Sitzung des Gemeinderats am 22.09.2011 Musikschule Bopfingen - Anpassung der Musikschulentgelte zum 01.09.2012 - Schulordnung für die Musikschule der Stadt Bopfingen - Schulentgeltordnung für die Musikschule der Stadt Bopfingen In der letzten Sitzung des Gemeinderats wurde vereinbart, dass die Anpassung der Musikschulentgelte nochmals im September im Gremium behandelt und dann zum 01.09.2012 festgesetzt werden sollen. Die Musikschulentgelte wurden letztmals zum 01.09.2009 um 5 % erhöht. Im Jahr 2010 wurde eine Gesamtkostendeckung von 60,38 % erreicht. Die Musikschulentgelte deckten 57,38 % der Personalkosten. Es wurde festgestellt, dass der Haushaltsansatz für die Personalausgaben im Haushaltsplan 2011 falsch eingestellt wurde. Die Personalausgaben belaufen sich laut Hochrechnung des Personalamts auf ca. 360.000 (Haushaltsansatz 2011: 341.650 ). Die Gesamtkostendeckung wird im Jahr 2011 bei ca. 56,29 % liegen. Die Musikschulentgelte werden ca. 56,09 % der Personalausgaben decken. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Deckungsgrade noch steigen, da seit September 2011 die neue Unterrichtsstrukturreform an der Musikschule eingeführt wurde. Zudem wird der Förderverein der Musikschule zur Verbesserung der Ausgabesituation des Haushalts der Stadt Bopfingen verschiedene Kosten (z.b. Defizit Chor), wie in der letzten Sitzung des Gemeinderats besprochen, übernehmen. Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) hat vorgeschlagen, dass aus Gründen der Kostentransparenz und als Grundlage für die Entgeltbemessung, die Entgelterhöhungen künftig auf der Grundlage einer Kalkulation vorgenommen werden sollten. In der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses im Januar 2010 wurde die umfangreiche Entgeltkalkulation für die Musikschule dem Gremium vorgestellt. Auf der Basis dieser Kalkulation wurden durch die Kämmerei die Entgelte jetzt neu kalkuliert. Die detaillierte Kalkulation kann dort eingesehen werden. Die GPA hat kritisiert, dass sich die bisherige Entgeltgestaltung zum Teil ungünstig auf die finanziellen Verhältnisse der Musikschule auswirkt, weil die Entgelte für eine Stunde Gruppenunterricht zusammengerechnet nur der für eine Einzelunterrichtsstunde entspricht und sie im überörtlichen Vergleich unterdurchschnittlich sind. Eine maßvolle Anpassung der Gruppenunterrichtsentgelte ist sowohl unter Berücksichtigung dieses Aspekts als auch im Blick auf das Leistungsangebot vertretbar und steht gleichwohl immer noch mit der Intention der Stadt, Familien zu fördern, in Einklang. Da seit 01.09.2009 keine Entgeltanpassung erfolgt ist, schlägt die Verwaltung vor, die Entgelte zum 01.09.2012 um 5 % zu erhöhen. Abgesehen davon soll der Gruppenunterricht um 10 % erhöht werden. Somit könnte insgesamt ein Gesamtkostendeckungsgrad von 59,81 % erreicht werden und die Musikschulentgelte würden 60,2 % der Personalkosten decken. In den Jahren 2005 2010 betrug der Gesamtkostendeckungsgrad durchschnittlich 59,71 %.
