Amtsblatt der Stadt Leverkusen _ 12. Jahrgang 12. Juli 2018 Nummer 25 Inhaltsverzeichnis Seite 94. Bekanntmachung der Genehmigung der 12. Änderung Flächennutzungsplan Bereich "südlich Olof-Palme-Straße"... 143 95. Bekanntmachung der Satzung vom 04.07.2018 für den Bebauungsplan Nr. 225/II "Bürrig - südlich Olof-Palme-Straße/Europaring"... 145 96. Öffentliche Ausschreibung von Bauleistungen, hier: Sanitär- und Heizungsinstallation - Fachbereich Gebäudewirtschaft, Hauptstr. 101, 51373 Leverkusen... 147 97. Bekanntmachung Widmung Mettlacher Straße (westlich Merziger Straße)... 148 94. Bekanntmachung der Genehmigung der 12. Änderung Flächennutzungsplan Bereich "südlich Olof-Palme-Straße" Die Bezirksregierung Köln hat gemäß 6 Baugesetzbuch (BauGB) die vom Rat der Stadt Leverkusen am 26.02.2018 beschlossene 12. Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich "südlich Olof-Palme-Straße"am 13.06.2018 genehmigt. Einsichtnahme in die Flächennutzungsplanänderung Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung und zusammenfassender Erklärung kann während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung, Fachbereich Stadtplanung, Bauservice, Erdgeschoss im Elberfelder Haus, Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen, eingesehen werden. Dienststunden sind: montags bis donnerstags freitags von 8.30 bis 15.30 Uhr, von 8.30 bis 13.30 Uhr. Geltungsbereich Die Grenze des Geltungsbereiches des Flächennutzungsplanes ist im folgenden Lageplan dargestellt (sieht Folgeseite). Herausgeber: Stadt Leverkusen, Der Oberbürgermeister Redaktion: Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke, Birgit Neuschäfer-Heß, Postfach 10 11 40, 51311 Leverkusen, 0214/406-8883, 0214/406-8879, amtsblatt@stadt.leverkusen.de Erscheint nach Bedarf mehrmals jährlich. Bezug: Kostenlos erhältlich während der Öffnungszeiten im Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1, Fachbereich Bürgerbüro, 4. OG. Auslage auch in den Verwaltungsgebäuden Goetheplatz 1-4, Miselohestraße 4, Haus-Vorster Straße 8 und Elberfelder Haus, Hauptstr. 101. Abrufbar im Internet unter www.leverkusen.de, Versand: 0214/406-8883.
Seite 144 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 25 12. Juli 2018 Rechtsverbindlichkeit Mit dieser Bekanntmachung wird die 12. Änderung Flächennutzungsplan Bereich "südlich Olof-Palme-Straße" gemäß 6 BauGB rechtswirksam. Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweise über Fristen bei Verletzung von Vorschriften I. Gemäß 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Nach Satz 2 dieser Vorschrift kann er die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. II. Gemäß 44 Abs. 4 BauGB erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. III. Gemäß 215 Abs. 1 BauGB werden 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
12. Juli 2018 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 25 Seite 145 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. IV. Gemäß 7 Abs. 6 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Leverkusen, 4. Juli 2018 gez. Richrath Oberbürgermeister 95. Bekanntmachung der Satzung vom 04.07.2018 für den Bebauungsplan Nr. 225/II "Bürrig - südlich Olof-Palme-Straße/Europaring" Aufgrund des 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634), in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBI. I S. 3786), und 86 Landesbauordnung (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), Artikel 2 des Gesetzes vom 20.05.2014 (GV. NRW. S. 294), in Kraft getreten am 28.05.2014, i. V. m. der Fassung dieses Gesetzes, verkündet am 15.12.2016 (GV. NRW. S. 1162), teilweise in Kraft getreten am 28.06.2017 ( 3, 17 25, 86 Absatz 11 und 87), sowie 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. d. F. d. B. vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV NRW S. 966), in Kraft getreten am 29.11.2016, hat der Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 26.02.2018 den Bebauungsplan Nr. 225/II "Bürrig - südlich Olof-Palme-Straße/Europaring" als Satzung beschlossen. Geltungsbereich Die Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im folgenden Lageplan dargestellt (siehe Folgeseite).
