4.8 Organisatorische Maßnahmen für den Güterverkehr 4.8.1 Generelle Empfehlungen Eine Entlastung der Straßen von den ständig wachsenden Lkw-Verkehren ist nur möglich, wenn die Systemwechselvorgänge (Verladen Lkw-Bahn und Bahn-Lkw) und der Bahntransport beschleunigt werden können. Dieses Ziel soll durch ein Netz von Güterverkehrszentren (GVZ) erreicht werden. GVZ sind Verknüpfungspunkte der unterschiedlichen Verkehrsträger Straße, Schiene, Wasserstraßen, aber auch Verknüpfungspunkte von Fern- und Nahverkehr, Kooperationszentren und logistische Knoten. Durch GVZ können Bündelungsvorteile und Synergieeffekte durch die räumliche Nachbarschaft verkehrsintensiver Betriebe erreicht werden. In einem GVZ- Netz können die Güter auf der Bahn im Nachtsprung zwischen den Verdichtungsräumen transportiert, durch leistungsfähige Verladeeinrichtungen umgeladen und durch Lkw an den Endpunkten gesammelt bzw. verteilt werden. GVZ können als Gütersammel- und -verteilzentren zugleich wichtige Bestandteile eines City-Logistik-Konzeptes darstellen, indem durch hohe Auslastung kleinerer Lieferfahrzeuge der Versorgungsverkehr in die Städte optimiert wird. Der Bund stellt für GVZ und ihre Anbindung Finanzhilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zur Verfügung. Das Ziel der City-Logistik ist es, eine Reduktion von Lkw-Fahrten mit ineffizienter Auslastung im Stadtgebiet zugunsten weniger, besser ausgelasteter Lieferfahrten mit kleineren Fahrzeugen herbeizuführen. Damit wird einerseits die Wirtschaftlichkeit der Transporte erhöht und andererseits werden die Innenstädte von unnötigem Lkw-Verkehr entlastet. Von einer funktionierenden City-Logistik profitieren verschiedene Akteure im Bereich des Wirtschaftsverkehrs: Am stärksten die Transporteure, da die Wirtschaftlichkeit der Transporte erhöht wird, dann die Empfänger von Warenlieferungen in die Innenstadt, vor allem der Einzelhandel mit seinen enger werdenden Zeitfenstern für die Warenannahme. Vor allem aber profitiert die Innenstadt davon, dass sie von unnötigem Lkw-Verkehr entlastet wird. Der halbjährige Betrieb der City-Logistik in Kassel hat gezeigt, dass sich mittels einer City-Logistik insgesamt nur äußerst begrenzte Effekte erreichen lassen. Die City-Logistk führte zu einer Reduzierung der Fahrleistung bei den beteiligten Betrieben im Zulauf um 40 % bzw. innerhalb der Innenstadt um 60 % und zu einer Steigerung der Fahrzeugauslastung um 100 %. Insgesamt konnten pro Jahr so rd. 17.000 Lkw-km eingespart werden. Für Braunschweig zeigen sich rd. 15-20 % der vorhandenen Güterverkehre als generell City-Logistik-fähig. Damit verbleibt bezogen auf die Braunschweiger Innenstadt ein Potential von rd. 1.000-1.500 verlagerbaren Lkw-Fahrten pro Tag 83
bei rd. 170.000 Quell-und Zielfahrten im Kfz-Verkehr insgesamt. Die Wirksamkeit der City-Logistik liegt daher weniger in den insgesamt verlagerbaren Verkehren sondern eher in kleinräumigen Effekten wie z. B. der Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen durch mehrere be- und entladende Lkw am Vormittag etc. Der Lkw-Verkehr sollte auf einem ausgewiesenen Vorbehaltsnetz für den Lkw-Schwerverkehr gebündelt werden. Damit können empfindliche Straßenräume entlastet werden, indem Durchfahrtverbote für Straßen außerhalb des Vorbehaltsnetzes - auch eingeschränkt nur nachts - verhängt werden. Der Lkw-Verkehr kann außerdem über eine funktionierende Wegweisung gebündelt werden. Damit können besonders für ortsfremde Fahrer unnötige Umwege vermieden werden. 84
