Seite 1 Prüfungsteil: Einkommensteuergesetz/Eigenheimzulagengesetz Bearbeiten und lösen Sie die gestellten Aufgaben unter Angabe der gesetzlichen Grundlagen und der Anweisung der Finanzverwaltung. Sachverhalt 1 Dr. med. Hans Wurst (HW, 49 Jahre alt) und seine Ehefrau Frieda Wurst (FW, 35 Jahre alt), wohnen seit Jahren in Bensheim. Für 2003 wählen Sie die Zusammenveranlagung. Folgende Angaben wurden diesbezüglich dem Beratungsstellenleiter mitgeteilt: 1. Chefarzttätigkeit HW ist Chefarzt im Klinikum Metzelstift in Frankfurt. Hierfür erhält er 105.145 Euro Einnahmen. Folgende Aufwendungen hatte HW: a) Er fuhr an 247 Tagen mit dem Pkw zum 15 Kilometer entfernten Bahnhof. Von dort aus 110 Kilometer mit der Bahn ins Klinikum. An Bahnkosten entstanden ihm 2.400 Euro. Die kürzeste benutzbare Straßenverbindung beträgt 105 km. b) An den Interessenverband deutscher Chefärzte zahlt er 80 Euro im Jahr. c) Kosten für ein Abo der Frankfurter Allgemeinen Zeitung in Höhe von 350 Euro da er als Chefarzt stets über aktuelle Themen der Gesundheitsreform informiert sein muss. Daneben liest er hin und wieder interessante Stellenanzeigen. 2. Einfamilienhaus (EFH) Am 02.11.2003 unterschreiben HW und FW einen Kaufvertrag für ein EFH in München. Die Fertigstellung durch den Bauträger erfolgte am 20.11.2003. Übergang Besitz, Nutzen und Lasten erfolgte am 27.11.2003 mit Kaufpreiszahlung in Höhe von 350.000 Euro. Darin enthalten war der Grund und Boden mit 98.000 Euro. Zusätzlich musste er folgende Kosten im Jahre 2003 bezahlen. a) Notargebühren für Abschluss Kaufvertrag 1.313,00 Euro b) Notargebühr für Grundschuld 1.100,00 Euro c) Grunderwerbsteuer 12.250,00 Euro d) Gerichtskosten Eigentumseintragung 450,00 Euro e) Gerichtskosten Eintragung Grundschuld 400,00 Euro f) Maklerprovision Vermittlung Objekt 9.500,00 Euro g) Maklerprovision Vermittlung Mieter 1.000,00 Euro Im Zusammenhang mit dem Abschluss des Kaufvertrags fuhr HW am 02.11.2003 mit dem eigenen Auto nach München (einfache Entfernung 380 km). Am 12.12.2003 fuhr er nochmals nach München, um Einzelheiten mit dem zukünftigen, vom Makler vermittelten, Mieter zu besprechen und den Mietvertrag zum 01.02.2004 zu unterzeichnen, für monatlich 1.200 Euro zzgl. Umlagen. Zur Finanzierung nahm HW ein Darlehen in Höhe von 300.000 Euro auf. Die Bank überwies am 26.11.2003 den vereinbarten Auszahlungsbetrag i. H. von 290.000 Euro. Zur Sicherung des Darlehens hatte HW die Grundschuld eintragen lassen. Für das Darlehen erhielt HW am 07.01.2004 eine Abrechnung. Hierin wurde ihm für die Zeit vom 27.11.2003 bis 31.12.2003 ein Zinsbetrag von 550 Euro sowie eine Zuteilungsgebühr i. H. von 2% der Darlehenssumme ( = 6.000 Euro) in Rechnung gestellt. Die Wertstellung(= Buchungstag) beider Beträge erfolgte auf seinem Girokonto zum 31.12.2003.
