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Transkript:

Az.: Datum 5.0.1.2 19.04.2016 P R O T O K O L L über die 16. Sitzung des Sozialausschusses in der XI. Wahlperiode am 17.03.2016 Öffentlicher Sitzungsteil Beginn Ende Tagungsort 16:00 Uhr 17:15 Uhr Goslar Teilnehmer/innen 1. Stimmberechtigte Kreistagsabgeordnete/ erfahrene Frauen & Männer Wilfling, Monique (Ausschussvorsitzende) CDU Domnick, Caroline (Vertretung) SPD Fuchs, Siegrun CDU Dr. Benne, Günther CDU Brand, Heinz-Dieter SPD Lucksch, Renate SPD Stephan, Norbert SPD Benke, Axel Die Grünen Just, Wolfgang FDP 2. Beratende Kreistagsabgeordnete Kihm, Hans-Werner Die Linke Wehrmann, Henning Die Bürgerliste 3. Sonstige beratende Mitglieder Ness, Manfred AWO Schipplick, Heidegret DRK 4. Verwaltung Körner, Regine Erste Kreisrätin Dreßler, Frank FB 5 Kruckow, Frank-Michael FB 5 Notbohm, Sebastian FB 5 Trenkner, Nicole FB 5

1 - Eröffnung des öffentlichen Teils der Sitzung KTA Wilfling begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und eröffnet die Sitzung. 2 - Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit KTA Wilfling stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. KTA Wilfling begrüßt KTA Fuchs, die von der CDU-Kreistagsfraktion als Nachrückerin für Frau Schwalbe im Sozialausschuss benannt wurde. 3 - Feststellung der Tagesordnung KTA Wilfling weist die Ausschussmitglieder darauf hin, dass es unter TOP 9.3 der Tagesordnung Sozialausschuss statt Sozialhilfeausschuss heißen müsste und bittet, dieses zu korrigieren. Mit dieser Änderung wird die Tagesordnung festgestellt. Beschluss: - einstimmig - 4 - Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung vom 25.11.2015 KTA Kihm bittet um Korrektur des Protokolls der vorangegangenen Sitzung vom 25.11.2016. Unter TOP 7 des Protokolls heißt es KTA Bahn und KTA Benke bitten um Auskunft darüber, wie viele Personen aus Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) erfolgreich in ein Beschäftigungsverhältnis vermittelt werden konnten. KTA Kihm bat jedoch um Auskunft darüber, ob es eine Erfolgsstatistik gibt, wie viele Personen erfolgreich in Beschäftigungsverhältnisse vermittelt werden konnten. Mit dieser Änderung wird das Protokoll der vorangegangenen Sitzung genehmigt. Beschluss: - einstimmig - 5 - Anfragen Schriftliche Anfragen liegen nicht vor. Auf Nachfrage von KTA Lucksch informieren Frau Körner und KTA Wilfling die Ausschussmitglieder darüber, dass der Besuch des Sozialausschusses im Integrationszentrum des Landkreises Goslar für den 16.06.2016 geplant ist. Frau Körner weist die Ausschussmitglieder darauf hin, dass im Rahmen des Sicherheitskonzeptes ein Zugang zum Integrationszentrum nur mit gültigem Ausweisdokument möglich ist. KTA Fuchs trägt vor, es gäbe dem Hören nach Schwierigkeiten bei der Unterbringung einer Flüchtlingsfamilie in Goslar (Ortsteil Vienenburg), wobei Name und Anschrift der Flüchtlinge nicht bekannt sind. Herr Kruckow sagt Mithilfe zu, benötig hierfür jedoch noch weitere Informationen (wie Name und Anschrift der Flüchtlinge). 6 - Einwohnerfragestunde Es werden keine Fragen gestellt. 2

7 XI / 1248 - Jahresbericht 2015 der Zentralen Unterhaltsstelle (ZUST) Der Jahresbericht 2015 der Zentralen Unterhaltsstellen wird genommen. zur Kenntnis Beschluss: - zur Kenntnis genommen 8 XI / 1130 - Nichterhebung von Gebühren für die Entsorgung von Bio-Abfällen der "Tafeln" im LK Goslar (Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 23.09.2015) Frau Körner informiert über den Antrag der CDU-Kreistagsfraktion zur Nichterhebung von Gebühren für die Entsorgung von Bio-Abfällen der Tafeln im Landkreis Goslar (Antrag XI/ 1130). Sie weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Änderungsantrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Vorlage XI/ 1130, die Tafeln im Landkreis Goslar jährlich mit 300,00 zu unterstützen, zwischenzeitlich durch die SPD-Kreistagsfraktion zurückgezogen wurde. Frau Körner stellt zunächst dar, dass eine pauschale Gebührenbefreiung der Tafeln von den Bio-Abfallgebühren gebührenrechtlich unzulässig ist und verweist hierzu auf die Stellungnahme der Kreiswirtschaftsbetriebe vom 25.09.2015 (Anlage 1). Dem gleichen Zweck dient z.b. aber auch eine pauschale jährliche Förderung der Tafeln im Rahmen einer freiwilligen Leistung. Um den Kreis möglicher Anspruchsberechtigter zu begrenzen, ist es jedoch angebracht, die Förderung auf die Tafeln im Landkreis Goslar zu begrenzen, die zugleich als eingetragener Verein im Bundesverband der Tafeln e.v. registriert sind. Frau Körner führt aus, dass derzeit drei Tafeln im Landkreis diese Fördervoraussetzungen erfüllen, so dass sich eine jährliche Gesamtförderung in Höhe von 900,00 ergibt (Anlage 2 - Stellungnahme vom 01.03.2016 zum Antrag Nr. XI/ 1130). Frau Körner ergänzt, dass soweit zukünftig weitere Tafeln diese Fördervoraussetzungen erfüllen auch diese einen Anspruch auf finanzielle Förderung geltend machen könnten. Es folgt durch mehrere Ausschussmitglieder, u.a. KTA Dr. Benne, KTA Lucksch und KTA Wehrmann, eine teilweise kontrovers geführte Diskussion darüber, wie mit dem Antrag unter Berücksichtigung der durch Frau Körner geschilderten Rechtslage zu verfahren sei. KTA Wilfling schlägt hierzu vor, den Antrag der CDU dahingehend zu ändern, dass für die Entsorgung der Bioabfälle im Landkreis Goslar an jede der im Bundesverband deutscher Tafeln e.v. registrierten und im Landkreis Goslar tätigen Tafeln, eine freiwillige Aufwendung in Höhe von 300,00 jährlich gezahlt werden soll. Die Ausschussmitglieder stimmen diesem Vorschlag zu. KTA Wilfling lässt über den Antrag in der geänderten Form abstimmen. Abweichender Beschluss: - einstimmig - Allen beim Bundesverband Deutscher Tafeln e.v. registrierten und im Landkreis Goslar tätigen Tafeln wird eine jährliche pauschale Zuwendung von 300,00 als freiwillige Leistung gewährt. 9 - Mitteilungen 9.1. Aktueller Sachstand Integrationszentrum Der Situationsbericht zum Integrationszentrum (Anlage 3) und der Situationsbericht zur Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Goslar (Anlage 4), jeweils Stand Februar 2016, werden als Tischvorlage verteilt. KTA Kihm bittet um Auskunft, ob die Gelder, die vom Land als Fallpauschale für die Flüchtlingsunterbringung erstattet werden, auch für den Fall ausreichend sind, dass das Integrationszentrum des Landkreises Goslar nicht voll belegt wird. Frau Körner erläutert, dass der Landkreis bei der Planung der Belegungskapazität für das 3

Integrationszentrum im Oktober 2015 von den durch die Bundesregierung für 2016 prognostizierten Flüchtlingszahlen ausgegangen ist. Ausgehend von dieser Prognose wurde mit einer Belegungskapazität von 300 Plätzen geplant. Frau Körner erinnert die Ausschussmitglieder weiter daran, dass der Landkreis mit der Einrichtung eines Integrationszentrums im Unterschied zu anderen Kommunen nicht auf die Unterbringung in Hotels und Pensionen angewiesen ist. Frau Körner führt hierzu aus, dass Letztere nicht nur deutlich teurer, sondern möglicherweise auch mit einem Rückgang touristischer Übernachtungszahlen verbunden gewesen wäre. Auf Grundlage der Planung sind die kalkulierten Kosten in Höhe von 10.000,00 ausreichend. Frau Körner macht deutlich, dass die tatsächliche Kostenentwicklung jedoch stark von der weiteren Entwicklung der Flüchtlingszahlen abhängt