Das Kärntner Chancen-Gleichheits-Gesetz

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Transkript:

Das Kärntner Chancen-Gleichheits-Gesetz In diesem Text geht es um die Rechte und Pflichten von Menschen mit Behinderung in Kärnten. In diesem Text stehen die wichtigsten Dinge dafür. Februar 2012 Leichte Sprache

Hinweis Der Text wurde in schwerer Sprache geschrieben von: Amt der Kärntner Landes-Regierung Mießtaler Straße 1 9020 Klagenfurt am Wörthersee Cornelia Klein hat den Text in die leichte Sprache übersetzt. Diese Menschen haben den Text geprüft: Ambika Bhalla Markus Srenk Christof Rainer Nadine Benne Corinna Eichwalder Peter Hauser Daniel Tischler Silvana Huss Jörg Wasserfaller Stefan Doujak Katharina Gressl

Wichtige Informationen In einem Gesetz stehen Regeln, an die sich alle Menschen halten müssen. Im Kärntner Chancen-Gleichheits-Gesetz stehen die Rechte und Pflichten von Menschen mit Behinderung in Kärnten. Das Kärntner Chancen-Gleichheits-Gesetz ist in schwerer Sprache. Jeder Mensch soll aber ohne Hindernisse erfahren können, was im Kärntner Chancen-Gleichheits-Gesetz steht. Deswegen hat das Land Kärnten dieses Heft in leichter Sprache gemacht. In diesem Heft geht es darum, was alles im Kärntner Chancen-Gleichheits-Gesetz steht. Im Kärntner Chancen-Gleichheits-Gesetz gibt es viele Paragrafen. Ein Paragraf ist ein Teil vom Kärntner Chancen-Gleichheits-Gesetz. Es gibt ein Zeichen für das Wort Paragraf. Das Zeichen ist:.

In diesem Heft gibt es 9 Kapitel: Im Kapitel 1 geht es um allgemeine Dinge. Im Kapitel 2 geht es um die Unterstützung, die Menschen mit Behinderung bekommen können. Im Kapitel 3 geht es um die Kosten der Unterstützung. Im Kapitel 4 geht es darum, wer welche Dinge für die Unterstützung macht. Im Kapitel 5 geht es um die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung. Im Kapitel 6 geht es um den Chancen-Gleichheits-Beirat. Im Kapitel 7 geht es darum, wie das Land Kärnten Dinge für die Zukunft plant. Im Kapitel 8 geht es darum, wer für die Unterstützung bezahlt. Im Kapitel 9 geht es um letzte wichtige Regeln. Info Die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung ist eine Ombuds-Stelle. Eine Ombuds-Stelle ist eine unabhängige Einrichtung. Diese Einrichtung kümmert sich kostenlos darum, dass niemand mit Behinderung ungerecht behandelt wird. Der Chancen-Gleichheits-Beirat ist eine Arbeits-Gruppe. Der Chancen-Gleichheits-Beirat berät das Land Kärnten, wenn es um Menschen mit Behinderung geht.

Inhaltsverzeichnis Hinweis... 2 Wichtige Informationen... 3 Inhaltsverzeichnis... 5 Kapitel 1 Allgemeines... 10 Für welche Menschen ist das Kärntner Chancen-Gleichheits-Gesetz?... 11 Für wen gibt es andere Gesetze?... 12 Wofür ist das Kärntner Chancen-Gleichheits-Gesetz?... 13 Was sind die Ziele vom Kärntner Chancen-Gleichheits-Gesetz?... 13 Darf das Land Kärnten mit anderen zusammenarbeiten, damit es die Ziele erreicht?... 14 Wann bekommt ein Mensch mit Behinderung eine Unterstützung, die im Kärntner Chancen-Gleichheits-Gesetz steht?... 15 Was passiert mit der Unterstützung, wenn man in ein anderes Bundes-Land siedelt?... 19 Ab wann bekommt man eine Unterstützung, wenn man neu nach Kärnten siedelt?... 21 Wie viel Unterstützung gibt Kärnten und was muss man selbst dafür tun?... 22 Wann darf Kärnten weniger Unterstützung geben, als im Kärntner Chancen-Gleichheits-Gesetz steht?... 30

Kapitel 2 Unterstützung... 34 Welche Unterstützung gibt es für Menschen mit Behinderung in Kärnten?... 35 Diese Dinge sind für jede Unterstützung wichtig... 37 Auf welche Art kann man eine Unterstützung vom Land Kärnten bekommen?... 39 Hilfe zum Lebens-Unterhalt... 41 Zuschuss für Therapien und Hilfsmittel... 50 Unterstützung für die Erziehung und Entwicklung von Menschen mit Behinderung.... 52 Fähigkeits-orientierte Beschäftigung und Teilhabe in der Arbeits-Welt... 55 Assistenz-Leistungen... 60 Unterstützung für eine Unterbringung in einer Einrichtung... 61 Beratung für Menschen mit Behinderung... 65 Andere Unterstützung für Menschen mit Behinderung... 66 Fahrt-Kosten-Zuschuss... 72 Kapitel 3 Kosten... 76 Kosten-Beitrag... 77 Kosten-Zuschuss... 79 Kosten-Ersatz... 81 Wann bekommt man Geld für eine Unterstützung zurück?... 88

Kapitel 4 Wer macht was?... 89 Anträge... 90 Informationen und Mitarbeit... 91 Wie müssen andere Ämter, Einrichtungen und Firmen mitarbeiten?... 95 Persönlicher Hilfe-Plan und Zukunfts-Plan... 99 Wen darf ein Amt wegen einer Meinung fragen?... 101 Entscheidungen... 103 Wann darf ein Amt sich mit jemandem einigen?... 105 Wann überprüft ein Amt, ob eine Unterstützung für den Menschen mit Behinderung noch passt?... 106 Ab wann bezahlt ein Amt für eine Unterstützung?... 107 Wann darf ein Amt sagen, dass ein Mensch mit Behinderung eine Unterstützung nicht mehr bekommt?.. 108 Wann Endet eine Unterstützung von selbst?... 110 Was kann ein Mensch mit Behinderung tun, wenn sie oder er mit einer Entscheidung von einem Amt nicht einverstanden ist?... 111 Was sind die Pflichten von Menschen mit Behinderung?... 114 Kapitel 5 Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung... 116 Was ist die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung?... 117 Warum gibt es die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung?... 117 Wer leitet die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung?... 118 Wie viel kostet es, wenn man die Hilfe der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung nutzt?... 121 Muss man immer seinen Namen sagen, wenn man die Hilfe der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung nutzt?... 121 Wer bezahlt dafür, dass es die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung gibt?... 122

Was macht die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung?... 123 Wen berät die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung?... 124 Was ist noch wichtig für die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung?... 126 Wer darf die Arbeit von der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung überprüfen?... 127 Kapitel 6 Chancen-Gleichheits-Beirat... 128 Was ist der Chancen-Gleichheits-Beirat?... 129 Wer arbeitet im Chancen-Gleichheits-Beirat?... 130 Wer leitet den Chancen-Gleichheits-Beirat?... 133 Wie arbeitet der Chancen-Gleichheits-Beirat?... 134 Wer bezahlt für die Dinge vom Chancen-Gleichheits-Beirat?... 137 Was dürfen die Menschen vom Chancen-Gleichheits-Beirat niemandem erzählen?... 139 Kapitel 7 Zukunft Planen... 140 Wie soll das Land Kärnten für die Zukunft planen?... 141 Kapitel 8 Wer bezahlt für die Unterstützung?... 142 Wer ist für die gleichen Chancen von Menschen mit Behinderung zuständig?... 143 Wer macht welche Dinge vom Kärntner Chancen-Gleichheits-Gesetz?... 143 Mit wem arbeitet das Land Kärnten zusammen, damit es die Unterstützungen geben kann?... 149 Darf das Land Kärnten die Vereine und Firmen unterstützen?... 153 Wer bezahlt für die Unterstützungen vom Kärntner Chancen-Gleichheits-Gesetz?... 154

