Wirtschaftplan 2014 Wasserversorgung Baltmannsweiler Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung Baltmannsweiler 2014
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- Louisa Maja Solberg
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1 Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes 2014 Seite 295
2 Seite 296
3 Inhaltsverzeichnis Wasserversorgung - Wirtschaftsplan Vorbericht Seite 299 Seite 301 Wirtschaftsplan 2014 Seite 305 Erfolgsplan 2014 Seite 307 Vermögensplan 2014 Seite 308 Mittelfristige Finanzplanung Erfolgsplan Seite 309 Mittelfristige Finanzplanung Vermögensplan Seite 311 Anlagen Seite 313 Stellenplan Seite 315 Übersicht über den Stand der Schulden Seite 316 Seite 297
4 Seite 298
5 Gemeinde Baltmannsweiler Landkreis Esslingen Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2014 Aufgrund von 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 13 des Eigenbetriebsgesetzes und 7-10 der Eigenbetriebsverordnung hat der Gemeinderat der Gemeinde mit Beschluß vom den Wirtschaftsplan wie folgt festgesetzt: 1 Wirtschaftsplan in Euro nachrichtlich Der Wirtschaftsplan 2014 w ird festgesetzt: RE 2012 a.) im Erfolgsplan mit den Einnahmen , , ,52 Ausgaben , , , , , ,24 davon entfallen auf 1. Umsatzerlöse , , ,89 2. Sonstige betriebliche Erträge 6.065, , ,63 3. Materialaufw and Aufw endung für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren , , ,45 4. Personalaufw and Löhne und Gehälter 650,00 650,00 0,00 5. Abschreibungen , , ,39 6. Sonstige betriebliche Aufw endungen 3.000, , ,32 7. Zinsen und ähnliche Aufw endungen , , ,60 8. Ergebnis der gew öhnlichen Geschäftstätigkeit , , ,24 9. Aufw endungen aus Verlustübernahme 0,00 0,00 0, Jahresverlust 0,00 0,00 0,00 b.) im Vermögensplan mit den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je , , ,33 Finanzierungsmittel (Einnahmen) 1. Jahresgew inn 0, ,00 0,00 2. Beiträge 2.000,00 0,00 4,67 3. Abschreibungen und Anlageabgänge , , ,39 4. Verlustausgleich 0,00 0,00 0,00 5. Kredite der Gemeinde 0,00 0,00 0,00 6. Finanzierungsüberhang Vorjahr 0,00 0,00 0,00 7. Finanzierungsfehlbetrag laufend , , ,27 8. Finanzierungsmittel insgesamt , , ,33 Finanzierungsbedarf (Ausgaben) 1. Sachanlagen und immaterielle Anlagew erte - Verteilungsanlangen , , ,32 - Geräte, Maschinen 8.000, , ,30 2. Auflösung Ertragszuschüsse , , ,05 2. Entnahme aus Rücklagen 0,00 0,00 0,00 3. Jahresverlust ,00 0, ,24 4. Tilgung von Krediten , , ,00 Zw ischensumme , , ,91 5. Finanzierungsüberhang laufend 0,00 0,00 0,00 5. Finanzierungsfehlbetrag aus dem Vorjahr , , ,42 6. Finanzierungsbedarf insgesamt , , ,33 Seite 299
6 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR. 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR. 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf EUR. Baltmannsweiler, den gez. Silke Steiner Betriebsleiterin Seite 300
7 Vorbericht zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Grundlagen Der Eigenbetrieb wurde zum 1. Januar 2008 als Eigenbetrieb der Gemeinde Baltmannsweiler gegründet. Die Rechtsverhältnisse des Eigenbetriebs werden durch das Eigenbetriebsgesetz (EigBG), die Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) und durch die Betriebssatzung vom 11. Dezember 2007 geregelt. Ab 2013 wurde der Eigenbetrieb wie auch der Kernhaushalt der Gemeinde auf die kommunale Doppik umgestellt. Seit Ende 2013 bietet nun SAP grundsätzlich die Möglichkeit, die Darstellung der Eigenbetriebe entweder nach NKHR optiert oder nach Eigenbetriebsverordnung - unabhängig vom internen Rechnungswesen - zu führen. Weiterhin wird nach neuester Information aus dem Innenministerium bekannt, dass ein möglicher Entfall der Optierungsmöglichkeit diskutiert wird. Dies hat die Verwaltung dazu bewogen, die