und hier gegebenenfalls nachzusteuern sein wird. KTA Kihm bedankt sich für diese Ausführungen und bittet darum, den Sozialausschuss auch zukünftig, über die weitere Kostenentwicklung zu informieren. KTA Wehrmann bittet um Erläuterung der Abbildung 2 des Situationsberichtes zur Flüchtlingsunterbringung und möchte wissen, warum mit Stand 29.02.2016 noch 82 Personen in Wohnungen untergebracht sind. Herr Kruckow erläutert, dass alle Flüchtlinge, die dem Landkreis seit 01.02.2016 zugewiesen werden, zunächst im Integrationszentrum untergebracht werden. Bei den genannten 34 Personen handelt es sich jedoch um Personen, die dem Landkreis Goslar bereits im Zeitraum 01.01.bis 31.01.2016, also vor der Eröffnung des Integrationszentrums, zugewiesen worden sind. Herr Kruckow führt weiter aus, dass aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen zeitweise mehr als 550 Menschen (Dezember 2015) temporär in Pensionen und Hotels untergebracht werden mussten. Geplant ist, so Herr Kruckow weiter, dass die letzten Flüchtlinge die Pensionen im April 2016 verlassen. Frau Körner ergänzt, dass soweit noch Plätze im Integrationszentrum frei sind auch Personen mit Zuweisung vor dem 01.02.2016 noch in die Planung für das Integrationszentrum einbezogen werden. Hier ist jedoch im Einzelfall zu entscheiden, inwieweit für diese Menschen nicht eine unmittelbare Unterbringung in eigenen Wohnungen sinnvoller ist. Herr Kruckow fügt an, dass der Kreistag monatlich sowohl über das Integrationszentrum als auch die Entwicklungen in der Flüchtlingsunterbringung unterrichtet werden wird. KTA Domnick erkundigt sich, welche Auswirkungen es auf den Kreishaushalt hat, dass die ersten Kostenerstattungen des Landes für die Flüchtlingsunterbringung erst 2018 (Stichtagsregelung) erfolgen werden. Herr Dreßler antwortet, dass es sich hierbei um eine Frage handelt, vor der alle Kommunen in Niedersachsen stehen. Es wird hierfür eine Ausnahmeregelung geschaffen, die es den Kommunen erlauben wird, die prognostizierten Zahlungen des Landes schon im Haushaltsjahr 2016 als Deckungsmittel in den Haushalt einzustellen. KTA Just möchte wissen, ob auch Flüchtlinge, die bereits in eigenen Wohnungen untergebracht sind, begleitende Unterstützung erhalten. Frau Körner erläutert, dass für die Menschen, die im Integrationszentrum untergebracht sind, Kontakt zu den Kommunen und den Integrationsnetzwerken vor Ort geschaffen wird. Die Inanspruchnahme dieser Unterstützung ist für die Flüchtlinge jedoch freiwillig. Herr Kruckow ergänzt, dass vor Verlassen des Integrationszentrums ein Informationsschreiben an die Kommune, die Schulen und - bei Einverständnis der Flüchtlinge - auch an die Freiwilligenagentur verschickt wird, mit dem die Beteiligten über die bevorstehende Ankunft der Flüchtlinge in den Kommunen informiert werden. 9.2 Bericht zur aktuellen Lage in der Flüchtlingsunterbringung Frau Körner schildert anhand des verteilten Situationsberichts die aktuelle Lage in der Flüchtlingsunterbringung. Jahreszeitlich bedingt werden dem Landkreis derzeit ca. 33 Flüchtlinge pro Woche zugewiesen. Die weitere Entwicklung der Zuweisungszahlen ist abhängig von den Entscheidungen der Bundespolitik. KTA Just möchte wissen, ob die Flüchtlinge die Miete und die Mietnebenkosten ihrer Wohnungen selbstständig abführen müssen. Herr Kruckow bejaht dieses und führt 4

