Doing Business In New Zealand



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Doing Business In New Zelnd Rehtlihe Aspekte einer Geshäfts- oder Investitionstätigkeit in Neuseelnd

Hesketh Henry - Ihr Prtner für Investitionen in Neuseelnd Üer Hesketh Henry Hesketh Henry ist eine der ältesten und renomiertesten Anwltsknzleien Neuseelnds. Wir liken uf eine üer 140 jährige Geshihte erfolgreiher Zusmmenreit mit unseren Klienten zurük. Dei konnten wir unsere Klienten stets mit fundierten Anlysen und Rehtsguthten ei ihrem wirtshftlihen Enggement unterstützen. Gegenwärtig zählen einige der erfolgreihsten und grössten neuseeländishen Unternehmen zu unseren Klienten. Aer uh nmhfte Unternehmen us Üersee und Investoren, Unternehmen sowie Privtleute us Deutshlnd dürfen wir unsere Klienten nennen. Mit unserer Belegshft von üer 65 Anwälten stellen wir eine zuverlässige, kompetente und effiziente Bertung unserer Klienten siher, die unseren Mndnten wirtshftlih sinnvolle und prktish verwertre Lösungen ietet. Wir erten Sie gerne in llen Rehtsfrgen. Insesondere in folgenden Rehtsgeieten, für die wir spezilisierte Anwälte im Hus hen: Areitsreht Bnk- und Finnzreht Bu- und Grundstüksreht Börsengänge (IPOs) Einhltung gesetzliher Anforderungen und Risikomngement Fusionen und Üernhmen (M&A) Gesellshftsreht Gewerliher Rehtsshutz Hndelsreht Informtionstehnologie Investitionen Joint Ventures Meditions- und Shlihtungsverfhren Multimedi- und Internetreht Prozessführung und ußergerihtlihe Streiteilegung Investitionen in Neuseelnd Umweltreht Resoure Mngment At 1991 Shifffhrts- und Seereht Steuerreht Telekommuniktionsreht Versiherungsreht Verwltungsreht Wertppierreht Wettewers- und Krtellreht D Stndrdlösungen in rehtlihen Frgen nur selten der Komplexität der Sh- und Rehtslge gereht werden können, reiten wir eng mit unseren Mndnten zusmmen, um ihre jeweiligen Bedürfnisse heruszureiten und druf sierend sinnvolle und prktish verwertre Lösungen nieten zu können. Um speziell den Interessen unserer deutshsprhigen Mndnten gereht zu werden, steht Ihnen unser deutshsprhiger Prtner Erih Bhmnn zur Verfügung. Erih Bhmnn ist im Neenmt

Präsident der neuseeländish-deutshen Unternehmensvereinigung (New Zelnd Germn Business Assoition), der offiziellen neuseeländishen Repräsentnz der Deutshen Industrie- und Hndelskmmer (DIHK) und Honorrkonsul der Bundesrepulik Deutshlnd in Auklnd. Die Knzlei verfügt drüer hinus üer eine Reihe weiterer deutshsprhiger Mitreiter. Üer diese Broshüre Diese Broshüre ietet Ihnen eine Zusmmenfssung üer die rehtlihen Aspekte einer Geshäftsoder Investitionstätigkeit in Neuseelnd. Dieser Üerlik üer ds Rehtssystem knn er eine genue rehtlihe Üerprüfung Ihrer Vorhen niht ersetzen. Es leit dher für eine erfolgreihe Investition unerlässlih sih in Bezug uf seine konkreten Pläne detilliert erten zu lssen. Wir sind gerne ereit Sie dhingehend zu erten und würden uns freuen Sie ls Klienten gewinnen zu können. Erih Bhmnn Mnging Prtner Tel. 0064 9375 8709 Fx 0064 9375 8774 Emil erih.hmnn@heskethhenry.o.nz

Inhltsverzeihnis 1. Einführung... 1 2. Rehtsordnung und gerihtliher Rehtsshutz... 2 3. Währungs - und Geldmrktpolitik... 4 4. Hndelspolitik... 7 5. Einwnderung... 8 6. Niederlssung von Unternehmen... 11 7. Unternehmenskäufe... 14 8. Erwer von Grundesitz... 16 9. Steuerwesen... 19 10. Wettewersreht und Regulierung... 23 11. Areitsreht... 24 12. Shutz geistigen Eigentums... 29 13. Andere wihtige Wirtshftsgesetze... 32 14. Wihtiger Hinweis... 36 1461066.DOC/jpk

1. Einführung 1.1 Aufgrund seiner geogrphishen und wirtshftlihen Lge nimmt Neuseelnd eine herusrgende Stellung im Südpzifik ein. Neuseelnd esteht us zwei großen und einer Vielzhl kleinerer Inseln, die zusmmen. 268.000 Qudrtkilometer groß sind. Dies ist vergleihr mit der Größe Itliens oder Großritnniens. Niht vergleihr mit diesen Ländern ist dgegen die Einwohnerzhl von derzeit nur. 4 Mio. Menshen. 1.2 Dnk seiner mrktorientierten Wirtshft, seinem zuverlässigen Rehtssystem und seinem prosperierenden Finnzmrkt ietet Neuseelnd einen soliden Stndort für usländishe Investoren. Ds usgesprohen freundlihe Investitionsklim wird durh die Vielzhl usländisher Investitionen in die größten Unternehmen des Lndes und die neuseeländishen Aktienmärkte elegt. Der Anteil usländisher Investitionen m Bruttosozilprodukt wird unter den 30 OECD-Ländern nur von Dänemrk üertroffen. 1

2. Rehtsordnung und gerihtliher Rehtsshutz 2.1 Neuseelnd ist eine prlmentrishe Demokrtie mit einem zentrlisierten Einkmmerprlment mit Sitz in der Huptstdt Wellington. Alle drei Jhre werden llgemeine Whlen gehlten. Seit 1996 gilt ein proportionles Verhältniswhlreht. Ds System ist vergleihr mit dem ktuellen deutshen Whlreht. Die Höhstzhl n Prlmentssitzen eträgt zurzeit 120. 2.2 Alle Gesetze, die geshäftlihe Trnsktionen und die Tätigkeit von Unternehmen in Neuseelnd etreffen, werden vom Prlment vershiedet und von ntionlen Regierungsehörden umgesetzt. 2.3 Ein strkes und verlässlihes Rehtssystem ist eine Grundvorussetzung für erfolgreihe Investitionen im Auslnd. Neuseelnds Rehtssystem siert uf dem Common Lw-System Englnds und nderer ngelsähsisher Länder. Wie ds Vereinigte Königreih ist ds neuseeländishe Reht dem ommon-lw, ds heißt dem Rihterreht, treu gelieen. Dmit siert ds neuseeländishe Reht uf dem durh Rihter gesetzten Reht und den durh ds Einkmmerprlment erlssenen Gesetzen. 2.4 In jüngerer Zeit ht sih die Gesetzgeung n der nderer Länder, insesondere solher des Commonwelth wie Knd und Austrlien, ei der Rehtsetzung orientiert. So lssen ds New Zelnd s Compnies At 1993 und ds Personl Property Seurities At 1999 einen klren nordmeriknishen Einfluss erkennen und ds Fir Trding At 1986 und ds Commere At 1986 sind n ds ustrlishe Hndelsreht ngelehnt. 2.5 Ds Herz des neuseeländishen Zivil- und Hndelsrehts ist eine strke Vertrgsrehtsstruktur, wie sie jedes entwikelte Lnd uszeihnet. Vertrgsverpflihtungen sind zu erfüllen oder der Vertrgsprtner wird shdenserstzpflihtig. Es git eine Reihe von Einreden und Einwendungen gegen die Pfliht der Vertrgserfüllung, er im Grunde knn mn festhlten, dss diese dem llgemein interntionl ülihen Hndelsruh folgen. 2.6 Eine usgeprägte Rehtsordnung ist er immer nur so viel wert, soweit die Durhsetzung der Rehte möglih ist. Die Gerihte in Neuseelnd sind gut orgnisiert und sind im Vergleih zu Gerihten vieler nderer Länder effizient und effektiv. Es git keinerlei eknnte Fälle von Bestehlihkeit ei Rihtern. Die Rihter werden vom Attorney-Generl (vergleihr mit dem Generlsttsnwlt) ernnnt und niht gewählt. Bei Ihnen hndelt es sih regelmäßig um hoh erfhrene Anwälte, die ihren Willen zum Ausdruk gerht hen ls Rihter zu reiten. 2.7 Der Gerihtsufu ist vierstufig: Die meisten Strfrehts- und kleinere Zivilrehtsfälle werden vor dem Distrit Court verhndelt, der mit dem deutshen Amtsgeriht vergleihr ist. Gegen Entsheidungen des Distrit Court ist ein Rehtsmittel zum High Court möglih, der in etw dem deutshen Lndgeriht entspriht. Der High Court dient zum einen ls Berufungsinstnz der Distrit Courts, zum nderen ist er erstinstnzlih mit Zivilrehtsfällen einem Streitwert von 200.000 NZD sowie mit strfrehtliher Shwerstkriminlität efsst. Gegen die Entsheidungen des High Court ist ein Rehtsmittel zum Court of Appel möglih. Entsheidungen des Court of Appel können shließlih unter estimmten Vorussetzungen vor dem Supreme Court of New Zelnd ls oerster Entsheidungsinstnz ngegriffen werden. Der High Court ist drüer hinus dzu erufen, Verwltungsentsheidungen und solhe Entsheidungen vorgelgerter spezieller Verwltungsgerihte uf ihre Rehtmäßigkeit, Geeignetheit und uf eine unefngene Entsheidung hin zu üerprüfen. 1461066.DOC/jpk 2