damalige Entscheidung zur Optierung generell in Frage zu stellen bzw. eine Rücknahme der Entscheidung zu prüfen. Aufgrund vorstehender Ausführungen erscheint eine Rückkehr zur Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) zum jetzigen Zeitpunkt dann sinnvoll und zulässig, wenn gewährleistet ist, dass eine HGB - konforme Bilanz (wie bereits in der Betriebskameralistik geschehen) aus dem System heraus erstellt werden kann. Nach Aussagen des Rechenzentrums Stuttgart ist dies möglich. Zwischenzeitlich liegt auch die Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörde hierzu mit Erlass vom wobei bestimmte Bedingungen einzuhalten sind vor. Damit führt der Eigenbetrieb sein Rechnungswesen ab auf der Grundlage des Eigenbetriebsrechts nach der kaufmännischen doppelten Buchführung (Doppik) und weitgehend entsprechend den Vorschriften im Dritten Buch des Handelsgesetzbuchs (Rechnungslegung). Der bisherige Beschluss des Gemeinderats zur Optierung ist spätestens mit dem Jahresabschluss 2013 zurück zu nehmen. Empfohlen wird jedoch ein zeitnaher Beschluss - am besten zeitgleich mit dem Wirtschaftsplan Auch die Rechtsaufsichtsbehörde kann dieser Vorgehensweise zustimmen und sieht kein Problem darin, dass der Haushaltsplan/Wirtschaftsplan 2013 der Eigenbetriebe nach doppischen Regeln aufgestellt wurde, während der Jahresabschluss 2013 nach Eigenbetriebsrecht erfolgen wird. Veränderungen durch die Rücknahme der Optierung Veränderungen, die sich aus der Rücknahme der Optierung ergeben, beziehen sich sowohl auf die formale als auch auf die rechtliche Seite. Formal betrachtet wird der Wirtschaftsplan wieder aus einem Erfolgs- und Vermögensplan bestehen und nicht mehr aus Teilhaushalten. Das Buchungssystem bleibt die doppelte Buchführung. Die rechtliche Regelung ergibt sich allerdings nicht mehr aus 12 EigBG, welcher auf die Gemeindeordnung und damit zugleich auch auf die Gemeindehaushaltsverordnung verweist, sondern aus 6 EigBVO. Seite 301
8 Der entscheidende Unterschied liegt jedoch auf der rechtlichen Seite in Bezug auf den Ausgleich der Jahresverluste. Nach 24 der GemHVO besteht eine Ausgleichspflicht, also die Verrechnung gegen das Eigenkapital, bereits nach 3 Jahren. Im Eigenbetriebsrecht hingegen kann der Verlust nach 12 EigBVO entsprechend der Anlage Nr.9: a) mit dem Gewinnvortrag getilgt werden b) aus dem Haushalt der Gemeinde ausgeglichen werden c) auf neue Rechnung vorgetragen werden Demnach kann ein Verlust des Eigenbetriebes grundsätzlich auf neue Rechnung vorgetragen werden. Dies stellt den wesentlichen Unterschied zu der Ausgleichspflicht nach Gemeindehaushaltsrecht dar. Begrenzt wird der Verlustvortrag lediglich durch die steuerrechtliche Eigenkapitalquote von 30%. Die Eigenkapitalausstattung muss über 30% liegen, da ansonsten die Fremdkapitalzinsen als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt und versteuert werden müssen. Weitere Vorteile die sich aus der Rückkehr zum Eigenbetriebsrecht ergeben beziehen sich auf die Bilanzpflicht. Im Rahmen des NKHR wäre eine erneute Eröffnungsbilanz erforderlich gewesen. Zudem wären jährlich erhöhte Kosten für die Steuerberaterleistungen aufgrund der Aufstellung von grundsätzlich zwei Bilanzen (steuerrechtlich nach HGB und haushaltsrechtlich nach GemHVO) angefallen. 