Ein Gesetzbuch für Geistiges Eigentum? Ein ökonomischer Ansatz Katrin Cremers Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, Mannheim Modellgesetz für Geistiges Eigentum Ein Reformvorschlag für das deutsche und europäische Recht? Konferenz am Mannheimer Center for Competition and Innovation, 7.-8. Februar 2013
Motivation Ein Gesetzbuch für Geistiges Eigentum? Ein ökonomischer Ansatz
Motivation Ein Gesetzbuch für Geistiges Eigentum? Ein ökonomischer Ansatz Falsche Fragestellung! Ein Gesetzbuch für Geistiges Eigentum. Ein ökonomischer Ansatz?
Gliederung 1. Ziele des Modellgesetzes unter ökonomischer Betrachtung 2. Bedeutung einer systematischen Definition von Schutzrechten a) Stufenweise Definition von Geistigem Eigentum 1 Buch 1 b) Know How Geistiges Eigentum Recht am Geistigen Eigentum absolute Schutzrechte und sonstige Schutzpositionen Interpretation wichtiger Grundlagen 3 Buch 1: Entstehung des Schutzes 7 Buch 1: Geistiges Eigentum und Sacheigentum c) Notwendigkeit Individueller Definitionen (Bücher 3-9) Definitionen von Neuheit 3. Schutzdauer (ökonomische) Wirkungen der Schutzrechte a) b) 4. Grad der Offenlegung Nachahmungsfreiheit und Nachahmungsschutz 2 und 9: Buch 1 Durchsetzung von Schutzrechten 45 Buch 1 Schlussfolgerungen
1. Ziele des GGE 1. Überwindung der Rechtszersplitterung 2. Regelung des Vermögensverkehrs mit Rechten des Geistigen Eigentums 3. Vereinheitlichung der Regelungstechnik 4. Etablierung eines gestuften Schutzkonzeptes 5. Verbindung mit dem allgemeinen Privatrecht 6. Zusammenfassung des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts 7. Arbeitnehmererfindungen/ -schöpfungen 8. Allgemeines Organisations- und Verfahrensrecht 9. Besonderes Verfahrensrecht
1. Ziele des GGE 1. Überwindung der Rechtszersplitterung 2. Regelung des Vermögensverkehrs mit Rechten des Geistigen Eigentums 3. Vereinheitlichung der Regelungstechnik 4. Etablierung eines gestuften Schutzkonzeptes 5. Verbindung mit dem allgemeinen Privatrecht 6. Zusammenfassung des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts 7. Arbeitnehmererfindungen/ -schöpfungen 8. Allgemeines Organisations- und Verfahrensrecht 9. Besonderes Verfahrensrecht
2. Systematische Definition von Geistigem Eigentum 1 Buch 1 Rechtlicher Schutz wird gewährt für schöpferische und ihnen gleichgestellte unternehmerische Leistungen Absolutes Schutzrecht Recht auf Ausschließlichkeit Urheberrechte, Marken, Patente, Gebrauchsmuster Geschmacksmuster, (Pflanzen-) Sorten, Halbleiter) Sonstige Schutzpositionen Schutz gegen rechtswidrige Verwertung Handlungsbezogener Schutz von Persönlichkeitsrechten (Betriebsgeheimnisse, Leistungsergebnisse mit wettbewerblicher Eigenart, Aufführungsschutz)
2.a) Systematische Definition von Geistigem Eigentum - 1 Buch 1 Wenn man annimmt, dass für eine schöpferische unternehmerische Leistung Schutz beantragt werden kann, dann sind noch mehr Interpretationen denkbar. Aber: keine erschöpfende Aufzählung möglich
2.a) Systematische Definition von Geistigem Eigentum - ökonomisch Know how ist Öffentliches Gut: 1. Nichtrivalität in der Nutzung Jeder kann gleichzeitig die gesamte Menge und Qualität an Wissen nutzen. 2. Nichtausschließbarkeit Man kann niemanden von der Nutzung des Wissens ausschließen (nicht kommerzielle Nutzung) Marktversagen, da die Ergebnisse von Investitionen in die schöpferische Tätigkeit von anderen genutzt werden können und sich nicht rentieren
2.a) Systematische Definition von Geistigem Eigentum - ökonomisch 1. immaterielle Vermögensgegenstände (intangible assets) sehr weite Definition 2. Messbarkeit der Grenzen führt zu einer abgestuften Interpretation Schutzmöglichkeit führt zu Geistigem Eigentum Von eher weniger, messbaren Grenzen: Betriebsgeheimnisse und Marken. indirekte Marktwirkung Bis zu stark abgegrenztem geistigen Eigentum : Patente, Gebrauchsmuster, Copyrights, Geschmacksmuster Messbare Marktwirkung
2.a) Systematische Definition von Geistigem Eigentum - ökonomisch Ökonomische Rechtfertigung für einen Schutz von Geistigem Eigentum? Förderung von neuen und verbesserten Ideen und die Investition darein Copyright, Patente, Gebrauchsmuster Integrität des Marktes - Verlässlichkeit Güter mit wettbewerlicher Eigenart werden geschützt
2.a) Systematische Definition von Geistigem Eigentum - ökonomisch Die Förderung des Einzelanreizes soll langfristig ein Optimum an Innovationsinvestitionen hervorbringen. Zweifel an Effizienz oder auch nur der Wirksamkeit von Systemen von Geistigem Eigentum
2.a) Systematische Definition von Geistigem Eigentum - ökonomisch Vorteile: 1. Anreize für Innovationen für den Schöpfer, Monopolrenten 2. Jede Kreative Schöpfung, die einen Schutz erfährt, ist eine Pareto-optimale Verbesserung für den Anbieter und Nachfrager 3. Dezentralisierter Schöpfungsprozess 4. Signal und Screening-Funktion über Schöpfungen Nachteile: 1. Wohlfahrtsverlust durch Quasi-Monopol 2. Keine Garantie, dass der effizienteste Anbieter die Investition in die Schöpfung tätigt (Anmeldung, Registrierung) 3. Keine Garantie, dass die effiziente Anzahl von Anbietern die Investition in die Schöpfung tätigt (nur einer) 4. Temporärer Schutz - was ist die optimale Länge?