2.8 Dneen git es einige weitere Spezilgerihte in einer Reihe von Rehtsgeieten. Nmentlih werden Bgtellshen (is 15.000 NZD) vor dem Disputes Triunl verhndelt; reitsrehtlihe Auseinndersetzungen vor speziellen Areitsgerihten; (Bu-) Plnungsund Umweltshen vor dem Environment Court; und Streitigkeiten, die die trditionellen Lnd- und nderen Rehte der indigenen Bevölkerung der Mori etreffen, werden in erster Instnz vor dem Witngi Triunl verhndelt. Bestimmte Rehtsstreitigkeiten in Bezug uf den Husu werden vor dem Wethertight Homes Triunl verhndelt. 2.9 Gewöhnlih werden Fälle in erster Instnz innerhl von 12-18 Monten entshieden, woei einfhe Shverhlte er uh shneller ereitet werden können. Alle Gerihte können im Wege des eshleunigten Verfhrens entsheiden und offensihtlih unzulässige Klgen zurükweisen. Drüer hinus hen die Gerihte umfssende Rehte die Verfhren zu gestlten, Umfng und Art der vorzulegenden Beweise und Dokumente zu estimmen und weitere prozessule Bestimmungen zu treffen. Die Gerihte können die Prteien zwr niht verpflihten ndere Wege, wie zum Beispiel die Medition, zu eshreiten, er sie können die Prteien zu Gerihtsvergleihen ewegen. 2.10 Neuseelnd ht ds UN-Üereinkommen üer die Anerkennung und Vollstrekung usländisher Shiedssprühe (the United Ntions Convention on the Reognition nd Enforement of Foreign Aritrl Awrds (New York, 1958)) unterzeihnet und ddurh erklärt, dss es die im Auslnd (d.h. in einem Stt, der dieses Akommen eenflls unterzeihnet ht) ergngenen Shiedssprühe wie inländish ergngene Shiedssprühe ehndelt. Neuseelnd esitzt eine emerkenswerte Anzhl n interntionlen und ntionlen Shiedsmännern, die gute, qulittiv hohwertige Shiedssprühe fällen können. 2.11 Neuseelnd ht eenflls die Konvention zum ICSID (Interntionle Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten) unterzeihnet. Drus folgt, dss sih ds Lnd in diesen Bereihen den interntionlen Stndrds npssen wird. Unter den neuseeländishen Rihtern herrsht Einigkeit drüer, dss zunehmend uf interntionle Rehtskonvetionen und kommen wie die Unidroit-Prinzipen des Vertrgsrehts zurükzugreifen ist. 2.12 Zusmmenfssend knn mn festhlten, dss ein Mrkteintritt in Neuseelnd ller Whrsheinlihkeit nh keine Üerrshungen im Bereih des grundlegenden Vertrgsrehts, ei der Durhsetzung von Verträgen oder im Verfhrensreht für den Investor erwrten lässt. 1461066.DOC/jpk 3

3. Währungs - und Geldmrktpolitik Devisenordnung 3.1 Der neuseeländishe Devisenhndel ist weitgehend uneshränkt. Im Jhr 1984 wurden lle Devisenkontrollen ufgehoen und seit März 1985 ist der Neuseelnd-Dollr (NZD) frei konvertierr. 3.2 Die Ashffung der Devisenkontrollen htte erhelihe Auswirkungen uf die neuseeländishe Wirtshft: d Üerweisungen sind, vorehltlih vorgeshrieener Meldungen nh den finnil trnstions reporting rules, unter Einshltung zugelssener Bnken uneingeshränkt zulässig. In Neuseelnd nfllende Zinsen, Gewinne und Dividenden können uneingeshränkt n niht in Neuseelnd nsässige Personen weitergeleitet werden (vorehltlih eines etwigen Quellensteuerzugs und nderer Steuerestimmungen). Die Rükführung des Kpitls von niht in Neuseelnd nsässigen Personen einshließlih drus erzielter Gewinne ist genehmigungsfrei. 3.3 Neuseelnd ht dennoh eine Kontrolle von usländishen Investitionen nh dem Overses Investment At und den Overses Investment Regultions 2009. Diese Einshränkungen werden unter Punkt 7 näher ehndelt. 3.4 Owohl Neuseelnd eine uneingeshränkte Freihndelspolitik verfolgt und die wirtshftlihen Anreize (Förderungen) für usländishe Investitionen zunähst niht offensihtlih sind,, sind Unternehmen, die in estimmten Bereihen wie dem Tourismus und dem Export im Inlnd produzierter Güter investieren wollen esonders willkommen und werden von sttlihen Agenturen, wie Tourism New Zelnd und New Zelnd Trde nd Enterprise unterstützt. Einige regionle Körpershften ieten eenflls Unterstützung für Investitionen in ihren Regionen n. Bnk- und Finnzwesen 3.5 Entsprehend der llgemein von der Regierung vorngetrieenen Lierlisierung der Märkte knn jedes Unternehmen eine Bnklizenz erhlten, sofern es usreihende Fhkenntnisse im Bnkwesen nhweist und üer einen einwndfreien Leumund im Finnzwesen verfügt. Zurzeit git es 20 registrierte Bnken in Neuseelnd. 3.6 Nhezu lle wirtshftlihen Bnkdienstleistungen werden von den großen eingetrgenen Hndelsnken wie der ANZ Ntionl Bnk of New Zelnd, der ASB Bnk, der Bnk of New Zelnd, der Hongkong und Shnghi Bnking Corportion (HSBC) und der Westp Bnking Corportion errht. Drlehen werden in der Regel nur vergeen, wenn usreihende Siherheiten in Form von Vermögensgegenständen oder persönlihe Bürgshften der Geshäftsführer oder der Gesellshfter von privten Gesellshften vorliegen. 1461066.DOC/jpk 4