2. Wirtschaftsplan Für jedes Wirtschaftsjahr ist ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Er besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan sowie der Stellen- und Schuldenübersicht. Im Erfolgsplan wird das voraussichtliche handelsrechtliche Jahresergebnis (Gewinn oder Verlust) ermittelt, indem alle vorhersehbaren Erträge und Aufwendungen ermittelt und eingestellt werden. Der Vermögensplan bildet die Veränderungen des Vermögens und der Schulden ab. Er lässt sich vereinfacht als jahresbezogene Investitions- und Kapitalrechnung bezeichnen also eine Art Vorausplanung für die Bilanz. Anders ausgedrückt ist er im Ergebnis eine Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsplanung. Die Stellenübersicht weist die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für die Beschäftigten nach. a) Erfolgsplan Als Haupteinnahmequelle steht im Erfolgsplan die Trinkwasserabgabe zur Verfügung. Seit 2011 soll die Wasserversorgung durch Beschluss des Gemeinderats eine Konzessionsabgabe von ca an den Gemeindehaushalt abführen. Damit verbundenen ist die Verpflichtung einen Mindesthandelsgewinn von mind. ca zu erwirtschaften. Nach 102 Abs. 2 GemO sollen wirtschaftliche Unternehmen neben der Erfüllung des öffentlichen Zwecks auch einen angemessenen Ertrag, z.b. marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals, erwirtschaften. Insoweit war die Einführung einer Konzessionsabgabe zum wegweisend. Die Konzessionsabgabe wurde bis 2013 mit jährlich rd als "Mindestkonzessionsabgabe" eingeplant. Seitdem erwirtschaftete die Wasserversorgung aufgrund hoher Unterhaltungsaufwendungen nie einen entsprechenden Gewinn. Erstmalig wird vrss. im Rechnungsjahr 2013 ein Gewinn erwirtschaftet werden, der in der Lage ist, die Konzessionsabgabe an den Kernhaushalt abzuführen. Um diesen Mindesthandelsgewinn zu erwirtschaften und weiterhin die immer höher steigenden Unterhaltungskosten der Wasserleitungen auffangen zu können, musste der Wasserverkaufspreis zum auf 2,03 netto angepasst werden wurde eine weitere kalkulatorisch notwendige Erhöhung der Wassergebühr auf 2,10 abgelehnt (Erläuterungen sh. dortige Vorlage). Seite 302
9 Mit einer vrss. Verkaufsmenge von m³ (vgl. Verkaufsmenge 2012) können mit dieser Gebühr im Jahr 2014 ca erzielt werden. Damit wird zumindest nach den Planzahlen rechnerisch in 2014 ein Verlust in Höhe von über erwirtschaftet. Wie deutlich in 2013 ersichtlich wird, hängt die Spanne zwischen Gewinn und Verlust v.a. an den nicht beeinflussbaren Kosten für die Unterhaltung der Wasserleitungen ab waren wesentlich weniger Rohrbrüche zu beheben, als dies in den Vorjahren notwendig war. Damit besteht in 2013 erstmalig die Möglichkeit der Abführung einer Konzessionsabgabe. Bei den betrieblichen Aufwendungen mit ist gegenüber dem Vorjahr mit ein Anstieg von über zu verzeichnen. Dieser Anstieg ist u.a. auf den zwischenzeitlich geringeren Wasserbezug (Aufwand für Wasserversorgung) beim Zweckverband Landeswasserversorgung (LW) zurückzuführen. Hier ist bei einem gleichbleibenden Wasserbezug mit einem deutlichen Anstieg der Summe der Festkosten- und Betriebskostenumlage zu rechnen. Begründet werden diese Kostensteigerungen mit deutlich gestiegenen Aufwendungen. Weiterhin greift das NKHR auch in die Betriebe ein. Steuerungs- und Serviceleistungen (Teilhaushalt 1 im Kernhaushalt) sind umfassend auf die externen Produkte und somit auch auf die Eigenbetriebe zu verrechnen. Bislang wurde dies mit geschätzten Pauschalen vollzogen. Nun werden seit mehreren Monaten von den Mitarbeitern exakte Arbeitszeitaufschriebe verlangt. Nach diesen soll im Abschluss 2013 der Produktbereich 11 (Teilhaushalt 1) verrechnet werden. Im Planungswerk wurde nach empfohlenen Daten verrechnet. D.h. hier sind Verschiebungen nach oben und unten möglich. Die Höhe der Zinsbelastung für ein inneres Darlehen von ursprünglich wurde im Jahr 2009 von Seiten Gemeinderat über einen Darlehensvertrag festgelegt. Die Konditionen betragen: 4,3% Zinssatz bei einer jährlichen Tilgung von b) Vermögensplan Nach Abschluss der Ortskernsanierung in Hohengehren mit dem dritten Abschnitt steht auch im Haushaltsjahr 2014 v.a. die Sanierung überalterter und defekter