Lärmaktionsplanung 3. Runde der Kreisstadt Homburg Information der Öffentlichkeit vom 11.07.2018 bis 13.08.2018 und anschließende Weiterleitung an die Europäische Kommission Die Hochschule Trier, Standort Umwelt- Campus- Birkenfeld hat für die Kreisstadt Homburg die nachfolgenden Empfehlungen für den Lärmaktionsplan der 3. Runde abgegeben. Die Ergebnisse der sogenannten 3. Runde der Lärmkartierung 2017 liegen nun vor. Es handelt sich dabei um eine Aktualisierung der Lärmkartierung der II. Stufe aus dem Jahr 2012. Es sind in der Lärmkartierung Straßen zu berücksichtigen, die ein jährliches Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kfz aufweisen, entsprechend einer täglichen Verkehrsmenge von 8.219 Kfz. In der Stufe II. wurden im Saarland auch Lückenschlüsse und kommunal nachgemeldete Straßen berücksichtigt. Die Verkehrsmenge einiger Straßen lag damit in der Stufe II unter der Kartierungsschwelle. Um nicht hinter den Kartierungsumfang der Stufe II zurückzufallen, wurden in
der 3. Runde alle in der Stufe II kartierten Straßen und zusätzlich hinzugekommene Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 8.219 Kfz in 2016 berücksichtigt. Eine Nachmeldung klassifizierter Straßen durch die Kommunen konnte auch in der 3. Runde vorgenommen werden. Alle Verkehrsmengen stammen aus der Straßenverkehrszählung 2015 und wurden durch den Landesbetrieb für Straßenbau geprüft zur Verfügung gestellt. Lärmkartierung der 3.Runde in der Kreisstadt Homburg Berücksichtigte Straßen A6 A8 B423 L110 L118 L119 Die betroffenen Straßenabschnitte in der Stadt Homburg sind die A6 (ca. 5.700 m); die A 8 (ca. 6.900 m), die B 423 (ca. 7.400 m) sowie die L 119 (ca. 2.400 m). Gegenüber der Stufe II sind keine Straßen oder Straßenabschnitte neu hinzugekommen. Das berücksichtigte Straßennetz ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt.
Veränderung der Lärmsituation In der Stufe II wurden folgende Betroffenheiten ermittelt: Intervalle L DEN ungerundet Intervalle L Night ungerundet 50-55 1318 55-60 2113 55-60 674 60-65 1002 60-65 352 65-70 619 65-70 0 70-75 234 >70 0 >75 0 Die Betroffenheiten in der 3. Runde sind: Intervalle L DEN ungerundet Intervalle L Night ungerundet 50-55 1360 55-60 2206 55-60 720 60-65 1005 60-65 365 65-70 677 65-70 0 70-75 225 >70 0 >75 0 Zur Kennzeichnung der Wesentlichkeit der Änderung der Betroffenheit wurde die Lärmkennziffer (LKZ) herangezogen. Sie ermöglicht es, jeweils durch einen Einzahlwert für den Lärmindikator L DEN bzw. L Night die Veränderungen in den Betroffenheitszahlen zu interpretieren. Die Lärmziffer berechnet sich nach mit N: Gesamtzahl Betroffener L i : Pegelwert für die Anzahl Betroffener n i L s : Schwellenwert Der Schwellenwert beträgt für den L DEN 55dB(A), für den L Night 50dB(A). In der Kreisstadt Homburg beträgt die LKZ für den L DEN in der II: Stufe: 24.619 Die LKZ für den L DEN beträgt in der 3. Runde: 25.453 Das entspricht einer Veränderung der LKZ für den L DEN um: +3,39% In der Kreisstadt Homburg beträgt die LKZ für den L Night in der II: Stufe: 12.755 Die LKZ für den L Night beträgt in der 3. Runde: 13.363 Das entspricht einer Veränderung der LKZ für den L Night um: +4,76% Eine Veränderung der LKZ um weniger als 20% wird als nicht wesentlich eingeschätzt.