3.7 Dneen git es ein weites Feld n nderen Finnzdienstleistern oder Unternehmen, die uh Finnzdienstleistungen nieten wie Buunternehmen, Hndelsnken, Finnzierungsgesellshften, Treuhndgesellshften, Versiherungen, Genossenshftsnken und Großhändlern für lndwirtshftlihe Produkte.In ds Prlment ist kürzlih eine Gesetzesvorlge eingerht worden, die ds Vertruen und ds Enggement von Investoren und Institutionen in den Finnzmrkt stärken soll. Ddurh soll ein strker und effizienter Finnzsektor neen den Bnken entstehen. Ds vorgeshlgene Gesetz führt ein Meldesystem für Finnzdienstleister ein. Die Huptziele des Gesetzesentwurfes sind: d e Bezeihnung der Finnzdienstleister, Effektivere Üerwhung und Bewertung der Finnzdienstleister, einfhe Bereitstellung von Informtionen üer die Finnzdienstleister, Siherstellung, dss Eigentümer, Vorstände und leitende Angestellte keine estimmten Vorstrfen hen, niht nkrott sind und niht einem Mngementverot nh Gesellshfts-, Siherheits- oder Verruherreht unterliegen, Einrihtung eines umfngreihen Streiteilegungssystems, welhes dem Verruher einfhen Zugng zu Entshädigungen ermöglihen soll. 3.8 Die großen Geshäftsnken ieten drüer hinus lle nderen ülihen Dienstleistungen wie Grntien, Wehsel, Wrenwehsel, Lngzeitkredite und Devisenwehsel n. Zentrlnk 3.9 Die Zentrlnk Neuseelnds (Reserve Bnk) unterliegt dem Reserve Bnk of New Zelnd At 1989. 3.10 Ihre drei Huptfunktionen sind: die Aufrehterhltung der Preisstilität. Die Gesetzgeung shreit dei vor, dss der Präsident der Zentrlnk und der Finnzminister in einem Akommen konkrete Ziele festlegen. Ds gegenwärtige Akommen verlngt eine Infltion im Rhmen von einem is drei Prozent, muss er drüer hinus uh die weiteren lngfristigen wirtshftlihen Ziele der Regierung in Betrht ziehen. die Förderung eines gesunden und intkten Finnzsystems durh Üerwhung und Regulierung der Bnkgeshäfte und die ordnungsgemäße Emission von Brgeld. Finnzmärkte 3.11 Neuseelnds Finnzmärkte (Eigenkpitl, Shulden, Termingeshäfte, Optionen) werden durh die Finnil Mrkets Authority (FMA) reguliert. Zurzeit ht Neuseelnd eine registrierte Börse, die New Zelnd Exhnge Limited, die die Huptktienörse (NZSX), den Shuldenmrkt (NZDX) und die lterntive Börse für kleinere Emittenten (NZAX) etreit. 3.12 Die FMA genehmigt Termingeshäfte. Niemndem ist es erlut Termingeshäfte (in einer weiten Definition, die uh Optionen enthält) ohne die Genehmigung der FMA zu tätigen. 1461066.DOC/jpk 5

Die FMA ht eine Genehmigung nh untershiedlihen Klssen für Teilnehmer m Terminund Optionsgeshäft entwikelt. Diese folgen den New Zelnd Exhnge Limited s NZX Futures nd Options Rules. 1461066.DOC/jpk 6

4. Hndelspolitik 4.1 Ein Ziel der Regierung ist die Steigerung der Wettewersfähigkeit der neuseeländishen Industrie. Zu diesem Zwek wurden die Zölle erhelih gesenkt und ds System der Importlizenzen stufenweise geut. 4.2 Generell estehen keine Exporteshränkungen für Produkte us Neuseelnd; lediglih in einigen Bereihen, wie z.b. der Fleishindustrie und nderen Nhrungsmittelindustrien, müssen Genehmigungen eingeholt werden, insesondere um Qulitätsstndrds zu gewährleisten. Bilnzierungsprxis 4.3 Mit Ausnhme einiger efreiter Unternehmen müssen lle Unternehmen die im Finnil Reporting At 1993 festgelegten Anforderungen erfüllen. Dzu gehört die Pfliht, zum Ende jedes Wirtshftsjhres einen Jhresshluss nzufertigen, der den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buhführung der sog. generlly epted ounting prtie (GAAP) sowie dem true nd fir view-grundstz entspriht. 4.4 Notwendiger Inhlt ist: die Drstellung der wirtshftlihen Verhältnisse des Unternehmens in Form einer Bilnz, eine Gewinn- und Verlustrehnung sowie eine Drstellung der liquiden Mittel des Unternehmens (Csh Flow). 4.5 Gemäß dem Compnies At 1993 und dem Finnil Reporting At 1993 müssen sih Unternehmen mit einer usländishen Beteiligung von mindestens 25% einer Rehnungsprüfung unterziehen und den Jhresshluss eim Registrr of Compnies vorlegen. Der Jhresshluss muss innen fünf Monten nh Aluf eines jeden Wirtshftsjhres erstellt sein. 4.6 Der neuseeländishe Vernd der Wirtshftsprüfer (Institute of Chrtered Aountnts of New Zelnd), der Mitglied im Interntionlen Vernd der Wirtshftsprüfer (Interntionl Aounting Stndrds Committee) ist, kontrolliert die Jhresshlüsse in Neuseelnd. 4.7 Unternehmen müssen gewisse Geshäftsunterlgen wie Kssenüher, Unterlgen üer den Zhlungsverkehr, Aufzeihnungen üer Einnhmen und Ausgen, Bnkelege, Wrenrehnungen und ndere Aufzeihnungen üer ihre Geshäfte sieen Jhre lng ufewhren. Die Aufzeihnungen müssen in English gefsst sein, so dss die Steuerehörde ohne Shwierigkeiten den zu vernlgenden Üershuss und die Zulässigkeit von Ashreiungen üerprüfen knn. 1461066.DOC/jpk 7

5. Einwnderung 5.1 Die Einwnderung nh Neuseelnd wird von der neuseeländishen Einwnderungsehörde NZIS (New Zelnd Immigrtion Servie) gesteuert. Einreiseestimmungen 5.2 Als llgemeine Regel gilt, dss usländishe Besuher (mit Ausnhme von Austrliern) ein ktuelles Visum zur Einreise enötigen. Sttsngehörige estimmter Stten (z.b. Deutshlnds, Österreihs und der Shweiz) können Neuseelnd für is zu drei Monte ohne Visum esuhen. 5.3 Es git untershiedlihe Arten von Vis, um die sih Immigrnten emühen können: d e Aufenthltsvis (resident vis) für jene, die duerhft in Neuseelnd leen möhten; Lngzeitgeshäftsvis (long term usiness vis) für jene, die einen Betrie in Neuseelnd esitzen und etreien wollen. Dieses Visum gilt für drei Jhre und eröffnet die Möglihkeit nh zwei Jhren ein Aufenthltsvisum zu entrgen; Areitsvis (work vis) für jene, die zeitlih egrenzt in Neuseelnd reiten wollen. Dieses Visum gilt für drei Jhre mit der Möglihkeit der Verlängerung; Besuhervis (visitor s vis) für einen vorüergehenden Aufenthlt ohne Areitserlunis. Dieses Visum gilt für mximl neun Monte und knn um drei Monte verlängert werden; Studentenvis (student s vis) für zeitlih egrenzte Studien. Dieses Visum wird für die Duer des Studiums usgestellt, wenn dieses drei Monte üersteigt. Aufenthltstitel 5.4 Ziel der neuseeländishen Einwnderungspolitik ist es dem Wirtshftswhstum und dem sozilen Zusmmenhlt der Gesellshft zu dienen. Die Grundsätze, die diesem Ziel zugrunde liegen, sind: d Stärkung des neuseeländishen Humnkpitls Stärkung der interntionlen Beziehungen Förderung von Unternehmen und Innovtionen Pflege des sozilen Zusmmenhlts 5.5 Zur gleihen Zeit esteht er uh die Möglihkeit us sozilen oder humnitären Gründen einzuwndern. 5.6 Aufenthltstitel und Vis sind solut notwendig für solhe Einwnderer, die duerhft in Neuseelnd leen wollen. 1461066.DOC/jpk 8

