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Transkript:

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10440 21. Wahlperiode 26.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 19.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Zehn Jahre Staatsvertrag mit der Jüdischen Gemeinde in Hamburg Vor zehn Jahren, 2007, schloss die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) einen Staatsvertrag mit der Jüdischen Gemeinde in Hamburg. Die Vertragsbestimmungen sehen unter anderem den Schutz jüdischer Feiertage vor, den Unterhalt jüdischer Schulen und Bildungseinrichtungen, Vereinbarungen zur Seelsorge, zum Religionsunterricht und zu Friedhöfen sowie Landesleistungen und regelmäßige Gespräche. Vor dem Hintergrund der historischen Verantwortung gegenüber jüdischen Bürgern war dieser Vertrag ein wichtiger und richtiger Schritt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele und welche von der Jüdischen Gemeinde betriebene Schulen gibt es in Hamburg? Bitte jeweils auch Schülerzahlen, Lehrerzahlen und Schulform angeben. Wann wurden diese jeweils eröffnet? Die Jüdische Gemeinde betreibt die Joseph-Carlebach-Schule mit den Schulformen Grund- und Stadtteilschule sowie Vorschule. Die Grundschule ist aus der Talmud- Tora-Schule hervorgegangen (1805 bis 1942). Sie wurde im Jahr 2007 genehmigt und eröffnet. Gleichzeitig wurde eine Vorschulklasse eingerichtet. Die Genehmigung und Eröffnung der Stadtteilschule erfolgte im Jahr 2011. Im Schuljahr 2016/2017 besuchten 13 Schülerinnen und Schüler die Vorschule, 72 Schülerinnen und Schüler die Grundschule und 76 Schülerinnen und Schüler die Stadtteilschule. Nach Auskunft der Schule werden derzeit 40 Lehrkräfte (zum Teil in Teilzeit) in der Schule beschäftigt. 2. Wie viele und welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung, die von der Jüdischen Gemeinde betrieben werden, gibt es in Hamburg? Bitte jeweils auch Anzahl des Personals und der betreuten Kinder angeben. Wann wurden diese jeweils eröffnet? Es gibt in Hamburg eine Einrichtung der Kindertagesbetreuung in Trägerschaft der jüdischen Gemeinde. Die Joseph-Carlebach Kindertagesstätte verfügt über 70 Plätze für Krippen- und Elementarkinder. In der Einrichtung sind 13 pädagogische Fachkräfte beschäftigt (sechs Vollzeit- und sieben Teilzeitkräfte). 3. Wie viele und welche sonstigen Bildungs-Einrichtungen (Weiterbildung et cetera), die von der Jüdischen Gemeinde betrieben werden, gibt es in Hamburg? Bitte jeweils auch Anzahl des Personals und der Teilnehmer angeben. Wann wurden diese jeweils eröffnet? Zum katechetischen Unterricht siehe Antwort zu 12. Im Übrigen liegen dem Senat keine Erkenntnisse über weitere Bildungsreinrichtungen der Gemeinde vor. 4. In wie vielen Fällen seit Bestehen des Staatsvertrags ist einem Seelsorger der Jüdischen Gemeinde der Zutritt zu einer Justiz-, Polizei- oder

