WIRTSCHAFTSPLAN DES EIGENBETRIEBS WASSERVERSORGUNG

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1 WIRTSCHAFTSPLAN DES EIGENBETRIEBS WASSERVERSORGUNG 2016

2 Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 Aufgrund von 12 ff des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am den Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung wie folgt beschlossen: Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt: 1 Wirtschaftsplan im Erfolgsplan mit Erträgen in Höhe von mit Aufwendungen in Höhe von mit einem Jahresgewinn in Höhe von mit einem Jahresverlust in Höhe von im Vermögensplan mit Einnahmen in Höhe von mit Ausgaben in Höhe von Kreditermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf Immenstaad am Bodensee, den Jürgen Beisswenger Bürgermeister

3 GEMEINDE IMMENSTAAD AM BODENSEE BODENSEEKREIS V O R B E R I C H T ZUM WIRTSCHAFTSPLAN DES EIGENBETRIEBS WASSERVERSORGUNG FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 2016 Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan Der Eigenbetrieb Wasserversorgung der Gemeinde Immenstaad wird seit dem Jahr 1985 als Sonderrechnung nach dem Eigenbetriebsgesetz geführt. Durch die Loslösung vom Gemeindehaushalt werden die Wirtschaftsführung und die Finanzierung des Betriebs vor allem in steuerlicher Hinsicht eindeutig und klar aufgezeigt. Laut Wasserversorgungssatzung und Betriebssatzung erfolgt die Wasserversorgung als öffentliche Einrichtung zur Belieferung des Gemeindegebiets mit Trinkwasser. Seit dem beträgt das von der Gemeinde eingebrachte Stammkapital Steuerrechtlich ist der Eigenbetrieb Wasserversorgung ein Betrieb gewerblicher Art. Mit Beschluss des Gemeinderats vom wurde der Verzicht auf die Gewinnerzielungsabsicht aus der Betriebssatzung gestrichen. Ziel ist es nun, dass der Eigenbetrieb Gewinne erwirtschaftet, die zur Finanzierung zukünftiger Investitionen bereitstehen sollen. Außerdem soll eine Konzessionsabgabe an den Gemeindehaushalt als eine Art Refinanzierung für die Bereitstellung des Stammkapitals abgeführt werden. Betrieb und Personal Der Eigenbetrieb beschäftigt kein eigenes Personal. Daher liegt dem Wirtschaftsjahr 2016 auch kein Stellenplan bei. Die technische Betriebsführung ist seit dem auf die Stadtwerk am See GmbH & Co. KG übertragen. Die technische Leitung erfolgt durch den Ortsbaumeister der Gemeinde. Die kaufmännische Leitung obliegt dem Kämmerer der Gemeinde.

4 I. RÜCKBLICK AUF DIE RECHNUNGSJAHRE 2014 UND Wirtschaftsjahr 2014 Der Unterhaltungsaufwand im Leitungsnetz reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr (56.184,31 ) auf ein normales Jahresniveau von ,30, so dass der Ansatz für Aufwendungen für bezogene Leistungen um ,98 unterschritten wurde. Die verkaufte Wassermenge erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr ( m³) auf m³, was auch der EDV-bedingten Umstellung der Abrechnungsperioden geschuldet war. Die Umsatzerlöse beim Wasserzins ergaben daher am Jahresende im Vergleich zum Plan ein Plus von ,28. Dadurch konnte statt des geplanten Jahresverlustes von 7.750,00, ein Gewinn von ,47 erwirtschaftet werden. Hauptinvestition des Vermögensplans war die Erneuerung des Wasserleitungsnetzes im Bereich Schulstr. östlicher Tei (76.715,03 ). Im Wirtschaftsplan ging man noch von Kosten in Höhe von aus. Die eingeplante Maßnahme Erschließung Stockwiesen (inkl. KAG-Anschlussbeiträge) wurde noch nicht realisiert. Durch den höheren Jahresgewinn, einen höheren Deckungsmittelüberhang aus Vorjahren und die geringenen Investitionen für die Schulstr. Ost konnte ein Deckungsmittelüberhang in Höhe von ,35 erwirtschaftet werden, der für die Folgejahre als Finanzierungsmittel zur Verfügung steht. 2. Wirtschaftsjahr 2015 Nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis wird der Erfolgsplan voraussichtlich mit dem geplanten Gewinn in Höhe von ca abschließen. Höhere Erlöse aus Installationen und ein höheres Gebührenaufkommen führen zu diesem, im Vergleich zum Plan, deutlich besseren Ergebnis. Im Vermögensplan wurde das Baugebiet Stockwiesen realisiert und die Anschlussbeiträge abgerechnet. Die Beiträge für das Baugebiet Steigwiesen II können erst nach Erwerb der Grundstücke abgerechnet werden. Insgesamt kann mit einem Deckungsmittelüberhang von ca gerechnet werden, der für investive Maßnahmen in den Folgejahren zur Verfügung steht. Schuldenstand (nur Wasserversorgung) Stand am ,06 ordentliche Tilgungen ,13 Kreditaufnahme Stand auf ,93 ordentliche Tilgungen ,86 Kreditaufnahme Stand auf ,07

