REACH Hamburg Netzwerk REACH Sicherheitsdatenblätter und Expositionsszenarien Einführung

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Leseprobe zum Download

Transkript:

REACH Hamburg Netzwerk REACH Sicherheitsdatenblätter und Expositionsszenarien Einführung Olaf Wirth, Ökopol GmbH 01. November 2011

Inhalt Rollen und Pflichten in der Lieferkette Das Konzept einer Verwendung Sicherheitsdatenblätter unter REACH Inhalt der Expositionsszenarien Kommunikationsprozesse in der Lieferkette Ausblick auf den Workshop und Zusammenfassung 2

Rollen und Pflichten Registrant Sammelt Daten zu Stoffeigenschaften und Verwendungen (eigene und die der Nachgeschalteten Anwender DU) Bewertet die Gefährlichkeit seiner Stoffe Leitet eine Beschreibung sicherer Verwendungsbedingungen CoU ab, ggf. inklusive Risikomanagementmaßnahmen (RMM) Ab 10 t/a Herstellungs-/Importvolumen bezogen auf einen Registranten muss ein Stoffsicherheitsbericht (engl. Chemical Safety Report CSR) erstellt werden. Teil des CSR sind die Expositionsszenarien (ES) Bewertung bezieht sich auf alle Verwendungen in der Lieferkette (eigene und die der Nachgeschalteten Anwender (engl. Downstream User DU) Informationen aus der durchgeführten Stoffbewertung müssen in der Lieferkette kommuniziert werden => Vehikel ist das erweiterte Sicherheitsdatenblatt 3

Rollen und Pflichten Nachgeschalteter Anwender (DU) prüft ob die eigene Verwendung generell im enthalten und entsprechendes ES vorhanden Nein => Bitte um Bewertung durch Registranten Erstellung eines eigenen (DU) Stoffsicherheitsberichts, inkl. Ableitung von ES für eigene Verwendungen und die von DU (Verantwortunsübernahme) Ja => Abgleich der in und ES vorgegebenen Informationen mit den eigenen Anwendungsbedingungen vor Ort Bedingungen gleich? Fortsetzung der Verwendung! Bedingungen ungleich? Rückmeldung an den Lieferanten! 4

Rollen und Pflichten ZIEL: Aufbau eines angemessenen Risikomanagements Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen in Arbeitsschutz und Anlagenmanagement (Umweltschutz) Verbesserung der Empfehlungen durch die Rückkopplung mit Lieferanten über widersprüchliche oder ungeeignete Informationen Beispiele für solche Informationen Andere Informationen zur Gefährlichkeit der Stoffe Maßnahme ist unwirksam für Stoff Ökonomisch nicht zumutbar, zu streng oder veraltet Rückmeldung ist wichtig, da die Einhaltung der Empfehlungen zu RMMs für DU Pflicht ist 5

Verwendungen unter REACH Definition: Artikel 3(24) Verwendung: Verarbeiten, Formulieren, Verbrauchen, Lagern, Bereithalten, Behandeln, Abfüllen in Behältnisse, Umfüllen von einem Behältnis in ein anderes, Mischen, Herstellung eines Erzeugnisses oder jeder andere Gebrauch DU informiert Lieferanten was er mit Stoff/Zubereitung tut für die Registrierung! (USE Descriptor System CSR Leitlinie der ECHA R 12) Eine identifizierte Verwendung ist eine Verwendung, die von einem Akteur der Wertschöpfungskette registriert oder bewertet worden ist Registrant macht Stoffsicherheitsbeurteilung (engl. Chemical Safety Assessment CSA) und erstellt ein ES für jede Verwendung (Verwendungskategorie) Registrant kommuniziert Verwendung mit Sicherheitsdatenblatt inkl. ES 6

Artikel 31 3 Typen von Sicherheitsdatenblättern für Stoffe: 1. Sicherheitsdatenblätter für Stoffe für die CSR erstellt wurden - sog. erweiterte Sicherheitsdatenblätter (e) => sowohl Registrierungsnummer als auch ES (bei Gemischen kann dies anders sein DU die selber einen CSR erstellen müssen ebenfalls ES weiterreichen) 2. Sicherheitsdatenblätter für Stoffe, die in Mengen von 1-10 t/a registriert wurden, und daher keines Stoffsicherheitsberichtes (CSR) bedürfen. => Registrierungsnummer, kein ES 3. Sicherheitsdatenblätter für Stoffe oder Stoffe in Zubereitungen, die nach Artikel 2 von der Registrierung ausgenommen sind oder < 1t/a hergestellt/importiert werden. => keine Registrierungsnummern, kein ES 7