5.7 Eine duerhfte Aufenthltsgenehmigung (permnent residene) knn us vier Gründen erteilt werden: d wegen Fhkenntnissen (Skilled Migrnt Ctegory), wegen geshäftlihen Investitionen (Investor Ctegory), us fmiliären Gründen (Fmily nd Fmily Quot Ctegory) oder wenn die ernsthfte Asiht esteht, ein eigenes Unternehmen ufzuuen (Entrepreneur Ctegory). Die Einwnderungspolitik im Detil 5.8 Die Skilled Migrnt Ctegory funktioniert nh einem Punktesystem. Um die erforderlihe Punktezhl in der Skilled Migrnt Ctegory zu erreihen, muss die ntrgstellende Person hohe kdemishe Qulifiktionen, Berufserfhrung sowie ein Jongeot in Neuseelnd vorweisen. Zunähst hen Antrgsteller einen Expression of Interest einzureihen, in dem Punkte für untershiedlihe Qulifiktionen gegeen werden. Die Antrgsteller mit der höhsten Punktzhl werden dnn eingelden sih um einen Aufenthltstitel zu eweren. 5.9 Investor Ctegory: Es git drei untershiedlihe Ktegorien von Investoren: Investionsvolumen Inestor Plus 10 Mio. NZD in den letzten drei Jhren in Neuseelnd investiert Keine Minimle Niederlssungssumme Höhstlter Kein 65 Anforderungen n Englishkenntnisse Keine Mindestufenthltsduer 73 Tge in jedem der vergngenen zwei Jhre der gesmten Investionsspnne von drei Jhren Investor 1.5 Mio. NZD in den letzten vier Jhren in Neuseelnd investiert 1 Mio. NZD IELTS mit einer Gesmtnote von 3 oder esser 146 Tge in jedem der vergngenen letzten drei Jhre der gesmten Investionsspnne von vier Jhren Geshäftserfhrung Keine Minimum 3 Jhre 5.10 Nhdem der Aufenthltstitel erteilt wurde muss der Antrgsteller eine ngemessene Investition für vier Jhre ufrehterhlten. Drüer hinus muss er ds Erfordernis des Mindestufenthlts (s.o.) in Neuseelnd in jedem Jhr der Vier-Jhres-Frist erfüllen. 5.11 Fmily nd Fmily Quot Ctegory : Die Fmilienktegorie efsst sih mit estehenden Fmilienverhältnissen zwishen einem Neuseeländer oder einem Ausländer mit einem Aufenthltstitel und einem Ausländer. Verlote, Leensprtner, Eltern, minderjährige Kinder oder Geshwister einer solhen Person können sih um einen Aufenthltstitel emühen, wenn dieses Bestreen von dem neuseeländishen Verwndten unterstützt wird. 1461066.DOC/jpk 9

5.12 Entrepreneur Ctegory: Die Punkteverge in der Entrepreneur Ctegory hängt von der Fähigkeit des Antrgstellers, erfolgreih ein Unternehmen zu führen, welhes für Neuseelnd von großem Nutzen ist. Antrgsteller müssen ) ereits ihr eigenes Unternehmen gegründet und für dieses seit mindestens zwei Jhren in Neuseelnd gereitet hen oder ) Inher einer Lngzeit Business Erlunis sein, erfolgreih ein eigenes Unternehmen in Neuseelnd gegründet hen, selst in diesem Unternehmen ngestellt sein, 500.000 NZD in dieses Unternehmen investiert hen und ddurh mindestens drei neue Vollzeit Areitsplätze für neuseeländishe Sttsngehörige oder Residents geshffen hen. 5.13 Bewerer jeder Ktegorie müssen durh ein Gesundheitszeugnis nhweisen, dss keine gesundheitlihen Bedenken gegen die Erteilung einer Aufenthltsgenehmigung vorliegen. Zudem sind ein einwndfreies Führungszeugnis des Ausreiselndes sowie der Nhweis usreihender Kenntnisse der englishen Sprhe erforderlih. 5.14 Detils ezüglih der neuseeländishen Einwnderungsestimmungen können unter www.migrtionz.om www.immigrtion.govt.nz gerufen werden. 1461066.DOC/jpk 10

6. Niederlssung von Unternehmen 6.1 Ausländishe Unternehmen hen drei Möglihkeiten, sih in Neuseelnd niederzulssen: durh Anmeldung einer Zweigniederlssung (rnh) der usländishen Gesellshft in Neuseelnd, durh Gründung einer Tohtergesellshft (susidiry) in Neuseelnd oder durh den Erwer einer in Neuseelnd ereits eingetrgenen Gesellshft ls Tohtergesellshft. Anmeldung einer Zweigniederlssung 6.2 Der erste Shritt zur Anmeldung einer Zweigniederlssung in Neuseelnd ist die Eintrgung der Firmenezeihnung eim sttlihen Registrr of Compnies. Dieser Antrg muss innerhl von zehn Tgen, nhdem ds Unternehmen seine Areit ufgenommen ht eim Registrr of Compnies gestellt werden. Beizufügen ist der Nhweis der mtlihen Eintrgung der Gesellshft im Auslnd sowie eine Kopie der Stzung oder des Gründungsvertrges der usländishen Gesellshft in englisher Üersetzung. Ferner sind zwingend der Nme und die Adresse der Geshäftsführer des usländishen Unternehmens, die Adresse und der Ort der Niederlssung in Neuseelnd, ein Nhweis für ds Bestehen des usländishen Unternehmens sowie der Nme und die Adresse mindestens einer in Neuseelnd nsässigen Person, die für die Entgegennhme von Dokumenten im Nmen des usländishen Unternehmens evollmähtigt ist, erforderlih. Gründung einer Tohtergesellshft 6.3 Um eine Tohtergesellshft in Neuseelnd zu gründen, edrf es mindestens eines Gesellshfters und eines Geshäftsführers. Diese müssen niht notwendigerweise in Neuseelnd nsässig sein. Es ist usreihend, wenn eine Postnshrift und eine registrierte Niederlssung der Tohtergesellshft in Neuseelnd vorhnden sind. 6.4 Geshäftsnteilen ist in Neuseelnd kein Nennwert zugewiesen. Es esteht uh keine Verpflihtung zu einer Mindesteinlge. Die Geshäftsführung eines Unternehmens ist gemäß dem Compnies At 1993 verpflihtet, den Ausgepreis von Geshäftsnteilen so nzusetzen, dss der Preis ihrer Meinung nh sowohl dem Unternehmen ls uh den Anteilseignern gegenüer fir und ngemessen ist. 6.5 Wie uh ei der Eintrgung einer Zweigniederlssung muss der Antrg uf Registrierung einer Gesellshft eim Registrr of Compnies gegeen werden. Neen der Genehmigung der Firmenezeihnung sind folgende Unterlgen vorzulegen: die Zustimmung der Geshäftsführer ezüglih ihrer Eintrgung ls Geshäftsführer der Gesellshft, die Zustimmung der Gesellshfter, entsprehende Anteile n der Gesellshft zu erweren, eine Kopie des Gesellshftsvertrges des Unternehmens, sofern dieser existiert (liegt kein Gesellshftsvertrg vor, so finden die gesetzlihen Bestimmungen des Compnies At 1993 Anwendung), 1461066.DOC/jpk 11

d e eine Adresse und einen einzutrgenden Sitz der Firm in Neuseelnd, n die offizielle Benhrihtigungen zugestellt werden können sowie Nme und Adresse der Gesellshfter und Geshäftsführer. Tohtergesellshft oder Zweigniederlssung 6.6 Die Entsheidung, o eine Tohtergesellshft oder eine Zweigniederlssung gegründet werden soll, hängt von vershiedenen grundsätzlihen Üerlegungen, etw von der rehtlihen Orgnistionsform der Muttergesellshft und von steuerlihen Gesihtspunkten sowohl des Mutterlndes wie Neuseelnds. Bei der Entsheidungsfindung sollten insesondere folgende Aspekte erüksihtigt werden: Nh dem Finnil Reporting At 1993 müssen Niederlssungen usländisher Unternehmen jährlih eim Registrr of Compnies eine Ausfertigung des Jhresshlusses sowie eine gesonderte Aufstellung ihrer Geshäfte in Neuseelnd einreihen. Diese Aufstellung muss von einem qulifizierten neuseeländishen Wirtshftsprüfer egluigt werden und den Vorussetzungen des Finnil Reporting At 1993 entsprehen. Tohtergesellshften, die eine Auslndseteiligung von mindestens 25% ufweisen, müssen ihren geprüften Jhresshluss eim Registrr of Compnies einreihen. Im Vergleih zur Niederlssung erfordert eine Tohtergesellshft einen größeren Verwltungsufwnd. Dies ist uf die gesetzlih vorgeshrieene Aufewhrung der Rehnungen und vorgeshrieener Register (sttutory registers) in Neuseelnd sowie uf die vorgeshrieene Meldung der jährlihen Erträge der Tohtergesellshft zurükzuführen. Außerdem müssen die Regeln der Unternehmensverfssung, wie sie im Compnies At 1993 niedergelegt sind, eingehlten werden. Eine Tohtergesellshft mit eshränkter Hftung hftet für ihre neuseeländishen Geshäfte nur eshränkt. Eine Zweigniederlssung ht diesen Vorteil niht, d sie keine eigene Rehtspersönlihkeit gegenüer ihrer Muttergesellshft ht. Wir empfehlen sih vor dem Mrkteintritt erten zu lssen, welhe Gesellshftsform in den jeweiligen Umständen m esten ist. Genehmigungen 6.7 Die Whl des Unternehmensnmens (sowohl für die Tohtergesellshft ls uh für die Niederlssung) setzt eine ehördlihe Genehmigung durh den Registrr of Compnies vorus. Die Genehmigung wird in der Regel erteilt, wenn der Nme niht ereits im Register geführt wird. 6.8 Owohl usländishe Unternehmen nur sehr wenigen Beshränkungen unterliegen, werden usländishe Investitionen in Neuseelnd ufgrund des Overses Investment At 2005 (OI At) und der Overses Investment Regultions 2005 (OI Regultions) sttlih üerwht. Im Wesentlihen regeln die Rehtssätze die Investitionen von Ausländern in Neuseelnd. Ds OI At ht den Overses Investment At 1973 mit Wirkung dem 25. August 2005 gelöst. 6.9 Die Definition einer overses person ist in Ashnitt 7 des OI Ats definiert und etrifft insesondere: 1461066.DOC/jpk 12