Seite 2 3. Geldanlagen Frieda Wurst (FW) erzielt Einnahmen aus einem Sparvertrag bei der Volksbank in Bensheim a) Laufender Zinsertrag 3% 4.500,00 Euro b) vereinbarter Bonus 300,00 Euro c) Zinsabschlagsteuer 540,00 Euro d) Solidaritätszuschlag 29,70 Euro e) Verwaltungsgebühr 44,50 Euro Die Gutschrift in Höhe von 4.185,80 Euro erfolgte zum 31.12.2003 auf das Konto der FW. 4. Unterhaltszahlungen HW zahlte im Jahr 2003 Unterhalt an seine erste Frau Berta Wurst (BW) i. H. von 12.000 Euro sowie an seine 17-jährige Tochter Thea Wurst (TW) i. H. von 3.000 Euro. Die beiden leben seit der Scheidung im Jahr 1995 zusammen in Idar-Oberstein in einem gemeinsamen Haushalt. BW hatte bereits 1996 die Anlage U unterzeichnet. Der Betrag hat sich seither nicht geändert. Bei der Berechnung der Unterhaltshöhe für seine Tochter wurde der Anspruch von HW auf die Hälfte des Kindergeldes mindernd berücksichtigt. Das Kindergeld wird BW in voller Höhe ausgezahlt. 5. Weitere Angaben a) Vorsorgeaufwendungen 4.200,00 Euro b) Spenden belegt 500,00 Euro c) Mitgliedsbeitrag Lohnsteuerhilfeverein 176,00 Euro d) unstrittige Arztkosten 6.538,00 Euro Aufgaben: 1) Berechnen Sie die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit des HW im Jahr 2003! 2) Ermitteln Sie die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Jahr 2003! 3) Berechnen Sie die Einkünfte aus Kapitalvermögen der FW im Jahr 2003! 4) Ermitteln Sie das zu versteuernde Einkommen der Eheleute Wurst für 2003. Unterstellen Sie hierbei, dass die Günstigerprüfung des Kindergeldes zu Gunsten der Freibeträge für Kinder ausgeht. Sachverhalt 2 Der seit 2001 von seiner Ehefrau E getrennt lebende Steuerpflichtige N überlässt auf Grund eines gerichtlichen Vergleichs vom 01.12.2002 das je zur Hälfte in Miteigentum stehende EFH mietfrei seiner getrennt lebenden Ehefrau. Der hieraus entstehende Wohnvorteil für die Hälfte des EFH ist auf Grund der ortsüblichen Miete mit 400 Euro/ Monat zu bewerten. E hat eigene Einkünfte von 12.000 Euro im Jahr 2003. N verpflichtet sich weiterhin, für die Dauer der Trennung die verbrauchsunabhängigen Kosten für das ganze Haus in Höhe von 2 x 50 Euro = 100 Euro/Monat zu tragen. Außerdem zahlte N im Jahr 2003 einen Barunterhalt von 700 Euro.
Seite 3 Aufgaben: 1. Kann N einen steuerlich anerkannten Mietvertrag über die Hälfte seines EFH mit seiner getrennt lebenden Ehefrau abschließen? 2. Wie kann N seine Unterhaltsaufwendungen für den VZ 2003 steuermindernd geltend machen? Welche Voraussetzungen hat N im Einzelnen zu beachten? 3. In welcher Höhe kann N diese Aufwendungen für den VZ 2003 steuermindernd geltend machen? Sachverhalt 3 Am 12.01.2004 verstirbt der V in Folge eines Verkehrsunfalls. Sein Sohn S übernimmt im Rahmen der Erbauseinandersetzung das ZFH des V, das dieser 1970 für 280.000 DM erworben hat. Das dazugehörige Grundstück ist 800 qm groß und damals 100 DM/qm gekostet. S muss an seinen Bruder sowie an seine Schwester jeweils 100.000 Euro für deren Anteil auszahlen. Der Verkehrswert des gesamten Grundstücks beträgt im Jahr 2004 300.00 Euro. Der Grund und Boden ist 125,-- /qm wert. Die Gesamtwohnfläche beträgt 200 qm. Die Wohnung im Erdgeschoss (120 qm) bewohnt S selbst, die Wohnung im Obergeschoss (80 qm) soll vermietet werden. An Anschaffungsnebenkosten hat S 4.000 Euro getragen. Aufgaben: 1. Kann S Eigenheimzulage im Jahr 2004 beantragen? 2. Wenn ja, wie hoch ist diese? 3. Berechnen Sie die Abschreibung für die vermietete Wohnung im Obergeschoss! Sachverhalt 4 Der ledige Harry Dax (HD) hat im Jahr 2003 Einnahmen aus dem Aktiendepot bei der Deutschen Bank von 10.000 Euro. Außerdem wurden ihm bei derselben Bank 2.000 Euro auf dem Sparbuch gutgeschrieben. Die Deutsche Bank berechnet ihm hierfür insgesamt 2.400 Euro Gebühren. Ein Bausparvertrag bringt ihm weitere 1.000 Euro Zinsen. Die Bank berechnet 18 Euro Kontoführungsgebühren, 65 Euro für eine Risikolebensversicherung und 15 Euro für die Zeitschrift Das Haus. Diese findet er besonders interessant, da darin so viele Tipps für Hobbyhandwerker enthalten sind. Zum Erwerb des Aktiendepots hatte HD seinerzeit ein Darlehen von 50.000 Euro aufgenommen, für das er jährlich 6% Zinsen zahlen muss. Die Tilgung ist zur Zeit ausgesetzt, da HD die Raten nur mit Mühe aufbringen kann. Freistellungsaufträge hat HD keine vergeben. Aufgabe: Berechnen Sie die Einkünfte aus Kapitalvermögen!
