SEPA-Leitfaden - Für Firmen und Vereine

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2 Inhaltsverzeichnis Teil A: Überweisungsverkehr... 4 Kennen Sie Ihre persönliche IBAN und BIC und haben Sie Ihre Rechnungs- formulare bereits entsprechend geändert?...4 Wie wickeln Sie Ihren Zahlungsverkehr ab? Mit einer Banking-Software (z. B. Profi cash) oder über Ihre Finanz-buchhaltungs-Software oder über einen Dritten (z. B. Ihren Steuerberater)?...4 Reichen Sie Ihre Überweisungen per Datenträger (Diskette, USB-Stick, o. ä.) ein?...5 Haben Sie Ihre Kunden- und Lieferanten-Daten um IBAN und BIC ergänzt?...5 Teil B: Lastschriftverkehr... 6 Ziehen Sie Lastschriften ein?...6 Haben Sie eine Gläubiger-ID?...7 Haben Sie bereits je Mandat (Kunde) eine Mandats-Referenznummer definiert? (Weitere Informationen im Glossar, Seite 14)...7 Ziehen Sie Lastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren ein?...7 Haben Sie für diese Lastschriften bereits Mandate eingeholt?...8 Nutzen Sie das Abbuchungsauftragsverfahren für Privatkunden und/oder Firmenkunden?...9 Ist in Ihrer Buchhaltung die Verwaltung der Lastschrift-Mandate inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Archivierung (mindestens 13 Monate nach letztem Lastschrifteinzug) sichergestellt? Führen Sie weitere Geschäftskonten im Inland bzw. im europäischen Ausland? Führen Sie noch Euro-Zahlungsaufträge per klassischem Auslands-zahlungsverkehr außerhalb des SEPA-Formates in Länder des europäischen Wirtschaftsraumes aus? Hinweis: die Einreichfristen für SEPA-Basis- mit der Option Euro-Eillastschrift (COR1) und die SEPA- Firmen-Lastschriften Teil C: Allgemeines / Glossar...12 SEPA: Single Euro Payments Area SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Euro-Eillastschrift (COR1) SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren SWIFT Gläubiger-Identifikationsnummer SEPA - 33 Länder EPC - European Payments Council EU - Europäische Union Euro-Staaten EWR Stand: September

3 Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code Mandatsreferenz Bankarbeitstag / TARGET-Tage Nützliche Internetadressen Ihre Ansprechpartner Downloads zum Leitfaden: o Muster: Umwidmungsschreiben Einzugsermächtigung in SEPA-Basis-Lastschrift o Muster: Anschreiben zur Einholung IBAN und BIC (von Lieferanten, etc.) o SEPA-Lastschriftmandat o SEPA-Firmenlastschrift-Mandat Stand: September

4 Teil A: Überweisungsverkehr Für Firmen und Vereine sind SEPA-Überweisungen seit dem 1. August 2014 verpflichtend. Unabhängig davon, ob die Zahlungsabwicklung elektronisch oder papierhaft durchgeführt wird, muss diese Checkliste auf jeden Fall durchgearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass es unter SEPA keine papierhaften Sammelüberweisungen mehr gibt SEPA-Sammelüberweisungen können Sie ausschließlich per Online-Banking einreichen. Wenn Sie innerhalb Deutschlands und der EU Rechnungen ausstellen, müssen Sie anstatt der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl künftig die IBAN und den BIC ihrer Volksbank angeben. (Weitere Informationen im Glossar, Seite 14) Kennen Sie Ihre persönliche IBAN und BIC und haben Sie Ihre Rechnungsformulare bereits entsprechend geändert? Ja: Perfekt, gleich weiter mit der nächsten Frage. Nein: Ergänzen Sie auf Ihren Rechnungsformularen IBAN und BIC. Außerdem ist eine Information über IBAN und BIC an die eigenen Zahlungsempfänger zu empfehlen. Eine Überprüfung weiterer Dokumente (z. B. Musterbriefe, Zahlscheine) sollte ebenso erfolgen. Wie wickeln Sie Ihren Zahlungsverkehr ab? Mit einer Banking-Software (z. B. Profi cash) oder über Ihre Finanzbuchhaltungs-Software oder über einen Dritten (z. B. Ihren Steuerberater)? Banking-, Finanzbuchhaltungs-Software, Dienstleister oder Steuerberater: Prüfen Sie, ob die Software SEPA-fähig ist. Haben Sie Profi cash von der Volksbank Lahr im Einsatz, sollte es mindestens die Version 10.x sein. Unsere Spezialisten für Profi cash erreichen Sie unter: Zahlungssysteme, Tel Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater (bzw. Lieferanten) und lassen Sie sich bestätigen, dass sie ebenfalls SEPA-fähig sind. Nein, nichts davon: Benutzen Sie bitte die neuen Formulare für die SEPA- Überweisung. Hinweis: Auch die bisherigen Zahlschein-Formulare müssen ausgetauscht werden. Stand: September