eine ntürlihe Person, die keine neuseeländishe Sttsürgershft esitzt und die niht üerwiegend in Neuseelnd let; jedes Unternehmen, ds ußerhl Neuseelnds eingetrgen ist sowie jedes neuseeländishe Tohterunternehmen eines solhen Unternehmens, welhes zu mindestens 25% von dem usländishen Unternehmen esessen wird; jedes Unternehmen, n dem eine usländishe Person mindestens 25% der Geshäftsnteile hält oder wenn eine usländishe Person üer mindestens 25% der Stimmrehte verfügt. 6.10 Einige Geshäftstätigkeiten, wie die kommerzielle Fisherei oder der Kuf estimmter Immoilien, edürfen stets der Zustimmung. Ansonsten ist eine Zustimmung nur erforderlih, wenn die Shwelle von 100 Mio. NZD üershritten wird. 1461066.DOC/jpk 13

7. Unternehmenskäufe Ds OI At und die OI Regultions 7.1 Gemäß den OI Regultions edürfen estimmte usländishe Großinvestitionen der Genehmigung durh die zuständige Behörde (Overses Investment Offie). Genehmigungsedürftig sind unter nderem folgende Aktivitäten: d die Gründung eines neuen Unternehmens für eine Duer von mehr ls 90 Tgen (entweder lleine oder unter Beteiligung eines Prtners), wenn ds Investitionsvolumen mind. 100 Mio. NZD eträgt; der Erwer von mindestens 25% des Eigentums oder der Kontrollrehte n einer neuseeländishen Gesellshft, wenn der Wert der Geshäftsnteile, die vereinrte Vergütung für die Üertrgung oder der Wert der Vermögensmsse der neuseeländishen Gesellshft sowie jegliher (mindestens 25%) Tohtergesellshften 100 Mio. NZD üersteigen; die Erhöhung des Eigentumsnteils oder der Kontrollrehte ezüglih der Geshäftsnteile n einer neuseeländishen Gesellshft, wenn die usländishe Person ereits zu mindestens 25% Eigentümerin ist zw. mindestens 25% der Kontrollrehte esitzt; der Erwer von Immoilien (inklusive des Firmenwerts und nderer immterieller Vermögenswerte) zu geshäftlihen Zweken in Neuseelnd, wenn der Erwerspreis 100 Mio. NZD üersteigt. Wenn eine usländishe Person Geshäftsnteile einer Gesellshft mit Grundesitzerwirt, dessen Kuf gemäß den OI Regultions einer Zustimmung edrf, so kommen diesezüglih uh die Regelungen für den Erwer von Grundesitz zur Anwendung. 7.2 Die Genehmigung für Investitionen drf nur erteilt werden, wenn die usländishe Person estimmte Kriterien erfüllt. Hierzu zählen: d die usländishe Person muss üer Geshäftserfhrung sowie investitionsspezifishe Kenntnisse verfügen; die usländishe Person muss üer usreihende finnzielle Mittel verfügen; die Person muss einen einwndfreien Leumund vorweisen; die Person, drf niht unter die Vorshriften von Ashnitt 15 und 16 des Immigrtion At 2009 fllen (drin werden Personen mit krimineller oder terroristisher Vergngenheit usgeshlossen). 7.3 Die 25% Grenze, die usländishe Investitionen etrifft, soll niht eine Einshränkung derselen ewirken, sondern soll vielmehr den Punkt estimmen, n dem öffentlihe Interessen edht werden sollen. 7.4 Grundsätzlih können usländishe Unternehmen in llen Industriezweigen is zu 100% der neuseeländishen Firmennteile erweren, es sei denn, dies wurde durh Gesellshftsvertrg oder Stzung usgeshlossen. Ein solher Ausshluss findet sih vor llem in den Stzungen der neuseeländishen Fishereiunternehmen. 1461066.DOC/jpk 14

7.5 Die Üerwhung usländisher Investitionen oliegt grundsätzlih dem Finnzminister, uh wenn in einigen Fällen diese Aufge gemeinsm mit dem Lndwirtshftsminister und dem Fishereiminister whrgenommen wird, soweit deren Belnge etroffen sind. 7.6 Die OI Regultions erhlten uh Regelungen üer die Geühren, die Drlegungslsten und die monetären Vorussetzungen eines Investitionsntrges. 1461066.DOC/jpk 15

8. Erwer von Grundesitz Kufewilligung 8.1 Die Investitionskommission reguliert uh den Kuf estimmter neuseeländisher Grundstüke durh usländishe Personen. Ds OI At führt us für welhe esonderen Grundstüke eine Bewilligung eingeholt werden muss. Dzu gehören eispielsweise: d ußerstädtishe Grundstüke mit einer Flähe von mehr ls 5 Hektr, Grundstüke einer Größe von üer 0,4 Hektr, die n einem See, im Küstenereih, in einem Nturshutzgeiet, in öffentlihen Prks oder n historishen Stätten liegen oder drn ngrenzen, Grundstüke einer Größe von üer 0,2 Hektr, die n die Küste ngrenzen oder diese einshließen und die meisten Grundstüke, die uf einer Insel liegen. 8.2 Der Kuf gewerlihen oder industriellen Lndes in Neuseelnd unterliegt dementsprehend wenigen Beshränkungen. 8.3 Im Zusmmenhng mit dem Erwer von Grund und Boden ist wihtig zu etonen, dss die OI Regultions für ländlihe und städtishe Geiete gelten die geplnte Verwendung des Grundstükes irrelevnt ist eine usländishe Person uh dnn eine Bewilligung ruht, wenn sie Lnd zu einem ereits ihr gehörenden Grundstük hinzu erwirt. 8.4 Neen den Vorussetzungen, die uh für den Erwer eines Unternehmens in Neuseelnd zu erfüllen sind (Geshäftserfhrung, finnzielle Mittel und guter Leumund), müssen folgende Vorussetzungen erfüllt sein: der Ausländer, oder wenn es keine ntürlihe Person ist, die Person, die die usländishe Gesellshft kontrolliert, ht ihren gewöhnlihen Aufenthlt in Neuseelnd oder plnt sih uf unegrenzte Zeit in Neuseelnd niederzulssen; oder die geplnte Investition in neuseeländishen Grund und Boden wird neuseeländishen Interessen dienen und, wenn es sih niht um innerstädtishe Investitionen hndelt muss der Vorteil für Neuseelnd duerhft und erkennr sein und wenn der in Frge stehende Erwer uh lndwirtshftlihe Nutzflähen umfsst muss sihergestellt sein, dss ds Grundstük zuvor uf dem freien Mrkt uh neuseeländishen Käufern ngeoten worden ist. 8.5 Die zuständigen Minister müssen feststellen, dss die esihtigte Grundstüksinvestition im ntionlen Interesse Neuseelnds liegt. Dies wird ngenommen, wenn: 1461066.DOC/jpk 16

