Darlehensgeber) gewährt dem SV Maierhöfen-Grünenbach e.v. (Darlehensnehmer) ein Darlehen (Zwischenfinanzierungskredit) in Höhe von EUR. Der Zinssatz beträgt 0,25% p.a. Der Darlehensnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift unter diesen Darlehensvertrag den Erhalt des Darlehensbetrages. 2 Vertragsdauer / Darlehensrückzahlung Das Darlehen ist, ohne dass es einer Kündigung bedarf, in voller Höhe spätestens am zurückzuzahlen. Der Darlehensnehmer wird mit erhaltenen Zuschüssen oder Vorsteuerrückerstattungen sofort zur Rückzahlung leisten.

5 Seite: 5 3 Schlussbestimmungen Dieser Vertrag gibt die vollständige Vereinbarung der Vertragsparteien wieder. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Beschluss des Gemeinderates Der Gemeinderat nimmt vom Darlehensantrag des SV Maierhöfen-Grünenbach Kenntnis. Von Seiten des Gemeinderates bestehet Einverständnis, dass dem Sportverein ein Darlehen von ,-- mit einem Zinssatz von 0,25 % für drei Jahre ausbezahlt wird. Mit dem Verein wird der oben genannte Darlehensvertrag abgeschlossen. Abstimmungsergebnis: Beschlussantrag mit 10 : 0 Stimmen angenommen. 5.1) Bauantrag von Markus Fischer, Vorholz 3, Maierhöfen auf Erweiterung der Einliegerwohnung durch Umnutzung der ehemaligen Scheune auf Fl.Nr. 632/2 der Gemarkung Maierhöfen Der Bauantrag vom umfasst die Erweiterung der vorhandenen Einliegerwohnung, die zusätzlich mit einem eigenen Eingang ausgestattet werden soll. Planungsrechtlich Hindernisse sind nicht bekannt. Beschluss des Gemeinderates Dem Bauvorhaben von Herrn Markus Fischer, Vorholz 3, Maierhöfen auf Erweiterung der bestehenden Einliegerwohnung und Neubau eines eigenen Zugangs auf Fl.Nr. 632/2 wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Bauantrag ist dem Landratsamt Lindau zur Genehmigung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Beschlussantrag mit 10 : 0 Stimmen angenommen. 5.2) Bauantrag von Nico Rudhart, Flucken 3, Maierhöfen auf Anbringung von 5 Parkplätzen und Aufstellung von Containern. Bei der Vorabprüfung durch die VG Argental wurde bemängelt, dass die Ausfahrten aus den geplanten Parkplätzen direkt auf die Gemeindeverbindungsstraße Stockach führen.

6 Seite: 6 Dies ist unzulässig, da bei einer Rückwärtsausfahrt aus dem Parkplatz keine Sichtmöglichkeit gegeben ist (Kollissionsgefahr). Zudem spricht der rege Verkehr zum Ferienzentrum gegen die geplante dortige Anbringung der Parkplätze. Insoweit dürfte hier vom LRA Lindau keine Genehmigung erfolgen bzw. eine Planänderung gefordert werden. Ein Nachweis über die Notwendigkeit ist im Bauantrag auch nicht enthalten. Es dürfte sich auch nicht um einen Ersatzbau handeln, da das vorhandene Gartenhaus im aktuellen Lageplan nicht eingemessen ist und auch keine baurechtliche Genehmigung hierfür vorliegt dürfte (es braucht auch keine). Der Bauantrag sollte durch den Bauinteressenten mit dem LRA Lindau, Bauaufsicht abgesprochen werden. Es soll übrigens noch abgeklärt werden, ob die Container mit oder ohne Holzverkleidung angebracht werden. Der Beschluss wird auf die nächste Sitzung vertagt.

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