Kurzinformation Nr. 2 Steuern und Finanzamt

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1 Kurzinformation Nr. 2 Steuern und Finanzamt

2 Kann ich ohne Steuernummer selbständig sein bzw. bereits starten? Offiziell geht das nicht, da jede Rechnung, die ein Unternehmer stellt, eine Steuernummer enthalten muss. Sobald die Steuernummer für die Selbständigkeit vom Finanzamt erteilt wurde, kann auch losgelegt werden. Es spricht allerdings nichts dagegen, die Zeit bis zur Erteilung der Steuernummer bereits für Akquise zu nutzen. Eine selbständige Tätigkeit meldet man beim Finanzamt an, indem man das Formular Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit nutzt. Das Formular kann unter folgender URL runtergeladen werden: Lebenslange Steuernummer gilt die auch für die Selbständigkeit? Die lebenslange Steuernummer gilt für die Einkommensteuer und damit auch für die Selbständigkeit, wenn es um die Einkommensteuererklärung geht. Welche Steuern muss ich zahlen? Einkommenssteuer jeder Selbständige und Unternehmer, der keine Kapitalgesellschaft hat bzw. an einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist, zahlt Einkommensteuer auf seinen Gewinn; vom Finanzamt werden üblicherweise vierteljährliche Vorauszahlungen festgelegt. Nach Ablauf des Kalenderjahres wird die Steuererklärung für das Jahr gemacht, ohne Steuerberater bis spätestens des Folgejahres. Bsp.: für das Jahr 2011 muss ich meine Steuererklärung bis spätestens zum abgeben. Gewerbesteuer alle Gewerbetreibende (Unternehmen, die ein Gewerbe angemeldet haben) zahlen Gewerbesteuer; wie die Einkommensteuer gibt es monatliche Vorauszahlungen und eine Steuererklärung nach Ablauf des Kalenderjahres 2

3 Umsatzsteuer jeder Unternehmer (Ausnahmen bei bestimmten Selbständigen z.b. Ärzte, Krankengymnasten und Kleinunternehmer gem. 19 UStG); die Erklärungen werden idr zum 10. des Folgemonats nach einem Vorauszahlungszeitraum (monatlich oder vierteljährlich) gemacht. Beispiel: für den April 2011 muss ich üblicherweise bis zum 10. Mai 2011 die USt- Voranmeldung abgeben. Dies geht mittlerweile online bzw. über das Programm Elster zu erledigen. Körperschaftssteuer zahlen alle Körperschaften, d.h. GmbHs, Aktiengesellschaften und Genossenschaften Wenn ich also ein Gewerbe angemeldet habe, allein selbständig bin und kein Kleinunternehmer bin, dann fallen bei mir Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Einkommensteuer an. Bin ich in derselben Konstellation Freiberufler, fallen Umsatzsteuer und Einkommenssteuer an. Habe ich eine GmbH und bin dort als Geschäftsführer angestellt, fallen für mich als angestellter Geschäftsführer Lohnsteuer an, für die GmbH selbst Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer. Für die Ausschüttungen an die Gesellschafter fallen Einkommensteuer nach dem Halbeinkünfte-Verfahren an. Was ist die Kleinunternehmerregelung (=KUR)? Die KUR berechtigt Unternehmer mit niedrigen Umsätzen (unter Euro), auf die Erhebung der Umsatzsteuer zu verzichten. Bei Umsätzen unter Euro hat man ein Wahlrecht. Entscheidet man sich gegen die KUR, ist man fünf Jahre an diese Entscheidung gebunden. Kleinunternehmer dürfen auf ihren Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, sie dürfen die Vorsteuer aus Eingangsrechnungen nicht abziehen und müssen daher auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. 3

4 Was heißt die Kleinunternehmerreglung für mich konkret? Wenn ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme, heißt das konkret, dass ich selbst Rechnungen ohne Umsatzsteuer/ Mehrwertsteuer ausstelle, auf der Gegenseite mache ich selbst keine Vorsteuer geltend, die ich zahle. Was ist Umsatzsteuer, Vorsteuer und Mehrwertsteuer? Umsatzsteuer = Mehrwertsteuer; das ist die Steuer, die den Austausch von Leistungen (Kauf, Dienstleistungen etc.) besteuert. Diese wird vom Unternehmer auf die Rechnung gesetzt. Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ich als Unternehmer zahle und die ich nach entsprechender Umsatzsteuervoranmeldung vom Finanzamt wieder zurück erhalte. Um die von mir gezahlte Vorsteuer zurück zu erhalten, muss ich eine Rechnung erhalten haben, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Was bedeutet etwas absetzen? Absetzen heißt, den Umsatz des Unternehmens durch Ausgaben zu mindern. Was sind Abschreibungen? Als Abschreibung wird der Wertverlust von Unternehmensvermögen (Anlagevermögen und Umlaufvermögen) bezeichnet. Die Abschreibung wird meist aus betriebswirtschaftlicher Sicht ermittelt und als Aufwand in der Gewinnermittlung berücksichtigt. Ein Spezialfall dieser Abschreibung ist die Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern. Die Abschreibung kann entweder linear (d.h. gleichmäßig auf die Jahre der Nutzungsdauer verteilt) oder degressiv erfolgen. Wann wird mein privates Kfz zum Firmenfahrzeug? Das private Kfz (Nutzung sowohl privat, als auch für die Selbständigkeit) wird notwendiges Betriebsvermögen und damit ein Firmenfahrzeug, wenn die betriebliche Nutzung (also Nutzung im Rahmen der Selbständigkeit) mehr als 50% beträgt. 4