Für die Kreisstadt Homburg wird eine detaillierte Überarbeitung des Lärmaktionsplanes (LAP) nicht erforderlich. Die Unwesentlichkeit der Änderung der LKZ wird wie folgt begründet: In diesen Bereichen haben keine Veränderungen stattgefunden Im Folgenden wird auf den Umsetzungsstand der Maßnahmen aus der Lärmaktionsplanung Stufe II im Einzelnen eingegangen: Bereits vorhandene und geplante Maßnahmen zu Lärmminderung Im Verlauf der A 6, A 8 und der B 423 gibt es mehrere Lärmschutzwände und zusätzlich passive Maßnahmen insbesondere an der B423. Lediglich die Lärmschutzwand zwischen der Einmündung Berliner Straße und der Lappentascher Straße muss noch gebaut werden. Für diese Lärmschutzwand ist zwischenzeitlich die Planung angestoßen worden. Maßnahmen im Rahmen der Aktionsplanung Für das Jahr 2020 ist die Inbetriebnahme der Ortsumgehung Schwarzenbach und Schwarzenacker der B 423 geplant. Dadurch wird insbesondere auch der entlang der B 423 gelegene innerstädtische Bereich verkehrlich entlastet. Hier ist, infolge der prognostizierten Abnahme der Verkehrsmenge, mit einer Verbesserung der Lärmsituation zu rechnen. Für die OU Schwarzenbach läuft zurzeit das Planfeststellungsverfahren Sonstige Maßnahmen Zur Verstetigung des Verkehrsflusses sollte generell auf eine geeignete, verkehrsabhängige Ampelschaltung, erreichbar durch eine Optimierung des Lichtsignalanlagennetzes, geachtet werden. Hierdurch lässt sich eine Verringerung lästiger Pegelspitzen, aber auch eine i.a. geringere subjektive Belästigung erreichen. Die Optimierung wurde veranlasst und weiterverfolgt Die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit kann durch die Anzeige der momentan gefahrenen Geschwindigkeit des Fahrzeugs bzw. häufigere Kontrollen unterstützt werden. Anzeigen dieser Art wurden an den Einfallstraßen installiert Bei Aufstellung / Fortschreibung eines Verkehrsentwicklungsplans oder großräumiger Verkehrsuntersuchungen werden möglichst frühzeitig Aussagen zur schalltechnischen Verträglichkeit der geplanten Maßnahmen getroffen.
Für die neue OU Schwarzenbach wurden umfangreich schalltechnische Untersuchungen durchgeführt. Der ordnungsgemäße Zustand der Straßenoberflächen ist durch regelmäßige Kontrollen und zeitnahe Instandsetzungen sicherzustellen. Insbesondere ist auf den lärmmindernden Einbau der Kanaldeckel (verriegelte Abdeckungen) zu achten. Zusätzlich kann das Vermeiden einer Höhendifferenz zur Straßenoberfläche bspw. durch Distanzringe (Dämpfungsringe) erreicht werden. Die Kreisstadt Homburg hat einen Straßenzustandskontrolleur, das Landesamt für Straßenbau, Kreispolizei wie Straßenmeisterei agieren analog auf iin Rede stehenden klassifizierten Straßen. Bei erforderlich werdenden Grunderneuerungen aller Straßen ist zu prüfen, ob lärmgeminderte Deckschichten zum Einsatz kommen können (nach aktuellem Stand der Technik). Der Einsatz von lärmgeminderten Deckschichten wird geprüft. Ein leistungsfähiges System des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) trägt nicht nur zu Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) bei, es bewirkt auch, als positiver Nebeneffekt, die Reduzierung von Immissionsfaktoren wie Feinstäube und Lärm. Das System des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) wird ständig weiter optimiert. Dabei ist eine gute Ankopplung des ÖPNV an bestehende Parkplätze (bspw. auch P+R- Plätze) anzustreben. Hieran wird gearbeitet. Anreize, verstärkt den ÖPNV zu nutzen, können auch durch Job-Tickets kommen. Job- Tickets wurden eingeführt, sowohl in den Universitätskliniken, der Industrie, in den Verwaltungen so auch in der Kreisstadt Homburg und im Saarpfalz-Kreis. Das bestehende System von Fahrrad- und Fußwegen ist, abgestimmt auf den ÖPNV, so zu gestalten, dass ein problemloser Wechsel der Verkehrsmittel ermöglicht wird. Der Komfort dieser Wege ist zu erhöhen. Hierzu ist eine Planung beauftragt. Eine Stadtentwicklung hin zum Konzept der Stadt der kurzen Wege ermöglicht ebenfalls eine Reduktion innerstädtischer Verkehre. Einkaufsmöglichkeiten, soziale und medizinische Einrichtungen im Innenstadtbereich dienen auch einer Erhöhung der Attraktivität derselben. Einkaufszentren auf der Grünen Wiese sollten nach Möglichkeit nicht mehr realisiert werden. Hieran wird ständig gearbeitet, Baurecht für ein Innenstadt- Einkaufscenter wurde geschaffen.
