Fachtagung Mobilitätskonzepte, Stellplatzbedarf und -satzung (Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München) Dr.Stefan Klug Referat für Stadtplanung und Bauordnung Verkehrsplanung Mobilitätskonzepte und Stellplatzbedarf ein Schlüssel zum Flächen- und Kostensparen im Wohnungsbau? Stefan Klug Verkehrsplanung Grundlagen Mobilitätskonzepte im Wohnungsbau
Gliederung Mobilitätskonzepte und Stellplatzbedarf ein Schlüssel zum Flächen- und Kostensparen im Wohnungsbau? 1. Ziele und Rechtsgrundlagen 2. Verfahren, Voraussetzungen und Anforderungen für eine Stellplatzreduzierung 3. Erste Erfahrungen Seite 2
1. Ziele und Rechtsgrundlagen Ziele Trotz Wachstum zumindest gleichbleibender (fließender und ruhender) Kfz-Verkehr Kostengünstiger Mietwohnungsbau Wichtiges Rückgrat und Voraussetzung: gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr Teilweise problematisch: Kapazität der Verkehrsmittel in den Spitzenstunden), daher wichtiges Instrument Fahrradverkehr zu fördern (höhere Schlüssel für Fahrradabstellplätze gefordert) Außerdem: Förderung alternativer (auch elektrounterstützter) Verkehrsmittel ( Umweltverbund ) und inter-/ multimodale Mobilität Seite 3
1. Ziele und Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen (1) Stellplatzsatzung vom 19.12.2007 auf Grund Art. 47 BayBO: Stellplatzschlüssel grundsätzlich 1:1, aber Abweichungen nach 2 möglich (v.a. für geförderten Wohnungsbau) Stadtratsbeschluss Stellplatzschlüssel im Wohnungsbau vom 29.6.2016 (Vorlagen-Nr. 08-14/ V13593) 1. Geförderter Mietwohnungsbau (mit konkreten Schlüssel je Förderweg: 0,3 bis 0,8) München Modell Miete 0,8 Stellplätze/ Wohnung München Modell Genossenschaften 0,8 Stellplätze/ Wohnung Einkommensorientierte Förderung (EOF) 0,6 Stellplätze/ Wohnung Münchner Wohnungsbau (Belegung wie EOF) 0,6 Stellplätze/ Wohnung Münchner Wohnungsbau (Spezielle Zielgruppen) 0,5 Stellplätze/ Wohnung Münchner Wohnungsbau (intensiv betreute Wohnf.) 0,3 Stellplätze/ Wohnung Seite 4
1. Ziele und Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen (2) Schlüssel wurde aufgrund des tatsächlichen Fahrzeugbesatzes aufgrund von stichprobenartigen Parkraumerhebungen in ausgewählten Gebieten ermittelt; Korrelation mit Einkommen konnte bestätigt werden 2. plausibles Mobilitätskonzept (Absenkung bis auf 0,3 möglich; Grundvoraussetzungen werden im SR-Beschluss genannt, aber die notwendigen Bestandteile des Konzepts nur beispielhaft aufgeführt); wichtig: auch kumulativ zu der Reduzierung im geförderten Mietwohnungsbau anwendbar Seite 5
2. Verfahren, Voraussetzungen und Anforderungen Verfahren 1. Schritt: Ermittlung des regulären Schlüssels unter Berücksichtigung einer möglichen Reduzierung aufgrund sozialem Wohnungsbau weniger Autos aufgrund geringerem Einkommen 2. Schritt: Ermittlung der zusätzlichen Reduzierung aufgrund Mobilitätskonzept ( Mobilitätsfaktor ) Mit einem Mobilitätskonzept für die künftigen Bewohner kann zusätzlich Einfluss auf dem Pkw-Besitz der Bewohner genommen werden, so dass der Schlüssel nach Nr. 1 b) zusätzlich reduziert werden kann. Wird als Teil des Stellplatznachweis Bestandteil der Baugenehmigung Seite 6
2. Verfahren, Voraussetzungen und Anforderungen Beispiel: Bauvorhaben mit 100 Wohnungen im München Modell Miete 1. Schritt: 100 WE x 0,8, d.h. 80 Stellplätze 2. Schritt: weitere Reduzierung aufgrund Mobilitätskonzept auf 0,8 (Mobilitätsfaktor 0,8) 0,8 x 0,8 = 0,64, d.h. es müssen lediglich 64 Stellplätze gebaut werden; es werden 20 Stellplätze wegen geförderten Mietwohnungsbau und weitere 16 (80 minus 64) aufgrund des Mobilitätskonzepts erlassen! Seite 7