5 Dies lässt sich leicht mit einem Fahrtenbuch feststellen. Ist das Fahrzeug notwendiges Betriebsvermögen, sind alle Kosten für Anschaffung, Haltung und Nutzung als Betriebsausgaben abzugsfähig. Da das Auto aber auch noch privat genutzt wird, fallen auch privat verursachte anteilige Kosten an. Diese sind Nutzungsentnahmen (d.h. sie werden dem Unternehmensgewinn wieder hinzugerechnet) und können auf zwei Arten ermittelt werden: tatsächliche Kosten für die Privatnutzung werden zu Grunde gelegt, d.h. ein Fahrtenbuch führen und alle Belege sammeln die 1% Methode wird angewendet, d.h. jeden Monat wird 1% des Bruttolistenpreises des Kfz als Nutzungsentnahme dem Unternehmensgewinn hinzugerechnet. Welche Methode sinnvoller ist, richtet sich nach Alter und Umfang der privaten Nutzung. Wie muss eine Rechnung aussehen? Eine Rechnung muss gem. 14 UStG folgendes enthalten: Name und Anschrift des leistenden Unternehmens Name und Anschrift des Leistungsempfängers Vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder USt-ID Ausstellungsdatum Fortlaufende Rechnungsnummer Die Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder die Art und der Umfang der sonstigen Leistung Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung und bei Anzahlungen der Zeitraum der Zahlung, sofern der Zeitpunkt feststeht und nicht mit dem Rechnungsdatum identisch ist Die jeweiligen Entgelte, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen Den anzuwendenden Steuersatz Den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag, der gesondert auszuweisen ist, oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts (z.b. Skonti, Boni, Rabatte ) 5

6 Davon ausgenommen sind Rechnungen über Kleinbeträge, d.h. Rechnung unter einem Gesamtbetrag von 150,- Euro. Dort müssen dann lediglich folgende Angaben enthalten sein: Name und Anschrift des leistenden Unternehmens Ausstellungsdatum Die Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder die Art und der Umfang der sonstigen Leistung Entgelt und der darauf entfallende Steuerbetrag in einer Summe Der anzuwendende Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung ein Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt. Welche Unternehmer sind wie buchführungspflichtig? Die Buchführung dient als Informationsquelle über das Unternehmen. Das Führen von Büchern und Aufzeichnungen verursacht zwar Aufwand, ist jedoch für den ständigen Soll-Ist-Vergleich und ein Controlling Ihres Unternehmens eine notwendige Voraussetzung. Nicht buchführungspflichtig sind alle Gewerbetreibenden mit geringem Geschäftsumfang/ mit einem Kleingewerbe alle Freiberufler Einzelkaufleute, die zwei Jahre hintereinander nicht mehr als Euro Jahresumsatz und nicht mehr als Euro Jahresüberschuss hatten (hier besteht eine Mitteilungspflicht seitens des Finanzamtes, dass der Unternehmer aufgrund des Überschreitens der Grenzen buchführungspflichtig wird) Land- und Forstwirte Buchführungspflichtig sind Alle Unternehmer, die ein selbständiges Handelsgewerbe betreiben Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG haftungsbeschränkt, Limited, AG) Einzelunternehmen, OHG, KG 6