Drucksache 21/10440 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode sonstigen Einrichtung verwehrt worden? Bitte jeweils Datum sowie Grund angeben. Dem Senat ist kein Fall bekannt. 5. Wie viele und welche Friedhöfe, die von der Jüdischen Gemeinde betrieben werden, gibt es? Wann wurden diese jeweils eröffnet? Aktuell wird der im Jahre 1880 eröffnete Jüdische Friedhof in Ohlsdorf von der Jüdischen Gemeinde betrieben. Außerdem gibt es in Hamburg sechs weitere jüdische Friedhöfe, die allerdings nach ihrer vollständigen Belegung geschlossen wurden. 6. In welcher Höhe sind in den Jahren seit Inkrafttreten des Staatsvertrags jeweils welche Zahlungen von der FHH an die Jüdische Gemeinde gemäß Artikel 7 geleistet worden? Die Höhe der Landesleistung nach Artikel 7 des Vertrages betrug von 2007 bis 2009 jeweils 850.000 Euro/Jahr, seit 2010 jeweils 875.000 Euro/Jahr. Hiervon flossen der Jüdischen Gemeinde bis 2009 jeweils 90 Prozent zu, seit 2010 jeweils 95 Prozent. 7. In welcher Höhe sind in den Jahren seit Inkrafttreten des Staatsvertrags jeweils welche Zahlungen von der FHH an die Jüdische Gemeinde gemäß Artikel 8 geleistet worden? Artikel 8 sieht keine Zahlungen an die Jüdische Gemeinde vor. Absatz 1 sieht lediglich vor, dass durch die Landesleistung nach Artikel 7 andere staatliche Leistungen nicht ausgeschlossen werden. Diese anderen staatlichen Leistungen werden auf der Grundlage allgemeiner Regelungen gewährt, sind keine Sonderleistung an die Jüdische Gemeinde und werden nicht zentral erfasst. Absatz 2 sieht lediglich vor, dass die Stadt im Rahmen einer Kostenteilung mit dem Bund die anteiligen Kosten für die geschlossenen jüdischen Friedhöfe trägt. Die entsprechenden Kosten werden der Hamburger Friedhöfe Anstalt öffentlichen Rechts von der Freien und Hansestadt Hamburg erstattet; Zahlungen an die Gemeinde werden nicht geleistet. 8. Haben die in Artikel 13 vereinbarten regelmäßigen Gespräche zwischen der FHH und der Jüdischen Gemeinde stattgefunden? Wenn ja: wie oft und wann? Wenn nein: warum nicht? 9. Welche Vertreter der FHH haben jeweils an diesen Gesprächen teilgenommen? 10. Welche Themen wurden jeweils besprochen mit welchem Ergebnis? Ja. Seit dem Vertragsschluss 2007 finden laufende Kontakte auf verschiedenen Ebenen und mit verschiedenen Behörden statt, die nicht zentral erfasst werden. So bestehen insbesondere Kontakte zur Senatskanzlei, zur Innenbehörde und zur Polizei, zur Behörde für Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration sowie zur Behörde für Schule und Bildung. Die in diesem und im letzten Jahr durchgeführten Gespräche, die sich in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit rekonstruieren ließen, sind ohne Anspruch auf Vollständigkeit in der Anlage aufgeführt. 11. Welche weiteren Gespräche wird der Senat beziehungsweise Vertreter der FHH in Zukunft mit den Vertragspartnern führen? Bitte Termine angeben. Der Senat beabsichtigt, die Gespräche fortzuführen. Konkrete Termine stehen noch nicht fest. 12. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich des jüdischen Religionsunterrichts (Artikel 3)? 2

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/10440 Im Rahmen der Jüdischen Gemeinde erteilt der Landesrabbiner bei Bedarf katechetischen Unterricht zur Vorbereitung der Bat- beziehungsweise Bar Mizwa. Die Schülerinnen und Schüler der privaten jüdischen Joseph-Carlebach-Schule nehmen am dortigen jüdischen Religionsunterricht teil. An dem im Rahmen des staatlichen Schulwesens der Freien und Hansestadt Hamburg erteilten jüdischen Religionsunterricht nehmen im laufenden Schuljahr 2017/2018 insgesamt 18 Schülerinnen und Schüler teil. Acht Schülerinnen und Schüler haben in den vergangenen vier Jahren ihr mündliches Abitur in jüdischer Religion abgelegt. Der Unterricht wird von einer Lehrkraft mit Zweitem Staatsexamen und der Fakultas für jüdische Religion erteilt. Die Jüdische Gemeinde hat 2014 beschlossen, sich an der Weiterentwicklung des Religionsunterrichts für alle gemeinsam mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland, den muslimischen Religionsgemeinschaften DITIB-Nord, SCHURA und VIKZ sowie der Alevitischen Gemeinde zu beteiligen, sodass der Religionsunterricht an den staatlichen Schulen zukünftig von ihr mitverantwortet würde. Jüdischen Schülerinnen und Schülern aus allen Hamburger Schulen wäre es aber weiterhin möglich, am jüdischen Religionsunterricht der privaten jüdischen Joseph-Carlebach- Schule teilzunehmen. 3