2. Verfahren, Voraussetzungen und Anforderungen Grundvoraussetzungen an Lage, Umfeld und Stellplatzeigentum mind. 10 WE Gute ÖV-Erschließung (U-Bahn/ S-Bahn: 600 m bzw. Bus/Tram: 400 m) Gute Nahversorgung (Lebensmittel/ Bäcker in max.600 m) Gute Bedingungen für Nahmobilität (z.b. Radwege, Aufenthaltsqualität, Fußwege etc.) Stellplätze verbleiben im Gemeinschaftseigentum Foto: LHM (Nagy) Seite 8
2. Verfahren, Voraussetzungen und Anforderungen Beispiel: Planerische Darstellgung der Erfüllung der Mindestanforderungen Seite 9
2. Verfahren, Voraussetzungen und Anforderungen Mindestanforderungen (für MF 0,8) Bessere Bedingungen fürs Fahrrad: Schaffung von 1 Abstellplatz/ 30 qm Wohnfläche (anstelle der Mindestanforderung von 1:40 nach Fahrradabstellplatzsatzung FabS) Bereitstellung Sharing-Angebote (Fläche und gem. Fahrzeuge) : Fläche = 6 m² je 10 WE, aber mind. 12 m² Realisierung in der Tiefgarage oder in anderen überdachten Bereichen der Wohnanlage möglich; Fahrzeuge: Mind. bedarfsgerechte Anzahl von gemeinsamen Transportfahrrädern, aber mindestens eins (Lastenfahrrad, Lastenpedelecs und/ oder Fahrradanhänger), Bei Bedarf: Car-Sharing Seite 10
2. Verfahren, Voraussetzungen und Anforderungen Zusätzliche Anforderungen (für MF < 0,8) Mehr Sharing Fläche: Statt der statischen Regelung nun 20 % des Flächengewinns durch die aufgrund des Mobilitätskonzepts wegfallenden Stellplätze (es soll genügend Gemeinschaftsfläche auch bei möglicher späterer Ausweitung der Angebote zur Verfügung stehen) Schaffung zusätzlicher Flächen fürs Fahrrad: Bei Absenkung des Faktors aufgrund Mobilitätskonzept je 0,1 soll die Bezugsgröße Wohnfläche (WF) um 1,25 m² sinken; diese Gemeinschaftsfläche dient dann entweder zum Abstellen privater Fahrräder oder von Gemeinschaftsfahrzeugen (Beispiel: Stellplatzschlüssel aufgrund Mobilitätskonzept = 0,6 Ausgangsgröße bei 0,8 = 30 qm Reduzierung der Bezugsgröße um 2 x 1,25 m,² = 2,5 qm (von 0,8 auf 0,6) Verpflichtung zur Errichtung der Fläche steigt auf 1 Fahrrad pro 27,5 qm WF) Zusatzfläche kann auch für zusätzliche Gemeinschaftsangebote genutzt werden Seite 11
2. Verfahren, Voraussetzungen und Anforderungen Zusätzliche Anforderungen (für MF < 0,8) Optionen/ Wahlpflichtbestandteile: (je nach Umfang der Reduzierung eine oder mehrere zu erfüllen): Angebot von Leihfahrrädern (v.a. für Besucher) Fahrradservice (Reparaturraum bzw. Fahrradservicestation) Ermöglichung zentraler Paketzustellung Bereitstellung einer übertragbaren ÖV-Ticket Sonstige eigene Angebote Fotos: SWM/ MVG Seite 12
2. Verfahren, Voraussetzungen und Anforderungen Zusammenfassung Mobilitätskonzepte unterschiedlicher Umfang Foto: LHM (Nagy) Erfüllung Mindestanforderungen: Reduzierung aufgrund Mobilitätskonzept bis zu 0,8 keine Sicherungsmaßnahmen nötig (Nachrüstpflicht) geplant: i.d.r. Beurteilung durch die Baugenehmigungsbehörde LBK (HA IV) Erfüllung zusätzliche Anforderungen: Reduzierung aufgrund Mobilitätskonzept bis zu 0,3 möglich Beurteilung durch die Verkehrsplanung (HA I/3) Seite 13
2. Verfahren, Voraussetzungen und Anforderungen Anforderungen Verpflichtungserklärung bzw. (bei Quartiersentwicklungen) dauerhaft gesicherte Beteiligung an einem quartiersweiten Mobilitätskonzept Verbleib im Gemeinschaftseigentum Mitteilung von Änderungen Regelmäßiger Erfahrungsbericht und Mitteilung von Daten (Kfz-Besitz, Bewohner, HH.größen) Mobilitätsmanagement (zur Gewährleistung der Information und Buchung der vorhandenen Angebote) Bekanntmachung der Besonderheit, das ein Teil der Bewohner kein eigenen Pkw besitzen darf Seite 14