Da insbesondere nichtakustische Faktoren bei der Lärmwahrnehmung eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen, sollten alle Möglichkeiten ergriffen werden, um auch durch kleine Maßnahmen das Wohnumfeld zu verbessern (Straßenraumgestaltung, Bänke, Grünstreifen, Bepflanzungen, Blumenbänke, Springbrunnen, Kunstobjekte u.v.a.m.). Weiteres Mobiliar wird eingebaut. Bei zukünftigen Planungen werden (wie bisher) keine Neubaugebiete ohne die Konzeption von Lärmschutzmaßnahmen in lärmbelasteten Bereichen ausgewiesen. Es gibt zurzeit keine Neubauplanung an den zu betrachtenden Straßen. Bei Neubauten und Lückenschlüssen ist außerdem darauf zu achten, dass durch den Baukörper möglichst ruhige Innenbereiche geschaffen werden. Es gibt zurzeit keine Neubauplanung an den zu betrachtenden Straßen. Bei der Erneuerung der kommunalen Fahrzeugflotte und beim Ausschreiben von Leistungen des ÖPNV wird auf den Einsatz lärmarmer Fahrzeuge und lärmgeminderter Reifen geachtet (Vorbildwirkung) Die Ausschreibungen wurden darauf abgestellt, lärmgeminderte Reifen werden zurzeit schon gefahren. Ein Ratsbeschluss zur prioritären Beschaffung von Elektrofahrzeugen liegt bereits vor. Die Bürger werden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Informationsveranstaltungen, Internet, Flyer) auf Möglichkeiten hingewiesen, zu einer lärmärmeren Fahrweise beizutragen (bspw. lärmgeminderte Reifen einsetzen zusätzlicher Synergieeffekt der Kraftstoffeinsparung, Eco-Drive, Vermeiden unsinniger Fahrten). Hieran wird noch gearbeitet, E-Bike Ladestationen werden verstärkt durch die Kreisstadt Homburg und Andere gebaut. Synergieeffekte Verkehrslärm ist kein monokausales Phänomen. Deshalb haben auch viele der vorgeschlagenen Maßnahmen keine eindimensionale Wirkung, sondern zeigen, insbesondere auch im Zusammenspiel, vielfältige Effekte: Eine Verringerung der Geschwindigkeit führt auch zu einer Verringerung des Kraftstoffverbrauchs und damit zu einer Abnahme des CO 2 - und Schadstoffausstoßes und zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit. Eine Stadt der kurzen Wege zeichnet sich durch höhere Attraktivität aus und leistet damit einen Beitrag zu einer Belebung der innerstädtischen Wohnquartiere. Damit verbunden sind bspw. eine Verringerung des Flächenverbrauchs und der Versiegelung, wenn keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden. Durch die Förderung von Fußgänger- und Fahrradverkehr sowie ÖPNV erhöht sich die touristische Attraktivität. Positive Effekte auf die Verkehrssicherheit sind zu verzeichnen. Durch den Modalwechsel weg vom MIV kommt es zu einer Verringerung von Verkehren mit positiven Auswirkungen auf Luftqualität und C0 2 -Ausstoß.
Zuständige Behörde Gemäß BImSchG 47e Abs. 1. sind die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden mit der Aufstellung des Lärmaktionsplans betraut. Kreisstadt Homburg Abteilung Stadtplanung, Umwelt und Vermessung Am Forum 5 66424 Homburg Telefon: 06841/101422 Fax: 06841 /101475 Gemeindeschlüssel: 10045114 Rechtlicher Hintergrund Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU- Umgebungsrichtlinie), Abl. L 189/12 vom 18.07.2002 Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24.Juni 2005, BGBl. I.S. 1794 ( 47a f des BImSchG) Grundlage: Strategische Lärmkarten, die gemäß 47c BImSchG erstellt wurden; Vorliegen der Voraussetzungen des 47d BISchG Abbildung 1 Verkehrslärmbelastung Kreisstadt Homburg, Lärmindikator LDEN
Abbildung 2 Verkehrslärmbelastung Kreisstadt Homburg, Lärmindikator LNight Von diesem Lärmaktionsplan hat der Rat der Kreisstadt Homburg am 20.09.2018 Kenntnis genommen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 11.07.2018 bis 13.08.2018. Homburg im Mai 2018 Rüdiger Schneidewind Oberbürgermeister Quellenangabe: Internetrecherche, Daten des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, http://saarland.de/9046.htm,saarland, Strategische Lärmkartierung 3.Runde, Empfehlungen für Gemeinden, Stadt Homburg, HS Trier,Standort Umwelt-Campus-Birkenfeld.