5 Reichen Sie Ihre Überweisungen per Datenträger (Diskette, USB-Stick, o. ä.) ein? Ja: Einreichungen von Datenträgern sind nicht mehr möglich. Welche Alternativen es zum Datenträgeraustausch (DTA) gibt, besprechen Sie bitte mit unseren Experten aus der Abteilung Zahlungssysteme, Tel Nein: Dann haben Sie in dieser Frage keinen weiteren Handlungsbedarf. Haben Sie Ihre Kunden- und Lieferanten-Daten um IBAN und BIC ergänzt? Ja: Dann besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Nein: Nutzen Sie unseren IBAN-Konverter. Die Stammdaten Ihrer Kunden und Lieferanten können damit um IBAN und BIC ergänzt werden. Informationen zum IBAN-Konverter erhalten Sie unter: Hinweis: Es gibt vereinzelt Bankverbindungsdaten außerhalb der genossenschaftlichen FinanzGruppe, die nicht mit dem IBAN-Konverter umgewandelt werden können. Wenden Sie sich wegen dieser IBAN bitte direkt an den entsprechenden Kontoinhaber. Am besten, Sie holen IBAN und BIC Ihrer Kunden und Lieferanten direkt ein. Auf unserer Internetseite haben wir Ihnen ein entsprechendes Musteranschreiben zur Verfügung gestellt. Stand: September

6 Teil B: Lastschriftverkehr Hinweis: Schecks können Sie weiterhin im Zahlungsverkehr nutzen. Diese sind von der SEPA-Umstellung nicht betroffen. Ziehen Sie Lastschriften ein? Nein: Dann hat der Teil B für Sie keine Relevanz und Sie können direkt in Teil C des Leitfadens übergehen. ABER, wenn Sie den Wunsch haben, zukünftig SEPA-Lastschriften einzuziehen, dann arbeiten Sie den Teil B des Leitfadens unbedingt durch. Sie erlangen wichtige Grundlagen zum SEPA-Lastschrifteinzug und sind bestens vorbereitet. Natürlich müssen dann auch noch Verträge vereinbart werden. Wenden Sie sich bitte an die Abteilung Zahlungssysteme unter der Telefonnummer ! Ja: Das bisherige Lastschriftverfahren, wie Sie es kennen, wird durch das SEPA-Lastschriftverfahren ersetzt. Gehen Sie Schritt für Schritt vor: Hinweis: Bei den SEPA-Lastschriftverfahren muss der Empfänger einer Zahlung immer genau zu identifizieren sein. Daher muss jeder, der SEPA-Lastschriften ziehen möchte, eine Gläubiger- Identifikationsnummer (Gläubiger-ID oder Creditor Identifier bzw. CI) haben. (Weitere Erklärungen zur Gläubiger-ID im Glossar, ab Seite 12.) Stand: September

