Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Arbeitsmarktstrategie



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Transkript:

Arbeitsmarktstrategie 2007

Impressum: Landkreis Oder-Spree Breitscheidstraße 7 15848 Beeskow Beeskow, 02. Februar 2007

Inhaltsverzeichnis VORWORT... 2 1 ZIELE UND AUFGABEN... 3 2 DIE VERTEILUNG DES EINGLIEDERUNGSTITELS 2007... 4 3 MENGENGERÜSTE IM LANDKREIS ODER-SPREE... 6 4 FALLMANAGEMENT UND VERMITTLUNG...10 4.1 BEDARFSORIENTIERTES UND PROFESSIONELLES FALLMANAGEMENT...10 4.2 ANALYSE SPEZIELLER BEDARFSZIELGRUPPEN...11 4.3 KONZEPT EINER ERFOLGREICHEN VERMITTLUNG IN AUSBILDUNG UND ARBEIT...12 4.3.1 Ausbildung, Vermittlung und Förderung der unter 25-Jährigen... 12 4.3.2 Vermittlungs- und Fördermaßnahmenkonzept für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen... 14 1

Vorwort Im Rahmen der Experimentierklausel des Sozialgesetzbuches, Zweites Buch (SGB II) erhielten bundesweit 69 Kommunen die Gelegenheit, das neue Arbeitslosengeld II an Stelle der Agentur für Arbeit selbst zu organisieren. Der Landkreis Oder-Spree wurde als Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zugelassen. Die generelle Zielsetzung des SGB II -Beendigung und Verringerung der Hilfebedürftigkeit durch Fördern und Fordern bedarf einer konkreten sowie aktuellen arbeitsmarktstrategischen und zielgruppenorientierten Konzeption, welche sich auch in der Verteilung des Eingliederungsbudgets widerspiegelt. Der Landkreis Oder-Spree als Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende stellt sich dem offenen Wettbewerb mit der örtlichen Agentur für Arbeit durch eine strikte Ausrichtung der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit an zielgruppenspezifischen Bedarfen und wirtschaftlichen Überlegungen. Die Auflage der Arbeitsmarktstrategie des Landkreises Oder-Spree 2007 ist erforderlich, um besondere strategische Zielsetzungen zu komprimieren. Es wird eine jährliche Fortschreibung vorgesehen und angestrebt, um Ergebnisse zu evaluieren und Ziele zu modifizieren. 2

1 Ziele und Aufgaben Die quantitative Planung der integrativen, aktivierenden und stabilisierenden Förderinstrumente für das Jahr 2007 gestaltete sich zu Beginn des Jahres schwierig, da eine große Unsicherheit hinsichtlich der Höhe des Eingliederungstitels bestand. Mittlerweile ist die Höhe des Eingliederungstitels bekannt. Der Haushaltansatz für das Jahr 2007 beläuft sich auf 23.088.000 Euro. Das ist eine reale Kürzung gegenüber dem Budget 2006 um 2.532.317 Euro. Diese Kürzung wirkt sich in fast allen Haushaltstiteln spürbar aus. Das Jahr 2006 war geprägt durch ein Anspringen der Konjunktur in fast allen Wirtschaftszweigen. Die damit verbundene höhere Nachfrage von Arbeitskräften wirkte sich auch bereits, wenn auch zögerlich, in unserer Region positiv auf die Belebung des Arbeitsmarktes aus. Die Konjunkturprognosen für 2007 deuten eine auf längerfristige Entwicklung dieses Trends hin, so dass deutschlandweit eine deutliche Verringerung der Arbeitslosenzahlen zu erwarten ist. Bei den Planungen zur Verteilung des Eingliederungsbudgets 2007 1 konnte der Landkreis Oder-Spree erstmalig auf eine breite quantitative und qualitative Datenbasis bei speziellen Bedarfszielgruppen zurückgreifen. Somit konnten/können spezielle Förderbedarfe, Förderinhalte und Förderkombinationen geplant und unterjährig ständig angepasst werden. Die Eingliederungsleistungen wurden gemäß der tatsächlichen Höhe des Haushaltsansatzes strategisch und zielorientiert festgelegt. Die grundsätzlichen Ziele des Landkreises Oder-Spree lassen sich direkt aus dem SGB II und den im Jahr 2006 ermittelten Bedarfen sowie der allgemein verbesserten Arbeitsmarktlage ableiten: Ziel 1: Ziel 2: Ziel 3: Verringerung und Beendigung der Hilfebedürftigkeit, Besondere Betreuung von Jugendlichen unter 25 Jahren, Gezielter und ausgewogener Einsatz des Förderns und Forderns und Anwendung eines ganzheitlichen Eingliederungsmanagements. Um diese grundsätzlichen Ziele zu erreichen, wird ein ausdifferenziertes, professionelles Fallmanagementkonzept mit einem nachhaltigen Förder- und Vermittlungskonzept verknüpft. Im Jahr 2007 werden folgende Aufgaben vorrangig sein: 1 s. Abschnitt 2 Die Verteilung des Eingliederungstitels 2007 3

Ziel 1 - Aufgaben ungeförderte und geförderte nachhaltige Vermittlung in den 1. Arbeits- und Ausbildungsmarkt, enge Zusammenarbeit mit regionalen Unternehmen hinsichtlich einer zeitnahen Besetzung offener und Schaffung neuer sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze, Schaffung einer anreizorientierten Vermittlungsaktivität Dritter aus Marktersatzmaßnahmen des 2. Arbeitsmarktes in den 1. Arbeitsmarkt, zielgerichtete Kombination von Maßnahmen des 2. Arbeitsmarktes mit Synergieeffekten für die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, zielgerichteter flankierender Einsatz von stabilisierenden Leistungen gemäß 16 Abs. 2 SGB II, Ausbau der Kooperationsnetze zwischen Sozialpartnern der öffentlichen und freien Träger und dem. Ziel 2 - Aufgaben Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit, Schaffung gezielter Ausbildungsmaßnahmen, die inhaltlich an der Nachfrageseite 1. Arbeitsmarkt und unserer Bewerberstruktur ausgerichtet sind, Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, Schaffung flexiblerer (Bildungs-) Maßnahmen und Ausschöpfung der gesetzlichen Möglichkeiten im Rahmen der Experimentierklausel, insbesondere für besondere Zielgruppen. Ziel 3 - Aufgaben Stärkung der Eigenverantwortung des Hilfebedürftigen durch Fallmanagement, Konsequente Verfolgung und Ahndung von Leistungsmissbrauch. Bei der Umsetzung dieser Aufgaben setzt der Landkreis Oder-Spree auf hohe Effektivität beim Einsatz von personellen und materiellen Ressourcen bei der Aktivierung, Stabilisierung und Integration von SGB II-Leistungsberechtigten. 2 Die Verteilung des Eingliederungstitels 2007 Die Verringerung und Beendigung der Hilfebedürftigkeit ist das vorrangige Ziel aller Handlungen des Geschäftsbereiches Integration/Regionaler Arbeitsmarkt und des beschäftigungsorientierten Fallmanagements. 4