Abs. 1 Bereitstellung, obligatorisch: vom Lieferant eines Stoffes oder einer Zubereitung Stoff/Zubereitung ist gefährlich Artikel 31 Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter Stoff ist PBT (persistent, bioakkumulierbar und toxisch) Stoff ist vpvb (sehr persistent und sehr bioakkumulierbar) Stoff ist auf der Kandidatenliste verzeichnet (> 0,1%) PBT/vPvB Kriterien Anhang XIII Abs. 3 Bereitstellung, auf Nachfrage: Bei Gemischen die nicht Gefährlich sind aber einen gesundheitsgefährlichen oder umweltgefährlichen Stoff zu mehr als 1 % (nicht gasförmig), bzw. 0,2 % (gasförmig) enthalten Bei nichtgasförmigen Gemischen die 0,1 % eines PBT, vpvb Stoffs oder eines Kandidatenstoffs enthalten Gemische mit einem Stoff die einen EU Arbeitsplatzgrenzwert besitzen 8

RMM Technische Anwendungsbedingungen Sichere Anwendungsbedingungen Expositionsszenarien Inhalte Wer Wo Wie indoor outdo or Wieviel Wie oft Wie lange Risikomanagementmaßnahmen Abfallentsorgung STP Quelle: Helle Simon Elbro, Danish Paint Association in collaboration with DHI, Vortrag in Arona im Februar 2006 9

TITEL IV INFORMATIONEN IN DER LIEFERKETTE Artikel 31 Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter (Wann, Was, Wie Leitlinie für die Erstellung von ) Artikel 32 Informationspflicht gegenüber den nachgeschalteten Akteuren der Lieferkette bei Stoffen als solchen und in Zubereitungen, für die kein Sicherheitsdatenblatt erforderlich ist Artikel 33 Pflicht zur Weitergabe von Informationen über Stoffe in Erzeugnissen Artikel 34 Informationspflicht gegenüber den vorgeschalteten Akteuren der Lieferkette bei Stoffen und Zubereitungen Artikel 35 Zugang der Arbeitnehmer zu Informationen Artikel 36 Pflicht zur Aufbewahrung von Informationen 10

Lieferkettenkommunikation Vom H/I zum DU bis zum Endanwender H/I DU DU DU Stoff- Hersteller/importeur Gemischhersteller ES Gemischhersteller ES Artikel 31 adressiert den Lieferanten ggf. ES Artikel 32 Informationen für nicht gefährliche Stoffe kein ES Artikel 33 Informationen zu (Kandidaten) Stoffen in Erzeugnissen kein ES 11

e bei Gemischen Stoffhersteller A Formulierer Stoffhersteller B Der Nachgeschaltete Anwender muss Informationen, der erhaltenen inkl. ES zusammenführen und im eigenen berücksichtigen relevante Informationen für seine Kunden werden weitergegeben 12

Lieferkettenkommunikation Artikel 35: Zugang der Arbeitnehmer zu den Artikel 36: Aufbewahrungspflichten beim jeweiligen Akteur Artikel 34: Bereitstellung von Informationen an den H/I durch den DU zu: Abweichenden Informationen zu den gefährlichen Eigenschaften des Stoffs Hinweise aus nicht angemessene RMM H/I DU DU DU Stoff- Hersteller/importeur Zubereitungshersteller ES Zubereitungshersteller ES Artikel 31 adressiert den Lieferanten Artikel 32 Informationen für nicht gefährliche Stoffe kein ES Artikel 33 Informationen zu Stoffen in Erzeugnissen kein ES 13

Umsetzung des ES ES Vor Erhalt des ES 14 Nach Erhalt des ES

Fragen für diese Veranstaltung Was hat der Gesetzgeber mit den Expositionsszenarien und der Lieferkettenkommunikation intendiert? Wie werden ES im Rahmen der Registrierung erstellt? Wie werden die ES in der Lieferkette weitergereicht? Welche Probleme treten in der Praxis auf? Welche Ansätze zur Konsolidierung von Information gibt es? Wie sind Ansätze zur Implementierung von branchennahen Aufbereitungen von Informationen gibt es? Was sind die Erwartungen/Bedürfnisse verschiedener Akteure an das ES? 15

Fazit Registranten unter REACH reichen Informationen zur sichern Verwendung ihrer Stoffe in die Lieferkette CSR ist der Auslöser für die Weitergabe eines ES Vehikel dafür sind die und für Stoffe >10 t/a die ES DU die ihrerseits bereit stellen müssen sind verpflichtet Informationen weiter zu reichen DU muss Informationen des und des ES umsetzen DU hat die Pflicht zu widersprüchlichen Informationen (Gefährlichkeit, RMM) Angaben zu machen ZIEL ist immer die Kommunikation zu Risiken mit Chemikalien zu Verbessern und geeignete Maßnahmen in der Lieferkette zu etablieren! und ES sind keine formalen Dokumente, sondern erfordern eine praktische Umsetzung (Arbeitsschutz, Umweltschutz) in den Betrieben. 16

www.oekopol.de Noch Fragen? Olaf Wirth (Dipl.-Biol.) Ökopol GmbH Institut für Ökologie und Politik Nernstweg 32-34 D-22765 Hamburg Tel: +49(0)40-39 10 02-0 Fax: +49(0)40-39 10 02-33 E-Mail: wirth@oekopol.de 17