7 Haben Sie eine Gläubiger-ID? Ja: Nein: Notieren Sie die Gläubiger-ID bitte hier: (Beispiel: DE02 ZZZ ) Bitte beantragen Sie Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer unter folgendem Link: Bitte teilen Sie uns diese ID zeitnah mit. Achtung! Bitte beantragen Sie Ihre Gläubiger-ID nicht doppelt! Sie dürfen nur eine Gläuber-ID beantragen, unabhängig von der Anzahl unterschiedlicher Bankverbindungen. Hinweis: Jeder, der einen Betrag per Lastschrift zahlen möchte, muss zuvor ein entsprechendes Lastschriftmandat unterschreiben. Vor dem ersten Lastschrifteinzug müssen Sie, als Zahlungsempfänger, Ihren Kunden, den Zahlungspflichtigen, informieren. Folgende Daten muss diese Information enthalten: Angabe Ihrer Gläubiger-Identifikationsnummer (CI), Angabe der Mandats-Referenznummer des entsprechenden Kunden. Diese neuen Kennungen identifizieren einen Lastschriftvertrag eindeutig. Haben Sie bereits je Mandat (Kunde) eine Mandats-Referenznummer definiert? (Weitere Informationen im Glossar, Seite 14) Ja: Nein: Prüfen Sie erneut, ob Sie sich an die Vorgaben gehalten haben. Sie hat max. 35 alphanumerische Stellen. Bitte definieren Sie für jedes Mandat, sprich für jeden unterschiedlichen Kunden, eine Mandatsreferenz-Nummer und hinterlegen diese in Ihrer Buchhaltung. Verwenden Sie z. B. Kundennummern, Mitgliedsnummern, Steuernummern, etc (jedoch bitte keine Leerzeichen). In der Gestaltung sind Sie grundsätzlich frei. Ziehen Sie Lastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren ein? Ja: Nein: Weiter mit der nächsten Frage: Haben Sie für diese Lastschriften bereits Mandate eingeholt? Weiter mit der übernächsten Frage: Nutzen Sie das Abbuchungsauftrags- Verfahren für Privatkunden und/oder Firmenkunden? Stand: September

8 Haben Sie für diese Lastschriften bereits Mandate eingeholt? Ja: Nein: Weiter mit der nächsten Frage: Nutzen Sie das Abbuchungsauftragsverfahren für Privatkunden und/oder Firmenkunden? Als Zahlungsempfänger können Sie die Ihnen vorliegenden Einzugsermächtigungen für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren nutzen (Glossar, Seite 12). Hierfür wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volksbank Lahr für alle Kunden mit einem Girokonto zum 9. Juli 2012 angepasst. Dadurch wird die Umstellung auf das neue SEPA-Basis-Lastschriftverfahren wesentlich einfacher. Als Zahlungsempfänger müssen Sie von Ihren Kunden keine neuen SEPA- Lastschriftmandate mehr einholen, und Ihre Kunden müssen kein neues Lastschrift-Mandat unterschreiben. Voraussetzung hierfür ist u. a., dass Sie Ihre Kunden einmalig informieren, dass Sie die gültigen vorliegenden Einzugsermächtigungen als SEPA- Mandat nutzen werden. Falls Sie keine gültige, von Ihrem Kunden original unterzeichnete Einzugsermächtigung vorliegen haben, ist ein neues Mandat für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren einzuholen. Sofern die Einzugsermächtigung in Ihren Kundenverträgen integriert ist, müssen Sie diesen Passus mit den neuen Mandatstexten ersetzen. Wir stellen Ihnen gerne entsprechende Musteranschreiben zur Verfügung. Besuchen Sie unsere Internetseite Dort finden Sie ein FAQ, in dem auch die Musteranschreiben hinterlegt sind. WICHTIG: Prüfen Sie bitte unbedingt, ob alle notwendigen Einzugsermächtigungen vorhanden sind. Es besteht das Risiko, dass SEPA- Lastschriften für die kein oder kein gültiges Mandat vorlag, bis zu 13 Monate nach Abbuchung zurückgegeben werden können! Stand: September