Auf Grund der einleitend beschriebenen Verbesserung der allgemeinen Arbeitsmarktlage und den in den letzen zwei Jahren gewonnenen Erkenntnissen und Erfahrungen über die Zusammensetzung unserer Bedarfsgruppen, haben wir im Jahr 2007 den Instrumenteneinsatz neu ausgerichtet. Arbeitsförderinstrumente, die die direkte Integration in den 1. Arbeits- Überblick Verteilung Budget nach arbeitsmarktpolitischer Zielsetzung 49,42% 30,00% 20,58% Arbeitsförderinstrumente 1.AM Arbeitsförderinstrumente 2.AM w eitere Arbeitsmarktpolitische Instrumente Abbildung 2 Überblick Verteilung Budget nach arbeitsmarktpolitischer Zielsetzung 2007 in % 40,00 30,00 20,00 10,00 0,00 Überblick Verteilung Eingliederungstitel nach Arbeitsmärkten 2007 EGZ; 9,97 BSI 8,66 ATG; 0,12 ESG; 0,78 SWL; 10,48 und Ausbildungsmarkt fördern, werden stärker gewichtet als im Vorjahr. Somit bilden Eingliederungszuschüsse, Beschäftigung schaffende Infrastrukturmaßnahmen 2, Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz, Einstiegsgeld und sonstige weitere Leistungen 3 zusammen einen Anteil von 30,00 Prozent (Vorjahr: 23,91 Prozent) des Gesamteingliederungstitels. ABM; 4,55 SVT; 24,51 MAE; 20,36 BGS; 2,9 TM; 2,69 BaE; 8,45 Reha; 0,82 UBV; 2,25 MOBI; 2,17 VGS; 1,3 Abbildung 1 Überblick Verteilung Eingliederungstitel nach Arbeitsmärkten 2007 Diese Veränderungen in der Gewichtung zugunsten der Arbeitsförderinstumente des 1. Arbeitsmarktes im Jahr 2007 gehen dagegen mit einer deutlichen Reduzierung der Eingliederungsmittel für den 2. Arbeitsmarkt einher. Der Anteil der Arbeitsförderinstumente des 2. Arbeitsmarktes 4 am Gesamteingliederungstitel reduziert sich daher von 57,02 Prozent im Jahr 2006 auf 49,42 Prozent im Jahr 2007. Weitere arbeitsmarktpolitische Instrumente 5 bilden zusammen einen Anteil von 20,58 Prozent (Vorjahr: 19,07 Prozent). Zusätzliche Fördermittel werden im Jahr 2007 über das Förderprogramm Regionalentwicklung 1. AM 2. AM Weitere Instrumente 2 BSI-Teilnehmer weisen eine hohe Vermittlungsquote in den 1. AM auf (ca. 35 Prozent) 3 mit Einstiegsgeld, ohne flankierende Leistungen 16 Abs. 2 Satz 2 SGB II 4 ABM, SVT, MAE 5 BGS, TM, BaE, Reha, UBV, Mobi, VGS 5

stärken Beschäftigungsperspektiven eröffnen (Regionalbudget) für den Landkreis Oder- Spree vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie (MASGF) bereitgestellt. Das Ministerium bietet mit dem Regionalbudget eine nur wenig reglementierte Förderung aus Mittel des Europäischen Sozialfonds an. Ziele der Förderung sind: - Nachhaltige Stärkung der Regionalentwicklung, - Verbesserung der Vermittlungschancen von arbeitslosen Frauen und Männern, - Verbesserung der sozialen Teilhabe von arbeitslosen Frauen und Männern, - Anregung von Akteurskooperation und Netzwerkbildung vor Ort. Gefördert werden beschäftigungserzeugende und fördernde Vorhaben sowie Gründung und Professionalisierung von beschäftigungsorientierten Vereinen, Verbänden, Netzwerken oder anderen kooperativen Zusammenschlüssen. Im Verlauf der ersten Jahreshälfte 2007 wird das in Zusammenarbeit mit dem Dezernat III Kreisentwicklung, Umwelt und Bauwesen des Landkreises Oder-Spree und regionalen Trägern der Arbeitsförderung entsprechende zielorientierte Beschäftigungsförderprojekte entwickeln und in der zweiten Jahreshälfte umsetzen. Der Förderhöchstbetrag (Zuwendung Regionalbudget Land Brandenburg, 01.07.2007 bis 29.02.2008) für den Landkreis Oder-Spree beträgt 1.009.700 Euro. Die Zuwendung des Landes beläuft sich auf höchstens 70 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben. 3 Mengengerüste im Landkreis Oder-Spree Der Landkreis Oder-Spree gehört mit 2242,62 km 2 zu den größten Flächenkreisen in Brandenburg. Angrenzende Gebiete sind im Nordwesten Berlin, im Osten Frankfurt/Oder und Polen, im Norden der Landkreis Märkisch-Oderland, im Südwesten der Landkreis Dahme- Spreewald und im Süden der Landkreis Spree-Neiße. Insgesamt leben 190.728 Personen im Landkreis. Insgesamt leben 190.728 Personen im Landkreis. Kennzeichnend sind die infrastrukturellen Unterschiede im Kreisgebiet. So ist der enge Verflechtungsraum mit Berlin infrastrukturell sehr gut erschlossen. Eine S-Bahn verbindet Erkner mit Berlin, auch von Fürstenwalde aus ist Berlin gut mit der Bahn zu erreichen. Durch den Landkreis verlaufen die Autobahnen A 10 (Berliner Ring) und die A 12 (Berlin- 6

Frankfurt/Oder). Der südliche und östliche Teil des Landkreises ist jedoch nicht ausreichend angebunden (äußerer Entwicklungsraum). 6 Das Pendlersaldo 7 mit -13.077 Personen 8 ist vor allem auf die Sogwirkungen der Arbeitsmarktzentren Berlin und Frankfurt/Oder zurück zu führen. Die Einpendlerquote liegt bei 25 Prozent und die Auspendlerquote bei 40,5 Prozent 9. Zum 30.06.2005 befanden sich 48.139 Arbeitnehmer in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen (s. Tabelle 1). Abbildung 3 Verwaltungs- und zentralörtliche Gliederung Landkreis Oder-Spree Im Jahr 2004 waren insgesamt 69.000 Personen im Landkreis Oder-Spree erwerbstätig. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Merkmale sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gesamt 48.139 darunter: Frauen 22.880 Ausländer 501 Arbeiter 10 24.264 Angestellte 11 26.082 Auszubildende 2.640 darunter im Wirtschaftsbereich: Land- und Forstwirtschaft; Fischerei 1.603 Produzierendes Gewerbe 14.999 Handel, Gastgewerbe, Verkehr 12.803 Sonstige Dienstleistungen 18.730 Anzahl zum 30.06.2005 (Arbeitsortprinzip) Tabelle 1 Anzahl Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Merkmalen (Quelle: Landkreis Oder-Spree: Statistisches Jahrbuch 2005. Dez. 2005) Wirtschaftlich wird die Region besonders durch die größeren Städte Eisenhüttenstadt und Fürstenwalde dominiert. Die Unternehmensdichte im Verflechtungsraum Berlin ist deutlich höher als im Entwicklungsraum östlich und südlich. Wachstumskerne bilden Fürstenwalde und Eisenhüttenstadt gemeinsam mit Frankfurt/Oder. Zusätzliche Branchenkompetenzfelder 6 Quelle: Landesamt für Bauen und Verkehr Brandenburg. 7 Pendlersaldo = Einpendler minus Auspendler (Bundesagentur für Arbeit) 8 Stand 2004 9 Stand 2004 10 Stand: 30.06.2004 11 Stand: 30.06.2004 7