Der Kostendeckungsgrad beim Gruppenunterricht beträgt derzeit 66,99 %. Bei einer Erhöhung der Entgelte um 10 % würde sich ein Kostendeckungsgrad von 73,69 % ergeben. Ein Vergleich mit anderen Musikschulen ist oftmals sehr schwer, da bei vielen Musikschulen die Kostendeckungsgrade nicht bekannt und die Unterrichtseinheiten nicht zu vergleichen sind. In Heubach beträgt der Kostendeckungsgrad beim Gruppenunterricht ca. 70 %, in Neresheim 77 82 %, in Schwäbisch Gmünd ca. 50 % und in Oberkochen 84 95 %. Bei einer Entgeltanpassung des Gruppenunterrichts um 10 % würde z.b. der Gruppen- /Partnerunterricht für 2 Schüler / 30 Minuten 33,00 kosten. Schwäbisch Gmünd erhebt vergleichsweise 38,00, Essingen 29,50, Oberkochen 33,00 und Aalen 28,00. Beim Einzelunterricht erheben wir im Vergleich zu anderen Gemeinden schon seit Jahren die höchsten Entgelte. Nach Ansicht der Verwaltung sollten die Entgelte trotzdem zum 01.09.2012 um 5 % angepasst werden, da sonst der durchschnittliche Gesamtdeckungsgrad i. H. v. 59,71 % nicht erreicht werden kann. Zudem kann dann auch die Vorgabe durch den Gemeinderat, dass die Musikschulentgelte 60 % der Personalkosten decken soll, nicht eingehalten werden. Der Kostendeckungsgrad beim Einzelunterricht beträgt derzeit 63,05 %. Bei einer Erhöhung der Entgelte um 5 % würde sich ein Kostendeckungsgrad von 66,20 % ergeben. In Neresheim beträgt der Kostendeckungsgrad im Einzelunterricht ca. 74,35 77,74 %. Bei einer Entgeltanpassung des Einzelunterrichts um 5 % würde z.b. der Einzelunterricht mit 45 Minuten 93,00 kosten. Heidenheim erhebt vergleichsweise 88,00, Herbrechtingen 78,88 und Ellwangen 93,00. Im Jahr 2002 wurde im Gemeinderat beraten, dass das Instrumentenleihentgelt ca. 1 2 % des Neuwertes betragen soll. Bei einer pauschalen Erhöhung der Leihentgelte um 5 % würde der Anteil des Leihentgelts vom Neuwert rund 2 % betragen. Die Kostendeckungsgrade sollen künftig als Grundlage für die Anpassung der Musikschulentgelte verwendet werden. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sollten die Entgelte laut GPA auf volle gerundet werden. In der letzten Spalte der Tabelle sind die angepassten Entgelte ersichtlich. Der Gemeinderat hat die Musikschulentgelte entsprechend der Sitzungsvorlage zum 01.09.2012 in seiner Sitzung vom 22.09.2011 einstimmig beschlossen. Die ermittelten Kostendeckungsgrade dienen künftig als Grundlage für die Anpassung er Musikschulentgelte. In der letzten Sitzung des Gemeinderats wurde bereits die neue Unterrichtsstrukturreform der Musikschule Bopfingen ausführlich vorgestellt und verabschiedet. Durch die neue Unterrichtsstruktur muss auch die Schulordnung neu angepasst werden. Die Musikschulordnung wurde gemeinsam mit Musikschulleiter Schmid erarbeitet. Dem Entwurf wurde bereits in der Juli-Sitzung zugestimmt. Der Gemeinderat hat die Schulordnung für die Musikschule der Stadt Bopfingen zum 01.09.2012 in seiner Sitzung vom 22.09.2011 einstimmig beschlossen.
Aufgrund der Unterrichtsstrukturreform der Musikschule Bopfingen und der Anpassung der Gebühren zum 01.09.2012 muss die Schulentgeltordnung neu angepasst werden. Die Schulentgeltordnung wurde ebenfalls gemeinsam mit Musikschulleiter Schmid erarbeitet. In die Schulentgeltordnung wurde ein einmaliges Aufnahmeentgelt für die Erstanmeldung in Höhe von 10,00 aufgenommen. Schwäbisch Gmünd, Herbrechtingen, Oberkochen und Aalen verlangen ebenfalls ein Aufnahmeentgelt in gleicher Höhe. Essingen und Ellwangen erheben 5,00 und Giengen 16,00. Den Schülern mit Erstwohnsitz in Bopfingen wird ein bezuschusstes Schulentgelt gewährt. Auswärtige Benutzer müssen das nicht bezuschusste (volle) Entgelt bezahlen, es sei denn, die auswärtige Gemeinde bezahlt den Zuschussbetrag direkt an die Stadt Bopfingen. Der Gemeinderat hat die Schulentgeltordnung für die Musikschule der Stadt Bopfingen zum 01.09.2012 in seiner Sitzung vom 22.09.2011 einstimmig beschlossen. Beschluss über die Jahresrechnung 2010 der Stadt Bopfingen Bereits in der Juli-Sitzung hatte der Gemeinderat die vorläufige Jahresrechnung 2010 intensiv diskutiert. Diese sollte nun in der Sitzung vom 22.09.2011 beschlossen werden. Folgender Beschlussantrag wurde an den Gemeinderat gestellt: 1. Das Ergebnis des Haushaltsjahres 2010 wird gemäß 95 Abs. 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wie folgt festgestellt: - Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes betragen 25.791.671,37 - Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt 2.957.477,41 - Die Zuführung vom Vermögenshaushalt beträgt 0,00 - Die Einnahmen des Vermögenshaushaltes betragen 5.531.937,44 - Die Ausgaben des Vermögenshaushalts betragen 4.462.738,44 - Die Zuführung zur Allgemeinen Rücklage beläuft sich auf 1.069.199,00 und ist auf die neue Rechnung vorzutragen. 2. Die im Haushaltsjahr 2010 entstandenen über- und außerplanmäßigen Mehrausgaben werden genehmigt. 3. Die im Haushaltsjahr 2010 gebildeten Haushaltsreste werden als Haushaltseinnahmereste und Haushaltsausgabereste in das Jahr 2011 übertragen:
