Vertragsgestaltungsmöglichkeiten

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1 Mitarbeiterentsendung ins Ausland - Checkliste Vertragsgestaltungsmöglichkeiten Arbeitsgeberwechsel und Beendigung des alten Dienstverhältnisses (DV) Abschluss eines 2. Dienstverhältnisses und zwei aktive Funktionen Abschluss eines 2. Dienstverhältnisses und Entgelt von dritter Seite Gehaltssplitting Altes Dienstverhältnis karenziert? Gestaltungsformen Arbeitskräfteüberlassung: a) fremdüblicher Gestellungsvertrag b) fremdübliche Gestellungsvergütung c) Abzugsteuer? d) AG-Eigenschaft des Beschäftigers? Assistenzleistung a) fremdüblicher Vertrag b) fremdübliche Vergütung c) Begründung einer Betriebsstätte?

2 Arbeitsrecht Welches Recht ist anzuwenden? Praxistipps zum Entsendevertrag Anwendung der Rom-I-VO? Rechtswahl getätigt? wenn ja: Informationen einholen über die Eingriffsnormen im Tätigkeitsstaat wenn nein Bestimmt der Ort der gewöhnlichen Arbeitsleistung das Arbeitsrecht? wenn nein Bestimmt der Ort der AG-Niederlassung, die den AN eingestellt hat, das Arbeitsrecht? oder weist der Arbeitsvertrag zu einem Staat ein besonderes Naheverhältnis auf? Entsendung innerhalb der EU? Wenn ja Entsenderichtlinie bzw deren Umsetzung im Tätigkeitsstaat beachten Karenzierung des alten DV dienstzeitabhängige Ansprüche laufen weiter Dauer und Beendigung (Befristung?) regeln Koppelung der Beendigung des Entsendevertrages mit dem Haupt -DV Rückkehrregelung (Position, Entgelt) oder Wiedereinstellungszusage Spesen- und Entgeltregelung (Zulagen, Heimflüge, Spesenkonto, Kostenübernahme Übersiedlung, Währung, Fälligkeit, Zuständigkeit für Steuern und SV-Beiträge) Besondere Entgelte (Prämien, Zulagen, Sachbezüge [Pkw] etc) Arbeitszeit-, Arbeitsruhe- und Urlaubsregelung Feiertagsregelung Krankenzusatzversicherung Verschwiegenheits- und Konkurrenzverbotsklausel Konventionalstrafe Regelung der Unterkunft (Dienstwohnung)

3 Sozialversicherung Entsendung in EU/EWR Entsendeter Arbeitnehmer vom persönlichen Anwendungsbereich der EG-VO umfasst? siehe GKK-Broschüre Liegt eine Entsendung vor? vorübergehende Tätigkeit (voraussichtlich nicht mehr als 2 Jahre) keine Arbeitnehmerablöse, dessen 2-Jahres-Frist abgelaufen ist gewöhnliche Zugehörigkeit des entsandten AN zum entsendenden Unternehmen AG muss gewöhnlich im Entsendestaat tätig sein keine Dreiecksentsendung bzw keine Einstellung einer Ortskraft arbeitsrechtliche Bindung an das Entsendeunternehmen bleibt aufrecht AN geht im Tätigkeitsstaat keine arbeitsrechtliche Bindung ein Bei nachfolgender Entsendung in denselben EU-Staat: Unterbrechnung > 2 Monate wenn ja SV-Recht des Entsendestaates wenn nein siehe nächster Punkt 1 AG und Tätigkeit in mehreren EU-Staaten (auch im AN- Wohnsitzstaat?) a) AN ist im Wohnsitzstaat wesentlich tätig SV-Recht des AN- Wohnsitzstaates b) AN ist im Wohnsitzstaat nicht. oder nicht wesentlich tätig SV-Recht des AG-Sitzstaates (wesentlich: Tätigkeit > 25 % der Gesamttätigkeit)