sind Beeskow und Grünheide. Bei einer Branchenzerlegung ist festzustellen, dass in Eisenhüttenstadt Metallerzeugung, Metallverarbeitung und die Logistikbranche bestimmend sind. Im Wachstumskern Fürstenwalde ist die Wirtschaftsstruktur deutlich heterogener. Branchenschwerpunkte bilden hier Automotive, Kunststoffe/Chemie, Energiewirtschaft und Energietechnologie, Metallverarbeitung und Mechatronik sowie das Baugewerbe. Als eine mögliche Zukunftsbranche ist vor allem die Solarbranche zu nennen, die bereits im Jahr 2006 größere Firmenansiedlungen in Frankfurt/Oder tätigte und weitere auch für das Jahr 2007 im Landkreis Oder-Spree plant. 12 Die Zahl der Arbeitslosen betrug im Dezember 2006 insgesamt 15.083 Personen. Das entspricht einer Arbeitslosenquote von 15,3 Prozent (gesamt). Altersparzellierung Arbeitslose SGB II (Dezember 2006) 7851 1381 1056 über 55 Jahre unter 25 Jahre 25 bis 55 Jahre Abbildung 4 Altersparzellierung Arbeitslose SGB II im Dezember 2006 LOS (Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsmarkt in Zahlen Berichtmonat Dezember 2006. Landkreis Oder-Spree) Im Dezember 2006 wurden 19.794 erwerbsfähige hilfebedürftige SGB II Leistungsberechtigte gezählt. Die Zahl der nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen belief sich im Dezember 2006 auf 5.864. Insgesamt waren 10.288 Hilfeempfänger arbeitslos gemeldet. Das entspricht einer Arbeitslosenquote von 11,5 Prozent für den Rechtskreis SGB II (U 25 12,2 Prozent). Die Gesamtarbeitslosenquote betrug im Landkreis Oder- Spree im Dezember 2006 16,9 Prozent. Der Anteil der Arbeitslosen verteilt sich auf verschiedene soziodemographische Altersgruppen wie in Abbildung 4 dargestellt. Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Dezember 2006 sank gegenüber Januar 2006 um 939 auf 13.934. Die Anzahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im Dezember 2006 hingegen stieg gegenüber Januar 2006 um 106 auf 19.794. Im Landkreis Oder-Spree wurden im Jahr 2006 Fördermaßnahmen zur Stabilisierung, Aktivierung und Integration von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen durchgeführt. Die zahlenmäßige Darstellung erfolgte in Förderstatistiken. Im Rahmen des Benchmarking der Optionskommu- 12 Quelle IAB regional: Nr. 05/2006. S 34-42 8

nen wurden ergänzend verschiedene Kennzahlen erfasst und veröffentlicht 13. Auf der Basis dieses Kennzahlenkataloges tauschen sich die zugelassenen kommunalen Träger inhaltlich aus und diskutieren Unterschiede der Organisationen und ihrer strategischen Zielsetzung. 25.000 23.000 21.000 19.000 17.000 15.000 13.000 11.000 9.000 19.688 10.716 Januar 20.026 Februar Entwicklung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II im Jahr 2006 20.457 10.824 11.702 März 20.192 11.823 April 20.255 11.546 Mai 20.579 11.752 Juni 19.963 Juli 19.383 19.271 9.501 11.186 12.045 August September 19.444 11.518 Oktober 19.734 11.385 November 19.794 10.288 Dezember ehb Arbeitslose Abbildung 5 Entwicklung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Arbeitslosen im Jahr2006 LOS (Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsmarkt in Zahlen Berichtmonat Dezember 2006. Landkreis Oder- Spree) Einige wichtige Kennzahlen sollen an dieser Stelle dargestellt werden. 1,9 1,8 1,7 1,6 1,5 Eingliederungsquote (Jährlicher Durchschnitt 2006) 2 1,96 1,7 gesamt U 25 Abbildung 5 Eingliederungsquote 2006 gesamt und U 25 im jährlichen Durchschnitt (Quelle: Bertelsmann Stiftung: Jahresbericht 2006 für das SGB II-Benchmarking der Optionskommunen) 1.) Eingliederungsquote in den 1. Arbeitsmarkt (jährlicher Durchschnitt 2006) (Eingliederungsquote: Anzahl der in den 1. Arbeitsmarkt gewechselten Hilfeempfänger im Verhältnis zu den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen.) 2.) Aktivierungsquote (jährlicher Durchschnitt 2006) (Aktivierungsquote: Anzahl der Teilnehmer von bestimmten Maßnahmen im Verhältnis zu den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen z.b.: berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, Trainingsmaßnahmen, Berufsaufbildung Benachteiligter, ABM, Arbeits 13 Bertelsmann Stiftung: Jahresbericht 2006 für das SGB II-Benchmarking der Optionskommunen 9

gelegenheiten, Suchtberatung ). Durchschnittlich waren im Jahr 2006 pro Monat 4.011 Teilnehmer und 694 Teilnehmer U 25 in für die Aktivierungsquote relevanten Maßnahmen. In ABM, BSI (Beschäftigung schaffende Infrastrukturmaßnahmen) und Arbeitsgelegenheiten waren durchschnittlich 3.037 Teilnehmer und 318 U 25-Teilnehmer pro Monat im Bestand. Aktivierungsquote (Jährlicher Durchschnitt 2006) 25 20 15 10 5 0 20,15 16,32 gesamt U 25 Abbildung 6 Aktivierungsquote 2006 gesamt und U 25 im jährlichen Durchschnitt (Quelle: Bertelsmann Stiftung: Jahresbericht 2006 für das SGB II-Benchmarking der Optionskommunen) 4 Fallmanagement und Vermittlung 4.1 Bedarfsorientiertes und professionelles Fallmanagement Unser Fallmanagementkonzept versteht sich als ein Handlungskonzept für die vom persönlichen Ansprechpartner angebotene Dienstleistung Fallmanagement. Fallmanagement verstehen wir als befristete, intensive persönliche Kommunikation und Kooperation, die dazu dienen soll, erwerbsfähige Hilfebedürftige bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Der Weg hin zur Integration gestaltet sich dabei individuell und oftmals schwierig. Zu Beginn des Integrationsprozesses steht die Einstiegsberatung des Hilfebedürftigen. Dieser Erstkontakt dient der Anliegenklärung, der Standortbestimmung und meist auch schon der Ziel- und Zwischenzieldefinition des Ratsuchenden. Ziel ist es, bereits zu diesem Zeitpunkt einen bedarfsorientierten Integrationsansatz zu finden und ein Arbeitsbündnis mit dem Hilfebedürftigen einzugehen. Dem Erstkontakt folgt je nach Ausprägung der Problemlagen und 10