Seite 4 Lösungen zu Prüfungsteil: Einkommensteuergesetz/Eigenheimzulagengesetz Lösung zu Sachverhalt 1 1) Berechnung der Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit HW Einnahmen 105.415,00 Euro Werbungskosten Fahrt Wohnung Arbeitsstätte - Fahrten zum Bahnhof 247 Tage x 10 km x 0,36 Euro 890,00 Euro 247 Tage x 5 km x 0,40 Euro 494,00 Euro - Fahrten mit Bahn 247 Tage x 90 km x 0,40 Euro 8.892,00 Euro max. Höchstbetrag 5.112,00 Euro tatsächliche Kosten 2.400,00 Euro daraus folgt ansetzbar 5.112,00 Euro - Beiträge zu Berufsverbänden 80,00 Euro - Kosten FAZ nicht abziehbar, da Allgemeinliteratur Einkünfte des HW aus 19 EStG 98.569,00 Euro Evtl. hier Ansatz des Beitrages zum Lohnsteuerhilfeverein in Höhe von 176,00 gem. R 102 EStR. Steuerliche Auswirkung ggü. Ansatz SA 2) Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Einnahmen sind in 2003 noch nicht erzielt worden, da der Mietvertrag erst zum 01.02.2004 abgeschlossen wurde. Werbungskosten: Ermittlung der Abschreibung Anschaffungskosten insgesamt 350.000,00 Euro davon Grund und Boden 98.000,00 Euro = 28% davon Gebäude 252.000,00 Euro = 72% Anschaffungsnebenkosten: - Notargebühren für Abschluss Kaufvertrag 1.313,00 Euro - Grunderwerbsteuer 12.250,00 Euro - Gerichtskosten Eigentumseintragung 450,00 Euro - Maklerprovision Objekt 9.500,00 Euro - Fahrtkosten Abschluss Kaufvertrag 380 km x 0,30 Euro 228,00 Euro 23.741,00 Euro Davon entfallen auf das Gebäude 72 % 17.094,00 Euro Anschaffungskosten des Gebäudes 252.000,00 Euro 269.094,00 Euro 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b EStG = 5% 13.455,00 Euro Keine Zwölftelung, siehe H 44 EStH, Stichwort Teil des auf ein Jahr entfallender AfA-Betrags.