9 Nutzen Sie das Abbuchungsauftragsverfahren für Privatkunden und/oder Firmenkunden? Ja: Das Abbuchungsauftragsverfahren existiert seit 1. Februar 2014 nicht mehr und Sie müssen handeln. Setzen Sie das Verfahren bei... Privatkunden ein? Die SEPA-Firmenkunden-Lastschrift ersetzt das bisherige Abbuchungsauftragsverfahren - darf allerdings ausschließlich zur Begleichung von Rechnungen zwischen Firmen genutzt werden! Ist Ihr Geschäftskunde Privatkunde (Verbraucher), so stellen Sie bitte das Zahlungsverfahren auf die SEPA-Basislastschrift um (Glossar, Seite 12). Hierfür müssen Sie bei Ihrem Geschäftspartner ein neues SEPA-Mandat einholen. Ein entsprechendes Musteranschreiben erhalten Sie über das FAQ auf unserer Internetseite Beachten Sie bitte auch die Hinweise zu den Einreichungsfristen unter dem letzten Punkt von Teil B! WICHTIG: Der Vorteil des Abbuchungsauftrages, Diese Zahlung konnte nicht zurückgegeben werden., verfällt. Eine Fortführung des Abbuchungsverfahrens ist nicht möglich. Firmenkunden ein? Bitte holen Sie sich für das SEPA-Firmen-Lastschrift-Verfahren neue Mandate bei Ihren Firmenkunden ein (Glossar, Seite 12). Sofern der Abbuchungsauftrag in Ihren Kundenverträgen integriert ist, müssen Sie diesen Passus mit den neuen Mandatstexten ersetzen. Wir stellen Ihnen gerne entsprechende Musteranschreiben zur Verfügung. Bitte sprechen Sie Ihren Bankberater an. Bitte beachten Sie auch unsere neue Vorlauffrist von zwei Tagen zur Einreichung der Zahlungsverkehrsdaten. Nein: Dann gehen Sie bitte weiter zur nächsten Frage. Stand: September

10 Ist in Ihrer Buchhaltung die Verwaltung der Lastschrift-Mandate inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Archivierung (mindestens 13 Monate nach letztem Lastschrifteinzug) sichergestellt? Ja: OK, weiter mit der nächsten Frage: Führen Sie weitere Geschäftskonten im Inland bzw. im europäischen Ausland? Nein: Erkundigen Sie sich, wann mit Ihrer Elektronik-Banking-Software, Ihrer Finanzbuchhaltungssoftware oder über Ihren Dienstleister SEPA- Lastschriften mit den Besonderheiten der Mandatsverwaltung generiert werden können. Stellen Sie die entsprechende Archivierung sicher. Hinweis: Die Electronic-Banking-Produkte der Volksbank Lahr (Profi Cash ab Version 10.x, Internet-Banking, etc.) sind alle SEPA-fähig. Sie bieten auch Funktionen wie die Konvertierung von Kontonummer und BLZ in IBAN und BIC sowie, je nach Version, die Mandatsverwaltung inklusive der erforderlichen Archivierung. Führen Sie weitere Geschäftskonten im Inland bzw. im europäischen Ausland? Ja: Prüfen Sie, ob Sie diese Geschäftskonten noch benötigen. Mit SEPA können Sie Ihren EURO Zahlungsverkehr in insgesamt 33 Ländern (Glossar, Seite 12) über Ihr Geschäftskonto bei uns abwickeln. Hier können Sie alle Kontobewegungen an zentraler Stelle einsehen. Sie können Ihre nationalen und internationalen Geschäftskonten auch in unser automatisiertes Cash-Management einbinden. Sie verbessern Ihre Liquidität durch die tägliche Übertragung Ihrer Umsätze von verschiedenen Geschäftskonten auf ein Geschäftskonto in der genossenschaftlichen FinanzGruppe. Sie können Soll- und Haben-Umsätze zu einem Gesamtsaldo zusammengefasst oder getrennt übertragen. Verbessern Sie Ihr Cash-Management durch gezielte Liquiditätssteuerung. Erleichtern Sie Ihre Kontendisposition. Durch SEPA wird der Zahlungsverkehr in Europa einfach und einheitlich. Profitieren Sie von den vielen Vorteilen. Nein: Weiter mit der nächsten Frage Stand: September