Notwendigkeit die Überleitung in den Betreuungsprozess, indem eine vertiefende und zielorientierte Beschäftigung mit dem Hilfebedürftigen und den Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft erfolgt. Ist eine Integrationsplanung vereinbart, wird diese in der Eingliederungsvereinbarung fixiert. Die Eingliederungsvereinbarung definiert dabei rechtsverbindlich die Rolle des Hilfebedürftigen genauso wie die unsere. Die einzelnen Integrationsprozesse sind individuell ausgestaltet und orientieren sich generell am Bedarf. Um die Professionalität unserer Fallmanager ständig (weiter) zu entwickeln, werden auch im Jahr 2007 spezielle interne Fortbildungen durchgeführt. 4.2 Analyse spezieller Bedarfszielgruppen Wenn einzelne Maßnahmen nicht unmittelbar zur Eingliederung in Arbeit führen, sind gemäß 54 S. 3 SGB II andere Indikatoren zu entwickeln, die den Integrationsfortschritt der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in geeigneter Weise abbilden. Das erarbeitete ein Bedarfsgruppensystem, welches differenziert nach unter 25-Jährigen und 25-Jährigen und Älteren, Integrationskonzepte und Handlungsprogramme aufzeigt, die sich i. d. R. an der Nähe bzw. Ferne des Hilfebedürftigen zum 1. Arbeitsmarkt orientieren. Die Differenzierung erfolgte anhand einer Skala von A bis E (arbeitsmarktnah bis arbeitsmarktfern) und S1 bzw. S2 (keine Integration mittelfristig bis langfristig möglich). Eine im September 2006 durchgeführte Analyse ergab eine arbeitsmarktpolitisch wichtige Entscheidungshilfe für den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente für das Jahr 2007: Ca. 29 Prozent (U25 und Ü25) der Hilfebedürftigen sind sofort oder kurzfristig mit speziellen qualifikatorischen Förderangeboten in den 1. Arbeitsmarkt integrierbar o- der sind bereits im 1. Arbeitsmarkt integriert und erhalten lediglich ergänzende SGB II-Leistungen (A- und B-Bedarfsgruppen). Die Ursache der Hilfebedürftigkeit ist hier nicht auf die individuellen Voraussetzungen zurückzuführen, sondern begründet sich eher in der regionalen wirtschaftlichen Situation in Ostbrandenburg. Für einen Teil dieser Bedarfsgruppen ist die überregionale Vermittlung besonders wichtig. Für ca. 20 Prozent der 25-Jährigen und Älteren und ca. 28 Prozent der unter 25- Jährigen ist eine Arbeitsmarktintegration nur durch umfangreichere qualifikatorische Förderangebote und Ausbildungsprogramme bzw. durch eine gezielte Stellen- und Ausbildungsplatzakquise möglich (C-Bedarfsgruppe). 11

Bei ca. 40 Prozent der 25-Jährigen und Älteren und ca. 34 Prozent der unter 25- Jährigen ist zunächst eine soziale Stabilisierung, respektive eine Arbeitserprobung und -heranführung in Arbeitsgelegenheiten oder Sonderprojekten erforderlich. Flankierende Leistungen wie Schuldnerberatung, Suchtberatung und psychosoziale Beartung werden häufig wahrgenommen Weitere 11 Prozent der 25-Jährigen und Älteren und ca. 9 Prozent der unter 25- Jährigen sind vorübergehend oder längerfristig nicht vermittelbar. Ursache ist meist eine nicht gegebene Verfügbarkeit (Schülerstatus, Erziehungsurlaub etc.). Spezielle Integrationskonzepte und Handlungsprogramme für diese Bedarfsgruppen unterstützen die Qualität des Eingliederungsmanagements der Persönlichen Ansprechpartner und Arbeitsvermittler. 4.3 Konzept einer erfolgreichen Vermittlung in Ausbildung und Arbeit Das Konzept einer erfolgreichen Vermittlung in Ausbildung und Arbeit ist eng verzahnt mit dem Konzept des bedarfsorientierten und professionellen Fallmanagements. 4.3.1 Ausbildung, Vermittlung und Förderung der unter 25-Jährigen Das Konzept einer erfolgreichen Vermittlung in Ausbildung und Arbeit bei U 25-Jährigen bedarf einer besonderen zielgruppenspezifischen Stabilisierungs-, Aktivierungs- und Integrationssensibilität im Eingliederungsmanagement. Typische Vermittlungshemmnisse bei Jugendlichen sind insbesondere fehlende oder nur geringe Schulabschlüsse, fehlende oder abgebrochene Ausbildungen bzw. mangelnde Berufserfahrung, überproportionales Desinteresse an Arbeitsaufnahme und fehlende Mitwirkung an der beruflichen Integration. Es fehlt oft an Frustrationstoleranz und an Durchhaltevermögen. Die Ursachen für diese Einstellungen und Verhaltensweisen sind vielgestaltig. Zum einen ist bei vielen Jugendlichen unter 25 Jahren der Reifungsprozess noch nicht abgeschlossen, zum anderen werden diese Einstellungen geprägt und erlernt durch problematische Familiensituationen, die oft von Langzeitarbeitslosigkeit determiniert sind. An dieser Stelle wird deutlich, dass es für Jugendliche besonders wichtig ist, an einem absoluten zielgruppenspezifischen Maßnahmeangebot teilnehmen zu können, das sie auch emotional erreicht. Das Betreuungs- und Maßnahmeangebot muss ganzheitlich auf den Einzelnen ausgerichtet und situationszentriert angesetzt werden. 12