- im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen in Höhe von 0,00 n den Ausgaben in Höhe von 172.300,00 - im Vermögenshaushalt in den Einnahmen in Höhe von 2.076.250,00 n den Ausgaben in Höhe von 2.843.750,00 4. Der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2010 der Stadt Bopfingen ist der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu machen. 5. Die Jahresrechnung ist somit prüfungsbereit. Der Gemeinderat der Stadt Bopfingen hat in seiner Sitzung vom 22.09.2011 vom Ergebnis der Haushaltswirtschaft der Stadt Bopfingen 2010 einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres Kenntnis genommen und dem Beschlussantrag zugestimmt. Beschluss über die Jahresrechnung 2010 des Eigenbetriebs Wasserwerk Bopfingen Neben der Jahresrechnung 2010 der Stadt Bopfingen hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 22.09.2011 auch über die Jahresrechnung 2010 des Eigenbetriebes Wasserwerk Bopfingen zu beschließen. Folgender Beschlussantrag wurde an den Gemeinderat gestellt: 1. Das Ergebnis des Jahresabschlusses 2010 wird gemäß 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes wie folgt festgestellt: 1.1 Bilanzsumme 7.609.224,88 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite das Anlagevermögen 7.470.123,98 das Umlaufvermögen 139.100,90 die Rechnungsabgrenzung 0,00 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite das Eigenkapital 1.637.469,41 die empfangenen Ertragszuschüsse 2.149.849,00 die Rückstellungen 13.500,00 die Verbindlichkeiten 3.817.406,47 die Rechnungsabgrenzung 0,00 1.2 Der Jahresverlust beträgt 90.263,37 1.2.1 Summe der Erträge 1.122.847,94 1.2.2 Summe der Aufwendungen 1.213.111,31 2. Behandlung des Jahresverlustes
2.1 Der Jahresverlust ist auf die neue Rechnung vorzutragen. Der Gemeinderat der Stadt Bopfingen hat in seiner Sitzung vom 22.09.2011 vom Jahresabschluss 2010 des Eigenbetriebes Wasserwerk Bopfingen Kenntnis genommen und dem Beschlussantrag zugestimmt. Eigenbetrieb Wasserwerk Bopfingen Anpassung des Abrechnungszeitraums an das Kalenderjahr a) Beschluss über die Gebührenkalkulation der Wasserversorgung über den Zeitraum 01.10.2010 bis 31.12.2011 b) Beschluss über die Neufassung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung WVS) der Stadt Bopfingen vom 22.09.2011 (ohne Beitragsteil) einschließlich der Anpassung des Abrechnungszeitraums an das Kalenderjahr a) Beschluss über die Gebührenkalkulation der Wasserversorgung über den Zeitraum 01.10.2010 bis 31.12.2011 Die Stadt Bopfingen hat in der Vergangenheit die Wassergebühren in einem Zeitraum vom 01.10. eines Jahres bis zum 30.09. des Folgejahres erhoben. Hiervon abweichend wird das Rechnungsergebnis für den Eigenbetrieb Wasserwerk nach dem Kalenderjahr, also vom 01.01. bis zum 31.12. eines Jahres ermittelt. Beide Zeiträume sollen einander angepasst und auf das Kalenderjahr umgestellt werden. Hierzu bedarf es einer 15-monatigen Kalkulation der Wassergebühren. Die Verwaltung hat daher eine Kalkulation für den Zeitraum 01.10.2010 bis 31.12.2011 erstellt (ab dem Jahr 2012 soll eine neue Kalkulation erstellt werden). Berechnungsbasis war das Jahresergebnis 2010, die ursprüngliche Kalkulation für das Jahr 2011 sowie die Ansätze des Wirtschaftsplans 2011. Die Gebührenkalkulation ergibt ohne die Berücksichtigung der Ergebnisse aus den Vorjahren sowie ohne Berücksichtigung der Eigenkapitalverzinsung eine Gebühr in Höhe von 1,67, unter Einbeziehung der Kostenunterdeckungen aus Vorjahren und ohne Berücksichtigung der Eigenkapitalverzinsung eine Gebühr in Höhe von 1,76 und bei Berücksichtigung der Kostenunterdeckungen aus Vorjahren und der Verzinsung des Eigenkapitals eine Gebühr in Höhe von 2,00. Der Überschuss soll für den Ausgleich der entstandenen Kostenunterdeckungen der Jahre 2009 und 2010 verwendet werden. Die Verwaltung empfiehlt für die Gebühr 2011 den bislang geltenden Betrag in Höhe von 1,75 /m³ beizubehalten. Über folgende Punkte sollte der Gemeinderat entscheiden: 1. Der vorgelegten Gebührenkalkulation wird zugestimmt.