Wasserleitungen im Vordergrund. Die Sanierung soll anhand der vorhandenen Prioritätenliste vorgenommen werden, die im Zusammenhang mit der Sanierung der Straßen in Baltmannsweiler alle 2 Jahre festgelegt wird. 3. Allgemeine Feststellungen zur Kontoführung Die Kassengeschäfte des Eigenbetriebes werden in der Einheitskasse der Gemeindekasse geführt. Eine gesonderte Kasse und Kontoführung im Geldverkehr erfolgt nicht. Die Kontenführung erfolgt für den Eigenbetrieb in einem eigenen Buchungskreis. Die Erstellung der erforderlichen Steuerbilanz wird wie bisher von einem Steuerberater vorgenommen. 4. Mittelansätze und Investitionen Die Mittelansätze für den Wirtschaftsplan werden von der Betriebsleitung (Fachbedienstete für das Finanzwesen) ermittelt und eingestellt. Im Übrigen sind die Zuständigkeitsregelungen nach der Betriebssatzung maßgebend. Seite 303
10 5. Schulden Der Schuldenstand des Eigenbetriebs beträgt auf Ende des Jahres (83,12 /Einwohner) und ist ausschließlich der Wasserversorgung zuzuordnen. Es handelt sich hierbei um ein Darlehen, das der Kernhaushalt dem Eigenbetrieb in Höhe von urspr. zur Verfügung stellte. Darlehensgeber Aufnahme Betrag Zins Tilgung Darlehen der ,3% jährlich Gemeinde Baltmannsweiler fest bis (2014: ) nachschüssig Baltmannsweiler, Steiner Fachbedienstete für das Finanzwesen Betriebsleiterin Seite 304
11 Wirtschaftsplan 2014 Seite 305
12 Seite 306
13 Eigenbetrieb Erfolgsplan 2014 Nr. Erfolgsplan Ansatz Ansatz Ergebnis Ertrags- und Aufwandsarten EUR EUR EUR Umsatzerlöse Sonstige betriebliche Erträge = Summe Erträge a - Materialaufw and Aufw endungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren b - Materialaufw and Aufw endungen für bezogene Leistungen Personalaufw and a - Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Sonstige betriebliche Aufw endungen Zinsen und ähnliche Aufw endungen = Summe Aufwendungen = Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit = außerordentliches Ergebnis = Jahresgewinn/Jahresverlust Seite 307
14 Eigenbetrieb Vermögensplan 2014 Alle Beträge in Nr. Vermögensplan Einzahlungs- und Auszahlungsarten Plan 2014 Plan 2013 Verpflichtungsermächtigung Rechnungsergebnis Zuführung zum Stammkapital Zuführung zu den Rücklagen Jahresgewinn Zuführung zu Sonderposten mit Rücklagenanteil abzüglich Einnahmen Zuweisungen und Zuschüsse Beiträge und ähnliche Entgelte Zuführung zu langfristigen Rückstellungen abzüglich Entnahmen a + Kredite von der Gemeinde b + Kredite von Dritten Abschreibungen und Anlagenabgänge Rückflüsse von gewährten Krediten a + Erübrigte Mittel aus Vorjahren b + Finanzierungsfehlbetrag = Finanzierungsmittel insgesamt Sachanlagen und immaterielle Anlagenwerte Auftrag Sanierung WL allg Auftrag Sanierung OM HG Auftrag Geräte, Maschinen Finanzanlagen Rückzahlung von Stammkapital Entnahme aus Rücklagen Jahresverlus t Entnahme Sonderposten mit Rücklagenanteil Auflösung Ertrtagszuschüsse Entnahme langfristiger Rückstellungen a - Tilgung von Krediten von der Gemeinde b - Tilgung von Krediten von Dritten Gewährung von Krediten Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren = Finanzierungsbedarf insgesamt Seite 308
15 Finanzplan Erfolgsplan Nr. Erfolgsplan Ertrags- und Aufwandsarten RE 2013 vrss Umsatzerlöse Aufl. SoPo aus Zuweisungen Erlöse Trinkwasserabgabe Erhöh. oder Verminder. d. Bestandes a. fertigen 2. + u. unfertigen Erzeugn andere aktivierte Eigenleistungen 4. + sonstige betriebliche Erträge Sonstige Ersätze Zuweisungen für lfd. Zwecke Erstattung von Gemeinden = Summe (Nummer 1-4) Materialaufwand - Aufwendungen für Roh-, Hilfs- 5.a und Betriebsstoffe Erwerb v. geringwert. Vermögensgegenst Energieaufwand Strom Aufwendungen bez. Waren (LW) Materialaufwand - Aufwendungen für bezogene 5.b Leistungen Unterh. Grundst. und bauliche Anlagen Unterh. des sonst. unbewegl. Vermögens Unterh. Wasserleitungsnetz Unterh. des bewegl. Vermögens Haltung von Fahrzeugen Aufwendungen für bez. Leistungen (Labor) Aufwendungen für bez. Dienstleistungen Erstattungen an Gemeinde a - Personalaufwand - Löhne und Gehälter Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer Personalaufwand - soziale Abgaben u. Aufwend. 