4 Entsendung in EU/EWR Entsendung in einen Vertragsstaat Mehrere AG in mindestens 2 verschiedenen EU-Staaten, aber keiner im AN-Wohnsitzstaat SV-Recht des AN-Wohnsitzstaates Mehrere AG im selben EU-Staat a) AN ist im AN-Wohnsitzstaat nicht oder nicht wesentlich tätig SV-Recht des AG-Sitzstaates b) AN ist im AN-Wohnsitzstaat wesentlich tätig SV-Recht des AN-Wohnsitzstaates Alle AG sind in 2 EU-Staaten ansässig und 1 EU Staat ist ident mit AN-Wohnsitzstaat a) AN ist im AN-Wohnsitzstaat nicht oder nicht wesentlich tätig SV-Recht des AG-Sitzstaates, der nicht mit AN-Wohnsitzstaat ident ist b) AN ist im AN-Wohnsitzstaat wesentlich tätig SV-Recht des AN-Wohnsitzstaates AG sitzt außerhalb der EU AN ist in mehreren EU-Staaten tätig SV-Recht des AN-Wohnsitzstaats Art 16 (Ausnahmeantrag) BMASK Formulare: A 1 bescheinigt das anzuwendende SV-Recht Krankheit im Ausland: EKVK Mitversicherte: S 1 Prüfen, ob Entsendung vom persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich des SV-Abkommens umfasst ist. Enthält das SV-Abkommen eine Entsendebestimmung? Entsendeformulare (zb A/HR 1 für Kroatien) Krankheit im Ausland: Urlaubskrankenschein ausstellen umtauschen auf nationalen Behandlungsschein

5 Entsendung in einen Nicht-Vertragsstaat Sonstiges Verbleib im ASVG für 5 Jahre Doppelversicherung möglich Krankheit: Kostenübernahmeverpflichtung des AG ( 130 ASVG) Mehrfachversicherung Überschreiten der HBGl Rückerstattungsantrag für AN-Beiträge Empfehlung: Abschluss einer Zusatzkrankenversicherung Persönliche Steuerpflicht Steuerbefreiungen im EStG Einkommen-/Lohnsteuer Beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht? Wohnsitz in Österreich Zweitwohnsitz-VO anwendbar? Gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich? Auslandsbeamter Entwicklungshelfer Ortskräfte ( sur-place -Personal) Studenten, Ferialpraktikanten Begünstigte Auslandstätigkeit Ist der Arbeitnehmer in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig? Erfolgt die Entsendung durch einen Arbeitgeber mit Sitz in Österreich, in der EU/EWR oder in der Schweiz einem Drittstaat; die Entsendung erfolgt aber von einer Betriebsstätte dieses Drittstaatenunternehmens aus, die sich entweder in Österreich, in der EU/EWR oder in der Schweiz befindet? Dauert die mehr als 400 km Luftlinie vom nächstgelegene Grenzpunkt Österreichs entfernt ausgeübte Tätigkeit ununterbrochen mindestens einen Monat? Trifft es zu, dass der Einsatzort im Ausland weder eine Betriebsstätte des Arbeitgebers isd 29 Abs. 2 lit. a und b BAO noch eine Betriebsstätte des Beschäftigers isd 3 Abs. 3 AÜG? Trifft es zu, dass die Tätigkeit des entsendeten Arbeitnehmers im Ausland ungeachtet der vorübergehenden Ausübung ihrer Natur nach nicht auf Dauer angelegt ist? Erfolgt die Tätigkeit im Ausland unter erschwerenden

6 Bedingungen, wobei die Erschwernis entweder auf entsprechende Bedingungen bei der Tätigkeit (Voraussetzungen analog wie bei den SEG Zulagen) beruht oder die Aufenthaltsbedingungen im Tätigkeitsstaat stellen im Vergleich zum Inland außerordentliche Erschwernisse dar (zb belastende klimatische Aufenthaltsbedingungen, schlechte Infrastruktur, niedriger medizinischer Standard etc) oder die Tätigkeit erfolgt in einem Land mit erhöhter Sicherheitsgefährdung (zb Gebiet mit kriegerischen Auseinandersetzungen) Ist ein DBA anwendbar? (Anwendungsbereich prüfen) Ermitteln, welcher Staat der Wohnsitzstaat ist Mittelpunkt der Lebensinteressen Anwendung des Progressionsvorbehaltes Besteuerung von Drittstaateneinkünfte Nach welcher Methode wird die Doppelbesteuerung vermieden (Anrechnung oder Befreiung)? Subject to tax Klausel Kausalitätsprinzip DBA DBA Verteilungsnorm Aktive Arbeitnehmerbezüge Art 15 OECD-Musterabkommen Ruhebezüge Art 18 OECD-Musterabkommen öffentliche Bezüge Art 19 OECD-Musterabkommen Abgrenzung: echter AN vom freien AN; wesentlich beteiligter AN Sonderbestimmung Grenzgänger(*) Besteuerung im Wohnsitzstaat grenznahe Wohnung grenznaher Arbeitsplatz tägliche Rückkehr zur Wohnung Grenzgängerbescheinigung (*) bestehen mit Italien, Deutschland, Liechtenstein 183-Tage-Regel keine Besteuerung im Tätigkeitsstaat nicht länger als 183 Tage in einem bestimmten Zeitraum (idr Kalenderjahr) und der Arbeitgeber darf im Tätigkeitsstaat nicht ansässig sein und