11 Führen Sie noch Euro-Zahlungsaufträge per klassischem Auslandszahlungsverkehr außerhalb des SEPA-Formates in Länder des europäischen Wirtschaftsraumes aus? Ja: Mit SEPA wird der Zahlungsverkehr in Europa einheitlich und einfach. Sie sollten prüfen, ob Sie diese Zahlungen durch SEPA-Zahlungen ersetzen können. Das spart Ihnen Zeit und Kosten. Daraus können für Sie zahlreiche Chancen und Vorteile entstehen, die Sie optimal ausschöpfen sollten. Nein: Danke für Ihre Antworten. (Im Teil C / Glossar erhalten Sie weitere Informationen zu den einzelnen Begrifflichkeiten) Hinweis: die Einreichfristen für SEPA-Basis- mit der Option Euro-Eillastschrift (COR1) und die SEPA-Firmen-Lastschriften Wenn Sie bislang Lastschriften eingezogen haben, ist die Gutschrift auf Ihrem Konto am gleichen Tag verbucht worden. Das ändert sich. Um Lastschriften an einem bestimmten Tag auf Ihrem Konto verbucht zu haben, müssen Sie sich an bestimmte Einreichfristen halten: SEPA-Basis-Lastschrift: Erst- und Einmal-Lastschriften o früheste Einreichung: 45 Kalendertage vor Fälligkeit o späteste Einreichung: 6 TARGET-Tage* vor Fälligkeit Folge- und letztmalige Lastschrift o früheste Einreichung: 45 Kalendertage vor Fälligkeit o späteste Einreichung: 3 TARGET-Tage* vor Fälligkeit Euro-Eillastschrift (COR1) Erläuterung hierzu im Glossar: Erst-, Einmal-, Folge- und letztmalige Lastschriften o früheste Einreichung: 45 Kalendertage vor Fälligkeit o späteste Einreichung: 2 TARGET-Tage* vor Fälligkeit SEPA-Firmen-Lastschrift: Erst- und Einmal-Lastschriften sowie Folge- und letztmalige Lastschrift o früheste Einreichung: 45 Kalendertage vor Fälligkeit o späteste Einreichung: 2 TARGET-Tage* vor Fälligkeit (* TARGET-Tage siehe Glossar, Seite 14) Stand: September

12 Teil C: Allgemeines / Glossar SEPA: Single Euro Payments Area SEPA (Single Euro Payments Area) ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum. Mit SEPA wird eine einheitliche europäische Zahlungslandschaft für Euro-Zahlungen entstehen. SEPA umfasst derzeit 32 Länder. Neben den 17 Euro-Staaten sind alle weiteren EU-Mitgliedsstaaten beteiligt. Auch die Kreditinstitute in den drei Staaten des Europäischen Wirtschaftraumes (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen sowie zusätzlich Monaco und der Schweiz führen die neuen europäischen Zahlungsinstrumente ein. Die neuen Zahlungsverkehrsstandards stehen seit 2008 sukzessive und derzeit parallel zu den nationalen Verfahren zur Verfügung. SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ähnelt dem heutigen Einzugsermächtigungsverfahren in Deutschland, jedoch besteht hiermit die Möglichkeit, Lastschrifteinzüge sowohl innerhalb Deutschlands als auch EU-weit vornehmen zu können. Zur Identifizierung der Bankverbindungen dienen IBAN und BIC. Das Lastschriftmandat ist das SEPA-Lastschriftmandat. Voraussetzung zur Teilnahme als Lastschrifteinreicher ist der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zum Lastschrifteinzug mittels SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (Inkassovereinbarung) mit der jeweiligen Hausbank. Euro-Eillastschrift (COR1) Bei der Euro-Eil-Lastschrift COR1 handelt es sich ebenfalls um ein SEPA-Produkt. Die COR1- Lastschrift wurde vom EPC als AOS (Additional Optional Service) vereinbart. Ziel dieser Produktvariante ist es, die Einreichungsfristen zu verkürzen. Für alle unterschiedlichen Sequenz- Typen gilt eine minimale Einreicherfrist von zwei Tagen (ein Bankarbeitstag für die Bearbeitung bei der Bank des Einreichers + ein TARGET2-Arbeitstag). Diese Produktvariante kommt dem heutigen Prinzip bei Einzugsermächtigungen (Einzug der Lastschriften bei Sicht) wieder etwas näher. Die Euro-Eil-Lastschrift ist in Deutschland zum 4. November 2013 verfügbar und gilt vorerst nur national. Für die Euro-Eil-Lastschrift gilt das Mandat analog der SEPA-Basis-Lastschrift. Es gibt mit Ausnahme der Kennung COR1 keine speziellen Erfordernisse. Um die Euro-Eil-Lastschrift nutzen zu können, ist vom Lastschrifteinreicher eine angepasste Inkassovereinbarung mit seiner Bank abzuschließen. Die Rückgabefristen sind identisch mit denen der SEPA-Basis-Lastschrift. SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren ähnelt dem heutigen Abbuchungsauftragsverfahren in Deutschland, jedoch besteht hiermit die Möglichkeit, Lastschrifteinzüge sowohl innerhalb Deutschlands als auch EU-weit vornehmen zu können. Es ist speziell auf die Bedürfnisse von Firmenkunden ausgerichtet und dient für Lastschrifteinzüge, bei denen eine frühe Finalität ohne Lastschriftrückgaben erzielt werden soll. Lastschrifteinzüge mit Verbrauchern können hiermit nicht vorgenommen werden. Zur Identifizierung der Bankverbindungen dienen IBAN und BIC. Das Lastschriftmandat ist das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat. Voraussetzung zur Teilnahme als Lastschrifteinreicher ist der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zum Stand: September