Kapitel 9 Letzte wichtige Regeln... 155 Muss man für die Arbeit vom Amt etwas bezahlen, wenn man etwas vom Kärntner Chancen-Gleichheits-Gesetz braucht?... 156 Wer darf die Daten von Menschen mit Behinderung sammeln, nutzen und weitergeben?... 156 Wann bekommt jemand eine Strafe?... 171 Welche Regeln beachtet das Land Kärnten mit dem Kärntner Chancen-Gleichheits-Gesetz?... 173 Was passiert, wenn für das Kärntner Chancen-Gleichheits-Gesetz auch andere Gesetze wichtig sind?... 174 Ab wann gilt das Kärntner Chancen-Gleichheits-Gesetz?... 176 Ab wann gelten neue Verordnungen für das Kärntner Chancen-Gleichheits-Gesetz?... 177 Was ist passiert, wenn man eine Unterstützung schon vor dem Kärntner Chancen-Gleichheits-Gesetz bekommen hat?... 178 Was ist passiert, wenn eine Einrichtung schon vor dem Kärntner Chancen-Gleichheits-Gesetz einen Vertrag mit dem Land Kärnten hatte?... 179 Was ist mit dem eigenen Gesetz für die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung passiert?... 180 Darf sich das Kärntner Chancen-Gleichheits-Gesetz verändern?... 181

Kapitel 1 Allgemeines Kapitel 1 In diesem Kapitel geht es um die Paragrafen 1 bis 6a vom Kärntner Chancen-Gleichheits-Gesetz. In den Paragrafen geht es zum Beispiel um diese Dinge: Für wen ist das Kärntner Chancen-Gleichheits-Gesetz? Für wen gibt es andere Gesetze? Was sind die Ziele vom Kärntner Chancen-Gleichheits-Gesetz? Wann bekommt ein Mensch mit Behinderung eine Unterstützung die im Kärntner Chancen-Gleichheits-Gesetz steht? Wie viel Unterstützung gibt Kärnten? Was muss man selbst dafür tun? 10

Für welche Menschen ist das Kärntner Chancen-Gleichheits-Gesetz? Kapitel 1 Das Kärntner Chancen-Gleichheits-Gesetz gilt für Menschen mit Behinderung. Das Kärntner Chancen-Gleichheits-Gesetz sagt: Menschen mit Behinderung sind Menschen, die wahrscheinlich länger als 6 Monate verschiedene Dinge nicht machen können. Menschen mit Behinderung haben ihre Behinderung länger als 6 Monate. Menschen mit Behinderung können wegen ihrer Behinderung nur schwer in der Gesellschaft überall dabei sein. Menschen mit Behinderung sind diese Menschen: Menschen mit einer körperlichen Behinderung. Das sind zum Beispiel Menschen, die schwer gehen oder einen Rollstuhl nutzen. Menschen mit einer geistigen Behinderung. Zum Beispiel Menschen mit Lernschwierigkeiten. Menschen mit einer seelischen Behinderung. Menschen mit einer Sinnes-Behinderung. Das sind zum Beispiel Menschen, die nichts hören oder nichts sehen können. 11

Für wen gibt es andere Gesetze? Für alte Menschen, die eine Unterstützung brauchen. Sie brauchen die Unterstützung, weil Sie verschiedene Dinge nicht mehr machen können. Sie können die Dinge wegen ihrem Alter nicht mehr machen. Kapitel 1 Für alte Menschen, die in einem Pflegeheim sind. Zum Beispiel wenn eine Oma oder ein Opa Dinge nicht mehr alleine machen kann und deswegen in ein Pflegeheim geht. Für Menschen, die man nach einer Alkoholsucht oder Drogensucht in einer Einrichtung betreut. 12

Wofür ist das Kärntner Chancen-Gleichheits-Gesetz? Es gibt viele Aufgaben in Österreich. Der Staat Österreich teilt sich die Aufgaben mit den Bundes-Ländern. Das heißt: Manche Aufgaben macht der Staat Österreich. Manche Aufgaben machen die Bundes-Länder in Österreich. Kapitel 1 Das Kärntner Chancen-Gleichheits-Gesetz ist nur für die Aufgaben vom Bundes-Land Kärnten. Was sind die Ziele vom Kärntner Chancen-Gleichheits-Gesetz? Menschen mit Behinderung sollen in der Gesellschaft überall dabei sein. Genauso, wie Menschen ohne Behinderung. Menschen mit Behinderung sollen auch ein selbst-bestimmtes Leben haben können. 13

Darf das Land Kärnten mit anderen zusammenarbeiten, damit es die Ziele erreicht? Kapitel 1 Ja. Das Land Kärnten soll sogar mit anderen zusammenarbeiten. Zum Beispiel mit Vereinen, anderen Bundes-Ländern oder Staaten. Das soll dann sein: Wenn man dadurch das Ziel vom Kärntner Chancen-Gleichheits-Gesetz besser erreichen kann. Wenn es Sinn macht. Wenn man dadurch das Geld besser nutzen und sparen kann. Das Land Kärnten darf auch Projekte machen, wenn es die Unterstützung für Menschen mit Behinderung weiterentwickeln möchte. Oder wenn es eine neue Unterstützung für Menschen mit Behinderung ausprobieren möchte. Das Land Kärnten darf auch Ideen von anderen unterstützen. Zum Beispiel wenn ein Verein eine Idee für ein neues Projekt für Menschen mit Behinderung hat. 14

Wann bekommt ein Mensch mit Behinderung eine Unterstützung, die im Kärntner Chancen-Gleichheits-Gesetz steht? Kapitel 1 Wenn der Mensch mit Behinderung österreichischer Staats-Bürger ist oder die gleichen Rechte und Pflichten hat. Der Mensch mit Behinderung muss aber auch seinen Haupt-Wohnsitz in Kärnten haben. Oder der Mensch mit Behinderung muss tatsächlich in Kärnten leben. Wenn bei jemandem diese Dinge nicht so sind, dann kann die Kärntner Landes-Regierung ausnahmsweise trotzdem eine Unterstützung geben. Zum Beispiel wenn der Mensch mit Behinderung die Unterstützung sehr dringend braucht. Und wenn der Mensch mit Behinderung es sonst sehr schwer hat. Zum Beispiel weil sie oder er dann weit weg von seiner Familie sein muss. Wenn es sonst keine andere Möglichkeit für eine ähnliche Unterstützung gibt. Zum Beispiel wenn man keine ähnliche Unterstützung von einem anderen Gesetz bekommen kann. Wichtig: Wenn es eine ähnliche Unterstützung im Kärntner Mindest-Sicherungs-Gesetz gibt, bekommt man trotzdem die Unterstützung aus dem Kärntner Chancen-Gleichheits-Gesetz. 15

