Strafrechtliche Rechtsgüter und Embryonenforschung

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Transkript:

Minyoung Choi Strafrechtliche Rechtsgüter und Embryonenforschung Deutschland und Südkorea im Vergleich Logos Verlag Berlin

Vorwort Inhaltsübersicht Abkürzungsverzeichnis V VII XVII TEIL 1: EINLEITUNG 1 Kapitel 1: Problemdarstellung I Kapitel 2: Verlauf der Untersuchung 2 TEIL 2: DIE MENSCHENWÜRDE ALS WICHTIGSTER GRUND- SATZ DES EMBRYONENSCHUTZES 5 Kapitel 3: Das traditionelle Menschenwürdeargument 5 I. Immanuel Kant: Die Menschenwürde als Instrumentalisierungsverbot 5 1. Die Menschenwürde auf moralischer Ebene 5 2. Die Menschenwürde auf rechtlicher Ebene 6 II. Günter Dürig: Die Menschenwürde als Objektivierungsverbot 6 1. Kant-Rezeption und Erweiterung 7 2. Der positive Gehalt des Würdebegriffs und seines Achtungsanspruchs 7 3. Die Objektformel 8 4. Die Menschenwürde und der Embryo 8 III. Die Probleme der Objektformel 9 1. Die Instrumentalisierung als Menschenwürdeverletzung? 9 2. Die Gefahr der Leerformelhaftigkeit" der Objektformel 10 3. Die ungenauen Begriffe des Objekts" und der vertretbaren Größe" 11 4. Resümee 11 Kapitel 4: Aktuelle Menschenwürdeargumentation in der Biotechnologie 12 I. Verschiedene Argumente zur Menschenwürde 12 1. Die Menschenwürde als ein Wert 12 2. Die Menschenwürde als ein Leistungs- und Kommunikationsbegriff 13 3. Einige Kerninhalte der Menschenwürde 14 4. Resümee 16 a) Unterschiede zwischen den Menschenwürdeargumenten 16 b) Gemeinsamkeiten zwischen den Menschenwürdeargumenten 17 II. Die Abwägungsmöglichkeit der Menschenwürde 17 1. Die Abwägungsmöglichkeit der Menschenwürde in der Rechtsprechung..17 a) Wiederfestlegung der Unabwägbarkeit der Menschenwürde 17 b) Einige Ausnahmefälle? 18 c) Unklarheiten des Urteils zum Schwangerschaftsabbruch 19 2. Die Menschenwürde als ein mehrdeutig differenzierter Begriff 19

a) Unabwägbare Menschenwürde b) Abwägbare Menschenwürde c) Gattungswürde 3. Resümee IH. Einige Besonderheiten des Menschenwürdearguments in der Biotechnologie. 22 1. Die Würde der Menschheit a) Die Erweiterung der individuellen Menschenwürde l J- b) Die Unklarheit der Gattungswürde 22 2. Der Sein-Sollen-Fehlschluss" ^ 3. Die Entkopplung von Leben, Lebensrecht und Menschenwürde 24 4. Die Menschenwürdeträgerschaft des vorgeburtlichen Lebens 25 a) Die Voraussetzung des Geborenseins des Menschen 26 b) Die Individualbezogenheit der Menschenwürde 26 c) Verschiedene Stellungnahmen in christlichen Varianten 27 aa) Offizielle Stellungnahme 27 bb) Ansichten in den evangelischen Kirchen 27 cc) Die relative Einheitlichkeit in der katholischen Kirche 28 dd) Resümee 29 TEIL 3: DIE RECHTLICHE STELLUNG DES EMBRYOS 31 Kapitel 5: Die Theorie über den Anfang des menschlichen Lebens 31 I. Der Vorgang der Embryonenentwicklung 31 1. Die Gametogenese: Reifung der Keimzellen 31 a) Die Entwicklung der Eizelle (Oogenese) 31 b) Die Entwicklung der Samenzellen (Spermatogenese) 32 c) DieGameten 32 2. Die Befruchtung und die Zygote 32 3. Die Entwicklung der Leibesfrucht 33 a) Blastomere 33 b) 8-Zellstadium 34 c) Embryoblast und Trophoblasten 34 d) Morula und Blastozyste 34 e) Einnistung (Nidation) und Primitivstreifen 34 f) Embryo und Fötus 35 II. Unterschiedliche Theorien 35 1. Die Verschmelzungstheorie 35 2. Die Bewusstseinstheorie 37 3. Die Abstufungstheorie 37 III. Kritik und Bewertung 38 Kapitel 6: Betrachtung der Rechtsprechung und des geltenden Strafrechts 39 I. Die Rechtsprechung des BverfG 40 1. Das erste Urteil aus dem Jahr 1975 40 a) Das Kontinuitätsargument und das Potentialitätsargument 40 b) Die Menschenwürde und das Lebensrecht des menschlichen Lebens, die mit der objektiven Wertordnung des Grundgesetzes begründen werden 40