Seite 146 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 25 12. Juli 2018 Bebauungsplan Nr. 225/II Bürrig südlich Olof-Palme-Straße/ Europaring Geltungsbereich des Bebauungsplanes Rechtsverbindlichkeit Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 225/II "Bürrig - südlich Olof- Palme-Straße/Europaring" gemäß 10 BauGB in Kraft. Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Einsichtnahme in den Bebauungsplan Der o. g. Bebauungsplan nebst Begründung und zusammenfassender Erklärung kann während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung, Fachbereich Stadtplanung, Bauservice, Erdgeschoss im Elberfelder Haus, Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen, eingesehen werden. Dienststunden sind: montags bis donnerstags freitags von 8:30 bis 15:30 Uhr, von 8:30 bis 13:30 Uhr. Hinweise über Fristen bei Verletzung von Vorschriften I. Gemäß 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Nach Satz 2 dieser Vorschrift kann er die Fällig-
12. Juli 2018 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 25 Seite 147 keit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. II. Gemäß 44 Abs. 4 BauGB erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. III. Gemäß 215 Abs. 1 BauGB werden 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. IV.xGemäß 7 Abs. 6 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Leverkusen, 4. Juli 2018 gez. Richrath Oberbürgermeister 96. Öffentliche Ausschreibung von Bauleistungen, hier: Sanitär- und Heizungsinstallation - Fachbereich Gebäudewirtschaft, Hauptstr. 101, 51373 Leverkusen Die Stadt Leverkusen beabsichtigt, im Wege der Öffentlichen Ausschreibung gemäß 3 Abs. 1 VOB/A folgende Arbeiten zu vergeben:
Seite 148 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 25 12. Juli 2018 Vergabe-Nr. 145/2018: Käthe-Kollwitz-Gesamtschule, Dependance Elbestr. 25, 51371 Leverkusen Die Vergabeunterlagen können bis zum 30. Juli 2018, 10:00 Uhr im Internet auf der Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland kostenfrei abgefordert werden unter: www.evergabe.nrw.de/vmpcenter/company/welcome.do. Leverkusen, 2. Juli 2018 Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister Fachbereich Recht und Ordnung Zentrale Vergabestelle Im Auftrag gez. Podolski 97. Bekanntmachung Widmung Mettlacher Straße (westlich Merziger Straße) Bekanntmachung gemäß Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NW. S. 1028, ber. 1996 S. 81, 141, 216 und 355, ber. 2007 S. 327/SGV. NRW. 91); zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 934). Die Mettlacher Straße in Schlebusch, westlich der Merziger Straße mit Durchgang zur Mülheimer Straße wird gemäß 6 Straßen- und Wegegesetz NRW als Gemeindeweg/befahrbarer Wohnweg dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Im Stadtplanausschnitt ist das Teilstück farblich dargestellt. Die Originalunterlagen und Pläne liegen bei der Stadtverwaltung Leverkusen, Fachbereich Tiefbau, Friedrich-Ebert-Str.17, 8.OG, Raum 8/02, zur Einsicht aus.
12. Juli 2018 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 25 Seite 149 Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Köln schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Die Klage kann auch in elektronischer Form (nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen - ERVVO VG/FG - vom 07.11.2012 (GV. NRW S. 548)) in der jeweils gültigen Fassung eingereicht werden. Hinweis Enthält die Bekanntmachung offensichtliche Unrichtigkeiten, rege ich zur Vermeidung eines Klageverfahrens an, sich unverzüglich nach der Bekanntgabe mit der zuständigen Stelle der Stadt Leverkusen in Verbindung zu setzen. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass dies nicht den Lauf der Klagefrist beeinflusst. Leverkusen, 10. Juli 2018 Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister Fachbereich Tiefbau Im Auftrag gez. Schmitz
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