Hinweis: Diese Menschen haben die gleichen Rechte und Pflichten wie österreichische Staats-Bürger: Kapitel 1 Menschen aus einem anderen Staat der EU. Dazu gehören auch ausländische Angehörige von Österreicherinnen und Österreichern. Menschen aus einem anderen Staat, der einen besonderen Vertrag mit Österreich hat. Menschen aus einem anderen Staat. Der andere Staat unterstützt auch österreichische Bürger, wenn sie dort wohnen. Der andere Staat ist aber nicht in der EU. Der andere Staat hat auch keinen besonderen Vertrag mit Österreich. Menschen aus dem anderen Staat bekommen die Unterstützung aber nur dann: Wenn es ihnen damit nicht besser geht, als den Menschen in dem anderen Staat. Menschen, die in Österreich Asyl bekommen. Info Österreichische Staats-Bürger sind Menschen, die einen österreichischen Pass haben können. Haupt-Wohnsitz ist die Adresse, bei der man die meiste Zeit wohnt. 16

In der Kärntner Landes-Regierung arbeiten verschiedene Politikerinnen und Politiker. Kapitel 1 Im Kärntner Mindest-Sicherungs-Gesetz steht zum Beispiel, wann man nicht genug Geld zum Leben hat. EU ist eine Abkürzung für Europäische Union. In der EU sind verschiedene Staaten. Diese Staaten sind alle in Europa. Die Staaten haben sich zusammen-geschlossen. Sie machen jetzt vieles zusammen. Zum Beispiel machen sie auch Projekte zusammen. Österreich ist auch in der EU. Angehörige sind zum Beispiel die Kinder, die Ehefrau oder der Ehemann. Ausländische Angehörige sind Angehörige, die aus einem anderen Staat kommen. Sie leben aber in Österreich. Asyl heißt Schutz. Asyl bekommen Menschen aus einem anderen Staat, die in Österreich beschützt werden müssen. Diese Menschen müssen beschützt werden, weil sie in ihrem Staat in Gefahr sind. Zum Beispiel weil es in ihrem Staat Krieg gibt. 17

Wichtig: Normalerweise muss man arbeiten. Es gibt aber auch Menschen mit Behinderung, die nicht arbeiten müssen. Das sind diese Menschen: Kapitel 1 Menschen mit Behinderung, die nie eine bezahlte Arbeit machen können. Sie können das wegen ihrer Behinderung nicht. Menschen mit Behinderung, die schon in Pension gehen können. Sie können in Pension gehen, weil sie alt genug sind. Menschen mit Behinderung, die eine Ausbildung machen. Sie haben die Ausbildung vor ihrem 18-ten Geburtstag angefangen. Menschen mit Behinderung, die sich um ein kleines Kind kümmern. Das Kind lebt gemeinsam mit dem Menschen mit Behinderung. Das Kind ist noch nicht 3 Jahre alt. Es gibt auch niemand anderen, der sich um das Kind kümmern kann. Menschen mit Behinderung, die einen Angehörigen Pflegen. Die Angehörige oder der Angehörige muss aber mindestens die Pflege-Stufe 3 haben. 18

Menschen mit Behinderung, die sich um eine sterbende Person kümmern, Die Person wird bald sterben, weil sie zum Beispiel sehr krank ist. Info Kapitel 1 Die PVA sagt, in welcher Pflege-Stufe man ist. Die PVA ist eine Versicherung. Die PVA ist zum Beispiel für das Pflege-Geld zuständig. Was passiert mit der Unterstützung, wenn man in ein anderes Bundes-Land siedelt? Wenn man wegen einer anderen Unterstützung in ein anderes Bundes-Land siedelt, bekommt man auch in der Zukunft Unterstützungen aus dem Kärntner Chancen-Gleichheits-Gesetz. Wichtig: Die andere Unterstützung muss aber auch im Kärntner Chancen-Gleichheits-Gesetz stehen. Zum Beispiel geht man in ein anderes Bundes-Land, weil es nur dort eine besondere Einrichtung gibt. 19

Wenn ein Mensch mit Behinderung eine Unterstützung für seinen Arbeits-Platz bekommt und in ein anderes Bundes-Land siedelt, dann passiert das: Das Land Kärnten gibt die Unterstützung höchstens für 6 Monate. Das ist so, wenn das andere Bundes-Land erst später eine ähnliche Unterstützung gibt. Kapitel 1 In allen anderen Situationen passiert das: Das Land Kärnten gibt die Unterstützung bis zum Ende vom Monat. Aber nur, wenn das andere Bundes-Land eine ähnliche Unterstützung früher nicht gibt. Kärnten macht diese Dinge aber nur dann so, wenn das andere Bundes-Land es auch so macht. 20

Ab wann bekommt man eine Unterstützung, wenn man neu nach Kärnten siedelt? Kapitel 1 Manchmal bekommt ein Mensch mit Behinderung in einem anderen Bundes-Land eine Unterstützung für den Arbeits-Platz. Wenn der Mensch mit Behinderung aus dem anderen Bundes-Land nach Kärnten siedelt, dann passiert das: Das Land Kärnten gibt eine ähnliche Unterstützung erst nach 6 Monaten. In allen anderen Situationen passiert das: Das Land Kärnten gibt eine Unterstützung vom Kärntner Chancen-Gleichheits-Gesetz ab dem nächsten Monat. Kärnten macht diese Dinge nur dann so, wenn das andere Bundes-Land es auch so macht. 21

Wie viel Unterstützung gibt Kärnten und was muss man selbst dafür tun? Kapitel 1 Wenn Menschen mit Behinderung nicht genug Geld für eine Unterstützung haben, dann können sie die Unterstützung vom Kärntner Chancen-Gleichheits-Gesetz bekommen. Das heißt: Menschen mit Behinderung müssen erst mal dieses Geld für die Unterstützung nutzen: Ihr Einkommen Ihr Vermögen Geld von anderen Info Einkommen ist Geld. Man bekommt das Geld öfters. Zum Beispiel 1 mal im Monat. Es ist das ganze Geld, das man zum Leben hat. Vermögen ist Geld, Man hat das Geld schon. Vermögen ist zum Beispiel Geld auf einem Sparbuch. Oder es ist Geld, das man bekommt. Zum Beispiel wenn man etwas sehr Wertvolles verkauft. Man bekommt das Geld also nicht regelmäßig. 22

Auf den nächsten Seiten steht, was zum Einkommen und Vermögen dazu gehört. Auf den nächsten Seiten steht auch, Kapitel 1 was man mit dem Geld von anderen meint. Was gehört alles zum Einkommen? Das Kärntner Chancen-Gleichheits-Gesetz sagt das: Einkommen ist das ganze Geld, das ein Mensch mit Behinderung bekommt. Was gehört nicht zum Einkommen? Pflege-Geld Außer der Mensch mit Behinderung bekommt eine Unterstützung für die Pflege. Zum Beispiel in einer Tages-Stätte. Oder in einer Wohngruppe für Menschen mit Behinderung. Bei diesen Menschen mit Behinderung zählt das Pflege-Geld dann zum Einkommen. Man schaut dabei aber darauf, wie lange der Mensch mit Behinderung in der Einrichtung ist. Zum Beispiel wie viele Stunden der Mensch mit Behinderung in der Tages-Stätte ist. Unterstützungen, die im Familien-Lasten-Ausgleichs-Gesetz stehen. Zum Beispiel die Familien-Beihilfe. Kinder-Absetz-Beträge, die im Einkommen-Steuer-Gesetz stehen. 23

Wenn man zu wenig Geld für die Miete hat, bekommt man eine Wohn-Beihilfe. Man kann aber auch noch eine Hilfe zum Lebens-Unterhalt bekommen. Die Hilfe zum Lebens-Unterhalt ist eine Unterstützung zum Leben und eine Unterstützung zum Wohnen. Kapitel 1 Kärnten sagt genau, wie viel Geld die Unterstützung zum Leben ist. Und wie viel Geld die Unterstützung zum Wohnen ist. Manchmal ist die Wohn-Beihilfe mehr Geld, als die Unterstützung zum Wohnen. Das was mehr ist, ist dann kein Einkommen. Manchmal bekommt man Geld von den Eltern. Normalerweise ist dieses Geld auch Einkommen. Manchmal gehört das Geld aber nicht zum Einkommen. Das ist so, wenn der Mensch mit Behinderung schon älter als 25 Jahre alt ist. Wenn der Mensch mit Behinderung also jünger als 25 Jahre alt ist, dann ist das Geld Einkommen. 24