6.b f. Altersvorsorge und für Unterstützung Sonst. Best. Aufend. Für Beschäft Abschreibungen - auf immaterielle 7.a - Vermögensgegenst. d. Anlagevermögens u Sachanlagen Abschreib. a. immatr. Vermögensgg. u. Sa Abschreibungen - auf Vermögensgegenstände d. 7.b - Umlaufvermögens 8. - sonstige betriebliche Aufwendungen Allg. Umlage an das Land Lizensen und Konzessionen Geschäftsaufwendungen = Summe (Nummer 5-8) Erträge aus Beteiligungen Erträge aus Wertpapieren u. Ausleihungen d Finanzanlagevermögens Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge = Summe (Nummer 9-11) Abschreibungen auf Finanzanlagen u. a Wertpapiere d. Umlaufvermögens Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zinsaufwendungen an Gemeinden u.gv Zinsaufw. Kassenkr. Gemeinde = Summe (Nummer 12 und 13) = Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Seite 309
16 + Erträge a. Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- u. Teilgewinnabführuungsverträgen - Aufwendungen aus Verlustübernahme = Summe (Nummer 15 und 16) + außerordentliche Erträge - außerordentliche Aufwendungen = außerordentliches Ergebnis Steuern vom Einkommen und Ertrag - sonstige Steuern = Summe (Nummer 20 und 21) +/- Jahresgewinn/Jahresverlust Seite 310
17 Finanzplan Vermögensplan Nr. Vermögensplan Einzahlungs- und Auszahlungsarten Gesamt 1. + Zuführung zum Stammkapital Zuführung zu den Rücklagen Jahresgewinn Zuführung zu Sonderposten mit Rücklagenanteil abzüglich Einnahmen Zuweisungen und Zuschüsse Beiträge und ähnliche Entgelte Zuführung zu langfristigen Rückstellungen abzüglich Entnahmen 0 8.a + Kredite von der Gemeinde 0 8.b + Kredite von Dritten Abschreibungen und Anlagenabgänge Rückflüsse von gewährten Krediten 0 11.a + Erübrigte Mittel aus Vorjahren / Lfd. Jahr 0 11.b + Finanzierungsfehlbetrag = Finanzierungsmittel insgesamt Sachanlagen und immaterielle Anlagenwerte Auftrag Sanierung WL allg Auftrag Sanierung OM HG 3 Aufgrag Geräte, Maschinen Finanzanlagen Rückzahlung von Stammkapital Entnahme aus Rücklagen Jahresverlust Entnahme Sonderposten mit Rücklagenanteil Auflösung Ertrtagszuschüsse Entnahme langfristiger Rückstellungen 0 9. a - Tilgung von Krediten von der Gemeinde b - Tilgung von Krediten von Dritten Gewährung von Krediten 0 11.a - Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren b - Deckungsmittel für Folgejahre = Finanzierungsbedarf insgesamt Seite 311
18 Seite 312
19 Anlagen Wirtschaftsplan 2014 Seite 313
20 Seite 314
21 Stellenplan Stellenbezeichnung Vergütung Zahl der Stellen Die Mitarbeiter des Bauhofes, die auch im Bereich der Wasserversorgung tätig sind, werden im Stellenplan der Gemeinde geführt, da der Arbeitsschwerpunkt der Mitarbeiter im Bereich des Kernhaushaltes liegt. Der Aufwand für Ihre Tätigkeiten im Bereich Wasserversorgung werden nach Aufwand abgerechnet. Seite 315
22 Schuldenübersicht (ohne Kassenkredite) Art voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres TEUR 1. Geldschulden Anleihen Kredite für Investitionen Bund Land Gemeinden und Gemeindeverbände Zweckverbände und dergleichen sonstiger öffentlicher Bereich Kreditmarkt Kassenkredite Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 0 0 Voraussichtliche Gesamtschulden ohne Kassenkredite ( ) Voraussichtliche Gesamtschulden (1 +2) Seite 316
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