XI c) Ergebnis 41 2. Das zweite Urteil aus dem Jahr 1993 41 a) Die Gemeinsamkeiten mit dem ersten Urteil 41 b) Der Wechsel vom Indikations- zum Beratungsmodell 42 c) Der Widerspruch im zweiten Urteil 42 3. Unterschiedliche Interpretationen der Rechtsprechung des BVerfG 43 a) Die Interpretation der Verschmelzungstheorie 43 b) Die Interpretation der Bewusstseinstheorie 44 c) Die Interpretation der Abstufungstheorie 44 d) Resümee 45 II. Das geltende Strafrecht 46 1. Die Unterscheidung von Mensch und Leibesfrucht 46 2. Die Abstufung des Schutzes von pränatalem Leben 47 a) Vier Stufen des Schutzes 47 b) Probleme des abgestuften Schutzes 48 3. Die Möglichkeiten für einen Schutz der Leibesfrucht außerhalb des Mutterleibes 49 a) Die Anwendbarkeit der 218 ff. StGB 49 aa) Der Erlanger Schwangerschaftsfall 49 bb) Der Fall der Leibesfrucht außerhalb des Mutterleibes 50 b) Die Anwendbarkeit der 212, 211 und 223 ff. StGB 50 Kapitel 7: Überblick über das Embryonenschutzgesetz und andere einschlägige Gesetze 51 I. Die rechtliche Stellung des Embryos im ESchG 51 1. Der Zeitpunkt des Beginns des Embryonenschutzes 51 2. Die Vorschriften des Embryonenschutzes 51 II. Die Widersprüche zu einschlägigen Gesetzen 52 1. Der Widerspruch zum geltenden Strafrecht 52 a) Der Unterschied der Schutzintensität zwischen einem Embryo in vivo und in vitro 52 b) Die wesentliche Identität beider Sachverhalte 53 c) Die Fälle der PID und PND 54 2. Der Widerspruch im ESchG 54 a) 6 Abs. 1 ESchG und 6 Abs. 2 ESchG 54 b) Der Angriff auf die Zielrichtung des Embryonenschutzgesetzes 55 3. Der Widerspruch zum Stammzellgesetz 56 ID. Resümee 57 TEIL 4: DIE KONKRETISIERUNG DES STRAFRECHTLICHEN RECHTSGUTES IN DER EMBRYONENFORSCHUNG 59 Kapitel 8: Der Rechtsgutsbegriff 60 I. Systemimmanenterund systemkritischer Rechtsgutsbegriff 60 1. Der systemimmanente Rechtsgutsbegriff. 60 2. Der systemkritische Rechtsgutsbegriff 61 II. Individualrechtsgüter und Universalrechtsgüter 63