Pflege-Geld bekommt man, wenn man Unterstützung bei der Pflege braucht. Info Kapitel 1 In einer Tages-Stätte sind Menschen mit Behinderung. Sie sind dort tagsüber. Abends fahren Sie wieder nach Hause. Im Familien-Lasten-Ausgleichs-Gesetz steht, welche Unterstützung Familien mit Kindern bekommen können. Die Familien-Beihilfe ist Geld. Alle Eltern bekommen das Geld für ihre Kinder. Familien-Beihilfe bekommen die Eltern so lange, bis die Kinder mit Behinderung ihren 25. Geburtstag feiern. Wenn die Kinder mit Behinderung nie arbeiten können, bekommen sie die Familien-Beihilfe länger. Kinder-Absetz-Beträge sind Geld, dass man behalten darf. Man darf das Geld behalten, weil man Kinder hat. Im Einkommen-Steuer-Gesetz steht, wie viel man von seinem Einkommen behalten darf. Im Einkommen-Steuer-Gesetz steht auch, wie viel man von seinem Einkommen an den Staat Österreich bezahlen muss. 25

Hinweis: Bei manchen Unterstützungen gibt es noch andere Dinge, die kein Einkommen sind. Oder Dinge, die man beim Einkommen beachten muss. Zum Beispiel wie viel man behalten darf. Diese Dinge stehen im Kapitel 2. Kapitel 1 Was gehört nicht zum Vermögen? Menschen mit Behinderung müssen ihr Vermögen für die Unterstützung nutzen. Manchmal können Menschen mit Behinderung ein Vermögen aber nicht verbrauchen. Sie können das Vermögen nicht verbrauchen, weil das sehr schlimm für sie wäre. Zum Beispiel können Sie ihr Auto nicht verkaufen, weil sie es wegen ihrer Behinderung dringend brauchen. Deswegen gibt es auch Vermögen, dass Menschen mit Behinderung nicht verbrauchen müssen. 26

Diese Dinge sind zum Beispiel Vermögen, dass Menschen mit Behinderung nicht verbrauchen müssen: Kapitel 1 Dinge, die man zum Arbeiten braucht. Dinge, die man in einer normalen Wohnung hat. Auto Man darf das Auto aber nur behalten, wenn man das Auto dringend braucht. Zum Beispiel weil man wegen einer Behinderung sonst nicht mehr Einkaufen gehen kann. Oder weil man sonst nicht mehr zur Arbeit kommt. Einen Teil vom Geld, das man gespart hat. Kärnten sagt jedes Jahr, wie viel gespartes Geld man haben darf. Zum Beispiel hat Kärnten im Jahr 2016 gesagt, dass man im Jahr 2017 ungefähr 5066 Euro haben darf. Man darf auch noch anderes Vermögen haben. Zum Beispiel sehr wertvollen Schmuck. Aber nur, wenn man die Unterstützung nicht länger als 6 Monate braucht. 27

Manchmal haben Menschen mit Behinderung ein Vermögen. Manchmal können sie das Vermögen aber nicht verbrauchen. Zum Beispiel können sie eine Wohnung noch nicht verkaufen. Das Land Kärnten darf dann das sagen: Der Mensch mit Behinderung bekommt eine Unterstützung für eine längere Zeit nur, wenn das Land Kärnten später Geld zurück bekommt. Kapitel 1 Später heißt: wenn der Mensch mit Behinderung das Vermögen verbrauchen kann. Zum Beispiel wenn der Mensch mit Behinderung die Wohnung verkaufen kann. Geld von Anderen ist dieses Geld: Ein Teil vom Einkommen von der Partnerin oder vom Partner. Der Partner ist zum Beispiel die Ehefrau oder der Ehemann. Der Partner lebt im gleichen Haus oder in der gleichen Wohnung, wie der Mensch mit Behinderung. Ein Teil vom Einkommen von den Eltern. Die Eltern müssen aber nur dann für die Unterstützung bezahlen, wenn das Kind mit Behinderung die Familien-Beihilfe bekommt. 28

Geld das man freiwillig von Anderen bekommt. Manchmal bekommen Menschen mit Behinderung Geld von Anderen. Die Anderen geben das Geld freiwillig. Zum Beispiel gibt eine Oma ihrem Enkelkind ein wenig Geld. Menschen mit Behinderung müssen dieses Geld nicht für die Unterstützung nutzen. Das Geld darf aber nicht so viel sein, dass man keine Unterstützung mehr zum Leben braucht. Kapitel 1 Geld, auf das man ein Recht hat. Man muss das Geld also bekommen. Zum Beispiel hat man ein Recht auf einen Unterhalt. Manchmal bekommt man das Geld aber trotzdem nicht. Menschen mit Behinderung müssen sich dann darum kümmern, dass sie das Geld bekommen. Sie müssen dann zum Beispiel zu einem Gericht gehen. Sie müssen sich aber nur darum kümmern, wenn man es ihnen zumuten kann. Und wenn es eine Möglichkeit gibt, dass sie das Geld dann bekommen. Info Unterhalt ist Geld zum Leben. Unterhalt bekommt man von den Eltern. Man bekommt Unterhalt, wenn man zum Beispiel nicht mehr zuhause wohnt. Oder wenn die Eltern nicht mehr zusammenleben. 29

Hinweis: Bei machen Unterstützungen gibt es noch andere Dinge, die man beim Geld von Anderen beachten muss. Diese Dinge stehen im Kapitel 2. Kapitel 1 Wann darf Kärnten weniger Unterstützung geben, als im Kärntner Chancen-Gleichheits-Gesetz steht? Manchmal bekommen Menschen mit Behinderung eine Hilfe zum Lebens-Unterhalt. Die Hilfe zum Lebens-Unterhalt ist Geld zum Leben und Geld zum Wohnen. Das Land Kärnten darf manchmal sagen, das der Mensch mit Behinderung nicht die ganze Hilfe zum Lebens-Unterhalt bekommt. Der Mensch mit Behinderung bekommt dann nur so viel Hilfe zum Lebens-Unterhalt, wie es unbedingt sein muss. 30

Wann darf das Land Kärnten sagen, dass der Mensch mit Behinderung weniger Hilfe zum Lebens-Unterhalt bekommt? Kapitel 1 Wenn der Mensch mit Behinderung die Hilfe zum Lebens-Unterhalt nicht sparsam verwendet. Und das Land Kärnten die Hilfe zum Lebens-Unterhalt nicht anders geben kann. Wenn der Mensch mit Behinderung sich nicht darum kümmert, dass er das Geld von Anderen bekommt. Aber nur, wenn der Mensch mit Behinderung ein Recht auf das Geld hat. Wenn der Mensch mit Behinderung nicht genug arbeiten möchte. Manchmal gibt das Land Kärnten also nicht mehr die ganze Unterstützung. Das Land Kärnten muss den Menschen mit Behinderung aber vorher einmal ermahnen. Das heißt: Das Land Kärnten muss dem Menschen mit Behinderung schreiben, dass sie oder er sich bessern muss. Das Land Kärnten darf aber immer nur die Hälfte weniger geben. Das Land Kärnten darf die Unterstützung auch nur nach und nach weniger geben. 31