Das Förderspektrum U 25 im Jahr 2007: Für den Teilbereich der Ausbildungsvermittlung hat der Landkreis Oder-Spree mit der A- gentur für Arbeit Frankfurt (Oder) eine Vereinbarung gemäß 16 Abs. 1 b) SGB II geschlossen. Die seit dem 1.1.2005 bestehende Kooperation wird nach jetziger Auffassung auch im Jahr 2007 auf der Grundlage der bestehenden Vereinbarung fortgesetzt. Um den Übergang in Ausbildung und Arbeit für alle zu aktivierenden hilfebedürftigen Jugendlichen U 25 erfolgreich zu bewältigen, hat das dazu eine Reihe von Maßnahmen und Projekten initiiert, die es ermöglichen sollen, alle U 25-Leistungsempfänger zu erreichen. Exemplarisch für viele weitere Fördermaßnahmen werden für das Jahr 2007 im Folgenden einige besonders maßgebende und wirkungsvolle Projekte genannt. I) Eine wichtige Rolle spielt die Benachteiligtenausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen. Diese Ausbildung ist speziell für Jugendliche, die wegen persönlicher Defizite, aber auch anderer Umstände, keinen betrieblichen Ausbildungsplatz bekommen konnten. Neben den bereits 2005 und 2006 begonnenen und geförderten Ausbildungsplätzen werden auch 2007 wieder neue Ausbildungsplätze gefördert werden. Alle Bewerber werden entsprechend ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten einem gründlichen Profiling unterzogen. II) Auf Grund des ständig wachsenden Bedarfs und der guten Jobchancen in der Dienstleistungsbranche Altenpflege, wird der Landkreis Oder-Spree 2007 eine Ausweitung des Ausbildungsprogramms in diese Richtung vornehmen. Konkret sind 19 Erstausbildungsplätze zum Altenpfleger und 6 Umschulungen geplant. III) Im Zuge bereits getätigter und weiterer geplanter Großinvestitionen von Unternehmen der Solarbranche in Frankfurt/Oder und der damit verbundenen Schaffung mehrerer hundert Arbeitsplätze in der Region, plant der Landkreis Oder/Spree im Jahr 2007 ca. 25 Erstausbildungen von Maschinen- und Anlagenführern zu fördern. IV) Des Weiteren läuft ein gemeinsames Ausbildungsprojekt mit der Kreishandwerkerschaft des Landkreises Oder-Spree, das im Januar 2006 begann und bis 2008 andauert. Hier soll vor allem für die Jugendlichen eine Möglichkeit der beruflichen Ausbildung geschaffen werden, die keine Benachteiligung aufweisen, denen es aber aus den unterschiedlichsten Gründen nicht gelungen ist, in eine betriebliche Ausbildung zu gelangen. V) Eine spezielle Förderung bezieht sich auf die Zielgruppe der jungen Mütter, die auf Grund von Schwangerschaft ihre Ausbildungen abbrechen mussten oder gar nicht erst beginnen konnten. Diesen jungen Müttern wird ermöglicht, eine Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation zu absolvieren (Förderung bis Ende 2007). 13

VI) Für die Jugendlichen mit abgeschlossener Ausbildung wird der Landkreis Oder-Spree Maßnahmen zur weiteren Anschlussqualifizierung, Verbesserung der Vermittlungschancen und zur Integration in den 1. Arbeitsmarkt anbieten. Stellvertretend dafür ist das Projekt Qualifizierung zum EU-Assistenten im kaufmännischen Bereich bzw. zum EU- Servicetechniker im gewerblich-technischen Bereich zu nennen. Diese Jugendlichen erhalten Zertifikate, die es erlauben, auch im europäischen Ausland bestimmte Tätigkeiten durchzuführen. VII) Für eine Vielzahl von Jugendlichen werden Stabilisierungs- und Aktivierungsmaßnahmen im MAE-, ABM- und Trainingsmaßnahmen-Bereich durchgeführt, um sie in ihren sozialen und beruflichen Kompetenzen zu stärken, an die Anforderungen im Arbeitsleben heranzuführen und vorzubereiten oder einen beruflichen Wiedereinstieg zu ermöglichen. Dabei legt der Landkreis Oder-Spree besonderen Wert auf Sinnhaftigkeit und Qualifizierung während dieser Maßnahmen. Die Verbindung zwischen Arbeiten und Lernen sowie Lernen und Arbeiten soll hergestellt werden. Bei U25-Maßnahmen und U25-Projekten sollen Praktika und betriebliche Trainingsmaßnahmen so eng wie möglich an Unternehmen gebunden werden, ohne dadurch eine Verzerrung des Arbeitsmarktes zu verursachen. Das Jahr 2007 soll ein starkes Jahr der Ausbildungs- und Beschäftigungsförderung von Jugendlichen U 25 werden. Dabei wird aber auch konsequent auf die Ausgewogenheit zwischen Fördern und Fordern gesetzt. 4.3.2 Vermittlungs- und Fördermaßnahmenkonzept für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen a) Vermittlungskonzept Der Landkreis Oder-Spree ist als Grundsicherungsträger für die Integration und damit für die Vermittlung von Arbeitslosen in den 1. Arbeitsmarkt im Landkreis Oder-Spree zuständig. Eine effektive Arbeitsvermittlung kann nur dann erreicht werden, wenn sie auf einer gute Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern basiert. Grundlegende Qualitätsstandards für die Vermittlungstätigkeit sind deshalb die im Leitbild des Amtes für Grundsicherung und Beschäftigung formulierten Grundsätze, was Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen und sichern möchten, von uns erwarten können: 14

Wir helfen Unternehmen bei der Auswahl geeigneter Bewerber aus dem Kreis unserer Leistungsempfänger der Grundsicherung. Wir unterstützen Unternehmen dabei, geeignete Bewerber so zu trainieren, zu beraten und zu qualifizieren, dass sie ihren Job im Unternehmen zur Zufriedenheit des Arbeitgebers erfüllen können. Wir beraten Unternehmen, welche Förderungen zur Eingliederung von Arbeitslosen sie bekommen können und leisten Hilfe bei der Beantragung bzw. organisieren diese Hilfeleistung. Wir unterstützen Unternehmen während der Einarbeitungsphase ihres neuen Arbeitnehmers. Wir schaffen Kontinuität und Stabilität in der mittel- und langfristigen Zusammenarbeit im Hinblick auf die marktadäquate Personalstrategie des Unternehmens. Wir ermöglichen Unternehmen, offene Stellen schnell, aussagekräftig und erfolgsorientiert zu veröffentlichen, ohne dass dafür Kosten für das Unternehmen entstehen. Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Unternehmen bedarf einer soliden Vertrauensbasis. Deshalb beschäftigt der Landkreis Oder-Spree im Geschäftsbereich (GB) Integration/Regionaler Arbeitsmarkt spezielle Mitarbeiter (Arbeitsvermittler), die neben den persönlichen Ansprechpartnern der Bürger, ausschließlich Ansprechpartner für Unternehmen sind. Diese Arbeitsvermittler nehmen Stellenangebote der örtlich ansässigen Unternehmen entgegen, erstellen daraus ein Stellenangebot mit dem entsprechenden Anforderungsprofil, welches ausgehängt wird. Gleichzeitig wird dieses Stellenangebot an die persönlichen Ansprechpartner der Bürger weitergeleitet. Arbeitssuchende können sich entweder direkt an die Arbeitsvermittler oder an ihre persönlichen Ansprechpartner wenden. Die persönlichen Ansprechpartner schlagen den Arbeitsvermittlern ergänzend passende Bewerber vor. Die endgültige Auswahl der Bewerber erfolgt durch den Arbeitsvermittler. Dieser schlägt dann die passenden Bewerber dem Unternehmen vor. Umgekehrt erhält der Arbeitsvermittler von den persönlichen Ansprechpartnern die vermittlungsrelevanten Daten derjenigen Hilfebedürftigen, die unverzüglich in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt werden können. Für diese sucht der Arbeitsvermittler geeignete freie Stellen (Stellenorientierte Vermittlung). Im Jahr 2007 erfolgt eine weitere Verstärkung der Vermittlungsaktivitäten auf dem 1. Arbeitsmarkt. Zwei zusätzliche Mitarbeiter im GB Integration/Regionaler Arbeitsmarkt werden sich ausschließlich auf die Akquisition von Arbeitsplätzen bei Unternehmen im Landkreis Oder-Spree und darüber hinaus spezialisieren. Dieses mehrschichtige, gezielte und koordinierte Arbeitnehmervorauswahlverfahren und die speziellen Ansprechpartner für Unternehmen, erzielten die gewünschten nachhaltigen In- 15