2.b) Interpretation von Grundlagen 3 Buch 1 Entstehung des Schutzes Allokation des Rechtes am geistigen Eigentum erfolgt durch schöpferische Handlung (Copyright) Anmeldung und Registrierung (Gebr./Geschmacksmuster) Anmeldung und Erteilung (Patente, Sorten)
2.b) Interpretation von Grundlagen 7 Buch 1 Geistiges Eigentum und Sacheigentum Trennung zwischen geistigem Eigentum und Sacheigentum Know how - eingebunden in Technology Recht am Know how bleibt erhalten, auch wenn das materielle Gut auf jemand anderen als den Rechtsinhaber übergeht Wert der Schöpfung Wert des Materiellen Gutes, das die Schöpfung darstellt Wert der Invention Wert des Patentrechtes an der Invention
2.c) Spezielle Definitionen von Geistigem Eigentum Bücher 3 9 Kriterien: 1.Festlegung der Schutzgrenzen Notwendige schöpferischen Leistung Neuheit, erfinderischer Schritt / Höhe, technologische Ausrichtung (Sortenschutz, Halbleiterschutz) Patente: vom Fachmann aus Stand der Technik nicht ersichtlich Gebrauchsmuster: dürfen nicht Stand der Technik sein 2. Grad der Offenlegung 3. Erlangung: Anmeldung, Registrierung 4. Schutzdauer - temporärer Schutz, (wie festlegen?)
3.a) Verhältnis von Nachahmungsfreiheit und Nachahmungsschutz 2 und 9 Buch 1 Nachahmungsfreiheit: 2 Buch 1: Außerhalb des Schutzbereichs dieser Rechte sind Leistungsergebnisse grundsätzlich frei benutzbar und genießen keinen immaterialgüterrechtlichen Schutz Imitationswettbewerb = inventing around using the published new knowledge Nachahmungsschutz: für schutzwürdige Leistungsergebnisse, nicht für absolute Schutzrechte 9 Buch 1
3.a) Verhältnis von Nachahmungsfreiheit und Nachahmungsschutz (2 und 9 Buch 1) : betrifft das Spannungsverhältnis zwischen Imitationsund Innovationswettbewerb (GGE, S. 43) liegt also ein besonders schutzwürdiges Leistungsergebnis vor, welches dem Recht des Geistigen Eigentums bisher fremd war, so soll ein Schutz dieses Immaterialgutes nicht von vornherein ausgeschlossen sein Mehr Flexibilität: KANN MAN DAS NICHT IN DIE DEFINITION DER SCHUTZRECHTE EINGLIEDERN? ( 1 oder 2 Buch 1)
3. b) Durchsetzung von Schutzrechten 33 und 45 Buch 1 Bifurcated System wird beibehalten Landgerichte für Verletzungsklagen an den absoluten Schutzrechten und sonstigen Schutzpositionen Verallgemeinerung zu vorheriger Definition einzelner Zuständigkeiten Probleme infringed but invalid können auftreten Effizienz bei Informationsverlusten
Durchsetzung von Schutzrechten 45 Buch 1 DU 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 No info Total MA MU 282 109 229 136 31 124 275 153 399 179 477 175 371 142 446 225 432 168 0 0 2942 1411 8 18 29 65 40 42 26 46 33 0 307 DE total 399 383 184 493 618 694 539 717 633 0 4660 FR UK NL Total 142 127 125 85 120 118 129 99 87 121 1153 19 22 24 28 27 28 40 31 36 0 255 53 40 31 19 45 40 35 36 35 2 336 613 572 364 625 810 880 743 883 791 123 6404 - Verletzungsprozesse, davon rund 30 % mit Nichtigkeitsklagen beschäftigt
Schlussbetrachtungen 1. Warum kann man auf ein und dieselbe schöpferische Leistung zwei unterschiedliche Rechte erwerben? Ökonomisch unterscheiden sich Patente und Gebrauchsmuster nicht Erfindungen Gewerblich nutzbar Zeitlich begrenzt 2. Nachahmungsschutz - wie kann man diese Ungenauigkeit umgehen? 3. Kann man die neuesten Entwicklungen in der EU zum Unitary Patent und der Gerichtsbarkeit dazu mit einfließen lassen?
Quellen 1. Ahrens / McGuire (2012) Modellgesetz für Geistiges Eigentum. Normtext und Begründung. Sellier european law publishers, München. 2. Boldrin / Levine (2002), The Case against Intellectual Property. AER, May 2002. 3. Cooter / Ulen (2000), Law and Economics, AddisonWesley- Longman. 4. Menell / Scotchmer (2005), Handbook of Law and Economics. North Holland