1. Die dualistische Lehre 2. Die monistische Lehre b a) Drei Arten von monistischen Lehren " 4 b) Die Legitimität der Allgemeinheitsrechtsgüter 65 Kapitel 9: Die personale Rechtsgutslehre Hassemers I. Die Grundlagen für das Vorverständnis 1. Die Aufgabe des Strafrechts 2. Die liberale Staatskonzeption 3. Rechtsgutslehre und funktionalistisches Denken 67 U. Die Vorstellung der personalen Rechtsgutslehre 67 1. Der personale Begriff des Rechtsguts 67 2. Die personale Konzeption von Universalrechtsgütern 68 3. Die Konstituierung des Rechtsguts 69 HJ. Die Kritik an der personalen Rechtsgutslehre 69 1. Die klare Unterscheidung zwischen Individual- und Kollektivgütern? 69 2. Die Kriterien für eine begriffliche Konturierung des Rechtsguts 70 3. Das Rechtsgut als Maßstab der Legitimität von Straftatbeständen 70 4. Resümee 71 Kapitel 10: Die Untersuchung der genannten Rechtsgüter in der Embryonenforschung 72 I. Der Embryonenbegriff des ESchG und seine Subjektivität als Person" 72 1. Die befruchtete Eizelle 72 2. Die totipotente Zelle 73 3. Menschliches Leben nach ungeschlechtlicher Fortpflanzung 74 a) Die Klontechniken 74 aa) Embryonen-Splitting 75 bb) Zellkerntransfer 75 b) Die Kemtransplantation 75 c) Der Kerntransfer unter Verwendung tierischer Eizellen 77 d) Die Reprogrammierung somatischer Zellen ohne Kerntransfer 77 aa) Der Begriff des Embryos im StZG 78 bb) Die Übertragbarkeit des Embryonenbegriffs aus dem StZG 78 cc) Die Auslegung eines Embryo im ESchG 79 4. Die Ungeeignetheit der Subjektivität des Embryos als Person" 80 a) Totipotenz als ein normativer Grund beim Embryonenschutz 80 aa) Die Unklarheiten der Definition 80 (1) Die Unklarheitendes Sprachgebrauchs 80 (2) Die Schwierigkeiten in der Naturwissenschaft 81 bb) Der Wandel des Begriffsverständnisses durch neue Techniken... 81 cc) Die praktischen Probleme des Totipotenzbegriffs 82 b) Totipotente Zelle als Träger der Menschenwürde und des Lebensrechts 83 aa) Totipotente Zelle als Träger der Menschenwürde 83 (1) Die Menschenwürde des Embryos 83 (2) Die Menschenwürdeträgerschaft aufgrund von Totipotenz... 84 bb) Totipotente Zelle als Träger des Lebensrechts 84 (1) Das Lebensrecht des Embryos 84 64 65 6

XIII (2) Das Lebensrecht aufgrund von Totipotenz 85 c) Resümee 85 II. Die Strafbarkeit der Embryonenforschung im ESchG 86 1. Die Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken 86 a) Die fremdnützige Befruchtung: 1 Abs. 1 Nr. 2 ESchG 86 b) Geklonte Embryonen: 6 Abs. 1 ESchG 86 2. Die Verwendung vorhandener Embryonen zu Forschungszwecken: 2 Abs. 1 ESchG 88 a) Das tatbestandlich geschützte Tatobjekt 88 aa) Durch Befruchtung entstandene Embryonen 88 bb) Durch Klonen entstandene Embryonen 89 b) Die vier Tathandlungen 90 c) Ein spezielles subjektives Tatbestandsmerkmal: Der fremdnützige Zweck 90 aa) Verbrauchende Embryonenforschung und Stammzelltherapie 91 bb) Embryonenexperimente und Heilversuche 91 cc) Beobachtende Forschung 92 dd) Die Vernichtung eines Embryos 92 (1) Die aktive Vernichtung des Embryos 92 (2) Tatbestandsmäßigkeit des Unterlassens? 93 (3) Auslegung der Verwendung 94 (4) Resümee 95 3. Die Ungeeignetheit der Strafbarkeitrechtsgüter der Embryonenforschung. 95 a) Erfasste Embryonen nach dem Herstellungsverfahren 95 b) Die Flexibilität des erfassten Embryonenbegriffs 96 c) Das Menschenbild als die personale Konzeption von Universalrechtsgütern 96 aa) Die Ungeeignetheit des Menschenbildes als Allgemeinheitsrechtsgut 97 bb) Die hinter dem Schutz des Menschenbildes verborgenen Rechtsgüter 97 cc) Das Menschenbild als Schutz kultureller Identität 97 HJ. Der gesetzgeberischer Handlungsbedarf beim Embryonenbegriff 98 1. Die Legaldefinition des 8 Abs. 1 ESchG 98 2. Die Vermutungsregel des 8 Abs. 2 ESchG 99 EXKURS: DAS RECHTSGUT DER EMBRYONENFORSCHUNG IN SÜDKOREA 101 Kapitel 11: Die rechtliche Stellung des Embryos 101 I. Die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs 101 II. Das geltende Strafrecht 101 1. Die Unterscheidung von Mensch und Leibesfrucht 101 2. Die Erlaubnis des Schwangerschaftsabbruchs durch ein Sondergesetz 102 3. Die Möglichkeit für einen Schutz der Leibesfrucht außerhalb des Mutterleibes 102 4. Resümee 103 HJ. Das Gesetz zur Bioethik und Sicherheit 103