tegrationserfolge in den 1. Arbeitsmarkt. Vermittlungsaktivität wird weiterhin höchste Priorität haben, damit der Landkreis Oder-Spree in Zukunft zu den kompetentesten Ansprechpartnern in der Region gehört. b) Fördermaßnahmenstrategie 2007 Auf Grund der zu erwartenden besseren Arbeitsmarktlage im Jahr 2007 und der Ende 2006 gewonnenen Kenntnisse über die Zusammensetzung unserer Bedarfsgruppen lässt sich unsere Fördermaßnahmenstrategie auf folgende Aussage akzentuieren: Mehr Ausbildung, Qualifizierung und Bildung mit dem Ziel der anschließenden Integration in den 1. Arbeitsmarkt; weniger Maßnahmen zur Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit auf dem 2. Arbeitsmarkt. Dieser Mehrbedarf wirkt sich, wie bereits im Punkt 2 Die Verteilung des Eingliederungstitels 2007 dargestellt wurde, auf die Gewichtung und Ausgestaltung der Fördermaßnahmenkulisse aus. I) Eingliederungszuschüsse EGZ ( 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 217 ff SGB III) Eingliederungszuschüsse sind Lohnkostenzuschüsse, durch die Hilfebedürftige, bei denen am Anfang einer Beschäftigung mit einer Minderleistung zu rechnen ist, gefördert werden. Als Leistungsvoraussetzung sind Vermittlungshemmnisse in der Person des Hilfebedürftigen. Ziel ist es, diese Hilfebedürftigen dauerhaft in den 1. Arbeitsmarkt zu integrieren. Ungeförderte Integration ist prinzipiell einer geförderten Integration auf den 1. Arbeitsmarkt vorzuziehen. Die Gewährung eines Eingliederungszuschusses ist immer eine Einzelfallentscheidung, die im pflichtgemäßen Ermessen unter Beachtung der Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu treffen ist. Die Nachbeschäftigungszeit entspricht der Förderdauer mit Eingliederungszuschuss. Die gesetzlichen Zielgruppen für Eingliederungszuschüsse sind im SGB III 218 ff geregelt. Das Förderinstrument bewirkt vor allem. bei (relativ) marktnahen Hilfebedürftigen Integrationserfolge. Eingliederungszuschüssen bilden auch 2007 das wichtigste Instrument der geförderten Integration in den 1. Arbeitsmarkt. Im Jahr 2007 und 2008 planen wir eine interne Evaluation zur Wirkung von Eingliederungszuschüssen. 16

II) Beschäftigung schaffende Infrastrukturförderung BSI ( 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 279a SGB III) Mit diesem bis zum 31.12.2007 befristeten Förderinstrument werden öffentliche Träger gefördert, die die konkreten Arbeiten nicht selbst, sondern durch Wirtschaftsunternehmen durchführen lassen. Das Wirtschaftunternehmen verpflichtet sich, eine zwischen dem Amt für Grundsicherung und Beschäftigung und dem Träger festgelegte Zahl von Arbeitnehmern (Hilfebedürftige) zu beschäftigen. Die Teilnehmer arbeiten unter Bedingungen des 1. Arbeitsmarktes und werden auch direkt dort qualifiziert. Entsprechend einer bundesweiten Förderstatistik sind 6 Monate nach Austritt der Teilnehmer aus einer BSI-Maßnahme 31,5 Prozent sozialversicherungspflichtig beschäftigt und 49,8 Prozent nicht arbeitslos. Der Landkreis Oder-Spree wird auch im Jahr 2007 BSI-Maßnahmen als ein wesentliches Element der Eingliederung von Arbeitslosengeld II-Empfängern in den 1. Arbeitsmarkt fördern. III) Einstiegsgeld ESG ( 16 Abs. 2 SGB II) ESG wird als befristeter Zuschuss zum Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit gezahlt. Gefördert werden insbesondere Hilfebedürftige, die für eine selbständige Tätigkeit geeignet sind und bei denen eine dauerhafte Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt prognostiziert werden kann. Im Jahr 2007 wird sich die Anzahl der geförderten Personen am Vorjahresniveau orientieren (Jahresdurchschnittlicher Bestand 2006: 96 Personen/Monat). IV) Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ABM ( 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 260 ff SGB III) ABM ist ein klassisches Instrument des 2. Arbeitsmarktes. Die Fördervoraussetzungen sind im SGB III geregelt. Zielgruppen sind ältere Erwerbslose (über 50 Jahre) mit ausreichender Qualifikation, die auf Grund des Alters, aus Gesundheitsgründen oder wegen fehlender Mobilität nicht in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt werden können, Erwerbslose unter 25 Jahre, ohne abgeschlossene Berufsausbildung, wenn die ABM mit einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme verbunden ist sowie Behinderte zur beruflichen Stabilisierung und/oder beruflichen Qualifikation. 17