hierzu aus, dass die Flüchtlinge durch die Unterbringung im Integrationszentrum nunmehr gezielt auf das selbstständige Leben in der eigenen Wohnung vorbereitet werden. Dieses betrifft insbesondere den Abschluss des Mietvertrages, die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis, die Abrechnung der Nebenkosten, das Heizverhalten oder die Regeln der Mülltrennung. Auf weitere Nachfrage von KTA Kihm antwortet Frau Körner, dass die Flüchtlinge die Mietverträge in eigenem Namen abschließen, die Miete und Mietnebenkosten aber mit Einverständnis der Flüchtlinge durch den Landkreis unmittelbar an die Vermieter gezahlt werden. Herr Kruckow ergänzt, dass es hier keinen Unterschied zu SGB II - oder SGB XII- Empfängern gibt. Auf Nachfrage von KTA Domnick hinsichtlich der Höhe der Folgekosten erläutert Frau Körner, dass die geplanten Kosten in Höhe von 10.000,00 pro Flüchtling deutlich niedriger sind, als die Kosten, die andere Kommunen der Haushaltsplanung zugrunde legen. Frau Körner führt hierzu aus, dass der Landkreis Goslar u.a. davon profitiert, dass die Mietpreise auf dem Goslarer Wohnungsmarkt verhältnismäßig niedrig sind. Frau Körner teilt weiter mit. dass auch die Kosten für Sprach- und Integrationskurse sowie die durchschnittlichen jährlichen Gesundheitskosten pro Flüchtling in Höhe von ca. 1.500 / Jahr in den Planungskosten enthalten sind. Herr Kruckow ergänzt, dass das Produktblatt Leistungen bei Migration um eine fünfte Leistung ( Integrationszentrum ) erweitert wird, um zukünftig diese Kostenentwicklung transparent zu machen. Herr Dreßler fügt an, dass viele Personen, die derzeit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem SGB XII erhalten, zukünftig dem Rechtskreis des SGB II zugeordnet werden und damit auch die Kostenträgerschaft wechselt. Auf Nachfrage von KTA Kihm teilt Herr Dreßler mit, dass es auch im Landkreis Goslar Flüchtlinge gibt, die im Rahmen von Sonderprogrammen aufgenommen wurden (sog. Ressettlement Flüchtlinge, darunter auch jessidische Frauen oder verfolgte Christen). KTA Kihm bittet den Landkreis sich für die Fortführung dieser Sonderprogramme beim Land einzusetzen. Auf Nachfrage von KTA Brand erklärt Frau Körner, dass sich derzeit 100 unbegleitete minderjährige Ausländer (uma) im Landkreis aufhalten. Herr Dreßler führt hierzu aus, dass die uma teilweise vollstationär, teilweise in eigenen Wohngemeinschaften untergebracht sind bzw. sich in Begleitung anderer Familienangehöriger (z.b. Onkel, Cousin) aufhalten. 9.3 Jährlich wiederkehrende Themen Frau Körner informiert über die wiederkehrenden Jahresthemen im Sozialausschuss. 9.4. Sondierungsgespräche zur Entlastung der öffentlichen Drogenszenetreffpunkte Ulrichscher Garten und Stephanikirchhof Frau Körner informiert die Ausschussmitglieder über die Sondierungsgespräche zur Entlastung der öffentlichen Drogenszenetreffpunkte Ulrichscher Garten und Stephanikirchhof, die am 01.03.2016 stattgefunden haben. Frau Körner teilt mit, dass die Beteiligten (Drogenberatungsstelle (DROBS), Polizei, Stadt und Landkreis Goslar) ein gemeinsames Maßnahmenpaket erarbeitet haben, dass in den nächsten Wochen umgesetzt werden soll. Im Rahmen dieses Maßnahmenpaketes werden Stadt und Polizei Goslar verstärkt vor Ort präsent sein und ggf. ordnungsrechtlich gegen Störer vorgehen. Zudem sollen die Öffnungszeiten des Café Spiegel durch weiteren Personaleinsatz ausgeweitet werden, wodurch gleichzeitig durch Mitarbeiter der DROBS eine erhöhte Personalpräsenz an den Szenetreffpunkten und die direkte Ansprache Drogenabhängiger sichergestellt werden soll. Frau Körner erläutert weiter, dass es im Mai eine erste Evaluierung der bis dahin getroffenen Maßnahmen geben wird. Dann wird auch zu entscheiden sein, ob und wenn ja welche Maßnahmen zur Entlastung der Situation am Wochenende getroffen werden müssen. 5

Vorsitzende gez. Monique Wilfling Fachbereichsleiter Familie, Jugend und Soziales gez. Frank Dreßler Protokollführer gez. Sebastian Notbohm 6