Das Land Kärnten darf nur in ganz besonderen Situationen noch weniger Unterstützung geben. Das ist zum Beispiel so, wenn jemand nicht arbeiten gehen mag. Die Person mag nicht arbeiten, obwohl das Land Kärnten die Person schon 3-mal ermahnt hat. Das heißt: Das Land Kärnten hat der Person schon 3-mal geschrieben, dass sie oder er arbeiten gehen soll. Kapitel 1 Was passiert, wenn sich ein Mensch mit Behinderung mit Absicht arm macht? Das Land Kärnten darf weniger Unterstützung geben. Das Land Kärnten darf nur noch 75 Prozent von der Unterstützung geben. 75 Prozent ist drei-viertel von der Unterstützung. Das Land Kärnten darf das aber höchstens für 10 Jahre machen. Ein Mensch mit Behinderung macht sich mit Absicht arm, wenn sie oder er zum Beispiel diese Dinge tut: Das ganze Geld verschenkt. Etwas nicht nimmt, das sie oder er geerbt hat. Der Mensch mit Behinderung macht das in den 3 Jahren bevor sie oder er die Unterstützung braucht. Oder der Mensch mit Behinderung macht das, während sie oder er die Unterstützung bekommt. 32

Das Land Kärnten darf nicht weniger Unterstützung geben, wenn der Mensch mit Behinderung das sagen kann: Kapitel 1 Sie oder er hat nicht absichtlich Geld verschenkt. Sie oder er wollte damit nicht versuchen, mehr Unterstützung zu bekommen. Für Sie oder Ihn wäre es besonders schlimm gewesen, wenn sie oder er das Geld nicht verschenkt hätte. Worauf muss das Land Kärnten schauen, wenn es nicht die ganze Unterstützung gibt? Der Mensch mit Behinderung muss einen Platz zum Wohnen haben. Der Mensch mit Behinderung muss genug Geld zum Leben haben. 33

Kapitel 2 Unterstützung In diesem Kapitel geht es um die Paragrafen 7 bis 16 vom Kärntner Chancen-Gleichheits-Gesetz. In den Paragrafen geht es zum Beispiel um diese Dinge: Kapitel 2 Welche Unterstützung gibt es für Menschen mit Behinderung in Kärnten? Was muss sein, damit man die Unterstützung bekommt? Was muss man dazu bezahlen, wenn man die Unterstützung nutzt? 34

Welche Unterstützung gibt es für Menschen mit Behinderung in Kärnten? Menschen mit Behinderung sollen die gleichen Chancen haben, wie Menschen ohne Behinderung. Deswegen gibt es diese Unterstützungs-Möglichkeiten für sie: Hilfe zum Lebens-Unterhalt Auf Seite 41 erfahren Sie mehr über diese Unterstützung. Kapitel 2 Zuschuss für Therapien und Hilfsmittel Auf Seite 50 erfahren Sie mehr über diese Unterstützung. Unterstützung für die Erziehung und Entwicklung von Menschen mit Behinderung Auf Seite 52 erfahren Sie mehr über diese Unterstützung. Fähigkeits-orientierte Beschäftigung und berufliche Eingliederung Auf Seite 55 erfahren Sie mehr über diese Unterstützung. Assistenz-Leistungen Menschen mit Behinderung sollen in der Gesellschaft überall dabei sein können. Auf Seite 60 erfahren Sie mehr über diese Unterstützung. Unterbringung in Einrichtungen Auf Seite 61 erfahren Sie mehr über diese Unterstützung. Beratung für Menschen mit Behinderung Auf Seite 65 erfahren Sie mehr über diese Unterstützung. Andere Unterstützung Auf Seite 66 erfahren Sie mehr über diese Unterstützung. 35

Fahrt-Kosten-Zuschuss Auf Seite 72 erfahren Sie mehr über diese Unterstützung. Info Hilfe zum Lebens-Unterhalt heißt: Menschen mit Behinderung können Geld zum Leben vom Land Kärnten bekommen. Ein Zuschuss ist Geld. Man bekommt das Geld für etwas dazu. Kapitel 2 Eine Fähigkeits-orientierte Beschäftigung ist zum Beispiel in einer Beschäftigungs-Werkstatt oder Tages-Stätte. Man macht dort Dinge, die man gut kann. Man lernt dort auch neue Dinge. Mit beruflicher Eingliederung meint man das: Menschen mit Behinderung sollen eine Unterstützung bekommen, damit sie einen Beruf in einer normalen Firma machen können. Assistenz-Leistungen sind für Menschen mit Behinderung. Eine Assistenz-Leistung ist zum Beispiel eine Unterstützung beim Kochen oder beim Besuchen von Freunden. Ein Fahrt-Kosten-Zuschuss ist Geld, Man bekommt das Geld manchmal für eine Fahrt dazu. Zum Beispiel wenn man in eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung fahren muss. Und wenn man von der Einrichtung wieder nach Hause fährt. 36

Diese Dinge sind für jede Unterstützung wichtig: Die Unterstützung soll so sein, wie es der Mensch mit Behinderung braucht. Die Unterstützung soll es möglich machen, dass sich der Mensch mit Behinderung selbst helfen kann. Die Unterstützung soll die Selbst-Bestimmung von Mensch mit Behinderung stärker machen. Kapitel 2 Menschen mit Behinderung sollen durch die Unterstützung die Verantwortung für sich selbst besser übernehmen können. Wenn Kärnten eine Unterstützung gibt, soll man die Wünsche von Menschen mit Behinderung beachten. Das soll man so gut es geht machen. Die Unterstützung soll so sein, dass sie für lange Zeit gut funktioniert. Man soll auch die Ziele damit gut erreichen. Die Unterstützung soll auch so sein, dass der Mensch mit Behinderung in der Gesellschaft dabei bleiben kann. Die Unterstützung ist für Menschen mit Behinderung. Ein Gericht darf nicht sagen, dass der Mensch mit Behinderung damit Schulden bezahlen muss. Menschen mit Behinderung dürfen die Unterstützung aber auch nicht an andere Personen weitergeben. 37

Es gibt Menschen, die verschiedene Dinge für die Unterstützungen machen. Zum Beispiel die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von den Ämtern. Diese Menschen müssen sich gut mit Menschen mit Behinderung auskennen. Diese Menschen können aber auch eine Hilfe für ihre Arbeit bekommen. Zum Beispiel ein Gespräch. Das Gespräch macht dann eine Person, die nicht beim Land Kärnten arbeitet. Kapitel 2 38

Auf welche Art kann man eine Unterstützung vom Land Kärnten bekommen? Man kann eine mobile Unterstützung bekommen. Die Unterstützung kommt also zu einem nach Hause. Zum Beispiel ein Pflege-Dienst. Man kann eine ambulante Unterstützung bekommen. Man fährt also zu der Unterstützung. Danach fährt man wieder nach Hause. Zum Beispiel fährt man zu einer Therapie. Kapitel 2 Man kann eine teil-stationäre Unterstützung bekommen. Teil-stationäre Unterstützung heißt: Man ist zum Beispiel von morgens bis abends in einer Tages-Stätte. Man bekommt in der Tages-Stätte auch etwas zum Essen. Diese Unterstützung bekommt man nur, wenn alle damit einverstanden sind. Und wenn nur diese Unterstützung geht. Man kann eine voll-stationäre Unterstützung bekommen. Voll-stationäre Unterstützung heißt: Man ist fast immer in einer Einrichtung. Man übernachtet auch in der Einrichtung. Eine voll-stationäre Unterstützung ist zum Beispiel eine Wohn-Einrichtung für Menschen mit Behinderung. Diese Unterstützung bekommt man auch nur, wenn alle damit einverstanden sind. Und wenn nur diese Unterstützung geht. 39