13 Lastschrifteinzug mittels SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (Inkassovereinbarung) mit der jeweiligen Hausbank. SWIFT Die SWIFT ist die "Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications". Die Gesellschaft regelt den internationalen Datenaustausch zwischen Banken. Sie betreibt ein weltweites Leitungsnetz und definiert Nachrichtenstandards. Jede teilnehmende Bank bekommt eine eindeutige Kennung: den BIC. Gläubiger-Identifikationsnummer Eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID oder Creditor Identifier bzw. CI) dient bei den beiden neuen SEPA-Lastschriftverfahren dazu, den Gläubiger (Lastschrifteinreicher) genau identifizieren zu können. Um als Lastschrifteinreicher (Inkasso-Einreicher) an einem der beiden SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, wird diese Kennnummer benötigt. Sie ist in Deutschland zum Beispiel 18 Stellen lang (Beispiel: DE02 ZZZ ) und wird von der Deutschen Bundesbank vergeben ( SEPA - 33 Länder Der SEPA-Raum umfasst seit dem 1. Juli Länder. Neben den 17 Euro- Staaten sind alle weiteren EU- Mitgliedstaaten beteiligt. Auch die Kreditinstitute in den drei EFTA-Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), Island, Liechtenstein und Norwegen, sowie zusätzlich in Monaco und der Schweiz (das einzige EFTA-Land, das nicht Mitglied im EWR ist) führen die neuen europäischen Zahlungsinstrumente ein. Abbildung: Die Zusammensetzung des SEPA-Raums EPC - European Payments Council Die europäischen Banken haben zur Schaffung der neuen SEPA-Zahlungsverkehrsstandards und Regelungen den europäischen Zahlungsverkehrsrat EPC (European Payments Council) geschaffen. Der EPC ist bezüglich Standards des Massenzahlungsverkehrs vergleichbar mit der Deutschen Kreditwirtschaft in Deutschland. Stand: September