7 Nicht-Kaufleute, sofern sie nicht unter die oben genannte Regelung fallen Die nicht buchführungspflichtigen Selbständigen machen ihre Buchhaltung, indem sie die Einnahmen und Ausgaben nach zeitlichen und sachlichen Gesichtspunkten ordnen. Dies erspart auch arbeitsaufwendige Rückfragen des Finanzamtes. Für umsatzsteuerliche Zwecke müssen ohnehin die vereinbarten bzw. vereinnahmten Entgelte, getrennt nach Steuersätzen, festgehalten werden. Seit 2005 soll die Einnahmen-Überschußrechnung auf dem amtlichen Vordruck "EÜR" erfolgen. Welche Belege und Unterlagen müssen wie lange für das Finanzamt aufbewahrt werden? Es gelten die Regelungen des 147 AO. Danach sind folgende Unterlagen geordnet aufzubewahren: Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Bilanzen sowie für die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen wie z. B. Vermerke und Erläuterungen zu den Umbuchungen anlässlich eines Jahresabschlusses und Buchungsbelege: Aufbewahrungsfrist 10 Jahre, sofern nicht in anderen Steuergesetzen kürzere Aufbewahrungsfristen zugelassen sind die empfangenen Handels- und Geschäftsbriefe und Wiedergaben der abgesandten Briefe; sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind Aufbewahrungsfrist 6 Jahre, sofern nicht in anderen Steuergesetzen kürzere Aufbewahrungsfristen zugelassen sind Die Aufbewahrungspflicht beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in die Unterlage erfolgt ist. Bei Geschäfts- und Handelsbriefen zählt das Jahr des Zu- bzw. Abgangs und bei Verträgen das Jahr des Vertragsendes. Die Aufbewahrungsfristen können sich verlängern. 7

8 Wie müssen diese Unterlagen aufbewahrt werden? Im Original: Eröffnungsbilanzen Jahres- und Konzernabschlüsse Als Wiedergabe auf einem Bildträger oder einem anderen Datenträger, sofern die den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchhaltung entspricht: Alle übrigen Bücher Unterlagen Geschäftsbriefe Dabei müssen die bildliche und inhaltliche Übereinstimmung mit dem Original gewährleistet sein und eine jederzeitige Verfügbarkeit, Lesbarkeit und insbesondere bei Datenträgern maschinelle Auswertbarkeit sichergestellt sein ( 147 AO). Welches Finanzamt ist örtlich für mich zuständig? Für die Einkommensteuer von natürlichen Personen ist das Wohnsitzfinanzamt zuständig ( 19 AO). Da Sie als natürliche Person ein Unternehmen haben, ist für die gesonderten Feststellungen (z.b. der Einkünfte aus Gewerbebetrieb/ aus der freiberuflichen Tätigkeit) das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung, hilfsweise eine Betriebsstätte befindet (sog. Betriebsfinanzamt). Beispiel: Wohnsitz ist Landau, aber das Geschäft befindet sich in Germersheim. Für die Einkommensteuer ist das Finanzamt Landau zuständig, für die gesonderte Feststellung, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer ist das Finanzamt Speyer- Germersheim zuständig. Für die Körperschaftssteuer der Kapitalgesellschaften ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung, hilfsweise der Sitz bzw. der Vermögensschwerpunkt befindet ( 20 AO). Für die Umsatzsteuer ist das Finanzamt zuständig, von dessen Bezirk aus der Unternehmer sein Unternehmen ganz oder überwiegend betreibt ( 21 AO). 8

9 Wo ist mein Finanzamt und wann ist es geöffnet? (alphabetisch) Annweiler Finanzamt Landau Weißquartierstr Landau in der Pfalz Telefon: / 9130 Fax: / poststelle@fa-ld.fin.rlp.de Internet: Germersheim Finanzamt Speyer - Germersheim Aussenstelle Germersheim Königsplatz Germersheim Telefon: 07274/ 9500 Fax: 07274/ Mail: poststelle@fa-sp.fin.rlp.de Internet: Kandel Finanzamt Speyer - Germersheim Aussenstelle Germersheim Königsplatz Germersheim Telefon: 07274/ 9500 Fax: 07274/ Mail: poststelle@fa-sp.fin.rlp.de Internet: Landau 9

10 Finanzamt Landau Weißquartierstr Landau in der Pfalz Telefon: / 9130 Fax: / poststelle@fa-ld.fin.rlp.de Internet: Ludwigshafen Finanzamt Ludwigshafen Bayernstr Ludwigshafen Telefon: 0621 / Fax: 0621 / poststelle@fa-lu.fin.rlp.de Internet: Neustadt/ Weinstrasse Finanzamt Neustadt/ W. Konrad-Adenauer-Str Neustadt an der Weinstraße Telefon: 06321/9300 Fax: 06321/ poststelle@fa-nw.fin.rlp.de Internet: Speyer Finanzamt Speyer Germersheim Johannesstr Speyer Telefon: / Fax: / poststelle@fa-sp.fin-rlp.de Internet: 10

11 Dieses Informationsblatt ersetzt keine umfassende Beratung rund um die Existenzgründung sondern gibt lediglich einen ersten Einblick. Weitere Informationen gibt es bei: Sinicon Alfred-Nobel-Platz Landau 06341/ buero@sinicon.de Stand: April 2011 Sinicon

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