Man kann die Unterstützung als Geld-Leistung bekommen. Geld-Leistung heißt: Man bekommt das Geld für eine Unterstützung vom Land Kärnten. Zum Beispiel bekommt man Geld für eine Therapie. Man muss dann mit dem Geld die Therapie selbst bezahlen. Das Geld kann man 1-mal bekommen. Wenn die Unterstützung wahrscheinlich länger als 3 Monate dauert, bekommt man das Geld öfters. Zum Beispiel jeden Monat. Kapitel 2 Man kann die Unterstützung als Sach-Leistung bekommen. Sach-Leistung heißt: Kärnten bezahlt direkt für die Unterstützung. Zum Beispiel bezahlt das Land Kärnten das Geld direkt an die Einrichtung in der man ist. Man bekommt dann kein Geld vom Land Kärnten. Die Sach-Leistung kann man 1-mal bekommen. Wenn die Unterstützung wahrscheinlich länger als 3 Monate dauert, bekommt man die Sach-Leistung öfters. Zum Beispiel jeden Monat. 40

Hilfe zum Lebens-Unterhalt Menschen mit Behinderung können Hilfe zum Lebens-Unterhalt bekommen. Dafür muss ihre Situation so sein, wie es im Kärntner Mindest-Sicherungs-Gesetz steht. Hilfe zum Lebens-Unterhalt heißt: Menschen mit Behinderung können Geld zum Leben vom Land Kärnten bekommen. Info Kapitel 2 Im Kärntner Mindest-Sicherungs-Gesetz steht zum Beispiel, wann man nicht genug Geld zum Leben hat. Die Hilfe zum Lebens-Unterhalt ist Geld für diese Dinge: Essen und Kleidung Körperpflege Zum Beispiel für Seife oder Zahncreme. Dinge, die man in der Wohnung braucht Zum Beispiel für Kochlöffel und Töpfe. Heizung und Strom Normale Dinge, die ein Mensch für sich tut Diese Dinge tut ein Mensch, damit sie oder er in der Gesellschaft dabei sein kann. Zum Beispiel mit Freunden ins Kino oder in ein Museum gehen. 41

Die Hilfe zum Lebens-Unterhalt ist auch Geld zum Wohnen. Das Geld ist also auch für diese Dinge: die Miete Dinge, die man für die Wohnung noch bezahlt Zum Beispiel bezahlt man für den Müll. Man bezahlt auch für das Wasser, das man verbraucht. Kapitel 2 Wann bekommt man die Hilfe zum Lebens-Unterhalt? Manchmal braucht man die Hilfe zum Lebens-Unterhalt nur für eine kurze Zeit. Man bekommt das Geld dann einmal. Manchmal braucht man die Hilfe zum Lebens-Unterhalt für eine längere Zeit. Man bekommt das Geld dann jeden Monat. Die Hilfe zum Lebens-Unterhalt bekommt man aber nur, wenn man keine Hilfe zum Leben von einer anderen Person bekommen kann. Zum Beispiel kann man nicht bei einer anderen Person wohnen oder Essen. Man bekommt zum Beispiel auch nicht alles geschenkt, was man braucht. 42

Wie viel ist die Hilfe zum Lebens-Unterhalt? Die Hilfe zum Lebens-Unterhalt ist so viel Geld, wie dem Mensch mit Behinderung bis zum Mindest-Standard fehlt. Die Kärntner Landes-Regierung muss jedes Jahr sagen, wie viel Geld der Mindest-Standard in Kärnten ist. Der Mindest-Standard sagt, wie viel Geld man zum Leben braucht. Wenn man weniger Geld hat, dann kann man davon nicht Leben. Deswegen bekommt man dann Hilfe zum Lebens-Unterhalt. Kapitel 2 Für die Hilfe zum Lebens-Unterhalt ist deswegen wichtig, wie viel Einkommen der Mensch mit Behinderung jeden Monat zum Leben hat. Was zum Einkommen gehört, steht auf der Seite 23. Die Hilfe zum Lebens-Unterhalt bekommt man nur dann: Wenn man mindestens 10 Euro braucht, damit man den Mindest-Standard zum Leben hat. Die Hilfe zum Lebens-Unterhalt bekommt man ab dem Tag, an dem man den Antrag abgegeben hat. 43

Info Mindest-Standard ist eine Zahl. Der Mindest-Standard sagt das: So viel Geld brauchen die Menschen mit Behinderung jeden Monat mindestens zum Leben. In der Kärntner Landes-Regierung arbeiten verschiedene Politikerinnen und Politiker. Kapitel 2 Einkommen ist Geld. Man bekommt das Geld öfters. Zum Beispiel 1 mal im Monat. Es ist das ganze Geld, das man zum Leben hat. Ein Antrag ist ein Brief, den man an ein Amt schickt. In einem Antrag schreibt man, das man eine bestimmte Unterstützung braucht. Man schreibt auch, warum man die Unterstützung braucht. Manchmal gibt es für den Antrag auch einen Fragebogen. 44

Hinweis: Die Kärntner Landes-Regierung muss den Mindest-Standard in eine Verordnung schreiben. Die Verordnung muss ab dem nächsten Jahr gelten. Das heißt: Ab dem 1. Jänner. Beispiel: Die Kärntner Landes-Regierung muss im Jahr 2017 sagen, wie viel Geld die Menschen mit Behinderung im Jahr 2018 jeden Monat brauchen. Das ist dann der Mindest-Standard für das Jahr 2018. Der Mindest-Standard steht in einer Verordnung. Die Verordnung gilt ab dem 1. Jänner 2018. Info Kapitel 2 Eine Verordnung schreibt ein Amt. Eine Verordnung ist eine Anleitung zu einem Gesetz. Zum Beispiel steht in einem Gesetz, dass jemand eine Unterstützung bekommen kann. In der Verordnung steht dann zum Beispiel, wann jemand die Unterstützung bekommt. Das heißt: Welche Dinge sein müssen, damit man die Unterstützung bekommt. In einem Gesetz stehen Regeln, an die sich alle Menschen halten müssen. 45

Für wen gilt der Mindest-Standard? Der Mindest-Standard gilt für diese Menschen: Menschen mit Behinderung, die alleine wohnen. Menschen mit Behinderung, die sich alleine um ihre Kinder kümmern. Alleine heißt ohne eine Partnerin oder einen Partner. Die Kinder müssen aber mit dem Menschen mit Behinderung gemeinsam leben. Die Kinder dürfen auch noch nicht 18 Jahre alt sein. Kapitel 2 Für wen gibt es einen kleineren Mindest-Standard? Menschen, die alleine leben und die Familien-Beihilfe bekommen. Erwachsene Menschen, die mit anderen erwachsenen Menschen zusammenleben. Erwachsene Menschen, welche die Familien-Beihilfe bekommen. Und mit anderen erwachsenen Menschen zusammenleben. Für diese Menschen gibt es einen noch kleineren Mindest-Standard. Kinder Kinder haben einen ganz kleinen Mindest-Standard. 46