14 EU - Europäische Union Die Europäische Union besteht derzeit aus 28 Mitgliedstaaten. Diese sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland und Zypern. Euro-Staaten Zum 1. Januar 2001 haben 18 EU-Mitgliedstaaten den Euro als Währung eingeführt. Die Staaten der Euro-Zone sind derzeit: Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern. EWR Der Europäische Wirtschaftsraum besteht derzeit aus 31 Ländern. Das sind die 28 EU- Mitgliedstaaten sowie die drei weiteren EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer Beispiel: DE Bestandteile der deutschen IBAN - das Länderkennzeichen (DE für Deutschland) - eine zweistellige Prüfziffer - die achtstellige Bankleitzahl - die zehnstellige Kontonummer Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code Ehemals war es der Bank Identifier Code, zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten, er besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen. So sieht ein BIC aus: GENO DEXX XXX Mandatsreferenz Die Mandatsreferenz dient zur eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Lastschriftmandats. Sie muss vom Zahlungsempfänger individuell vergeben werden (alphanumerisch, max. 35 Stellen, z. B. Kundennummer oder Mitgliedsnummer, als Zeichen können verwendet werden: 0-9, A-Z, a-z, :?, - ( +. ) / jedoch keine Leerzeichen). In der Gestaltung sind Sie grundsätzlich frei. Die Mandatsreferenz ist in der Kundenbuchhaltung zu hinterlegen und dem Zahler entweder auf dem Mandatsformular oder nachträglich mitzuteilen. Die Vergabe und der Aufbau der Mandatsreferenz haben weiterführende organisatorische und technische Auswirkungen und hängen zum Beispiel davon ab: ob bestehende Kundendaten weiter genutzt werden (z. B. Mitgliedsnummern) ob bei einer Erweiterung der Kundenbeziehung/ Mitgliedsbeziehung neue SEPA-Mandate erforderlich sind (z. B. neue Verträge innerhalb der gleichen Versicherung) wie letztendlich mit Mandatsänderungen oder Mandatswiderrufen umgegangen wird. Stand: September

15 Bankarbeitstag / TARGET-Tage Bankarbeitstag ist jeder Tag (mit Ausnahme von Samstag und Sonntag), an dem die Kreditinstitute in Deutschland für den Publikumsverkehr geöffnet sind und der auch ein TARGET-Tag ist. Samstage und Sonntage sind keine Bankarbeitstage, auch wenn einige Banken (etwa an Flughäfen oder Bahnhöfen) ihre Schalter geöffnet haben. Deren Umsätze werden am nächsten Bankarbeitstag, meist mit rückwirkender Fälligkeit, nachgebucht. TARGET-Tag ist ein Tag, an dem Zahlungen in Euro über TARGET (Abkürzung für: Trans-European Automated Real Time Gross Settlement Express Transfers System) abgewickelt werden. An einigen Tagen im Jahr (europaweite Feiertage) ist das TARGET-System in allen Teilnehmerstaaten geschlossen. Diese Feiertage sind: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, 1. Weihnachtstag, 2. Weihnachtstag Anmerkung: Das TARGET-System ist an Samstagen und Sonntagen geschlossen. Nützliche Internetadressen Internetseite der Volksbank Lahr eg Musteranschreiben: Umwandlung der alten Einzugsermächtigungen SEPA-Formulare: Die unterschiedlichen Mandate: SEPA-Firmenlastschrift-Mandat SEPA-Lastschrift-Mandat (Basisverfahren) (teilweise in unterschiedlichen Sprachen) IBAN-Konverter: Mit ihm wandeln Sie Ihre Kontonummern und die Bankleitzahl bequem in IBAN und BIC um. Videos: SEPA wird Ihnen in einem kurzen Film erklärt. Weitere Details und Erklärungen zu den beiden neuen Lastschriftverfahren. Internetseite der Deutschen Bundesbank Die SEPA-Website richtet sich vornehmlich an Verbraucherinnen und Verbraucher. Aber auch Unternehmen und Handel finden auf den Internetseiten wichtige Informationen zu SEPA und zur internationalen Kontokennung IBAN (International Bank Account Number) sowie ausführliche Antworten auf häufig gestellte Fragen. Stand: September

16 Ihre Ansprechpartner Sprechen Sie Ihren Berater an! Sie erreichen uns unter Telefon Bei speziellen Fragen rund um das Online-Banking (Profi cash, Internet-Banking, usw.) steht Ihnen die Abteilung Zahlungssysteme unter der Telefonnummer zur Verfügung. Unsere Berater leiten Sie bei speziellen Fragen auch gerne an die SEPA-Spezialisten Ihrer Volksbank Lahr weiter. Downloads zum Leitfaden: o o o o Muster: Umwidmungsschreiben Einzugsermächtigung in SEPA-Basis-Lastschrift gsschreiben.doc Muster: Anschreiben zur Einholung IBAN und BIC (von Lieferanten, etc.) oc SEPA-Lastschriftmandat SEPA-Firmenlastschrift-Mandat Stand: September

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