PROTOKOLL des Kolloquiums

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Transkript:

1 PROTOKOLL des Kolloquiums Ideenwettbewerb Neugestaltung Weißquartierplatz Landau in der Pfalz Auslober: Stadt Landau in der Pfalz Sitzungstag: 16.05.2018 Beginn: 12:00 Uhr Ende: 13:30 Uhr Ort: Altes Kaufhaus, Rathausplatz 9, Landau in der Pfalz Teilnehmer Jury: in Anlage Zunächst fand am 16.05.18 von 11:00 12:00 Uhr ein Vorgespräch mit den Mitgliedern des Preisgerichts statt. In dem Vorgespräch wurden die vorab eingegangenen Fragen der Teilnehmer besprochen und die durch die Wettbewerbsbetreuung in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung vorbereiteten Antworten teilweise ergänzt. Anschließend wurde von 12:00 bis 13:30 Uhr mit den anwesenden Teilnehmern das Kolloquium durchgeführt. Die Begrüßung erfolgte durch Bürgermeister Dr. Maximilian Ingenthron. Danach erläuterte Herr Hille kurz die Wettbewerbssaufgabe anhand einer Beamerpräsentation. Anschließend wurden die vorab schriftlich eingereichten Fragen beantwortet: 1. Formalien und Wettbewerbsleistungen F01: Wir möchten als Arbeitsgemeinschaft aus Landschaftsarchitekten und Architekten gerne an o.g. Wettbewerb teilnehmen. Ist es möglich, dass wir als Landschaftsarchitekten verantwortlich tätig sind, also die Federführung übernehmen? A01: Ja, dies ist möglich. F02: Zur Abgabe der räumlichen Darstellungen: Sind diese auf den max. 2 DIN A0 Plänen zu integrieren oder separat auf zusätzlichen DIN A3 Plänen abzugeben? A02: Sie sind zu integrieren. F03: Wir gehen davon aus, dass die zulässigen Piktogramme, Skizzen und plangrafischen Darstellungen der Konzeptidee auch auf den DIN A0 Plänen

2 anzusiedeln sind oder können/sollen diese auf separaten Plänen abgegeben werden? A03: Diese sollen auf den DIN A0-Plänen dargestellt werden. F04: Werden die Rückfragen/Antworten auf der Homepage hillearchitekten veröffentlicht? A04: Ja. 2. Wettbewerbsaufgabe und Grundlagen F05: Leider ist nicht ganz ersichtlich, welche Größe bzw. Grenze das Planungsgebiet vorsieht. Handelt es sich dabei ausschließlich um den Weißquartierplatz oder auch die Straßengestaltung um den Platz? Laut Modellfotos gehört der Straßenraum mit zum Planungsgebiet. Wo ist hier die genaue Grenze des Planungsgebietes anzusetzen? Gibt es eine Plangrundlage, wo dieses ersichtlich ist? A05: Eine entsprechende Unterlage wird den Teilnehmern auf der Website des betreuenden Büros zur Verfügung gestellt. Das Plangebiet erstreckt sich über die eigentliche Platzfläche. Eine Gesamtbetrachtung des Stadtraums einschließlich der angrenzenden Straßenflächen bis zu den begrenzenden Raumkanten soll jedoch in das Gesamtkonzept einfließen. Je nach Wettbewerbskonzept können die angrenzenden Straßenräume auch Teil der konkreteren Planung sein. F06: In den Auslobungsunterlagen ist leider kein Plan mit der genauen Straßenund Gehweglage enthalten. Können Sie uns diesen noch zur Verfügung stellen? A06: Dies ist der bereitgestellten dwg-grundlage zu entnehmen. F07: Wenn von historischen Funden (Westwallanlage, Bunkerreste, Stadtmauer etc.) ausgegangen werden kann, in welchen Tiefen sind diese zu erwarten (Ober- /Unterkante)? A07: Dies ist nicht umfassend bekannt, da abschließende Sondagearbeiten noch nicht durchgeführt wurden. Diese bleiben - abhängig von der Entscheidung zum weiteren Vorgehen nach Abschluss des Ideenwettbewerbs - dem weiteren Verfahren vorbehalten. Alle für den Ideenwettbewerb relevanten Angaben zu möglichen Bodenfunden sind der Auslobung zu entnehmen. Eingriffe in den Boden sind im Ideenwettbewerb keinen Einschränkungen in Lage oder Tiefe unterworfen. Prinzipiell ist der gesamte Platz unterbaubar. Der Umgang mit der Geschichte des Ortes bleibt dem jeweiligen Wettbewerbskonzept überlassen. Die Darstellung des Einflusses der Bodeneingriffe auf die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird von den Teilnehmern erwartet.