die usländishe Investition siher oder whrsheinlih: neue Areitsplätze shfft oder solhe sihert, die ndernflls verloren gingen, der Einführung neuer Tehnologien oder der Einringung von Geshäftserfhrung nh Neuseelnd dient, die Shffung eines esseren Zugngs zu Einnhmen für neuseeländishe Exporteure ermögliht, die Beleung des Wettewers oder die Veresserung der Effizienz, der Produktivität oder des Dienstleistungsngeots in Neuseelnd zur Folge ht, die Ershließung oder Beuung Neuseelnds fördert, die inländishen Verreitung wihtiger Produkte Neuseelnds fördert; Vorkehrungen getroffen worden sind oder getroffen werden: um Geiete von edeutender einheimisher Flor und Fun zu shützen oder zu stärken, um die estehenden edeutenden Leensräume von Forellen, Lhs und weiteren geshützten Wildtieren zu shützen und den Zugng der Öffentlihkeit zu diesen Leensräumen zu Fuß siher zu stellen, um ds kulturelle Ere uf dem Grundstük zu sihern, um den Zugng zu Fuß zu dem Lnd zu ewhren oder uszuuen; d ds Lnd, sollte es Uferlnd, den Meeresoden oder einen Fluss oder See umfssen, zuvor dem Stt zum Kuf unter den etreffenden gesetzlihen Regelungen ngeoten worden ist; keine nderen Vorshriften des OI Ats dem entgegenstehen. 8.6 Die OI Regultions estimmen eine Reihe von Fktoren, die die Minister ei der Bewertung erüksihtigen müssen, o die Investition in neuseeländishen Grund und Boden geneigt ist Neuseelnd zu dienen. Zum Beispiel müssen die Minister in Betrht ziehen, o die Investition indirekt Vorteile liefern knn, o die Person ereits in Neuseelnd investiert ht und o die Investition irgendeinen Einfluss uf politishe Ziele der Regierung ht. Die OI Regultions sind im März 2008 dhingehend geändert worden, dss die Minister nun uh druf hten müssen, dss Neuseelnd die Kontrolle üer die strtegish wihtige Infrstruktur uf sensilem Lnd ehält. Grunduh 8.7 Neuseelnd esitzt ein Grunduhsystem, welhes Torrens lnd registrtion system heißt. In Neuseelnd ht jedes Grundstük seinen eigenen Titel. Aus dieser Urkunde ergit sih die Größe und der jeweilige Eigentümer des Grundstüks. Die neuseeländishe Regierung grntiert die Rihtigkeit des Titels. Die Einsihtnhme in einen Titel ist gegen eine geringe Geühr möglih. Diese Titel sind mittlerweile keine klssishen Urkunden mehr, sondern sind ein elektronishes Register. 1461066.DOC/jpk 17

Formvorshriften 8.8 Nh neuseeländishem Reht edrf ein Grundstükskufvertrg der Shriftform und muss von eiden Prteien unterzeihnet werden. Resoure Mngement At 1991 8.9 Ds Resoure Mngement At 1991 regelt den Umgng mit neuseeländishen Nturressouren wie Lnd, Wsser, Minerlien, der Küstenlinie und der Luft. Die Prämel des Gesetzes esgt, dss der verntwortungsvolle Umgng mit den ntürlihen Ressouren des Lndes gefördert werden soll. Einer Genehmigung edürfen dher z.b. sustnzielle Buvorhen im Zusmmenhng mit gewerlih genutzten Grundstüken. Die Genehmigung wird erst nh eingehender Prüfung ller gesetzlihen Vorussetzungen und nh Einsihtnhme in die Pläne uf regionler und üerregionler Eene erteilt. Building At 2004 8.10 Dem Building At 2004 zufolge muss jedes neue Geäude estimmten Buvorshriften genügen und muss siheren Aufenthlt und Zugng ermöglihen. Trety of Witngi At 1975 8.11 Neen dem Zustimmungserfordernis nh dem OI At und den OI Regultions muss ehtet werden, dss gewisse Teile des Lndes mit Ansprühen der einheimishen Mori ehftet sind. Diese ergeen sih us dem Trety of Witngi, der nunmehr im Trety of Witngi At 1975 gesetzlih vernkert ist. Privtesitz ist grundsätzlih niht mit einem Rükführungsnspruh der Mori elstet, sofern nihts nderes im Grunduh eingetrgen ist. Dem potentiellen Käufer ist dher stets zu rten, sih durh Einsiht in den Titel drüer zu vergewissern, dss keine derrtigen Eintrgungen vorliegen. Sollte ein Grundstük mit einem solhen Reht elstet sein, kuft der Stt ds Grundstük zum Mrktpreis uf, um es drufhin den erehtigten Mori zurükzugeen. 1461066.DOC/jpk 18

9. Steuerwesen Einkommensteuer 9.1 Grundsätzlih gilt, dss Steuerzhler mit Sitz in Neuseelnd ihr weltweites Einkommen in Neuseelnd versteuern müssen, wohingegen niht in Neuseelnd Ansässige nur dsjenige Einkommen versteuern müssen, dss us neuseeländishen Quellen stmmt. 9.2 Ntürlihe Personen gelten ls in Neuseelnd nsässig, wenn sie einen ständigen Wohnsitz in Neuseelnd hen, unhängig dvon, o sie einen weiteren Wohnsitz ußerhl Neuseelnds hen oder sie sih innerhl eines Zeitrums von zwölf Monten mindestens 183 Tge in Neuseelnd ufhlten. 9.3 Juristishe Personen gelten ls in Neuseelnd nsässig, wenn d sie in Neuseelnd gegründet wurden, sih ihre Huptverwltung in Neuseelnd efindet oder sih ds zentrle Mngement in Neuseelnd efindet; oder die Geshäftsleitung die Kontrolle üer die Gesellshft von Neuseelnd us usüt, unhängig dvon, o ihre Entsheidungsgewlt uf Neuseelnd eshränkt ist oder niht. 9.4 Einkommen wird ls solhes us neuseeländishen Quellen etrhtet, wenn es us Geshäften stmmt, die gnz oder teilweise in Neuseelnd getätigt wurden, es us Veräußerungen von Eigentum stmmt, welhes in Neuseelnd elegen wr, es us einem Vertrg herrührt, der gnz oder teilweise in Neuseelnd erfüllt wurde. 9.5 Seit dem 01.April 2011 finden folgende Steuerrten Anwendung: für ntürlihe Personen ls Resident (mit einigen Ausnhmeregelungen für einkommensshwhe Fmilien): Einkommen is NZ$ 14.000 10,5% Einkommen von NZ$ 14.001 is NZ$ 48.000 17,5% Einkommen von NZ$ 48.001 is NZ$ 70.000 30% Einkommen von NZ$ 70.001 und mehr 33% für lle juristishen Personen gilt ein einheitliher Steuerstz von 28%. Für estimmte Einkünfte Nihtnsässiger, insesondere Zinserträge, Dividenden und Einkünfte us Nutzungsrehten, wird eine Quellensteuer von Neuseelnd erhoen. 1461066.DOC/jpk 19