Seite 5 Geldbeschaffungskosten: - Notargebühren 1.100,00 Euro - Gerichtgebühren Eintrag Grundschuld 400,00 Euro - Zuteilungsgebühr 6.000,00 Euro - Disagio 10.000,00 Euro 17.500,00 Euro Schuldzinsen 550,00 Euro Sonstige Werbungskosten: - Maklerprovision Vermittlung Mieter 1.000,00 Euro - Fahrtkosten Abschluss Mietvertrag 380 km x 2 x 0,30 Euro 228,00 Euro 1.228,00 Euro Werbungskosten somit insgesamt 32.733,00 Euro Daraus folgt: Einkünfte HW:./. 16.367,00 Euro Einkünfte FW./. 16.366,00 Euro 3) Berechnung der Einkünfte aus Kapitalvermögen der FW: Einnahmen: - Laufender Zinsertrag 4.500,00 Euro - Bonus 300,00 Euro 4.800,00 Euro Werbungskosten-Pauschbetrag, da tats. Kosten geringer./. 102,00 Euro Sparer-Freibetrag./. 3.100,00 Euro 1.598,00 Euro Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der Eheleute Wurst: Einkünfte 19 EStG HW: Einkünfte 20 EStG FW Einkünfte 21 EStG HW Einkünfte 21 EStG FW Gesamtbetrag der Einkünfte 98.569,00 Euro 1.598,00 Euro./. 16.367,00 Euro 16.366,00 Euro 67.434,00 Euro Sonderausgaben: - Spenden 500,00 Euro - Steuerberatungskosten (wenn WK zu 19 EStG 176,00 Euro dann dort ½ Punkt) - Vorsorgeaufwendungen 4.002,00 Euro - Unterhaltsleistungen 12.000,00 Euro 50.756,00 Euro Außergewöhnliche Belastungen: - Arztkosten 6.538,00 Euro - zumutbare Eigenbelastung 67.434,00 Euro x 6% 4.064,00 Euro 2.474,00 Euro Einkommen 48.282,00 Euro Kinderfreibetrag ½ Kind BEA-Freibetrag ½ Kind zu versteuernde Einkommen 1.824,00 Euro 1.080,00 Euro 45.378,00 Euro
Seite 6 Die daraus resultierende tarifliche Einkommensteuer ist auf Grund des Ergebnisses der Günstigerprüfung zu Gunsten der Freibeträge um 924,00 Euro zu ZP = 1 zu erhöhen. Lösung zu Sachverhalt 2 Zu Frage 1 Überlässt ein Steuerpflichtiger seiner von ihm geschiedenen Ehefrau auf Grund einer Unterhaltsvereinbarung sein bisher gemeinsam bewohntes Einfamilienhaus zur Nutzung mit den Kindern, so erzielt er mit diesem Überlassen keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i.s. v. 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Vgl.: H 162 a Vermietung an Unterhaltsberechtigte EStR Nutz der geschiedene Ehegatte ein EFH auf Grund einer im Rahmen der Scheidung getroffenen Unterhaltsvereinbarung, so scheidet eine gleichzeitige Annahme eines Mietverhältnisses zwischen den Ehegatten aus (BFH, U. v. 17.03.1992, BStBl II 1992 S. 1009). Zu Frage 2 VG. H 86-Wohnungsüberlassung-EStR Überlässt der geschiedene/getrennt lebende Ehemann seiner Ehefrau, die beide Miteigentümer eines EFH sind, aufgrund einer Unterhaltsvereinbarung das Haus zur alleinigen Nutzung, so kann er den Mietwert seines Miteigentumsanteils als Sonderausgaben i.s. des 10 Abs.1 Nr. 1 EStG absetzen. Auch die verbrauchsunabhängigen Kosten für den Miteigentumsanteil der geschiedenen Ehefrau, welche der Ehemann nach der Unterhaltsvereinbarung trägt, sind Sonderausgaben (BFH, U. v. 12.04.2000, BStBl II 2002 S. 1130). Nach 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG kann der Steuerpflichtige N Aufwendungen für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten E bis zur Höhe von 13.805 Euro im Kalenderjahr (2003) von seinem Gesamtbetrag der Einkünfte abziehen, wenn er dies mit Zustimmung des Empfängers beantragt. Die Unterhaltsleistungen können als Sonderausgaben beim Unterhaltsverpflichteten nach 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG abgezogen werden und stellen beim Unterhaltsempfänger Einnahmen i.s. des 33 Nr. 1a EStG dar (begrenztes Realsplitting). Für den Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben im Wege des begrenzten Realsplittings sind ein Antrag des Gebers und die Zustimmung des unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Empfängers erforderlich. Erforderlich ist eine unterschriebene Anlage U. Ein Abzug der von N gewährten Leistungen als Unterhaltsleistungen nach 33a Abs. 1 EStG scheidet wegen der Höhe der eigenen Einkünfte und Bezüge der E aus. Zu Frage 3 ½ Mietwert (400 Euro x 12 Monate) 4.800 Euro + verbrauchsunabhängige Kosten für das ganze Haus 1.200 Euro + Unterhaltsleistungen (700 Euro x 12 Monate) 8.400 Euro = abzugsfähige Sonderausgaben insgesamt 14.400 Euro = abzugsfähiger Höchstbetrag nach ( 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG) 13.805 Euro