3 F08: Welche Nutzung wäre für einen evtl. Neubau auf dem Platz seitens der Stadt denkbar? A08: Eine der Innenstadt angemessene Nutzungsmischung oder eine dem Platz dienende Nutzung werden angestrebt. Der Vorschlag einer Nutzung im Rahmen des Ideenwettbewerbs wird von den Teilnehmern erwartet. F09: Dürfen die ca. 45 Laubbäume gefällt werden oder stehen diese unter einer Baumschutzverordnung? Welche Baumart(en) sind die Laubbäume? A09: Die Bäume dürfen entfallen. Auf dem Weißquartierplatz stehen 45 Laubbäume, vorwiegend Baumhasel, Eschen und Roßkastanien, ferner Zierkirschen und Mandelbäume. Die Bäume wurden Mitte der 1980er Jahre gepflanzt. Viele von den ursprünglichen Bäumen wurden durch Ersatzbäume ausgetauscht, da sich insbesondere die Baumhasel auf dem Standort schlecht entwickelt bzw. abstirbt. An vielen Stellen wird durch das Wurzelwerk im Bereich der Baumbeete bereits das Pflaster angehoben. Dies kann u.a. damit zusammen hängen, dass der vorhandene Boden als Baumstandort ungünstig und die Baumbeete zu klein bemessen sind. Mittel- bis langfristig müsste hierzu eine Lösung gefunden werden. Bei einer Entfernung der Bäume ist grundsätzlich der Artenschutz im nachgelagerten Bebauungsplanverfahren zu beachten. Eine Baumschutzverordnung oder satzung gibt es nicht in Landau, die Bäume sind gesetzlich nicht geschützt. F10: Um welche Art bzw. Arten handelt es sich bei den auf dem Platz vorhandenen Bäumen? Können Sie Angaben zu Alter und Erhaltungszustand der Bäume machen? A10: Siehe vorherige Antworten. F11: In den Landesvorschriften (GarVo, VV zu Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze für Kraftfahrzeuge) sind für öffentliche Parkgaragen keine Frauen- /Familien- und Elektroladestellplätze gefordert. Bestehen von Seiten der Stadt Landau diesbezüglich Anforderungen? A11: Frauen- und Elektroladestellplätze sollen vorgesehen werden. Definierte Anforderungen seitens der Stadt Landau bestehen jedoch nicht. F12: Ist im Falle einer geplanten Tiefgarage eine Parkhausaufsicht von Seiten der Stadt Landau gewünscht? A12: Nein F13: Im Falle einer geplanten Tiefgarage müssen Bäume gefällt werden. Ist von Seiten der Stadt Landau für diese Bäume ein Ausgleich durch Neuanpflanzung vorzusehen?