5 II. WIRTSCHAFTSJAHR 2016 Der Erfolgsplan liegt mit einem Volumen von um über dem Vorjahresvolumen. Dies liegt vor allem an den höheren laufenden Unterhaltungsaufwendungen ( ), die erstmalig an den Gemeindehaushalt abzuführen ist. Durch höhere Abschreibungen wird der Erfolgsplan mit einem Verlust von abschließen. Im Vermögensplan wurde für die Erneuerung der Seeentnahmeleitung eine erste Rate mit eingestellt (Gesamtinvestition: ), außerdem wurde die Leitungserneuerung in der Meersburger Str. im Zuge der Straßensanierung ( ) und die Sanierung einer Wassekammer im Hochbehälter ( ). Durch die Erhöhung des Stammkapitals um kann in diesem Jahr auf eine Kreditaufnahme verzichtet werden. Zumal die erübrigten Mittel aus Vorjahren ( ) und Abschreibungen in Höhe von als Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen. Entwicklung der verkauften Wassermenge m³ m³ m³ m³ m³ m³ m³ m³ m³ m³ m³ m³ m³ m³ m³ m³ Plan 2015 Plan 2016

6 III. FINANZPLANUNG Die Planungsübersicht zeigt die nach dem aktuellen Stand geplanten Investitionen und deren Finanzierung auf, die mit dem Stadtwerk am See abgestimmt wurden. Mit der Erneuerung der Seeentnahmeleitung (2016/2017, ), Leitungserneuerungen im Bereich Spiegelberg (2017, ), L 207 (2019, ) und Siedlung (2017/2018, ) sowie Erweiterungen im Leitungsnetz für das Gewerbegebiet Steigwiesen II (2018, ) stehen Investitionen in Höhe von über 1 Mio. für die kommenden Jahre an. Durch die Einführung der Gewinnerzielungsabsicht sollen diese Maßnahmen durch Gewinne, die als Rücklagen für die Investitionen im Eigenbetrieb verbleiben, teilweise finanziert werden. Ein weiterer Finanzierungsbaustein wird die Erhöhung des Stammkapitals darstellen. Diese ist mit für das Jahr 2016 eingeplant. Zusätzlich wird aber auch die Aufnahme von Darlehen in Höhe von in 2017 bzw im Jahr 2019 nötig sein, um zum Schluss des Finanzplanungszeitraums mit einem Deckungsmittelüberhang von eine Punktlandung hinlegen zu können. Die folgenden grundsätzlichen Überlegungen wurden im Wirtschaftsplan 2014 angestellt, deren Umsetzung nochmals erläutert werden soll: 1. Einführung der Gewinnerzielungsabsicht Mit Beschluss vom hat der Gemeinderat die Betriebssatzung entsprechend geändert. Die Gewinne werden damit vollständig beim Eigenbetrieb verbleiben, um hier als Finanzierungsmittel für anstehende Investitionen zur Verfügung zu stehen. 2. Erhöhung des Stammkapitals In der Finanzplanung wurde die Erhöhung des Stammkapitals mit im Jahr 2016 veranschlagt. Dies ebenfalls deshalb, um die anstehenden Investitionen finanzieren zu können. Das Stammkapital würde sich dann auf belaufen und läge dann über dem bis 2005 bestehenden Stammkapitals von Gemeindedarlehen an die Wasserversorgung Mit der Erwirtschaftung von Gewinnen, die in die Rücklage fließen, sowie der Erhöhung des Stammkapitals soll die körperschaftssteuerrechtlich relevante Eigenkapitalquote von 30% erreicht werden. Damit würde die Gewährung eines Gemeindedarlehens steuerrrechtlich anerkannt werden. Im Falle der in 2017 eingeplanten Kreditaufnahme wäre daher zu überlegen, ob das Darlehen aus dem Gemeindehaushalt oder vom Kreditmarkt bereitgestellt werden soll. Hier wird die Finanzsituation im Haushalt die entscheidende Rolle spielen. Grundsätzlich wäre es begrüßenswert, wenn die Zinszahlungen nicht an Externe abflössen, sondern dem Gemeindehaushalt zugute kommen könnten. 4. Einführung einer Konzessionsabgabe Vergleichbar mit den Regelungen im Bereich Gas und Strom muss der Eigenbetrieb eine Konzessionsabgabe an den Kommunalhaushalt abführen. Die gesetzlich höchstmögliche Konzessionsabgabe kann dann fließen, wenn der Mindestgewinn 1,5% des Buchwertes des Anlagevermögens beträgt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am ebenfalls die Einführung der Konzessionsabgabe beschlossen.

7 Aufgrund des drejährigen Kalkulationszeitraums für die Wassergebühr wird sich der Gewinn in den einzelnen Jahren verändern, so dass nicht immer die volle Konzession abgeführt werden kann. Im Hinblick auf eine angemessene Gebührenbelastung wird dies jedoch in Kauf genommen. Mit dem Beschluss vom hat der Gemeinderat die neuen Weichen für die Finanzierung der Wasserversorgung gestellt. Grundintention war und ist es, dass sich der Eigenbetrieb aus sich selbst heraus finanzieren soll und die Aufnahme von Fremdkapital nur noch Option und nicht mehr Hauptfinanzierungsquelle sein soll. Aufgrund der mittelfristigen Finanzplanung stellt sich der Schuldenstand des Eigenbetriebs Wasserversorgung wie folgt dar: Verschuldung pro Einwohner der Wasserversorgung von 2012 bis 2015 Stand Stand Stand Stand Schuldenstand Einwohnerzahl zum EW EW EW EW Pro-Kopf-Verschuldung Landesdurchschnitt Gemeinden zw EW Nach der Mittelfristigen Finanzplanung ist folgende Entwicklung vorgesehen: Kreditaufnahmen Tilgungen Schuldenstand zum Einwohnerzahl EW EW EW EW Pro-Kopf-Verschuldung Kreditzinsen Schuldendienst gesamt Matthias Herrmann Kämmerer Jürgen Beisswenger Bürgermeister

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