ABM spielt bei den Förderinstrumenten des 2. Arbeitsmarktes quantitativ eine eher untergeordnete Rolle. Für das Jahr 2007 sollen ähnliche Teilnehmerbestandszahlen erreicht werden wie im Jahr 2006 (Jahresdurchschnittlicher Bestand 2006: 55 Personen/Monat). V) Arbeitsgelegenheiten in Entgeltvariante SVT ( 16 Abs. 3 Satz 1 SGB II) Die Hauptziele von SVT sind: Heranführung von Langzeitarbeitslosen an den 1. Arbeitsmarkt. Förderung der sozialen Integration, Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit und damit verbundene Chancen zur Integration auf dem regulären Arbeitsmarkt zu erhöhen. Der Einsatz in eine SVT erfolgt mit der Zielsetzung, dass der geförderte Arbeitnehmer unmittelbar in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt wird bzw. seine Vermittlungschancen nachhaltig verbessert werden. Hauptzielgruppen sind vor allem: ältere Erwerbslose (über 50 Jahre) mit ausreichender Qualifikation, die auf Grund des Alters, aus Gesundheitsgründen oder wegen fehlender Mobilität nicht auf den 1. Arbeitsmarkt vermittelt werden können, jugendliche Erwerbslose im Anschluss an ein Arbeitstraining (MAE) als 2. Stufe zur Qualifizierung für den 1. Arbeitsmarkt, Erwerbslose mit ausreichenden Qualifikationen mit dem Ziel des direkten Übergangs in den 1. Arbeitsmarkt durch Aktualisierung der berufspraktischen Erfahrung in Unternehmen des 1. und 2. Arbeitsmarktes, Erwerbslose mit Migrationshintergrund. In den Jahren 2005 und 2006 konnten zunehmende Klebeeffekte von SVT-Teilnehmern im 1. Arbeitsmarkt verzeichnet werden. Aus diesem Grund erfolgt die Fokussierung der Förderung im Jahr 2007 auf SVT-Maßnahmen, die Chancen einer dauerhaften Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt in besonderem Maße verbessern. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass Wettbewerbsverzerrungen und Nachteile für die private Wirtschaft (vor allem die Verdrängung regulärer Arbeitsplätze) vermieden werden. Zur erfolgreichen Umsetzung dieses Vorhabens sollen bspw. Vermittlungsprämien gezahlt werden. Geplant ist weiterhin, bestimmte Fördermaßnahmen zielführend miteinander zu kombinieren. Konkrete Förderbedingungen werden zurzeit vom Geschäftsbereich Integration/Regionaler Arbeitsmarkt erarbeitet ( Reformpaket 2. Arbeitsmarkt 2007 ). 18

VI) Arbeitsgelegenheiten in Mehraufwandsvariante MAE ( 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II) MAE sollen für Arbeitsuchende geschaffen werden, die in keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit vermittelt werden können. Dabei sind adäquat den ABM-Maßnahmen die Kriterien des öffentlichen Interesses und der Zusätzlichkeit der Arbeiten einzuhalten. Außerdem müssen die Maßnahmen wettbewerbsneutral sein und dürften keine regulären Beschäftigungsverhältnisse verdrängen oder ihre Neueinrichtung verhindern. Unterschieden werden drei verschiedene MAE-Stufen: Heranführung an den 1. Arbeitsmarkt Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit Maßnahmen mit Qualifizierungsanteil zur Integration in den 1. Arbeitsmarkt. Trotz ihrer relativen Ferne zum 1. Arbeitsmarkt werden auch im Jahr 2007 MAE häufig eingesetzt werden (Jahresdurchschnittlicher Bestand 2006: 2348 Personen/Monat)). Diese Notwendigkeit ist in der hohen Anzahl von Hilfebedürftigen zu sehen, die bedingt durch ihre Arbeitsmarktferne nicht sofort oder kaum in den 1 Arbeitsmarkt vermittelt werden können, jedoch gerade durch MAE stabilisiert und aktiviert werden können und in einigen Fällen sogar zeitnah integriert werden können. Bei der Mehrzahl der Teilnehmer steigt die Erwerbsneigung nachweislich an und bewirkt auch eine deutliche Verbesserung der sozialen Kompetenzen. Allerdings werden wir generell die Förderungen von MAE im Jahr 2007 verringern. Um dieses Instrument noch zielgerichteter einzusetzen, sind für das Jahr 2007 Optimierungen des Matchingprozesses geplant. Ähnlich wie bei SVT wird geplant, auch bei MAE Vermittlungsanreize in den 1 Arbeitsmarkt zu setzen. Konkrete Förderbedingungen werden zurzeit vom Geschäftsbereich Integration/Regionaler Arbeitsmarkt erarbeitet (Reformpaket 2. Arbeitsmarkt 2007). VII) Förderung der beruflichen Weiterbildung - FbW ( 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 77 ff SGB III) Die Förderung der beruflichen Weiterbildung wird wie im Jahr 2006 für kräftig am 1. Arbeitsmarkt nachgefragte Qualifikationen und Abschlüsse eingesetzt werden. I.d.R. werden diese Förderungen als Einzelmaßnahmen durchgeführt. Eine Ausnahme machten die Weiterbildungen zur CNC-Fachkraft und zum Fluggerätemonteur Strukturbau als Gruppenmaßnahme. Die FbW für 12 Teilnehmer begann bereits im Sommer 2006 und endet Anfang 2007. Bei erfolgreichem Abschluss haben die Teilnehmer hervorragende arbeitsmarktbezogene Zukunftsaussichten. 19

20 Auch für 2007 wird geprüft, inwiefern bestimmte Weiterbildungen, außerordentliche Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt bieten (z.b. Weiterbildungen in der Photovoltaikbranche, Pflegebranche). Wichtige Hinweise bzgl. der Arbeitskraftnachfrage des 1. Arbeitsmarktes in den kommenden Jahren enthält die Brandenburger Fachkräftestudie vom Institut für praxisorientierte Sozialforschung & Beratung e.v. Jena vom September 2005. In der Studie wird deutlich, dass das Land Brandenburg bis zum Jahr 2010 einen Fachkräftebedarf von bis zu 100.000 Personen in der Wirtschaft haben wird. Bis zum Jahre 2015 werden wahrscheinlich sogar noch weitere 100.000 Beschäftigte hinzukommen. Insgesamt muss bis 2015 jeder Vierte Beschäftigte ersetzt werden. Deutlich stellte sich allerdings heraus, dass gerade in der Gesundheits und Sozialwirtschaft auf Grund der erheblichen Kostensenkungszwänge bis 2010 ein Beschäftigtenrückgang von bis zu 3,6 % zu erwarten ist. Positiv fällt dagegen die hohe Übernahmequote der Auszubildenden von Industriebetrieben auf. Sie liegt derzeit bei drei Vierteln aller ausgebildeten Personen. In den von Frauen dominierten Branchen, wie Tourismus und Gesundheits- und Sozialwirtschaft, herrschen dagegen schlechte Übernahmeperspektiven nach der Ausbildung. Nur ein Drittel, teilweise sogar nur ein Viertel der Auszubildenden, werden hier nach Beenden ihrer Ausbildung vom Betrieb übernommen. Der Ersatzbedarf der von bis zum Jahr 2010 in Rente gehenden Arbeitnehmer beträgt in der: Ersatz- und Erw eiterungsbedarf in ausgew ählten Branchen bis 2010 in Brandenburg 4.000 3.000 2.000 1.000 0-1.000-2.000-3.000-4.000 Gesundheitsbranche 2.840 Arbeitnehmer, Pflegebranche 2.060 Arbeitnehmer, Tourismusbranche (1.600) Arbeitnehmer, Nahrungsmittelbranche 1.450 Arbeitnehmer, Maschinenbaubranche1.150 Arbeitnehmer, Ersatzbedarf Erweiterungsbedarf Abbildung 8 Ersatz- und Erweiterungsbedarf in ausgewählten Branchen bis 2010 (Quelle: Institut für Praxisorientierte Sozialforschung und Beratung e.v. Jena: Brandenburger Fachkräftestudie. Jena, Potsdam 2005)