4 A13: Die Anforderung an eine hochwertige landschaftsarchitektonische Planung ist in der Auslobung enthalten. Aussagen zur Platzbegrünung werden von den Teilnehmern erwartet. Art und Umfang von Neuanpflanzungen bleiben dabei dem jeweiligen Wettbewerbskonzept überlassen. Eine Ersatzpflanzung kann auch an anderer Stelle erfolgen bzw. andere Begrünungsmaßnahmen können als Ersatz dienen. F14: Gibt es Vorgaben zum Umgang mit den Bestandsbäumen? A14: Vom Grundsatz her nein, ansonsten siehe vorherige Antworten. F15: Die Planung einer Tiefgarage stellt zwangsläufig einen Eingriff in das Bodendenkmal dar. Können Bereiche benannt werden, die definitiv von einer unterirdischen Bebauung auszuschließen sind? Durch eine flächige unterirdische Bebauung würde das gesamte Bodenarchiv des Platzes zerstört werden. Ist dies beabsichtigt? A15: Siehe vorherige Antworten. F16: Ist eine zwei geschossige Tiefgarage in Hinsicht auf den Grundwasserstand und den daraus resultierendem Mehraufwand denkbar? A16: Dies ist denkbar. Der Grundwasserstand ist nicht bekannt. Auf Grund der Lage der nahe gelegenen Queich (OK Wasserlauf ca. 3-4 m unter OK Straße, ca. +138,70 ünn) ist jedoch anzunehmen, dass bereits eine eingeschossige Tiefgarage in den Bereich des Grundwassers eintritt. Die Darstellung des Einflusses der Bodeneingriffe auf die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird von den Teilnehmern erwartet. F17: Das Planungsgebiet befindet sich in Flussnähe. Sind besondere Vorkehrungen für den Hochwasserschutz zu treffen (ober- und unterirdisch)? A17: Das Bachbett der Queich ist verhältnismäßig breit. Bisher kamen noch keine Überschwemmungen im Wettbewerbsbereich vor. Vorkehrungen für den Hochwasserschutz können daher im Rahmen des Ideenwettbewerbs unbeachtet bleiben. F18: Für das Gebiet wird ein neuer B-Plan erstellt, gibt es schon Vorgaben zur GRZ und GFZ? A18: Der Aufstellungsbeschluss zu dem Bebauungsplan A14 Weißquartierplatz ist der Auslobung als Anlage 12 beigefügt. Darüber hinaus gibt es noch keine weiteren Festsetzungen. Diese bleiben abhängig von der Entscheidung zum weiteren Vorgehen nach Abschluss des Ideenwettbewerbs dem weiteren Verfahren vorbehalten. Für die Wettbewerbsaufgabe gilt, dass sich ein Bauvorhaben in Lage, Form, Höhe und Gestaltung maßstäblich in die umgebende Bebauung einfügen muss.

5 F19: Gibt es vom Auslober Vorstellungen für die Nutzung eines evtl. neuen Gebäudes auf dem Weißquartierplatz oder genügt die Darstellung einer Baumasse? A19: Siehe vorherige Antworten. Es sollen Grundrisse schematisch dargestellt werden. F20: Gibt es Vorgaben/Vorschläge für die Nutzung der Platzfläche seitens des Auslobers oder der Anwohner? A20: Alle wesentlichen Erwartungen sind in die Auslobung eingeflossen. Konkrete Aspekte die genannt werden sind u.a. der Wunsch nach einem attraktiven Ort des Zusammenlebens, als Treffpunkt, für Stadtteilfeste, kulturelle Anlässe und zum Aufenthalt. Wichtig ist dabei die Fragestellung nach dem künftigen Charakter des Platzes an dem verschiedenste Nutzungsansprüche zusammenkommen. Eine Aussage dazu und die Integration von weiteren Vorschlägen ist den Teilnehmern überlassen. F21: Wie hoch ist das geschätzte Verkehrsaufkommen auf der Martin-Luther- Str., Weißquartierstr. und der Moltkestr., auch im Verhältnis der Straßen untereinander? A21: Das Ergebnis der Verkehrszählung aus dem Jahre 2016 wird den Teilnehmern auf der Website des betreuenden Büros zur Verfügung gestellt. Die Verkehrsbelastung der Straßen im Umfeld des Weißquartierplatzes ist darin dargestellt. Ein detailliertes Verkehrskonzept ist nicht Bestandteil des Wettbewerbs. F22: Können die o.g. Straßen auch als Einbahnstraßen ausgebildet werden? A22: Für die Moltkestraße/ Reduitstraße von der Martin-Luther-Straße bis zur Ostbahnstraße östlich des Wettbewerbgebietes wäre dies denkbar, nicht aber für die übrigen angrenzenden Straßen. F23: In Teil C der Auslobung unter Punkt 2. Funktionalität, heißt es in Bezug auf die Konzeption der Parkierungsanlagen, dass eine spätere Nachnutzung im Zuge eines geänderten Mobilitätsverhaltens möglich sein sollte. Gibt es in diesem Sinne bereits ein spezifisches Mobilitätskonzept o.ä. der Stadt Landau, welches neben dem ÖPNV ein erweitertes Spektrum zukünftiger Alternativen zum privaten Pkw-Verkehr anvisiert und ggf. konkrete Ziele vorgibt? A23: Die Stadt Landau erstellt derzeit ein verkehrsmittelübergreifendes Mobilitätskonzept. Der aktuelle Bearbeitungsstand ist auf der Homepage www.landau-vernetzt-mobilitaet.de ersichtlich. Der benannte Punkt bezieht sich jedoch nicht auf dieses Konzept. Er ist so zu verstehen dass eine gewisse Flexibilität in der Nutzung im Sinne einer nachhaltigen Planung vorzusehen ist.