Info Die Familien-Beihilfe ist Geld. Alle Eltern bekommen das Geld für ihre Kinder. Familien-Beihilfe bekommen die Eltern so lange, bis die Kinder mit Behinderung ihren 25. Geburtstag feiern. Wenn die Kinder mit Behinderung nie arbeiten können, bekommen sie die Familien-Beihilfe länger. Kapitel 2 Für wen gibt es einen höheren Mindest-Standard? Für manche Menschen gilt ein höherer Mindest-Standard. Damit man einen höheren Mindest-Standard hat, müssen alle diese Dinge sein: Der Mensch muss älter als 60 Jahre alt sein. Der Mensch hat sich um ein Kind gekümmert. Oder der Mensch kümmert sich noch um ein Kind. Der Mensch hat keine Alters-Pension. Der höhere Mindest-Standard gilt aber nur, wenn der Mensch wegen diesen Dingen keine andere Unterstützung bekommt. Info Eine Pension ist Geld, das alte Menschen bekommen. 47

Diese Dinge sind noch wichtig: In ganz seltenen Situationen hat man einen höheren Mindest-Standard. Man kann dann noch eine höhere Unterstützung zu der Hilfe zum Lebens-Unterhalt bekommen. Die Hilfe zum Lebens-Unterhalt kann auch Geld für die Pension sein. Das heißt: Das Land Kärnten kann Geld an die Pensions-Versicherung bezahlen, wenn man dadurch dann eine normale Pension bekommt. Zum Beispiel wenn jemand nur noch wenige Monate für eine Alters-Pension braucht. Man braucht dann keine Hilfe zum Lebens-Unterhalt mehr. Kapitel 2 Die Hilfe zum Lebens-Unterhalt ist Geld zum Wohnen und Geld zum Leben. Das Land Kärnten kann das Geld zum Wohnen direkt an den Vermieter bezahlen. Das Land Kärnten muss die Hilfe zum Lebens-Unterhalt bezahlen. Das Land Kärnten muss das aber nur tun, wenn man die Voraussetzungen für die Hilfe zum Lebens-Unterhalt hat. Wenn man die Hilfe zum Lebens-Unterhalt nicht bekommt, kann man sich beschweren. 48

Es gibt Menschen, die schon eine Ausbildung haben. Und noch eine zweite Ausbildung machen. Während diese Menschen die zweite Ausbildung machen, können sie keine Hilfe zum Lebens-Unterhalt bekommen. Die Pensions-Versicherungs-Anstalt ist eine Versicherung. Man sagt auch PVA. Die PVA ist zum Beispiel für die Pension zuständig. Info Kapitel 2 Voraussetzungen heißt: Diese Dinge müssen sein, damit man die Unterstützung bekommt. 49

Zuschuss für Therapien und Hilfsmittel Menschen mit Behinderung können einen Zuschuss für Therapien bekommen. Ein Zuschuss ist Geld, das man für eine Therapie oder ein Hilfsmittel dazu bekommt. Man bekommt das Geld, weil man die Therapie oder das Hilfsmittel wegen einer Behinderung braucht. Info Kapitel 2 Wann bekommt man einen Zuschuss für eine Therapie oder Förderung? Eine Ärztin oder ein Arzt hat gesagt, dass man die Therapie oder die Förderung braucht. Die Therapie oder die Förderung hilft dem Menschen mit Behinderung für eine lange Zeit. Die Therapie ist eine normale Therapie. Die Therapie hat bei vielen anderen Menschen geholfen. Man weiß also, dass die Therapie gut und wichtig ist. 50

Man kann Zum Beispiel für diese Therapien einen Zuschuss bekommen: Physiotherapie Logopädie Ergotherapie Bei einer Logopädie lernt man, wie man richtig spricht. Info Kapitel 2 Wann bekommt man einen Zuschuss für ein Hilfsmittel? Das Hilfsmittel muss die Behinderung ausgleichen. Zum Beispiel hilft ein Rollstuhl wenn jemand nicht laufen kann. Der Rollstuhl gleicht das also aus. Zum Beispiel hilft ein Hörgerät wenn jemand nicht hören kann. Das Hörgerät gleicht das also aus. Ein solches Hilfsmittel hat schon vielen anderen Menschen geholfen. Man weiß also, dass das Hilfsmittel gut und wichtig ist. Zum Beispiel kann man einen Zuschuss für diese Hilfsmittel bekommen: Pflegebetten Hörgeräte Rollstühle 51

Unterstützung für die Erziehung und Entwicklung von Menschen mit Behinderung. Die Unterstützung für die Erziehung und Entwicklung ist für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung. Die Unterstützung bekommt man, wenn man in einer Einrichtung ist. Die Einrichtung muss aber einen Vertrag mit dem Land Kärnten haben. Kapitel 2 Die Unterstützung für die Erziehung und Entwicklung bekommt man nur bis zum 26. Geburtstag. Man kann die Unterstützung manchmal auch bis zum 28. Geburtstag bekommen. Dafür muss man einen Antrag schreiben. Das heißt: Man muss dem Amt der Kärntner Landes-Regierung schreiben, dass man die Unterstützung für die Erziehung und Entwicklung länger braucht. Man muss auch schreiben, warum man die Unterstützung länger braucht. Die Unterstützung soll so sein, wie es der Mensch mit Behinderung gerade braucht. Die Unterstützung für ein Kind mit Behinderung soll zum Beispiel anders sein, als die Unterstützung für einen erwachsenen Menschen mit Behinderung. 52

Mit der Unterstützung für die Erziehung und Entwicklung möchte man das versuchen: eine weitere Behinderung zu verhindern. eine Behinderung schwächer zu machen. Zum Beispiel durch verschiedene Übungen. dass eine Behinderung vielleicht nicht mehr da ist. Zum Beispiel durch verschiedene Übungen. Kapitel 2 Menschen mit Behinderung haben verschiedene Fähigkeiten. Sie sollen eine Erziehung bekommen können, die zu den Fähigkeiten passt. Sie sollen sich auch so entwickeln können, wie es zu den Fähigkeiten passt. Bei der Unterstützung für die Erziehung und Entwicklung soll man mit diesen Personen eng zusammenarbeiten: Eltern Personen, die Kinder vertreten dürfen Personen, die für den Menschen mit Behinderung wichtig sind 53

Hinweis: Man kann einen Fahrt-Kosten-Zuschuss bekommen, wenn man wegen der Unterstützung für die Erziehung und Entwicklung in eine Einrichtung fährt. Man bekommt den Fahrt-Kosten-Zuschuss auch für die Fahrt nach Hause. Ab der Seite 72 können sie nachlesen, wie sie den Fahrt-Kosten-Zuschuss bekommen können. Info Kapitel 2 Ein Fahrt-Kosten-Zuschuss ist Geld, das man für eine Fahrt dazu bekommt. 54

Fähigkeits-orientierte Beschäftigung und Teilhabe in der Arbeits-Welt Unterstützung für eine Fähigkeits-orientierte Beschäftigung Eine Fähigkeits-orientierte Beschäftigung ist zum Beispiel in einer Beschäftigungs-Werkstatt oder Tages-Stätte. Man macht dort Dinge, die man gut kann. Man lernt dort auch neue Dinge. Info Kapitel 2 Menschen mit Behinderung sollen in der Gesellschaft überall dabei sein können. Sie sollen auch ihre Fähigkeiten behalten können. Und ihre Fähigkeiten weiterentwickeln können. Das soll die Fähigkeits-orientierte Beschäftigung möglich machen. Damit man eine Fähigkeits-orientierte Beschäftigung beginnen darf, muss man jünger als 65 Jahre alt sein. 55