2. Die Stadt Bopfingen beabsichtigt weiterhin Gebühren für die öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung zu erheben. 3. Die Stadt Bopfingen wählt als Bemessungsmaßstab den Maßstab der Frischwassermenge in der Ausgestaltung der Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg. 4. Bei der Gebührenbemessung wurden die Kosten und Erlöse in dem Zeitraum vom 01.10.2010 bis 31.12.2011 berücksichtigt. Somit liegen der Gebührenbemessung ein Teil aus dem Ergebnis des Jahresabschlusses 2010 und die Wirtschaftsplanansätze des Jahres 2011 zu Grunde. 5. Beim Eigenbetrieb Wasserwerk der Stadt Bopfingen handelt es sich um einen Betrieb gewerblicher Art. Im Erfolgsplan sind nur Fremdkapitalzinsen verbucht. Das Wasserwerk ist mit Eigenkapital ausgestattet. Zu den ansatzfähigen Kosten in der Gebührenkalkulation gehören nach 14 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen. In der Gebührenkalkulation für den Eigenbetrieb Wasserwerk wurden Fremdkapitalzinsen einbezogen. Darüber hinaus wurde eine Verzinsung des Stammkapitals in Höhe von 5 % berücksichtigt. 6. Im Rahmen der Kalkulation 2011 erfolgt der Ausgleich der Kostenunterdeckungen der Jahre 2009 und 2010. b) Beschluss über die Neufassung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung WVS) der Stadt Bopfingen vom 22.09.2011 (ohne Beitragsteil) einschließlich der Anpassung des Abrechnungszeitraums an das Kalenderjahr Die Stadt Bopfingen hat in der Vergangenheit die Wassergebühren in einem Zeitraum vom 01.10. eines Jahres bis zum 30.09. des Folgejahres erhoben. Hiervon abweichend wird das Rechnungsergebnis für den Eigenbetrieb Wasserwerk nach dem Kalenderjahr, also jeweils vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres ermittelt. Beide Zeiträume sollen einander angepasst und auf das Kalenderjahr umgestellt werden. Diese Umstellung des bisherigen Gebührenjahres (01.10. bis 30.09.) auf das Kalenderjahr erfordert einmalig einen 15-monatigen Gebührenerhebungszeitraum. Dieser verlängerte Übergangszeitraum bedarf der Umsetzung in den zugehörigen Gebührenbescheiden. Hier ist vorgesehen, die gewohnte Abrechnung zum 30.09.2011 und Ende Dezember 2011 eine erneute Abrechnung vorzunehmen. Diese Vorgehensweise ist deckungsgleich mit der Anpassung des Wirtschaftsjahres an das Kalenderjahr bei der Abwasserbeseitigung.
In seiner Sitzung vom 22.09.2011 hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst: Zu a) 1. Der Gemeinderat nimmt den Sitzungsbericht zur Kenntnis und stimmt der Kalkulation über den Zeitraum 01.10.2010 bis 31.12.2011 zu. 2. Der Gemeinderat beschließt, die Wassergebühr rückwirkend zum 01.10.2010 für das Abrechnungsjahr 2011 auf 1,75 je m³ Wasser festzusetzen. 3. Die Differenz zwischen der kostendeckenden Gebühr und der beschlossenen Gebühr wird gemäß der vorliegenden Nachkalkulation zum Ausgleich von Vorjahresergebnissen verwendet. Zu b) Der Gemeinderat beschließt die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung WVS) der Stadt Bopfingen vom 22.09.2011. Zuschussanträge im Rahmen der Vereinsförderung des TV Oberdorf, SV Kerkingen und der DJK Flochberg Die Stadt Bopfingen gewährt an Vereine eine Förderung in Höhe von maximal 15 % der anfallenden Kosten. Die DJK Flochberg nimmt zukünftig die Pflege des Sportplatzes in Eigenregie wahr und benötigt hierzu einen Rasentraktor. Bei einer maximalen Fördersumme von 15 % im Rahmen der Vereinsförderung müsste die Stadt Bopfingen einen Betrag von rund 850 aufbringen. Der TV Oberdorf hat den Antrag auf Bezuschussung für die Erneuerung des Umrandungszauns und des Eingangstors zum Sportplatz gestellt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 13.000 15.000. Die maximale Fördersumme bei 15 % liegt bei 2.250. Der SV Kerkingen hat einen Zuschussantrag im Rahmen der Vereinsförderung für die Vergrößerung des Trainingsplatzes eingereicht. Der Verein hat noch keine Kalkulation vorgelegt, die genauen Kosten können noch nicht genannt werden. Hier sollte zunächst ein Grundsatzbeschluss gefasst werden, die Maßnahme zu fördern. Der Gemeinderat der Stadt Bopfingen hat in seiner Sitzung vom 22.09.2011 der beantragten Vereinsförderung für 2012 zugestimmt.