6 3. Unterlagen F24: Beim Importieren der Fassadenabwicklung fehlen die integrierten.jpeg Dateien. Können Sie diese separat bzw. mit den dazugehörigen Verknüpfungen zur Verfügung stellen? A24: Diese werden auf der Website des betreuenden Büros zur Verfügung gestellt. F25: In der Anlage 15 Fassadenabwicklungen Umgebung sind in der PDF-Datei die umliegenden Gebäude dargestellt, in der DWG fehlen jedoch die verknüpften Bilddateien im jpg-format. Können diese den Wettbewerbsteilnehmern noch zur Verfügung gestellt werden? A25: Siehe vorherige Antwort. F26: Wo genau liegt die Bushaltestelle (aus den Plänen nicht ersichtlich) und muss diese in beide Fahrtrichtungen bedient werden? A26: Eine Unterlage zur Bushaltestelle wird auf der Website des betreuenden Büros zur Verfügung gestellt. Diese ist lediglich entsprechend der Auslobung auf der westlichen Straßenseite der Weißquartierstraße (Busfahrtrichtung Nord nach Süd) auszubilden. 4. Modellbau Zum Modellbau wird folgendes noch ergänzt: Topographische Veränderungen und die Zufahrt einer Tiefgarage sind im Modell darzustellen. F27: Wird bei o.g. Wettbewerb eine Modelleinsatzplatte geliefert? Wenn nicht, bitte ich um genauere Angaben der Maße Höhe, Breite, Länge und Materialien der Modelleinsatzplatte, auch als dxf-datei. A27: Auf der Website des betreuenden Büros werden eine Modellgrundlage, Angaben zur Materialstärke sowie Fotos des Umgebungsmodells zur Verfügung gestellt. F28: Zum Einsatzmodell wurden nur Bilder geliefert und keine.dwg Datei für den genauen Ausschnitt. Wird die Grundplatte des Einsatzmodells vom Auslober gestellt? Wenn ja, wo und wann kann die Grundplatte abgeholt werden? Wenn keine Grundplatte gestellt wird, wird eine exakte Plangrundlage benötigt, sowie Material und Stärke nach der die Platte angefertigt werden kann. A28: Siehe vorherige Antworten