Drucksache 21/10440 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Anlage Gespräch am Teilnehmer Gemeinde Teilnehmer FHH Thema Ergebnisse 05.12.2016 - Vertreter der Jüdischen Gemeinde in Hamburg, darunter der Stellvertretende Vorsitzende und der Landesrabbiner - Behördenleitung - Abteilungsleitung - Persönlicher Referent Einrichtung eines neuen Gemeindezentrums Information und Austausch zum Thema BA-Wandsbek: - Bezirksamtsleitung 26.01.2017 Landesrabbiner Senatskanzlei: Zweite Bürgermeisterin 14.03.2017 - Vertreter der Jüdischen 16.03.2017 - Vertreter der Jüdischen 19.03.2017 - Vertreter der Jüdischen - Amtsleitung 19.05.2017 Vorstandsvertreter Senatskanzlei: Zweite Bürgermeisterin 23.06.2017 Vorstandsvertreter Senatskanzlei: Abteilungsleitung Behörde für Inneres: Referatsleitung 07.07.2017 Landesrabbiner Senatskanzlei: Staatsrat Situation des jüdischen Lebens in Hamburg Darstellung der Netzwerkarbeit von BASFI und Netzwerkpartnern Prävention von Antisemitismus bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund Radikalisierungsprävention durch interreligiösen Dialog und Gemeindearbeit Situation des jüdischen Lebens in Hamburg Landesleistung Israelreise der Zweiten Bürgermeisterin Allgemeiner Austausch Information und Austausch zum Thema Erläuterung und Austausch zum Projekt Neue Wege Prävention von Antisemitismus bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund der Türkischen Gemeinde in Kooperation mit der Jüdischen Gemeinde Austausch zum Thema mit Vertreterinnen und Vertretern Hamburger Religionsgemeinschaften (Juden, Muslime, Christen) Austausch der Haltungen Organisatorisches Sicherheitsfragen Vereinbarung zum weiteren Vorgehen Situation des jüdischen Lebens in Hamburg Allgemeiner Austausch 4

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/10440 29.08.2017 Sicherheitsfragen Vereinbarung zum weiteren Vorgehen Vorstandsvertreter Senatskanzlei: 14.09.2017 Vorstandsvertreter Senatskanzlei: Landesleistung Vereinbarung zum weiteren Vorgehen Abteilungsleitung Darüber hinaus finden Einzelgespräche als reguläre Gremiensitzungen der mindestens viermal jährlich stattfindenden Plenen des Beratungsnetzwerks gegen Rechtsextremismus sowie anlassbezogen Sitzungen des Gremiums Hamburg bekennt Farbe statt, bei denen die Jüdische Gemeinde jeweils Mitglied ist. Eingebunden wird die Jüdische Gemeinde zudem bei den regelmäßig stattfindenden Fachforen des Integrationsbeirates. Im Übrigen fand außerdem in den vergangenen Jahren immer wieder anlassbezogen ein fachlicher Austausch zwischen der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) und der Jüdischen Gemeinde statt mit Blick speziell auf die Beratungssituation von Menschen jüdischen Glaubens in Hamburg. Darüber hinaus haben Gespräche mit der Innenbehörde bzw. der Polizei stattgefunden. In jährlichen Abständen trifft sich die Gemischte Kommission der Behörde für Schule und Berufsbildung und der Jüdischen Gemeinde, um Fragen des jüdischen Religionsunterrichts im Rahmen des staatlichen Schulwesens zu besprechen und die Übereinstimmung des Religionsunterrichts mit den Grundsätzen der Jüdischen Gemeinde sicherzustellen. An den Gesprächen nehmen für die zuständige Behörde der Landesschulrat und der zuständige Referent teil. 5