9.6 Die folgenden Ausnhmen sollten in Bezug uf Einkünfte Nihtnsässiger ehtet werden: d Alle Doppelesteuerungskommen, denen Neuseelnd eigetreten ist, legen fest, dss Neuseelnd mximl 15% Quellensteuer uf Dividenden erheen knn. Die meisten Doppelesteuerungskommen sehen eine mximle Quellensteuer von 10% uf Zinsen und Lizenzgeühren vor. Unter gewissen Umständen knn nstelle der Quellensteuer uf Zinserträge eine Age in Höhe von 2% der Zinserträge gezhlt werden. Für Zhlungen n Verwndte im Auslnd gelten spezielle Regeln. 9.7 Neuseelnd ht Doppelesteuerungskommen mit diversen Ländern geshlossen, etw mit den Vereinigten Stten von Amerik, Großritnnien, der Shweiz, Deutshlnd, Hong Kong, Türkei, Österreih, Belgien, Dänemrk, Finnlnd, Frnkreih, Irlnd, Itlien, der Tshehishen Repulik, den Niederlnden, Shweden, Mexiko, Norwegen, Jpn, Mlysi, Singpur, Thilnd, den Philippinen, Austrlien, Knd, Chin, Chile, Fiji, Indien, Indonesien, Kore, Polen, Russlnd, der Repulik Süd Afrik, Spnien, den Vereinigten Emirten und Tiwn. 9.8 Wenn ein neuseeländishes Unternehmen Geldmittel ei einem niht in Neuseelnd nsässigen und niht mit einem neuseeländishen Unternehmen verknüpften Unternehmen leiht, können die Zinsen n den niht in Neuseelnd nsässigen Geldgeer frei von der Quellensteuer gezhlt werden, wenn ds neuseeländishe Unternehmen zwei Prozent der Zinsen shöpft. Dies gilt llerdings nur, wenn ds in Neuseelnd nsässige Unternehmen den Sttus eines geprüften Emittenten (pproved issuer) vom Commissioner of Inlnd Revenue erhlten ht. Wenn die Firm diesen Sttus erhlten ht,steht es ihr frei die Quellensteuer oder die zweiprozentige Ashöpfung zuführen. Dei können die llgemeinen Umstände und die Wünshe des usländishen Geldgeers erüksihtigt werden. Solnge die Ashöpfung niht geführt wird unterfllen die Zinsen der Quellensteuer. 9.9 Trnsferpreisvereinrungen, Asetzen von Kreditzinszhlungen: Bei grenzüershreitenden Trnsktionen unter miteinnder verundenen Prteien, welhe die Lieferung von Wren oder die Erringung von Dienstleistungen nh oder von Neuseelnd zum Gegenstnd hen, ist ein Preis nzusetzen, der dem Preis für ein entsprehendes Geshäft unter niht miteinnder verundenen Prteien entspriht. Nh den Vorshriften üer geringes Eigenkpitl drf ein Unternehmen, ds von einer niht in Neuseelnd nsässigen Person kontrolliert wird, Kreditzinszhlungen nur insoweit steuerlih setzen ls die Verindlihkeiten des Unternehmens 60% seines Eigenkpitls niht üersteigen. Wren- und Dienstleistungssteuer 9.10 Auf sämtlihe neuseeländishe Wren und Dienstleistungen wird eine Mehrwertsteuer (Goods nd Servies Tx, GST) in Höhe von 15% erhoen. Es hndelt sih um eine indirekte Konsumsteuer sierend uf der Wertshöpfung. 9.11 Alle mehrwertsteuerpflihtigen Personen müssen ei mehrwertsteuerpflihtigen Geshäften, uh ei Importen, GST in Rehnung stellen. Sie erhlten jedoh eine Mehrwertsteuergutshrift in Höhe der Mehrwertsteuer, die ereits vom Liefernten ezhlt 1461066.DOC/jpk 20

wurde. Die Nettodifferenz egründet sodnn entweder eine Zhlungspfliht oder einen Erstttungsnspruh gegenüer den Finnzehörden. 9.12 Von der Mehrwertsteuerpfliht usgenommen sind: d Finnzdienstleistungen, Wohnungsmieten, Geshäfte niht gewinnorientierter Körpershften, Edelmetlle, 9.13 Einen Mehrwertsteuerstz von zur Zeit null Prozent unterfllen: d e f g h i Güter, die exportiert werden, Güter, die sih ußerhl Neuseelnds efinden, die Üernhme eines estehenden Betriees, neu rffinierte Edelmetlle, exportierte Dienstleistungen, estimmte Güter uf die spezielle Zölle und Minerlölsteuern erhoen werden, estimmte Dienstleistungen von Telekommuniktionsnietern, innergeshäftlihe Dienstleistungen von Finnzdienstleistern, ein Geshäft zwishen zwei GST registrierten Personen, woei sih ds Geshäft espielsweise uh uf den Kuf oder Verkuf von Lnd oder dessen Miete eziehen knn, uf welhem die Person, welhe ds Lnd erworen ht, ds Ziel verfolgt, dieses vorrngig für die Herstellung steuerpflihtiger Güter zu nutzen und ds Lnd in erster Linie niht ls Wohnort dieser Person oder dessen Angehörigen dient. 9.14 Bestimmte Güter wie Krftfhrzeuge, Alkohol und Tk unterliegen zusätzlihen Steuern. Zoll- und Verruhsgen 9.15 Die Regierung esteuert estimmte Importgüter durh Zölle und Verruhsgen. Je nh Herkunftslnd und Art der Importgüter untersheiden sih die Agensätze erhelih. Es empfiehlt sih dher, sorgfältig mit der Zollehörde jede geshäftlihe Unternehmung zuklären, die den Import von Gütern zum Gegenstnd ht oder die zur Reduktion der Produktionskosten die Ausfuhr von Komponenten in Billiglohnländer ei späterem Reimport des fertigen Produkts vorsieht. Steuerpfliht für Lohnneenleistungen 9.16 Lohnneenleistungen, die ein Areitgeer seinen Areitnehmern gewährt, sind steuerpflihtig.(fringe enefit tx FBT) Lohnneenleistungen sind unter nderem Areitnehmern zur Verfügung gestellte Firmenwgen, kostenlose, suventionierte oder preisermäßigte Wren oder Dienstleistungen sowie zinsgünstige Areitnehmerdrlehen. 1461066.DOC/jpk 21

Urkundensteuer 9.17 Eine Urkundensteuer für Liegenshftsüertrgungen, Phtüertrgungen oder die Atretung von Geshäftsnteilen wird seit einigen Jhren niht mehr erhoen. Kpitlertrgssteuer 9.18 Eine Kpitlertrgssteuer wird derzeit in Neuseelnd grundsätzlih niht erhoen. Eine Ausnhme gilt für estimmte Grundstüksgeshäfte und Investitionen, eispielsweise für den Erwer von Grundesitz zum Zwek der Weiterveräußerung oder zur Aufteilung sowie für Kpitlerträge us Geshäften mit Geshäftsnteilen, wenn die hndelnde Person ls Händler von Geshäftsnteilen nzusehen ist oder wenn die Anteile mit dem Ziel des Weiterverkufs erworen worden sind. Shenkungssteuer 9.19 Geshenke is zu einem Gegenwert von 27.000 NZD pro Jhr sind shenkungssteuerfrei. Die Shenkungssteuer eträgt mximl 25% und wird nh einer progressiven Skl uf den 27.000 NZD üersteigenden Betrg erehnet. Ein neuer Gesetzesntrg die Shenkungssteuer zushffen, wurde im Novemer 2010 in ds Prlment eingerht und wird im Oktoer 2011 in Krft gesetzt werden. Vermögens- und Ershftssteuer 9.20 Vermögenssteuer und Ershftssteuer werden in Neuseelnd derzeit niht erhoen. 1461066.DOC/jpk 22

10. Wettewersreht und Regulierung 10.1 Ds Commere At 1986 ietet den Rhmen zur Förderung des freien Wetteweres zum Shutz des Verruhers uf lnge Siht. Ds Hndelsgesetz wird von der Commere Commission üerwht. Es verietet estimmte wettewersverzerrende Verhltensweisen wie: die Zusmmenreit von zwei oder mehr Personen oder Firmen, die eine Shwähung des Wettewers zur Folge hen, oder erwrten lssen. Dies shließt Preissprhen und den Versuh weitere Konkurrenz us dem Mrkt zu drängen ein, einseitiges Geshäftsgeren einer Person oder Firm, die einen Vorteil us ihrer mrkteherrshenden Stellung zieht oder einen Mindestpreis festsetzt, zu dem ihre Produkte verkuft werden müssen. 10.2 Es git estimmte Ausnhmen: d Hndlungen, die von nderen spezielleren Gesetzen erlut sind; Asprhen zwishen Geshäftsprtnern in einer Prtnershft, in der kein Prtner eine Körpershft ist; Wettewer verietende Verträge eim Verkuf eines Geshäfts oder Hndelseshränkungen eines Areiters im Areitsvertrg; Urheerrehte. 10.3 Ds Hndelsgesetz verietet eenso Fusionen, die geneigt sind den Wettewer in einem Mrkt zu shwähen. Der Begriff Mrkt edeutet dei einen Mrkt in Neuseelnd für sowohl Güter und Dienstleistungen ls uh für solhe weiteren Güter und Dienstleistungen, die nh llgemeinem wirtshftlihem Verständnis Sustitute für diese Güter und Dienstleistungen sind. Dher wird ein Zukuf dnn ls eine Shwähung des Mrktes ngesehen werden, wenn es zu einer Stärkung der Mrktmht kommt, unhängig dvon, o sie einseitig, koordiniert oder unkoordiniert usgeüt wird. 10.4 Ds Hndelsgesetz ietet die Möglihkeit der Genehmigung eines solhen Zukufes (vor der Unterzeihnung des Kufes) durh die Commission n, wenn der Zukuf niht eine sustntielle Shwähung des Wettewers zur Folge ht und dher keine Gefährdung des Wettewers drstellt. Eine Erlunis knn uh dnn erteilt werden, wenn ds Geshäft zwr grundsätzlih den Wettewer gefährdet, er die Vorteile der Öffentlihkeit üerwiegen. 10.5 Die vorgesehenen Strfen für Wettewersverletzungen sind für neuseeländishe Verhältnisse hoh und etrgen 500.000 NZD für ntürlihe Personen. Für Körpershften etrgen die Strfen entweder is zu 10 Mio. NZD, ds Dreifhe des wirtshftlihen Gewinns des Verstoßes oder 10 Prozent des Astzes des Unternehmens und seiner Tohtergesellshften. Die Commission ht eenflls ds Reht ereits erfolgte Zusmmenshlüsse rükzuwikeln, wenn ein Verstoß gegen ds Hndelsgesetz festgestellt wurde. 10.6 Ds Hndelsgesetz regelt eenflls speziell den Elektrizitätsmrkt. 1461066.DOC/jpk 23