Unterstützung für eine Arbeit in einer normalen Firma Das Land Kärnten darf Menschen mit Behinderung auch eine Unterstützung für eine Arbeit in einer normalen Firma anbieten. Zum Beispiel einen Zuschuss zum Lohn. Das geht aber nur, wenn der Mensch mit Behinderung die Fähigkeiten für die Arbeit in der normalen Firma hat. Kapitel 2 Die Unterstützung soll helfen, einen Arbeits-Platz in einer normalen Firma zu bekommen. Oder die Unterstützung soll helfen, einen Arbeits-Platz in einer normalen Firma zu behalten. Damit man eine Unterstützung für eine Arbeit in einer normalen Firma bekommt, muss man jünger als 65 Jahre alt sein. Das Land Kärnten darf auch sagen, dass es die Unterstützung nur für eine bestimmte Zeit gibt. Info Ein Zuschuss ist Geld. Man bekommt das Geld vom Land Kärnten zum Lohn dazu. Das Land Kärnten macht das, weil man wegen einer Behinderung manchmal nicht so viel arbeiten kann wie Menschen ohne Behinderung. Lohn ist Geld. Man bekommt einen Lohn, wenn man in einer Firma arbeitet. 56

Unterstützung für eine Vorbereitung für eine Arbeit in einer normalen Firma Manchmal brauchen Menschen mit Behinderung eine Vorbereitung für eine Arbeit in einer normalen Firma. Das Land Kärnten darf Menschen mit Behinderung auch eine Unterstützung für diese Vorbereitung geben. Das Land Kärnten darf zum Beispiel für eine Anlehre bezahlen. Oder für einen Arbeits-Versuch in einer normalen Firma. Der Arbeits-Versuch darf aber nicht länger als 6 Monate sein. Kapitel 2 Das Land Kärnten darf die Unterstützung aber nur geben, wenn der Mensch mit Behinderung die Fähigkeiten für die Anlehre oder für den Arbeits-Versuch hat. Damit man diese Unterstützung bekommen kann, muss man jünger als 65 Jahre alt sein. Das Land Kärnten darf auch sagen, dass man die Unterstützung nur für eine bestimmte Zeit bekommt. Info Bei einer Anlehre lernt man verschiedene einfache Dinge für einen Beruf. 57

Unterstützung für eine andere Beschäftigung Das Land Kärnten darf auch eine Unterstützung für eine andere Beschäftigung geben. Die andere Beschäftigung soll so ähnlich sein, wie eine Arbeit in einer normalen Firma. Die andere Beschäftigung soll auch so sein, wie es für die Fähigkeiten vom Menschen mit Behinderung passt. Kapitel 2 Diese Menschen können die Unterstützung für eine andere Beschäftigung bekommen: Menschen mit Behinderung, die gar nicht in einer normalen Firma arbeiten können. Menschen mit Behinderung, die nur zum Teil in einer normalen Firma arbeiten können. Menschen mit Behinderung, die noch nicht in einer normalen Firma arbeiten können. Damit man eine andere Beschäftigung beginnen darf, muss man jünger als 65 Jahre alt sein. 58

Hinweis: Wenn man wegen einer Unterstützung für eine Fähigkeits-orientierte Beschäftigung in eine Arbeit fährt, dann kann man einen Fahrt-Kosten-Zuschuss bekommen. Das ist auch so für diese Unterstützungen: Unterstützung für eine Arbeit in einer normalen Firma Kapitel 2 Unterstützung für eine Vorbereitung für eine Arbeit in einer normalen Firma Unterstützung für eine andere Beschäftigung Man bekommt den Fahrt-Kosten-Zuschuss auch für die Fahrten von der Einrichtung nach Hause. Ab der Seite 72 können sie nachlesen, wie sie den Fahrt-Kosten-Zuschuss bekommen können. Info Ein Fahrt-Kosten-Zuschuss ist Geld, Man bekommt das Geld manchmal für eine Fahrt dazu. Zum Beispiel wenn man in eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung fahren muss. Und wenn man von der Einrichtung wieder nach Hause fährt. 59

Assistenz-Leistungen Menschen mit Behinderung sollen ein selbst-bestimmtes Leben haben. Dafür brauchen sie manchmal Assistenz-Leistungen. Diese Menschen mit Behinderung können Assistenz-Leistungen bekommen: Menschen mit Behinderung, die Pflege-Geld bekommen. Kapitel 2 In Kärnten gibt es diese Assistenz-Leistungen: Persönliche Assistenz Freizeit-Assistenz Familien-Assistenz Wenn man Assistenz-Leistungen nutzt, muss man einen Teil dazu bezahlen. Für die Assistenz-Leistungen darf das Land Kärnten mit anderen Zusammenarbeiten. Zum Beispiel dürfen Vereine oder Firmen die Assistenz-Leistungen für Menschen mit Behinderung anbieten. Das Land Kärnten bezahlt die Vereine oder Firmen dafür. 60

Info Assistenz-Leistungen sind für Menschen mit Behinderung. Eine Assistenz-Leistung ist zum Beispiel eine Unterstützung beim Kochen oder beim Besuchen von Freunden. Pflege-Geld ist Geld das man bekommt, wenn man Unterstützung bei der Pflege braucht. Kapitel 2 Unterstützung für eine Unterbringung in einer Einrichtung Menschen mit Behinderung können eine Unterstützung für eine Unterbringung in einer Einrichtung bekommen. Die Menschen mit Behinderung können dann nur am Tag in der Einrichtung sein. Am Abend fahren sie dann wieder nach Hause. Oder Menschen mit Behinderung können immer in der Einrichtung sein. Sie schlafen auch dort. Sie leben also in der Einrichtung. In der Einrichtung bekommen die Menschen mit Behinderung etwas zum Essen. Und man betreut sie dort. In der Einrichtung hilft man ihnen auch. 61

Für die Unterstützung für eine Unterbringung in einer Einrichtung sind diese Dinge wichtig: Menschen mit Behinderung gehen nur in eine Einrichtung, wenn sie damit einverstanden sind. Und wenn nur diese Unterstützung geht. Das Land Kärnten muss die Unterstützung für eine Unterbringung in einer Einrichtung geben. Das Land Kärnten muss das aber nur tun, wenn man die Voraussetzungen für die Unterstützung hat. Kapitel 2 Die Einrichtung muss einen Vertrag mit dem Land Kärnten haben. Die Kärntner Landes-Regierung schaut darauf, wie man den Menschen mit Behinderung unterbringt Das Land Kärnten überprüft regelmäßig, ob man den Menschen mit Behinderung in der Einrichtung gut betreut und versorgt. Das überprüft das Land Kärnten jedes zweite Jahr. Wenn der Mensch mit Behinderung stirbt, dann bezahlt das Land Kärnten für eine normale Beerdigung. Aber nur, wenn der Mensch mit Behinderung vorher in der Einrichtung gelebt hat. Und wenn niemand anderes dafür bezahlt. 62

Info Voraussetzungen heißt: Diese Dinge müssen sein, damit man die Unterstützung bekommt. In der Kärntner Landes-Regierung arbeiten verschiedene Politikerinnen und Politiker. Kapitel 2 Wenn Menschen mit Behinderung in einer Einrichtung leben, dann bekommen sie manchmal ein Taschengeld. Das Taschengeld ist ein kleiner Teil vom Mindest-Standard. Das Taschengeld ist 18 Prozent vom Mindest-Standard. Prozent heißt von 100. Das heißt: Wenn der Mindest-Standard 100 Euro ist, dann bekommt man 18 Euro Taschengeld. Info Mindest-Standard ist eine Zahl. Der Mindest-Standard sagt das: So viel Geld brauchen die Menschen mit Behinderung jeden Monat mindestens zum Leben. Wann können Menschen mit Behinderung ein Taschengeld bekommen? Wenn der Mensch mit Behinderung keinen bestimmten Teil vom Einkommen behalten darf. Wenn der Mensch mit Behinderung kein Pflege-Kind ist. 63