7 die Vergütungen dürfen nicht von einer im Tätigkeitsstaat befindlichen Betriebsstätte getragen werden maßgebend: physische Anwesenheitstage entscheidend: wer ist Arbeitgeber (Problem bei Arbeitskräfteüberlassung insbesondere im Konzern und ivm Deutschland) Kein DBA Betriebsstätte Dauerbetriebsstätte Baustelle (idr nach 12 Monaten) Vertreter mit Abschlussvollmacht Mitbenutzung eines Büros! 48 BAO-Verordnung Grundsatz: Befreiungsmethode Ausnahme: Anrechnungsmethode wichtig: Dokumentation 48 BAO-Antrag

8 Gehaltsnebenkosten a) SV-Recht eines EU/EWR Staates anzuwenden? wenn ja DB, DZ-frei DB, DZ b) österreichisches SV-Recht anzuwenden? wenn ja grundsätzlich: DB/DZ-Pflicht Ausnahme: begünstigte Auslandstätigkeit sachliche oder persönliche Befreiung a) grundsätzlich: Kommunalsteuerpflicht b) Ausnahme: ausländische Betriebsstätte begünstigte Auslandstätigkeit ausländischer Beschäftigter = Arbeitgeber persönliche und sachliche Befreiung Kommunalsteuer Abfertigung neu Besondere Bezüge Sonstige Abrechnungshinweise Maßgeblich ist, ob österreichisches Arbeitsrecht anzuwenden ist (wenn ja BV-Beitragspflicht) Sonstiges Abfindungen idr Besteuerung gemäß dem Kausalitätsprinzip Prämien idr Besteuerung gemäß dem Kausalitätsprinzip Stock Option idr Besteuerung gemäß dem Kausalitätsprinzip Zulagen, Zuschläge idr Besteuerung gemäß dem Kausalitätsprinzip Pensionskassenbeiträge idr Besteuerung gemäß dem Kausalitätsprinzip SV-Beiträge: vom Arbeitgeber einbehaltene Pflichtbeiträge können lohnsteuermindernd berücksichtigt werden Geschäftsführer: Besonderheit im DBA mit Deutschland (Besteuerung im Sitzstaat der Gesellschaft)

9 Steuerminimierungsüberlegungen Expat- Erlaß Verfahren Nur für bestimmte Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen Unternehmensbesteuerung Betriebsstätte (vor allem Dienstleistungs-, Assistenzleistungs-, Vertreterbetriebsstäte) Familienleistungen Informationsmöglichkeiten Werbungskosten (doppelte Haushaltsführung, Reisekosten, Familienheimfahrten) Sonderausgaben Einkünfte-Splittung Steuerbegünstigungen im Tätigkeitsstaat nutzen (zb Ehegatten- Splitting) Vergleich der Einkommensteuertarife, Frei- und Absetzbeträge Zusatzsteuern (Kirchensteuer, Vermögensteuer) in den Steuervergleich miteinbeziehen Wegzugbesteuerung bei Wohnsitzaufgabe beachten Erbschafts- und Schenkungssteuerkonsequenzen beachten Prüfen der Anwendungsvoraussetzungen Meldepflichten des AG an das Finanzamt Lohnsteuerabzug (Direktentlastung versus Rückerstattung) Veranlagung (notwendig/sinnvoll?) SV-Beiträge Melde- und Beitragsabfuhrverpflichtungen Abfuhr sonstige Lohnnebenkosten Verrechnung im Konzern Quellensteuer Umsatzsteuer Dokumentationspflichten Welcher Staat ist für Familienleistungen zuständig? Besteht ein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld? Übersichtsliste Europarecht, internationale SV-Abkommen Steuern Fachinformation internationales Steuerrecht Formulare

10 Formulare Formulare Steuern/Beihilfen zwischenstaatliche Formulare Formulare klicken Sie bei der steiermärkischen GKK und Sie finden EU-Formulare und Formulare zu diversen SV-Abkommen

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