1. Die rechtliche Stellung des Embryos im Bioethikgesetz 104 2. Der Widerspruch zum geltenden Strafrecht 104 3. Die unstabile rechtliche Stellung des Embryos im BioethikG 105 Kapitel 12: Die doppelte Strafbarkeit der Embryonenforschung.105 I. Der Begriff des Embryos im BioethikG 105 1. Die befruchtete Eizelle 106 2. Der geteilte Zellveftand 106 3. Der durch die Körperzelle geklonte Embryo 107 a) Die Reprogrammierung somatischer Zellen und Kerntransfer unter Verwendung tierischer Eizellen 107 b) Das Embryonen-Splitting 108 H. Die Strafbarkeit der Herstellung und der Verwendung von Embryonen zu Forschungszwecken 108 1. Die Strafbarkeit der Herstellung von Embryonen 108 a) Durch Befruchtung erzeugte Embryonen: 13 ff. BioethikG 108 b) Durch Kerntransplantation erzeugte Embryonen: 11, 22 und 23 BioethikG 109 2. Die Strafbarkeit der Verwendung vorhandener Embryonen 109 3. Der Zweck der Therapie als eine Grenze der Forschung 110 a) Die Struktur der Embryonenforschung in beiden Ländern 110 aa) Embryonenforschung und Schwangerschaftsherbeiführung 110 bb) Künstliche Befruchtung und Kerntransplantation 111 cc) Embryonenforschung zu Therapiezwecken in Deutschland 111 dd) Embryonenforschung zu Therapiezwecken in Südkorea 112 b) Die Begriffe der Therapie" und der Krankheiten" 113 c) Die abwägbare Denkweise der Embryonenforschung zum Zweck der Therapie 113 Kapitel 13: Die Rechtsgüter der Embryonenforschung beim BioethikG 11 4 I. Die Menschenwürde und das Lebensrecht des Embryos als geschützte Rechtsgüter l 14 1. Die Unbestimmtheit des geschützten Rechtsgutes 11 4 2. Die Ungeeignetheit der selektiven Definition 11' n. Die gesellschaftliche Verständigung als das Rechtsgut der Embryonenforschung? 115 1. Das Bioethikgesetz als ein Ergebnis politischen Kompromisses 116 2. Der Verhandlungsausschuss zur Bioethik 116 a) Staatlicher Verhandlungsausschuss 117 b) Verhandlungsausschuss des Instituts 117 c) Struktur der doppelten Verhandlung 118 3. Die Unklarheit der gesellschaftlichen Verständigung 119 in. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf 120 1. Die Legaldefinition des Embryos 120 2. Das Ziel des BioethikG und des Verhandlungsausschusses 120

XV TEIL 5: SCHLUSSBETRACHTUNG 121 Kapitel 14: Zusammenfassung der Einzelergebnisse 121 Kapitel 15: Überblick über weitere Untersuchungen 123 Verzeichnis der verwendeten Literatur 125 Über den Verfasser 137