Mobilitätskonzept im Baugenehmigungsverfahren 2.Vorstellung Verfahren, Formblatt Voraussetzungen und Anforderungen Formular - Seite 1 Allgemeine Angaben Antragsdaten analog zum Bauantrag Mobilitätskonzept als Teil des Stellplatznachweises wird Bestandteil der Baugenehmigung Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung Bezeichnung - Dr. Stefan Hauptabteilung Klug HA I/3, Claudia Vorname Hiltl Name HA IV/10 des Autors 27.06.2018 TT.MM.JJJJ - Seite 15 - Seite 15
2. Verfahren, Voraussetzungen und Anforderungen Seite 16
3. Erste Erfahrungen Domagkpark (Schwabing Nord) Initialzündung von Wohnungsbaugenossenschaft Konsortium Von über 1500 Wohnungen haben ca. 12 % reduzierten Stellplatzschlüssel aufgrund Mobilitätskonzept beantragt www.domagkpark.de Seite 17
3. Erste Erfahrungen Domagkpark Offene E-Mobilitätsstation der Genossenschaft WOGENO mit CarSharing (E und konv.) E-Bikes, -Lastenräder E-Roller Übertragbares ÖPNVTicket Nebenan: Gemeinnütziger Fahrradservice lt. Umfrage der TUM sinkt PKW-Besatz von 0,85 (vor Umzug) auf 0,75 Pkw/ HH Nutzen über die Hälfte der HH stations-gebundenes Car-Sharing Fotos: Stefan Klug Seite 18
3. Erste Erfahrungen Prinz-Eugen-Park (ehem. Prinz-Eugen-Kaserne ) Bereits durch Grundstücksvergabe: Mobilitätskonzept des Konsortiums enthält Leitlinien zur nachhaltigen Mobilität Weniger Privat-Pkw, mehr ÖPNV und Fahrrad Effizienter Parkraum Kurze Wege im Quartier Teilen Statt Besitzen von rund 1450 Wohnungen haben rund 27 % reduzierten Stellplatzschlüssel auf Grundlage des Mobilitätskonzepts beantragt (ohne Öko-Siedlung) http://www.prinzeugenpark.de Seite 19
3. Erste Erfahrungen Weitere Wohnungsbauvorhaben Neue Quartiersentwicklungen: Freiham und Bayernkaserne Lösungen bereits auf B-Plan Ebene bzw. im Rahmen der städtischen Grundstücksvergabe angestrebt Weiterhin: bisher ca. 40 Anträge für Bauvorhaben zwischen 18 und 300 WE Genehmigte Schlüssel: 0,3 bis 0,9 Lage: Ludwigsvorstadt bis Stadtrand (z.b. Lochhausen/ Riem) Umfasst alle Formen von geförderten, freifinanzierten und genossenschaftl. Mietwohnungsbau, Baugemeinschaften; selten Eigentum Seite 20
3. Erste Erfahrungen Vorläufige Bilanz: zusätzliche Reduzierung wird immer häufiger beantragt und in der Regel auch gewährt; Flexibilisierung des regulären Schlüssels von 1:1 in der Wohnungswirtschaft mehr und mehr bekannt Vorstellung des Formblatts an die Wohnungswirtschaft und Mobilitätsdienstleister am 27.06.2018: Problem Bauträgergeschäft : Tiefgarage im Gemeinschaftseigentum vs. Teilungserklärung Rechtssicherheit der Verpflichtungserklärung (v.a. Durchsetzung des Verzichts auf Autobesitz)? Problem Evaluation (z.b. Dienstwagen) Vorschlag Differenzierung nach HH-größe und/oder Wohn-/ Eigentumsmodelle Zweifel an Wirtschaftlichkeit wegen zusätzlicher Flächenbereitstelluing Seite 21
3. Erste Erfahrungen Kostenersparnis: Grund: Kostenersparnis, v.a. Sprungkosten bei 2. oder 3. TG-Ebene (v.a. wichtig bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften) Faustregel: Hälfte der Erspanis sollte sind Mobilitätskonzept fliessen (mind. 5000 / eingesparten Stellplatz) Weitere Schritte: Evaluation der Eckdaten/ Nachweis des dauerhaften Funktionierens Außerhalb des klassischen Wohnungsbaus sind es noch Einzelfallentscheidungen: z.b. Gewerbe: Reduzierung, wenn Teilnahme am Programm betriebliches Mobilitätsmanagement der LHM/ RAW? z.b. Studentenwohnheime (z.zt. 1 Stellpl. je 5 Betten, Flexibilisierung bei zusätzlichen Mobilitätsangeboten?) Standardisierung Einheitlicher Umgang mit dem Thema in Grundstücksvergabe und Bebauungsplanung Seite 22
Fußgängerzone Sendlinger Straße Vielen Dank Fragen, Anregungen,.? Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtentwicklungsplanung Verkehrsplanung Georg Dunkel 22.06.2018 Seite 23