Fachzeugbaubranche 1.080 Arbeitnehmer, Chemiebranche 800 Arbeitnehmer. Die meisten neuen Arbeitsplätze (Erweiterungsbedarf) sieht die Studie in der Tourismusbranche (3.000 Arbeitnehmer bis 2010) und in der Fachzeugbaubranche (2.940 Arbeitnehmer bis 2010). Auf diese sich abzeichnenden Bedarfe werden wir unsere Ausbildungsziel- und Bildungszielplanung ab 2007 abstellen. VII) Trainingsmaßnahmen TM ( 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 48 ff SGB III) TM sind das bedeutungsvollste Instrument der Kurzqualifizierung. Sie werden entweder direkt beim Arbeitgeber (betriebliche TM) oder bei einem Träger (schulische TM) realisiert. TM werden als Einzelmaßnahmen und als Gruppenmaßnahmen durchgeführt. Ein Beispiel für eine Standardmaßnahme ist das klassische Bewerbertraining oder Assessment für Jugendliche vor einer geförderten Ausbildung. Auch im Jahr 2007 haben TM wieder eine besondere Bedeutung zur arbeitsmarktnahen, zielgruppenorientierten und bedarfsgerechten Qualifizierung und Erprobung. VIII) Sonstige weitere Leistungen SWL ( 16 Abs. 2 SGB II) Die sonstigen weiteren Leistungen eröffnen den SGB II-Trägern die Möglichkeit von Förderangeboten, die über die Standard- und Regelinstrumente des 16 Abs. 1 hinausgehen. 16 Abs. 2 Satz 1 ermöglicht die freien Leistungen, Abs. 2 Satz 2 Nr. 1-6 die exemplarischen Leistungen. Über 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II werden erforderliche sonstige weitere Leistungen bewilligt, die denen nach Abs. 1 nicht gleichgerichtet sind, sie umgehen, unterlaufen, aufstocken oder ersetzen. Gefördert werden i. d. R. innovative Integrations-, Beschäftigungs- und Ausbildungsprojekte, die eine nachhaltige Integration der Teilnehmer in den 1. Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt zum Ziel haben. Die Konditionen sind immer projektbezogen und berücksichtigen die Regelungen des SGB II. Zusätzlich zu diesen Projekten werden auch verstärkt Einzelförderungen wie bspw. Existenzgründungshilfen, Hilfen zum Erwerb von Berechtigungen und Qualifizierungen sowie Mobilitätshilfen für Hilfebedürftige zielorientiert eingesetzt. 21

Im Jahr 2007 werden verstärkt Ausbildungsförderungen sowie spezielle Qualifizierungsund Bildungsmaßnahmen im Bereich U 25 durchgeführt. 14 Exemplarische Leistungen (flankierende Leistungen) - Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung, Suchtberatung ( 16 Abs. 2 SGB II): Flankierende Leistungen Geplanter Haushaltsansatz 2007 anteil SGB II- Davon Prozent- Kommunale Leistungen für SGB II- Berechtigte in Euro Bezieher Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder häusliche Pflege ( 16 100.000 < 10% Abs. 2 Nr. 1 SGB II) Schuldnerberatung ( 16 Abs. 2 Nr. 2 SGB II) 321.300 30% Psychosoziale Betreuung ( 16 Abs. 2 Nr. 3 SGB II) 120.300 < 10% Suchtberatung ( 16 Abs. 2 Nr. 4 SGB II) 360.000 29 % Tabelle 2 Geplanter Haushaltsansatz kommunale Leistungen 2007 sind die wichtigsten Instrumente der Stabilisierung von Hilfebedürftigen. Sie bezwecken, die Eingliederung nicht an persönlichen Verpflichtungen des Hilfebedürftigen scheitern zu lassen. Sie sollen verhindern, dass die Eingliederung an Schwierigkeiten scheitert, die in der allgemeinen Lebensführung ihren Grund haben. Häufig sind dabei auch kombinierte Beratungsangebote erforderlich, wenn Schulden, Süchte und das persönliche Unvermögen, die Lebensumstände allein zu bewältigen, einen Teufelskreis bilden. Die Beratungsleistungen (Schuldnerberatung, Suchtberatung, psychosoziale Beratung) werden als Dienstleistung durch Beratungsstellen Freier Träger durchgeführt. Die Finanzierung ist in der Rahmenvereinbarung Über die Förderung der ambulanten sozialen Dienste einerseits und die Vergütung der Leistungen 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1-4 SGB II andererseits zwischen dem Landkreis Oder-Spree und den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege geregelt. Im Jahr 2007 werden voraussichtlich 901.600 Euro kommunale Finanzmittel im Haushaltsplan eingestellt. Wie auch in den Jahren 2005 und 2006 werden damit ausreichende Kapazitäten vom Landkreis Oder-Spree zur Verfügung gestellt. IX) Übernahme von Bewerbungskosten und Kosten zu Vorstellungsgesprächen UBV ( 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 45 ff SGB III) Diese Leistungen sind sehr wichtig für alle arbeitsmarktnahen Hilfebedürftigen, die sich auf dem 1. Arbeits- und Ausbildungsmarkt bewerben. UBV unterstützt vor allem die Eigenbemü- 14 Beispielprojekte 2007 unter: 4.3.1 Ausbildung, Vermittlung und Förderung der unter 25-Jährigen 22

hungen von Hilfebedürftigen. Übernommen werden die gesetzlich vorgesehenen Kosten für das Erstellen und Versenden von Bewerbungsunterlagen und Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen. X) Mobilitätshilfen MOBI ( 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 53 ff SGB III) Durch Mobilitätshilfen sollen finanzielle Hindernisse bei der Beendigung von Arbeitslosigkeit auf dem Weg zu einem Arbeitsplatz beseitigt werden. Mit Mobilitätshilfen kann die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ermöglicht werden. Unter besonderen Umständen ist auch die Förderung eines versicherungspflichtigen Ausbildungsverhältnisses möglich. Zu den Mobilitätshilfen gehören die Übergangsbeihilfe, die Ausrüstungsbeihilfe, die Reisekostenbeihilfe, die Fahrkostenbeihilfe, die Trennungskostenbeihilfe sowie die Umzugskostenbeihilfe. Besonders bei arbeitsmarktnahen Hilfebedürftigen kann mit diesem Instrument eine nachhaltige Integration in den 1. Arbeitsmarkt erfolgen. Im Jahr 2006 wurden jahresdurchschnittlich 269 Hilfebedürftige pro Monat gefördert. Zu den wichtigsten Einzelleistungen gehörten Fahrkosten- und Reisekostenbeihilfe. Auch 2007 wird dieses Instrument in dieser Größenordnung eingesetzt werden. 23