7 F29: Sind für das Modell bestimmte Materialien festgesetzt oder sind diese frei wählbar (Bäume, Gebäude usw.)? A29: Die Materialien sind frei wählbar. F30: Wird eine Einsatzplatte auf Anforderung an die WB-Teilnehmer versendet (z.b. direkt vom Modellbauer) oder gibt es Angaben zum Umgriff und Dicke der Platte, die dann vom WB-Teilnehmer selbst mitgeliefert werden muss? A30: Siehe vorherige Antworten. F31: Wir bitten um weitere Informationen zum Einsatzmodell. Ist es möglich den Umriss des Modelleinsatzes zu verteilen? Welche Plattenstärke sollte die Grundplatte des Einsatzmodells haben? A31: Siehe vorherige Antworten. F32: Bitte stellen Sie eine Zeichnung mit dem Umriss der Modell-Einsatzplatte als PDF & DWG-Datei zur Verfügung. Bitte geben Sie die erforderliche Materialstärke an. A32: Siehe vorherige Antworten. F33: Gibt es einen Plan auf dem die Größe/Form der Einsatzplatte für das Modell zu sehen ist? Ebenso die Größe des WB-Gebietes? A33: Siehe vorherige Antworten. F34: Wäre es ggf. möglich eine dxf/ dwg- Datei des Modellbau-Einsatzkörpers zu beziehen? A34: Siehe vorherige Antworten. Folgende weitere Rückfragen wurden vor Ort im Anschluss gestellt: F35: Bei einer Unterbauung der Platzfläche wird davon ausgegangen dass auf Bodenfunde gestoßen wird. Wie soll mit möglichen Funden umgegangen werden? A35: Es spricht zum jetzigen Kenntnisstand aus archäologischer und denkmalpflegerischer Sicht nichts gegen die Entwicklung von Konzepten im Rahmen des Ideenwettbewerbs, die unter dem gesamten Platz eine Tiefgarage vorsehen. Im weiteren wird auf die Antwort A07 und die Auslobung selbst verwiesen. F36: Gibt es Aussagen zu Anregungen der Bürgerinitiative zum Weißquartierplatz? A36: Anregungen der Bürgerinitiative wurden im Vorfeld der Auslobung innerhalb des Preisgerichts diskutiert. Die Ergebnisse aus diesem Diskurs sind im

8 Wesentlichen in die Aufgabenstellung eingeflossen. Im Weiteren wird auf A20 und die Webseite der Bürgerinitiative verwiesen: www.weissquartierplatz.de F37: Fordert die Bürgerinitiative einen Platz gänzlich ohne Parkierung oder lediglich ohne überirdisches Parken? A37: Es wird auf die Website der Bürgerinitiative verwiesen, siehe vorherige Antwort. F38: Ist die Zahl von 180 Stellplätzen entsprechend der Auslobung fix? Werden diese gezählt? A38: Die Zahl der Stellplätze ist als Zielgröße in der Auslobung Grundlage der Bearbeitung. Im Rahmen der Vorprüfung werden diese gezählt und die Anzahl dem Preisgericht mitgeteilt. F39: Gibt es eine Vorgabe für eine Mindestgröße einer zusammenhängenden, freien Platzfläche? A39: Nein, hier wird seitens der Stadt keine Vorgabe gemacht. Allerdings ist die Schaffung einer flexiblen Freifläche denkbar, die multifunktional, auch bei Veranstaltungen, genutzt werden kann. Ziel soll sein, dass der Weißquartierplatz im Alltag gut zu nutzen ist, aber auch andere Funktionen zulässt. F40: Geht das Wettbewerbsgebiet bis zur nördlich anschließenden Platzrandbebauung? A40: Ja, siehe Grundlage dwg / Wettbewerbsgebiet. Vorschläge für den Bereich am Nordende des Platzes sind Teil der Aufgabenstellung. Es wird auf die Wichtigkeit der Außengastronomie an dieser Stelle hingewiesen. F41: Ist die Verkehrsberuhigung der beiden von Nord nach Süd führenden Straßen ein Ausschlusskriterium? A41: Dies ist freigestellt und stellt an sich kein Ausschlusskriterium dar. Bürgermeister Dr. Ingenthron übernimmt das Schlusswort und wünscht allen Teilnehmern viel Freude und Erfolg bei der Bearbeitung dieser für die Stadt so wichtigen Wettbewerbsaufgabe. Landau in der Pfalz, den 16.05.2018 gez. Marcus Hille Anlagen: a) Abgrenzung Wettbewerbsgebiet DWG b) Fassadenabwicklungen c) Modellbraugrundlage d) Unterlage Verkehrsströme e) Unterlage Bushaltestelle