4.8.2 Maßnahmenempfehlung Keine Einrichtung eines Güterverkehrszentrum Ein Güterverkehrszentrum (GVZ), wie es in Wolfsburg bereits vorhanden ist und in Salzgitter- Beddingen z. Z. im Entstehen begriffen ist, kann durch die intelligente Verknüpfung von Güterfernund Güternahverkehr zu einer Reduzierung des Verkehrsaufkommens im Straßengüterverkehr, und hier besonders in den Städten durch eine Verlagerung auf kleinere Fahrzeuge, beitragen. Wesentliche Voraussetzungen für ein Güterverkehrszentrum sind u. a. hohe Mengenpotentiale GVZ-affiner Güter, ein ausreichendes Flächenangebot zur Errichtung der benötigten Infrastruktur sowie eine gute verkehrliche Anbindung über Schiene, Straße und Wasserstraße. Eine Prüfung hat ergeben, dass z. Z. keine ausreichenden Voraussetzungen zur Einrichtung eines weiteren Güterverkehrszentrums in der Wirtschaftsregion Braunschweig vorliegen. Zudem sind die in Braunschweig vorhandenen Flächen im Bereich des Hauptgüterbahnhofs für ein GVZ nicht ausreichend. Zudem ist das GVZ in Salzgitter-Beddingen unmittelbar an der Stadtgrenze zu Braunschweig in der Lage, verkehrslogistische Funktionen für die Stadt Braunschweig mit zu übernehmen. Insgesamt gesehen kann aus gutachterlicher Sicht in Braunschweig allenfalls die Einrichtung einer Anlage für den kombinierten Verkehr (KV-Terminal) empfohlen werden. Prüfung der Einführung einer City-Logistik Die Einführung einer City-Logistik sollte untersucht werden. Dabei muss überprüft werden, inwieweit die Abwicklung der heute vorhandenen Güterströme noch zu verbessern ist oder ob bereits heute ein hoher Optimierungsgrad erreicht ist, so dass die Einführung einer City-Logistik keine weiteren spürbaren Verbesserungen für den städtischen Verkehr erbringen würde. 85
Einführung von Vorbehaltsnetzen für den Lkw-Verkehr Durch die Einrichtung von Vorbehaltsnetzen wird der Lkw-Verkehr gezielt auf solchen Hauptverkehrsstraßen gebündelt, die für die Abwicklung dieser Verkehre besonders geeignet sind. Damit werden Wohngebiete und andere empfindliche Bereiche vom Verkehr entlastet. In der Stadt Braunschweig sollte ein Vorbehaltsnetz für den Lkw-Verkehr eingerichtet werden (Abbildung 4.9). Das Netz ist nach dem zulässigen Gesamtgewicht der Lkw abzustufen. Möglich ist der Aufbau eines Verkehrsnetzes für kleinere Lkw mit einem zul. Gesamtgewicht bis zu 16 Tonnen sowie eines ausgedünnten Netzes für Lkw über 16 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Die Durchfahrtverbote können auch zeitlich (z. B. für die Nachtstunden von 22-6 Uhr) ausgesprochen werden. Die Einrichtung einer Wegweisung, die auf den Lkw-Verkehr abgestimmt ist, ist anzustreben. Der Transportwirtschaft sollten die Verkehrsnetze bzw. Durchfahrtverbote kenntlich gegeben werden, um schon bei der Planung zu einer optimierten Route zu kommen. 86
Straßenverkehrsnetz Lkw-Verkehr Legende Vorbehaltsnetz Lkw-Verkehr (bis 16 t zul. Gesamtgewicht) Vorbehaltsnetz Lkw-Schwerverkehr (über 16 t zul. Gesamtgewicht) Durchfahrverbot für Lkw >3,5 t (Anlieger frei) Straßenneubau (Planung) Sperrung (Planung) Verkehrsentwicklungsplan Braunschweig (VEP BS) Maßnahmen im Bereich Güterverkehr: Straßenverkehrsnetz für den Lkw-Verkehr Abb. 4.9 87