11. Areitsreht Geshihte 11.1 Ursprünglih wr ds neuseeländishe Areitsreht geprägt von einem Trifvertrgssystem, demzufolge Gewerkshften und Areitgeervertreter jeweils für ein Jhr Mindestreitsedingungen ushndelten. 11.2 Fst 100 Jhre lng, eginnend mit der Vershiedung des Industril Conilition nd Aritrtion At 1894, wurde der neuseeländishe Areitsmrkt von den Gewerkshften eherrsht. Diese wren gesetzlih nerknnt, htten ein Vertretungsmonopol für lle Areitnehmer inne, und es estnd Zwngsmitgliedshft. Ds Trifvertrgsreht, die Gewerkshftsverfssung, ds Streikreht und ds Beshwerdeverfhren wren gesetzlih geregelt. Durh ds Employment Contrts At 1991 wurde ds Vertretungsmonopol der Gewerkshften eseitigt. Ds Areitsreht wurde dem llgemeinen Vertrgsreht ngenähert. Ds Gesetz erwähnte Gewerkshften niht mehr. Employment Reltions At 2000 11.3 Im Rhmen einer weiteren Areitsmrktreform wurde ds Employment Contrts At 1991 durh ds Employment Reltions At 2000 (ER-At) ersetzt, ds Gewerkshften wieder usdrüklih nerkennt. Areitnehmer, Areitgeer und Gewerkshften sind nun verpflihtet, nh Treu und Gluen zusmmenzureiten. Dies edeutet llerdings niht, dss in jedem Fll eine Einigung erreiht werden muss. 11.4 Owohl es einige gesetzlihe Mindestvorussetzungen git, knn der Großteil der Vertrgsestimmungen weiterhin frei und direkt zwishen dem Areitgeer und dem Areitnehmer oder zwishen dem Areitgeer und einer registrierten Gewerkshft im Nmen einer Gruppe von Areitnehmern usgehndelt werden. Die Gewerkshftsmitgliedshft ist freiwillig. 11.5 Ds ER-At unterstützt die Trifverhndlungen durh die Gewerkshften. Ein kollektiver Vertrg ist die gewünshte Form eines Areitsvertrges. Ein kollektiver Vertrg ist ein Vertrg zwishen einem Areitgeer und einer Gewerkshft. Einem einzelnen Mitglied der Gewerkshft steht es dennoh frei individuelle Vertrgskluseln mit dem Areitgeer uszuhndeln, solnge diese niht dem kollektiven Vertrg zuwiderlufen. Verhndeln nh Treu und Gluen heißt dei niht, dss die Vertrgsprteien sih in llem einigen müssen, er es setzt vorus, dss die Prteien eine Lösung finden, wenn dem niht sehr gute Gründe entgegenstehen. Ds ER-At enthält Vorshriften für neue Areitnehmer, die keine Gewerkshftsmitglieder sind, welhe verlngen, dss sie in den kollektiven Vertrg ufgenommen werden, der ihr Areitsfeld etrifft. 11.6 Ds ER-At erkennt die Zulässigkeit von Streiks n, eshränkt ds Streikreht er in erhelihem Mße. 11.7 Gewerkshften hen ds Reht, zur Whrnehmung ihrer Tätigkeit Areitsstellen zu ngemessenen Zeiten zu etreten, solnge sie zuvor dem Areitgeer ihre Asiht drüer mitteilen und ihnen von diesem die Einwilligung dzu vorliegt. Die Besihtigung des Areitspltzes drf niht unverhältnismässig sein und muss n einem Werktg stttfinden. Erfolgt innerhl von zwei Werktgen keine Antwort uf die Anfrge der Gewerkshft, so gilt die Zustimmung des Areitgeers ls erteilt. 1461066.DOC/jpk 24

11.8 Aufgrund des ER-At sind nunmehr shriftlih verfsste Vereinrung ezüglih des Areitsverhältnisses zu verfssen. Vom 01.Juli 2011 n ist der Areitgeer verpflihtet eine Kopie des Areitsvertrges (unterzeihnet oder niht unterzeihnet) zu ehlten und dieses uf Anfrge des Areitnehmers vorzulegen. Suunternehmer 11.9 Die Areit knn uh von Vertrgsprtnern usgeführt werden, die uf selständiger Bsis reiten. Wenn es sih dei jedoh in Whrheit um ein Areitgeer-Areitnehmer- Verhältnis hndelt, hftet der Areitgeer für lle Ansprühe des Areitnehmers und für jede unerehtigte Entlssung. Die gesetzlih vernkerte Üerprüfung, o jemnd ls Areitnehmer oder Vertrgsprtner zu werten ist, erfolgt niht nur durh eine Üerprüfung des Vertrges, sondern erstrekt sih uf die whre Ntur der Vertrgseziehung. Befristete Verträge 11.10 Befristete Verträge sind zwr grundsätzlih erlut, unterliegen er Einshränkungen. Zum Zeitpunkt des Vertrgsshlusses muss ein Areitgeer ufrihtige und uf Vernunft sierende Gründe dfür hen, dss er nur einen efristeten Vertrg shließt, welhe uh in den Vertrg ufgenommen werden müssen. Proezeiten 11.11 Auh Proezeiten sind erlut, unterliegen jedoh eenflls esonderen Vorshriften. Seit dem 01.April 2011 eträgt die Proezeit 90 Tge, welhe dem Areitgeer die Möglihkeit git die Begründung für die Entlssung oder Aweisung zu vermeiden.. Gesetzlihe Mindestreitsedingungen 11.12 Ds gesetzlihe Mindestmß von Areitnehmerrehten ergit sih us einer Reihe vershiedener Gesetze: d e f Ds ER At gewährleistet rehtlihen Shutz gegen ungerehtfertigte Kündigungen und Amhnungen sowie gegen sonst unngemessene Behndlung von Areitnehmern, etw ungerehtfertigte Diskriminierung oder Belästigung. Ds Humn Rights At 1993 verietet die Diskriminierung us vershiedensten Gründen wie Rsse, Behinderung oder Geshleht. Er erklärt ußerdem sexuelle Belästigung für unzulässig. Ds Minimum Wge At 1983 legt den Mindestlohn für Areiter fest. Insesondere geregelt sind spezielle Löhne für Jugendlihe und für ältere Areitnehmer. Ds Equl Py At 1972 verietet die ungleihe Bezhlung vergleihrer Areit ufgrund des Geshlehts des Areitnehmers. Ds Holidys At 2003 legt die Mindestnzhl reitsfreier Tge in esonderen Fällen fest, etw ei Krnkheit und Sterefällen. Der jährlihe Mindesturlu eträgt vier Wohen. Außerdem sind gesetzlihe Feiertge wie Weihnhten und Ostern festgelegt. Aufgrund des Prentl Leve nd Employment Protetion At 1987 knn die Mutter oder der Vter eines neugeorenen oder doptierten Kindes is zu 14 Wohen 1461066.DOC/jpk 25