Seite 7 Lösung zu Sachverhalt 3 Zu Frage 1 Die Ausgleichszahlung an die Geschwister in Höhe von 200.000,-- stellen anteilige Anschaffungskosten dar, so dass ein Antrag auf Eigenheimzulage möglich ist. Zu Frage 2 Die Bemessungsgrundlage ermittelt sich wie folgt: Ausgleichzahlungen an die Geschwister: Davon 60% für eigengenutzte Wohnung + Anschaffungsnebenkosten (BFH-Urteil vom 10.10.1991, BStBl 1992 II, S.293) Anspruch auf Eigenheimzulage = 1% von 124.000 Euro 200.000,00 Euro 120.000,00 Euro 4.000,00 Euro 124.000,00 Euro 1.240,00 Euro Zu Frage 3 Beim Erwerb des Zweifamilienhauses handelt es sich um einen teilentgeltlichen Erwerb. Für den unentgeltlichen Erwerb tritt S in die Fußstapfen des V und führt dessen Anschaffungskosten fort ( 11d EStDV). Für den entgeltlichen Teil ermittelt sich die Abschreibung aus den Ausgleichszahlungen an die Geschwister. Aufteilungsmaßstab unentgeltlich entgeltlich ist der Verkehrswert des Gebäudes. Verkehrswert: Ausgleichzahlungen: = 1/3 unentgeltlicher Erwerb = 2/3 entgeltlicher Erwerb. 300.000 Euro 200.000 Euro Berechnung der fortgeführten Abschreibung des V: Anschaffungskosten: davon Grund und Boden 800 qm x 100,--DM/qm Gebäudewert 280.000,00 DM 80.000,00 DM 200.000,00 DM davon entfallen auf das Obergeschoss 40% 80.000,00 DM x 2% Abschreibungssatz 1.600,00 DM = 818,07 Euro 1/3 unentgeltlicher Erwerb 272,69 Euro Die Abschreibung läuft noch bis zum Jahr 2019 einschließlich. Berechnung der entgeltlich erworbenen Abschreibung des S: Ermittlung Anteil Gebäude zu Grund und Boden Verkehrwert 300.000,00 Euro davon Grund und Boden 800 qm x 125,00 Euro/qm 100.000,00 Euro = 1/3 = Gebäudewert 200.000,00 Euro = 2/3
Seite 8 Ermittlung der Abschreibung: Anschaffungskosten 200.000,00 Euro + Anschaffungsnebenkosten 4.000,00 Euro 204.000,00 Euro davon Gebäudewert = 2/3 davon entfallen auf Obergeschosse = 40% x 2% Abschreibungssatz 136.000,00 Euro 54.400,00 Euro 1.088,00 Euro AfA insgesamt: - AfA Rechtsvorgänger 273,00 Euro - AfA AK 1.088,00 Euro 1.361,00 Euro Lösung zu Sachverhalt 4 Einnahmen: Aktiendepot = Halbeinkünfteverfahren = 10.000 Euro x 50% Sparbuch Bausparvertrag Insgesamt 5.000,00-Euro 2.000,00 Euro 1.000,00 Euro 8.000,00 Euro Werbungskosten: Aufteilung der Werbungskosten der Deutschen Bank Einkünfte insgesamt 12.000,00 Euro davon aus Aktien 10.000,00 Euro = 83,34% davon aus Sparguthaben 2.000,00 Euro = 16,66% Werbungskosten insgesamt davon aus Aktien = 83,34% davon aus Sparguthaben = 16,66% 2.400,00 Euro 2.000,00 Euro 400,00 Euro Ansatz der Werbungskosten - aus Aktien ( 3a EStG = 90% nicht absetzbar) 1.000,00 Euro - aus Sparguthaben 400,00 Euro 1.400,00 Euro + Kontoführungsgebühren 18,00 Euro 1.418,00 Euro Risikolebensversicherung keine Werbungskosten, sondern Sonderausgaben; Zeitschrift Das Haus keine Werbungskosten, da Allgemeinliteratur. Darlehenszinsen = 50.000.00 Euro x 6% 3.000,00 Euro 3c EStG, da Einnahmen im Halbeinkünfteverfahren 1.500,00 Euro Werbungskosten insgesamt 1.418,00 Euro + 1.500,00 Euro 2.918,00 Euro Einkünfteberechnung: Einnahmen 8.000,00 Euro./. Werbungskosten 2.918,00 Euro./. Sparerfreibetrag 1.601,00 Euro Einkünfte 3.481,00 Euro